SGB-VI   (19) Anlage 9
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 Anlage 9 

Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1.Januar 1969 sind

I. Hauerarbeiten:

1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale

Übliche Bezeichnung

Erforderliche Merkmale der Beschäftigung

Abdämmer

Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar

Abteilungssteiger

Nummer 8

Anlernhauer

 

Anschläger unter Tage

Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1

Aufsichtshauer

Nummern 1, 3 und 4

Ausbildungshauer

überwiegender Einsatz unter Tage

Ausbildungssteiger

überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung

Bandmeister

im Streb- oder Streckenvortrieb

Bandverleger

Nummern 1 und 3

Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen

Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3

Berauber

im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4

Betriebsführer unter Tage

Nummer 8

Blaser

Nummern 1 und 3

Blindschachtreparaturhauer

ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4

Bohrer

Nummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3

Bohrmeister

Nummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7

Drittelführer

Nummern 1, 3 und 4

Elektrohauer

Nummer 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb

Elektrosteiger

Nummer 8

Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen

Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3

Fahrhauer

Nummern 1, 3 und 4; 8

Fahrsteiger

Nummer 8

Firstankernagler

im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau

Firstankerrauber

im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau

Firstankerrauber im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau Gedingeschlepper

Nummern 1 und 3

Grubensteiger

Nummer 8

Hauer

Nummern 1, 3 und 4

Kastler

Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2

Knappe

Nummern 1 und 3

Kohlenstoßtränker

Nummern 1, 3 und 4

Lehrhauer

Nummern 1 und 3

Maschinenhauer

Nummer 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb

Maschinensteiger

Nummer 8

Maurer

in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1

Meister im Elektro- oder Maschinenbetrieb

im Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb

Meisterhauer

überwiegender Einsatz unter Tage

Neubergmann

Nummern 1 und 3

Oberhauer

 

Obersteiger unter Tage

Nummer 8

Partiemann

 

Pfeilerrücker

Nummern 1 und 3

Rauber

Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten

Reviersteiger

Nummer 8

Rohrleger

Nummern 1 und 3

Rutschenverleger

Nummern 1 und 3

Rolllochmaurer

im Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1

Rutschenmeister

 

Schachthauer

ständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4

Schachtsteiger

Nummer 8

Schießmeister

 

Schießsteiger

überwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten

Schrapperfahrer

im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1

Stapelreparaturhauer

ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4

Stempelwart

 

Stückenschießer

im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4

Umsetzer

Nummern 1 und 3

Vermessungssteiger

überwiegend unter Tage

Versetzer

Nummern 1 und 3

Wettermann

im Pech- oder Steinkohlenbergbau

Wettersteiger

im Pech- oder Steinkohlenbergbau

ohne Bezeichnung:

ständige Reparaturarbeiten im Schacht;
ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2;
Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2;
Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2;
Erweitern von Strecken und Nummer 2;
Nachreißarbeiten und Nummer 2.

Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.

§§§



2. Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale

  1. Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse an Stelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),

  2. Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,

  3. Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,

  4. Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,

  5. Beschäftigung im Abbau,

  6. Beschäftigung in der Aus- und Vorrichtung,

  7. Beschäftigung bei der Entgasung,

  8. tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in den Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.

§§§



II. Gleichgestellte Arbeiten:

Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter

  1. vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,

  2. der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr - nicht nur als Gerätewart - angehörte,

  3. Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,

  4. bis zu drei Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.

§§§



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