SGB-VI (19) | Anlage 9 | |
---|---|---|
1 33 63 106 141 190 [ « ][ I ][ » ] 228 254b 275 300 Anl | [ ] |
Anlage 9 |
---|
Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1.Januar 1969 sind
Übliche Bezeichnung | Erforderliche Merkmale der Beschäftigung |
Abdämmer | Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar |
Abteilungssteiger | |
Anlernhauer |
|
Anschläger unter Tage | Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Aufsichtshauer | |
Ausbildungshauer | überwiegender Einsatz unter Tage |
Ausbildungssteiger | überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung |
Bandmeister | im Streb- oder Streckenvortrieb |
Bandverleger | |
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen | |
Berauber | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4 |
Betriebsführer unter Tage | |
Blaser | |
Blindschachtreparaturhauer | ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4 |
Bohrer | |
Bohrmeister | Nummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7 |
Drittelführer | |
Elektrohauer | |
Elektrosteiger | |
Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen | |
Fahrhauer | |
Fahrsteiger | |
Firstankernagler | im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau |
Firstankerrauber | im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau |
Firstankerrauber im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau Gedingeschlepper | |
Grubensteiger | |
Hauer | |
Kastler | Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2 |
Knappe | |
Kohlenstoßtränker | |
Lehrhauer | |
Maschinenhauer | |
Maschinensteiger | |
Maurer | in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Meister im Elektro- oder Maschinenbetrieb | im Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb |
Meisterhauer | überwiegender Einsatz unter Tage |
Neubergmann | |
Oberhauer |
|
Obersteiger unter Tage | |
Partiemann |
|
Pfeilerrücker | |
Rauber | Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten |
Reviersteiger | |
Rohrleger | |
Rutschenverleger | |
Rolllochmaurer | im Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Rutschenmeister |
|
Schachthauer | ständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4 |
Schachtsteiger | |
Schießmeister |
|
Schießsteiger | überwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten |
Schrapperfahrer | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1 |
Stapelreparaturhauer | ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4 |
Stempelwart |
|
Stückenschießer | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4 |
Umsetzer | |
Vermessungssteiger | überwiegend unter Tage |
Versetzer | |
Wettermann | im Pech- oder Steinkohlenbergbau |
Wettersteiger | im Pech- oder Steinkohlenbergbau |
ohne Bezeichnung: | ständige Reparaturarbeiten im Schacht; |
Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.
§§§
Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse an Stelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),
Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,
Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,
Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,
tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in den Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.
§§§
Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter
vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,
der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr - nicht nur als Gerätewart - angehörte,
Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,
bis zu drei Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.
§§§
[ « ] | SGB-VI Anlage 9 | [ ][ » ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2007
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de
§§§