StVZO   (7)  
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 Anlagen 

Anlage I, II, III, IV, V, Va, Vb, Vc, Vd, VI, VII
(weggefallen)

§§§



 Anlagen VIII (F) 

Anlage VIII
(§ 29 Abs.1 bis 4, Abs.9 und 10)

Untersuchung der Fahrzeuge

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_98,1059 - 1063)
geändert, mit Wirkung vom 30.04.06 durch Art.2 Nr.26 iVm Art.12 Abs.1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.06 (BGBl_I_06,988) und erneut geändert durch Art.3 Nr.4 BGBl_I_09,872) (9-10)

§§§



Anlage VIIIa (§ 29 Abs.1 und Anlage VIII Nr.1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_98,1064 - 1069)

§§§



Anlage VIIIb (Anlage VIII Nr.3.1 und 3.2)
Anerkennung von Überwachungsorganisationen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_02,3580 - 3583)
geändert, mit Wirkung vom 30.04.06 durch Art.2 Nr.26a iVm Art.12 Abs.1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.06 (BGBl_I_06,988) und erneut geändert durch siehe Fußnote (4)

§§§



Anlage VIIIc (F)
(Anlage VIII Nr.3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_98,1072 - 1073)

§§§



Anlage VIIId (F)
(Anlage VIII Nr.4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_98,1072 - 1073)

§§§



Anlage IX (zu § 29 Abs.2, 3, 5 bis 8)
Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1907)

§§§



Anlage IXa (§ 47a Abs.5)
Plakette für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (F)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1908)

§§§



Anlage IXb (§ 29 Abs.2 bis 8)
Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_98,1078 - 1080)

§§§



Anlage X (zu § 35e Abs.4, § 35f, § 35i)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1909 - 1917)

§§§



Anlage XI (§ 47a)
Prüfung der Kraftfahrzeuge mit Ottomotor auf den Gehalt an Kohlenmonoxyd (CO) im Abgas bei Leerlauf

(aufgehoben)

§§§



Anlage XIa (zu § 47a)
Abgasuntersuchung an Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Kompressionszündungsmotor

(aufgehoben)

§§§



Anlage XIb (zu § 47a Abs.2 und § 47b Abs.2)
Untersuchungsstellen für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU-Untersuchungsstellen)

(aufgehoben)

§§§



Anlage XII (§ 34 Abs.4 Nr.2 Buchstabe d, Abs.5 Nr.2 Buchstabe b und Nr.3 Buchstabe b, Abs.6 Nr.3 Buchstabe b) Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeuges

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_93,1033 - 1034)

§§§



Anlage XIII (§ 34a Abs.3) Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1920)

§§§



Anlage XIV (zu § 48) Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_93,2351)

§§§



Anlage XV (zu § 49 Abs.3)
Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug"

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_94,1292)

§§§



Anlage XVI (zu § 47 Abs.2 Satz 2)
Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1936 - 1950)

§§§



Anlage XVII (zu § 41a Abs.5 und 6)
Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,548)

§§§



Anlage XVIIa (zu § 41a Abs.7 und Anlage VIII Nr.3.1.1.2)
Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,549-551)

§§§



Anlage XVIII (zu § 57b Abs.1)
Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1919 - 1920)

§§§



Anhang (zu Anlage XVIII)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1921)

§§§



Anlage XVIIIa (zu § 57b Abs.1) Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1922 - 1925)

§§§



Anlage XVIIIb (zu § 57b Abs.3 und 4) Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1926)

§§§



Anlage XVIIIc (zu § 57b Abs.3 und 4) Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1927 - 1928)

§§§



Anlage XVIIId (zu § 57b Abs.3 und 4) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_05,1929 - 1931)

§§§



Anlage XIX (§ 19 Abs.3 Nr.4) Teilegutachten

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_93,2110)

§§§



Anlage XX (wegefallen)

§§§



Anlage XXI (zu § 49 Abs.3)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1954 - 1956)

§§§



Anlage XXII (wegefallen)

§§§



Anlage XXIII (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,1958 - 2022)

§§§



Anlage XXIV (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren (Definition bedingt schadstoffarmer Personenkraftwagen)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2023 - 2032)

§§§



Anlage XXV (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen gemäß Europa-Norm)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2033 - 2034)

§§§



Anlage XXVI (zu § 47 Abs.3a)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,288 - 304)

§§§



Anhang I
(zu Nr.3.4, 4.3, 4.4.1, 4.5.1 oder 5)

Übersicht über Prüfabläufe

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,299 - 300)

§§§



Anhang II
(zu Nr.6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3)

Bescheinigung des Inhabers der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug nach Anlage XXVI Nr.6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,301)

§§§



Anhang III
(zu Nr.6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3)

Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nr.6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,302)

§§§



Anhang IV
(zu Nr.3 oder 5)

Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,303)

§§§



Anhang V
(zu Nr.10.2)

Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Partikelminderungssystems zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,304)

§§§



Anlage XXVII (zu § 48 Abs.2 und Anlage XIV Nr.3.4)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_07,897 - 906)

§§§



Anlage XXVIIa (zu § 41a Abs.7 und Anlage VIII Nr.3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,549-551)

§§§



Anlage XXVIII (§ 35a Abs.8)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_97,2063)

§§§



Anlage XXIX (zu § 20 Abs.3a Satz 4)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_06,1073)

§§§



 Anhang (F) 

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2037) und BGBl_I_06,552, BGBl_I_08,917)

§§§



Muster 1 bis 2c

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2038)
(aufgehoben)

§§§



Muster 2d Datenbestätigung

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2038)

§§§



Muster 3 bis 12 (aufgehoben)

(hier nicht abgebildet, siehe (BGBl_I_88,2038,BGBl_I_97,1673 - 1678)

§§§



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§§§