BVerwG | 2006 (3) | 91-120 |
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06.061 Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer |
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BVerwG, U, 30.03.06, - 2_C_18/05 -
GG_Art.4 Abs.3, GG_Art.3 Abs.1; (95) SG_§_46 Abs.2 Nr.7, SG_§_56 Abs.4
Soldat auf Zeit / Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer / Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis / Fachausbildung / Erstattung der Kosten / ungewöhnlich hohe Ausbildungskosten / besondere Härte / Reduzierung des zu erstattenden Betrages / Abschöpfung des Vorteils / ersparte Ausbildungsaufwendungen als Vorteil / Kosten für Lebenshaltung und Krankenversicherung / ziviler Nutzen der Ausbildung
1) Berufs- und Zeitsoldaten, die wegen ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, haben die Kosten einer Fachausbildung nur insoweit zu erstatten, als ihnen ein Vorteil aus der Ausbildung verblieben ist (Bestätigung des Beschlusses vom 2. Juli 1996 BVerwG 2 B 49.96 Buchholz 236.1 § 56 SG Nr. 2). Der Vorteil besteht in der Ersparnis der Kosten der Fachausbildung, soweit diese für eine Berufstätigkeit außerhalb der Bundeswehr genutzt werden kann.
2) Zu den ersparten Ausbildungsaufwendungen gehören auch die Kosten für die Lebenshaltung und die Krankenversicherung während der Zeit der Fachausbildung.
§§§
06.062 Teilzeitbeschäftigung von Richtern |
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BVerwG, U, 30.03.06, - 2_C_23/05 -
GG_Art.97; DRiG_§_76c Abs.1, DRiG_§_76c Abs.2 S.1 Nr.1, DRiG_§_76c Abs.2 S.1 Nr.2; (NW) LRiG_§_6c Abs.1, LRiG_§_6c Abs.3, LRiG_§_6c Abs.2 Satz 1 Nr.2
Richterliche Unabhängigkeit / Teilzeitbeschäftigung / Sabbatjahrmodell / zwingende dienstliche Gründe
Der Teilzeitbeschäftigung von Richtern stehen zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 6c Abs.2 Satz 1 Nr.2 LRiG NRW (§ 76c Abs.2 Satz 1 Nr.2 DRiG) nur entgegen, wenn die Teilzeitbeschäftigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsprechungstätigkeit an demjenigen Gericht führen würde, an dem der Richter tätig ist.
§§§
06.063 Behindertenverbandsklage |
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BVerwG, U, 05.04.06, - 9_C_1/05 -
GG_Art.97; DRiG_§_76c Abs.1, DRiG_§_76c Abs.2 S.1 Nr.1, DRiG_§_76c Abs.2 S.1 Nr.2; (NW) LRiG_§_6c Abs.1, LRiG_§_6c Abs.3, LRiG_§_6c Abs.2 Satz 1 Nr.2
Richterliche Unabhängigkeit / Teilzeitbeschäftigung / Sabbatjahrmodell / zwingende dienstliche Gründe
Der Teilzeitbeschäftigung von Richtern stehen zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 6c Abs.2 Satz 1 Nr.2 LRiG NRW (§ 76c Abs.2 Satz 1 Nr.2 DRiG) nur entgegen, wenn die Teilzeitbeschäftigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsprechungstätigkeit an demjenigen Gericht führen würde, an dem der Richter tätig ist.
§§§
06.064 Grundsteuermesszahl |
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BVerwG, U, 05.04.06, - 10_C_6/05 -
GG_Art.3 Abs.1; AO_§_227; GrStG_§_41 S.1; GrStDV_§_29, GrStDV_§_30 Abs.3; EV_Anl.I Kap.IV Sachgebiet B Abschn.II Nr.30
Grundsteuer / Einheitswert / Steuermessbetrag / Steuermesszahl / Gemeindegruppen / Eingemeindung / Hebesatz / Billigkeitserlass / Gleichbehandlung
Dass bei der Festsetzung der Grundsteuermesszahl für Grundstücke in den neuen Bundesländern, die nach Maßgabe der aufgrund des Einigungsvertrages wieder in Kraft gesetzten §§ 29, 30 GrStDV zu beurteilen sind, nach § 30 Abs.3 GrStDV eine nach dem 1.Januar 1935 erfolgte Eingemeindung mit der Folge einer erhöhten Grundsteuerbelastung unberücksichtigt bleibt, begründet keinen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen (insoweit Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 5.Juni 1959 BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8,334).
§§§
06.065 Schuldrechtliche Nutzungsrechte |
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BVerwG, B, 05.04.06, - 8_B_22/06 -
VermG_§_2 Abs.2 S.1
Vermögenswert / schuldrechtliches Nutzungsrecht / Pachtverhältnis
Schuldrechtliche Nutzungsrechte gehören nicht zu den Vermögenswerten im Sinne des § 2 Abs.2 Satz 1 VermG.
§§§
06.066 Erklärungserwerb |
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BVerwG, B, 05.04.06, - 5_C_21/05 -
RuStAÄndG_1974_Art.3
Erklärungserwerb / Erklärungsrecht / Staatsangehörigkeit / Erwerb der durch Erklärung
1) Das Erklärungsrecht nach Art.3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.
2) Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklärung geborene Abkömmlinge.
§§§
06.067 Meldung eines FFH-Gebietes |
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BVerwG, B, 07.04.06, - 4_B_58/05 -
VwGO_§_42 Abs.1, VwGO_§_43 Abs.1, VwGO_§_47; RL-92/43/EWG; RL-79/409/EWG; BNatSchG_§_33
Meldung eines FFH-Gebietes / Rechtsschutz / Vogelschutzgebiet
Zum Rechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen die Meldung eines FFH-Gebietes (Beschwerdeentscheidung zu OVG Bremen, NuR 2005, 654).
§§§
06.068 Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer |
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BVerwG, B, 12.04.06, - 6_PB_1/06 -
(NW) PersVG_§_72; ZPO_§_295, ZPO_§_398
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen / Einsatz von Honorarkräften als Musiklehrer / Arbeitsverhältnis oder Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters / informatorische Anhörung / wiederholte Zeugenvernehmung
1) Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Grundsätze zur Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter haben auch Aussagekraft dafür, ob der Einsatz einer Honorarkraft als Musiklehrer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist.
2) Eine erstinstanzliche informatorische Anhörung entbindet das Beschwerdegericht nicht von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn das Beweisthema entscheidungserheblich ist.
§§§
06.069 Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt |
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BVerwG, B, 12.04.06, - 2_WDB_3/05 -
WDO_§_97 Abs.3 S.1, WDO_§_97 Abs.3 S.2, WDO_§_98 Abs.3 S.2, WDO_§_98 Abs.2, WDO_§_99 Abs.1 S.3, WDO_§_99 Abs.3
Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt / Abschluss der Ermittlungen / weitere Ermittlungen / Einstellungsverfügung / Feststellung eines Dienstvergehens
Eine durch den Wehrdisziplinaranwalt unterbliebene Schlussanhörung im Sinne des § 97 Abs. 3 Satz 1 WDO stellt einen nach Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht mehr heilbaren Verfahrensfehler dar, der der Feststellung eines Dienstvergehens entgegensteht.
§§§
06.070 Sachverständigengutachten |
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BVerwG, B, 12.04.06, - 8_B_91/05 -
VwGO_§_97, VwGO_§_98; ZPO_§_404a Abs.4
Beweisaufnahme / Parteiöffentlichkeit / Sachverständigenbeweis / Ermittlung des Sachverhalts durch den Sachverständigen / Ortsbesichtigung
1) Die Vorschrift des § 97 Satz 1 VwGO ist auf eine Sachverhaltsermittlung im Wege einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens entsprechend anwendbar. 2) Ein Sachverständigengutachten, das auf einer Ortsbesichtigung beruht, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit durchgeführt wurde, ist regelmäßig nicht verwertbar.
§§§
06.071 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen |
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BVerwG, B, 26.04.06, - 4_B_7/06 -
BauGB_§_1a Abs.3, BauGB_§_5 Abs.2a, BauGB_§_8 Abs.2 S.1, BauGB_§_9 Abs.1a, BauGB_§_35 Abs.3 S.1 Nr.1, BauGB_§_35 Abs.3 Satz 3, BauGB_§_135a Abs.1, BauGB_§_135a Abs.2; (93) BNatSchG_§_8; BNatSchG_§_8a Abs.1, BNatSchG_§_8a Abs.7; (98) NatSchG_§_8; NatSchG_§_8a Abs.1, NatSchG_§_8a Abs.2 S.1, (02) BNatSchG_§_19 Abs.2 S.1, BNatSchG_§_20 Abs.2 S.2; BNatSchG_§_21 Abs.1
Flächennutzungsplan / Windenergieanlage / Konzentrationszone / Eingriff in Natur und Landschaft / Eingriffsregelung / Ausgleich / Abwägung
Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.
§§§
06.072 Änderung von „Zentralen Dienstvorschriften“ |
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BVerwG, B, 26.04.06, - 1_WB_46/05 -
SLV_§_2; ZDv_20/6 Nr.203a; ZDv_20/6 Nr.901
Beurteilung / Aufhebungsverfügung / Beurteilungsstichtag / Verwaltungsvorschriften / Änderung von Verwaltungsvorschriften
Die Bekanntgabe der Änderung von „Zentralen Dienstvorschriften“ des Bundesministeriums der Verteidigung kann nicht in mündlicher Form erfolgen.
§§§
06.073 Grundsätze zur Begrenzung der Erschließungswirkung |
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BVerwG, B, 26.04.06, - 9_B_1/06 -
BauGB_§_131 Abs.1 S.1
Erschließungsbeitrag / Erschlossensein / Erschließungsvorteil / Tiefenbegrenzung / unbeplanter Innenbereich / bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit / übergroßes Grundstück / durchlaufendes Grundstück / übergreifende Nutzung / Spiegelbild-Kriterium
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Begrenzung der Erschließungswirkung bei durchlaufenden Grundstücken (vgl BVerwG, Urteile vom 27.Juni 1985 BVerwG 8 C 30.84 BVerwGE 71, 363 und vom 22.April 1994 BVerwG 8 C 18.92 Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr.91) können auch im Falle einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung Anwendung finden. Das gilt namentlich bei einer Satzungsregelung, nach der bei einer übergreifenden Grundstücksnutzung auch die weitere jenseits der regelmäßigen Tiefengrenze gelegene Grundstücksfläche bis zur hinteren Grenze dieser Nutzung bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist (zugleich Bekräftigung des Urteils des Senats vom 1.September 2004 BVerwG 9 C 15.03 BVerwGE 121,365 zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich).
§§§
06.074 Gültigkeit untergesetzlicher Normen |
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BVerwG, U, 26.04.06, - 6_C_19/05 -
GG_Art.3 Abs.1; HwO_§_52, HwO_§_53, HwO_§_54, HwO_§_55 Abs.2 Nr.10, HwO_§_61 Abs.2 Nr.8, HwO_§_90, HwO_§_91, HwO_§_113; IHKG_§_3 Abs.4
Äquivalenzprinzip / Beitrag / Gleichbehandlungsgrundsatz / Handwerkskammer / Handwerkskammerbeitrag / Handwerksinnung / Handwerksinnungsbeitrag / Vorteil
1) Für die Gültigkeit untergesetzlicher Normen ist das Ergebnis des Rechtssetzungsaktes maßgeblich; eine Prüfung des Abwägungsvorgangs erfolgt nur, wenn eine besonders gestaltete Bindung des Normgebers an gesetzlich formulierte Abwägungsdirektiven besteht.
2) Es ist nicht geboten, den Beitrag zur Handwerkskammer deshalb zu ermäßigen, weil das Mitglied zugleich einer Handwerksinnung angehört.
§§§
06.075 Überschuldung des Grundstücks |
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BVerwG, U, 26.04.06, - 8_C_17/05 -
GG_Art.3 Abs.1; HwO_§_52, HwO_§_53, HwO_§_54, HwO_§_55 Abs.2 Nr.10, HwO_§_61 Abs.2 Nr.8, HwO_§_90, HwO_§_91, HwO_§_113; IHKG_§_3 Abs.4
Äquivalenzprinzip / Beitrag / Gleichbehandlungsgrundsatz / Handwerkskammer / Handwerkskammerbeitrag / Handwerksinnung / Handwerksinnungsbeitrag / Vorteil
1) Für den von § 1 Abs.2 VermG vorausgesetzten Ursachenzusammenhang zwischen der Überschuldung des Grundstücks und der Enteignung ist es nicht erforderlich, dass die Finanzlage des Grundstücks von den Behörden ausdrücklich als Ursache der Enteignung benannt wurde. Ausreichend ist vielmehr, dass bei Feststellung der Überschuldung des Grundstücks wegen eines unaufschiebbaren Instandsetzungsbedarfs die Enteignung vorgenommen wurde, um diesen Instandsetzungsbedarf zu decken und das Gebäude wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.
2) Wird die bisherige Zweckbestimmung eines Grundstücks (Polytechnisches Zentrum) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung aufgegeben, entfällt der Restitutionsausschluss nach § 5 Abs.1 VermG (in Fortführung des Urteils vom 22.April 2004 BVerwG 7 C 15.03).
§§§
06.076 Regelung des Hessischen Altlastengesetzes |
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BVerwG, U, 26.04.06, - 7_C_15/05 -
BBodSchG_§_2 Abs.5, BBodSchG_§_9 Abs.1 S.1, BBodSchG_§_9 Abs.2 S.1, BBodSchG_§_10 Abs.1, BBodSchG_§_11, BBodSchG_§_13 Abs.1 S.1; BBodSchG_§_15 Abs.2; BBodSchG_§_16 Abs.1, BBodSchG_§_21; GG_Art.72 Abs.1, GG_Art.72 Abs.2; GG_Art.74 Nr.18, GG_Art.84 Abs.1, GG_Art.100 Abs.1 S.2
Hessisches Altlastengesetz / konkurrierende Gesetzgebung / Sperrwirkung des Bundesrechts / isolierte Altlastenfeststellung / behördliche Handlungsinstrumente / erschöpfende Regelung / Öffnungsklausel für Landesrecht / ergänzende Verfahrensregelung
Das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist im Bundes-Bodenschutz¬gesetz abschließend geregelt. Die Regelung des Hessischen Altlastengesetzes über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt ist durch das Bundesrecht verdrängt worden.
§§§
06.077 Gläubigervorrangverbindlichkeiten |
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BVerwG, U, 27.04.06, - 7_C_12/05 -
VermG_§_6 Abs.6a S.2
Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für Gläubigervorrangverbindlichkeiten, quotale Zurechnung, Unternehmenstrümmerrestitution.
Für die Höhe von Gläubigervorrangverbindlichkeiten im Sinne des § 6 Abs.6a Satz 2 VermG ist der Zeitpunkt der Rückgabe des Vermögenswerts maßgebend.
§§§
06.078 Rechtswidriger Vermögenszuordnungsbescheid |
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BVerwG, U, 27.04.06, - 3_C_23/05 -
VwVfG_§_48, VwVfG_§_49, VwVfG_§_51; VZOG_§_2 Abs.5; EV_Art.21 Abs.1 und 2
Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides / Rücknahme eines Zuordnungsbescheides / Anspruch auf Rücknahme / Ermessensreduzierung auf Null / Vertrauensschutz zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung / öffentliches Interesse / Bestandkraft / Wiederaufgreifen / Sonderabfall / Sondermüll / Sondermülldeponie, Rekultivierungspflichten / Sanierungspflichten; / Altlasten / Verwaltungsvermögen
Ausschließlicher Maßstab für die nach § 48 Abs.1 Satz 1 VwVfG zu treffende Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides ist das öffentliche Interesse. Dieses wird nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bestimmt, sondern auch durch den Gesichtspunkt der Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen, dem § 2 Abs.5 Satz 1 VZOG besonderes Gewicht verleiht.
§§§
06.079 Rückforderung von Lastenausgleich |
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BVerwG, U, 27.04.06, - 3_C_28/05 -
LAG_§_342 Abs.2, LAG_§_342 Abs.3, LAG_§_349
Rückforderung von Lastenausgleich / Schadensausgleich / Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis über privaten geldwerten Anspruch
Ist Lastenausgleich für einen Wegnahmeschaden an einer Geldforderung geleistet worden, so stellt schon die Wiedererlangung der Möglichkeit, die Forderung dem Schuldner gegenüber geltend zu machen und gegebenenfalls durchzusetzen, den Schadensausgleich im Sinne des § 342 Abs. 3 LAG dar.
§§§
06.080 Berufliches Rehabilitierungsverfahren |
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BVerwG, U, 27.04.06, - 3_C_15/05 -
VwVfG_§_48 Abs.1 S.1, VwVfG_§_48 Abs.4; BerRehaG_§_17 Abs.1, BerRehaG_§_22 Abs.1 Nr.6 Buchstabe b; SGB-VI_Anlage_13
Berufliches Rehabilitierungsverfahren / sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit / Einstufung in eine Qualifikationsgruppe / Schulwesen / Bescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger / langjährige Berufserfahrung
1) Das Tatbestandsmerkmal der „langjährigen Berufserfahrung“ in Satz 2 der Anlage 13 SGB VI setzt voraus, dass der höherwertige Beruf während eines Zeitraumes ausgeübt wurde, der ausreicht, um die theoretischen und praktischen Fähigkeiten für eine vollwertige Berufsausübung auch ohne vorgeschriebene Ausbildung zu vermitteln. In der Regel ist davon auszugehen, dass dafür ein Zeitraum erforderlich ist, welcher der doppelten Regelausbildungszeit bzw. der doppelten Regelstudienzeit entspricht.
2) Satz 2 der Anlage 13 SGB VI verlangt ebenso wie Satz 1 eine der erreichten Qualifikation entsprechende Tätigkeit; diese liegt nur vor, wenn die vor der Verfolgung ausgeübte Tätigkeit nach den Beschäftigungsbedingungen, insbesondere nach ihrer Vergütung, entsprechend eingestuft war.
§§§
06.081 Appartements einer Seniorenwohnanlage |
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BVerwG, U, 27.04.06, - 7_C_10/05 -
GG_Art.103 Abs.1, GG_Art.103 Abs.2; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_86 Abs.2, VwGO_§_108 Abs.2, VwGO_§_137 Abs.1 Nr.1, VwGO_§_137 Abs.2; KrW-/AbfG_§_12 Abs.1, KrW-/AbfG_§_13 Abs.1 S.1 und 2; GewAbfV_§_1 Abs.1, GewAbfV_§_2 Nr.1, GewAbfV_§_2 Nr.2
Kommunale Abfallbeseitigung / Gebühren / Grundgebühren / Gebührensatzung / Einrichtungssatzung / Restabfallbehältnis / Bioabfallbehältnis / Seniorenwohnanlage / betreutes Wohnen / private Haushaltung / Eigenbestimmtheit des Wohnens / Fremdbestimmtheit des Wohnens / auf Dauer angelegte Haushaltsführung / Herkunftsbereich des Abfalls / Gewerbeabfall / Verfahrensmangel / Gehörsrüge / Aufklärungsrüge
Appartements einer Seniorenwohnanlage sind iSd § 13 Abs.1 Satz 1 KrW-/AbfG private Haushaltungen, wenn sie mit den für eine eigenständige Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet sind und den Bewohnern nicht nur vorübergehend eine selbst bestimmte Lebensgestaltung ermöglichen.
§§§
06.082 Einberufungsbescheid |
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BVerwG, B, 02.05.06, - 6_B_53/05 -
WPflG_§_12
Einberufungsbescheid / Zurückstellungsgründe / maßgeblicher Zeitpunkt / Aufklärungspflicht
Dass die im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse für die abschließende rechtliche Beurteilung eines Einberufungsbescheides noch nicht hinreichten, berührt nicht die Pflicht des Verwaltungsgerichts, im nachfolgenden Klageverfahren den entscheidungserheblichen Sachverhalt bezogen auf jenen Zeitpunkt vollständig aufzuklären.
§§§
06.083 Beeinflussung Untergebener zur Falschaussage |
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BVerwG, U, 04.05.06, - 2_WD_9/05 -
GG_Art.1 Abs.1, GG_Art.2 Abs.1; StGB_§_185; SG_§_10 Abs.3, SG_§_12 S.1, SG_§_12 S.2, SG_§_13, SG_§_17 Abs.2 S.1; VorgV_§_1 Abs.1; WDO_§_59, WDO_§_60 Abs.2
Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten / Beeinflussung Untergebener zur Falschaussage
1) Die ehrverletzende und entwürdigende Äußerung eines Soldaten ist disziplinarrechtlich einer entsprechenden Behandlung gleichzusetzen.
2) Zur Maßnahmebemessung bei ehrverletzender und entwürdigender Behandlung sowie Beeinflussung Untergebener zur Falschaussage.
§§§
06.084 Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen |
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BVerwG, U, 04.05.06, - 10_C_10/05 -
GG_Art.3 Abs.1; UStG_§_4 Nr.20 Buchst.a, UStG_§_9 Abs.1; AO_§_85 S.1; AO_§_86 S.2 Nr.1, AO_§_88, AO_§_111 ff; (NW) VwVfG_§_22; RL 77/388/EWG Art.13 Teil A Abs.1 Buchst.n) und Teil C
Umsatzsteuer / Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen / Vorsteuerabzug / Option zur Besteuerung / Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer / Gleichbehandlung / Besteuerungsverfahren / Steuersicherungsauftrag / Legalitätsprinzip / Offizialmaxime / Untersuchungsgrundsatz / Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde / Bindungswirkung für die Finanzbehörde / Amtshilfe der Kultusbehörde / strukturelles Vollzugsdefizit
1) Die Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr.20 Buchst.a Satz 2 UStG durch die zuständige Kultusbehörde setzt nicht einen Antrag des Unternehmers voraus.
2) Wird die Bescheinigungsbehörde durch das Ersuchen des Finanzamts um entsprechende Prüfung in das Besteuerungsverfahren eingebunden, verbleibt ihr kein Handlungsermessen. Die Bescheinigung ist vielmehr zwingend zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Nr.20 Buchst.a Satz 2 UStG vorliegen.
§§§
06.085 Straßenüberführung über Bahnstrecke |
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BVerwG, U, 04.05.06, - 9_C_3/05 -
GG_Art.20 Abs.3; EKrG_§_3 Nr.3, EKrG_§_12 Nr.1, EKrG_§_14 Abs.1 S.2, EKrG_§_19 Abs.3; (71) EKrG_§_19 Abs.1 S.3; ENeuOG_Art.6 Abs.106 Nr.4; FStrG_§_6 Abs.1a
Straßenüberführung über Bahnstrecke / Straßenbaulastträger / Gemeindestraße / Eisenbahnunternehmer / Erhaltungslast / Übergang / Rückwirkung / Gemeindeprivileg / Gewährleistungsanspruch / Kostenersatz / Aufwendungsersatz / unterlassene Erhaltungsmaßnahme / Instandsetzung / Sanierung / Erneuerung / wesentliche Änderung / normativer Schadensbegriff / ersparte Aufwendungen / fiktive Sanierungskosten / Vorteilsausgleich; Abriss / Neubau
1) Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch § 19 Abs.3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Fassung vom 9. September 1998 (BGBl I S.2858) angeordneten Einstehenspflicht des Eisenbahnunternehmers für den ordnungsgemäßen Erhaltungszustand einer zum 1.Januar 1994 in die Erhaltungslast des kommunalen Straßenbaulastträgers übergegangenen Straßenüberführung ist verfassungsgemäß.
2) § 19 Abs.3 EKrG begründet einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des kommunalen Straßenbaulastträgers auf Erstattung zweckgebundener Aufwendungen für bis zum 1. Januar 1994 unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen an einer Straßenüberführung.
3) Aus § 19 Abs.3 EKrG folgt kein Anspruch auf Erstattung anteiliger „fiktiver“ Sanierungskosten in Höhe der von dem Eisenbahnunternehmer ersparten Aufwendungen, wenn der kommunale Straßenbaulastträger anstelle einer Sanierung des noch nicht abgängigen Altobjekts dieses abreißt und einen den veränderten Verkehrsbedürfnissen angepassten Neubau errichtet.
§§§
06.086 Akteneinsichtsrecht-Disziplinarakten |
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BVerwG, B, 08.05.06, - 1_DB_1/06 -
BDO_§_26 Abs.3, BDO_§_40 Abs.1 S.5, BDO_§_61 Abs.3; BBG_§_90 Abs.1, BBG_§_90c
Akteneinsichtsrecht / Disziplinarakten / Personalakte
Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens richtet sich die Einsicht in die Unterlagen dieses Verfahrens (Disziplinarakte) nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Einsicht in die Personalakte (§ 90c BBG).
§§§
06.087 Familienasylverfahren |
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BVerwG, U, 09.05.06, - 1_C_8/05 -
VwGO_§_94, VwGO_§_121; AsylVfG_§_26 Abs.2, AsylVfG_§_73 Abs.1; (aF) AsylVfG_§_6, AsylVfG_§_7 Abs.3
Familienasyl / Familienasylverfahren / statusrechtliche Gleichstellung der Familienangehörigen / Stammberechtigter / Widerruf / Widerrufsverfahren / Widerrufsvoraussetzungen / Inzidentprüfung / Bindungswirkung
Die Verwaltungsgerichte sind im Familienasylverfahren nach § 26 Abs.2 AsylVfG weder verpflichtet noch berechtigt, Gründe für den Widerruf der Asylanerkennung des Stammberechtigten nach § 73 Abs.1 AsylVfG zu prüfen, solange der Leiter des Bundesamts ein Widerrufsverfahren nicht eingeleitet und den betroffenen Stammberechtigten hierzu nicht angehört hat.
§§§
06.088 Familienzuschlag |
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BVerwG, U, 09.05.06, - 2_C_12/05 -
EG_Art.141 Abs.1 und 2; GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.6 Abs.5, GG_Art.33 Abs.5; BBesG_§_12 Abs.2, BBesG_§_40 Abs.1 Nr.4 S.1 und 2; BGB_§_818 Abs.3, BGB_§_819 Abs.1
Familienzuschlag der Stufe 1 / Barunterhalt / Rückforderung einer Überzahlung / eigene Einkünfte / Zinserträge / Eigenmittelgrenze / Brutto- oder Nettoprinzip / Pauschalierung und Typisierung / verschärfte Haftung / allgemeiner Gleichheitssatz / gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot / Schutz des nichtehelichen Kindes
Eigene Einkünfte (hier: Zinserträge) des unterhaltsberechtigten Kindes werden bei der Ermittlung der Eigenmittelgrenze gemäß § 40 Abs.1 Nr.4 Satz 2 BBesG mit Bruttobeträgen berücksichtigt.
§§§
06.089 Dienstliche Beurteilung |
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BVerwG, B, 10.05.06, - 2_B_2/06 -
BGleiG_§_9
Beamter im Bundesdienst / dienstliche Beurteilung / Feststellung der Qualifikation / keine Anwendbarkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes
Mit § 9 Abs.1 Satz 1 BGleiG soll sichergestellt werden, dass sich die Anforderungsprofile bei den im Gesetz bezeichneten Personalentscheidungen ausschließlich an den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes orientieren. Die dienstliche Beurteilung orientiert sich hingegen in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist.
§§§
06.090 Ermittlung kalkulatorischer Kosten |
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BVerwG, B, 10.05.06, - 10_B_56/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.20 Abs.3; (NW) KAG_§_6 Abs.2 S.1; VwGO_§_54 Abs.1, VwGO_§_146 Abs.2, VwGO_§_132 Abs.2; ZPO_§_42 Abs.1, ZPO_§_557 Abs.2
Kommunalabgabe / Gebühr / Entwässerungsgebühr / Äquivalenzprinzip / Gleichheitssatz Gebührenkalkulation / Kalkulationsmethode / kalkulatorische Kosten / Abschreibung / Wiederbeschaffungszeitwert / Anschaffungsrestwert / Nominalzins / Beweisantrag / Sachverständigengutachten / eigene Sachkunde / Betriebswirtschaftslehre / Lehrmeinung / Fachliteratur / Auswertung / Meinungsstreit / Methodenstreit / Befangenheitsantrag / Verfahrensfehler / Willkür / vorschriftswidrige Besetzung
1) Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die für das nordrhein- westfälische Kommunalabgabenrecht (§ 6 Abs.2 Satz 1 KAG NRW) Geltung beanspruchende Rechtsprechung des OVG Münster, wonach im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung kalkulatorischer Kosten die Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist (vgl OVG Münster, NWVBl 2006, 17 im Anschluss an NVwZ 1995, 1233 und NVwZ RR 2000,383).
2) Zur Zurückweisung eines Beweisantrags wegen hinreichender eigener Sachkunde des Gerichts betreffend die Ermittlung und Auswertung fachwissenschaftlicher Lehrmeinungen (hier: der Betriebswirtschaftslehre) unter dem besonderen Aspekt, dass es nach dem Landesrecht in der maßgeblichen Auslegung des OVG nicht um deren „Richtigkeit“, sondern lediglich darum geht, ob es sich um in dem Fachgebiet mit beachtlichem wissenschaftlichen Gewicht vertretene Anschauungen handelt.
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