BVerwG | 2006 (4) | 91-120 |
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06.091 Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau |
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BVerwG, U, 11.05.06, - 5_C_10/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1; II.WoBauG_§_43, II.WoBauG_§_46
Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin) / Auslegung von Verwaltungsakten durch Revisionsgericht / Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin) / Eigentumsschutz, kein - für Option auf Subventionierung / Haushaltsmittel, Sperrung von - / Subventionierung, Einstellung von - / sozialer Wohnungsbau, Förderung von - / Stichtag, Festlegung von - in Verwaltungsvorschrift / Verwaltungsakt, Auslegung durch Revisionsgericht / Vertrauensschutz, kein - in Fortbestand von Subvention / Verwaltungsvorschriften, Grundlage für Subventionierung
1) Ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm kann ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus sachlichen Gründen jederzeit geändert werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.April 1997 BVerwG 3 C 6.95 BVerwGE 104,220 <223>). Ein Subventionsempfänger muss grundsätzlich damit rechnen, dass bei Eintritt grundlegender Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen die Subventionen gekürzt oder eingestellt werden (im Anschluss an BVerwG, aaO S.227); gerade auch im Bereich der staatlichen Wohnungsbauförderung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage vertrauen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15.Oktober 1996 1 BvL 44,48/92 BVerfGE 95, 64 <91 f> mwN).
2) Im Rahmen seiner Freiheit, Subventionen zu gewähren, aber auch wieder einzustellen, ist dem Staat ein weites Gestaltungsermessen eingeräumt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29.Mai 1990 1 BvL 20, 26, 184 und 4/86 BVerfGE 82,60 <80> mwN).
3) Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 8.April 1987 1 BvR 564,684, 877, 886, 1134,1636, 1711/84 BVerfGE 75,78 <106>). Hierbei steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit zu, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15.Oktober 1996 aaO S.89 zu gesetzlich festgelegten Stichtagen sowie Beschluss vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85 und 3/86 BVerfGE 78,249 <285>).
4) Wenn eine Subventionierung Ermessenssache ist, entsprechende Haushaltsmittel aber nicht (mehr) zur Verfügung stehen, darf sie selbst dann zu einem im Übrigen sachgerecht gewählten Stichtag eingestellt werden, wenn davon bereits anhängige, nach bisheriger Subventionspraxis begründete Subventionsanträge betroffen sind.
§§§
06.092 Vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes |
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BVerwG, U, 11.05.06, - 1_WB_44/05 -
SG_§_3, SG_§_37 Abs.1 Nr.3; Versetzungsrichtlinien Nr.6
Repatriierung / besondere Auslandsverwendung / Wehrübung / Ermessensbetätigung / Anhörungspflicht
Die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen bedarf zwingend einer Ermessensausübung und einer vorherigen Anhörung des Betroffenen.
§§§
06.093 Verstoß gegen diese gesetzliche Besetzungsregelung |
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BVerwG, B, 11.05.06, - 2_WD_25/05 -
GG_Art.101 Abs.1 S.2; WDO_§_75 Abs.1, WDO_§_80 Abs.3 S.1, WDO_§_120 Abs.1 Nr.2 Gesetzlicher Richter / Kameradenbeisitzer / früherer Soldat / Besetzung des Gerichts / Zurückverweisung / Aufhebung des Urteils
1) In einem gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten, dem die Verletzung nachwirkender Dienstpflichten vorgeworfen wird, muss dem Spruchkörper als ehrenamtlicher Richter ein früherer Soldat der gleichen Dienstgradgruppe angehören; maßgebend ist insoweit der Tatzeitpunkt des vorgeworfenen Fehlverhaltens.
2) Bei einer Anschuldigungsschrift, in der sowohl Dienstpflichtverletzungen während des Wehrdienstverhältnisses als auch Verstöße gegen über das Dienstverhältnis hinauswirkende Pflichten zur Last gelegt werden, ist darauf abzustellen, worin der Schwerpunkt der Tatvorwürfe zu sehen ist.
3) Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Besetzungsregelung führt jedenfalls bei einer vollen Berufung des früheren Soldaten gegen die Entscheidung der Truppendienstkammer zu einer Aufhebung durch den Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts und einer Zurückverweisung der Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Truppendienstkammer des ersten Rechtszuges.
§§§
06.094 Erhebliche Alkoholkrankheit |
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BVerwG, U, 16.05.06, - 2_WD_3/05 -
GG_Art.1 Abs.1, GG_Art.1 Abs.3; SG_§_7, SG_§_10 Abs.3, SG_§_12 S.1, SG_§_17 Abs.2 S.1, SG_§_17 Abs.2 S.2; VorgV_§_3 S.1 iVm SG_§_1 Abs.5; BeschSchG_§_2 Abs.2 Nr.2
Sexuelle Belästigung / entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung Untergebener / Alkoholkrankheit im Tatzeitraum / nicht selbst verschuldete Trunkenheit
Bei Vorliegen einer erheblichen Alkoholkrankheit des Soldaten im Tatzeitraum liegt ein Fall der nicht selbstverschuldeten Trunkenheit vor.
§§§
06.095 Aufgaben der Bahnpolizei |
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BVerwG, U, 17.05.06, - 6_C_22/04 -
BGSG_§_3; BGSGAusglVO_§_1
Bundesgrenzschutz / Bahnpolizei / Bundespolizei / Deutsche Bahn AG / Verkehrsunternehmen / Eisenbahnverkehrsunternehmen / Eisenbahninfrastrukturunternehmen / Ausgleichsbetrag / Vorteilsabschöpfung / Ausgleichspflicht
Das Bundesgrenzschutzgesetz (heute: Bundespolizeigesetz) gestattet es nicht, allein die Deutsche Bahn AG mit einem Ausgleichsbetrag für die Kosten der Erfüllung der Aufgaben der Bahnpolizei zu belasten. Ausgleichspflichtig sind auch die anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Züge auf dem Netz der Deutsche Bahn AG verkehren.
§§§
06.096 Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996 |
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BVerwG, B, 17.05.06, - 6_C_14/05 -
(96) TKG_§_25 Abs.1, TKG_§_35 Abs.1, TKG_§_39 Alt.2; (04) TKG_§_9 Abs.1, TKG_§_12 Abs.2 Nr.2, TKG_§_13 Abs.1, TKG_§_13 Abs.3, TKG_§_29 Abs.1, TKG_§_39 Abs.1, TKG_§_39 Abs.3, TKG_§_150 Abs.1, TKG_§_150 Abs.13, TKG_§_150 Abs.14; VwGO_§_43; VwVfG_§_43; Sprachtelefondienstrichtlinie Art.17; Rahmenrichtlinie Art.27 S.1; Zugangsrichtlinie Art.7; Universaldienstrichtlinie Art.16 Abs.1 Buchst.a
Feststellungsklage / Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996 / Übergangsbestimmung des TKG 2004 / Wirksambleiben gesetzlicher Gebote
1) Die Pflicht zur Genehmigung von Entgelten nach § 25 Abs.1 TKG 1996 ist eine wirksam bleibende Verpflichtung im Sinne von § 150 Abs.1 Satz 1 TKG 2004.
2) Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:
Sind Art.27 Satz 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste (Rahmenrichtlinie) und Art.16 Abs.1 Buchst.a der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten (Universaldienstrichtlinie) dahin zu verstehen, dass ein im früheren innerstaatlichen Recht vorgesehenes gesetzliches Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen gegenüber Endnutzern durch ein Unternehmen mit insoweit marktbeherrschender Stellung und mithin auch ein diesbezüglicher feststellender Verwaltungsakt vorübergehend aufrechtzuerhalten sind?
Bei Verneinung von Frage 1:
Steht das Europäische Gemeinschaftsrecht einer solchen weitgehenden Aufrechterhaltung entgegen?
§§§
06.097 Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses |
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BVerwG, B, 17.05.06, - 2_B_10/06 -
VwGO_§_56 Abs.2; ZPO_§_166, ZPO_§_174, ZPO_§_189
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis / Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten / Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks / Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift
Das Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses hindert die Wirksamkeit der Zustellung nicht. Die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks ist bei dem Adressaten, der das Empfangsbekenntnis nicht zurückschickt, vorhanden, wenn er gegen das zuzustellende Urteil ein Rechtsmittel einlegt und dabei auf die Urteilsausfertigung Bezug nimmt.
§§§
06.098 Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens |
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BVerwG, U, 18.05.06, - 3_C_29/05 -
VermG_§_11 Abs.6; LAG_§_342 Abs.3, LAG_§_349 Abs.1
Kontoguthaben / Auszahlung von Kontoguthaben / Kontoguthaben als Surrogat / Lastenausgleich für Kontoguthaben / gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung
Der Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens ist nach § 11 Abs.6 Satz 1 VermG auch dann auf den Entschädigungsfonds übergegangen, wenn der Lastenausgleich nicht für das Kontoguthaben selbst, sondern für einen Vermögensgegenstand gezahlt worden ist, an dessen Stelle das Kontoguthaben als Surrogat getreten ist.
§§§
06.099 Referenzmengenübertragung |
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BVerwG, B, 18.05.06, - 3_C_32/05 -
VO (EWG) Nr.3950/92 Art.7 Abs.2; ZAV_§_12 Abs.2
Milchabgabe / Milchquoten / Referenzmengen / Referenzmengenübergang / Referenzmengenübertragung / flächengebundene Übertragung / flächenlose Übertragung / Durchgangserwerb / Milchbörse / staatliche Verkaufsstelle / landwirtschaftliches Pachtverhältnis / Pachtbeendigung / Milcherzeuger
Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb oder eine Milcherzeugungsfläche daran gebundene Referenzmengen auch dann an den Verpächter zurückfallen können, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder wird, sofern er die Referenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.
§§§
06.100 Unauffindbaren Eigentümer |
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BVerwG, B, 18.05.06, - 3_B_176/05 -
EntschG_§_10 Abs.1 S.1 Nr.7; VermG_§_11b; GBBerG_§_15
Abwesender Eigentümer / Aufgebotsverfahren / Ausschlussbescheid / gesetzlicher Vertreter / Anmeldung durch gesetzlichen Vertreter / Entschädigungsfonds
Die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG für den unauffindbaren Eigentümer lässt die Voraussetzungen für ein Aufgebots- und Ausschlussverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG nicht entfallen.
§§§
06.101 Begründung einer Besetzungsrüge |
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BVerwG, B, 22.05.06, - 10_B_9/06 -
GG_Art.101 Abs.1 S.2, GG_Art.103 Abs.1; VwGO_§_86 Abs.3, VwGO_§_95 Abs.1 S.1, VwGO_§_87b, VwGO_§_102 Abs.2, VwGO_§_108 Abs.2, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_133 Abs.3 S.3, VwGO_§_138 Nr.1, VwGO_§_138 Nr.4; ZPO_§_227; FlurbG_§_149
Besetzungsrüge / schlafender Richter / Darlegungserfordernis / Verfahrensmangel / Aufklärungsrüge / Gehörsrüge / Vertagungsantrag / zwingender Vertagungsgrund / Verhinderung durch Krankheit / anwaltlich nicht vertretener Kläger / persönliches Erscheinen / Gebot der Verfahrensbeschleunigung / Terminsvollmacht / Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
1) An die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge, mit der geltend gemacht wird, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen, sind strenge Anforderungen zu stellen.
2) Wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger unter Hinweis auf eine Erkrankung, die ihn reiseunfähig macht, einen Vertagungsantrag stellt, ist ein zwingender Vertagungsgrund nur dann anzunehmen, wenn er glaubhaft macht, dass er auch gehindert ist, sich im Termin etwa durch einen Anwalt vertreten zu lassen, oder Eigentümlichkeiten der Streitsache seine persönliche Anhörung erforderlich machen.
3) Als Prozesshandlung ist die Erteilung einer Terminsvollmacht im Grundsatz bedingungsfeindlich.
§§§
06.102 Sanierungsrechtliche Genehmigung |
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BVerwG, U, 24.05.06, - 4_C_9/04 -
BauGB_§_136, BauGB_§_140 Nr.3, BauGB_§_144, BauGB_§_145 Abs.2, BauGB_§_172 Abs.1 S.1 Nr.1, BauGB_§_180, BauGB_§_181; BGB_§_559; GG_Art.14 Abs.1
Besonderes Städtebaurecht / Sanierungsrecht / sanierungsrechtliche Genehmigung / Mietobergrenzen / Verdrängungsschutz / Sanierungsziele / Erhaltungssatzung / Sozialplan / Härteausgleich
Die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen darf nicht von der Einhaltung von Mietobergrenzen abhängig gemacht werden.
§§§
06.103 Bankenverfahren |
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BVerwG, B, 30.05.06, - 3_B_78/05 -
VwGO_§_40
Verwaltungsrechtsweg / ordentlicher Rechtsweg / Subventionsvergabe / verlorener Zuschuss / Bankenverfahren
Macht ein Kreditinstitut, das im eigenen Namen im Rahmen eines staatlichen Förderungsprogramms Gelder an Private ausgezahlt hat (sog. Bankenverfahren), aus eigenem Recht Rückzahlungsansprüche gegen die Empfänger geltend, so ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn das Kreditinstitut eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
§§§
06.104 Musterungsbescheid-Bekanntgabe |
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BVerwG, B, 31.05.06, - 6_B_65/05 -
VwZG_§_5 Abs.1; (aF) VwZG_§_9; WPflG_§_19 Abs.4, WPflG_§_33 Abs.1 S.1, WPflG_§_44 Abs.1
Musterungsbescheid / Bekanntgabe / Zustellung / Empfangsbekenntnis / Zustellungswille / Bekanntmachungswille / Heilung / Rechtsbehelfsbelehrung
1) Der systematische Verstoß der Wehrverwaltung gegen § 5 Abs.1 Satz 2 VwZG aF (= § 5 Abs.1 Satz 3 VwZG nF) bei der Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis stellt den Zustellungswillen bei der zustellungspflichtigen Behörde nicht in Frage. Deshalb kann der Verstoß nach § 9 VwZG aF (= § 8 VwZG nF) geheilt werden.
2) Die Rechtsbehelfsbelehrung eines nach § 5 Abs.1 VwZG zugestellten Musterungsbescheides, nach welcher der Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach „Bekanntgabe“ des Bescheides erhoben werden kann, ist nicht unrichtig.
§§§
06.105 Unzutreffende Angaben |
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BVerwG, U, 31.05.06, - 8_C_1/05 -
VermG_§_1 Abs.3, VermG_§_4 Abs.2, VermG_§_4 Abs.3 Buchst.a; (DDR) AufbauG_§_14
Machenschaften / unlautere Machenschaften / Manipulation / Verstoß / Rechtsordnung der DDR / Enteignung / Enteignungszweck / vorgeschobener Enteignungszweck / Anstoß / Redlichkeit / Unredlichkeit / Kosten / überhöhte Kosten / Baupreise / Überlassungsvertrag / Beweislast
Ein Erwerber, der aufgrund eines Überlassungsvertrages (DDR) zur Nutzung eines Hausgrundstücks berechtigt war und der im Zusammenhang mit der Enteignung unzutreffende Angaben zur Höhe der getätigten und beabsichtigten Investitionen macht, ist als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG anzusehen.
§§§
06.106 Teilflächenentschädigung |
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BVerwG, B, 31.05.06, - 3_B_148/05 -
EntschG_§_3 Abs.1 bis 3
Teilflächenentschädigung / Teilgrundstück / Entschädigung / vorhandener Einheitswert / Ersatzeinheitswert Hilfswert.
Ist ein Grundstück, für das ein Einheitswert festgestellt wurde, nach der Schädigung geteilt worden, ist für die Berechnung der Entschädigung für ein Teilgrundstück, soweit keine anderen Gründe für die Ermittlung eines Hilfswertes nach § 3 Abs.3 Satz 1 EntschG vorliegen, der flächenmäßig anteilige Einheitswert zugrunde zu legen.
§§§
06.107 Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz |
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BVerwG, U, 31.05.06, - 8_C_2/05 -
VermG_§_3 Abs.1 S.3, VermG_§_6 Abs.1 S.1, VermG_§_30 Abs.1
Unternehmen / Unternehmensteil / Einzelkaufmann / Zweckbestimmung / Anmeldung / Testamentsvollstrecker
Die Erben können die Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz auch dann selbständig beantragen, wenn die Schädigung einen Nachlass betraf, für den Testamentsvollstreckung angeordnet war.
Ein betrieblich genutztes Grundstück hatte seine Zugehörigkeit zu einem Unternehmen erst dann verloren, wenn die Verknüpfung durch eine eindeutige (Entnahme-)Handlung des Unternehmensinhabers aufgehoben war.
§§§
06.108 Bauaufsichtliches Betreten einer Wohnung |
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BVerwG, B, 07.06.06, - 4_B_36/06 -
GG_Art.13 Abs.2, GG_Art.13 Abs.7; (RP) LBO_§_59 Abs.4 S.2
Betreten einer Wohnung / Durchsuchung / Bauzustandsbesichtigung
Das bauaufsichtliche Betreten und Besichtigen einer Wohnung ist keine Durchsuchung im Sinne von Art.13 Abs.2 GG, sondern fällt in den Anwendungsbereich von Art.13 Abs.7 GG.
§§§
06.109 Angebrachter Vollwärmeschutz |
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BVerwG, U, 07.06.06, - 4_C_7/05 -
(68) BauNVO_§_20 Abs.2; Kostenverzeichnis zum Bay Kostengesetz Tarif-Nr.2.I.1 Tarifstelle 1.31; 2.BV_§_44
Baugenehmigungsgebühr / Befreiung / von den Festsetzungen eines Bebauungsplans / Wert des Nutzens der Befreiung / Geschossfläche / Nicht-Vollgeschoss / Aufenthaltsräume / Dachschrägen / Außenmaße / Vollwärmeschutz
1) Bei der Berechnung der Geschossfläche von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1968 ist § 44 II. BV nicht entsprechend anzuwenden.
2) Ein an den Außenwänden eines Gebäudes angebrachter Vollwärmeschutz ist bei der Ermittlung der Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1968 mitzurechnen.
3) Zur Revisibilität von Bundesrecht bei Anwendung von Landeskostenrecht.
§§§
06.110 Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses |
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BVerwG, B, 08.06.06, - 6_B_22/06 -
(04) TKG_§_47 Abs.1 S.1, TKG_§_78, TKG_§_104; Universaldienstrichtlinie: Art.5 Abs.3
Universaldienstleistung / Teilnehmerverzeichnis / von „anderen Unternehmen“ bereitgestellte Informationen / Diskriminierungsverbot
Das bei der Verarbeitung von Informationen zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses zu beachtende Diskriminierungsverbot des § 78 Abs. 3 TKG schützt Unternehmen, die an Endnutzer Rufnummern vergeben und die ihnen deshalb zur Verfügung stehenden Informationen dem das Telefonverzeichnis erstellende Unternehmen bereitgestellt haben.
§§§
06.111 Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes |
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BVerwG, B, 12.06.06, - 3_B_181/05 -
VwGO_§_68
Rechtsnachfolge / Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes / Widerspruchsverfahren des Rechtsvorgängers / Übernahme der Verfahrensposition
Der Erwerber eines die Klagebefugnis gegen einen Verwaltungsakt vermittelnden Gegenstandes braucht vor der Klageerhebung kein eigenes Widerspruchsverfahren durchzuführen, soweit die auf den Erwerbsgegenstand bezogene Beschwer bereits Gegenstand eines Widerspruchs seines Rechtsvorgängers war. Insoweit rückt er in die Verfahrensposition seines Rechtsvorgängers ein.
§§§
06.112 Anspruch auf Akteneinsichtsrecht |
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BVerwG, B, 13.06.06, - 20_F_5/05 -
VwGO_§_99; (Bl) IFG_§_9 ff
Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht / landesrechtlich geregelte Geheimhaltungspflicht / Verhältnis zum in-camera-Verfahren nach § 99 Abs.1 Satz 2 VwGO
1) Zu den nach § 99 Abs.1 Satz 1 VwGO grundsätzlich vorzulegenden Urkunden oder Akten gehören auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat.
2) Die in § 99 Abs.1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessenserwägung der obersten Aufsichtsbehörde stellt im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften einschließlich der Ausnahmeregelungen der §§ 9 ff des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine prozessuale Spezialnorm dar.
§§§
06.113 Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten |
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BVerwG, U, 14.06.06, - 3_C_18/05 -
EV_Art.21 Abs.3
Vermögenszuordnung / öffentliche Restitution / rechtsstaatswidriger Erwerb / unzulässige Rechtsausübung / entschädigungslose Enteignung / Bodenreform / altrechtliche Gemeinschaft / altrechtliche Gemeinde / Realgemeinde / Gemeinschaft der Separationsinteressenten
Die Auflösung der Gemeinschaften der Separationsinteressenten unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum der politischen Gemeinden in Brandenburg durch das Gesetz vom 11. Mai 1951 war nicht rechtsstaatswidrig.
§§§
06.114 Schulungsveranstaltung für Personalräte |
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BVerwG, B, 14.06.06, - 6_P_13/05 -
BPersVG_§_44, BPersVG_§_46
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat Kostenübernahme durch die Dienststelle
1) Die Arbeitnehmervertreter im Personalrat müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen; der dahingehende Schulungsbedarf eines neu gewählten Personalratsmitgliedes ist daher anzuerkennen, wenn und soweit die entsprechenden Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt worden sind.
2) Vermittelt eine Schulungsveranstaltung nur teilweise für die Personalratstätigkeit erforderliche Inhalte, so sind die Kosten anteilig von der Dienststelle zu übernehmen.
§§§
06.115 Auflösung der Realgemeinden |
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BVerwG, U, 14.06.06, - 3_C_4/06 -
EV_Art.21 Abs.3
Vermögenszuordnung / öffentliche Restitution / rechtsstaatswidriger Erwerb / unzulässige Rechtsausübung / entschädigungslose Enteignung / Bodenreform / altrechtliche Gemeinschaft / altrechtliche Gemeinde / Realgemeinde / Gemeinschaft der Separationsinteressenten
Die Auflösung der Realgemeinden im Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus unter Überführung ihres Vermögens in das Eigentum der politischen Gemeinden in Mecklenburg durch das Gesetz vom 29. April 1948 war nicht rechtsstaatswidrig.
§§§
06.116 Rückführung in die frühere Laufbahn |
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BVerwG, B, 14.06.06, - 2_WB_8/06 -
SG_§_55 Abs.4 S.3; SLV_§_6 Abs.4 S.2
Zulassung / Laufbahn / Feldwebel / Eignung / Strafgericht
Der Vorwurf aus einem Strafverfahren gegen einen Soldaten, das nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, kann nicht ohne eigene Sachverhaltsermittlungen der zuständigen Stelle einer Entscheidung über die Rückführung in die frühere Laufbahn zugrunde gelegt werden.
§§§
06.117 Notwendigen Auslagen des Antragstellers |
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BVerwG, B, 14.06.06, - 1_WB_60/05 -
WBO_§_17 Abs.4 S.3, WBO_§_20 Abs.3, WBO_§_21 Abs.1, WBO_§_21 Abs.2
Notwendige Auslagen / Erledigung / Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Wird nach beim Bundesminister der Verteidigung erfolgter Einreichung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung dem Rechtsschutzbegehren des Antragstellers durch die zuständige Behörde in vollem Umfang abgeholfen, hat der Wehrdienstsenat über den Antrag zu entscheiden, die notwendigen Auslagen des Antragstellers dem Bund aufzuerlegen.
§§§
06.118 Kosten einer Kampfmittelräumung |
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BVerwG, U, 14.06.06, - 3_A_6/05 -
GG_Art.120 Abs.1 S.1, GG_Art.120 Abs.1 S.3; AKG_§_19 Abs.2 Nr.1
Kriegsfolgelasten / Staatspraxis / Kampfmittelräumung
Einem Land entstehende Kosten einer Kampfmittelräumung gehören zu den vom Bund zu tragenden Aufwendungen gemäß Art.120 Abs.1 Satz 1 GG. Sie umfassen auch die Kosten von Vor- und Nebenarbeiten im Zusammenhang mit der Beräumung wie die Beseitigung von Bewuchs und Totholz in Trichter- und Grabenbereichen sowie das Einebnen von Grabungsstellen und das Umsetzen von Bodenmaterial zum Wiederherstellen des Geländes.
§§§
06.119 „Untätigkeitsbeschwerde“ |
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BVerwG, B, 14.06.06, - 1_WB_62/05 -
WBO_§_16 Abs.2
Untätigkeitsbeschwerde / weitere Beschwerde / Rechtsschutzbedürfnis
Für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über eine weitere Beschwerde („Untätigkeitsbeschwerde“) im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die für die Entscheidung über die Untätigkeitsbeschwerde zuständige Stelle zuvor keine Gelegenheit erhalten hat, ihrerseits eine Beschwerdeentscheidung zu treffen.
§§§
06.120 Öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch |
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BVerwG, U, 15.06.06, - 2_C_10/05 -
BBG_§_78; (Th) LBG_§_82; Einigungsvertrag Anlage I Kap.XIX Sachgebiet A Abschn.III Nr.2 Buchst.a S.2
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten / öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch / Anspruchskonkurrenz / unterschiedliche Verjährungsfristen / „Übergreifen“ der kürzeren Verjährungsfrist
1) Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist durch § 78 BBG und die entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze über den Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Beamten aus Dienstpflichtverletzung nicht ausgeschlossen.
2) Die kürzere Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs greift nicht auf den in Anspruchskonkurrenz stehenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch über.
§§§
06.121 Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen |
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BVerwG, U, 15.06.06, - 2_C_14/05 -
BBG_§_78; (Th) LBG_§_82; Einigungsvertrag Anlage I Kap.XIX Sachgebiet A Abschn.III Nr.2 Buchst.a S.2
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten / öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch / Anspruchskonkurrenz / unterschiedliche Verjährungsfristen / „Übergreifen“ der kürzeren Verjährungsfrist
1) Die Befähigungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs.1 Satz 1 der 2.BesÜV sind auch dann im bisherigen Bundesgebiet erworben worden, wenn die im bisherigen Bundesgebiet absolvierten Teile der Ausbildung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausmachen.
2) Die Einrede der Verjährung gegenüber Besoldungsansprüchen ist unzulässig, wenn der Beamte durch das Verhalten der Behörde veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen.
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