BVerwG | 2005 (1) | 1-30 |
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[ 2004 ][ ][ » ][ 2006 ] | [ ] |
05.001 Castor-Behälter |
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BVerwG, B, 05.01.05, - 7_B_135/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(02) AtG_§_6 Abs.2, AtG_§_6 Abs.3, AtG_§_6 Abs.4; AtG_§_9a Abs.2 S.3; StrlSchV_§_45, StrSchV_§_86;
Standort-Zwischenlager / Interimslager / Castor-Behälter / Drittschutz / Vorsorgegebot / Dosisgrenzwert / Aufbewahrung Kernbrennstoff / Aufbewahrung, nicht staatliche / Bedürfnis, individuelles / Bedürfnis, gesetzliches.
Die Erteilung einer Genehmigung nach § 6 Abs.4 AtG idF des Gesetzes vom 22.April 2002 (BGBl I S.1351) setzt kein gesondertes individuelles Bedürfnis für die Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente außerhalb der staatlichen Verwahrung voraus. Das erforderliche Bedürfnis für diese Zwischenlagerung wird durch § 9a Abs.2 Satz 3 AtG kraft Gesetzes begründet. Die in § 6 Abs.4 Satz 7 AtG angeordnete entsprechende Geltung des § 6 Abs.2 AtG bezieht sich deshalb nur auf die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß Abs.2 Nr.1 bis 4.
§§§
05.002 Bebauungszusammenhang |
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BVerwG, B, 17.01.05, - 4_B_3/05 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
im Zusammenhang bebaute Ortsteil / Bebauungszusammenhang /
BauGB_§_34
Zum Bebauungszusammenhang iSd § 34 BauGB.
Zur Substantierungspflicht bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegem dem Amtsermittlungsgrundsatz.
Z-501 Zum Bebauungszusammenhang
Auszug aus: Originalurteil, Abs.7 ff
Z-502 Zum Amtsermittlungsgrundsatz
Auszug aus: Originalurteil, Abs.10
§§§
05.003 Schienenverkehrslärm |
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BVerwG, B, 25.01.05, - 9_B_38/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_74 Abs.2 S.2; BImSchG_§_41 ff; 16.BImSchV_§_2, 16.BImSchV_§_3 Anl
Planfeststellung / Lärmschutz / Verkehrslärm / Schienenbonus / Erschütterungen / Körperschall.
1) Der Schienenbonus ist bei Ermittlung des Schienenverkehrslärms unabhängig davon anzusetzen, ob durch die Zugvorbeifahrten gleichzeitig Erschütterungen entstehen und als Folge davon Körperschall ausgelöst wird (wie BVerwG, Beschluss vom 13.November 2001 BVerwG 9 B 57.01 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr.17, S.28).
2) Wenn die Immissionsgrenzwerte des § 2 der 16.BImSchV es nicht erlauben, abschließend zu beurteilen, ob die Immissionssituation für die Planbetroffenen zumutbar sein wird, obwohl Verkehrslärm mit verkehrsbedingtem Körperschall zusammentrifft, fordert § 74 Abs.2 Satz 2 VwVfG eine ergänzende Prüfung, die der tatsächlich zu erwartenden Belastung Rechnung trägt. Hierzu ist regelmäßig immissionsschutzfachlicher Sachverstand heranzuziehen.
§§§
05.004 Abwasserabgabe |
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BVerwG, B, 26.01.05, - 9_B_49/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AbwAG_§_4 Abs.4, AbwAG_§_4 Abs.5, AbwAG_§_9 Abs.5, AbwAG_§_9 Abs.6, AbwAG_§_10 Abs.4;
Abwasserabgabe / Abgabesatzermäßigung / Bescheidanpassung / Anschluss / zeitliche Lücke / Jährlichkeitsprinzip / Erklärungszeitraum / Erklärung.
Die Erfüllung des Tatbestandes des § 9 Abs.6 AbwAG setzt grundsätzlich voraus, dass zwischen dem Ablauf der nach § 4 Abs.5 AbwAG erklärten Frist und der Anpassung des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides nach § 4 Abs.1 AbwAG keine zeitliche Lücke besteht.
Z-503 Zu dem Begriff "im Anschluss an" iSd § 9 Abs.6 AbwAG
Auszug aus: Originalurteil, Abs.4 ff
§§§
05.005 Zusicherung der Übernahme in ein Beamtenverhältnis |
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BVerwG, B, 27.01.05, - 2_B_94/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BRRG_§_126; VwVfG_§_38, VwVfG_§_54 ff; GKG_§_52 Abs.1
Arbeitsvertrag / beamtenrechtliche Streitigkeit / Verwaltungsrechtsweg
Für den Streit um die Rückzahlung eines Entgelts, das für die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Zusicherung der Übernahme in ein Beamtenverhältnis und der Versorgung nach beamtenrechtlichen Regelungen gezahlt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
§§§
05.006 Unfall in Garage |
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BVerwG, U, 27.01.05, - 2_C_7/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.33 Abs.5; BeamtVG_§_31 Abs.1, BeamtVG_§_31 Abs.2
Dienstunfall / Unfallfürsorge des Dienstherrn / Wegeunfall / Beginn und Ende des unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereichs / Außentür des Wohnhauses als Grenzziehung zwischen unfallfürsorgerechtlich geschütztem und nicht geschütztem Bereich / keine Unfallfürsorge im Innenraum einer privaten Garage.
Wegen eines Unfalls in einer privaten Garage ist der Beamte unfallfürsorgerechtlich auch dann nicht geschützt, wenn der Unfall auf dem Weg von und zur Dienststelle geschieht.
Auszug aus: Originalurteil, Abs.10 ff
Z-505 Abgrenzung öffentlicher vom privaten Lebensbereich
Auszug aus: Originalurteil, Abs.12 ff
Z-506 Schlechterstellung und hergebrachte Grundsätze
Auszug aus: Originalurteil, Abs.15
§§§
05.007 Alimentationsgrundsatz-Anrechnung |
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BVerwG, B, 27.01.05, - 2_C_39/03 -
Originalurteil = www.bundesverwaltungsgericht.de
BeamtVG_§_69a S.1 Nr.2, BeamtVG_§_53
Alimentationsgrundsatz /Anrechnung von Erwerbseinkommen / Ruhen der Versorgungsbezüge / Ruhestandsbeamter / Vorteilsausgleich /Wegfall der Dienstleistungspflicht
Die Übergangsregelung des § 69a Satz 1 Nr.2 BeamtVG ist mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar. Die Regelungen des § 53 BeamtVG sind unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs mit dem Alimentationsgrundsatz vereinbar, soweit sie die Anrechnung von Einkünften auf die Versorgungsbezüge vorschreiben, die vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielen.
§§§
05.008 Berufungsfrist |
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BVerwG, B, 27.01.05, - 4_B_7/05 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_124a Abs.6 S.1
Berufnungsbegründungsfrist / Zulassungsantrag / Wiedereinsetzung / Bezugnahme auf den Zulassungsantrag.
Zur Versäumung Berufungsbegründungfrist und Wiedereinsetzung.
Z-507 Zur Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus: Originalurteil, Abs.1 ff
§§§
05.009 Windkraftanlage |
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BVerwG, U, 27.01.05, - 4_C_5/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
ROG_§_3 Nrn.2 und 4, ROG_§_4 Abs.4 S.1, ROG_§_7 Abs.4 S.1 Nr.1 S.2, ROG_§_12 Abs.2; BauGB_§_35 Abs.1 Nr.5, BauGB_§_35 Abs.3 Sätze 1 und 3, BauGB_§_42
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung / Sicherung durch raumordnungsrechtliche Untersagung / bauaufsichtliche Genehmigungsversagung / unbenannter öffentlicher Belang / hinreichende inhaltliche Konkretisierung / planerische Verfestigung / Wirksamkeitsprognose.
1) Die vom Gesetzgeber unter den in § 12 Abs.2 ROG genannten Voraussetzungen eröffnete Möglichkeit, zur Sicherung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung die Erteilung einer Baugenehmigung zu untersagen, lässt die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde unberührt, die Baugenehmigung mit der Begründung zu versagen, dem Bauvorhaben (hier: Windkraftanlage) stehe ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs.3 Satz 1 BauGB entgegen.
2) Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr.2 ROG verfestigt.
§§§
05.010 Normenkontrolle |
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BVerwG, B, 01.02.05, - 6_BN_5/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(He) PersVG_§_24, PersVG_§_111; VwGO_§_47
Rechtsverordnung über Wahl und Amtszeit von Personalvertretungen bei Umstrukturierungsmaßnahmen / Normenkontrollantrag / personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren.
Die Gültigkeit einer Rechtsverordnung nach § 24 Abs.6 HePersVG kann zulässigerweise Gegenstand eines Normenkontrollantrages nach § 47 VwGO sein.
§§§
05.011 dynamische Verweisung |
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BVerwG, B, 03.02.05, - 3_K_587/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_75 Abs.1a S.1; (RP) VwVfG_§_1 Abs.1; (RP) LWG_§_ 114 Abs.1; GG_Art.20
Dynamische Verweisung, Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, Mängel bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren.
1) Eine "dynamische Verweisung" im Verwaltungsverfahrensgesetz eines Landes (hier: Rheinland-Pfalz) auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bund es ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
2) Auch wenn von einem planfestgestellten Vorhaben berührte private Belange Grundrechtsschutz genießen, sind Mängel bei der Abwägung nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind.
§§§
05.012 Anpassungspflicht |
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BVerwG, B, 07.02.05, - 4_BN_1/05 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.4; BauGB_§_38;
Ziele der Raumordnung / Anpassungspflicht / Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender / Erforderlichkeit für raumordnerische Zielfestlegung.
Die Anpassungspflicht des § 1 Abs.4 BauGB entfällt nicht deshalb, weil die durch den Bebauungsplan zugelassenen, einem Ziel der Raumordnung widersprechenden baulichen Nutzungen ohne größeren tatsächlichen Aufwand wieder beseitigt werden könnten.
Die Anpassungspflicht des § 1 Abs.4 BauGB entfällt ferner nicht, wenn das Raumordnungsziel durch ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB verwirklicht werden kann und deshalb entgegenstehende Festsetzungen des Bebauungsplans im Planfeststellungsverfahren keine (unmittelbare) Anwendung finden würden.
Die Rechtsprechung, dass ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für einen Verkehrsweg grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren ausgeschlossen erscheint, ist auf die raumordnerische Zielfestlegung für Verkehrswege nicht übertragbar.
§§§
05.013 Abschiebungsverbot |
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BVerwG, U, 08.02.05, - 1_C_29/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AsylVfG_§_3, AsylVfG_§_27, AsylVfG_§_31 Abs.2; AsylVfG_§_34 Abs.1; AufenthG_§_25 Abs.2; AufenthG_§_59 Abs.3; AufenthG_§_60 Abs.1, 2 bis 7 und 10 AuslG (außer Kraft getreten) AuslG_§_51 Abs.1 und 4; AuslG_§_53; GFK_Art.1 A Nr.2 und E; GFK_Art.33 Abs.1; VwGO_§_108 Abs.1
Abschiebungsverbot / Abschiebungsandrohung /Abschiebezielstaat / asylrechtlicher Abschiebungsschutz / ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz / Flüchtlingsanerkennung / Jeziden in Syrien / jezidische Religionszugehörigkeit / regionale Gruppenverfolgung / Rechtsschutzinteresse / Rückkehrmöglichkeit / Schutzlosigkeit / anderweitige Sicherheit in Drittstaat / Subsidiarität des internationalen Schutzes / Überzeugungsgrundsatz / politische Verfolgung / Verfolgerstaat / Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit.
1) Ein Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs.1 Satz 1 AufenthG (früher § 51 Abs.1 AuslG) wegen Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit besteht auch dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dem ablehnenden Bescheid weder die Abschiebung in diesen Staat angedroht noch eine Feststellung über das Nichtbestehen von Abschiebungsverboten hinsichtlich dieses Staates getroffen hat.
2) Wer in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung im Staat seiner Staatsangehörigkeit gefunden hat und weiterhin erlangen kann, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs.1 Satz 1 AufenthG.
§§§
05.014 Planfeststellung |
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BVerwG, U, 09.02.05, - 9_A_80/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_17 Abs.1 S.2, FStrG_§_17 Abs.6c S.1; BImSchG_§_41; 16.BImSchV_Anl; (Ss) StrG_§_3 Abs.1 Nr.2
Fachplanung / Planfeststellung / Planrechtfertigung / Lärmberechnung /Berechnungsverfahren / Lärmschutzkonzept / Kreisverkehr /Korrekturfaktor für Kreuzungen / Abwägung / Verkehrsprognose / Ausgewogenheit der Gesamtplanung / privater Belang / freie Landschaft / Ausblick / Randlage zum Außenbereich / erdrückende Wirkung / Mietwert / Verkehrswert / Alternativenprüfung / Trassenalternative.
1) Das in der Anlage 1 zu § 3 der 16.BImSchV festgelegte Berechnungsverfahren ist nicht zu beanstanden, soweit es in Tabelle D einen Korrekturfaktor nur für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen, nicht hingegen für Kreisverkehrsplätze vorsieht.
2) Mietwerteinbußen als solche gehören ebenso wenig wie Verkehrswerteinbußen zum planerischen Abwägungsmaterial (Ergänzung zu BVerwG, Beschluss vom 9.Februar 1995 BVerwG 4 NB 17.94 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr.102).
§§§
05.015 Planfeststellung B 173 |
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BVerwG, U, 09.02.05, - 9_A_80/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG Art.28 Abs.2 S.1; BauGB_§_2 Abs.2; BImSchG_§_50 S.1; FStrG_§_17 Abs.1, FStrG_§_17 Abs.4 S.1 und 2, FStrG_§_17 Abs.6c S.1; VwVfG_§_73 Abs.2, VwVfG_§_73 Abs.4 S.1, VwVfG_§_75 Abs.1 S.1, VwVfG_§_78 (Ss) (93) StrG_§_3 Abs.1 Nr.2, StrG_§_39 Abs.1 S.2
Fachplanung / Planfeststellung / Planfeststellungsbedürftigkeit / Zusammentreffen von Vorhaben / Folgemaßnahme / Planungskonzept / gemeindliche Einwendung / verspätetes Vorbringen / Einwendungsausschluss / Präklusion / Abwägung / Planungsgrundsatz / interkommunales Abstimmungsgebot / Bauleitplanung / gemeindliches Selbstverwaltungsrecht / gemeindliches Selbstgestaltungsrecht / kommunale Einrichtung
1) Die Verfahrenskonzentration des § 78 VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18.April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101,73 <80>).
2) § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes. 3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.
§§§
05.016 Abfallbehälternutzungspflicht |
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BVerwG, U, 17.02.05, - 7_C_25/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EGV_Art.234; EG-AbfRRL_Art.3 Abs.1 Buchst.b; GG_Art.72 Abs.1, GG_Art.72 Abs.2, GG_Art.74 Abs.1 Nr.24, GG_Art.103 Abs.2; KrW-/AbfG_§_11, KrW-/AbfG_§_12 Abs.1 Nr.1, KrW-/AbfG_§_12 Abs.1 Nr.2, KrW-/AbfG_§_13 Abs.1 S.2; GewAbfV_§_7 S.1 und 4, GewAbfV_§_§ 11 Nr.9
Abfall / Abfälle zur Verwertung / Abfälle zur Beseitigung / gewerbliche Siedlungsabfälle / Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle / Behälternutzungspflicht / Überlassungspflicht / Anschluss- und Benutzungszwang / Getrennthaltung von Abfällen / Vorrang der Verwertung / gesetzeskonforme Auslegung; widerlegliche Vermutung / Regelungskompetenz / Bestimmtheitsgebot
Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen.
§§§
05.017 Untersuchungsanordnung |
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BVerwG, U, 17.02.05, - 7_C_14/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BBodSchG_§_9 Abs.2 S.1; BBodSchG_§_24 Abs.1 S.2; VwVfG_§_80 Abs.1 S.1
Schädliche Bodenveränderung / Gefährdungsabschätzung / Untersuchungsanordnung / nichtförmliches Verwaltungshandeln / Kooperationsprinzip / Kostenerstattung / Analogie / richterliche Rechtsfortbildung / Gutachtenkosten / Rechtsanwaltskosten.
1) Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.
2) Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs.1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.
§§§
05.018 Siedlungsabfälle |
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BVerwG, U, 17.02.05, - 7_CN_6/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EG-AbfRRL Art.3 Abs.1 Buchst.b; GG_Art.20 Abs.3; GG_Art.72 Abs.1 und 2; GG_Art.103 Abs.2; VwGO_§_47 Abs.1 und Abs.2 S.1; KrW-/AbfG_§_11; KrW-/AbfG_§_12 Abs.1 Nr.1 und 2; KrW-/AbfG_§_13 Abs.1 bis 3; GewAbfV_§_7 S.1 und 4;
Normenkontrollverfahren / Antragsbefugnis / objektives Prüfungsverfahren / Teilbarkeit der Norm / Satzung / Abfallwirtschaftssatzung / gewerbliche Siedlungsabfälle / Abfälle zur Verwertung / Abfälle zur Beseitigung / Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle / Behälternutzungspflicht / Überlassungspflicht / Getrennthaltung von Abfällen / Vorrang der Verwertung / gesetzeskonforme Auslegung / widerlegliche Vermutung / Regelungskompetenz / Bestimmtheitsgebot.
Kann der Antragsteller nach § 47 Abs.2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten betroffen zu sein, ist die gesamte Norm zulässiger Gegenstand des Normenkontrollverfahrens mit Ausnahme der Bestimmungen, die unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB wegen ihres eigenständigen Regelungsgehalts vom Normgefüge abtrennbar sind.
Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (wie Urteil vom 17.Februar 2005 BVerwG 7 C 25.03).
§§§
05.019 Familienasyl |
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BVerwG, U, 22.02.05, - 1_C_17/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.16a; AsylVfG_§_26 Abs.1 AufenthG_§_60 Abs.1
Familienasyl / Begriff der Ehe / Zivilehe / religiöse Eheschließung / staatliche Anerkennung der religiösen Ehe / Verleugnung des Glaubens/der Religion
Eine nur nach religiösem Ritus mit Eheschließungswillen eingegangene Verbindung (hier: von staatenlosen Kurden jezidischen Glaubens in Syrien), die der Heimatstaat nicht anerkennt, ist keine Ehe im Sinne des § 26 Abs.1 Nr.2 AsylVfG.
§§§
05.020 Redlicher Erwerb |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 8_C_3/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VermG_§_4 Abs.2, VermG_§_4 Abs.3 Buchst.a und c
Redlicher Erwerb / zu Nutze machen / Missverhältnis / Kaufpreis / Wert / bedingter Vorsatz
Für den Tatbestand des § 4 Abs.3 Buchst.c VermG ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem Wert eines Grundstücks entscheidungserheblich.
§§§
05.021 Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 1_D_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BBG_§_54 S.1, BBG_§_54 S.3, BBG_§_55 S.2, BBG_§_73 Abs.1 S.1 und 2, BBG_§_77 Abs.1 S.1 BDG_§_8 Abs.1 S.1, BDG_§_8 Abs.4 S.2, BDG_§_15 Abs.2; BDO_§_4 Abs.2, BDO_§_9 Abs.1
Beamter des mittleren Dienstes / vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an insgesamt 16 Tagen (über drei Arbeitswochen) und unentschuldigte Dienstabwesenheit an drei Tagen / bedingt vorsätzlich unterlassene Kenntnisverschaffung hinsichtlich des Ergebnisses der sozialmedizinischen Untersuchung mit der Folge etwa dreiwöchiger Abwesenheit vom Dienst / Störung des Betriebsfriedens durch herabsetzende Äußerungen gegenüber zwei Auszubildenden über deren Ausbilder / Freistellung vom Vorwurf der Belästigung eines Auszubildenden und vom Vorwurf der Nichtbefolgung polizeiärztlich angeordneter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen während Zeiten vorübergehender Dienstunfähigkeit / Kürzung der Dienstbezüge auf die Dauer von drei Jahren (Höchstlaufzeit gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 BDG) / keine Kürzung der Laufzeit des dreijährigen Beförderungsverbotes.
1) Leistet der Beamte wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit vorübergehend keinen Dienst, so trifft ihn auch aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 54 Satz 1 BBG die Nebenpflicht, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können; zur Bedeutung einer entsprechenden Pflichtverletzung (im Anschluss an Beschluss vom 18. September 2002 BVerwG 1 DB 13.02 Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 23).
2) Das Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs gemäß § 15 Abs.2 BDG (Kürzung der Dienstbezüge) ist auf sog Altfälle, die verfahrensrechtlich noch nach der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen sind, nicht anzuwenden (noch offen gelassen im Urteil vom 8.September 2004 BVerwG 1 D 18.03 ZBR 2005, 91 ff).
§§§
05.022 Planfeststellungsbeschluss A 72 |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 4_A_4/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_17 Abs.1 S.2; BImSchG_§_41, BImSchG_§_42 Abs.2, BImSchG_§_47, BImSchG_§_50 S.1 und 2; 16.BImSchV_§_1, 16.BImSchV_§_2 Abs.1 Nr.2, 16.BImSchV_§_3 Anlage 1; 22.BImSchV_§_3 Abs.4, 22.BImSchV_§_4 Abs.2 22.BImSchV_§_4 Abs.4, 22.BImSchV_§_11; FFH-RL_Art.6 Abs.3, FFH-RL_Art.6 Abs.4; VwVfG_§_74 Abs.2 S.2, VwVfG_§_74 Abs.2 S.3
Straßenplanung / Planfeststellung / LKW-Anteil / Partikel / PM10 / Jahresmittelwert / 24 Stundenwert / Auspuff-Anteil / Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS 02) / Konfliktbewältigung, Gebot der - / FFH Gebiet / Bündelungsgebot / Luftqualität / abwägungserheblicher Belang / Tunnel / Kostengesichtspunkte / Schutzauflage / Summenpegel / Verschattung / DIN 5034 / lagebedingter Wertverlust / Übernahme
1) Die 22.BImSchV ist auch soweit es um die Einhaltung künftiger Grenzwerte geht bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten. Eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen sicherzustellen, besteht jedoch nicht. Allerdings ist das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte der 22.BImSchV mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (wie Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04).
2) Das Interesse, vor Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe geschützt zu werden, die im Wege der Luftreinhalteplanung voraussichtlich noch im Rahmen des rechtlich Zumutbaren gehalten werden können, ist ein abwägungserheblicher Belang (wie Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04).
3) Führt ein Vorhaben zu einer durch Schutzauflagen nicht vermeidbaren Verschattung des Grundstücks, die die Grenze des Zumutbaren überschreitet (hier verneint), kann der betroffene Grundstückseigentümer gemäß § 74 Abs.2 Satz 3 VwVfG die Zuerkennung eines Entschädigungsanspruchs verlangen.
§§§
05.023 Untreue zum Nachteil des Dienstherrn |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 1_D_13/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BDG_§_14 Abs.1 Nr.2, BDG_§_16 Abs.1; BDG_§_64 Abs.1 Nr.7, BDG_§_76 Abs.3 S.1, BDG_§_87 Abs.1 S.1; BBG_§_54 S.2, BBG_§_54 S.3, BBG_§_55 S.2, BBG_§_77 Abs.1 S.1
Postbeamter des mittleren Dienstes / Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch Auszahlung von insgesamt 55 000 DM in 57 Fällen an eine Sozialhilfeempfängerin unter Belastung ihres Postgirokontos, ohne dass dieses ein Guthaben auswies / keine materiell-eigennützigen Motive / Milderungsgrund der Offenbarung vor Tatentdeckung / an sich angemessene Zurückstufung aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung im sachgleichen Strafverfahren nicht zulässig / getilgte frühere Zurückstufung nicht zu verwerten / Einstellung des Verfahrens
Gemäß § 14 Abs.1 Nr.2 BDG ist nach einer Verurteilung in einem sachgleichen Strafverfahren eine Zurückstufung in Fortführung der Rechtsprechung zu § 14 BDO grundsätzlich nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr vorliegen. Dieses Maßnahmeverbot und das auf getilgte Zurückstufungen erweiterte Verwertungsverbot gemäß § 16 Abs.1 Satz 1 BDG gelten wegen materiellrechtlicher Besserstellung der angeschuldigten Beamten auch in so genannten Altverfahren nach der BDO (Fortführung der mit Urteil vom 17.März 2004 BVerwG 1 D 23.03 BVerwGE 120, 218 = Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr.6 = NVwZ 2005,96 begründeten Rechtsprechung).
§§§
05.024 Planfeststellungsbeschluss A 722 1.Teilabschnitt |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 4_A_5/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_17 Abs.1 S.2; BImSchG_§_41, BImSchG_§_47, BImSchG_§_50 S.1 und 2; 16.BImSchV_§_1, 16.BImSchV_§_2 Abs.1 Nr.2, 16.BImSchV_§_2 Abs.3, 16.BImSchV_§_3 Anlage 1; 22.BImSchV_§_3 Abs.4, 22.BImSchV_§_4 Abs.2, 22.BImSchV_§_4 Abs.4, 22.BImSchV_§_11; VwVfG_§_74 Abs.2 S.2, VwVfG_§_74 Abs.2 S.3, VwVfG_§_78 Abs.1
Straßenplanung / Planfeststellung / LKW-Anteil / Partikel / PM10 / Jahresmittelwert / 24 Stundenwert / Auspuff-Anteil / Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS 02) / Konfliktbewältigung, Gebot der - / FFH Gebiet / Bündelungsgebot / Luftqualität / abwägungserheblicher Belang / Tunnel / Kostengesichtspunkte / Schutzauflage / Summenpegel / Beurteilungspegel / Gesamtbeurteilungspegel / Verkehrsweg / lagebedingter Wertverlust / Übernahme
1) Die 22.BImSchV ist auch soweit es um die Einhaltung künftiger Grenzwerte geht bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten. Eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen sicherzustellen, besteht jedoch nicht. Allerdings ist das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 DVBl 2004, 1289 und Urteil vom 18.November 2004 BVerwG 4 CN 11.03).
2) Das Interesse, vor Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe geschützt zu werden, die im Wege der Luftreinhalteplanung voraussichtlich noch im Rahmen des rechtlich Zumutbaren gehalten werden können, ist ein abwägungserheblicher Belang.
3) Die für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV maßgebenden Beurteilungspegel sind für jeden Verkehrsweg gesondert zu berechnen. Mehrere rechtlich selbständige Straßen können, wenn für ihren Bau gemäß § 78 Abs.1 VwVfG nur ein Planfeststellungsverfahren stattfindet, nicht als ein Verkehrsweg im Sinne der 16.BImSchV angesehen werden.
§§§
05.025 Planfeststellungsbeschluss A 722 1.Teilabschnitt III |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 4_A_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_1 Abs.4 Nr.1, FStrG_§_17 Abs.1 S.2; BImSchG_§_47, BImSchG_§_50 Abs.1, BImSchG_§_50 Abs.2; 16.BImSchV_§_3 Anlage 1; 22.BImSchV_§_3 22.BImSchV_§_3 Abs.4, 22.BImSchV_§_4 Abs.2, 22.BImSchV_§_4 Abs.4, 22.BImSchV_§_11; FFH-RL_Art.6 Abs.3, FFH-RL_Art.6 Abs.4; VwGO_§_42 Abs.2; BGB_§_2038 Abs.1 S.2; (Ss) NatSchG_§_9 Abs.3
Straßenplanung / Planfeststellung / Erbengemeinschaft / Klagebefugnis / LKW-Anteil / Partikel / PM10 / Jahresmittelwert / 24 Stundenwert / Auspuff-Anteil / Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS 02) / Konfliktbewältigung, Gebot der - / FFH Gebiet / Bündelungsgebot / Luftqualität / abwägungserheblicher Belang / Entwässerungsanlage / Straßenkörper / Ersatzmaßnahme
1) Die 22.BImSchV ist auch soweit es um die Einhaltung künftiger Grenzwerte geht bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten. Eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen sicherzustellen, besteht jedoch nicht. Allerdings ist das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte der 22.BImSchV mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (wie Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04).
2) Das Interesse, vor Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe geschützt zu werden, die im Wege der Luftreinhalteplanung voraussichtlich noch im Rahmen des rechtlich Zumutbaren gehalten werden können, ist ein abwägungserheblicher Belang (wie Urteil vom 23.Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04).
3) Zur Inanspruchnahme eins Grundstücks für Maßnahmen der Straßenentwässerung.
§§§
05.026 Einführung von Religionsunterricht |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 6_C_2/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.7 Abs.3, GG_Art.140; WRV_Art.137
Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von Religionsunterricht / Dachverbandsorganisation als Religionsgemeinschaft / Interessenvertretung und Koordinierung / dominante "Fachverbände"; Verfassungstreue von Religionsgemeinschaften
1) Durch die Regelungen in Art.7 Abs.3 Sätze 1 und 2 GG wird den Religionsgemeinschaften ein Rechtsanspruch gegen den Staat auf Einführung eines ihren Glaubensinhalten entsprechenden Religionsunterrichts an seinen Schulen eingeräumt.
2) Auch ein mehrstufiger Verband (Dachverbandsorganisation) kann eine Religionsgemeinschaft sein.
3) Ein Dachverband ist nicht bereits dann Teil einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Aufgabenwahrnehmung auf seiner Ebene auf die Vertretung gemeinsamer Interessen nach außen oder auf die Koordinierung von Tätigkeiten der Mitgliedsvereine beschränkt; erforderlich ist, dass für die Identität einer Religionsgemeinschaft wesentliche Aufgaben auch auf der Dachverbandsebene wahrgenommen werden.
4) Eine Dachverbandsorganisation ist keine Religionsgemeinschaft, wenn der Dachverband durch Mitgliedsvereine geprägt wird, die religiöse Aufgaben nicht oder nur partiell erfüllen.
5) Eine Religionsgemeinschaft scheidet als Partnerin eines vom Staat veranstalteten Religionsunterrichts aus, wenn sie nicht Gewähr dafür bietet, dass ihr künftiges Verhalten die in Art.79 Abs.3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.
§§§
05.027 Entschädigungslose Enteignung |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 8_C_2/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VermG_§_1 Abs.1 Buchstabe a
Entschädigungslose Enteignung / Vermögensverschiebung / Vermögensverschiebung im staatlichen Bereich / West-Gesellschaft / öffentliche Aufgabe / staatsorganisatorische Neuzuordnung / Wohnungsunternehmen, städtisches / GmbH / Wohnraumversorgung
§ 25 Abs.1 Satz 3 VermG ermöglicht es dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen nur, in besonderen Einzelfällen Verfahren an sich zu ziehen, nicht aber, durch eine Vereinbarung zwischen dem Land und einem Landkreis entgegen der durch die VermGDVO geregelten Zuständigkeit alle bis zu einem bestimmten Datum bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen noch anhängigen Verfahren zur weiteren Bearbeitung dem Landesamt zu übertragen. Werden die im Beitrittsgebiet gelegenen Wohngrundstücke eines städtischen Wohnungsunternehmens in Volkseigentum überführt, so handelt es sich auch dann um eine Eigentumsverschiebung innerhalb des staatlichen Bereichs und nicht um eine Schädigung nach dem Vermögensgesetz, wenn das Unternehmen schon vor der Teilung Berlins in der Rechtsform einer GmbH organisiert war und seinen Verwaltungssitz im Westteil der Stadt hatte.
§§§
05.028 Ablösebeträge |
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BVerwG, U, 23.02.05, - 8_C_17/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VermG_§_18, VermG_§_7a Abs.2
Grundpfandrechte / Ablösebetrag / Hinterlegung / Schädigung / Anteilsschädigung / Zweitschädigung / Gewerkschaften / Vorteilsausgleich / Volkseigentum / Gegenleistung / Bruchteilsrestitution / Durchgriffshaftung / pauschalierte Abschläge
War eine Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand einer Schädigung, sind für Grundpfandrechte, die das Unternehmen vor der Schädigung bestellt hat und die wegen einer späteren Überführung der Grundstücke in Volkseigentum untergegangen sind, bei der Rückgabe von Bruchteilseigentum an den Grundstücken Ablösebeträge nach dem umgerechneten Nennbetrag festzusetzen.
§§§
05.029 Sonderprämie für männliche Rinder |
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BVerwG, U, 24.02.05, - 3_C_26/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VO(EWG)Nr.3887/92_Art.10; VO(EG)Nr.2419/2001_Art.44 Abs.1 VO; (EG;EURATOM)Nr.2988/95_Art.2 Abs.2
Beihilfeantrag Tiere / Prämie / Sonderprämie für männliche Rinder / unrichtige Angaben im Antrag / Unregelmäßigkeit / Sanktion
Der Beihilfesatz für eine Sonderprämie für männliche Rinder ist auch dann nach Art.10 Abs.2 Satz 2 VO (EWG) Nr.3887/92 zu kürzen, wenn die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen Tiere und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Angaben des Antragstellers, sondern darauf beruht, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 16.Mai 2002 Rs.C-63/00; Aufgabe der früheren Rspr). Eine sachliche Unrichtigkeit im Sinne von Art.44 Abs.1 VO (EG) Nr.2419/2001 ist auch darin zu sehen, dass der Antragsteller überhaupt eine Sonderprämie beantragt, obwohl er weiß oder wissen muss, dass hinsichtlich des fraglichen Tieres die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
§§§
05.030 Gebühren für Arzneimittelzulassung |
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BVerwG, U, 24.02.05, - 3_C_39/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AMG_§_33, AMG_§_105b; VwKostG_§_11, VwKostG_§_14, VwKostG_§_17, VwKostG_§_20
Gebühren für Arzneimittelzulassung / Verjährung von Gebührenforderungen / Festsetzungsverjährung / Zahlungsverjährung / Nachzulassung / Entstehung der Gebührenschuld / Fälligkeit der Gebührenschuld
1) Der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels verjährt nach § 20 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrages ist insofern ohne Belang.
2) § 105 b AMG hat Gebührenansprüche, die bei seinem In-Kraft-Treten bereits verjährt und damit erloschen waren, nicht wieder aufleben lassen.
§§§
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