BVerwG | 2005 (7) | 181-210 |
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05.181 Berechnung der Eigenkapitalquote |
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BVerwG, U, 25.08.05, - 7_C_10/04 -
VermG_§_6 Abs.1 S.2, VermG_§_6 Abs.3, VermG_§_§ 6a Abs.3; DMBilG_§_25; URüV_§_5, URüV_§_7
Wesentliche Verbesserung der Vermögenslage / Ausgleichsverbindlichkeit / D-Mark-Eröffnungsbilanz / Schlussbilanz / Rückgabebilanz / Eigenkapital / Eigenkapitalquote / Mindestkapital / Erlass der Ausgleichsverbindlichkeit / Umwandlung der Ausgleichsverbindlichkeit / Tilgung der Ausgleichsverbindlichkeit / Unternehmensrückgabe
1) Bei der nach § 6 Abs.3 Satz 1 VermG vorzunehmenden Berechnung der Eigenkapitalquote im Fall der Rückgabe ist die Minderung des Eigenkapitals, die durch die Ausweisung einer Ausgleichsverbindlichkeit in der Bilanz verursacht wird, nicht zu berücksichtigen.
2) Der Berechnung einer auszugleichenden wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage ist die Bilanz zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe zugrunde zu legen.
3) Liegt eine wesentliche Verbesserung der Vermögenslage vor, ist grundsätzlich ein Ausgleich in Höhe der nach § 25 DMBilG errechneten Ausgleichsverbindlichkeit zu leisten. Dieser Betrag ist gegebenenfalls nach § 5 Abs.3 URüV teilweise zu erlassen.
§§§
05.182 Vorsorgliche Androhung der Abschiebung |
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BVerwG, U, 30.08.05, - 1_C_29/04 -
AsylVfG_§_18a Abs.2, AsylVfG_§_34 Abs.1, AsylVfG_§_34a, AsylVfG_§_71 Abs.5; AufenthG_§_15, AufenthG_§_58, AufenthG_§_59; AuslG_§_49 Abs.2 S.1, AuslG_§_50 Abs.1 S.1, AuslG_§_50 Abs.5
Abschiebungsandrohung / vorsorgliche Abschiebungsandrohung / Abschiebungsanordnung / Folgeverfahren / Abschiebung aus der Haft / Flughafenverfahren / Zurückweisung / Wiedereinreise
Die vorsorgliche Androhung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise" ist außer für die Sonderfälle im so genannten Flughafenverfahren nach § 18 a Abs. 2 AsylVfG im Gesetz nicht vorgesehen und daher unzulässig.
§§§
05.183 Bestellung eines (Pflicht-)Verteidigers |
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BVerwG, B, 31.08.05, - 2_WDB_4/05 -
WDO_§_90 Abs.1, WDO_§_90 Abs.2; StPO_§_140, StPO_§_141
Pflichtverteidiger / Beiordnung / Rechtsanwalt / Beschwerde / Beschwer
1) Gegen die Ablehnung der beantragten Bestellung eines Rechtsanwalts als (Pflicht-)Verteidiger hat der nicht bestellte Rechtsanwalt kein eigenes Beschwerderecht.
2) Die Bestellung eines (Pflicht-)Verteidigers kommt im Übrigen auch dann nicht in Betracht, wenn der angeschuldigte Soldat bereits einen (Wahl-)Verteidiger bestellt und dieser das Mandat nicht niedergelegt hat.
§§§
05.184 Ablesen von Abwasservolumenmesswerte |
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BVerwG, U, 31.08.05, - 9_C_3/04 -
WHG_§_7a, WHG_§_21 Abs.1 S.3; AbwAG_§_4 Abs.4; AbwV_§_6 Abs.1, AbwV_§_6 Abs.2; (NW) LWA_§_60, LWA_§_61
Abwasserabgabe / staatliche Überwachung / Eigenmessergebnis / Selbstüberwachung / Abwasservolumenstrom / festgelegte Abwassermenge / Abwassermengenhöchstwert / Messtoleranz / Messungenauigkeit / Messergebnis / ordnungsgemäßes Messverfahren / wasserrechtliche Erlaubnis / Beweisregel
1) Lesen Behördenmitarbeiter Abwasservolumenmesswerte von einer nach den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis in einer Kläranlage vom Anlagenbetreiber installierten Messeinrichtung ab, greifen sie nicht auf Ergebnisse der Selbstüberwachung des Anlagenbetreibers zurück; vielmehr handelt es sich um Maßnahmen der staatlichen Überwachung iSv § 4 Abs.4 Satz 1 AbwAG. Gleiches gilt, wenn die Messergebnisse von einer Untersuchungsstelle ermittelt worden sind, die von der zuständigen Behörde mit Probenahmen beauftragt worden ist.
2) Weder das Abwasserabgabengesetz noch wasserrechtliche Vorschriften verlangen, dass zulässige Messtoleranzen bei der Ermittlung des Abwasservolumenstroms im Rahmen der Festsetzung der Abwasserabgabe berücksichtigt werden.
3) Die "gilt als eingehalten-Regelung" des § 6 Abs.1 AbwV findet für Abwassermengenhöchstwerte keine unmittelbare oder analoge Anwendung. Das schließt eine entsprechende Regelung in der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht aus.
§§§
05.185 Verzicht auf gesamthänderisch gebundenes Eigentum |
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BVerwG, U, 31.08.05, - 8_C_11/05 -
VermG_§_1 Abs.3; (DDR) ZGB_§_400 Abs.1 S.2
Anscheinsbeweis / Ausreise / ausreisewillige Miterbin / Erbengemeinschaft / Gesamthandseigentum / Kausalität / einzelner Nachlassgegenstand / Nötigung / Verzicht / Mitverzicht / widerlegbare Vermutung
Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war.
§§§
05.186 Anteilige Ausbildungsanrechnung |
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BVerwG, U, 01.09.05, - 2_C_28/04 -
BeamtVG_§_12 Abs.1 S.1 Nr.1
Ruhegehaltfähige Dienstzeit / auf vorgeschriebene Ausbildung angerechnete Ausbildung / Anrechnung der nach Vollendung des 17.Lebensjahres zugebrachten Ausbildung / teils vor, teils nach Vollendung des 17.Lebensjahres zugebrachte Ausbildung / Ermessensrichtlinie Nr.12.1.1. Satz 1 BeamtVwV.
Die Ermessensentscheidung des Dienstherrn, eine auf die vorgeschriebene Ausbildung anteilig angerechnete andere Ausbildung, die der Beamte vor der Vollendung seines 17. Lebensjahres begonnen und nach diesem Zeitpunkt beendet hat, nur dann im Umfang ihrer Anrechnung als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen, wenn und soweit die angerechnete Zeitspanne, gemessen vom tatsächlichen Beginn der anderen Ausbildung, in die Zeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres fällt, ist rechtmäßig.
§§§
05.187 Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten |
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BVerwG, U, 01.09.05, - 2_C_24/04 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.33 Abs.5; BBesG_§_40
Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten / Konkurrenz zwischen Familien-, Sozial- und Ortszuschlag für das dritte Kind
Der barunterhaltsverpflichtete Beamte hat keinen Anspruch auf den erhöhten Familienzuschlag für sein drittes Kind, wenn der geschiedene Ehegatte für dieses Kind den Ortszuschlag nach dem Tarifrecht der Angestellten des öffentlichen Dienstes erhält; auf die Höhe dieser beiden Leistungen kommt es nicht an.
§§§
05.188 Betreuungsurlaub |
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BVerwG, U, 01.09.05, - 1_WB_18/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.6 Abs.2, GG_Art.6 Abs.3; SG_§_28 Abs.2, SG_§_28 Abs.5, SG_§_28 Abs.7, §_40_Abs.4; SDGleiG_§_15 Abs.1, SDGleiG_§_15 Abs.2
Betreuungsurlaub / Elternzeit / Nutzen-Kosten-Relation / Pflege und Erziehung der Kinder / Erziehungsberechtigter / Gleichstellung / Studium / Ermessen / Urlaub
1) Die in § 28 Abs.2 SG getroffene Regelung, wonach Urlaub nur versagt werden darf, soweit und solange zwingende dienstliche Erfordernisse einer Urlaubserteilung entgegenstehen, gilt nur für die Gewährung von Erholungsurlaub, nicht jedoch von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs.5 SG oder von Elternzeit nach § 28 Abs.7 SG.
2) Die Gewährung von Betreuungsurlaub steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle.
3) Die Regelungen über die Gewährung von Betreuungsurlaub und Elternzeit verstoßen weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art.3 Abs.1 SG) noch gegen die Grundrechte aus Art.6 Abs.2 und 3 GG.
4) Es ist ermessensfehlerfrei, Betreuungsurlaub mit der Begründung zu versagen, die aktuelle dienstliche Personalsituation sowie die anzustrebende Kosten-Nutzen-Relation zwischen der Dauer der tatsächlichen Dienstleistung und den Aufwendungen für das Studium ließen nur die Gewährung von Elternzeit zu.
§§§
05.189 Wegfall des versorgungsrechtlichen Mindestbelassungsbetrages |
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BVerwG, U, 01.09.05, - 2_C_15/04 -
GG Art.3 Abs.1, GG Art.3 Abs.3, GG_Art.6 Abs.1, GG_Art.33 Abs.5; BeamtVG_§_53 Abs.1, BeamtVG_§_53 Abs.2, BeamtVG_§_53 Abs.5, BeamtVG_§_53 Abs.7, BeamtVG_§_53 Abs.8
Hinterbliebenenversorgung / Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und Verwendungseinkommen / Wegfall des versorgungsrechtlichen Mindestbelassungsbetrages auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst
Der vollständige Wegfall des versorgungsrechtlichen Mindestbelassungsbetrages nach § 53 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG ist auch dann mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn ein versorgungsberechtigter Hinterbliebener des Beamten Verwendungseinkommen aus einer Tätigkeit als Angestellter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bezieht.
§§§
05.190 Selbstständige Entscheidungen |
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BVerwG, U, 01.09.05, - 6_PB_13/05 -
BPersVG_§_14 Abs.3
Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten / Organisationsentscheidung des Dienststellenleiters / Formerfordernis
Die Feststellung, dass ein Beschäftigter im Sinne von § 14 Abs.3 BPersVG zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt ist, setzt keine schriftliche Organisationsentscheidung des Dienststellenleiters voraus.
§§§
05.191 Nichtabhilfebeschluss |
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BVerwG, B, 08.09.05, - 4_B_49/05 -
VwGO_§_80 Abs.5 S.1, VwGO_§_80 Abs.7 S.1, VwGO_§_133 Abs.3 S.2, VwGO_§_133 Abs.5 S.1; LuftVG_§_10 Abs.6 S.1; BNatSchG_§_34; HENatG_§_20d; FFH-RL_Art.4 Abs.5, FFH-RL_Art.6 Abs.2 bis 4, FFH-RL_Art.7; Vogelschutz-RL_Art.4 Abs.4 S.1
Gericht der Hauptsache / Nichtabhilfebeschluss, verfrühter / FFH-Gebiet, gemeldetes / Gemeinschaftsliste / Vorabentscheidung / Europäischer Gerichtshof / Schutzmaßnahmen / angemessener Schutz / Verschlechterungsverbot / Ausnahmeentscheidung / Vogelschutzgebiet, faktisches
1) Das Bundesverwaltungsgericht wird durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs.7 Satz 1 VwGO. Das gilt auch, wenn das Oberverwaltungsgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, vor Ablauf der Beschwerdeeinlegungs- und -begründungsfrist über die Nichtabhilfe entschieden hat.
2) Bei Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, stellt jedenfalls die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art.6 Abs.3 und 4 FFH-RL in aller Regel einen "angemessenen Schutz" im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13.Januar 2005 C 117/03 dar.
§§§
05.192 Gewährung eines zinslosen Darlehens |
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BVerwG, B, 08.09.05, - 3_C_50/04 -
VwVfG_§_35, VwVfG_§_49a Abs.1, VwVfG_§_49a Abs.3; VwGO_§_158
Subvention / Gewährung eines zinslosen Darlehens / Zweistufentheorie / Rückforderung eines Darlehens durch Verwaltungsakt / Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit
1) Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zweistufentheorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrages wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.
2) Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.
§§§
05.193 Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen |
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BVerwG, B, 08.09.05, - 3_C_49/04 -
VO (EWG) Nr.2220/85 Art.22, VO (EWG) Nr.2220/85 Art.29; EWG-Sicherheiten-Verordnung §§ 6, 7; VwVfG_§_35; VwGO_§_89 Abs.2
Rindfleisch / Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen / Verarbeitungssicherheit / Kaution / Verarbeitungskaution / Sicherungszweck / Freigabe / Verfall / Verwaltungsakt / öffentlich-rechtlicher Vertrag / Widerklage
1) Beim Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen kommt durch Gebot und Zuschlag ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zustande.
2) Die behördliche Verfallerklärung einer Verarbeitungssicherheit durch bloße Lastschrift ist kein Verwaltungsakt. Dasselbe gilt für die Freigabe einer Sicherheit.
3) Die EWG-Sicherheiten-Verordnung bietet keine Ermächtigungsgrundlage für die Verfallerklärung einer Sicherheit durch Verwaltungsakt.
4) Hat die Behörde eine Sicherheit zu Unrecht freigegeben, so kann sie nur dann noch Zahlung des Sicherheitsbetrages verlangen, wenn sie berechtigt wäre, die Wiedergestellung der Sicherheit zu verlangen. Das setzt voraus, dass das Risiko, für das sie gestellt worden ist, noch fortbesteht.
5) Wird die Anfechtungsklage gegen einen Leistungsbescheid damit begründet, dass zwischen den Beteiligten ein Subordinationsverhältnis nicht bestehe, so hindert § 89 Abs.2 VwGO die Behörde nicht, ihre Forderung ggf. hilfsweise durch Widerklage geltend zu machen.
§§§
05.194 Globalanmeldung 3 |
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BVerwG, B, 08.09.05, - 8_B_88/05 -
VermG_§_30, VermG_§_30a
Globalanmeldung 3 / Konkretisierung / Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion Berlin / Bezug zur örtlichen Zuständigkeit des LARoV
Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus der bei der Oberfinanzdirektion Berlin geführten Kartei früherer Wiedergutmachungsanträge und den dazugehörigen Sachakten ein Hinweis auf den beanspruchten Vermögenswert ergibt.
§§§
05.195 Komplettierungskauf |
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BVerwG, B, 08.09.05, - 3_C_32/04 -
EntschG_§_10 Abs.1 S.1 Nr.11; SachenRBerG_§_68 Abs.1
Abführungspflicht / Auskehr / Entschädigungsfonds / Veräußerungserlös / regelmäßiger Preis / Verkehrswert / hälftiger Verkehrswert / Komplettierungskauf / Gesetz über den Verkauf volkseigener Grundstücke / DDR-Verkaufsgesetz / Modrow-Gesetz / Modrow-Preis / Schadensersatz / Schadensersatzpflicht / Schadensersatzanspruch / Bundestreue / bundesfreundliches Verhalten / Pflichtverletzung / Treuepflicht / Vermögensbetreuungspflicht
Wird bei einem Komplettierungskauf (Hinzuerwerb eines früher volkseigenen Grundstücks durch den Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts) das Grundstück zu DDR-Baulandpreisen und damit zu weniger als dem hälftigen Bodenwert (§ 68 Abs.1 SachenRBerG) veräußert, fehlt es solange nicht ein sonstiges rechtsmissbräuchliches Verhalten des Veräußerers hinzutritt an der Vorwerfbarkeit einer möglichen Pflichtverletzung, wenn durch diese Preisgestaltung der beim Vollzug des DDR-Verkaufsgesetzes vom 7.März 1990 ("Modrow-Gesetz") eingetretenen Sondersituation Rechnung getragen werden sollte. Eine Schadensersatzpflicht des Veräußerers zugunsten des Entschädigungsfonds besteht deshalb nicht.
§§§
05.196 Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit |
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BVerwG, B, 12.09.05, - 6_P_1/05 -
(NW) PersVG_§_72 Abs.4 S.1 Nr.2
Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit / kollektiver Tatbestand / Erfordernisse des Betriebsablaufs
1) Die Begriffe "Überstunden" und "Mehrarbeit" in § 72 Abs.4 Satz 1 Nr.2 Alternative 1 NWPersVG folgen grundsätzlich dem Verständnis in den jeweils einschlägigen tarifrechtlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen.
2) Die Mitbestimmung kann unter dem Gesichtspunkt des "kollektiven Tatbestandes" auch dann eingreifen, wenn sich die Überstundenanordnung lediglich an zwei Beschäftigte richtet.
3) Die Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit ist nur dann durch Erfordernisse des Betriebsablaufs bedingt, wenn unausweichliche wirtschaftliche oder technische Zwänge vorliegen, welche die Maßnahme für den Dienststellenleiter als alternativlos erscheinen lassen.
§§§
05.197 Zentrale Dienstvorschrift |
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BVerwG, U, 13.09.05, - 2_WD_31/05 -
GG_Art.65a; SG_§_7, SG_§_11 Abs.1, SG_§_10 Abs.3, SG_§_10 Abs.4, SG_§_17 Abs.2 S.1
Befehl / Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit / Zentrale Dienstvorschrift / Entscheidungsprärogative / Beurteilungsspielraum
1) Eine vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist dann als „Befehl“ anzusehen, wenn die jeweilige in Rede stehende Einzelregelung vom Soldaten ein bestimmtes Verhalten in Gestalt eines zu vollziehenden konkreten Gebots oder eines zu beachtenden konkreten Verbotes verlangt.
2) Die vom BMVg erlassene Reglung, wonach dienstliche Fahrzeuge „grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken einzusetzen“ sind, stellt einen „Befehl“ dar.
3) Die vom BMVg erlassene Regelung über die Pflicht zur Beachtung der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ist nicht als „Befehl“ zu qualifizieren.
4) Zum Inhalt der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.
5) Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich der Einhaltung der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ist auf die Prüfung beschränkt, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unsichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat.
§§§
05.198 Dringender Fall |
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BVerwG, U, 13.09.05, - 1_C_7/04 -
AufenthG_§_53, AufenthG_§_54, AufenthG_§_55; AuslG_§_45, AuslG_§_47, AuslG_§_48; VwGO_§_68, VwGO_§_80 Abs.2 Nr.4, VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_114; Richtlinie 64/221/EWG Art.9; Beschluss Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation ARB 1/80 Art.6, 7, 14
Ausweisung / assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht / türkische Arbeitnehmer / gemeinschaftsrechtliche Verfahrensgarantien / Widerspruchsverfahren / Gesetzmäßigkeit / Zweckmäßigkeit / zweite Verwaltungsbehörde / "Vier-Augen-Prinzip" / Anordnung der sofortigen Vollziehung / dringender Fall
1) Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 haben.
2) Findet die in der Richtlinie geforderte Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung durch eine zweite unabhängige Stelle ("Vier-Augen-Prinzip") nicht statt, ist die Ausweisung wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig, es sei denn, es liegt ein "dringender Fall" vor.
3) Ein "dringender Fall" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG setzt ein besonderes öffentliches Interesse daran voraus, das gerichtliche Hauptverfahren nicht abzuwarten, sondern die Ausweisung sofort zu vollziehen, um damit einer weiteren, unmittelbar drohenden und unzumutbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch den Ausländer zu begegnen.
§§§
05.199 Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen |
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BVerwG, U, 21.09.05, - 2_WD_24/04 -
WDO_§_24, WDO_§_84 Abs.2, WDO_§_58 Abs.7, WDO_§_38 Abs.1
Bindungswirkung / Einfache Disziplinarmaßnahme / Milderungsgründe in der Person
1) Zur Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines in einem teilweise sachgleichen gerichtlichen Disziplinarverfahren ergangenen Urteils.
2) Berücksichtigung gewichtiger Milderungsgründe in der Person des Soldaten bei der Maßnahmebemessung.
§§§
05.200 Berufsunfähigkeitsrente |
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BVerwG, U, 21.09.05, - 6_C_3/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1
Berufsständische Versorgung / Berufsunfähigkeit / Eigentumsschutz / Rente / Zahlbetrag / Inflationsausgleich / Dynamisierung / Gleichbehandlung
Art.14 Abs.1 GG gebietet es, dass der Realwert einer unter Einschluss einer werterhaltenden Dynamisierung erworbenen Berufsunfähigkeitsrente dann nicht mehr durch Maßnahmen des Versorgungsträgers beeinträchtigt wird, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist und die Rente ihre Zweckbestimmung erfüllt, den Lebensstandard des Versorgungsempfängers entsprechend dem Versorgungssystem zu sichern, dem der Empfänger kraft hoheitlicher Anordnung beitreten musste; dies muss jedenfalls so lange gelten, als nicht die Versorgungsleistungen aller Rentenbezieher zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks insgesamt eine systemgerechte Reduzierung erfahren müssen.
§§§
05.201 "Ladenfunk" |
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BVerwG, U, 21.09.05, - 6_C_16/04 -
GG_Art.5 Abs.1 Satz 2; RStV_§_2 Abs.1 S.1; RGebStV_§_1 Abs.1 S.1, RGebStV_§_2 Abs.2 S.1; VwGO_§_137 Abs.1
Rundfunkgebühren / "Ladenfunk" / Prüfung irrevisiblen Landesrechts / Rundfunkfreiheit / verfassungsrechtlicher und einfach-rechtlicher Rundfunkbegriff
1) Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art.5 Abs.1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs.1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art.5 Abs.1 Satz 2 GG.
2) Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.
§§§
05.202 Änderungsplanfeststellungsbeschluss |
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BVerwG, B, 22.09.05, - 9_B_13/05 -
FStrG_§_17 Abs.1, FStrG_§_17 Abs.6c; VwVfG_§_76
Änderungsplanfeststellungsbeschluss / Bestandskraft / Rechtsmittel / Belange privater Dritter / Abwägung / ergänzendes Verfahren
Einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss kann ein Betroffener nur insoweit angreifen, als er durch dessen Festsetzungen erstmals oder weitergehend als durch den abgeänderten Planfeststellungsbeschluss betroffen wird. Das gilt auch, wenn der Änderungsplanfeststellungsbeschluss in einem durch ein Gericht aufgrund der Klage eines Dritten angeordneten ergänzenden Verfahren (hier gemäß § 17 Abs.6c Satz 2 FStrG) ergeht.
§§§
05.203 Planmäßigen Beurteilungen |
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BVerwG, B, 22.09.05, - 1_WB_4/05 -
SLV_§_2 Abs.1, SLV_§_2 Abs.2; SG_§_45 Abs.2 Nr.4
Beurteilung / Ausnahmen / Sonderbeurteilung / Zeitgrenze / Altersgrenze
1) Die Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung, nicht mehr vier, sondern fünf Jahre vor dem Überschreiten der für die Zurruhesetzung geltenden besonderen bzw allgemeinen Altersgrenze bei Berufssoldaten keine planmäßigen Beurteilungen mehr zu erstellen, ist mit § 2 Abs.1 Satz 1 SLV, mit der Fürsorgepflicht nach § 10 Abs.3 SG sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.
2) Eine Sonderbeurteilung ist erforderlich, wenn und soweit eine konkrete Verwendungs- oder Personalentscheidung für den betroffenen Soldaten zu treffen, vorzubereiten oder umzusetzen ist und keine aktuelle planmäßige Beurteilung vorliegt und auch die sonstigen Verwendungsempfehlungen zuständiger Vorgesetzter keine aktuelle Beurteilungsgrundlage für die in Rede stehende Verwendungs- oder Personalentscheidung bieten.
§§§
05.204 Anteil am Familienzuschlag |
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BVerwG, U, 29.09.05, - 2_C_1/05 -
GG_Art.3 Abs.1; EGV_Art.141; BBesG_§_40
Teilzeitbeschäftigung / unterhälftige Beschäftigung / Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag
Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbe¬zogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang (Parallelurteil zum Urteil von heute BVerwG 2 C 44.04).
§§§
05.205 Funktionsvorbehalt für Beamte |
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BVerwG, B, 29.09.05, - 7_BN_2/05 -
GG_Art.33 Abs.4; KrW-/AbfG_§_40 Abs.1; KrW-/AbfG_§_41 Abs.1, KrW-/AbfG_§_41 Abs.3, KrW-/AbfG_§_41 Abs.4; KrW-/AbfG_§_63; (Th) AbfG_§_5, AbfG_§_24 Abs.9 S.1, AbfG_§_27; (Th) SAbfÜVO_§_2, SAbfÜVO_§_3
Abfall, besonders überwachungsbedürftiger / Überwachung der Nachweisführung / Funktionsvorbehalt für Beamte / Beleihung / Ordnungswidrigkeit / Zuständigkeit
Der Funktionsvorbehalt für Beamte (Art. 33 Abs. 4 GG) schließt es nicht aus, auf gesetzlicher Grundlage die Überwachung der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle auf eine juristische Person des Privatrechts zu übertragen.
§§§
05.206 Ruhegehaltfähige Vordienstzeiten |
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BVerwG, U, 29.09.05, - 2_C_33/04 -
SVG_§_23 Abs.1; (aF) SLV_§_33 (nF) SLV_§_§ 29; SG_§_27 Abs.5
ruhegehaltfähige Vordienstzeiten / Zeiten einer praktischen Ausbildung / Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes / Vorbildungsvoraussetzungen / Ersetzung einer vorgeschriebenen allgemeinen Schulbildung durch die praktische Ausbildung
Die Zeit einer Handwerksausbildung, die ein in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufgestiegener Soldat vor seinem Eintritt in das Soldatenverhältnis absolviert hat, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn diese Ausbildung die für den Aufstieg erforderliche allgemeine Schulbildung ersetzt hat.
§§§
05.207 Antragsberechtigung von Heimbewohnern |
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BVerwG, U, 29.09.05, - 5_C_7/03 -
BSHG_§_91a; HeimG_§_1; WoGG_§_3 Abs.2 Nr.2, WoGG_§_3 Abs.2 Nr.5, WoGG_§_5 Abs.3 S.2
Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern / Heimbewohner, Wohngeld, -rechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern
Die Antragsberechtigung von Heimbewohnern auf Wohngeld setzt keinen Heimvertrag voraus.
§§§
05.208 Gegenstandswert-Rechtsbeschwerdeverfahren |
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BVerwG, B, 29.09.05, - 6_P_9/05 -
BRAGO_§_8 Abs.1, BRAGO_§_8 Abs.2 S.2, BRAGO_§_10 Abs.1; RVG_§_61 Abs.1
Personalvertretung / Beschlussverfahren / Gegenstandswert / Wert / Auffangwert
In Rechtsbeschwerdeverfahren in Personalvertretungssachen entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, als Gegenstandswert den Auffangwert von 4 000 € festzusetzen. Mögliche Folgewirkungen der erstrebten Entscheidung bleiben bei der Wertfestsetzung außer Betracht.
§§§
05.209 Wahl des Personalratsvorstandes |
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BVerwG, U, 04.10.05, - 6_P_12/04 -
(SH) MBG_§_18, MBG_§_24
Wahl des Personalratsvorstandes; Vorstandsgröße; Anzahl von Frauen und Männern im Personalratsvorstand.
1) Die für die Anfechtung der Personalratswahl geltende Vorschrift des § 18 MBG SH ist auf die Wahl des Personalratsvorstandes nicht entsprechend anzuwenden.
2) Der Personalrat hat nach Maßgabe von § 24 Abs.1 Sätze 2 und 3 MBG SH die Größe seines Vorstandes sowie die Anzahl der auf Frauen und Männer entfallenden Vorstandsmitglieder vor der Durchführung der Vorstandswahl festzulegen.
3) Die Anzahl der auf Frauen und Männer entfallenden Vorstandssitze hat gemäß § 24 Abs.1 Satz 3 MBG SH grundsätzlich dem Anteil der Geschlechter an den gewählten Personalratsmitgliedern zu entsprechen; Abweichungen bedürfen der Rechtfertigung.
4) Bewerben sich aus einem Geschlecht nur so viele Personalratsmitglieder, wie Vorstandssitze auf dieses Geschlecht entfallen, so sind sie als Vorstandsmitglieder zu bestellen.
§§§
05.210 Ausweisung |
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BVerwG, U, 06.10.05, - 1_C_5/04 -
AuslG_§_45, AuslG_§_46, AuslG_§_47, AuslG_§_48; AufenthG_§_53, AufenthG_§_54, AufenthG_§_55, AufenthG_§_56; Richtlinie 64/221/EWG Art.9; Beschluss Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation ARB 1/80 Art.6, 7, 14
Ausweisung / Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern / Vier-Augen-Prinzip / unheilbarer Verfahrensmangel / assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht / assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige / Strafhaft / Jugendstrafe / persönliches Verhalten / Spezialprävention / Generalprävention
1) Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen ist wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig, wenn die Verfahrensanforderungen aus Art.9 Abs.1 der Richtlinie 64/221/EWG - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens - nicht eingehalten werden (im Anschluss an das Urteil vom 13.September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
2) Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art.7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7.Juli 2005 - Rs.C-373/03 -, Aydinli).
3) Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, dh zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber - tragend oder auch nur mittragend - zur (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.
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