BVerwG | 2005 (6) | 151-180 |
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05.151 Berechnung des Wohngeldes |
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BVerwG, U, 07.07.05, - 5_C_13/03 -
(01) WoGG_§_10; (01) WoGV_§_8; SGB_X_§_104, SGB_X_§_107; BSHG_§_91a
Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der Berechnung von ... / Einkommen, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als - im Wohngeldrecht / Erstattung, im Wege der - vereinnahmte Rente als Einkommen im Wohngeldrecht / Rente als Einkommen
Bei der Berechnung des Wohngeldes ist auch eine vom Sozialhilfeträger im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen des Rentenberechtigten zu berücksichtigen.
§§§
05.152 Wohngebäude-VEB |
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BVerwG, U, 07.07.05, - 3_C_34/04 -
EGV_Art.22 Abs.4; VZOG_§_1a Abs.4 S.3
Vermögenszuordnung / Einigungsvertrag / Wohngebäude / Wohnnutzung / Wohnungswirtschaft / Leerstand / leerstehendes Gebäude / Sanierung
Auch ein Wohngebäude in der Rechtsträgerschaft eines vormaligen VEB Wohnungswirtschaft, das am 3.Oktober 1990 leer stand, weil es unbewohnbar war, ist nach § 1a Abs.4 Satz 3 VZOG der Gemeinde zuzuordnen, wenn es der Wohnnutzung wieder zugeführt werden sollte. Hierzu ist eine konkrete Absicht nicht erforderlich. Es genügt, dass es im Bestand des VEB als Wohngebäude geführt wurde, sofern nicht die Umnutzung oder der Abriss beschlossen war.
§§§
05.153 Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten |
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BVerwG, B, 07.07.05, - 2_B_96/04 -
BRRG_§_127 Nr.2; (BW) (91) DSG_§_22 Abs.2, DSG_§_22 Abs.3 S.3
Datenschutzbeauftragter / Dienstaufsicht / Unabhängigkeit
Die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten gemäß § 22 Abs.2 DSG BW und über die Dienstaufsicht gemäß § 22 Abs.3 Satz 3 DSG BW stellen kein revisibles Landesrecht iS von § 127 Nr.2 BRRG dar.
§§§
05.154 Entziehung des Eigentums nach dem Aufbaugesetz |
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BVerwG, B, 11.07.05, - 8_B_31/05 -
VermG_§_1 Abs.3; Aufbaugesetz (DDR) § 14 2.DB zum Aufbaugesetz § 3
Unlautere Machenschaft durch Enteignung nach dem Aufbaugesetz / Enteignung zum Abriss eines Gebäudes / Erklärung zum Aufbaugebiet
Die Entziehung des Eigentums nach dem Aufbaugesetz der DDR zur Sicherung des Abrisses eines Gebäudes setzte die Erklärung zum Aufbaugebiet voraus.
§§§
05.155 Asylrechtliche Abschiebungsschutz |
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BVerwG, U, 12.07.05, - 1_C_22/04 -
AsylVfG_§_3, AsylVfG_§_4; AufenthG_§_60 Abs.1, AufenthG_§_60 Abs.2 bis 7; (aK) AuslG_§_51 Abs.1
Abschiebungsverbot / Abschiebungsandrohung / Abschiebezielstaat / asylrechtlicher Abschiebungsschutz / ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz / Flüchtlingsanerkennung / Staatenloser / Syrien / Rechtsschutzinteresse / Rückkehrmöglichkeit / Schutzlosigkeit / anderweitige Sicherheit in Drittstaat / politische Verfolgung / Verfolgerstaat / Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit
Der asylrechtliche Abschiebungsschutz nach § 60 Abs.1 AufenthG kann grundsätzlich nur zuerkannt werden, wenn die Staatsangehörigkeit des Betroffenen geklärt ist. Offen bleiben kann diese nur, wenn hinsichtlich sämtlicher als Staat der Staatsangehörigkeit in Betracht kommenden Staaten das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs.1 AufenthG entweder einheitlich bejaht oder verneint werden kann (Fortführung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8.Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
§§§
05.156 Beendigung der Kommandierung ins Ausland |
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BVerwG, B, 14.07.05, - 1_WB_66/04 -
VwGO_§_113 Abs.1 S.4; Versetzungsrichtlinien Nr.5 Buchst.h
Repatriierung / Ausland / Dienstvergehen / Spannungen
Die Beendigung der Kommandierung eines Soldaten ins Ausland kann nicht mit einem feststehenden Dienstvergehen gerechtfertigt werden, wenn sich im maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung nicht bestätigt hat.
§§§
05.157 Abweichung von einem Ziel der Raumordnung |
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BVerwG, B, 15.07.05, - 9_VR_43/04 -
FStrG_§_16 Abs.1 S.2, FStrG_§_17 Abs.1 S.2, FStrG_§_17 Abs.6c S.1; BBergG_§_8, BBergG_§_124 Abs.1, BBergG_§_124 Abs.3; ROG_§_3 Nrn.2, ROG_§_3 Nrn.4, ROG_§_4 Abs.1 S.1, ROG_§_4 Abs.2, ROG_§_11; (SA) LPlG_§_10 Abs.1, LPlG_§_10 Abs.3, LPlG_§_3 Abs.12, LPlG_§_9 Abs.1 Nr.3
Straßenplanung / Planfeststellungsbeschluss / Ortsumgehung / Ziel der Raumordnung / Abweichung / Zielabweichungsverfahren / Inzidentprüfung / Bergbauvorhaben / Bewilligung / Gewinnungsbetrieb / öffentliche Verkehrsanlage / Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Wird für ein Straßenbauvorhaben die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen (§ 11 ROG, § 10 LPlG LSA), so ist diese Entscheidung wegen des Wegfalls der Pflicht zur Beachtung jenes Ziels (§ 4 Abs.1 Satz 1 ROG) im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
§§§
05.158 Eignung für das militärische Kraftfahrwesen |
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BVerwG, B, 20.07.05, - 1_WDS-VR_1/05 -
SG_§_3 Abs.1; Versetzungsrichtlinien Nr.5 Buchst.g
Ausbildung / Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung / Eignung / Berufskraftfahrer
Der Begriff der Eignung für eine Verwendung im Bereich des militärischen Kraftfahrwesens orientiert sich an der Legaldefinition des § 2 Abs.4 Satz 1 StVG.
§§§
05.159 "Freigängerhaus" |
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BVerwG, B, 26.07.05, - 4_B_33/05 -
BauGB_§_34 Abs.2; BauNVO_§_3; BauNVO_§_4; BauNVO_§_6; StVollzG_§_11
Anlage für soziale Zwecke / Freigängerhaus / offener Strafvollzug / allgemeines Wohngebiet / Mischgebiet
Eine Anstalt des offenen Strafvollzugs ("Freigängerhaus") ist keine Anlage für soziale Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung.
§§§
05.160 Zweitwohnungssteuer |
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BVerwG, B, 26.07.05, - 10_B_48/05 -
GG_Art.105 Abs.2a
Zweitwohnungssteuer / Aufwandsteuer / Mischnutzung der Wohnung / Gewerbesteuer
Wird für die Vermietung einer Wohnung Gewerbesteuer erhoben, schließt dies die Veranlagung des Wohnungsinhabers zur Zweitwohnungssteuer nicht aus, wenn er die Wohnung jedenfalls zeitweise auch zu Zwecken der eigenen Lebensführung nutzt.
§§§
05.161 Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte |
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BVerwG, U, 27.07.05, - 8_C_15/04 -
VwGO_§_68; VermG_§_36
Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht
Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (wie Beschluss vom 13.Februar 1998 BVerwG 7 B 34.98 ). Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (wie Beschluss vom 21.Januar 1999 BVerwG 8 B 116.98 Buchholz 428 § 37 VermG Nr.19).
§§§
05.162 "Kampfhunde" |
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BVerwG, B, 28.07.05, - 10_B_34/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.105 Abs.2a; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_133 Abs.6
Hundesteuer / Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde / Rasselisten von Hunden / Übernahme von Regelungen eines anderen Normgebers / Überprüfungspflicht des Satzungsgebers / Rechtsschutzgarantie / Ablehnung eines Sachverständigenbeweises
1) Ein Satzungsgeber, der "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, kann zu diesem Zweck Rasselisten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Regelung (hier: Landeshundeverordnung für Nordrhein-Westfalen) übernehmen, ohne eigene Erhebungen über die Gefährlichkeit der erfassten Hunderassen anstellen zu müssen. Er trägt dann gleichwohl die uneingeschränkte Verantwortung für die Vereinbarkeit seiner Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz.
2) In einem solchen Fall kann der Antrag eines Steuerpflichtigen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass eine von der erhöhten Steuer erfasste Hunderasse in Wahrheit kein höheres Gefährdungspotenzial aufweist als vergleichbare andere, nicht von der Liste erfassten Hunde vom Gericht nicht mit der Begründung abgelehnt werden, den Satzungsgeber treffe im maßgeblichen Besteuerungszeitraum keine Pflicht zur Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der aus dem Landesrecht übernommenen Rasseliste.
§§§
05.163 Versetzung zum Stellenpool |
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BVerwG, B, 02.08.05, - 6_P_11/04 -
(Bl) PersVG_§_86 Abs.3, PersVG_§_99c
Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool) / Versetzung von Personalüberhangkräften zum Stellenpool / Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen
Die Versetzung von Personalüberhangkräften zum Stellenpool des Landes Berlin unterliegt nicht der Mitbestimmung des dortigen Personalrats.
§§§
05.164 Angabe der leitenden Gründe |
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BVerwG, B, 04.08.05, - 2_B_5/05 -
GG_Art.103 Abs.1; BDG_§_3; VwGO_§_108 Abs.1 S.2, VwGO_§_130b S.2
Angabe der leitenden Gründe / Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen Entscheidung / rechtliches Gehör
Stellt ein Beteiligter die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts, auf die dessen Entscheidung gestützt ist, substantiiert in Frage, so muss das Berufungsgericht darauf in den Gründen seiner Entscheidung inhaltlich eingehen (Art.103 Abs.1 GG, § 108 Abs.1 Satz 2, Abs.2 VwGO). Insoweit kommt eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung gemäß § 130b Satz 2 VwGO nicht in Betracht.
§§§
05.165 Umfang der Dienstzeit von Soldaten |
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BVerwG, B, 09.08.05, - 2_B_15/05 -
GVG_§_17a; (05) SG_§_82; WBO_§_17
Dienstzeit der Soldaten / Freizeitausgleich / Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten / Truppendienstgerichte
Für Streitigkeiten um den Umfang der Dienstzeit von Soldaten und um die Bewertung von Tätigkeiten der Soldaten als Dienst ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
§§§
05.166 Freigabeentscheidung |
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BVerwG, U, 10.08.05, - 8_C_18/04 -
GVG_§_17a; (05) SG_§_82; WBO_§_17
Dienstzeit der Soldaten / Freizeitausgleich / Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten / Truppendienstgerichte
1) Besondere Umstände des Einzelfalles können die Annahme rechtfertigen, dass im Zusammenhang mit Firmenvermögen enteignetes Privatvermögen auf der Grundlage der Richtlinie Nr.3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr.2) vom 21.September 1948 nachträglich wieder freigegeben worden ist.
2) Ob eine Freigabeentscheidung der zuständigen Stellen getroffen worden ist, beurteilt sich nach faktischen Kriterien; sie muss in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen sein.
§§§
05.167 Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling |
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BVerwG, U, 11.08.05, - 5_C_19/04 -
BVFG_§_5, BVFG_§_7 Abs.2, BVFG_§_15 Abs.2, BVFG_§_27; StAG_§_7; GG_Art.116 Abs.1
Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG / Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers / Eingliederung, Ausschluss des Personenkreises von - nach § 7 BVFG / Nachweisfunktion einer Bescheinigung nach § 15 Abs.2 BVFG / Spätaussiedler, Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines -/ Staatsangehörigkeit, Bescheinigung nach § 15 BVFG als Grundlage für Erwerb der deutschen -/
Wer die Voraussetzungen des § 5 BVFG erfüllt, kann keine Bescheinigung nach § 15 Abs.2 BVFG als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers erhalten.
§§§
05.168 Kosten der Eingliederungshilfe |
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BVerwG, U, 11.08.05, - 5_C_18/04 -
(01) SGB_VIII_§_35a, SGB_VIII_§_86d; SGB_IX_§_14; (01) BSHG_§_39 Abs.3, BSHG_§_40 Abs.1 Nr.3
Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe / Jugendhilfe, Erfordernis eines Antrags auf Eingliederungshilfe / Verpflichtung zu vorläufigem Tätigwerden / Eingliederungshilfe, Erfordernis eines Antrags für jugendhilferechtliche / Schulbildung, Hilfe zur Erlangung einer angemessenen im Rahmen der Jugendhilfe / Ausland, Jugendhilfe für Deutsche im / Eingliederung als Ziel der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland
1) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss für die Kosten der von Dritten durchgeführten Eingliederungshilfemaßnahmen nur aufkommen, wenn der Hilfebedarf rechtzeitig an ihn herangetragen worden ist (wie BVerwGE 112,98).
2) Die Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zu vorläufigem Tätigwerden nach § 86 d SGB VIII beruht nicht auf einem allgemeinen, auf Fälle ungeklärter sachlicher Zuständigkeit übertragbaren Rechtsgedanken.
3) § 14 SGB IX gilt nicht für die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Jugendhilfe.
4) Für den die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zu Leistungen an Deutsche im Ausland begründenden tatsächlichen Aufenthalt kommt es nicht auf melderechtliche Eintragungen an.
§§§
05.169 Bodenordnungsverfahren |
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BVerwG, B, 16.08.05, - 10_B_43/05 -
LwAnpG_§_57, LwAnpG_§_63 Abs.2, LwAnpG_§_64; FlurbG_§_12; BGB_§_891 Abs.1; EGBGB_Art.233_§_2b Abs.3
Bodenordnungsverfahren / Anordnungsbeschluss / Antragsbefugnis / Gebäudeeigentum / streitige Eigentumsverhältnisse / Grundbucheintragung / Vermutungsregelung / Amtsermittlung / Untersuchungsgrundsatz
Die Vorschrift des § 57 LwAnpG stellt für das Bodenordnungsverfahren klar, dass der Untersuchungsgrundsatz keine weiteren Ermittlungen zur Eigentumsfrage erfordert, wenn sich der Antragsteller zum Nachweis der Antragsbefugnis nach § 64 LwAnpG auf eine Grundbucheintragung berufen kann.
§§§
05.170 Besetzung von Beförderungsämtern |
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BVerwG, U, 17.08.05, - 2_C_38/04 -
GG_Art.33 Abs.2; BGB_§_276 Abs.2, BGB_§_839 Abs.3
Beförderung / Fahrlässigkeit / höherwertiger Dienstposten / Kausalität / Kollegialgerichtsregel / Leistungsgrundsatz / Schadensersatzpflicht
1) Die Besetzung von Beförderungsämtern nach dem Auswahlkriterium der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Bewerber innehat, verstößt gegen Art.33 Abs.2 GG.
2) Die Kollegialgerichtsregel ist auf Entscheidungen über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten anwendbar. Sie greift im Einzelfall nicht ein, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht mit der Sorgfalt getroffen worden ist, wie sie von der Behörde erwartet wird, weil sie daran gemessen nicht auf einer zureichenden tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht.
3) Der Dienstherr trägt die materielle Beweislast für die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Vorgänge, deren Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob der Beamte ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art.33 Abs.2 GG voraussichtlich befördert worden wäre (wie Leitverfahren BVerwG 2 C 37.04).
§§§
05.171 Gesetzliche Rahmengebühr |
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BVerwG, U, 17.08.05, - 6_C_7/04 -
BRAGO_§_12, BRAGO_§_118
Rahmengebühr / Mittelgebühr / Durchschnittsfall / billiges Ermessen / unbillige Bestimmung
Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, entspricht allein die Bestimmung des Mittelwerts der gesetzlichen Rahmengebühr durch den Rechtsanwalt billigem Ermessen. Für die Berücksichtigung einer darüber hinausgehenden Toleranzgrenze bleibt in einem solchen Fall kein Raum (wie Beschluss vom 18.September 2001 BVerwG 1 WB 28.01 Buchholz 311 § 20 WBO Nr.2 = NVwZ-RR 2002,73).
§§§
05.172 Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse |
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BVerwG, U, 17.08.05, - 6_C_15/04 -
BRAGO_§_12, BRAGO_§_118
Wirtschaftsprüfer / Bestellung / Widerruf der Bestellung / nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse / Interessengefährdung / Berufspflichten
1) Ein Wirtschaftsprüfer befindet sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen. Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können.
2) § 20 Abs.2 Nr.5 WPO geht bei nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen für den Regelfall davon aus, dass die Interessen der Auftraggeber oder anderer Personen gefährdet sind. Auf ein Verschulden des Wirtschaftsprüfers kommt es dabei nicht an. Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn der Wirtschaftsprüfer als angestellter Wirtschaftsprüfer verbindliche Vereinbarungen über eine die Interessengefährdung ausschließende Betätigungsweise getroffen hat und insbesondere der Gegenzeichnung (§ 44 Abs.2 WPO) bedarf.
3) Für die Beurteilung sind die Umstände im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend.
§§§
05.173 Darstellung der Art der Bodennutzung |
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BVerwG, U, 18.08.05, - 4_C_13/04 -
BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_1 Abs.7, BauGB_§_5 Abs.1, BauGB_§_5 Abs.2 Nr.1, BauGB_§_5 Abs.2 Nr.6, BauGB_§_8 Abs.2 S.1, BauGB_§_35 Abs.1 Nr.1, BauGB_§_35 Abs.3 S.1 Nr.1, BauGB_§_35 Abs.3 S.3
Flächennutzungsplan, Darstellungen des -/ Grundzüge / Nutzungsbeschränkung / Grenzwerte / Bestimmtheitsgrad / gesamträumliches Entwicklungskonzept / Entwicklungsgebot / Bebauungsplan / Außenbereich / Landwirtschaft / öffentliche Belange / nachvollziehende Abwägung / planerische Abwägung / Summenpegel
1) Der Flächennutzungsplan darf bei der Darstellung der Art der Bodennutzung nicht über Grundzüge hinausgehen.
2) Welche Darstellungen zu den Grundzügen der Art der Bodennutzung gehören, hängt nicht von dem Grad ihrer Bestimmtheit, sondern davon ab, ob sie den Bezug zur jeweiligen städtebaulichen Konzeption "für das ganze Gemeindegebiet" (§ 5 Abs.1 Satz 1 BauGB) wahren. Unter dieser Voraussetzung können auch Grenzwerte für Geruchsimmissionen festgelegt werden.
3) Will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung im Außenbereich mittels Bauleitplanung steuern, darf sie sich grundsätzlich auf den Flächennutzungsplan beschränken.
4) Der Flächennutzungsplan darf für den Außenbereich nicht aufgrund des Bestimmtheitsgrades seiner Darstellungen faktisch an die Stelle eines Bebauungsplans treten.
5) Auch im Flächennutzungsplan genau festgelegte Immissionsgrenzwerte unterliegen der nachvollziehenden Abwägung.
§§§
05.174 Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren |
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BVerwG, B, 22.08.05, - 6_BN_1/05 -
GG_Art.5 Abs.3 S.1, GG_Art.12 Abs.1; HRG_§_4 Abs.3; VwGO_§_47 Abs.2 S.1
Universität / Hochschule / Hochschullehrer / Professor / emeritierter Professor / Emeritus / Studien- und Prüfungsordnung / Lehre / Lehrfreiheit / Normenkontrolle / Antragsbefugnis / Remonstration
1) Die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs.2 Satz 1 VwGO) setzt voraus, dass der Antragsteller substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird.
2) Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule sind vorrangig an dem Grundrecht der Studenten auf Berufsfreiheit (Art.12 Abs.1 GG) zu messen. Eine Kollision mit dem Grundrecht der Hochschullehrer auf Lehrfreiheit (Art.5 Abs.3 Satz 1 GG) ist nur denkbar, soweit von den gestellten Leistungsanforderungen Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen ausgehen.
§§§
05.175 Grundsätzliche Bedeutung |
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BVerwG, B, 22.08.05, - 6_PB_5/05 -
(Br) PersVG_§_91, PersVG_§_95; ArbGG_§_72, ArbGG_§_92, ArbGG_§_92a
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren / Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde / grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
Eine personalvertretungsrechtliche Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Klärung nur eine geringe Anzahl von Dienststellen vorübergehend betrifft.
§§§
05.176 Trächtige Färse |
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BVerwG, B, 23.08.05, - 3_C_12/05 -
(Br) PersVG_§_91, PersVG_§_95; ArbGG_§_72, ArbGG_§_92, ArbGG_§_92a
Mutterkuhprämie / Mutterkuh / Färse / trächtige Färse / individuelle Höchstgrenze / einzelstaatliche Reserve / Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
1) Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob eine trächtige Färse nur dann eine Mutterkuh im Sinne des Abschnitts 1 der Verordnung (EWG) Nr.805/68 ist, wenn sie eine Mutterkuh ersetzt, für die in demselben Wirtschaftsjahr ein Prämienantrag gestellt wurde.
2) Dem Europäischen Gerichtshof wird ferner die Frage vorgelegt, ob ein Erzeuger Prämienansprüche in einem Wirtschaftsjahr auch dann mit der Folge ihres Einzugs zur einzelstaatlichen Reserve nicht genutzt hat, wenn er die Prämie zwar beantragt hat, der Antrag jedoch abgelehnt wurde, weil die betreffenden Tiere nicht prämienfähig waren, und ob eine solche Auslegung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar wäre.
§§§
05.177 Politischen Verfolgung |
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BVerwG, U, 25.08.05, - 7_C_19/04 -
VermG_§_1 Abs.6
Vermögensrechtliche Rückübertragung von Grundstücken / Zwangsverkauf / politische Verfolgung / Vermögensbeschlagnahme / Emigration / Anscheinsbeweis
1) Für den Begriff der politischen Verfolgung im Sinne des § 1 Abs.6 VermG sind Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gegen das Vermögen des Verfolgten nicht erforderlich.
2) Ist jemand aus Gründen politischer Verfolgung aus dem Deutschen Reich vertrieben worden, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass seine Verfolgung bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft angedauert hat.
§§§
05.178 Zustimmung des Rechtsmittelgegners |
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BVerwG, U, 25.08.05, - 6_C_20/04 -
VwGO_§_134 Abs.1
Sprungrevision / Zustimmung des Rechtsmittelgegners / Schriftform / Telefax / Kopie des Telefax
Die Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Einlegung der Sprungrevision wird nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine Ablichtung der ihm per Telefax übermittelten Zustimmungserklärung vorlegt.
§§§
05.179 Liquidation eines zurückgegebenen Unternehmens |
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BVerwG, U, 25.08.05, - 7_C_29/04 -
VermG_§_6 Abs.1 bis 4, VermG_§_6 Abs.8; URüV_§_1 Abs.1 S.1, URüV_§_14 Abs.4 S.3
Unternehmensrestitution / Unternehmensgesetz / Überprüfung und Anpassung / Liquidation / werbende Tätigkeit / Einstellung des Geschäftsbetriebes / Gesamtvollstreckung / übernommene Verbindlichkeiten / Kaufpreis / Umlaufmittel / Ausgleichsverbindlichkeit / Überkapitalisierung / Teilbarkeit eines Anpassungsantrages / zurückzuzahlenden Gegenleistungen
Die Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens steht einem Antrag nach § 6 Abs.8 VermG auf Überprüfung und Anpassung der Rückgabe an die Bedingungen des Vermögensgesetzes nur insoweit entgegen, als die jeweiligen im Rahmen des Anpassungsbegehrens verfolgten Ansprüche ein werbend tätiges Unternehmen voraussetzen (Weiterführung des Urteils vom 18.Dezember 2002 BVerwG 8 C 40.01 Buchholz 428 § 6 VermG Nr.52).
§§§
05.180 Erlöschen einer Genehmigung |
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BVerwG, U, 25.08.05, - 7_C_25/04 -
BlmSchG_§_16 Abs.1 S.1, BlmSchG_§_18 Abs.1 Nr.2, BlmSchG_§_18 Abs.3, BlmSchG_§_67a Abs.1; VwVfG_§_31 Abs.1, VwVfG_§_37 Abs.1, VwVfG_§_44 Abs.1
Schweinemastanlage / Genehmigungsbedürftigkeit / Altanlage Anzeige / Nichtbetrieb Anlage / Wiederaufnahme Anlagenbetrieb / Erlöschen Genehmigung / Verlängerung Frist / Verwaltungsakt / Bestimmtheit / Nichtigkeit / Unverzüglichkeit Antragstellung
1) Die Vorschrift des § 18 Abs.1 Nr.2 BlmSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf eine genehmigungsersetzende Anzeige gemäß § 67a BlmSchG entsprechend anwendbar. Maßgebend für den Beginn der Frist des § 18 Abs.1 Nr.2 BlmSchG ist der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist.
2) Bei der Feststellung dieses Zeitpunkts kommt einer entsprechenden Erklärung des Betreibers Indizwirkung zu.
3) Eine Fristverlängerung, die zwar keinen kalendermäßig bestimmten Endzeitpunkt festlegt, deren Regelungsgehalt aber nach dem Empfängerhorizont und den Begleitumständen erkennbar ist, ist nicht wegen eines schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlers nichtig.
§§§
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