BVerwG | 2002 (3) | 61-90 |
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02.062 Schadensersatzanspruch |
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BVerwG, U, 18.04.02, - 2_C_19/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.33 Abs.2; BGB_§_839 Abs.3
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung / dienstliche Beurteilung, Streit um - und Bewerbung um ein Beförderungsamt / Folgenbeseitigung, kein Ausgleich von Nachteilen wegen unterbliebener Beförderung im Wege der -/ Rechtsmittel, kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei Nichtgebrauch eines -/ Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung.
Der Umstand, dass der Streit um eine dienstliche Beurteilung noch nicht abgeschlossen ist, hindert den Beamten nicht, sich um ein Beförderungsamt zu bewerben. Unterlässt er eine Bewerbung, kann dies nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs.3 BGB einem später geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beförderung entgegenstehen.
§§§
02.063 Dienstunfall |
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BVerwG, U, 18.04.02, - 2_C_22/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BeamtVG_§_30 Abs.1, BeamtVG_§ 31 Abs.1 S.1
Dienstunfall / Unfallfürsorge / Ursachenbegriff / Gelegenheitsursache / Achillessehnenruptur / degenerative Vorschädigung der Achillessehne.
§§§
02.064 Trennungsgeld |
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BVerwG, B, 19.04.02, - 10_B_1/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.6; (Ss) TGV_§_2 Abs.1 S.2 bis 5; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.2, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_133 Abs.3 S.3;
Trennungsgeldanspruch eines Universitätsprofessors nach Ersternennung / Berücksichtigung der Lage des Wohnungsmarktes am neuen Dienstort bei der Bestimmung der "angemessenen Wohnung" im Sinne von § 2 Abs.1 Satz 2 SächsTGV / Zurückweisung der Beschwerde / keine grundsätzliche Bedeutung, da die Rechtssache außerhalb eines Revisionsverfahrens geklärt werden kann / Divergenz und Verfahrensfehler nicht ausreichend dargelegt.
Zeigen die nachhaltigen Bemühungen eines Beamten um eine neue Wohnung, dass auch nach zwei Jahren eine Wohnung der bisherigen Größe auf dem Wohnungsmarkt des neuen Dienstorts nicht verfügbar ist, kann er bei seinen Wohnungsbemühungen trennungsgeldrechtlich auf den Mindeststandard verwiesen werden, der nach den Wohnungsfürsorgebestimmungen für ein familiengerechtes Wohnen zugrunde gelegt wird.
§§§
02.065 Rechsschutzinteresse |
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BVerwG, U, 23.04.02, - 4_CN_3/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_47 Abs.2; BauGB_§_1 Abs.6
Normenkontrolle / Bebauungsplan / Rechtsschutzinteresse / tatsächlicher Vorteil.
Das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag kann auch gegeben sein, wenn die begehrte Entscheidung für den Antragsteller aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft ist.
§§§
02.066 Vermischung der Gelder |
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BVerwG, U, 24.04.02, - 6_C_2/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WpHG_§_2 Abs.3 Nr.1 + 6, WpHG_§_2 Abs.4, WpHG_§_2a Abs.1 + 2, WpHG_§_4 Abs.1 + 2, WpHG_§_31 Abs.1 + 2, WpHG_§_34a, WpHG_§_37; KAGG_§_1 Abs.1, 3 + 6, KAGG_§_3, KAGG_§_6, KAGG_§_7a ff, KAGG_§_§ 8 ff, KAGG_§_11, KAGG_§_12, KAGG_§_25a ff, KAGG_§_26 ff, KAGG_§_37a ff, KAGG_§_37h ff; KWG_§_1 Abs.1, KWG_§_1 Abs.3d, KWG_§_32, KWG_§_53b Abs.1; EG_Art.49; RL 85/611/EWG Art.1, Art.4, RL 88/361/EWG, RL 93/22/EWG Art.1 Abs.2, Art.2 Abs.1, Art.10, Art.14 ff, RL 95/26/EG
Beschränkung / Broker / Derivate / Dienstleistungsfreiheit / Diskriminierung / Einlagenkreditinstitut / Finanzkommissionsgeschäft / Finanzportfolioverwaltung / Futures / Gemeinschaftskonto / Kapitalverkehr / Kunde / Kundengelder / Margins / Missstand / Optionshandel / Organismus für gemeinsame Anlagen / Poolkonto / Sammelkonto / Trennung von Kundengeldern / Termingeschäfte / Treuhandkonto / Wertpapierdienstleistungsrichtlinie / Wertpapierhandel.
1) Das an Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichtete Gebot des § 34 a WpHG zur getrennten Verwahrung von Kundengeldern bei einem Einlagenkreditinstitut verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.
2) Kunde im Sinne des § 34 a WpHG ist eine natürliche oder juristische Person oder ein sonst rechtsfähiger Organismus, der dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen als (potenzieller) Anleger gegenübertritt.
3) Die Vermischung der Gelder verschiedener Kunden auf einem im Namen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens für gemeinsame Rechnung der Anleger geführten "Gemeinschaftskonto" bei einem Einlagenkreditinstitut missachtet das Gebot der Trennung der Gelder der Kunden.
§§§
02.067 Dienstdauer |
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BVerwG, B, 24.04.02, - 6_P_3/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(Hb) PersVG_§_81 Abs.6, PersVG_§_84, PersVG_§_86 Abs.1 Nr.1, Abs.2; BPersVG_§_104 S.3;
Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag / pädagogisches Personal / Stundenverteilung / Teilzeitbeschäftigung / Verwaltungsanordnung.
1) Ein nach §§ 86 ff HmbPersVG gegebenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird nicht dadurch berührt, dass die mitbestimmungspflichtige Maßnahme eine Verwaltungsanordnung iS von § 84 HmbPersVG darstellt.
2) Eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, beeinflusst die Dienstdauer iS von § 86 Abs.1 Nr.1 HmbPersVG.
4) Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen iS von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung. Die bisherige Rechtsprechung, nach der in diesen Fällen die Mitbestimmung überhaupt entfällt, wird aufgegeben.
§§§
02.068 Ersatzansprüche |
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BVerwG, B, 24.04.02, - 6_P_4/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(Hb) PersVG_§_79 Abs.2, PersVG_§_81 Abs.6, PersVG_§_86 Abs.1 Nr.18; BAT_§_70;
Demokratisches Prinzip / Geltendmachung von Ersatzansprüchen / Zeitpunkt der Beteiligung des Personalrats.
1) Der Personalrat hat gemäß § 86 Abs.1 Nr.18 HmbPersVG ("Geltendmachung von Ersatzansprüchen") mitzubestimmen, wenn die Dienststelle dem Beschäftigten kundtun will, dass sie einen bestimmten Anspruch gegen ihn für gegeben hält; auf eine Zahlungsaufforderung kommt es nicht an.
2) Der Beschluss der Einigungsstelle gilt im Fall der Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung.
§§§
02.069 Kindergartenbetreuung |
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BVerwG, U, 25.04.02, - 5_C_16/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGB-VIII_§_74, SGB-VIII_§_90;
Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag / Teilnahmebeitrag, Übernahme eines - für Kindergartenbetreuung / Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindergartenbetreuung.
Das Ausbleiben institutioneller Förderung nach § 74 SGB VIII rechtfertigt es nicht, einen entsprechend höheren Anteil des Teilnahmebeitrages im Rahmen des § 90 SGB VIII an dessen einkommensabhängigen Voraussetzungen in Absatz 3 und 4 vorbei einkommensunabhängig zu übernehmen.
§§§
02.070 Förderung-Kindergärten |
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BVerwG, U, 25.04.02, - 5_C_17/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGB-VIII_§_22, SGB-VIII_§_24, SGB-VIII_§_74, SGB-VIII_§_79, SGB-VIII_§_80
Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe / Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien - / Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe / Zuständigkeit für die Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe.
Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine Förderung von Kindergartenplätzen in einem außerhalb seines Gebietes gelegenen Kindergarten dann, wenn er damit den Kindern aus seinem Gebiet, die ihm gegenüber einen Anspruch auf Besuch eines Kindergartens haben, ausreichend Kindergartenplätze anbieten kann (wie BVerwG vom 25.April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
§§§
02.071 Kindergartenplatz |
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BVerwG, U, 25.04.02, - 5_C_18/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGB-VIII_§_22, SGB-VIII_§_24, SGB-VIII_§_74, SGB-VIII_§_79, SGB-VIII_§_80
Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -/ Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten / Zuständigkeit für die Förderung der freien Jugendhilfe - von Kindergärten / Kindergärten / Förderung von - der freien Jugendhilfe.
Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine Förderung von Kindergartenplätzen in einem außerhalb seines Gebietes gelegenen Kindergarten dann, wenn er damit den Kindern aus seinem Gebiet, die ihm gegenüber einen Anspruch auf Besuch eines Kindergartens haben, ausreichend Kindergartenplätze anbieten kann.
§§§
02.072 Förderungsarten |
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BVerwG, U, 25.04.02, - 5_C_23/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGB-VIII_§_74;
Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe / Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe / Jugendhilfe / Förderung von Kindergärten der freien -/ Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe.
Im Rahmen vom § 74 Abs.3 Satz 1 SGB VIII kommen auch Förderungsarten in Betracht, die nicht bei einem verbleibenden Defizit ansetzen, sondern zB eine bestimmte Förderungsleistung, einen Fest- oder Anteilsbetrag, erbringen und die Deckung eines verbleibenden Fehlbedarfs der Eigenleistung des Einrichtungsträgers bzw den Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII überlassen.
§§§
02.073 Pflegeheimfinanzierung |
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BVerwG, U, 26.04.02, - 3_C_41/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGG_§_51 Abs.2 S.2; SGB-XI_§_82 Abs.3 S.3, SGB-XI_§_82 Abs.4; VwGO_§_40
Pflegeheimfinanzierung / Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen / Rechtsweg für Klagen auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung.
Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern ist der Sozialrechtsweg gegeben (wie BSG, Beschluss vom 31.Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523).
§§§
02.074 culpa in contrahendo |
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BVerwG, B, 30.04.02, - 4_B_72/01 -
VwGO_§_40 Abs.2 S.1; GVG_§_17 Abs.2, GVG_§_17a Abs.2, GVG_§_17a Abs.4
Rechtsweg / Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte / Vorhaben- und Erschließungsplan
Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3.Oktober 1985 - III ZR 60/84 - NJW 1986,1109).
§§§
02.075 Rechtsweg |
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BVerwG, B, 30.04.02, - 4_B_72/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_40 Abs.2 S.1; GVG_§_17 Abs.2, GVG_§_17a Abs.2, GVG_§_17a Abs.4
Rechtsweg / Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte / Verschulden bei Vertragsabschluss / culpa in contrahendo / Vorhaben- und Erschließungsplan.
Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3.Oktober 1985 - III ZR 60/84 - NJW 1986, 1109).
§§§
02.076 Bund-Länder-Streitigkeit |
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BVerwG, B, 08.05.02, - 3_A_1/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.104a Abs.1, GG_Art.104a Abs.5; VwGO_§_40 Abs.1 S.1, VwGO_§_50 Abs.3
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art / Zulässigkeit des Rechtswegs / Bund-Länder-Streitigkeit / Finanzverfassung des Grundgesetzes / verschuldensunabhängige Verwaltungshaftung / fehlerhafter Vollzug von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht / innerstaatliche Zuständigkeit der Länder / Ausschluss von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsfinanzierung (sog. Anlastung).
Eine Bund-Länder-Streitigkeit darüber, ob eine entsprechende Anwendung des Art.104a Abs.5 Satz 1 Halbs.2 GG eine verschuldensunabhängige Haftung der Länder für eine durch Mängel des ihnen obliegenden Vollzugs von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht ausgelöste finanzielle Belastung begründet, die gemeinschaftsrechtlich dem Bund auferlegt ist, ist eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs.1 Satz 1 VwGO.
§§§
02.077 Hinterliegergrundstück |
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BVerwG, U, 08.05.02, - 9_C_5/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_30 Abs.1, BauGB_§_133 Abs.1 S.1;
Erschließungsbeitrag / Beitragspflicht / Bebaubarkeit / Hinterliegergrundstück / Sicherung der Erschließung / Bebauungsplan / Bestandsschutz / Dauerhaftigkeit der Erschließung / auflösend bedingte Zugangsbaulast.
1) Die Frage, durch welche Straße ein Grundstück im Sinne des § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, richtet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach dessen Festsetzungen über die straßenmäßige Erschließung. Der Bestandsschutz des Gebäudes, dessen Errichtung auf Grund einer davon abweichenden Zuwegung bereits vor In-Kraft-Treten des Bebauungsplans genehmigt wurde, reicht zur Begründung einer Erschließungsbeitragspflicht des Grundstücks nach § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB nicht aus.
2) Im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB "gesichert" ist eine Erschließung nur dann, wenn damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird. Eine Zuwegung zu einem Hinterliegergrundstück, die nur auf einer auflösend bedingten Baulast beruht, löst jedenfalls dann keine Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB aus, wenn sich in dem gemäß § 133 Abs.2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt bereits konkret abzeichnet, dass die Baulast durch Eintritt der Bedingung demnächst erlöschen wird.
§§§
02.078 Haftungsbescheid |
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BVerwG, U, 08.05.02, - 9_C_7/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AO_§_37 Abs.1, AO_§_44 Abs.1, AO_§_44 Abs.2, AO_§_191 Abs.1 S.1, AO_§_191 Abs.5 S.1 Nr.1
Haftungsbescheid / Haftung eines ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters / Erlass des Haftungsbescheides vor Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Primärschuld / nachträglicher Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Primärschuld / nachträglicher Eintritt der Zahlungsverjährung hinsichtlich der Primärschuld.
Ein vor Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Primärschuld ergangener Haftungsbescheid wird nicht nachträglich dadurch unwirksam oder rechtswidrig, dass hinsichtlich der Primärschuld Zahlungsverjährung oder Festsetzungsverjährung eintritt (wie BFH, Beschluss vom 11.Juli 2001 - BFH VII R 28/99 -
§§§
02.079 Verfolgungsvorbringen |
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BVerwG, B, 10.05.02, - 1_B_392/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_86 Abs.3, VwGO_§_96 Abs.1, VwGO_§_130a; AsylVfG_§_15;
Individuelles Verfolgungsvorbringen / Glaubhaftigkeit / Glaubwürdigkeit des Ausländers / gerichtliche Sachaufklärungspflicht / Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme / Verwertung der Anhörung durch das Bundesamt / persönliche Anhörung durch das Berufungsgericht.
Dem Berufungsgericht ist es grundsätzlich verwehrt, einen Ausländer, der eine individuelle politische Verfolgung geltend macht, lediglich unter Übernahme der entsprechenden Würdigung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für unglaubwürdig zu halten, ohne ihn selbst persönlich angehört zu haben.
§§§
02.080 Prägung eines Baugebietes |
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BVerwG, B, 13.05.02, - 4_B_86/01 -
Originalurteil
BauGB_§_31 Abs.1; (88) BauNVO_§_8 Abs.3 Nr.2, BauNVO_§_15 Abs.1 S.1
Gebot der Rücksichtnahme / Anspruch auf Gebietserhaltung / Gebietsverträglichkeit / Baugebietstypologie / Gewerbegebiet / Seniorenpflegeheim
1) § 15 Abs.1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (im Anschluss an BVerwGE 94, 151 <161>).
2) Auch für Ausnahmen nach § 8 Abs.3 Nr.2 BauNVO gilt, dass das Vorhaben mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets vereinbar sein muss. Da im Gewerbegebiet nicht gewohnt werden soll, sind in ihm Seniorenpflegeheime typischerweise wegen der wohnähnlichen Unterbringung der betreuten Personen unzulässig.
§§§
02.081 Gebot der Rücksichtnahme |
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BVerwG, B, 13.05.02, - 4_B_86/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_31 Abs.1; (77) BauNVO_§_8 Abs.3 Nr.2, BauNVO_§_15 Abs.1 S.1
Gebot der Rücksichtnahme / Anspruch auf Gebietserhaltung / Gebietsverträglichkeit / Baugebietstypologie / Gewerbegebiet / Seniorenpflegeheim.
1) § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (im Anschluss an BVerwGE 94, 151 <161>).
2) Auch für Ausnahmen nach § 8 Abs.3 Nr.2 BauNVO gilt, dass das Vorhaben mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets vereinbar sein muss. Da im Gewerbegebiet nicht gewohnt werden soll, sind in ihm Seniorenpflegeheime typischerweise wegen der wohnähnlichen Unterbringung der betreuten Personen unzulässig.
§§§
02.082 Wahlberechtigung |
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BVerwG, B, 15.05.02, - 6_P_18/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(NW) PersVG_§_10; TV-ATZ_§_3, TV-ATZ_§_8;
Wahlberechtigung zum Personalrat / Blockmodell der Altersteilzeit / Freistellungsphase / Ruhen des Arbeitsverhältnisses / befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
1) Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.
2) Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs.3 Buchst.c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.
§§§
02.083 Freistellungsphase |
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BVerwG, B, 15.05.02, - 6_P_8/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_13, BPersVG_§_29; TV-ATZ_§_3, TV-ATZ_§_8;
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat / Blockmodell der Altersteilzeit / Freistellungsphase.
Die Mitgliedschaft eines Angestellten im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
§§§
02.084 Disziplinarverfahren |
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BVerwG, B, 16.05.02, - 1_WB_13/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_10 Abs.3; SLV_§_1a Abs.1 + 2; ZDv 20/6 Nr.406 Buchst.a, c S.1, Buchst.d S.1, ZDv 20/7 Nr.133
Beurteilung, planmäßige / Aufschieben der Beurteilung wegen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens / Förderung / Dienstaufsicht / Fürsorgeprinzip / Sonderbeurteilung / Beurteilungsverfahren.
Die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigt das Aufschieben der Vorlage der planmäßigen Beurteilung eines Soldaten insbesondere dann, wenn wesentliche Bereiche des der Beurteilung unterliegenden dienstlichen Verhaltens Gegenstand des Verfahrens sind.
§§§
02.085 Sicherheitsprüfung |
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BVerwG, B, 16.05.02, - 1_WB_7/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SÜG_§_1 Abs.1, SÜG_§_2 Abs.1, SÜG_§_17 Abs.2; VwVfG_§_51 Abs.1, VwVfG_§_2; InsO_§_200, InsO_§_291, InsO_§_295 ff, InsO_§_300, InsO_§_303;
Sicherheitsüberprüfung / Wiederaufgreifen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens / Insolvenzverfahren / Ankündigung der Restschuldbefreiung / Feststellung eines Sicherheitsrisikos / Laufzeit der Abtretungserklärung / Wohlverhaltensphase.
1) Sicherheitsüberprüfungen finden von Amts wegen und nur für den Fall statt, dass ein Soldat mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut worden ist oder betraut werden soll. Ein mit einem Verpflichtungsbegehren durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung besteht infolgedessen nicht.
2) Die bloße Ankündigung der Restschuldbefreiung und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht stellen noch keinen ausreichenden Grund dar, vor Ablauf der Laufzeit der insolvenzrechtlichen Abtretungserklärung ein rechtskräftig abgeschlossenes und im Wesentlichen auf die gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit gestütztes Sicherheitsüberprüfungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen.
§§§
02.086 Außerordentliche Beschwerde |
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BVerwG, B, 16.05.02, - 6_B_28/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_152;
Außerordentliche Beschwerde / Zivilprozessreform.
Seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes ist es ausgeschlossen, das Bundesverwaltungsgericht im Wege der "außerordentlichen Beschwerde" anzurufen.
§§§
02.087 Alternativlösung |
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BVerwG, U, 17.05.02, - 4_A_28/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(nF) BNatSchG_§_61 Abs.2, BNatSchG_§_61 Abs.3, BNatSchG_§_69 Abs.5; FStrG_§_17 Abs.1, FStrG_§_17 Abs.4, FStrG_§_17 Abs.6c; FFH-RL_Art.4 Abs.1 bis 3, FFH-RL_Art.6 Abs.3 und 4;
Verkehrsprojekt / Planfeststellung / anerkannter Naturschutzverein / Antragsbefugnis / potentielles FFH-Gebiet / prioritärer Lebensraumtyp / FFH-Schutzregime / Vorwirkungen / Verträglichkeitsprüfung / Alternativlösung / Projektziele / rechtliches Hindernis / FFH-interner Variantenvergleich / FFH-externe Bewertungsfaktoren / Verhältnismäßigkeitsprüfung / Lärmschutzerwägungen / Kostengesichtspunkte.
1) Eine Alternativlösung iSd Art.6 Abs.4 FFH-RL ist nur dann gegeben, wenn sich das Planungsziel trotz ggf hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreic hen lässt.
2) Der Vorhabenträger braucht sich auf eine technisch mögliche Alternativlösung nicht verweisen zu lassen, wenn sich Art.6 Abs.4 FFH-RL am Alternativstandort als ebenso wirksame Zulassungssperre erweist wie an dem von ihm gewählten Standort.
3) Der Vorhabenträger darf von einer Alternativlösung Abstand nehmen, die technisch an sich machbar und rechtlich zulässig ist, ihm aber Opfe r abverlangt, die außer Verhältnis zu dem mit ihr erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen.
4) Eine Alternativlösung darf ggf. auch aus naturschutzexternen Gründen als unverhältnismäßiges Mittel verworfen werden.
5) Wieweit das Anliegen, das Verkehrslärmniveau im innerörtlichen Bereich zu senken, oder das Interesse, die Projektkosten in Grenzen zu halten, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung durchschlägt, hängt von dem Gewicht ab, das ihm im konkreten Fall zukommt.
§§§
02.088 Vorauszahlungsbescheid |
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BVerwG, U, 17.05.02, - 4_C_6/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_33, BauGB_§_34, BauGB_§_145 Abs.2, BauGB_§_154 Abs.6, BauGB_§_166 Abs.3, BauGB_§_194; BauNVO_§_6; WertV_§_4, WertV_§_28;
Vorauszahlungsbescheid / Ausgleichsbetrag / Sanierungsgebiet / Entwicklungssatzung / städtebaulicher Entwicklungsbereich / Verkehrswert, Entwicklungsstufe / Kaufpreisvereinbarung / Anfangswert / entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert / unbeplanter Innenbereich / Bebauungszusammenhang / Bestandsschutz / tatsächlich vorhandene Bebauung / Konversionsfläche / militärisch genutztes Gelände.
1) Eine Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB kann bereits verlangt werden, wenn für ein entwicklungskonformes Vorhaben, dessen planungsrechtliche Zulässigkeit zweifelhaft ist, eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist.
2) Bei der Ermittlung des Anfangswertes für den Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Entwicklungsbereich ist im Regelfall nach den Grundsätzen der WertV zu verfahren; ein Abstellen auf den gezahlten Kaufpreis ist grundsätzlich unzulässig.
3) Der Käufer eines Grundstücks im Entwicklungsbereich handelt nicht treuwidrig, wenn er der Gemeinde gegenüber geltend macht, der Anfangswert sei höher als im Genehmigungsverfahren nach § 145 BauGB angenommen.
4) Der Wertermittlungsspielraum der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung. Das Verwaltungsgericht muss deshalb bei seiner Überprüfung der Wertermittlung insbesondere die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks klären.
5) Auch ein Gebäude, das wegen der Aufgabe der militärischen Nutzung seinen Bestandsschutz verloren hat, kann für die Beurteilung, ob ein Grundstück zum unbeplanten Innenbereich gehört, berücksichtigt werden müssen.
§§§
02.089 Flurbereinigung |
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BVerwG, B, 22.05.02, - 9_B_27/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FlurbG_§_44 Abs.2 bis 4
Flurbereinigung / Landabfindung / Abfindungsgestaltung / Wertgleichheit / Hochwasserfluchtweg.
Auch die jederzeitige ungehinderte Zugänglichkeit eines an einer hochwassergefährdeten Erschließungsstraße liegenden Hausgrundstücks gehört zu den Umständen, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung dieses Grundstücks wesentlichen Einfluss haben und deshalb gemäß § 44 Abs.2 FlurbG bei der Landabfindung zu berücksichtigen sind.
§§§
02.090 amtsgemäße Beschäftigung |
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BVerwG, U, 23.05.02, - 2_A_5/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BBesG_§_18;
amtsgemäße Beschäftigung
1) Der Beamte hat ein subjektives Recht auf amtsgemäße Beschäftigung (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
3) Nach der Besoldungsgruppe B 3 bewertete Dienstposten sind nicht ausschließlich Beamten mit Vorgesetztenfunktionen vorbehalten.
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