BVerwG | 2002 (2) | 31-60 |
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[ 2001 ][ « ][ » ][ 2003 ] | [ ] |
02.031 Normenkontrolle |
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BVerwG, B, 07.03.02, - 4_BN_60/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.28 Abs.2 S.1, GG_Art.100 Abs.1; VwGO_§_47 Abs.2 S.1, VwGO_§_47 Abs.5 S.2 + 4; (aF) ROG_§_4 Abs.5, ROG_§_5 Abs.3 S.2, ROG_§_5 Abs.4;
Normenkontrolle / Rechtsschutzbedürfnis / untergesetzliche Rechtsvorschrift / inhaltsgleiche gesetzliche Norm / Ziel der Raumordnung / Bestimmtheit der Zielaussage / gemeindliche Beachtenspflicht / Beteiligung der Gemeinde / ggf wiederholte Beteiligung / Beteiligungsmangel / Beachtlichkeit / Nichtigkeitsfolge.
1) Ein auf § 47 VwGO gestützter Normenkontrollantrag gegen eine untergesetzliche Rechtsvorschrift, die eine gesetzliche Norm inhaltlich wiederholt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn es auch im Falle der Nichtigerklärung dabei bliebe, dass der Antragsteller die inhaltsgleiche gesetzliche Regelung zu beachten hätte.
2) Hat eine Gemeinde ein Ziel der Raumordnung nach dem maßgebenden Raumordnungsrecht zu beachten, so ist sie im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Ist sie in einem frühen Verfahrensstadium angehört worden, so ist sie ggf erneut zu beteiligen, wenn nachträglich Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang ihrer Zielbindung auswirken.
§§§
02.032 Rehabilitierung |
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BVerwG, U, 08.03.02, - 3_C_23/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BerRehaG_§_1, BerRehaG_§_4;
Rehabilitierung, berufliche / Ausschlussgründe / Verstoß des Betroffenen gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit / Stasi-Mitarbeit / Spitzeltätigkeit, drittschädigend / Freiwilligkeit der Mitarbeit / Ausnutzung persönlicher Schwächen / Druck / Zumutbarkeit.
Eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung erfüllt im Regelfall die Voraussetzungen des § 4 BerRehaG. Etwas anderes gilt, wenn die Mitarbeit durch einen nahezu unerträglichen Druck erzwungen worden war. Hierzu reicht die Ausnutzung persönlicher Schwächen oder von Konfliktsituationen im Allgemeinen nicht aus. Voraussetzung ist vielmehr eine außergewöhnliche Notlage, bei der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen.
§§§
02.033 Stasi-Unterlagen |
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BVerwG, B, 08.03.02, - 3_C_46/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.2 Abs.1; StUG_§_1 Abs.1, StUG_§_4 Abs.1, StUG_§_5, StUG_§_6 Abs.3 StUG_§_6 Abs.7, StUG_§_32 Abs.1 Nr.3, StUG_§_34; BDSG_§_3 Abs.1;
Herausgabe von Stasi-Unterlagen / Opferschutz / personenbezogene Informationen / Betroffener / Persönlichkeitsrecht / Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
1) Beabsichtigt die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, in Verkennung der Rechtslage Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen an Dritte herauszugeben, so steht dem davon Betroffenen nach § 4 Abs.1 iVm § 1 Abs.1, § 5 Abs.1 StUG ein Unterlassungsanspruch zu.
2) § 32 Abs.1 Nr.3 1.Spiegelstrich StUG lässt die Freigabe von Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nicht zu, wenn sie Betroffene im Sinne des § 6 Abs.3 StUG waren, wenn sie also systematisch vom Staatssicherheitsdienst ausgespäht wurden.
§§§
02.034 Helmut Kohl-Stasi-Unterlagen |
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BVerwG, U, 08.03.02, - 3_C_46/01 -
DÖV_02,739 -42
StUG_§_1, StUG_§_4, StUG_§_5, StUG_§_6, StUG_§_7, StUG_§_32, StUG_§_34
1) Beabsichtigt die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, in Verkennung der Rechtslage Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen an Dritte herauszugeben, so steht dem davon Betroffenen nach § 4 Abs.1 iVm § 1 Abs.1, § 5 Abs.1 StUG ein Unterlassungsanspruch zu.
2) § 32 Abs.1 Nr.3, 1.Spiegelstrich StUG läßt die Freigabe von Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nicht zu, wenn sie Betoffene iSd § 63 StUG waren, wenn sie also systematisch vom Staatssicherheitsdienst ausgespäht wurden.
LB 3) Auch wenn das StUG von Informationen statt von Daten spricht, drängt sich die Einsicht auf, daß wegen des identischen Merkmals der Personenbezogenheit im wesentlichen eine inhaltliche Übereinstimmung vorliegt.
Auszug aus:
§§§
02.035 Spätaussiedlereigenschaft |
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BVerwG, U, 12.03.02, - 5_C_45/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BVFG_§_4, BVFG_§_5, BVFG_§_15;
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft / Erwerb / Zeitpunkt.
1) Eine Bescheinigung nach § 15 Abs.1 BVFG steht nur dem zu, der in dem für die Ausstellung der Bescheinigung maßgeblichen Zeitpunkt Spätaussiedler ist.
2) Für den Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft ist nach § 4 BVFG grundsätzlich der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt.
3) § 5 BVFG schließt aber den Erwerb der Rechtsstellung als Spätaussiedler aus; deshalb sind nur Ausschlussgründe relevant, die vorliegen, wenn der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt.
§§§
02.036 Berufungsausschluss |
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BVerwG, B, 13.03.02, - 3_B_19/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EALG_Art.11; VwGO_§_124 Abs.1; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_133 Abs.6, VwGO_§_135, VwGO_§_194 Abs.1
Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung der - wegen fehlerhafter Annahme eines Berufungsausschlusses; Nichtzulassung der Revision wegen fehlerhafter Annahme eines Berufungsausschlusses; Verfahrensfehler durch fehlerhafte Annahme eines Berufungsausschlusses; entsprechende Anwendung der §§ 135, 133 Abs.6 VwGO.
Hat ein Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Berufungsausschluss im Sinne des § 135 Satz 1 VwGO angenommen und dementsprechend eine Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision getroffen, so kann in entsprechender Anwendung von § 133 Abs.6 VwGO die Nichtzulassungsentscheidung isoliert aufgehoben werden.
§§§
02.037 Vereinfachtes Berufungsverfahren |
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BVerwG, U, 14.03.02, - 1_C_15/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EMRK_Art.6 Abs.1; VwGO_§_130a
Vereinfachtes Berufungsverfahren / Entscheidung ohne mündliche Verhandlung / Gerichtsbescheid / Stattgabe der Berufung zu Lasten des in erster Instanz durch Gerichtsbescheid obsiegenden Klägers.
Eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sog vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO zu Lasten des Klägers ist unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde.
§§§
02.038 Entscheidung durch Beschluss |
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BVerwG, U, 14.03.02, - 1_C_15/01 -
Originalurteil
VwGO_§_84 Abs.2; VwGO_§_130a; EMRK_Art.6 Abs.1
Vereinfachtes Berufungsverfahren / Stattgabe der Berufung zu Lasten des in erster Instanz durch Gerichtsbescheid obsiegenden Klägers
Eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sog vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO zu Lasten des Klägers ist unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde.
Z-206 Vereinfachtes Berufungsverfahren
Auszug aus BVerwG U, 14.03.02, - 1_C_15/01 -, Originalurteil, Abs.8 ff
§§§
02.039 Ausgleichszulage |
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BVerwG, U, 14.03.02, - 2_C_26/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(91) BBesG_§_13 Abs.5, BBesG_§_13 Abs.6, BBesG_§_81; Vorbemerkungen Nr.3a und 9; Anlage IX;
Ausgleichszulage / Polizeivollzugsdienst / Polizeizulage / Ruhegehaltfähigkeit / Stellenzulage / tatsächliche Zahlung / Wartezeit / Zulage / zulageberechtigende Verwendung.
Zu der im Bundesbesoldungsgesetz geforderten Mindestzeit einer zehnjährigen zulageberechtigenden Verwendung, nach der die Stellenzulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben ruhegehaltfähig ist, kann auch die Wartezeit von einem Jahr gehören, während der die Zulage noch nicht gezahlt wird.
§§§
02.040 Vordienstzeit |
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BVerwG, U, 14.03.02, - 2_C_4/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(01) BeamtVG_§_10 S.1 Nr.2 Alt.1
ruhegehaltfähige Vordienstzeit / Berücksichtigung als -/ Förderlichkeit der Vordienstzeit / Unterbrechung der Vordienstzeit.
§ 10 Satz 1 Nr.2 BeamtVG F.2001 betrifft nicht von Satz 1 Nr.1 erfassten Angestellten- und Arbeitertätigkeiten. Für die Anerkennung als ruhegehaltfähige Vordienstzeit ist ausschlaggebend, ob die Vortätigkeit für die Laufbahn des Beamten oder das diesem übertragene Amt im funktionellem Sinn förderlich ist.
§§§
02.041 fiktiver Frontmetermaßstab |
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BVerwG, B, 15.03.02, - 9_B_16/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_132 Abs.2 Nrn.1 + 2; GG_Art.3 Abs.1
Straßenreinigungsgebühren / Gebührenmaßstab / fiktiver Frontmetermaßstab / Hinterliegergrundstücke / Projektionsverfahren / Gleichheitssatz / Grundsatz der Typengerechtigkeit.
Ein für die Ermittlung der Frontmeterlänge gewähltes Projektionsverfahren (fiktiver Frontmetermaßstab) kann mit Art.3 Abs.1 GG vereinbar sein, auch wenn für gleich große Grundstücke eine unterschiedlich hohe Straßenreinigungsgebühr allein deswegen anfällt, weil die Grundstücksgrenzen in unterschiedlichen Winkeln auf die Straßenmittelachse treffen.
§§§
02.042 Sicherung-Lebensunterhalt |
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BVerwG, U, 19.03.02, - 1_C_19/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AuslG_§_16 Abs.1 Nr.1, 2, 3, Abs.2 S.1, AuslG_§_§ 28 Abs.3 S.2, 3; Beschluss Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19.September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) Art.6, 7;
Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr) / gesicherter Lebensunterhalt / entscheidungserheblicher Zeitpunkt / gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet / besondere Härte / Übererfüllung/Untererfüllung der Erteilungsvoraussetzungen / Besuch einer deutschen Schule im Ausland / Aufenthaltsbewilligung / Wechsel zur Aufenthaltserlaubnis / Jahresfrist / maßgeblicher Zeitpunkt / Ermessensreduzierung auf Null.
1) Für die in § 16 Abs.1 Nr.2 AuslG geforderte Sicherung des Lebensunterhalts ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich.
2) Der in § 16 Abs.1 Nr.1 AuslG vorgeschriebene achtjährige rechtmäßige Aufenthalt muss regelmäßig auch der "gewöhnliche" Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet sein. Ist der Aufenthalt eines Minderjährigen im Bundesgebiet ohne Aufenthaltserlaubnis zulässig, bestimmt sich für die Beantwortung der Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Charakter seines Aufenthaltsrechts grundsätzlich nach dem der Eltern.
3) Eine besondere Härte im Sinne des § 16 Abs.2 Satz 1 AuslG liegt regelmäßig vor, wenn einem Ausländer das Recht auf Wiederkehr versagt würde, der bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Defizite bei der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 16 Abs.1 Nr.1 und 3 AuslG durch die Übererfüllung eines dieser Merkmale oder auf sonstige Weise ausgleichen kann und dadurch dem gesetzlichen Typus des Wiederkehrers entspricht (Bestätigung und Fortführung des Beschlusses vom 30.Mai 1994 - BVerwG 1 B 207.93 - Buchholz 402.240 § 16 AuslG Nr.2 = InfAuslR 1994, 345).
4) Maßgeblich für die Einhaltung der Jahresfrist des § 28 Abs.3 Satz 3 AuslG, binnen der der Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen kann, ohne zuvor, wie § 28 Abs. 3 Satz 2 1.Halbsatz AuslG es verlangt, seit einem Jahr wieder ausgereist zu sein, ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
§§§
02.043 Postzustellungsurkunde |
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BVerwG, B, 19.03.02, - 2_WDB_15/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(aF) WDO_§ 82 Abs.2 Nr.3, WDO_§_§ 106; ZPO_§_182, ZPO_§_208, ZPO_§_211, ZPO_§_418
Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren / Beweiskraft der Postzustellungsurkunde bei Ersatzzustellung / Voraussetzungen für die Führung des Gegenbeweises nicht erfolgter Zustellung / Lauf der Berufungsfrist.
1) Die Postzustellungsurkunde über die erfolgte Ersatzzustellung nach § 182 ZPO ist eine öffentliche Urkunde mit der sich aus § 418 ZPO ergebenden Beweiskraft.
2) Ein Gegenbeweis nach § 418 Abs.2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die durch die Zustellungsurkunde beurkundeten Umstände nicht substanziiert und unter Beweisantritt in Zweifel gezogen werden.
§§§
02.044 Beförderungsauslagen |
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BVerwG, B, 20.03.02, - 10_B_2/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(90) BUKG_§_6 Abs.1 S.1
Umzugskostenerstattung / Beförderungsauslagen / Berücksichtigung von Gegenleistungen und -ansprüchen, die den tatsächlichen Aufwand des Erstattungsberechtigten mindern.
Der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Beförderungsauslagen gem. § 6 Abs.1 Satz 1 BUKG (1990) beschränkt sich auf den tatsächlich erbrachten finanziellen Aufwand des Erstattungsberechtigten, dh er ermäßigt sich um Gegenansprüche, die gegen den Umzugsunternehmer wegen nicht erbrachter Leistungen mit Erfolg geltend gemacht worden sind. Eigenleistungen stellen keine Beförderungsauslagen dar; sie lösen daher auch dann keinen Erstattungsanspruch aus, wenn der Umzugsunternehmer ursprünglich zu dieser Leistung verpflichtet war, diese Vertragspflicht jedoch nicht erfüllt hat und sich deshalb einen Abzug vom vereinbarten Preis hat gefallen lassen müssen.
§§§
02.045 Meldepflichten |
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BVerwG, U, 20.03.02, - 6_C_12/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.31, GG_Art.75 Abs.1 Nr.5; VwGO_§_108, VwGO_§_137 Abs.1, VwGO_§_144 BGB_§_1567; MRRG_§_12, MRRG_§_23; (BW) MG_§_17, MG_§_18, MG_§_20; (BW) MeldeVO_§_9;
Meldepflicht / Verheiratete / dauerndes Getrenntleben / Mitwirkungspflichten / vorwiegend benutzte Wohnung / Schwerpunkt der Lebensbeziehungen / Hauptwohnung / Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers / Lebensmittelpunkt.
1) Die Bestimmung des § 12 Abs.2 Satz 2 MRRG geht von dem Regelfall aus, dass Verheiratete nicht dauern getrennt leben. Die Meldepflicht erstreckt sich darauf, ob der Meldepflichtige dauernd von seiner Familie getrennt lebt.
2) Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung und ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen. Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen abhinge.
3) Solange ein verheirateter Meldepflichtiger nicht mitteilt, von seiner Familie getrennt zu leben, haben die Meldebehörden und Gerichte grundsätzlich vom Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen.
4) Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist auch dann die nach rein quantitativer Betrachtung vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, wenn dort nicht der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen liegt.
§§§
02.046 Bewerbungsunterlagen |
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BVerwG, B, 20.03.02, - 6_P_6/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_77 Abs.1
Antragsabhängige Mitbestimmung / in § 14 Abs.3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte / Übertragung des Dienstpostens / Vorlage von Bewerbungsunterlagen.
1) Die Mitbestimmung ist in Bezug auf den in § 14 Abs.3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll.
2) Der Personalrat hat keinen Anspruch auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen, wenn es um eine von § 14 Abs.3 BPersVG erfasste Stelle geht und der von der Dienststelle vorgeschlagene Bewerber einen Mitbestimmungsantrag nicht gestellt hat.
§§§
02.047 Beurteilung |
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BVerwG, B, 21.03.02, - 1_WB_2/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SLV_§_1a; ZDv_20/6 Nrn.203 Buchst.a, c, 903 Buchst.c, 501 Buchst.b Satz 2
Beurteilung, planmäßige / Stellungnahme / nächsthöherer Vorgesetzter / Verschiebung des Vorlagetermins der Beurteilung / Ermessensbindung / Dauer der Verschiebung / ausreichende Personenkenntnis.
1) Mangelnde persönliche Kenntnis des stellungnehmenden nächsthöheren Vorgesetzten von dem zu beurteilenden Soldaten kann ein begründeter Anlass für eine Verschiebung der Stellungnahme und der damit verbundenen Vorlage der planmäßigen Beurteilung sein.
§§§
02.048 Vorhaben-+ Erschließungsplan |
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BVerwG, U, 21.03.02, - 4_CN_14/00 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.1, BauGB_§_1 Abs.6; BauGB-MaßnG_§_7
Bauleitplanung / Vorhaben- und Erschließungsplan / Abwägungsgebot / Eigentumsschutz / Beseitigung von Niederschlagswasser / planerische Konfliktbewältigung / Unterlieger / Oberlieger.
1) Das Abwägungsgebot in § 1 Abs.6 BauGB vermittelt den Anwohnern in der Nachbarschaft des Plangebiets eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind.
2) Der Bauleitplanung muss eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen.
3) Planbedingte Missstände (wie zB die Gefahr von Kellerüberflutungen), die den Grad der Eigentumsverletzung erreichen, setzen der Planung äußerste, im Wege der Abwägung nicht überwindbare, Grenzen. Sie machen Vorkehrungen erforderlich, welche die Beeinträchtigungen jedenfalls auf das Maß zurückführen, das die Schutzgewährleistung des Art.14 Abs.1 Satz 1 GG noch zulässt.
§§§
02.049 Gebietsverträglichkeit |
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BVerwG, U, 21.03.02, - 4_C_1/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_31 Abs.1; (62) BauNVO_§_4 Abs.3 Nr.3
Gebietsverträglichkeit / Baugebietstypologie / Gebietscharakter / Anlagen für Verwaltungen / Wohngebiet / Post / Zustellstützpunkt.
1) Ausnahmen nach § 4 Abs.3 Nr.3 BauNVO sind nicht zulässig, wenn die "Anlage für Verwaltungen" den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets gefährdet und damit gebietsunverträglich ist. Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt.
2) Die Gebietsunverträglichkeit beurteilt sich für § 4 BauNVO in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung. Entscheidend ist dafür nicht, ob etwa die immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden.
§§§
02.050 Rechtsbehelfsbelehrung |
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BVerwG, U, 21.03.02, - 4_C_2/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_58 Abs.1, VwGO_§_58 Abs.2, VwGO_§_§ 67 Abs.1, VwGO_§_144 Abs.4
Rechtsbehelfsbelehrung / Irreführung / Vertretungszwang / Heilung durch Anwaltsschriftsatz / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Zurückverweisung.
1) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist im Sinne von § 58 Abs.2 VwGO unrichtig, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen.
2) Dies ist auch der Fall, wenn sie durch die Vielzahl der in ihr enthaltenen Informationen den Eindruck erweckt, alle zu erfüllenden Anforderungen vollständig aufgelistet zu haben.
§§§
02.051 Einnahmeerhöhung |
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BVerwG, U, 21.03.02, - 5_C_4/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(93) WoGG_§_29 Abs.3 Nr.2, WoGG_§_30 Abs.5; SGB-X_§_48 Abs.1 S.2 Nr.3 SGB-X_§_48 Abs.1 S.3; SGB-I_§_37 S.1, SGB-I_§_31;
Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit auf der Grundlage des § 48 Abs.1 Satz 2 Nr.3, Satz 3 SGB X wegen rückwirkender - / Wohngeld, rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von -/ Rückwirkung der Aufhebung von Wohngeldbewilligung.
§ 29 Abs.3 Nr.2, § 30 Abs.5 WoGG F.1993 lassen bei einer rückwirkenden Einnahmenerhöhung eine Neuentscheidung über die Leistung von Wohngeld nur von dem in § 29 Abs.3 Nr.2 WoGG bezeichneten Zeitpunkt an, aber nicht weiter rückwirkend zu. Diese Regelung geht der Regelung in § 48 Abs.1 Satz 2 Nr.3, Satz 3 SGB X vor (§ 37 Satz 1 SGB I).
§§§
02.052 Ehrenamt-Ablehnung |
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BVerwG, U, 10.04.02, - 6_C_22/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.20 Abs.2 S.2, GG_Art.92; DRiG_§_4 Abs.1; BWG_§_11; EuWG_§_4, EuWG_§_26 Abs.4, EuWO_§_9
Ablehnung eines Ehrenamts / Berufsrichter / Europawahl / Gewaltentrennung / Verwaltungsrechtsweg / vollziehende Gewalt / Wahlvorstand / wichtiger Grund.
Ein Berufsrichter kann das Ehrenamt eines Beisitzers des Wahlvorstandes für die Europawahl nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Richter nach § 4 Abs. 1 DRiG Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen darf.
§§§
02.053 Planfeststellungsvorbehalt |
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BVerwG, U, 11.04.02, - 4_A_22/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_1 Abs.4 Nr.4, FStrG_§_17 Abs.1 S.1, FStrG_§_19 Abs.1
Planfeststellung / Bundesstraße / Straßenbestandteile / Entnahmestelle / enteignungsrechtliche Vorwirkungen, Seitenentnahme.
Der Planfeststellungsvorbehalt des § 17 Abs.1 Satz 1 FStrG und die enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des § 19 Abs.1 FStrG erstrecken sich auch auf Bodenentnahmen aus Entnahmestellen iSd § 1 Abs.4 Nr.4 FStrG, die in einem technisch-funktionalen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen.
§§§
02.054 Anschlussberufung |
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BVerwG, U, 11.04.02, - 4_C_4/01 -
Originalurteil
VwGO_§_11 Abs.2, VwGO_§_124, VwGO_§_124a, VwGO_§_127; BauGB_§_35 Abs.3
Zulassungsberufung / prozessualer Anspruch / Lebenssachverhalt / Lagerplatz / Außenbereich
1) Auch nach Einführung der Zulassungsberufung durch Art.1 Nr.20 des 6.VwGOÄndG war die Anschlussberufung gemäß § 127 VwGO in der bis zum 31.Dezember 2001 geltenden Fassung nicht auf den prozessualen Anspruch beschränkt, der mit der Zulassung der Berufung in die zweite Instanz gelangt war.
2) Ein die Zulässigkeit der Anschlussberufung rechtfertigender Zusammenhang ist gegeben, wenn ein Kläger mit der Anfechtung von zwei bauordnungsrechtlichen Geboten die in demselben Lebenssachverhalt wurzelnde Verpflichtung zur Räumung eines Grundstücks abwehren will.
Z-207 unselbständige Anschlussberufung
Auszug aus BVerwG U, 11.04.02, - 4_C_4/01 -, Originalurteil, Abs.10 ff
§§§
02.055 Anschlussberufung |
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BVerwG, U, 11.04.02, - 4_C_4/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_11 Abs.2, VwGO_§_124, VwGO_§_124a, VwGO_§_127; BauGB_§_35 Abs.3
Anschlussberufung / Zulassung / Zulassungsberufung / Anspruch, prozessualer / Lebenssachverhalt / Lagerplatz / Außenbereich.
1) Auch nach Einführung der Zulassungsberufung durch Art.1 Nr.20 des 6.VwGOÄndG war die Anschlussberufung gemäß § 127 VwGO in der bis zum 31.Dezember 2001 geltenden Fassung nicht auf den prozessualen Anspruch beschränkt, der mit der Zulassung der Berufung in die zweite Instanz gelangt war.
2) Ein die Zulässigkeit der Anschlussberufung rechtfertigender Zusammenhang ist gegeben, wenn ein Kläger mit der Anfechtung von zwei bauordnungsrechtlichen Geboten die in demselben Lebenssachverhalt wurzelnde Verpflichtung zur Räumung eines Grundstücks abwehren will.
§§§
02.056 Andienungspflicht |
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BVerwG, U, 11.04.02, - 7_CN_1/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
KrW-/AbfG_§_13 Abs.4 S.1; VOEWG Nr.259/93 Art.4 Abs.3; Art.13 Abs.2; Richtlinie 75/442/EWG Art.5
Andienungspflicht / besonders überwachungsbedürftiger Abfall / Beseitigungs-Abfall / Inlandsbeseitigung / grenzüberschreitende Abfallverbringung / Entsorgungsautarkie / Normenkontrolle.
1) Zum Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Unvereinbarkeit von Vorschriften einer Verordnung mit europäischem Gemeinschaftsrecht, die während des Normenkontrollverfahrens aufgehoben worden sind.
2) Eine landesrechtliche Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung, die in dem Land langfristig Entsorgungssicherheit gewährleisten soll und dem Vorrang der Verwertung entspricht, ist mit Art.4 Abs.3 Buchst.a Ziff.i der EG-Abfallverbringungsverordnung vereinbar.
§§§
02.057 Intime Beziehungen |
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BVerwG, U, 16.04.02, - 2_WD_43/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_10 Abs.1, 3, SG_§_12 S.2, SG_§_17 Abs.2 S.1, SG_§_23 Abs.1; WDO_§_58 Abs.7 iVm WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_64; BGB_§_1353 Abs.1, 2, BGB_§_1565 Abs.1 S.2, Abs.2, BGB_§_1566 Abs.1, 2;
Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines Kameraden) / Anbahnung der intimen Beziehungen durch die Kameradin / Soldat als Disziplinarvorgesetzter gegenüber beiden.
1) Zur Maßnahmebemessung bei intimen Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin, die zugleich Ehefrau eines Kameraden war und zu der der Soldat - ebenso wie zu ihrem Ehemann - in der Funktion eines Disziplinarvorgesetzten stand.
2) Geht die Initiative zu den intimen Beziehungen von der Kameradin aus, so kann dieser Umstand bei der Maßnahmebemessung zugunsten des Soldaten berücksichtigt werden.
§§§
02.058 Prozesskostenhilfe |
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BVerwG, B, 17.04.02, - 3_B_137/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.19 Abs.4; GVG_§_17a Abs.2 S.1; VwGO_§_60 Abs.1, VwGO_§_60 Abs.2 S.1, VwGO_§_67 Abs.1, VwGO_§_83, VwGO_§_133 Abs.2 S.1, VwGO_§_133 Abs.3 S.1, VwGO_§_166;
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde und -/ Nichtzulassungsbeschwerde, Begründungsfrist nach PKH-Bewilligung / Prozesskostenhilfe, Bewilligung von - für Nichtzulassungsbeschwerde und Fristen für Einlegung und Begründung / Frist, für Beschwerde und Begründung nach PKH-Bewilligung / Verweisung, gerichtliche Verpflichtung zur -/ Verpflichtung zur Verweisung / gerichtliche Pflicht zur Verweisung / effektiver Rechtsschutz / Rechtsschutz, effektiver / Prozesskostenhilfe, kein Anwaltszwang für Verfahren auf Bewilligung von - / Vertretungserfordernis, kein - für Prozesskostenhilfe / Prozesskostenhilfe, Verweisung eines Verfahrens auf Bewilligung von -/ Verweisung, im Prozesskostenhilfeverfahren
1) Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs.2 Satz 1 iVm § 60 Abs.2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs.3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl Beschluss vom 18.März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 nF Nr.3).
2) Ein angerufenes unzuständiges Gericht darf jedenfalls dann die Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern muss das Verfahren an das zuständige Gericht verweisen, wenn nach einer Verweisung dem Erfolg der Klage kein weiteres zwingendes Prozesshindernis (hier: fehlende Postulationsfähigkeit) entgegensteht.
§§§
02.059 Einvernehmensversagung |
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BVerwG, U, 17.04.02, - 9_A_24/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.75 Abs.1 S.1 Nr.4, GG_Art.89 Abs.3; VwGO_§_50 Abs.1 Nr.1, VwGO_§_167 Abs.1 S.1, VwGO_§_172; VwVfG_§_46; WaStrG_§_4, WaStrG_§_13 Abs.1 S.1, WaStrG_§_14 Abs.3, WaStrG_§_19 Abs.4 S.2; WHG_§_1a Abs.1, WHG_§_2 ff; PflSchG_§_2 Nr.6; (98) BNatSchG_§_9; BBodSchG_§_1 S.1, BBodSchG_§_2 Abs.2 Nrn.1 und 3, BBodSchG_§_17; FlurbG_§_1, FlurbG_§_37 Abs.1 S.1, FlurbG_§_86 Abs.1 Nr.2, FlurbG_§_87 Abs.1 S.1; VerkPBG_§_1 Abs.1 Nr.2, VerkPBG_§_5 Abs.1; ZPO_§_894
Bundeswasserstraße / Ausbau / Fachplanung des Bundes / Planfeststellung / Einvernehmen / Abgrenzung der Vollzugshoheit von Bund und Ländern / Landeskultur / Land- und Forstwirtschaft / Wasserwirtschaft / Wasserhaushalt / Naturschutz / Naturhaushalt / Landschaftspflege / Denkmalschutz / Zwangspunkte / Planungstorso / Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens / Anfechtungsklage / Heilung von Verfahrensfehlern / Widerklage.
1) Ist das nach § 14 Abs.3 Satz 1 WaStrG erforderliche Einvernehmen von der zuständigen Landesbehörde versagt worden, darf ein wasserstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss nicht ergehen; es ist insoweit ohne Belang, ob das Einvernehmen zu Recht versagt wurde.
2) § 14 Abs.3 Satz 1 WaStrG knüpft mit den Begriffen "Landeskultur" und "Wasserwirtschaft" an die in Art.89 Abs.3 GG getroffene Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern an. Das schließt einen Bedeutungswandel dieser Begriffe nicht aus; er darf jedoch ohne Verfassungsänderung nicht zu einer Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Länder führen.
3) "Wasserwirtschaft" ist die rechtliche Ordnung des Wasserhaushalts nach den Regeln einer "haushälterischen" Bewirtschaftung und dient dazu, den Wasserhaushalt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
4) Mit dem Begriff "Landeskultur" ist nur die geordnete Bewirtschaftung der vorhandenen Flächen zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft angesprochen. Der Begriff umfasst nicht die Vollzugshoheit der Länder im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Denkmalschutzes.
§§§
02.060 Abgabenkalkulation |
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BVerwG, U, 17.04.02, - 9_CN_1/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de = NVwZ_02,1123 -25
GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.28 Abs.2; VwGO_§_47, VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_137 Abs.1 Nr.1, VwGO_§_144 Abs.3 S.1, VwGO_§_173; (01) ZPO_§_560; (Ss) KAG_§_10 Abs.1, KAG_§_11;
Normenkontrolle / Handelsmarktsatzung / Gebühren / Gebührenkalkulation / Kostendeckungsprinzip / Landesrecht / Gebot bundesrechtskonformer Auslegung / Veranschlagungsmaxime / Kalkulationsirrtum / Kostenbegriff / Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen / Prognose / Prognosespielräume / Leistungsgrenzen der Statistik / Funktionsgrenzen der gerichtlichen Kontrolle / Kontrollrestriktion / Garantie der kommunalen Selbstverwaltung / Amtsermittlungsgrundsatz / "ungefragte" Fehlersuche.
1) Bei der Kalkulation von Abgaben steht dem kommunalen Satzungsgeber ein Prognosespielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
2) Eine "ungefragte" gerichtliche Fehlersuche ist im Zweifel dann nicht sachgerecht, wenn sie das Rechtsschutzbegehren des Klägers aus dem Auge verliert.
3) Es entspricht in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation eines kommunalen Satzungsgebers "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen.
§§§
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