BVerwG | 2001 | 1-30 |
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[ 2000 ][ ][ 2002 ] | [ ] |
01.001 Bezüge-Rückforderung |
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BVerwG, U, 25.01.01, - 2_A_7/99 -
NVwZ-RR_01,452 -54
BBesG_§_12 Abs.2;
1) Für einen Beamten des gehobenen Dienstes ist es offensichtlich, dass ihm Dienstbezüge nicht zustehen, die für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe gezahlt worden sind.
2) Musste der Besoldungsempfänger mit derartigen Zahlungen rechnen, entfällt die grob fahrlässige Unkenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes nicht dadurch, dass der inhaftierte Besoldungsempfänger sich nicht um den Stand seines Gehaltskontos gekümmert und deshalb vom Eingang der Zahlungen nichts gewußt hat.
§§§
01.002 Landschaftspark |
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BVerwG, B, 30.01.01, - 4_BN_72/00 -
DÖV_01,472 -73
BauGB_§_165 Abs.3 S.1 Nr.2
1) Eine Gemeinbedarfseinrichtung kann auch dann Gegenstand einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme iSd § 165 BauGB sein, wenn sie dazu bestimmt ist, nicht allein den künftigen Bewohnern des den Gegenstand derselben Entwicklungsmaßnahme bildenden Wohngebiets zu dienen, sondern einem größeren Bevölkerungskreis.
2) Ein der Naherholung der Bevölkerung dienender Landschaftspark ist eine Gemeinbedarfseinrichtung iSd § 165 Abs.3 S.1 Nr.2 BauGB.
3) Voraussetzung dafür, daß das Wohl der Allgemeinheit die Einbeziehung einer als Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickelnden Fläche in einen städtebaulichen Entwicklungsbereich iSd § 165 Abs.3 S.1 Nr.2 BauGB erfordert, ist nicht, daß ein erhöhter Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen dieser Art zu decken ist.
LB 4) Gemeinbedarfseinrichtungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich müssen auch nicht lediglich dazu bestimmt sein, den Bewohnern der in diesem Bereich zu errichtenden Wohnstätten zu dienen; vielmehr können sie auch dem Erholungsbedürfnis der Bewohner anderer umliegender Ortsteile zugute kommen.
§§§
01.003 Nichtzulassungsbeschwerde |
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BVerwG, B, 28.03.01, - 8_B_52/01 -
NVwZ_01,799
VwGO_§_133 Abs.3; SGG_§_160a Abs.2 S.2
Eine Verlängerung der Begründungsfrist für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sieht die VwGO anders als das Sozialgerichtsgesetz nicht vor.
§§§
01.004 Verdacht-Dienstvergehens |
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BVerwG, U, 04.04.01, - 1_D_19/00 -
NJW_01,3645 -46 = DÖV_01,823 -24
BBG_§_54 S.2, BBG_§_54 S.3, BBG_§_55 S.2; BDO_§_10
Die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung verbietet es, die Erweckung des Verdachts eines Dienstvergehens allgemein als Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 S.3 BBG) zu werten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung) - hier entschieden für den unbewiesenen Verdacht einer Unterschlagung von Kassengeldern).
LB 2) Zur Verdachtserweckung und der Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung.
Z-208 Verdachtserweckung + unparteiische + gerechte Amtsführung
Auszug aus: NJW_01,3645, S.3645
Z-209 Verdachtserweckung + innerdienstliche + Verhalten
Auszug aus: NJW_01,3645, S.3645
§§§
01.005 Gleichheit der Wahl |
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BVerwG, B, 19.04.01, - 8_B_33/01 -
NVwZ_01,928 -29
GG_Art.28 Abs.1 S.2
1) Wenn das Landesrecht die Veröffentlichung von Wahlanzeigen in gemeindlichen Amtsblättern zulässt, muss diese jeden Interessenten offen stehen und die Neutralitätspflicht der Gemeinde gewahrt werden.
2) Zur Zulässigkeit der Beteiligung von Bürgermeistern an Wahlkämpfen (Zusammenfassung der Rechtsprechung des BVerwG)
Z-608 Beteiligung von Bürgermeistern an Wahlkämpfen
Auszug aus: NVwZ_01,928, S.929
§§§
01.006 Zeugen Jehovas |
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BVerwG, U, 17.05.01, - 7_C_1/01 -
NVwZ_01,924 = NjW_01,2899 (L)
GG_Art.2 Abs.1, GG_Art.2 Abs.2 S.1 GG_Art.140; WRV_Art.137 Abs.5 S.2; BGB_§_1666 Abs.1, BGB_§_1666 Abs.3
LF: Zur Frage, wann die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter einer Verleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft (Art.140 GG iVm Art.137 V 2 WRV) entgegenstehen.
§§§
01.007 Ersatzzustellung |
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BVerwG, U, 13.06.01, - 6_A_1/01 -
DÖV_02,485 (L) = NVwZ_02,80 -81
VwGO_§_74, VwGO_§_91; VwZG_§_5, VwZG_§_7, VwZG_§_9; (Tü) VwZG_§_11 Abs.1 S.1, VwZG_§_11 Abs.2
Wird bei einer Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis der Empfänger in seiner Wohnung nicht angetroffen, so kann das Schriftstück in der Wohnung einem Lebensgefährten als einem zur Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen iSv § 11 Abs.1 S.1 ThürVwZVG (§ 11 Abs.1 S.1 VwZG) übergeben werden. Im Hinblick darauf, daß diese Frage in der Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beantwortet wird, kann die Ersatzzustellung vorsorglich durch Niederlegung gemäß § 11 Abs.2 ThürVwZVG (§ 11 Abs.2) VwZG) bewirkt werden.
§§§
01.008 Behördenantrag |
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BVerwG, U, 28.06.01, - 2_C_48/00 -
BVerwGE_114,350 -56 = DÖV_01,1042 -44 = NVwZ_02,97 -99 = DVBl_02,196 -98 = ZBR_02,93 -94 = RiA_03,145 -47
BRRG_§_126 Abs.3; VwGO_§_69
1) Vor Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage braucht der Beamte die begehrte Leistung nicht zuvor bei seinem Dienstherrn zu beantragen.
2) Der nach § 126 Abs.3 BRRG vorgeschriebene Widerspruch kann unmittelbar auch gegen Handlungen des Dienstherrn erhoben werden, die keine Verwaltungsakte sind.
3) Beamte mit mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf Nachzahlung der erhöhten Besoldung ab Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie ihre Bezüge mit Rücksicht auf die Kinder beanstandet haben. Ein vorgeschaltetes Antragsverfahren war nicht erforderlich.
§§§
01.009 Baudenkmal |
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BVerwG, B, 18.07.01, - 4_B_45/01 -
DVBl_02,71/20 (L)
EStG_§_7i
Eine Steuervergünstigung nach § 7i Abs.1 Satz 1 EStG kommt nur bei Baumaßnahmen an oder in einem Gebäude in Betracht, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist.
§§§
01.010 Anforderungsprofil |
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BVerwG, U, 16.08.01, - 2_A_3/00 -
BVerwGE_115,58 -62 = DÖV_01,1044 -45 = DVBl_02,132 -34 = NVwZ-RR_02,47- 49 = ZBR_02,207 -08
GG_Art.33 Abs.2; BRRG_§_12 Abs.2; (78) BLV_§_11, BLV_§_12
1) Bei der Auswahl unter den Bewerbern um einen Beförderungsdienstposten hat der Dienstherr die Anforderungen des Art.33 Abs.2 GG zu beachten.
2) Das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte "Anforderungsprofil" eines Beförderungsdienstpostens bleibt für den Dienstherrn bei der Auswahl der Bewerber verbindlich.
LB 3) Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden.
LB 4) Durch die Bestimmung des Anforderungsprofils eines Dienstpostens legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest.
LB 5) An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten bemessen, um eine optimale Besetzung zu gewährleisten.
LB 6) Ob der Dienstherr diese Auswahlkriterien beachtet hat, unterliegt in vollem Umfange gerichtlicher Kontrolle.
LB 7) Erst wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung.
LB 8) Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst
Z-205 Stellenbesetzungsverfahren
Auszug aus: BVerwGE_115,58, Abs.27 f
Auszug aus: BVerwGE_115,58, Abs.29 f
Z-207 Bedeutung des Anforderungsprofiles
Auszug aus: BVerwGE_115,58, Abs.32 ff
§§§
01.011 Unterhaltsbeitrag |
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BVerwG, B, 22.08.01, - 1_DB_19/01 -
DÖV_02,123 -25
BDO_§_77, BDO_§_110, BDO_§_117
1) Nach § 110 Abs.1 BDO ist es zulässig, einem früheren Beamten den Unterhaltsbeitrag zB wegen wesentlicher Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse rückwirkend zu entziehen (Änderung der Rspr)
2) Der Unterhaltsbeitrag ist monatlich im voraus zu leisten.
§§§
01.012 Trunkenheitsfahrt |
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BVerwG, U, 29.08.01, - 1_D_49/00 -
DÖV_02,121 -23
BBG_§_54, BBG_§_77
Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob Straßenverkehrsdelikte eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten den Tatbestand eines außerdienstlichen Dienstvergehens erfüllen (hier verneint für eine Trunkenheitsfahrt und das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Faherlaubnis bei einer Vorbelastung durch eine Verkehrsunfallflucht).
§§§
01.013 Politischer Beamter |
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BVerwG, U, 13.09.01, - 2_C_39/00 -
BVerwGE_115,89 -97 = ZBR_02,178 -80 = DÖV_02,299 -01 = NVwZ_02,604 -06
GG_Art.19 Abs.4; BRRG_§_31 Abs.1 S.1, LBG_§_41a, LHO_§_37 Abs.2 S.1
1) Die Neubesetzung des Amtes und die erneute Vergabe der zugehörigen Planstelle führen nicht zur Erledigung der Anfechtungsklage des bisherigen Amtsinhabers gegen seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.
2) § 31 BRRG lässt auch landesrechtliche Regelungen zu, nach denen der Spitzenbeamte der Parlamentsverwaltung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann.
3) Das Haushaltsrecht schließt die gerichtliche Aufhebung einer angefochtenen rechtswidrigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach erneuter Besetzung der Planstelle nicht aus.
4) Das Amt eines politischen Beamten erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis des Amtsinhabers zu dem Verfassungsorgan, dem er unterstellt ist.
5) Die Ermessensausübung nach § 41a BremBG hat sich an dem Zweck der Vorschrift zu orientieren, dem betreffenden Verfassungsorgan die Möglichkeit zu geben, die Amtsführung eines ihm unterstellten politischen Beamten in bestmöglicher fortdauernder Übereinstimmung mit seiner Politik zu halten und zu diesem Zweck die Amtstelle des politischen Beamten jederzeit neu zu besetzten (wie BVerwGE_19,332).
§§§
01.014 Kampfhundesteuersatz |
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BVerwG, B, 10.10.01, - 9_BN_2/01 -
DVBl_02,67 -69
GG_Art.3, GG_Art.105; VwGO_§_108, VwGO_§_132
Es liegt kein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz vor, wenn das OVG unter Berücksichtigung der aktuell vorhandenen kynologischen Literatur ohne weitere Beweisaufnahme zu der Auffassung gelangte, die Verwendung einer Hunderassenliste in der Hundesteuersatzung, die für "Kampfhunde" einen erhöhten Steuersatz festlegt, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (im Anschluss an BVerwGE_110,265).
§§§
01.015 Rechtschreibregeln |
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BVerwG, B, 18.10.01, - 1_WB_56/01 -
DÖV_02,168 -69 = NVwZ_02,610 -07
WBO_§_17 Abs.3 S.1
Die Weisung des Bundesministers der Verteidigung, in seinem Geschäftsbereich ab 1.1.2001 die neuen Rechtschreibregeln anzuwenden, stellt als ausschließlich dienstliche Obliegenheiten berührende organisatorische Entscheidung keine dienstliche Maßnahme iSv § 17 Abs.3 S.1 WBO dar und greift daher nicht in das Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Soldaten ein.
§§§
01.016 Nebentätigkeitsvergütung |
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BVerwG, U, 31.10.01, - 2_C_61/00 -
NVwZ_02,608 -09 (L)
(Ns) BG_§_75a; HochschG_§_63 Abs.4; BGB_§_197, (aF) BGB_§_201
Der Anspruch des Dienstherrn auf Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung ist ein Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung. Er verjährt gemäß § 197 BGB in vier Jahren.
§§§
01.017 Landschaftstunnel |
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BVerwG, U, 23.11.01, - 4_A_46/99 -
NVwZ_02,1125 (L) = LKV_02,275
FStrG_§_17 Abs.1; BImSchG_§_41, BImSchG_§_42; BNatSchG_§_8 Abs.1 BImSchG_§_8 Abs.2
1) Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen können Mittel des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch ein Straßenbauvorhaben (§ 8 I und II BNatSchG).
2) Der Planfeststellungsbehörde kann im Einzelfall aus dem Abwägungsgebot in § 17 I 2 FStrG die Aufgabe erwachsen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und immissionsschutzrechtliche Schutzauflagen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.
3) Gibt es für einen "Landschaftstunnel" ("Grünbrücke") naturschutzfachlich und kostenmäßig gleichwertige Alternativen, kann es ein Abwägungsfehler sein, die Alternative zu verwerfen, die zugleich ein angrenzendes Wohngebiet vor Verkehrslärm und Luftverunreinigungen schützen würde.
§§§
01.018 Wiederholende Verfügung |
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BVerwG, B, 10.12.01, - 9_B_86/01 -
DÖV_02,485 (L)
VwGO_§_58; VwVfG_§_51
Eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10.08.95 - 7_B_296/95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr.3). Die abweichenden Aussagen in BVerwGE_13,99 <103> sind überholt.
§§§
01.019 Friedhofsunterhaltungsgebühr |
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BVerwG, B, 18.12.01, - 9_BN_5/01 -
DÖV_02,392 -93
GG_Art.14 Abs.1
Die nachträgliche Einführung einer Friedhofunterhaltungsgebühr für Grabstellen, deren vertraglich vereinbarte Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, berurteilt sich nicht nach Art.14 Abs.1 GG.
§§§
01.020 Geschwisterrabatt |
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BVerwG, B, 19.12.01, - 9_B_90/01 -
DÖV_02,393 -94
SGB-VIII_§_90; (NW) GTK_§_17
Die in § 17 Abs.2 S.1 GTK NRW getroffene Regelung über den sogenannten Geschwisterrabatt ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
§§§
[ 2000 ] | BVerwG - 2001 (1-30) | [ 2002 ][ ] |
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§§§