BVerwG | 2002 (1) | 1-30 |
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[ 2002 ][ ][ » ][ 2004 ] | [ ] |
02.001 Abwasserabgabe |
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BVerwG, U, 15.01.02, - 9_C_4/01 -
Originalurteil
(91) AbwAG_§_4 Abs.1, AbwAG_§_4 Abs.4; AbwAG_§_6 Abs.1; ZPO_§_418 Abs.1, ZPO_§_418 Abs.2
Abwasserabgabe / Erklärungspflicht / 4 aus 5-Regel / Rahmen-Abwasser-VwV / höchstes Messergebnis / Bescheidsystem / Messprotokoll / Schätzung / öffentliche Urkunde / Gegenbeweis.
Die Ermittlung der für die Bemessung der Abwasserabgabe maßgeblichen Schadeinheiten nach § 6 Abs.1 Satz 2 AbwAG 1991 setzt nicht voraus, dass im Veranlagungsjahr mindestens fünf verwertbare behördliche Messungen der maßgeblichen Schadstoffparameter durchgeführt worden sind. Auch ein einziges verwertbares Messergebnis kann das "höchste Messergebnis" im Sinne dieser Vorschrift sein.
§§§
02.002 Verhaftung |
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BVerwG, U, 17.01.02, - 7_C_23/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EntschG_§_5a Abs.5
Entschädigungsberechtigung / bewegliche Sache / schriftlicher Beleg / Fotodokument / schädigende Maßnahme / Eigentumsverlust / Anscheinsbeweis /
Die rechtsstaatswidrige Verhaftung des Eigentümers einer beweglichen Sache durch DDR-Stellen begründet eine Vermutung für deren schädigungsbedingten Verlust, wenn er die Sache bei seiner Verhaftung nachweislich mitgeführt hatte.
§§§
02.003 Bebauungsplan |
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BVerwG, B, 23.01.02, - 4_BN_3/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.3 + 6, BauGB_§_35 Abs.3 S.1 Nr.3
Bebauungsplan / Trennungsgrundsatz / Abwägung / Abwägungsmangel / Konfliktlösung / Verzicht auf Abwehrrechte / Zustimmung.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.
§§§
02.004 Versorgungswerk |
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BVerwG, U, 23.01.02, - 6_C_9/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.3 Abs.1 + 2, GG_Art.6 Abs.1 + 4, GG_Art.12 Abs.1; (BW) RAVG_§_7, RAVG_§_8, RAVG_§_13;
Beitrag / Berufsfreiheit / Familienlastenausgleich / "generativer Beitrag" / Gleichheitsgrundsatz / Kapitaldeckung / Kindererziehung / Mindestbeitrag / Mutterschutz / "offenes Deckungsplanverfahren" / Umlagefinanzierung.
Bundesverfassungsrecht zwingt ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft, das sich nach dem "offenen Deckungsplanverfahren" finanziert, grundsätzlich nicht, für Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung eine beitragsfreie Mitgliedschaft vorzusehen.
§§§
02.005 Stellenplan |
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BVerwG, B, 23.01.02, - 6_P_5/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_68 Abs.2
Informationsrecht des Personalrats / dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in Kopie / Personalbedarfsberechnung und Stellenplan.
Unterlagen, die der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte immer wieder benötigt, sind ihm gemäß § 68 Abs.2 Satz 2 BPersVG in Kopie auf Dauer zu überlassen (hier: Aushändigung von Personalbedarfsberechnung und Stellenplan an den Vorsitzenden des Personalrats).
§§§
02.006 Schutzbereichsanordnung |
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BVerwG, B, 25.01.02, - 4_B_37/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SchBG_§_1, SchBG_§_2, SchBG_§_8
Schutzbereich / Anordnung / Bekanntmachung / Anstoßfunktion / Prüfungspflicht / Erlöschen der Anordnung.
1) Bei der öffentlichen Bekanntmachung einer Schutzbereichsanordnung des Bundesministers der Verteidigung ist sicherzustellen, dass die Betroffenen in hinreichender Weise auf die mögliche Inanspruchnahme ihrer Grundstücke hingewiesen werden. Dem genügt auch die Bekanntmachung durch eine nachgeordnete Behörde, in der die Anordnung des Ministeriums nicht als Zitat wörtlich wiedergegeben, sondern bei gleich bleibendem Inhalt eine Form der indirekten Wiedergabe gewählt wird.
2) Auch nach Ablauf der fünfjährigen Frist, innerhalb der gemäß § 2 Abs.4 Satz 1 SchBG zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Schutzbereichs noch vorliegen, erlischt die Anordnung nicht ohne ausdrückliche behördliche Entscheidung nach § 2 Abs.5 Satz 1 SchBG.
§§§
02.007 Planfeststellung |
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BVerwG, U, 30.01.02, - 9_A_20/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.20 Abs.1, LuftVG § 10 Abs.1 S.2, Abs.2 S.2, Abs.8 S.2, VwGO_§_44a, VwGO_§_113 Abs.1 S.4; (Bb) VwVfG_§_73 Abs.6 S.6, VwVfG_§_68 Abs.3
Planfeststellungsverfahren / Flughafenbau / Einwendungen / Erörterung der Einwendungen / Anhörungstermin / Zuständigkeit des Landes Brandenburg / Durchführung des Anhörungstermins in Berlin / Störung des Anhörungstermin / Ordnungsverstoß / Ausschluss eines Teilnehmers von der Erörterung / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / Ausschluss der selbständigen Anfechtbarkeit von Verfahrenshandlungen / erledigte Verfahrenshandlung / Territorialprinzip.
1) Eine ursprünglich vollstreckbare, dann jedoch erledigte Verfahrenshandlung kann gemäß § 44a Satz 1 VwGO in der Regel nicht selbständig mit einer Klage angegriffen werden. Die Ausnahme nach § 44a Satz 2 VwGO findet insoweit keine Anwendung.
2) Der im Bundesstaatsprinzip begründete Grundsatz, dass ein Bundesland in seiner Verwaltungshoheit auf sein eigenes Gebiet beschränkt ist, ist durch § 10 Abs.1 Satz 2 LuftVG für das luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren bundesrechtlich durchbrochen. Unter den in § 10 Abs.1 Satz 2 LuftVG genannten Voraussetzungen ist die Anhörungsbehörde befugt, den Erörterungstermin auch auf dem Gebiet des benachbarten Landes abzuhalten und dort sitzungspolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen.
§§§
02.008 Einheit des Dienstvergehens |
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BVerwG, B, 05.02.02, - 2_WBD_16/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WDO_§_18 Abs.2, WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_83 Abs.3 S.1, WDO_§_108 Abs.3 S.1;
Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens / Zusammenführung mehrerer anhängiger gerichtlicher Disziplinarverfahren vor rechtskräftigem Abschluss des Berufungsverfahrens.
Sind mehrere Pflichtverletzungen eines Soldaten, über die gleichzeitig entschieden werden kann, als ein Dienstvergehen zu ahnden, so müssen sie nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens vor dem rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahrens zusammengeführt werden.
§§§
02.009 Erschließungsangebot |
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BVerwG, B, 13.02.02, - 4_B_88/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_124 Abs.3 S.2;
Erschließungsangebot / Vertragsangebot / Wasserleitung.
1) Ob ein Erschließungsangebot nach Art und Umfang den Anforderungen des § 124 Abs.3 Satz 2 BauGB genügt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.
2) Die Anforderungen an die Substantiierung des Angebots richten sich auch nach der Kooperationsbereitschaft der Gemeinde.
Z-201 Erschließungspflicht der Gemeinde
Auszug aus BVerwG B, 13.02.02, - 4_B_88/01 -, Originalurteil, Abs.2
Z-202 Zumutbares Erschließungsangebot
Auszug aus BVerwG B, 13.02.02, - 4_B_88/01 -, Originalurteil, Abs.3 f
§§§
02.010 Tauglichkeitsüberprüfung |
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BVerwG, B, 14.02.02, - 6_B_75/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_73, VwGO_§_87, VwGO_§_87b, VwGO_§_104, VwGO_§_108 Abs.2, VwGO_§_132 Abs.2; VwZG_§_1 Abs.3, VwZG_§_9 Abs.2; KDVG_§_2 Abs.5 S.2, KDVG_§_4, KDVG_§_6, KDBG_§_9, KDVG_§_18; WPflG_§_44; ZDG_§_71;
Kriegsdienstverweigerer / Musterungsverfahren / Tauglichkeitsüberprüfung / Nachrangigkeit / Zustellung.
1) Die in § 2 Abs.5 Satz 2 KDVG ausgedrückte Nachrangigkeit des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gegenüber dem Musterungsverfahren gilt nicht im Verhältnis zum Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren.
2) Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz schreibt für die auf seiner Grundlage ergehenden Bescheide keine generelle Zustellung nach dem VwZG vor.
§§§
02.011 Abschleppmaßnahmen |
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BVerwG, B, 18.02.02, - 3_B_149/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG Art.20; VwGO_§_133;
Materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde / Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / Mobiltelefon / Adresse / Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme.
1) Ein Beklagter, dessen Klageabweisungsantrag in vollem Umfang entsprochen worden ist, ist nicht materiell beschwert und darf nicht mit Blick auf ihm nachteilige Urteilsgründe mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen (Fortführung ständiger Rechtsprechung; vgl BVerwGE 17,352).
2) Zum Einfluss des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppmaßnahmen, die auf nicht revisibles Landesrecht gestützt sind (Bestätigung von BVerwGE 90,189 <193>).
§§§
02.012 Sonderurlaub |
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BVerwG, B, 20.02.02, - 1_WB_5/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SUV_§_9; SUrlV_§_13 Abs.1, SUrlV_§ 15 Abs.1; AusfBest SUV (ZDv14/5 F 511) Nrn.83 Abs.1, 88 Abs.1
Sonderurlaub zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH / dienstliches Interesse / Widerruf der Beurteilung / zwingende dienstliche Gründe / Nichterreichbarkeit des mit der Beurteilung verfolgten dienstlichen Zwecks / Ablösung des Soldaten von seiner Funktion bei der DFS / Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der Bundesminister der Verteidigung ist berechtigt, den einem Soldaten im dienstlichen Interesse gewährten Sonderurlaub zu widerrufen, wenn der mit der Beurlaubung verfolgte dienstliche Zweck nicht mehr erreicht werden kann.
§§§
02.013 Namensänderung |
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BVerwG, U, 20.02.02, - 6_C_18/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
NÄG_§_3 Abs.1; BGB_§_1355, BGB_§_1616, BGB_§_1617, BGB_§_1617a, BGB_§_1617b, BGB_§_1617c, BGB_§_1618;
Änderung des Familiennamens / Namensänderung / wichtiger Grund / "Scheidungshalbwaise" / Förderlichkeit für das Kindeswohl / Erforderlichkeit für das Kindeswohl.
1) Ist die Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes, das den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten hat, geschieden worden und hat der nicht erneut verheiratete allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen, so ist auch nach In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16.Dezember 1997 (BGBl I 2942) die Änderung des Geburtsnamens des Kindes ("Scheidungshalbwaise") auf öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlage möglich.
2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 NÄG, der die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in den Namen des sorgeberechtigten Elternteils rechtfertigt, liegt bei fehlender Einwilligung des anderen Elternteils nicht schon dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes förderlich ist, sondern nur, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist (Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere BVerwGE 95,21).
§§§
02.014 Flugplatzgenehmigung |
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BVerwG, B, 20.02.02, - 9_B_63/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
LuftVG_§_6, LuftVG_§_10 Abs.8 S.1;
Genehmigung von Flugplätzen / Änderung der Genehmigung / Änderung des Flugplatzbetriebs / Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange / Fehler im Abwägungsvorgang / Einfluss auf das Abwägungsergebnis.
Bei einer über die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens abschließend entscheidenden Genehmigung nach § 6 LuftVG ist ein Fehler im Abwägungsvorgang unerheblich, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Genehmigungsbehörde bei Vermeidung jenes Fehlers zu einer anderen Entscheidung über den Genehmigungsantrag gekommen wäre. Dies ergibt sich aus einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden Grundsatz, ohne dass es der entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 8 Satz 1 LuftVG bedarf.
§§§
02.015 Sicherheitsüberprüfung |
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BVerwG, B, 21.02.02, - 1_WB_77/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SÜG_§_5 Abs.1, SÜG_§ 14 Abs.2, SÜG_§_14 Abs.3;
Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsrisiko / Ministerium für Staatssicherheit (MfS) / Tätigkeit, geheimdienstliche / Leugnen / Wahrscheinlichkeitsgrad / Zweifel an charakterlicher Zuverlässigkeit.
Lassen Auskunftsberichte der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Tätigkeit eines Soldaten als Inoffizieller Mitarbeiter für das frühere Ministerium für Staatssicherheit als in hohem Maße wahrscheinlich erscheinen, kann dessen konsequentes Leugnen, jemals für das Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen zu sein, Zweifel an seiner charakterlichen Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten begründen und den Schluss zulassen, dass sich seine Einstellung zu seiner Vergangenheit nicht nachhaltig geändert hat.
§§§
02.016 Geldentnahme |
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BVerwG, U, 21.02.02, - 2_WD_40/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_12 S.2; WDO_§_84 Abs.1;
Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für private Zwecke / Besitzrechte + Eigentumsrechte Dritter / Kameradschaftspflicht / keine Bindungswirkung eines Strafbefehls.
Die für private Zwecke erfolgte Entnahme für Dritte vereinnahmter Gelder aus der Kasse eines Standort-Freizeitbüros stellt nur dann eine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar, wenn dadurch Rechte von Kameraden beeinträchtigt werden.
§§§
02.017 Blaulichttransport |
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BVerwG, U, 21.02.02, - 3_C_33/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
StVO_§_38; StVZO_§_52 Abs.3, StVZO_§_70 Abs.1 Nr.1;
Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte / Verbotsvorschrift / Dispensierung / Ausnahmegenehmigung.
Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, ein Kraftfahrzeug zum Zwecke der Durchführung von Bluttransporten mit Kennleuchten für blaues Blinklicht auszustatten (§§ 70 Abs.1 Nr.1, 52 Abs.3 StVZO), darf mit der Begründung abgelehnt werden, die wenigen auf den Einsatz von Blaulicht angewiesenen Bluttransporte in Notfällen könnten ohne Gefährdung der ordnungsgemäßen Versorgung durch die nach § 52 Abs.3 StVZO rechtmäßig mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge durchgeführt werden.
§§§
02.018 Diplom-Jurist |
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BVerwG, U, 22.02.02, - 6_C_11/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.12 Abs.1; HRG_§_7 ff, HRG_§_18; (99) (SL) UG_§_75 Abs.2
Akademischer Titel / Altfall / Berufsbild / "Diplom-Jurist" / Hochschulstudium / Satzung / Schutzpflicht / Übergangsregelung.
Die Hochschulen sind bundesrechtlich nicht verpflichtet, den Erlass einer Satzung zu erwägen, nach der Studierenden der Rechtswissenschaften, die die erste Staatsprüfung in der Vergangenheit bestanden haben (Altfälle), ein Diplomgrad ("Diplom-Jurist") verliehen wird.
§§§
02.020 Niederlassungsfreiheit |
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BVerwG, U, 26.02.02, - 1_C_21/00 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EGV_Art.48 Abs.3 Zusatzprotokoll-Türkei 1972 II S.385 Art.41 Abs.1 AuslG_§_47 Abs.1 + 3, AuslG_§_48 Abs.1 S.1 Nr.2
Assoziationsrecht EG-Türkei / Ausweisung nach Ermessen / Dienstleistungsfreiheit / Ist-Ausweisung / Niederlassungsfreiheit / Regel-Ausweisung / Stillhalteklausel / Türkei / zweite Generation / Zusatzprotokoll.
1) Der Begriff der Niederlassungsfreiheit iSv Art.41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei bestimmt sich nach Art.43 ff EG (früher Art.52 ff EG-Vertrag).
2) Die Anwendung der eine Ausweisung für den Regelfall vorsehenden Vorschriften des § 47 Abs.3 Satz 1 iVm Abs.1 Nr.1 und 2 sowie § 48 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AuslG auf eine wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte türkische Staatsangehörige verstößt nicht gegen Art.41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei.
3) Einem minderjährig eingereisten Ausländer steht nach Maßgabe von § 48 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AuslG besonderer Ausweisungsschutz unabhängig davon zu, ob die Einreise im Wege des Ehegattennachzugs erfolgte.
§§§
02.021 Untreue |
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BVerwG, U, 27.02.02, - 2_WD_18/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_7, SG_§_10 Abs.1, SG_§_13 Abs.1, SG_§_17 Abs.2 S.1, SG_§_23 Abs.1, SG_§_48 S.1 Nr.2; MRK_Art.6 Abs.1 S.1
Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung / Vereinbarkeit der Aberkennung des Ruhegehalts mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip / Vereinbarkeit der disziplinaren Höchstmaßnahme mit dem Gesetz zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7.August 1952 BGBl.II S.685 (MRK).
1) Die Aberkennung des Ruhegehalts verstößt nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wenn der durch das Gewicht des Dienstvergehens eingetretene Vertrauensschaden mangels Milderungsgründen so erheblich ist, dass bei aktiven Soldaten die Entfernung aus dem Dienst geboten ist und der frühere Soldat für die Bundeswehr untragbar geworden ist.
2) Die Tatsache, dass seit dem Dienstvergehen mehr als neun Jahre vergangen sind, stellt keinen Tatmilderungsgrund dar.
3) Eine - unter Verstoß gegen einschlägige Bestimmungen über einen langen Zeitraum praktizierte - Aufgabenerweiterung des früheren Soldaten und die Duldung seiner Mitarbeit an der Erstellung zahlungsbegründender Unterlagen für den baren Zahlungsverkehr stellen keine Rechtfertigung oder Tatmilderung für pflichtwidriges Verhalten eines Soldaten dar; für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten ist jeder Soldat letztlich allein verantwortlich.
4) Die Verhängung der höchsten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme begegnet weder gemäß Art.6 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7.August 1952 [BGBl.II S.685
5) Bei der Länge des Strafverfahrens liegt ein Verstoß gegen Art.6 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7.August 1952 [BGBl.II S.685
6) Disziplinarmaßnahmen gegenüber Beamten bzw Soldaten im Ruhestand verfolgen neben der Pflichtenmahnung, um die es im Falle der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht mehr gehen kann, Zwecke der Generalprävention, der Gleichbehandlung und der Wahrung des Ansehens des Dienstherrn bzw der Streitkräfte.
§§§
02.022 Altersteilzeitzuschlag |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 2_C_15/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
ATVV_§_2; BBesG_§_6
Altersteilzeitzuschlag / Berechnung / Progressionsvorbehalt / fiktive Vollzeit-Nettobesoldung / Kirchensteuerhebesatzes.
1) Bei der Ermittlung der Teilzeit-Nettobesoldung als Bezugsgröße für die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags bleibt der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unberücksichtigt.
2) Bei der Ermittlung der fiktiven Vollzeit-Nettobesoldung sind 8 vom Hundert der Lohnsteuer ohne Rücksicht darauf abzuziehen, ob der Beamte der Kirchensteuerpflicht unterliegt.
§§§
02.023 überzahlte Dienstbezüge |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 2_C_2/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BBesG_§_12; BGB_§_814; (NW) DO_§_9 Abs.1 (= BDO_§_9 Abs.1 S.1), DO_§_117 Abs.4 (= BDO_§_117 Abs.4 BDO), DO_§_89, DO_§_90;
Aufrechnung / Billigkeitsentscheidung / Disziplinarmaßnahme / Gehaltskürzung / Minderung der Besoldung durch Disziplinarurteil / Rückforderung überzahlter Dienstbezüge / Kenntnis der Nichtschuld.
1) Dienstbezüge, die dem Beamten im Widerspruch zu einer Gehaltskürzung durch ein Disziplinarurteil ausgezahlt wurden, können auf besoldungsrechtlicher Grundlage zurückgefordert werden.
Z-205 Rückforderung (Verhältnis § 814 BGB zu § 12 BBesG)
Auszug aus BVerwG U, 28.02.02, - 2_C_2/01 -, Originalurteil, Abs.18
§§§
02.024 Unfallfolgen |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 2_C_5/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BeamtVG_§_31, BeamtVG_§_45 Abs.1, BeamtVG_§_45 Abs.2; VwGO_§_125 Abs.1, VwGO_§_101 Abs.2, VwGO_§_86 Abs.1;
Beamter / Dienstunfall /- Unfallfürsorge / fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Folgen eines Dienstunfalls, die erst später bemerkbar geworden sind, begründen keinen Anspruch des Beamten auf Dienstunfallfürsorge, wenn er sie nicht innerhalb von zehn Jahren seit dem Unfall und innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unfallfolge bemerkbar geworden ist, dem Dienstherrn gemeldet hat.
§§§
02.025 Hitlergruß |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 2_WD_35/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_7, SG_§_8, SG_§_10 Abs.1, SG_§_17 Abs.2 S.1, SG_§_23 Abs.1; WDO_§_58 Abs.7 iVm WDO_§_38 Abs.1
Auslandseinsatz der Bundeswehr / Ausführen des so genannten Hitlergrußes / Präsentieren nationalsozialistischer Symbole vor laufender Kamera.
Ein Soldat, der während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr den "Hitlergruß" wiederholt praktiziert, darüber hinaus vor einer laufenden Videokamera eines Kameraden sich stolz über seinen "Blutsbruder in der Heimat" äußert und dessen Brief mit Aufdruck eines Haken- und Keltenkreuzes präsentiert, begründet erhebliche Zweifel daran, ob er sich zu den Prinzipien der Menschenwürde, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekennt und bereit ist, für sie aktiv einzutreten.
§§§
02.026 Schweinehaltung |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 4_CN_5/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_9 Abs.1 Nr.24; BImSchG_§_3 Abs.1, BImSchG_§_5 Abs.1, BImSchG_§_22 Abs.1 S.1;
Sondergebiet / Art der Nutzung / Schweinehaltung / Tierzahl / Geruchsbeeinträchtigungen / Erheblichkeitsschwelle / Vorsorgegrundsatz / Nutzungskontingente.
1) In einem auf der Grundlage des § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs.4 Satz 1 Nr.2 und Abs.9 BauNVO eröffnen, konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen.
2) Die Art der Nutzung in einem "Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung" darf unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festgesetzt werden, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird.
3) Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs.1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern.
§§§
02.027 Schiedsstelle |
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BVerwG, B, 28.02.02, - 5_C_25/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BGB_§_317, BGB_§_319; (96) BSHG_§_93b Abs.1; SGB-X_§_61; VwGO_§_65 Abs.2, VwGO_§_68 Abs.1 S.2, VwGO_§_78, VwGO_§_80 Abs.1
Sozialhilferecht / Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 94 BSHG / vertragsgestaltender Verwaltungsakt / Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle nach § 94 BSHG.
1) § 93b Abs.1 Satz 4 BSHG F 1996 erfasst auch vor dem In-Kraft-Treten dieser Regelung eingeleitete verwaltungsgerichtliche Verfahren. Er bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite.
2) An der Ausgestaltung der Schiedsstellenentscheidung als vertragsgestaltendem Verwaltungsakt hat das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23.Juli 1996 nichts geändert.
3) § 93b Abs.1 Satz 4 BSHG F 1996 stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Sonderregelung zu § 78 VwGO dar.
4) Die Klage gegen die andere Vertragspartei ist eine "isolierte" Anfechtungsklage gegen die Schiedsstellenentscheidung, der aufschiebende Wirkung zukommt.
5) Die Schiedsstelle ist als hoheitliches Vertragshilfeorgan ohne eigene materielle Rechte im Anfechtungsverfahren gegen den Schiedsspruch nicht notwendig beizuladen.
§§§
02.028 Widerspruchsbescheid |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 7_C_17/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_47, VwVfG_48 Abs.1; VwGO_§_79 Abs.1 Nr.1;
Widerspruchsbescheid / Rücknahme / Ausgangsbehörde / Ermessen.
2) Die Ausgangsbehörde kann nach § 48 Abs.1 VwVfG die Sachentscheidung zurücknehmen, die durch den Ausgangsbescheid in der Fassung des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids gebildet wird. Kann sie keine neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse für eine solche Rücknahme anführen, ist diese jedenfalls ermessenswidrig.
§§§
02.029 Justizgewährungspflicht |
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BVerwG, U, 28.02.02, - 7_C_7/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.4 Abs.1, GG_Art.140 iVm WRV_Art.137 Abs.3;
Staatskirchenrecht / Rechtsweg zu staatlichen Gerichten / Anwendung staatlichen Rechts / Vorfrage religiösen Inhalts / Zugehörigkeit zur "Jüdischen Gemeinschaft" / Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften / Selbstverständnis der religiösen Gemeinschaft / Anerkennung als "jüdische" Gemeinde im Judentum.
Zum Umfang der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art.20 Abs.3 GG iVm Art.92 GG) für den Fall, dass das anzuwendende staatliche Recht die Gewährung von Staatsleistungen von der Klärung einer Vorfrage abhängig macht, die an religiöse Inhalte anknüpft.
§§§
02.030 Normenklarheit |
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BVerwG, B, 06.03.02, - 4_BN_7/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_215a; VwGO_§_133, VwGO_§_154 Abs.1, VwGO_§_154 Abs.2, VwGO_§_155 Abs.1 S.1 + 3, VwGO_§_158 Abs.1
Normenkontrollverfahren / Bebauungsplan / Bestimmtheitsgebot / Unwirksamkeit / Nichtigkeit / Kostenentscheidung / Nichtzulassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung.
1) Verstöße gegen die Erfordernisse der Bestimmtheit oder Normenklarheit bauplanerischer Festsetzungen führen regelmäßig nur zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
2) Eine gegen die Kostenentscheidung der Vorinstanz gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 VwGO) ist gemäß § 158 Abs.1 VwGO unzulässig, wenn die gegen die Entscheidung in der Hauptsache geltend gemachten Zulassungsgründe nicht durchgreifen.
3) Wird ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren wegen behebbarer Mängel nur für unwirksam erklärt, obwohl der Antragsteller beantragt hatte, ihn für nichtig zu erklären, so werden die Verfahrenskosten gleichwohl im Regelfall dem Antragsgegner in vollem Umfang aufzuerlegen sein.
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