BhVO (5) | ||
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Anlage 4 (1) |
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(zu § 5 Abs.1 Nr.9 iVm Abs.1 Nr.9 iVm Abs.2 Satz 1 Buchstabe b BhVO)
Allgemeines
1Zu den Hilfsmitteln zählen auch Apparate und
Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
sowie Körperersatzstücke. | |
Zu den Hilfsmitteln und Apparaten zur Selbstkontrolle und Selbstbehandlung gehören insbesondere: Abduktionslagerungskeil Absauggerät (zB bei Kehlkopferkrankung) Adaptionen für diverse Gebrauchsgegenstände Alarmgerät für Epileptiker Anatomische Brillenfassung Anti-Varus-Schuh Anus-praeter-Versorgungsartikel Anzieh-/Ausziehhilfen Aquamat Armmanschette Armtragegurt/-tuch Arthrodesensitzkissen/-sitzkoffer (Nielsen)/-stuhl Atomiseur (zur Medikamenten-Aufsprühung) Aufrichteschlaufe Auftriebshilfe (bei Schwerstbehinderten) Augenbadewanne/-dusche/-spülglas/-flasche/-pinsel/-pipette/-stäbchen Augenschielklappe, auch als Folie
Badestrumpf Badewannensitz (nur bei Schwerstbehinderung, Badewannenverkürzer Ballspritze Behinderten-Dreirad Bestrahlungsmaske für ambulante Strahlentherapie Bettnässer-Weckgerät Beugebandage Billroth-Batist-Lätzchen Blasenfistelbandage Blindenführhund (einschl. Geschirr, Hundeleine, Blindenleitgerät (Ultraschallbrille, Ultraschall- Leitgerät) Blindenschriftmaschine Blindenstock/-langstock/-taststock Blutlanzette Blutzuckermessgerät Bracelet Bruchband
Closett-Matratze (im häuslichen Bereich bei dauernder Communicator (bei dysarthrischen Sprachstörungen)
Dekubitus-Schutzmittel (zB Auf-/Unterlagen Delta-Gehrad Drehscheibe, Umsetzhilfen Druckbeatmungsgerät Duschsitz/-stuhl
Einlagen (orthopädische) Einmal-Schutzhose bei Querschnittgelähmten Ekzem-Manschette Epicondylitisbandage/-spange mit Pelotten Ergometer nach Herzinfarkt bei Notwendigkeit einer exakten Ernährungssonde Fepo-Gerät (funktionelle elektronische Peronaeus-Prothese) Fersenschutz (Kissen, Polster, Schale, Schoner) Fingerling Fingerschiene Fixationshilfen (Mini)Fonator
Gehgipsgalosche Gehhilfen und -übungsgeräte Gerät zur Behandlung mit elektromagnetischen Wechselfeldern Gerät zur Behandlung von muskulären Inaktivitätsatrophien Gerät zur Elektrostimulationsbehandlung der idiopathischen Skoliose(Scolitron-Gerät, Skolitrosegerät) Gerät zur transkutanen Nervenstimulation (TNS-Gerät) Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese, Vorlege-Prothese) Gipsbett, Liegeschale Glasstäbchen Gummihose bei Blasen- oder/und Darminkontinenz Gummistrümpfe
Halskrawatte, Hals-, Kopf-, Kinnstütze Handgelenkriemen Hebekissen Heimdialysegerät Helfende Hand, Scherenzange Herz-Atmungs-Überwachungsgerät (-monitor) Herzschrittmacher einschl Kontrollgerät und Zubehör Hörgeräte (HdO, Taschengeräte, Hörbrillen, C.R.O.S.-Geräte, Hüftbandage (zB Hohmann-Bandage)
Impulsvibrator Infusionsbesteck bzw -gerät und Zubehör Inhalationsgerät (auch Sauerstoff) und Zubehör, Innenschuh, orthopädischer Insulinapplikationshilfen und Zubehör Ipos-Redressions-Korrektur-Schühchen Ipos-Vorfußentlastungsschuh
Kanülen und Zubehör Katheter und Zubehör, auch Ballonkatheter Klumpfußschiene Klumphandschiene Klyso Knetmaterial für Übungszwecke bei cerebralparetischen Kniekappe/-bandage, Kreuzgelenkbandage Kniepolster/Knierutscher bei Unterschenkelamputation Knöchel- und Gelenkstützen Körperersatzstücke einschl Zubehör Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose Koordinator nach Schielbehandlung Kopfring mit Stab, Kopfschreiber Kopfschützer Krabbler für Spastiker Krampfaderbinde Krankenfahrstuhl mit Zubehör Krankenstock Kreuzstützbandage Krücke
Latextrichter bei Querschnittlähmung Leibbinde, jedoch nicht: Nieren-, Flanell- und Wärmeleibbinden Lesegeräte für Blinde/Optacon, computergesteuerte Lesehilfen (Leseständer, Blattwendestab, Blattwendegerät, Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige Lifter (Krankenlifter, Multilift, Bad-Helfer, Lispelsonde
Mangoldsche Schnürbandage Maßschuhe, orthopädische, die nicht serienmäßig Milchpumpe Mundsperrer Mundstab/-greifstab
Narbenschützer
Orthese, Orthoprothese, Korrekturschienen, Orthonyxie-Nagelkorrekturspange Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen
Pavlikbandage Penisklemme Peronaeusschiene, Heidelberger Winkel Pflegebett in behindertengerechter Ausrüstung Polarimeter
Quengelschiene
Reflektometer Rektophor Rollbrett Rutschbrett
Schaumstoff-Therapie-Schuhe, soweit die Schede-Rad Schrägliegebrett Schutzbrille für Blinde Schutzhelm für Behinderte Schwellstromapparat Segofix-Bandagensystem Sitzkissen für Oberschenkelamputierte Sitzschale, wenn Sitzkorsett nicht ausreicht Skolioseumkrümmungsbandage Spastikerhilfen (Gymnastik-/Übungsgeräte) Sphinkter-Stimulator Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion Spreizfußbandage Spreizhose/-schale/-wagenaufsatz Spritzen Stehübungsgerät Stomaversorgungsartikel, Sphinkter-Plastik Strickleiter Stubbies Stumpfschuhhülle Stumpfstrumpf Suspensorium Symphysen-Gürtel
(Talocrur) Sprunggelenkmanschette nach Dr Grisar Teleskoprampe Tinnitus-Masker, auch in Kombination mit Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten Tracheostomaversorgungsartikel, auch Wasserschutzgerät (Larchel) Tragegurtsitz
Übungsschiene Urinale Urostomie-Beutel Vibrationstrainer bei Taubheit
Wasserfeste Gehhilfe Wechseldruckgerät Wright-Peak-Flow-Meter
Zyklomat-Hormon-Pumpe und Set. | |
Voraussetzung für die Anerkennung von Apparaten
und Geräten zur Selbstbehandlung ist, dass
die Selbstbehandlung nach ärztlicher Bescheinigung
unbedenklich ist und hierdurch gegenüber
einer sonst notwendigen stationären oder ambulanten
Behandlung eine fühlbare Kostenersparnis
entsteht oder die Anschaffung aus besonderen
Gründen dringend geboten ist.
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Die Mieten für Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung
und Selbstkontrolle sind beihilfefähig,
soweit sie nicht höher als die entsprechenden
Anschaffungskosten sind und sich durch die Anmietung
eine Anschaffung erübrigt.
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Die Aufwendungen für den Ersatz eines unbrauchbar
gewordenen Hilfsmittels oder Gerätes
sind in der bisherigen Ausführung auch ohne
ärztliche Verordnung beihilfefähig, wenn die
Ersatzbeschaffung innerhalb von sechs Monaten
seit dem Kauf des bisherigen Hilfsmittels oder
Gerätes erfolgt.
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Die Aufwendungen für Reparaturen der Hilfsmittel
und Geräte sind stets ohne ärztliche Verordnung,
jedoch nur bis zur Höhe der beihilfefähigen
Aufwendungen einer Ersatzbeschaffung beihilfefähig.
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1Die notwendigen Aufwendungen für den Betrieb
und die Unterhaltung der Hilfsmittel und Geräte
sind nur beihilfefähig, soweit sie monatlich den
Betrag von 5 Euro übersteigen. | |
Aufwendungen für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie sind beihilfefähig.
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Aufwendungen für Erektionshilfen sind nicht beihilfefähig.
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Perücke 1Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Perücke
sind bis zum Betrag von 512 Euro beihilfefähig,
wenn ein krankhafter entstellender Haarausfall
(zB Alopecia areata) oder eine erhebliche
Verunstaltung, zB infolge Schädelverletzung,
oder wenn ein totaler oder weitgehender Haarausfall
bei männlichen Personen vor Vollendung
des 25.Lebensjahres oder bei weiblichen Personen
vorliegt. | |
Sehhilfen 1Voraussetzung für die beihilferechtliche Anerkennung
der Aufwendungen einer erstmalig beschafften
Sehhilfe ist die schriftliche Verordnung
des Augenarztes. |
Brille Aufwendungen für eine Brille sind — einschließlich
Handwerksleistungen, |
= 31 Euro = 41 Euro = 72 Euro = 92,50 Euro |
Brille mit besonderen Gläsern Die Mehraufwendungen für eine Brille mit Kunststoff-, Leicht- und Lichtschutzgläsern sind bei folgenden Indikationen neben den Höchstbeträgen der Nummer 4.1 im jeweils genannten Umfang beihilfefähig:
Getönte Gläser (Lichtschutzgläser), phototrope Gläser zuzüglich je Glas bis zu 11 Euro
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Kontaktlinsen 1Mehraufwendungen für Kontaktlinsen sind nur
in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen
nach § 33 Abs.3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch beihilfefähig. | |
Andere Sehhilfen Müssen Schulkinder während des Schulsports eine Sportbrille tragen, werden die notwendigen Aufwendungen — einschließlich Handwerksleistung in folgendem Umfang als beihilfefähig anerkannt:
Lässt sich durch die Verordnung einer Brille oder
von Kontaktlinsen das Lesen normaler Zeitungsschrift
nicht erreichen, können die Aufwendungen
für eine vergrößernde Sehhilfe (Lupe, Leselupe,
Leselineal, Fernrohrbrille, Fernrohrlupenbrille,
elektronisches Lesegerät, Prismenlupenbrille
uÄ) als beihilfefähig anerkannt werden. | |
Erneute Beschaffung einer Sehhilfe Aufwendungen für die erneute Beschaffung einer Sehhilfe sind nur beihilfefähig, wenn bei gleichbleibender Sehschärfe seit dem Kauf der bisherigen Sehhilfe drei Jahre — bei weichen Kontaktlinsen zwei Jahre — vergangen sind oder vor Ablauf dieses Zeitraumes die erneute Beschaffung einer Sehhilfe — ggf nur der Gläser — notwendig ist, weil | |
Die Aufwendungen für sind nicht beihilfefähig.
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1Aufwendungen für Blindenhilfsmittel sowie die erforderliche Unterweisung im Gebrauch (Mobilitätstraining) sind in folgendem Umfang beihilfefähig.
2Die entstandenen Aufwendungen sind durch eine
Rechnung einer Blindenorganisation nachzuweisen. | |
Zu den Hilfsmitteln gehören nicht Gegenstände, deren Anschaffungskosten den Aufwendungen der allgemeinen Lebenshaltung als Gebrauchsgüter des täglichen Lebens unterliegen, insbesondere: Adimed-Stabil-Schuhe und vergleichbares Schuhwerk Adju-Set/-Sano Angorawäsche Aqua-Therapie-Hose Arbeitsplatte zum Rollstuhl Augenheizkissen Autofahrerrückenstütze Autokindersitz Autokofferraumlifter Autolifter
Badewannengleitschutz/-kopfstütze/-matte Bandagen (soweit nicht unter Nummer 2.1 aufgeführt) Basalthermometer Basisrampe Bauchgurt Behindertenstuhl „eibe“ Berkemannsandalen Bestrahlungsgeräte/-lampen für ambulante Strahlentherapie Bett/-brett/-füllung/-lagerungskissen/-platte/-rost/-stütze Bett-Tisch Bidet Bill-Wanne Blinden-Schreibsystem Blinden-Uhr Blutdruckmessgerät Brückentisch
Corolle-Schuh
Dusche
Einkaufsnetz Einmal-Handschuhe Eisbeutel und -kompressen Elektrische Schreibmaschine Elektrische Zahnbürste Elektrofahrzeuge (zB LARK, Graf Carello) Elektro-Luftfilter Elektronic-Muscle-Control (EMC 1000) Elektronisches Notizbuch Ess- und Trinkhilfen Expander
Farberkennungsgerät Fieberthermometer (Funk-)Lichtwecker Fußgymnastik-Rolle, Fußwippe (WIP-Venentrainer)
Ganter-Aktiv-Schuhe (Mini)Garage für Krankenfahrzeuge
Handschuhe (soweit nicht unter Nummer 2.1 aufgeführt) Handtrainer Hängeliege Hantel (Federhantel) Hausnotrufsystem Hautschutzmittel Heimtrainer Heizdecke/-kissen Hilfsgeräte für die Hausarbeit Holzsandalen Höhensonne Hörkissen Hörkragen Akusta-Coletta
Intraschallgerät „NOVAFON“ Inuma-Gerät (alpha, beta, gamma) Ionisierungsgeräte (zB Ionisator, Pollimed 100) Ionopront, Permox-Sauerstofferzeuger
Katapultsitz Katzenfell Klingelleuchte (soweit nicht unter Nummer 2.1 erfasst) Knickfußstrumpf Knoche Natur-Bruch-Slip Kolorimeter Kommunikationssystem Kraftfahrzeug einschl behindertengerechter Umrüstung Krankenbett (Ausnahme: Pflegebett und Antidekubitusbett) Krankenunterlagen Kreislaufgerät „Schiele“
Lagerungskissen/-stütze, außer Abduktionslagerungskeil Language-Master Linguaduc-Schreibmaschine Luftpolsterschuhe Luftreinigungsgeräte
Magnetfolie Monophonator Munddusche
Nackenheizkissen Nagelspange Link
Öldispersionsapparat Orthopädische Bade- und Turnschuhe
Prothesenschuh Pulsfrequenzmesser Rollstuhlzuggerät, auch handbetrieben Rotlichtlampe Rückentrainer
Salbenpinsel Sauerstoffgeräte Schlaftherapiegerät Sicherheitsschuh, orthopädisch Spezialsitze Spirometer Spranzbruchband Sprossenwand Sterilisator Stimmübungssystem für Kehlkopflose Stockroller Stockständer Stützstrümpfe Stufenbett SUNTRONIC-System (AS 43)
Taktellgerät Tamponapplikator Tandem für Behinderte Telefonverstärker Telefonhalter Therapeutische Wärmesegmente Therapeutisches Bewegungsgerät Transit-Rollstuhl Treppenlift, Monolift, Plattformlift Tünkers-Butler
Übungsmatte Umweltkontrollgerät
Urin-Prüfgerät Uromat
Venenkissen
Waage Wandstandgerät WC-Sitz
Zahnpflegemittel Zehenkorrektursandale Zweirad für Behinderte. |
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