BRAO   (8) Anl-1
  1   43   60   92   [ « ][  I  ][ ]   116   162   192   Anl   [ ‹ ]
 Gebührenverzeichnis (F) 

Anlage
(zu § 195 Satz 1) (1)

Gliederung

(hier nicht abgebildet, siehe Inhaltsverzeichnis)

Teil 1
Allgemeine Gebühren

Nr.

Gebührentatbestand

Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen
Gebühr 1110 bis 1112

Vorbemerkung 1:

(1) Im anwaltsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme.

(2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, den Rechtsanwalt damit zu belasten.

(3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben.



Abschnitt 1
Verfahren vor dem Anwaltsgericht

Unterabschnitt 1
Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz

1110

Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:

  1. einer Warnung,

  2. eines Verweises,

  3. einer Geldbuße

240,00 EUR
 

1111

Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Vertretungs- und Beistandsverbots nach § 114 Abs.1 Nr.4 der Bundesrechtsanwaltsordnung . . . . . . . . . . . . .
 

360,00 EUR
 

1112

Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft . . . . . . . . . .
 

480,00 EUR
 



Unterabschnitt 2
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge

1120

Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs.1 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
 
160,00 EUR



Abschnitt 2
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

Unterabschnitt 1
Berufung

1210

Berufungsverfahren mit Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
 

1,5
 

1211

Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist.

0,5
 



Unterabschnitt 2
Beschwerde

1220

Verfahren über Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.

 
 
50,00 EUR



Unterabschnitt 3
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die
Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds

1230

Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
 
200,00 EUR



Abschnitt 3
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Unterabschnitt 1
Revision

1310

Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 146 Abs. 3 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO . . . . . .

 
2,0
 

1311

Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 146 Abs. 3 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO . . . . . .

Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist.

 
1,0

 



Unterabschnitt 2
Beschwerde

1320

Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
1,0
 

1321

Verfahren über sonstige Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.

 
 
50,00 EUR

 



Unterabschnitt 3
Verfahren wegen eines
bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

1330

Anwaltsgerichtliches Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer Maßnahme . . . . .

1,5
 

1331

Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 163 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
 
 
240,00 EUR

1332

Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 74a Abs. 1 i. V. m. § 163 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
 
240,00 EUR



Abschnitt 4
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

1400

Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . .

 
50,00 EUR

§§§



[ « ] BRAO - Anlage [ ][ ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   –   I n f o – S y s t e m – R e c h t   –   © H-G Schmolke 1998-2009
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: info@sadaba.de
–   Gesetzessammlung   –   Bund   –
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§