Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen
Gebühr 1110 bis 1112 |
Vorbemerkung 1:
(1) Im anwaltsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge
nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme.
(2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen,
so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, den Rechtsanwalt damit zu belasten.
(3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben.
Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung
jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein
Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben.
Abschnitt 1
Verfahren vor dem Anwaltsgericht
Unterabschnitt 1
Anwaltsgerichtliches Verfahren erster Instanz
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1110 |
Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:
einer Warnung,
eines Verweises,
einer Geldbuße
| 240,00 EUR
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1111 |
Verfahren mit Urteil bei Verhängung eines Vertretungs- und Beistandsverbots
nach § 114 Abs.1 Nr.4 der Bundesrechtsanwaltsordnung . . . . . . . . . . . . .
| 360,00 EUR
|
1112 |
Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft . . . . . . . . . .
| 480,00 EUR
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Unterabschnitt 2
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge
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1120 |
Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach
§ 74a Abs.1 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
160,00 EUR |
Abschnitt 2
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof
Unterabschnitt 1
Berufung
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1210 |
Berufungsverfahren mit Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
| 1,5
|
1211 |
Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. |
0,5
|
Unterabschnitt 2
Beschwerde
|
1220 |
Verfahren über Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die nicht
nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig
eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.
|
50,00 EUR |
Unterabschnitt 3
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die
Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds
|
1230 |
Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung
oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
200,00 EUR |
Abschnitt 3
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Unterabschnitt 1
Revision
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1310 |
Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 146 Abs. 3 Satz 1
der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO . . . . . .
|
2,0
|
1311 |
Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach
§ 146 Abs. 3 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 349 Abs. 2
oder Abs. 4 StPO . . . . . .
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist.
|
1,0
|
Unterabschnitt 2
Beschwerde
|
1320 |
Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
1,0
|
1321 |
Verfahren über sonstige Beschwerden im anwaltsgerichtlichen Verfahren, die
nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Von dem Rechtsanwalt wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen ihn rechtskräftig
eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.
|
50,00 EUR
|
Unterabschnitt 3
Verfahren wegen eines
bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts
|
1330 |
Anwaltsgerichtliches Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer Maßnahme . . . . .
| 1,5
|
1331 |
Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung
oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 163
Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
240,00 EUR
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1332 |
Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach
§ 74a Abs. 1 i. V. m. § 163 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
|
240,00 EUR |
Abschnitt 4
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
|
1400 |
Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches
Gehör:
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen . . . . . . . . . .
|
50,00 EUR
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