Fußnoten   (2)  
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zu § 45   BauGB
  1. § 45 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.26 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 46   BauGB
  1. In § 46 Abs.5 Satz 1 wurde die Angabe „§ 24 Abs.1 Nr.2“ durch die Angabe „§ 24 Abs.1 Satz 1 Nr.2“ ersetzt durch Berichtigung Nr.2 h) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

  2. § 46 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.27 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 47   BauGB
  1. § 47 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.28 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 50   BauGB
  1. § 50 Abs.1 Satz 2 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.29 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 51 BauGB
  1. In § 51 Abs.4 Verweis geändert mit Wirkung vom 01.01.02 durch Art.5 Abs.34 Nr.2 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.01 (BGBl_I_01,3138)

  2. § 51 Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.30 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. § 51 Abs.3 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.30 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 52   BauGB
  1. § 52 Abs.3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.31 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 53   BauGB
  1. § 53 Abs.2 Satz 3 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.32 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 54   BauGB
  1. § 54 Abs.2 Satz 2 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.33 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 55   BauGB
  1. In § 55 Abs.2 Satz 1 wurden die Wörter „die nach dem Bebauungsplan innerhalb des Umlegungsgebiets festgesetzt sind“ durch die Wörter „die nach dem Bebauungsplan festgesetzt sind oder aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der nach § 34 zulässigen Nutzung erforderlich sind“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.34 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 58   BauGB
  1. § 58 Abs.1 Satz 4 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.35 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 59   BauGB
  1. § 59 Abs.2 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.36 a) aa) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 59 Abs.2 Satz 3 wurde das Wort „bebauungsplanmäßige“ durch die Wörter „bauplanungsrechtlich zulässige“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.36 a) bb) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. § 59 Abs.3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.36 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. § 59 Abs.5 Satz 1 Halbsatz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.36 c) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  5. § 59 Abs.8 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.36 d) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 61   BauGB
  1. § 61 Abs.1 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.37 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 64 BauGB
  1. In § 64 Abs.2 S.3 die Wörter "Diskontsatz der Deutschen Bundesbank" durch die Worter "Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt mit Wirkung vom 12.04.02 durch Art.1 Abs.1 Nr.1 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.02 (BGBl_I_02,1250)

§§§

zu § 77   BauGB
  1. In § 77 Abs.1 Satz 1 wurden die Wörter „Ist der Bebauungsplan in Kraft getreten, so kann die Umlegungsstelle“ durch die Wörter „Sofern die Umlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durchgeführt wird, kann die Umlegungsstelle nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.38 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zum Abschnitt 2   BauGB
  1. Die Überschrift des 2.Abschnitts wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.39 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 80   BauGB
  1. In § 80 wurde die Überschrift geändert, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:


  2. § 80 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. § 80 Abs.2 und 3 wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 c) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  4. § 80 bisheriger Abs.2 wurde Abs.4 und in Satz 1 das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachten Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 d) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  5. § 80 bisheriger Abs.3 wurde Abs.5 und in den Sätzen 1 und 2 werden jeweils das Wort „Grenzregelungen“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegungsverfahren“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 e) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 81   BauGB
  1. § 81 Abs.1 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.41 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 81 Abs.3 Satz 1 wurde das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.40 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 82   BauGB
  1. In der Überschrift des § 82 wurde das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.42 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 82 Abs.1 Satz 1 wurden nach dem Wort „setzt“ die Wörter „nach Erörterung mit den Eigentümern“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.42 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. § 82 Abs.2 Satz 2 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.42 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 83   BauGB
  1. In der Überschrift des § 83 wurde das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.43 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 83 Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 2 Satz 1 wurde jeweils das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.43 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. § 83 Abs.3 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.43 c) aa) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. In § 83 Abs.3 Satz 4 wurde die Angabe „§ 80 Abs.2“ durch die Angabe „§ 80 Abs.4“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.43 c) bb) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 84   BauGB
  1. In § 84 Absatz 1 Satz 1 wurde das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.44 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 84 Abs.2 wurde das Wort „Grenzregelung“ durch die Wörter „vereinfachten Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.44 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 85   BauGB
  1. § 85 Absatz 1 Nr.7 wurde mit den notwendigen Folgenänderungen in den Vornummern neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.45 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 87   BauGB
  1. In § 87 Abs.4 wurde das Wort „Dritten“ durch das Wort „Sechsten“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.10b iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 89   BauGB
  1. § 89 Abs.1 wurden neu gefasst durch Berichtigung Nr.2 h) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

§§§

zu § 99 BauGB
  1. In § 99 Abs.3 S.1 die Wörter "Diskontsatz der Deutschen Bundesbank" durch die Worter "Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt mit Wirkung vom 12.04.02 durch Art.1 Abs.1 Nr.1 der Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 05.04.02 (BGBl_I_02,1250)

§§§

zu § 102   BauGB
  1. In § 102 Abs.3 Satz 2 wurde die Angabe „§ 203 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ durch die Angabe „§ 206 des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.46 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 109   BauGB
  1. In § 109 Abs.4 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.05.11, durch Art.4 Nr.1 iVm Art.6 Satz 3 des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien – EAG EE) (aF) vom 12.04.11 (BGBl_I_11,619)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 122   BauGB
  1. § 122 Abs.1 wurde neu gefasst durch Berichtigung Nr.2 i) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

  2. In § 122 Abs.2 Satz 2 wurden die Wörter „§§ 731, 767 bis 770, 785, 786 und 791 der Zivilprozessordnung“ durch die Wörter „§§ 731, 767 bis 770, 785 und 786 der Zivilprozessordnung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.17 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 124   BauGB
  1. § 124 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 21.06.13, durch Art.1 Nr.18 iVm Art.3 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)


    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 125   BauGB
  1. In § 125 Abs.2 wurde die Angabe „§ 1 Abs.4 bis 6“ durch die Angabe „§ 1 Abs.4 bis 7“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.47 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 133   BauGB
  1. In § 133 Abs.3 Satz 4 wurden jeweils die Wörter „Diskontsatz der Deutschen Bundesbank“ durch die Wörter „Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.19 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 135   BauGB
  1. In § 135 Abs.3 Satz 3 wurden jeweils die Wörter „Diskontsatz der Deutschen Bundesbank“ durch die Wörter „Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.19 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 136   BauGB
  1. In § 136 Abs.2 Satz 2 Nummer 1 wurden nach dem Wort „Menschen“ die Wörter „auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.20 a) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  2. In § 136 Abs.3 Nummer 1 Buchst.g wurde das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt und Buchstabe h angefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.20 b) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  3. In § 136 Abs.4 Satz 2 Nummer 1 wurden nach dem Wort „Bundesgebiets“ die Wörter „nach den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.20 c) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 139   BauGB
  1. § 139 Abs.2 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.47 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 142   BauGB
  1. § 142 Abs.4 Satz 3 und 4 wurden angefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.11 iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 144   BauGB
  1. § 144 Abs.4 Nr.3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.49 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 145   BauGB
  1. § 145 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.50 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. § 145 Abs.6 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.50 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. § 145 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.11a iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 148   BauGB
  1. In § 148 Abs.2 Satz 1 wurde in Nummer 3 das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt, in Nummer 4 der Punkt am Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt und die Nummer 5 angefügt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.8 Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

§§§



zu § 150   BauGB
  1. In § 150 Abs.1 Satz 1 wurde nach dem Wort „Wärme,“ die Wörter „Telekommunikationsdienstleistungen oder“ eingefügt und die Wörter „oder Fernmeldeanlagen der Deutschen Bundespost“ zu gestrichen durch Berichtigung Nr.2 i) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

§§§



zu § 153   BauGB
  1. § 153 Abs.2 Satz 2 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.51 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§



zu § 154   BauGB (F)
  1. In § 154 Abs.1 Satz 1 wurde das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der Halbsatz 2 gestrichen, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.12 a) aa) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 154 Abs.1 Satz 2 wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.12 a) bb) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

  3. In § 154 Abs.1 neuer Satz 4 wurde die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.12 a) cc) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

  4. § 154 Abs.2a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.12 b) cc) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§



zu § 157   BauGB
  1. § 157 Abs.1 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.52 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 158   BauGB
  1. § 158 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.53 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 159   BauGB
  1. § 159 Abs.2 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.54 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 162   BauGB
  1. § 162 Abs.1 Satz 1 wurde nach Nummer 3 der Punkt durch das Wort „oder“ ersetzt und Nummer 4 angefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.13 iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§



zu § 164   BauGB
  1. In § 164 Abs.1 wurden nach dem Wort „aufgehoben“ die Wörter „oder ist im Falle der Aufhebung nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr.4 die Sanierung nicht durchgeführt worden“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14 iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§



zu § 164b   BauGB
  1. In § 164b Abs.1 wurden die Wörter „Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes“ durch die Wörter „Artikel 104b des Grundgesetzes“ ersetzt, mit Wirkung vom 12.09.06 durch Art.3 Nr.12 iVm Art.22 Satz 2 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vom 05.09.06 (BGBl_I_06,2098)

§§§



zu § 165   BauGB
  1. In § 165 Abs.5 Satz 3 wurde die Angabe „§ 35 Abs.1 Nr.5“ durch die Angabe „§ 35 Abs.1 Nr.7“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.55 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 165 Abs.7 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.55 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. § 165 Abs.8 Sätz 1 und 2 wurden neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.55 c) aa) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  4. In § 165 Abs.8 Satz 3 wurde die Angabe „den Sätzen 1 und 2“ durch die Angabe „Satz 1“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.55 c) bb) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  5. In § 165 Abs.9 Satz 4 wurde In Absatz 9 Satz 4 wird die Angabe „§ 54 Abs.2 und 3“ durch die Angabe „§ 54 Abs.2 Satz 1 und Abs.3“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.55 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§



zu § 169   BauGB
  1. In § 169 Abs.1 Nr.7 wurde nach der Angabe „§§ 154 bis 156“ die Angabe „ , ohne § 154 Abs.2a“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14a iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§



zum Dritten Teil   BauGB
  1. Nach § 171 wurde der Dritte Teil und Vierte Teil neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§



zu § 171a   BauGB
  1. § 171a wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 171a Abs.2 Satz 2 wurde der Punkt am Ende durch ein Komma und die Wörter „oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.9 a) Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

  3. In § 171a Abs.3 Satz 2 Nummer 1 wurden nach dem Wort „Wirtschaft“ die Wörter „sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung“ eingefügt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.9 b) aa) Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

  4. § 171a Abs.3 Satz 2 Nummer 6 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.9 b) bb) Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

    Bisheriger Wortlaut:

  5. In § 171a Abs.3 Satz 2 Nummer 7 wurde nach dem Wort „Altbaubestände“ das Wort „nachhaltig“ eingefügt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.9 b) cc) Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

  6. In § 171a Abs.3 Satz 2 Nummer 6 wurden die Wörter „oder einer mit diesen“ durch die Wörter „städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.21 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 171b   BauGB
  1. § 171b wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§



zu § 171c   BauGB
  1. § 171c wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 171c Satz 2 Nummer 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.10 Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§




zu § 171d   BauGB
  1. § 171d wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 171d Abs.1 Satz 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.22 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§

zum Vierten Teil   BauGB
  1. Der Vierte Teil wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu Teil 5   BauGB
  1. Nach § 171e wurde Teil 5 eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14b iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 171f   BauGB
  1. § 171f wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14b iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zum Sechsten Teil   BauGB
  1. Der bisherige Dritte bis Sechste Teil des Zweiten Kapitels wurde der Fünfte bis Achte Teil, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.57 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. Der bisherige Fünfte bis Achte Teil des Zweiten Kapitels wird der Sechste bis Neunte Teil, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14c iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 171e   BauGB
  1. § 171e wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.56 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 172 BauGB
  1. § 172 Abs.4 S.3 Nr.6 neu gefasst durch Art.7 Abs.4 des Mietrechtsreformgesetzes vom 19.06.01 (BGBl_I_01,1149)

  2. In § 172 Abs.1 Satz 4 wurde die Wörter „Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)“ durch die Wörter „Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.58 a) aa) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. § 172 Abs.1 Satz 6 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.54 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

    6§ 20 Abs.2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

  4. In § 172 Abs.4 Satz 2 wurde das Wort „Sondereigentum“ durch die Wörter „Wohnungseigentum oder Teileigentum“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.58 b) aa) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  5. In § 172 Abs.4 Satz 3 Nr.2 bis 5 wurde jeweils das Wort „Sondereigentum“ durch die Wörter „Wohnungseigentum oder Teileigentum“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.58 b) bb) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  6. In § 172 Abs.4 Satz 3 Nr.6 und Satz 4 wurde jeweils das Wort „Sondereigentum“ durch das Wort „Wohnungseigentum“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.58 b) cc) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  7. In § 172 Abs.4 Satz 5 wurden die Wörter „Grundbuch für das Sondereigentum“ durch das Wort „Wohnungsgrundbuch“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.58 b) dd) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  8. § 172 Abs.4 Satz 3 Nummer 1a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.23 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§

zu § 173   BauGB
  1. In § 173 Abs.1 Satz 1 wurde der Punkt durch ein Semikolon und neuer Halbsatz angefügt, mit Wirkung vom 01.05.11, durch Art.4 Nr.2 iVm Art.6 Satz 3 des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien – EAG EE) (aF) vom 12.04.11 (BGBl_I_11,619)

§§§

zu § 179   BauGB
  1. In § 179 Abs.1 Satz 1 im Satzteil vor Nummer 1 wurden die Wörter „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.24 a) aa) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  2. In § 179 Abs.1 Nummer 1 wurden die Wörter „des Bebauungsplans“ durch die Wörter „eines Bebauungsplans“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.24 a) bb) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  3. § 179 Abs.4 wurde angefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.24 b) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 180   BauGB
  1. In § 180 Abs.1 Satz 1 wurden nach dem Wort „Sanierungsmaßnahmen“ das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Entwicklungsmaßnahmen“ die Wörter „oder Stadtumbaumaßnahmen“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.59 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zum Siebten Teil   BauGB
  1. Der bisherige Dritte bis Sechste Teil des Zweiten Kapitels wurde der Fünfte bis Achte Teil, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.57 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. Der bisherige Fünfte bis Achte Teil des Zweiten Kapitels wird der Sechste bis Neunte Teil, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14c iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zum Achten Teil   BauGB
  1. Der bisherige Dritte bis Sechste Teil des Zweiten Kapitels wurde der Fünfte bis Achte Teil, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.57 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. Der bisherige Fünfte bis Achte Teil des Zweiten Kapitels wird der Sechste bis Neunte Teil, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14c iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zum Neunten Teil   BauGB
  1. Der bisherige Achte Teil des Zweiten Kapitels wird der Neunte Teil, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14c iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 192   BauGB
  1. § 192 Abs.3 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.12.13, durch Art.1 Nr.25 iVm Art.3 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 193   BauGB
  1. § 193 bisheriger Abs.3 wurde Abs.5 und Sätze 2 und 3 wurden angefügt, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.1 a) des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

  2. § 193 bisheriger Abs.4 wurde Abs.3, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.1 b) des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

  3. § 193 bisheriger Abs.5 wurde Abs.4, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.1 c) des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

§§§

zu § 194   BauGB
  1. In § 194 wurde nach den Wörtern „Der Verkehrswert“ das Wort „(Marktwert)“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.60 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 195   BauGB
  1. In § 195 Abs.1 Satz 1 wurde das Wort „Grenzregelungsbeschluß“ durch die Wörter „Beschluss über eine vereinfachte Umlegung“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.61 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 195 Abs.1 Satz 1 wurden die Wörter „zu begründen“ durch die Wörter „erstmals oder erneut zu bestellen“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.26 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§

zu § 196   BauGB
  1. In § 196 Abs.1 Satz 4 wurden die Wörter „und zum jeweiligen für die Wertverhältnisse bei der Bedarfsbewertung maßgebenden Zeitpunkt“ gestrichen, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.19 Nr.1 iVm Art.20 Abs.6 des Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.06 (BGBl_I_06,2878)

  2. In § 196 Abs.2 Satz 1 wurden die Wörter „und der letzten Bedarfsbewertung des Grundbesitzes“ gestrichen, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.19 Nr.2 iVm Art.20 Abs.6 des Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.06 (BGBl_I_06,2878)

  3. § 196 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.2 a) iVm Art.6 Abs.2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. In § 196 Abs.2 Satz 1 wurden nach den Wörtern „der letzten Hauptfeststellung“ die Wörter „oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt“ eingefügt, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.2 b) iVm Art.6 Abs.2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

§§§



zu § 197   BauGB
  1. § 197 Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.27 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



zu § 198   BauGB
  1. § 198 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.2 b) iVm Art.6 Abs.2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 198 Abs.2 Satz 1 wurde nach dem Wort „erstellen“ ein Komma und werden die Wörter „auch um zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beizutragen“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.12.13, durch Art.1 Nr.28 a) iVm Art.3 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  3. § 198 Abs.2 Satz 2 wurde eingefügt und der bisherige Satz 2 wurde Sstz 3, mit Wirkung vom 20.12.13, durch Art.1 Nr.28 b) und c) iVm Art.3 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 199   BauGB
  1. § 199 Abs.1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.4 a) iVm Art.6 Abs.2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. § 199 Abs.2 Nr.4 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.07.09, durch Art.4 Nr.4 a) iVm Art.6 Abs.2 des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.08 (BGBl_I_08,3018)

  3. In § 199 Abs.2 Nummer 1 wurden nach den Wörtern „Oberen Gutachterausschüsse“ die Wörter „sowie der Zentralen Geschäftsstellen“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.29 a) und c) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

  4. In § 199 Abs.2 Nummer 4 wurde nach den Wörtern „Auswertung der Kaufpreissammlung“ ein Komma und werden die Wörter „die Häufigkeit der Bodenrichtwertermittlung“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.29 b) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 200a   BauGB
  1. In der Überschrift des § 200a wurden die Wörter „nach den Landesnaturschutzgesetzen“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.62 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. In § 200a Satz 1 wurden die Wörter „nach den Vorschriften der Landesnaturschutzgesetze“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.62 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 201   BauGB
  1. In § 201 wurden die Wörter „einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage“ durch die Wörter „einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.63 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 203   BauGB
  1. In § 203 Abs.3 wurde nach dem Wort „übertragen“ das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Halbsatz wird gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.64 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 205   BauGB
  1. In § 205 Abs.7 Satz 1 wurde das Wort „Vormundschaftsgericht“ durch die Wörter „Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteiligten das Familiengericht“ ersetzt. die Wörter „Erläuterungsbericht oder“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.65 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 207   BauGB
  1. In § 207 Satz 1 wurde das Wort „Vormundschaftsgericht“ durch die Wörter „Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteiligten das Familiengericht“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.09.09, durch Art.14 iVm Art.112 Abs.1 des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.08 (BGBl_I_08,2586)

§§§

zu § 208 BauGB
  1. § 208 Satz 2 geändert (Euroumstellung) mit Wirkung vom 01.01.02 durch Art.3 Nr.1 des Zehnten Euro-Einführungsgesetzes vom 15.12.01 (BGBl_I_01,3762)

§§§

zu § 212   BauGB
  1. § 212 Abs.2 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.66 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 212a   BauGB
  1. In § 212a Abs.2 wurde die Angabe „§ 154 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 154“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.14d iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 213 BauGB
  1. § 213 Abs.2 geändert (Euroumstellung) mit Wirkung vom 01.01.02 durch Art.3 Nr.2des Zehnten Euro-Einführungsgesetzes vom 15.12.01 (BGBl_I_01,3762)

  2. In § 213 Abs.1 Nr.4 wurden nach der Angabe „(§ 172 Abs.1 Satz 1)“ die Wörter „oder einer Satzung über die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen (§ 171d Abs.1)“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.67 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 214   BauGB
  1. § 214 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.68 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.15 a) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. § 214 Abs.2a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.15 b) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

  4. § 214 Abs.2a Nummer 1 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.29 b) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 215   BauGB
  1. § 215 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.68 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 215 Abs.1 wurden die Wörter „von zwei Jahren“ werden durch die Wörter „eines Jahres“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.16 a) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

  3. In § 215 Abs.1 Satz 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.16 b) iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 215a   BauGB
  1. In § 215a Abs.2 wurden die Wörter „sonstiger Verfahrens- oder Formfehler“ durch die Wörter „sonstigen Verfahrens- oder Formfehlern“ zu ersetzt durch Berichtigung Nr.2 k) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

  2. § 215a wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.69 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 217   BauGB
  1. In § 217 Abs.1 Satz 1 wurde die Angabe „§ 28 Abs.3 und 6“ durch die Angabe „§ 28 Abs.3, 4 und 6“ ersetzt durch Berichtigung Nr.2 l) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

  2. In § 217 Abs.1 Satz 1 wurden die Wörter „§§ 18, 28 Abs.3, 4 und 6, den §§ 39 bis 44, § 126 Abs.2, § 150 Abs.2, § 181, § 209 Abs.2 oder § 210 Abs.2“ durch die Wörter „§§ 18, 28 Absatz 3, 4 und 6, den §§ 39 bis 44, 126 Absatz 2, § 150 Absatz 2, § 179 Absatz 4, den §§ 181, 209 Absatz 2 oder § 210 Absatz 2“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.31 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§



zu § 221 BauGB
  1. In § 221 Abs.4 wurde die Angabe „§ 65 Abs.1 Satz 1 und 3 des Gerichtskostengesetzes“ durch die Angabe „§ 12 Abs.1 Satz 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes“ ersetzt, mit Wirkung vom 01.07.04 durch Art.4 Abs.10 iVm Art.8 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 05.05.04 (BGBl_I_04,717)

§§§

zu § 222 BauGB
  1. § 222 Abs.4 aufgehoben mit Wirkung vom 01.08.02 durch Art.12 des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes vom 23.07.02 (BGBl_I_02,2850)

§§§

zu § 224   BauGB
  1. Die Überschrift des § 224 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.70 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 224 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.70 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. Die Überschrift des § 224 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.32 a) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. In § 224 Satz 1 Nummer 2 wurde das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt in Nummer 3 wurde das Wort „sowie“ angefügt und die Nummer 4 angefügt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.32 B) iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§

zu § 229 BauGB
  1. § 229 Abs.3 aufgehoben mit Wirkung vom 01.08.02 durch Art.12 des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes vom 23.07.02 (BGBl_I_02,2850)

§§§

zu § 233   BauGB
  1. In § 233 Abs.2 wurde nach dem Wort „Satzungen“ das Wort „entsprechend“ eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.71 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 233 Abs.2 Sätze 2 und 3 wurden neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.71 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 235   BauGB
  1. § 235 Abs.4 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.17 iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

§§§

zu § 238   BauGB
  1. § 238 Satz 2 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.72 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

§§§

zu § 239   BauGB
  1. § 239 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.73 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 242   BauGB
  1. In § 242 Abs.8 Satz 1 wurde die Angabe „§ 124 Abs. 2 Satz 2“ durch die Wörter „§ 124 Absatz 2 Satz 2 in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung“ ersetzt, mit Wirkung vom 21.06.13, durch Art.1 Nr.33 iVm Art.3 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

§§§

zu § 244   BauGB
  1. § 244 wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.74 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 244 Abs.4 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.17a iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 245   BauGB
  1. § 245 wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.74 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 245 die Überschrift wurden neu gefasst, mit Wirkung vom 12.09.06 durch Art.3 Nr.3 a) iVm Art.22 Satz 2 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vom 05.09.06 (BGBl_I_06,2098)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. In § 245 Abs.1 wurden nach den Wörtern „Artikel 104a Abs.4 des Grundgesetzes“ die Wörter in seiner bis zum 20.Juli 2004 geltenden Fassung“ eingefügt, mit Wirkung vom 12.09.06 durch Art.3 Nr.3 b) iVm Art.22 Satz 2 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vom 05.09.06 (BGBl_I_06,2098)

  4. In § 245 Abs.2 wurden nach den Wörtern „Artikel 104a Abs.4 des Grundgesetzes“ die Wörter „in seiner bis zum 20. Juli 2004 geltenden Fassung“ eingefügt, mit Wirkung vom 12.09.06 durch Art.3 Nr.3 c) iVm Art.22 Satz 2 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vom 05.09.06 (BGBl_I_06,2098)

  5. § 245 Abs.3 wurde angefügt, mit Wirkung vom 12.09.06 durch Art.3 Nr.3 d) iVm Art.22 Satz 2 des Föderalismusreform-Begleitgesetzes vom 05.09.06 (BGBl_I_06,2098)

§§§

zu § 245a   BauGB
  1. § 245a wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.09.13 Abs.2 mit Wirkung vom 21.06.13, durch Art.1 Nr.34 iVm Art.3 Abs.1 und 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 245b   BauGB
  1. § 245b Abs.1 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.75 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In § 245b Abs.2 wurde die Datumsangabe „31.Dezember 2004“ durch die Datumsangabe „31.Dezember 2008“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.75 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  3. In § 245b wurde die Angabe „bis zum 31.Dezember 2008“ gestrichen, mit Wirkung vom 31.12.08, durch Art.2 Nr.1 iVm Art.9 Nr.1 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22.12.08 (BGBl_I_08,2986)

§§§

zu § 245c BauGB
  1. Paragraph mit Wirkung vom 03.08.01 neu eingefügt durch Art.12 Nr.13 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.01 (BGBl_I_01,1950)

  2. § 245c wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.76 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 246 BauGB
  1. In § 246 Abs.1 wurden nach der Angabe „§ 10 Abs.2“ das Komma und die Angaben „§ 17 Abs.2 und 3, § 34 Abs.5 Satz 2, § 35 Abs.6 Satz 6, § 165 Abs.7“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.77 a) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  2. § 246 Abs.1a Satz 1 Halbsatz 1 wurden neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.77 b) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. In § 246 Abs.2 Satz 3 wurde die Angabe „§ 19 Abs.1 Satz 2 und 3,“ gestrichen, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.77 c) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

  4. § 246 Abs.3 und 6 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.77 d) Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

  5. § 246 Abs.3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.17b iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zu § 246a BauGB
  1. § 246a wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 10.05.05, durch Art.2 Nr.6 iVm Art.8 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 03.05.05 (BGBl_I_05,1224)

§§§

zu § 247   BauGB
  1. In § 247 Abs.1 wurde das Wort „besondere“ durch das Wort „besonders“ zu ersetzt durch Berichtigung Nr.2 m) aa) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

  2. In § 247 Abs.3 Satz 1 wurde nach dem Wort „haben“ das Wort „dabei“ eingefügt durch Berichtigung Nr.2 m) bb) der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 16.01.98 (BGBl_98,137).

§§§



zu § 248   BauGB
  1. § 248 wurde angefügt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.11 Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

§§§



zu § 249   BauGB
  1. § 249 wurde angefügt, mit Wirkung vom 30.07.11, durch Art.1 Nr.11 Vm Art.3 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.11 (BGBl_I_11,1509)

§§§



zur Anlage 1 BauGB
  1. Die Überschrift der Anlage wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 20.07.04, durch Art.1 Nr.78 Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24.06.04 (BGBl_I_04,1359)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§

zur Anlage 2   BauGB
  1. Anlage 2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 01.01.07, durch Art.1 Nr.19 iVm Art.4 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.06 (BGBl_I_06,3316)

  2. Nr.2.6.8 der Anlage 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.06.09, durch Art.2 Nr.2 iVm Art.9 Nr.1 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22.12.08 (BGBl_I_08,2986)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. Nr.2.6.1 der Anlage 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.03.10, durch Art.4 Nr.2 iVm Art.27 Satz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (aF) vom 29.07.09 (BGBl_I_09,2542)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. Nr.2.6.6 der Anlage 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 01.03.10, durch Art.4 Nr.3 iVm Art.24 Abs.2 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.09 (BGBl_I_09,2585)

    Bisheriger Wortlaut:

  5. In Nummer 2.6.7 der Anlage 2 wurden die Wörter „den Gemeinschaftsvorschriften“ durch die Wörter „Rechtsakten der Europäischen Union“ ersetzt, mit Wirkung vom 20.09.13, durch Art.1 Nr.35 iVm Art.3 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.13 (BGBl_I_13,1548)

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