GKG | Gerichtskostengesetz | Anh-1 |
---|---|---|
[ « ][ ][ I ][ » ] |
Anlage 1 | (zu § 11 Abs.1) | Teil 6 |
---|
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
Teil 6
| ||
6110 (F) |
Hauptverhandlung mit Urteil, soweit kein
Strafbefehl vorausgegangen ist, bei Die Gebühr entsteht auch bei Anordnung der Sicherungsverwahrung im Verfahren nach § 275a StPO (1). |
|
Strafbefehl, auch wenn nach Einspruch durch Urteil entschieden worden ist ................................... | 0,5 | |
Hauptverhandlung mit Urteil, soweit ein Strafbefehl vorausgegangen ist .................................................. | 0,5 | |
2. Berufungsverfahren | ||
Berufungsverfahren mit Urteil ..................................... | 1,0 | |
Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil .................. | 0,25 | |
3. Revisionsverfahren | ||
Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO ...................................... | 1,0 | |
Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist .................................... | 0,25 | |
II. Wiederaufnahme eines rechtskräftig mit Verurteilung zu einer Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung abgeschlossenen Verfahrens | ||
Verwerfung oder Ablehnung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens ................................ | 0,5 | |
Urteil nach erneuter Hauptverhandlung ............................. | 1,0 | |
§§§ III. Einziehung und verwandte Maßnahmen1. Antrag des Privatklägers nach § 440 StPO | ||
Zurückweisung des Antrags | 30,00 EUR | |
- durch Beschluß .................................... | 15,00 EUR | |
§§§ 2. Berufung, Revision und Wiederaufnahme betreffend
| ||
Verwerfung der Berufung durch Urteil ............................ | 30,00 EUR | |
Erledigung der Berufung ohne Urteil ............................ | 10,00 EUR | |
Verwerfung der Revision durch Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO ........................ | 30,00 EUR | |
Erledigung der Revision ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist ........................... | 10,00 EUR | |
Verwerfung oder Ablehnung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens ................................. | 15,00 EUR | |
Urteil nach erneuter Hauptverhandlung (§ 373 StPO) ............. | 30,00 EUR | |
§§§ IV. Klageerzwingungsverfahren, unwahre Anzeige und Zurücknahme des Strafantrags | ||
Dem Antragsteller, dem Anzeigenden, dem Angeklagten oder Nebenbeteiligten sind die Kosten auferlegt worden (§§ 177, 469, 470 StPO) ......................... | 30,00 EUR | |
§§§ V. Privatklageverfahrenauch in Form des Verfahrens nach Widerklage | ||
Hauptverhandlung mit Urteil ............... | 1,0 | |
| ||
Berufungsverfahren mit Urteil, wenn der Privatkläger mit Erfolg oder der Beschuldigte die Berufung eingelegt hat ...................... | 1,0 | |
Berufungsverfahren mit Urteil, wenn der Privatkläger ohne Erfolg die Berufung eingelegt hat ............................. | 60,00 EUR | |
Erledigung der Berufung des Beschuldigten ohne Urteil .................. | 0,25 | |
Erledigung der Berufung des Privatklägers ohne Urteil ................... | 15,00 EUR | |
| ||
Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO, wenn der Privatkläger mit Erfolg oder der Beschuldigte die Revision eingelegt hat ......... | 1,0 | |
Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 StPO, wenn der Privatkläger ohne Erfolg die Revision eingelegt hat ............................. | 60,00 EUR | |
Erledigung der Revision des Beschuldigten ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist .......................... | 0,25 | |
Erledigung der Revision des Privatklägers ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist .......................... | 15,00 EUR | |
§§§ 2. Verfahren ohne Verurteilung, das nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt ist | ||
Hauptverfahren mit Urteil ................. | 60,00 EUR | |
Erledigung des Verfahrens ohne Urteil ....................... | 15,00 EUR | |
| ||
Berufungsverfahren mit Urteil ...................... | 60,00 EUR | |
Erledigung der Berufung ohne Urteil ........................ | 15,00 EUR | |
| ||
Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO ....................... | 60,00 EUR | |
Erledigung der Revision ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 oder 4 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist ......................... | 15,00 EUR | |
§§§ 3. Wiederaufnahme eines Privatklageverfahrens auf Antrag des Privatklägers | ||
Der Antrag wird verworfen ................. | 15,00 EUR | |
Nach Anordnung der Wiederaufnahme wird nicht auf eine höhere Strafe erkannt ........................ | 60,00 EUR | |
§§§ VI. NebenklageDem Nebenkläger sind Kosten auferlegt worden: | ||
Die Berufung des Nebenklägers wird durch Urteil oder die Revision des Nebenklägers wird durch Urteil oder Beschluß nach § 349 Abs.2 StPO verworfen; aufgrund der Berufung oder Revision des Nebenklägers wird der Angeklagte freigesprochen oder für straffrei erklärt ......................... | 60,00 EUR | |
Erledigung der Berufung des Nebenklägers ohne Urteil oder der Revision des Nebenklägers ohne Urteil und ohne Beschluß nach § 349 Abs.2 StPO mit Ausnahme der Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist .......................... | 15,00 EUR | |
Der Antrag des Nebenklägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird verworfen .................... | 15,00 EUR | |
Nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag des Nebenklägers wird nicht auf eine höhere Strafe erkannt................ | 60,00 EUR | |
§§§ VII. BeschwerdeverfahrenVerwerfung oder Zurückweisung einer Beschwerde | ||
- gegen einen Beschluß, durch den ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung verworfen oder abgelehnt wurde ......................... | 0,5 | |
- im Kostenfestsetzungsverfahren ...................... | 1,0 der Gebühr | |
- in sonstigen Fällen außer in Beschwerde-
verfahren, die nach anderen Vorschriften
gebührenfrei sind ....................... | | |
§§§ VIII. Entschädigungsverfahren | ||
Soweit dem Verletzten oder seinem Erben im
Strafverfahren ein aus der Straftat
erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch
zuerkannt ist (§ 403 StPO) .............. | 1,0 der Gebühr |
§§§
[ « ] | GKG - Anhang 1 Teil 6 | [ ][ » ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2002
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066,
Email: hg@schmolke.com
§§§