BVerwG | 2005 (3) | 61-90 |
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05.061 Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben |
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BVerwG, U, 07.04.05, - 2_C_8/04 -
BBesG_§_46 Abs.1 S.1; (Bl) (96) HStrG_Art.III § 1 Abs.1 S.1 Hs.1
Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben / Wahrnehmung über einen Zeitraum von 18 Monaten / - vor In-Kraft-Treten des § 46 Abs.1 Satz 1 BBesG / laufbahnrechtliche Voraussetzungen / Wartefrist nach Berliner HStrG 1996 / Absicht der Beförderung des Dienstposteninhabers keine Voraussetzung für Lauf der -
Ein Anspruch auf die Verwendungszulage nach § 46 Abs.1 Satz 1 BBesG kann auch dann bestehen, wenn die höherwertigen Aufgaben für 18 Monate vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Vorschrift wahrgenommen worden sind. Die Wartefrist für die Beförderung des Dienstposteninhabers nach Art.III § 1 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 1 des Berliner Haushaltsstrukturgesetzes 1996 beginnt auch dann zu laufen, wenn der höherwertige Dienstposten nicht mit der Absicht übertragen wurde, den Dienstposteninhaber zu befördern.
§§§
05.062 Marinezulage |
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BVerwG, U, 07.04.05, - 2_C_23/04 -
(98) BBesG_§_42, BBesG_§_81, Vorbemerkung Nr.3a und 9a BeamtVG_§_5 Abs.1 S.1 Nr.3
amtsangemessene Versorgung / ruhegehaltfähige Stellenzulage / Konkurrenzverhältnis von Stellenzulagen / Marinezulage / U-Boot-Zulage / Verwendung als Beamter und als Soldat auf Zeit
1) Die Ruhegehaltfähigkeit der sog Marinezulage bei langjähriger Verwendung gemäß Nr.3 a der Vorbemerkungen zu den BBesO A und B aF setzt nicht voraus, dass der Beamte ausschließlich in dem Rechtsverhältnis, aus dem er in den Ruhestand getreten ist, zehn Jahre zulageberechtigend verwendet worden ist.
2) Wird ein Soldat oder Beamter an Bord eines U-Bootes der Seestreitkräfte verwendet und hat er deshalb Anspruch auf die sog U-Boot-Zulage, liegen zugleich die Voraussetzungen für die Gewährung der sog Marinezulage vor.
§§§
05.063 Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen |
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BVerwG, U, 07.04.05, - 2_C_5/04 -
BBesG_§_4 Abs.1; BBG_§_30 Abs.1, BBG_§_34 S.1, BeamtVG_§_3 Abs.2, BeamtVG_§_4 Abs.2, BGB_§_140; (Br) BG_§_37 Abs.1 S.1, BG_§_41 S.1, BG_§_41a, BG_§_90 Abs.2; BremUrlVO_§_26
Anfechtung / Antrag auf Entlassung / Aufklärungspflicht / Beamtenverhältnis / Beratungspflicht / Beurlaubung / culpa in contrahendo / Dienstvertrag / einstweiliger Ruhestand / Entlassung auf Antrag / Ermessen / Feststellungsbescheid / Fürsorgepflicht / Kausalität / Motivirrtum / Nachschieben von Ermessenserwägungen / Nachversicherung / Rücknahme / ruhegehaltfähige Dienstzeit / Ruhestand / Schadensersatz / Umdeutung / unzulässige Rechtsausübung / Versetzung in den einstweiligen Ruhestand / Versorgung / Versorgungsbezüge / Versorgungszusage / Vertrauensschutz / Verwaltungsakt / Vordienstzeit
Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.
§§§
05.064 Asylrechtlicher Abschiebungsschutz |
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BVerwG, U, 12.04.05, - 1_C_3/04 -
AsylVfG_§_3, AsylVfG_§_4; AufenthG_§_60 Abs.1, AufenthG_§_60 Abs.2 bis 7; (aK) AuslG_§_51 Abs.1
Abschiebungsverbot / Abschiebungsandrohung / Abschiebezielstaat / asylrechtlicher Abschiebungsschutz / ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz / Flüchtlingsanerkennung / Armenier in Aserbaidschan / Rechtsschutzinteresse / Rückkehrmöglichkeit / Schutzlosigkeit / anderweitige Sicherheit in Drittstaat / politische Verfolgung / Verfolgerstaat / Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit
Zum Rechtsschutzinteresse und zum Erfordernis der Feststellung der Staatsangehörigkeit bei einer Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs.1 Satz 1 AufenthG (Bestätigung der Rechtsprechung; vgl Urteil vom 8.Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
§§§
05.065 Ordnungsgemäße Beschäftigung |
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BVerwG, U, 12.04.05, - 1_C_9/04 -
GG_Art.103 Abs.1; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_108 Abs.1, VwGO_§_138 Nr.3; AuslG_§_17 Abs.1, AuslG_§_23 Abs.1 und 2, AuslG_§_24 Abs.1 Nr.6, AuslG_§_92 Abs.2 Nr.2; (By) VwVfG_§_28, VwVfG_§_37 Abs.1, VwVfG_§_48; ARB_1/80_Art.6 Abs.1
Assoziationsrecht / ordnungsgemäße Beschäftigung / Bestandskraft / eheliche Lebensgemeinschaft / Gewaltenteilung / Scheinehe / arglistige Täuschung / Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis / Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit
Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art.6 Abs.1 ARB 1/80. Dabei ist unerheblich, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden ist und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden ist.
§§§
05.066 Planfeststellung-Antragsbegründungsfrist |
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BVerwG, B, 12.04.05, - 9_VR_41/04 -
(02) BNatSchG_§_61 Abs.1, BNatSchG_§_61 Abs.2 Nr.1, BNatSchG_§_61 Abs.3; FStrG_§_17 Abs.1 S.2, FStrG_§_17 Abs.6a S.1, FStrG_§_17 Abs.6a S.2, FStrG_§_17 Abs.6a S.4, FStrG_§_17 Abs.6a S.5, FStrG_§_17 Abs.6c; VerkPBG_§_5 Abs.2 S.1; VwGO_§_58, VwGO_§_80 Abs.5
Straßenplanung / Planfeststellung / vorläufiger Rechtsschutz / Antragsfrist / Antragsbegründungsfrist / Belehrungspflicht / Fristlauf / anerkannter Naturschutzverein / Anspruch auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren / nachträgliche Ermittlungen / Präklusion von Vorbringen / naturschutzrechtliche Befreiungen im Planfeststellungsbeschluss / Artenschutz und Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses; Variantenauswahl / Anforderungen an die Eingriffsermittlung
1) Unterfällt ein Straßenbauvorhaben sowohl dem § 5 Abs.2 Satz 1 VerkPBG als auch dem § 17 Abs.6a Satz 1 FStrG, weil dafür nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, gilt für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die einmonatige Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs.6 a Satz 2 FStrG.
2) Die Rechtsbehelfsbelehrung eines solchen Planfeststellungsbeschlusses, die lediglich den Hinweis enthält, dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb der Monatsfrist des § 17 Abs.6 a Satz 2 FStrG "gestellt" werden muss, ist unvollständig, weil die Belehrung über die einzuhaltende Begründungsfrist fehlt.
3) Auf die Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs.6a Satz 2 FStrG ist gemäß § 17 Abs.6a Satz 5 FStrG die Bestimmung über den Fristlauf nach § 58 VwGO entsprechend anzuwenden.
§§§
05.067 Vergnügungssteuer-Stückzahlmaßstab |
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BVerwG, U, 13.04.05, - 10_C_8/04 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.105 Abs.2a; VwGO_§_86 Abs.1
Vergnügungssteuer / Aufwandsteuer / Spielautomatensteuer / Stückzahlmaßstab / Schwankungsbreite der Einspielergebnisse / Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler / Abwälzbarkeit der Automatensteuer / Grundsatz der Steuergerechtigkeit / durchschnittlich gleiche Belastung der Automatenaufsteller / Beweisführungslast und Beweislast / gerichtliche Sachaufklärungspflicht / Kontrolle der Gemeinden über die Rechtmäßigkeit ihrer Satzungen
1) Die Vereinbarkeit
einer nach dem Stückzahlmaßstab erhobenen Vergnügungssteuer mit dem
Gleichheitssatz ist im Ausgangspunkt nach vergleichbaren
Grundsätzen zu beurteilen wie ihre Übereinstimmung mit Art.105
Abs.2 a GG. Gemessen hieran kann ein Verstoß gegen Art.3 Abs.1
GG regelmäßig nicht allein durch den Nachweis einzelner mehr oder
minder stark voneinander abweichender Einspielergebnisse von
Gewinnspielautomaten begründet werden (Ergänzung zu BVerwG, Urteil
vom 13.April 2005 BVerwG 10 C 5.04
2) Eine allgemeine prozessuale Beweisführungslast der Gemeinden zur Rechtmäßigkeit ihrer Vergnügungssteuersatzung besteht nicht. Sie sind allerdings materiell-rechtlich gehalten, bei begründeten Zweifeln an den Voraussetzungen und Auswirkungen der Satzung deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
3) Bei der Bestimmung der die Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts steuernden Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Gemeinde auf der Grundlage einer am Stückzahlmaßstab orientierten Vergnügungssteuersatzung in aller Regel nicht über Einspielergebnisse der Geräte der Aufsteller verfügen wird und die Aufsteller gestützt hierauf grundsätzlich auch nicht zur Vorlage entsprechender Daten wird verpflichten können.
§§§
05.068 Vergnügungssteuer-Stückzahlmaßstab II |
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BVerwG, U, 13.04.05, - 10_C_5/04 -
GG_Art.105 Abs.2a, GG_Art.3 Abs.1
Vergnügungssteuer / Aufwandsteuer / Spielautomatensteuer / Stückzahlmaßstab / Schwankungsbreite der Einspielergebnisse / Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler
Der in einer Vergnügungssteuersatzung verwendete Erhebungsmaßstab nach der Stückzahl der Spielautomaten weist nicht den durch Art.105 Abs.2a GG gebotenen zumindest lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler auf, wenn Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (Fortführung von BVerwGE 110, 237).
§§§
05.069 Meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile |
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BVerwG, U, 13.04.05, - 6_C_4/04 -
InsO_§_1, InsO_§_35, InsO_§_38, InsO_§_55, InsO_§_53, InsO_§_80 Abs.1, InsO_§_155, InsO_§_199; WpHG_§_2 Abs.1, WpHG_§_2 Abs.5, WpHG_§_4 S.2, WpHG_§_4 S.3, WpHG_§_15 Abs.1, WpHG_§_21 Abs.1, WpHG_§_25 Abs.1 S.1, WpHG_§_29 Abs.3; (02) BörsG_§_2 Abs.2, BörsG_§_38 Abs.3, BörsG_§_3 Abs.4, BörsG_§_49, BörsG_§_53 Abs.2; AktG_§_18, AktG_§_76 Abs.1, AktG_§_78 Abs.1, AktG_§_262 Abs.1 Nr.3, AktG_§_263, AktG_§_264 Abs.1
Aktien / Stimmrechtsanteile / Wertpapierhandelsrecht / börsennotierte Gesellschaft / organisierter Markt / Insolvenz / Insolvenzmasse / Missstand / Pflichtmitteilungen / Veröffentlichungspflicht / Börsenpflichtblatt / Insolvenzverwalter / Rechtsanalogie
Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.
§§§
05.070 Eintragung des Überlassens von Waffen |
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BVerwG, U, 13.04.05, - 6_C_5/04 -
(76) WaffG_§_28 Abs.4 Nr.1, WaffG_§_28 Abs.4 Nr.7, WaffG_§_28 Abs.4 Nr.9, WaffG_§_28 Abs.5 S.1, WaffG_§_49 Abs.1, WaffG_§_49 Abs.2; WaffKostV_§_1, Abschnitt II Nr.10 Buchst.b, Nr.11 Buchst.a und Buchst.b des Gebührenverzeichnisses; VwKostG_§_3 S.1; GG_Art.3 Abs.1
Gebühren / Eintragung des Überlassens von Waffen / allgemeiner Gleichheitssatz
Es verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz von Art.3 Abs.1 GG, dass nach § 1 der Kostenverordnung zum Waffengesetz in Verbindung mit Abschnitt II Nr.11 Buchst b des Gebührenverzeichnisses für die Eintragung des Überlassens mehrerer Waffen in die Waffenbesitzkarte eine der Anzahl der überlassenen Waffen entsprechende Gebühr erhoben wird.
§§§
05.071 Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 3_C_31/04 -
JagdG_§_2, JagdG_§_8, JagdG_§_13
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft / ethischer Tierschutz / Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden
Die im Bundesjagdgesetz festgelegte Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in einer Jagdgenossenschaft verletzt kein höherrangiges Recht.
§§§
05.072 Restitutionsantrag |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 7_C_11/04 -
VermG_§_5 Abs.1 Buchst.b
Restitutionsantrag / vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks / Restitutionsausschluss / Widmung zum Gemeingebrauch / Nutzungsänderung aus Eigentum
§ 5 Abs.1 Buchst.b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat.
§§§
05.073 Ausnahmegenehmigung zum Schleppen |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 3_C_3/04 -
StVZO_§_33, StVZO_§_68, StVZO_§_70 Abs.1; VwGO_§_43
Schleppen von Kraftfahrzeugen / Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von Fahrzeugen / Zuständigkeit für die Genehmigung von Ausnahmen / Feststellungsinteresse
1) Für die Erteilung einer bundesweit gültigen Ausnahmegenehmigung zum Schleppen defekter Kraftfahrzeuge ohne Entfernungsbegrenzung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 StVZO ist das Bundesministerium für Verkehr zuständig.
2) Die Entscheidung einer unzuständigen Behörde über einen bei ihr gestellten Genehmigungsantrag begründet dieser Behörde gegenüber allein kein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
§§§
05.074 Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 7_C_26/03 -
KrW-/AbfG_§_4 Abs.3 S.1, KrW-/AbfG_§_4 Abs.3 S.2; KrW-/AbfG_§_5 Abs.3, KrW-/AbfG_§_31 Abs.2; BBergG_§_4 Abs.4, BBergG_§_48 Abs.2, BBergG_§_55 Abs.1, BBergG_§_55 Abs.2, BBergG_§_56 Abs.1 S.2, BBergG_§_56 Abs.3; BBodSchG_§_3 Nr.10, BBodSchG_§_4 Abs.2, BBodSchG_§_4 Abs.3, BBodSchG_§_4 Abs.5, BBodSchG_§_4 Abs.6, BBodSchG_§_7 S.1, BBodSchG_§_7 S.2, BBodSchG_§_7 S.3; BBodSchV_§_10 Abs.1 S.1, BBodSchV_§_10 Abs.1 S.2, BBodSchV_Anhang_2_Nr.4
Tongrube / Einbau Abfall / Abfallbeseitigung / Abfallverwertung / Verwertung, stoffliche; / Abfallgemisch / Abfall, schadloser / Abschlussbetriebsplan / Wiedernutzbarmachung Oberfläche / Betriebsplan Risikovorsorge / Bodenschutz / Bodenveränderung, schädliche / Vorsorgepflicht / Sanierungspflicht / Bodeneinwirkung Nachbargrundstück
1) Die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen ist im Regelfall ein Verwertungsvorgang.
2) Die Nutzung des Abfallvolumens ist eine stoffliche Verwertung, wenn die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften für den Verwendungszweck geeignet sind.
3) Das Bundes-Bodenschutzgesetz ist bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs.2 BBergG heranzuziehen.
§§§
05.075 Außenschalter einer Apotheke |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 3_C_9/04 -
ApBetrO_§_17; ApoG_§_11a; AMG_§_43
Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel / Außenschalter einer Apotheke / Autoschalter einer Apotheke / Apotheken-Außenschalter / Versandhandel mit Arzneimitteln / Botenzustellung von Arzneimitteln
Nach der Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten durch das GKV-Modernisierungsgesetz stellt die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über den Außenschalter einer Apotheke keinen Verstoß gegen § 17 Abs.1 ApBetrO mehr dar (Aufgabe von BVerwGE 106,141 ff).
§§§
05.076 Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss |
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BVerwG, B, 14.04.05, - 4_VR_1005/04 -
VwGO_§_80 Abs.2 S.1 Nr.3, VwGO_§_80 Abs.5 S.1; LuftVG_§_10 Abs.6 S.1
Planfeststellungsbeschluss / wasserrechtliche Erlaubnis / Klage / Ausschluss der aufschiebenden Wirkung / vorläufiger Rechtsschutz, Interessenabwägung /
1) Die Klage gegen einen luftrechtlichen Planfeststellungsbeschluss hat nach § 10 Abs.6 Satz 1 LuftVG keine aufschiebende Wirkung, auch wenn sie sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis richtet, die nach § 14 Abs.1 WHG im Rahmen der Planfeststellung einen eigenständigen Entscheidungsbestandteil darstellt.
2) Schließt der Gesetzgeber auf der Grundlage des § 80 Abs.2 Satz 1 Nr.3 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage aus, so schlägt das Vollzugsinteresse im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei offenem Prozessausgang in der dann gebotenen Interessenabwägung mit erheblichem Gewicht zu Buche. Das bedeutet aber nicht, dass sich dieses Interesse gegenüber dem Aufschubinteresse regelhaft durchsetzt.
§§§
05.077 Sichergestelltes altes Wasserrecht |
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BVerwG, U, 14.04.05, - 7_C_16/04 -
GG_Art.14; WHG_§_15 Abs.1; (SA) WG_§_32, WG_§_38
Wasserrecht / altes Recht / Überleitungsregelung / Erlöschen / Eigentumsschutz
Das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts ist nicht mit Art.14 Abs.1 Satz 1 GG vereinbar, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.
§§§
05.078 Schadstofffrachtreduzierung von 20 % |
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BVerwG, U, 20.04.05, - 9_C_4/04 -
AbwAG_§_4 Abs.1, AbwAG_§_4 Abs.5, AbwAG_§_6 Abs.1, AbwAG_§_10 Abs.3, Anlage (zu § 3) BGB_§_133, BGB_§_157; (SH) LVwG_§_112; VwVfG_§_43
Abwasserabgabe / Verrechnung, nachträgliche - / Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines - / Auslegung eines - / Rechtsschutzbedürfnis / Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer - / Inbetriebnahme einer - / Schadstofffrachtreduzierung; / Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von - / Heraberklärung / Überwachungswert / Messergebnis / Zeitraum, maßgeblicher -
1) Die Entscheidung über eine Verrechnung nach § 10 Abs.3 AbwAG erfolgt durch Verwaltungsakt.
2) Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen von § 10 Abs.3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % stattgefunden hat, als Vergleichswert eine Erklärung nach § 4 Abs.5 AbwAG heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein den Anforderungen des § 4 Abs.1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert fehlt.
3) Kommt es im Rahmen von § 10 Abs.3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % eingetreten ist, als "Vorher"-Wert gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 AbwAG auf das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung an, ist hierfür grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren vor Inbetriebnahme der erweiterten Abwasserbehandlungsmaßnahme maßgeblich.
§§§
05.079 Nachtflugregelung |
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BVerwG, U, 20.04.05, - 4_C_18/03 -
LuftVG_§_6 Abs.1, LuftVG_§_6 Abs.2 S.3, LuftVG_§_6 Abs.2 S.4, LuftVG_§_6 Abs.4
Nachtflugregelung / fachplanerisches Abwägungsgebot / Bedarfsprognose / "Angebotsplanung" / "Vorratsplanung" / Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes
1) Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.
2) Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.
3) Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.
4) Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.
§§§
05.080 Bebauungsplanergänzender Planfeststellungsbeschluss |
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BVerwG, U, 20.04.05, - 9_A_56/04 -
PBefG_§_9 Abs.1 Nr.1, PBefG_§_28 Abs.1, PBefG_§_28 Abs.3, PBefG_§_28 Abs.4, PBefG_§_29 Abs.8; (98) BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_9, BauGB_§_214 Abs.3
Planfeststellungsbeschluss / Änderung von Straßenbahntrassen / Genehmigung und Planfeststellung / bebauungsplanergänzende Planfeststellung / städtebauliches und verkehrspolitisches Konzept / Abwägung / Abwägungsfehler / inzidente Überprüfung der Abwägung zum Bebauungsplan
1) Die Genehmigung nach § 9 Abs.1 Nr.1 PBefG ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung gemäß § 28 Abs.1 PBefG.
2) Die Planfeststellungsbehörde ist auch bei einem bebauungsplanergänzenden Planfeststellungsbeschluss nach § 28 Abs.3 Satz 2 PBefG nicht förmlich an die zu ergänzende Bauleitplanung gebunden.
3) Übernimmt die Planfeststellungsbehörde in einem solchen Planfeststellungsbeschluss aufgrund eigener Abwägung das im Bebauungsplan zum Ausdruck kommende städtebauliche und verkehrspolitische Konzept, hat sie dessen Rechtmäßigkeit nach außen zu verantworten.
4) Bei der Anfechtung eines bebauungsplanergänzenden Planfeststellungsbeschlusses ist die darin übernommene bauleitplanerische Entscheidung inzident auf erhebliche Abwägungsmängel zu prüfen.
§§§
05.081 Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot |
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BVerwG, U, 26.04.05, - 5_C_11/04 -
MuSchG_§_4 Abs.2 Nr.6; SGB_VII_§_9 Abs.1; BKV_Nr.3101 Anlage zu § 1
Berufskrankheit, Risiko der Entstehung einer -/ Beschäftigungsverbot, mutterschutzrechtliches - / Erzieherin, Mumpserkrankung als Berufskrankheit / Gefährdung, erhöhte - für werdende Mutter / Infektionsgefahr, besondere -/ Infektionskrankheit als Berufskrankheit / Mutterschutzrecht, Beschäftigungsverbot
Eine in einem Kindergarten als Erzieherin tätige werdende Mutter, die nicht über Mumps-Antikörper verfügt, ist aufgrund ihrer Tätigkeit der Gefahr, sich mit Mumps zu infizieren, im Sinne der Nummer 3101 der Anlage zu § 1 Berufskrankheiten-Verordnung besonders ausgesetzt. Dieses Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit bewirkt nach § 4 Abs.2 Nr.6 2.Alternative MuSchG ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot.
§§§
05.082 Kreis der Kollektivverfolgten |
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BVerwG, U, 26.04.05, - 8_B_32/05 -
VermG_§_1 Abs.6; REAO_Art.3 Abs.2 und 3
Verfolgungsbedingter Vermögensverlust / Kollektivverfolgte / Mischehe / ausländische Staatsangehörigkeit / Aufenthalt im Ausland
Der nicht jüdische Ehepartner einer "Mischehe", der an der Ehe festhielt, gehörte auch dann zum Kreis der Kollektivverfolgten, wenn er nach Verfolgungsbeginn, aber vor Verlust des Vermögenswertes seinen Wohnsitz zusammen mit dem Ehepartner ins Ausland verlegte und in der Folgezeit auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat. Entscheidungen der Rückerstattungsgerichte (hier Board of Review) über die Vorfrage, ob der Antragsteller zum Kreis der Kollektivverfolgten gehörte, kommt für das vermögensrechtliche Verfahren keine Bindungswirkung zu.
§§§
05.083 Zedent eines Rückübertragungsanspruchs |
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BVerwG, B, 26.04.05, - 7_B_13/05 -
VermG_§ 3_Abs.1 S.2, VermG_§ 3_Abs.4 S.3; InVorG_§_16
Restitutionsanspruch / Abtretung des Restitutionsanspruchs / gewillkürte Prozessstandschaft / frühere Berechtigung des Zedenten / Anspruch auf Feststellung einer früheren Berechtigung
Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.
§§§
05.084 Zusätzliche Nebenbestimmungen |
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BVerwG, U, 27.04.05, - 8_C_8/05 -
VwVfG_§_49a Abs.4; VwVfG_§_53; VwGO_§_137 Abs.1
Zinsanspruch / Verjährung / Bestimmtheit / Nebenbestimmungen / Bekanntgabe / Verwendung
Das Bestimmtheitsgebot erfordert nicht, dass in einem Bescheid Allgemeine oder Zusätzliche Nebenbestimmungen unmittelbar aufgeführt werden. Es reicht eine ausdrückliche Bezugnahme aus.
§§§
05.085 Vorbeiflug einer Ehrenformation |
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BVerwG, B, 27.04.05, - 1_WB_12/05 -
VwVfG_§_49a Abs.4; VwVfG_§_53; VwGO_§_137 Abs.1
Zinsanspruch / Verjährung / Bestimmtheit / Nebenbestimmungen / Bekanntgabe / Verwendung
1) Ein Soldat hat unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch darauf, dass eine Trauerfeier für verunglückte Kameraden gerade in der von ihm für angemessen erachteten Weise durchgeführt wird.
2) Zu den von der Pflicht zur Kameradschaft erfassten Rechten gehört kein Anspruch auf Vorbeiflug einer Ehrenformation von Kampfflugzeugen.
§§§
05.086 Verzögerungszinsanspruch |
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BVerwG, U, 27.04.05, - 8_C_5/04 -
VwVfG_§_49a Abs.4; VwVfG_§_53; VwGO_§_137 Abs.1
Zinsanspruch / Verjährung / Bestimmtheit / Nebenbestimmungen / Bekanntgabe / Verwendung
1) Der Verzögerungszinsanspruch nach § 49a Abs.4 VwVfG entsteht in dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung nicht "alsbald" nach Auszahlung bestimmungsgemäß verwendet worden ist, und wird mit Erlass des Feststellungsbescheides (oder dem darin genannten Zeitpunkt) fällig.
2) Die auf diesen Zinsanspruch als Landesrecht angewandten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung (§§ 194 ff) stellen kein revisibles Recht dar.
§§§
05.087 Weiterverbreitung kinderpornografischer Schriften/Dateien |
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BVerwG, U, 28.04.05, - 2_WD_25/04 -
WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_58 Abs.7, WDO_§_84 Abs.1 S.1, WDO_§_99 Abs.1 S.2, WDO_§_107 Abs.1, WDO_§_116 Abs.1 S.1; StGB_§_184 Abs.5, StGB_§_184 Abs.7
Kinderpornografie / Besitz kinderpornografischer Schriften / Weiterleitung kinderpornografischer Schriften / Berufungsbeschränkung / Auslegung der Berufungsschrift / Bindungswirkung; Maßnahmebemessung / Dienstgradherabsetzung; minderschwerer Fall
1) Ob das Rechtsmittel der Berufung in vollem Umfang oder beschränkt auf die Maßnahmebemessung eingelegt worden ist, ist nach dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufungsschrift zu ermitteln.
2) Die Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO besteht hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteils für das gerichtliche Disziplinarverfahren nur insoweit, als diese strafgerichtlichen Feststellungen durch die Anschuldigungsschrift zum Gegenstand des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemacht worden sind.
3) Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung bei Besitz und Weiterverbreitung kinderpornografischer Schriften/Dateien in einem minderschweren Fall.
§§§
05.088 Ärztliche Wahlleistungen |
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BVerwG, U, 28.04.05, - 2_C_10/04 -
WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_58 Abs.7, WDO_§_84 Abs.1 S.1, WDO_§_99 Abs.1 S.2, WDO_§_107 Abs.1, WDO_§_116 Abs.1 S.1; StGB_§_184 Abs.5, StGB_§_184 Abs.7
Kinderpornografie / Besitz kinderpornografischer Schriften / Weiterleitung kinderpornografischer Schriften / Berufungsbeschränkung / Auslegung der Berufungsschrift / Bindungswirkung; Maßnahmebemessung / Dienstgradherabsetzung; minderschwerer Fall
Die Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für ärztliche Wahlleistungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Beihilfeberechtigte allmonatlich einen Zuzahlungsbetrag entrichtet.
§§§
05.089 Zulage für Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes |
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BVerwG, U, 28.04.05, - 2_C_29/04 -
BBesG_§_46; BHO_§_49; GG_Art.33 Abs.5, GG_Art.3 Abs.1
Amt / Planstelle / Vakanzvertretung / Verhinderungsvertretung / Verwendungszulage
Die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes setzt voraus, dass die dem übertragenen Dienstposten zugeordnete Planstelle vakant ist.
§§§
05.090 Begrenzt dienstfähige Beamte |
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BVerwG, U, 28.04.05, - 2_C_1/04 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.33 Abs.5; BBesG_§_72a Abs.1, BBesG_§_72a Abs.2; BeamtVG_§_14 Abs.3, BeamtVG_§_69d Abs.3 S.1; BBG_§_42a; (BW) LBG_§_53a
Begrenzte Dienstfähigkeit / Dienstbezüge / Dienstunfähigkeit / Ruhegehalt / Versorgungsabschlag / Zuschlag gemäß § 72a Abs.2 BBesG
1) Die Höhe des fiktiven Ruhegehaltes, das gemäß § 72a Abs.1 Satz 2 BBesG die Untergrenze der Dienstbezüge eines begrenzt dienstfähigen Beamten darstellt, ist unter Berücksichtigung der Regelungen über den Versorgungsabschlag gemäß § 14 Abs.3 Satz 1 Nr.3 iVm § 69d Abs.3 Satz 1 BeamtVG zu berechnen.
2) Die von Art.3 Abs.1 GG geforderte Besserstellung begrenzt dienstfähiger Beamter mit Dienstbezügen gemäß § 72a Abs.1 Satz 2 BBesG kann dadurch erreicht werden, dass ihnen der Zuschlag gemäß § 72a Abs.2 BBesG gewährt wird. Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind verpflichtet, die gemäß § 72a Abs.2 BBesG erforderliche Rechtsverordnung für ihren Bereich zu erlassen.
§§§
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