2012   (5)  
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12.121 Ständige freie Mitarbeiter des SR
 
  • OVG Saarl, B, 15.06.12, - 5_A_350/11 -

  • = EsG

  • SPersVG_§_80 Abs1b Nr,10, SPersVG_§_106 Abs.1, SPersVG_§_110 Abs.3; TVG_§_12a

 

1) Auch wenn freie Mitarbeiter im Verständnis von § 12a TVG wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind, sind sie keine Arbeitnehmer im Sinne des (saarländischen) Personalvertretungsrechts

 

2) Die Bestimmung des § 110 Abs.3 SPersVG nimmt, soweit es um sozialversicherungspflichtige ständige freie Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks geht, eine Erweiterung des Kreises der Angehörigen der Dienststelle vor, die zusammen mit der Gruppenzuordnung für die Wahlberechtigung bei den Personalratswahlen von Bedeutung ist, trifft jedoch keine Regelung dahin, dass dem Personalrat in den Personalangelegenheiten der ständigen freien Mitarbeiter diejenigen Mitbestimmungsrechte zustehen, die er in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern hat.

 

3) Zur Frage einer über § 106 Abs.1 SPersVG vermittelten sinngemäßen Anwendung der das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen von Arbeitnehmern regelnden Bestimmung des § 80 Abs.1b Nr.10 SPersVG auf die Mitteilungen der Einschränkung des Umfanges und der Beendigung der Beschäftigung von ständigen freien Mitarbeitern des Saarländischen Rundfunks gemäß den Nrn.5.2 und 5.3 des "Tarifvertrages für die beim Saarländischen Rundfunk beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen nach § 12a TVG".

§§§


12.122 Einstellung einer Jugendhilfemaßnahme
 
  • VG Saarl, B, 18.06.12, - 3_L_333/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_123, VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_88; SGB-VIII_§_35, SGB-VIII_§_41

 

Die aufschiebende Wirkung bewirkt im Falle der Einstellung einer Leistung bzw Aufhebung eines Leistungsbescheides, der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zu qualifizieren ist, dass der Leistungsbescheid einstweilen in Kraft bleibt und die eingestellte Leistung vorläufig weiter zu gewähren ist, soweit damit in eine bestehende Rechtsposition des Betroffenen eingegriffen wird.

 

LB 2) Eine Abwägung des öffentlichen Vollzugsinteresses und des individuellen Aussetzungsinteresses findet im Falle des faktischen Vollzuges nicht statt. Das Gericht prüft allein, ob der eingelegte Rechtsbehelf die aufschiebende Wirkung ausgelöst hat

§§§


12.123 Gebündelter Dienstposten
 
  • VG Saarl, B, 18.06.12, - 2_L_304/12 -

  • = EsG

  • GG_Art-33 Abs.2; BeamtStG_§_9; VwGO_§_123; ZPO_§_920 Abs.2

 

1) Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.

 

2) Eine Rechtspflicht des Dienstherrn, bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.

 

3) Im Rahmen des Auswahlermessens ist es nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion auch bei solchen Beamten bejaht, die auf einen sog. gebündelten Dienstposten verwendet werden.

§§§


12.124 Zuteilung eines Medizinstudienplatzes
 
  • OVG Saarl, U, 18.06.12, - 2_A_148/11 -

  • = EsG

  • GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.12 Abs.1; (08) Staatsvertrag_Art.1 ,2, 3; StiftungsG_§_13 Abs.1

 

1) Mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 21.12.2010 - 13 B 1557/10 -) ist davon auszugehen, dass die im Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5.6.2008 - Staatsvertrag 2008 - und in dem Stiftungsgesetz (vom 18.11.2008 - GV NRW 2008, 710) getroffenen Regelungen über die Errichtung und Ausgestaltung der Stiftung für Hochschulzulassung nicht an zu ihrer Unwirksamkeit führenden Rechtsfehlern leiden.

 

2) Die normativen Regelungen betreffend den Zeitpunkt des Übergangs der bisher von der ZVS im zentralen Vergabeverfahren wahrgenommenen Aufgaben auf die Stiftung für Hochschulzulassung begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

3) Die Formulierung "Vergabe nicht in Anspruch genommener oder aus anderen Gründen freigebliebener Studienplätze" in Art.12 Nr.6 Staatsvertrag 2006) - und Gleiches gilt für die Formulierungen "nicht in Anspruch genommene Studienplätze" in Art.10 Abs.4 Staatsvertrag 2008 (gleichlautend Art.13 Abs.4 Staatsvertrag 2006) sowie "verfügbar gebliebene" oder "wieder verfügbar gewordene" Studienplätze in den §§ 6 Abs.6 , 9 Satz 2 VergabeVOen ZVS/StiftungSL - ist nicht dahin zu verstehen, dass darunter auch solche Studienplätze fielen, die im zentralen Vergabeverfahren auf der Grundlage einer rechtswidrigen Zulassungsentscheidung vergeben und in der Folge auch besetzt wurden.

§§§


12.125 Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beförderung
 
  • VG Saarl, B, 19.06.12, - 2_L_294/12 -

  • = EsG

  • GG_Art.33 Abs.2; BeamtStG_§_9; VwGO_§_123 Abs.3; ZPO_§_920 Abs.2;

 

1) Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien im Ermessen des Dienstherrn.

 

2) Eine Rechtspflicht des Dienstherrn bei der weiteren Auswahl unter Außerachtlassung des Rangdienstalters entscheidend allein auf die Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abzustellen, besteht nicht.

 

3) Aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Funktion folgt kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf vorrangige Beförderung.

 

Rechtsmittel-AZ: 1_B_213/12

§§§


12.126 Aufenthaltserlaubnis
 
  • VG Saarl, B, 19.06.12, - 10_L_537/12 -

  • = EsG

  • GG_Art.6; (04) AufenthG_§_31 Abs.1 S.1 Nr.1; AufenthG_§_25; EMRK_Art.8

 

1) Eine Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten iSv § 31 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AufenthG muss nach den Vorschriften des 6.Abschnitts in Kapitel 2 des AufenthG zum Zwecke des Ehegattennachzugs erteilt worden sein.

 

2) Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG zählt auch dann nicht hierzu, wenn der humanitäre Zweck auf Art.6 GG bzw Art.8 EMRK beruht.

§§§


12.127 Wahlrecht zum Personalrat
 
  • VG Saarl, B, 20.06.12, - 8_K_480/12 -

  • = EsG

  • SGB-II_§_44b; BPersVG_§_25, BPersVG_§_13 Abs.1

 

Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht.

 

Rechtsmittel-AZ: 4_A_235/12

§§§


12.128 Jobcenter-Wahlrecht
 
  • VG Saarl, B, 20.06.12, - 8_K_1713/11 -

  • = EsG

  • SGB-II_§_44g Abs.1; BPersVG_§_48, BPersVG_§_83 Abs.1 Nr.3, BPersVG_§_13, BPersVG_§_12 Abs.1

 

1) Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht.

 

2) Ebensowenig besteht ein Recht der den Jobcentern zugewiesenen Beschäftigten der Agentur für Arbeit auf Teilnahme an den Personalversammlungen der zuweisenden Anstellungsbehörde.

 

Rechtsmittel-AZ: 4_A_234/12

§§§


12.129 Lebensbedingungen im Heimatland
 
  • OVG Saarl, B, 22.06.12, - 3_A_180/12 -

  • = EsG

  • AufenthG_§_60 Abs.7 S.1

 

Wann auf den Lebensbedingungen im Heimatland beruhende allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs.7 Satz 1 AufenthG führen, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung.

§§§


12.130 Verstoß gegen das Landesgleichstellungsgesetz
 
  • VG Saarl, B, 22.06.12, - 2_L_434/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_123 Abs.1 S.1; GG_Art.33 Abs.2; BeamtStG_§_9

 

1) Bei im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten liegt die Bestimmung von Hilfskriterien grundsätzlich im weiten Ermessen des Dienstherrn.

 

2) Das Ermessen kann dann eingeschränkt sein, wenn Rechtsnormen die Beachtung eines mit dem Leistungsgrundsatz zu vereinbarenden sachlichen Hilfskriteriums anordnen (hier: Frauenförderung).

 

3) Ein um drei Jahre höheres Rangdienstalter ist zu gering für die Anwendung der Öffnungsklausel des § 13 LGG.

§§§


12.131 fahrt zwischen Wohnung + Ausbildungstätte
 
  • FG SB, U, 25.06.12, - 2_K_1363/11 -

  • = EsG

  • EStG_§_9 Abs.1 S.1, EStG_§_32 Abs.4 S.1 Nr.2a; FGO__§_96 Abs.1 S.1 Hs.2; AO_§_162

 

Die im Rahmen einer Ausbildung etwa als Kommissaranwärter vollzogenen Fahrten zwischen der Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstelle (hier der Fachhochschule für Verwaltung) sind keine Dienstreisen (sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), wenn sich der Auszubildende gerade wegen der Gesamtplanung der Ausbildung und einer gewissen Dauerhaftigkeit des jeweiligen Ausbildungsortes (die Zahl der theoretischen Ausbildungstage an der Fachhochschule betrug in einem Jahr mehr als 160 Tage) keinem ständigen Wechsel ausgesetzt sieht.

 

LB 2) Nach der Rechtsprechung des BFH sind die im Rahmen einer Ausbildung etwa als Kommissaranwärter oder Referendar vollzogenen Fahrten zwischen der Wohnung und der jeweiligen Ausbildungsstelle keine Dienstreisen, weil sich der Arbeitnehmer gerade wegen der Gesamtplanung der Ausbildung und auch einer gewissen Dauerhaftigkeit des jeweiligen Ausbildungsortes keinem ständigen Wechsel ausgesetzt sähe.

 

LB 3) Dies ist indessen anders, wenn zusätzlich zu diesen regelmäßigen Fahrten weitere Fahrten zu anderen - nur kurzfristig aufzusuchenden Einsatzstellen - unternommen werden. Wird etwa ein Rechtsreferendar, der seine Ausbildung für mehrere Monate bei der Staatsanwaltschaft absolviert, von dort aus zur Sitzungsvertretung zu einem Amtsgericht eingeteilt, so fehlt dieser Fahrt die Regelmäßigkeit. Das jeweilige Amtsgericht, das der Referendar nur tageweise aufsucht, wird nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.

 

LB 3) Dies rechtfertigt die Annahme der Beklagten, wonach die Fachhochschule für Verwaltung in D regelmäßige Arbeitsstätte des Sohnes der Klägerin war. Dies wiederum hat zur Folge, dass insoweit - wie von der Beklagten praktiziert - lediglich die Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen ist. Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen scheidet in diesem Zusammenhang aus, weil ein solcher eine Dienstreise voraussetzt.

 

LB 4) Falls die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung eines PC nicht nachgewiesen werden kann, ist im Hinblick auf die dann gebotene Aufteilung der geltend gemachten Aufwendungen zunächst davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige den PC tatsächlich beruflich genutzt und dass er dies in einem nicht unwesentlichen Umfang getan hat. Lässt sich der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung nach den allgemeinen Regeln des Beweisrechts nicht näher bestimmen, ist eine Schätzung gemäß § 96 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO iVm § 162 AO geboten. Dabei hält es der BFH - auch aus Vereinfachungsgründen - regelmäßig für vertretbar, dass (seitens der Verwaltung) typisierend und pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des PC ausgegangen wird.

 

LB 5) Will der Steuerpflichtige von diesem Aufteilungsmaßstab abweichen, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und Umstände, die von dem betreffenden Beteiligten jeweils näher darzulegen sowie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind (sa BFH vom 19.Februar 2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958).

§§§


12.132 Pferdehaltungsverbot
 
  • OVG Saarl, B, 25.06.12, - 1_B_128/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80b Abs.1; TierSchG_§_16a S.2Nr.2 > +3

 

1) Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs erledigt sich nicht mit Erlass eines den Widerspruch zurückweisenden Widerspruchsbescheids; vielmehr bleibt der Widerspruch in den zeitlichen Grenzen des § 80b Abs.1 VwGO weiterhin "Träger" des möglichen Suspensiveffekts (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, BVerwGE_78,192, 208 - 210).

 

2) Zu den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen nach § 16a Satz 2 Nr.2 und Nr.3 TierSchG) - konkret: Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Pferden, Haltungsverbot, Kosten der anderweitigen Unterbringung, Verkauf der Pferde.

§§§


12.133 Anfechtung von Parlamentswahlen
 
  • VerfGH, B, 26.06.12, - Lv_5/12 -

  • = www.VerfGH.de

  • EMRK_Art.13; LWG_§_38 Abs.1, LWG_§_46 Abs.4; SVerf_Art.75 Abs.1; VerfGHG_§_38 Abs.1 Nr.2

 

Vorschriften, die die Anfechtung von Parlamentswahlen durch einen Wahlberechtigten davon abhängig machen, dass ihr ein Quorum weiterer Wahlberechtigter beitritt, verletzen das in Art.13 EMRK gewährte Recht auf eine wirksame Beschwerde jedenfalls dann nicht, wenn es dem Anfechtungsführer nicht um eine konkret-individuelle Behinderung seines Rechts auf freie Wahlen geht.

§§§


12.134 Winterdienst an Ortsdurchfahrten
 
  • VG Saarl, U, 27.06.12, - 10_K_1534/11 -

  • = EsG

  • SStrG_§_53 Abs.1 S.1 +3, SStrG_§_53 > Abs.2

 

Der Winterdienst auf den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen I. und II. Ordnung in Form der Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie bei Glatteis und Schneeglätte des Bestreuens der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist gemäß § 53 Abs.1 S.1 u 3 SStrG den Gemeinden als originäre Pflicht übertragen. Dem Landesbetrieb für Straßenbau ist insoweit gemäß § 53 Abs.2 SStrG eine Pflicht zur Hilfestellung im Sinne einer nachgeordneten Tätigkeit auferlegt.

§§§


12.135 Zumutbarkeit des Besuchs einer anderen Schule
 
  • VG Saarl, B, 27.06.12, - 1_L_508/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_123 Abs.3; ZPO_§_920 Abs.2; GG_Art.19 Abs.4; SchoG_§_31 Abs.1, SchoG_§_31 Abs.2

 

LB 1) Die öffentlichen Schulen sind gemäß § 31 Absatz 1 SchoG jedem nach seinen Anlagen und Fähigkeiten zugänglich.

 

LB 2) Allerdings besteht nach § 31 Absatz 2 Satz 1 SchoG ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule nicht.

 

LB 3) Wenn die für die Aufnahme vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, darf jedoch eine Aufnahme nach § 31 Absatz 2 Satz 2 SchoG nur verweigert werden, wenn die Aufnahmefähigkeit der Schule erschöpft oder der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin oder dem Schüler zumutbar ist.

§§§


12.136 Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
 
  • VG Saarl, U, 27.06.12, - 10_K_711/11 -

  • = EsG

  • LuftVG_§_24 Abs.1, LuftVG_§_24 Abs.2, LuftVG_§_6 Abs.1, LuftVG_§_8 Abs.2

 

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen die Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung.

§§§


12.137 Öffentliches Interesse an der Einbürgerung
 
  • OVG Saarl, U, 28.06.12, - 1_A_35/12 -

  • = EsG

  • StAG_§_8 Abs.2

 

Ein öffentliches Interesse im Sinn des § 8 Abs.2 StAG ist nu gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisch staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz mangelnder Unbescholtenheit und/oder fehlender Unterhaltsfähigkeit einzubürgern.

§§§


12.138 Nutzungsuntersagung
 
  • VG Saarl, B, 28.06.12, - 5_L_524/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80 Abs.3, VwGO_§_80 Abs.5; LBO_§_82 Abs.2

 

1) Behauptet der Verpflichtete einer Nutzungsuntersagung alle Mängel beseitigt zu haben, darf sich die Behörde nicht darauf zurückziehen, das werde wohl nicht stimmen.

 

2) Im bauaufsichtlichen Verfahren hat die Bauaufsichtsbehörde, nicht die Gefahrverhütungs-Kommission, zu beurteilen, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für den Brandschutz eingehalten sind.

 

3) Ein Gastronomiegebäude mit Eventveranstaltungen mit max 90 Steh- und Sitzplätzen ist ein Sonderbau, der nicht unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren fällt.

 

4) Bestehen Zweifel am Brandschutz ist auch im vereinfachten Verfahren keine Baugenehmigung zu erteilen, wenn der bautechnische Nachweis des Brandschutzes nicht vorliegt.

 

5) Eine einmalige Überschreitung der in der Baugenehmigung festgelegten maximalen Besucherzahl von 90 rechtfertigt auch bei Mutmaßungen der Nachbarschaft über weitere Überschreitungen und einem Ausrufezeichen im Schreiben eines Architekten ohne weitere Vorwarnung keine dauerhafte Nutzungsuntersagung für einen aus Teppichverkauf und Eventgastronomie bestehenden Gebäudekomplex.

 

6) Bei Zweifeln am Brandschutz darf bei einer ungenehmigten Nutzungsänderung im Untergeschoss auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit die Nutzung des gesamten Gebäudekomplexes untersagt werden, wenn die potentielle Gefahr der Ausbreitung des Brandes oder des Rauches besteht.

 

LB 7) Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs.1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2_R_175/82 -, BRS 42 Nr.227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2_W_59/87 -, vom 16.05.1995 - 2_W_18/95- und vom 01.02.1999 - 2_V_1/99 -)

 

LB 8) Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2_W_24/94 - und vom 02.02.2009 - 2_B_439/08 -.)

§§§


12.139 Nutzungsäbderung eines Geschäfts als Wettbüro
 
  • OVG Saarl, B, 02.07.12, - 2_A_446/11 -

  • = EsG

  • (04) LBO_§_60 Abs.1, LBO_§_61 Abs.3, LBO_§_64, LBO_§_82 Abs.2; SPolG_§_4, SPolG_§_5

 

1) Die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (§§ 60 Abs.1, 61 Abs.3, 64 LBO 2004) ergebende formelle Illegalität der Nutzung rechtfertigt regelmäßig den Erlass eines Nutzungsverbots auf der Grundlage des § 82 Abs.2 LBO 2004.

 

2) Mangels spezieller Regelungen in der Landesbauordnung ist für die Beurteilung der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit ergänzend auf die Bestimmungen des allgemeinen saarländischen Polizei- und Ordnungsrechts in den §§ 4, 5 SPolG zurückzugreifen. Dabei kommt es darauf an, wie sich der Sachverhalt für die um eine effektive Ausräumung des Rechtsverstoßes bemühte Bauaufsichtsbehörde im Zeitpunkt ihres Einschreitens beziehungsweise für die uneingeschränkt in deren Entscheidungskompetenz eintretende Widerspruchsbehörde darstellt. Hierbei ist unter anderem auf die zur so genannten "Anscheinsstörerschaft" entwickelten Grundsätze zurückzugreifen, wonach sich insbesondere derjenige als Pflichtiger im ordnungsrechtlichen Verständnis behandeln lassen muss, der sich aus Sicht der Behörde durch sein Auftreten als "Bauherr" geriert hat.

 

3) Der Streitwert ist für Aussetzungsbegehren des Betreibers eines Büros für Sportwetten hinsichtlich einer Nutzungsuntersagung für den Betrieb mit 15.000,- EUR angemessen bewertet und nach Maßgabe der Nr.1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 im Hauptsacheverfahren zu verdoppeln.

§§§


12.140 Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
 
  • VG Saarl, E, 02.07.12, - 10_K_138/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_84 Abs.1; SVwVfG_§_80 Abs.2

 

Einzelfall einer erfolgreichen Klage auf Verpflichtung der Beklagten, die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Widerspruch sverfahren für notwendig zu erklären.

 

LB 2) Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen. Maßgebend ist hierbei, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte.

 

LB 3) Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen.

§§§


12.141 Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar
 
  • VG Saarl, B, 05.07.12, - 10_L_503/12 -

  • = EsG

  • StVG_§_4 Abs.3 Nr.2, StVG_§_4 Abs.7 S.1, StVG_§_4 Abs.11; VwGO_§_80 Abs.5

 

1) Die Nichtteilnahme an einem vollziehbar angeordneten Aufbauseminar hat nach der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs.7 Satz 1 StVG grundsätzlich zwingend den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

2) Eine etwaige nachträgliche Teilnahme an einem Aufbauseminar ist allein im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs.11 StVG zu berücksichtigen.

§§§


12.142 Erreichens von 18 Punkten
 
  • VG Saarl, B, 09.07.12, - 10_L_561/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80 Abs.5; StVG_§_4 Abs.3 Nr.2

 

Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nicht gehalten,

 

die in § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 StVG vorgesehenen Maßnahmen erneut zu ergreifen, wenn sie diese Maßnahmen bei Erreichen von 14 Punkten bereits durchgeführt hat und der Fahrerlaubnisinhaber in der Folgezeit nicht mehr unter diese Punktegrenze gefallen ist.

§§§


12.143 Heimrechtliches Beschäftigungsverbot
 
  • VG Saarl, B, 09.07.12, - 3_L_467/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_42 Abs.2; SaarlHeimG_§_14 Abs.1

 

Einer Beschäftigten fehlt für ein Eilrechtsschutzverfahren im Zusammenhang mit einem auf § 14 Abs. 1 SaarlHeimG durch die Heimaufsicht gegenüber ihrem Arbeitgeber erlassenen Beschäftigungsverbot das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Ausgang des Eilverfahrens weder präjudiziell für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist noch Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses der Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber hat, wenn nicht das Beschäftigungsverbot, sondern Pflichtverletzungen der Beschäftigten Anlass zur Kündigung gaben.

 

Rechtsmittel-AZ: 3_B_229/12

§§§


12.144 Zulassung zum Studium der Humanmedizin
 
  • OVG Saarl, B, 16.07.12, - 2_B_56/12.NC -

  • = EsG

  • VwGO_§_146 Abs.4

 

1) Der Senat hält nach dem Erkenntnisstand der vorliegenden Beschwerdeverfahren an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass die Fachrichtung Biophysik (und ihre Lehrpersonen) an der Antragsgegnerin der klinisch-theoretischen Lehreinheit zuzuordnen ist.

 

2) Der Senat hält für Akademische Oberräte auf Zeit den Ansatz einer Lehrverpflichtung von 7 DS für gerechtfertigt.

 

3) Der Senat hält an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2_B_45/11.NC ua - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

§§§


12.145 Beweisführung mit einer E-Mail
 
  • VG Saarl, B, 18.07.12, - 10_L_583/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_123, VwGO_§_80 Abs.7; ZPO_§_371a Abs.2 S.1, ZPO_§_416a

 

1) Die Abänderung eines im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 123 Abs.1 VwGO ergangenen rechtkräftigen Beschlusses ist analog § 80 Abs.7 VwGO möglich.

 

2) Eine als E-Mail elektronisch übermittelte Auskunft ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 371a Abs.2 Satz 1, 416a ZPO zur Beweisführung geeignet.

§§§


12.146 Ausbildungsförderung für Auslandsausbildung
 
  • VG Saarl, U, 20.07.12, - 3_K_98/11 -

  • = EsG

  • BAföG_§_5 Abs.2, BAföG_§_5 Abs.4; VwGO_§_75 S.1

 

1) Der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer 15-jährigen ist am Wohnort ihrer Familie, es sei denn es gibt Anhaltspunkte für eine ausnahmsweise abweichende Beurteilung.

 

2) Zu den Voraussetzungen für die Förderung einer Auslandsausbildung.

 

Rechtsmittel-AZ: 3_A_238/12

§§§


12.147 Auslandsförderung für Deutsche
 
  • VG Saarl, E, 23.07.12, - 3_K_795/11 -

  • = EsG

  • BAföG_§_5, BAföG_§_6 S.1; AEUV_Art.21 (= EGV_Art.18 )

 

Die Einschränkung des § 6 Satz 1 BAföG, dass Deutschen mit ständigem Wohnsitz in einem ausländischen Staat, die dort eine Ausbildungsstätte besuchen, Ausbildungsförderung nur dann geleistet werden kann, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen, ist in den Fällen des Besuchs einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wegen Verstoßes gegen das durch Art. 21 AEUV verliehene Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht anzuwenden.

§§§


12.148 Hausverbot
 
  • VG Saarl, B, 26.07.12, - 1_L_636/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_80 Abs.2 Nr.4, VwGO_§_114; FhG_§_16 Abs.1 S.3 Nr.9

 

Hausverbot gegen einen Gast einer Hochschule wegen Teilnahme an einer Raumbesetzung

 

LB 2) Auch wenn § 16 Abs.1 Satz 3 Nr.9 FhG lediglich bestimmt, dass der Rektor der Hochschule in deren Bereich das Hausrecht ausübt, handelt es sich bei dieser Bestimmung nicht nur um eine bloße Zuständigkeitsregelung, sondern auch um eine Befugnisnorm.

 

LB 3) Wesentliches Ziel des Hausrechts und deren Durchsetzung ist es, die widmungsgemäße Tätigkeit der Hochschule gegen Störung durch Unberechtigte zu schützen.

 

LB 4) Im Gegensatz zum Ordnungsrecht, das im Wesentlichen Folgerungen aus vergangenem Verhalten sieht und damit repressiv orientiert ist, hat das Hausrecht primär präventiven Charakter (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 23.06.2003, aaO ). Damit geht es nicht um eine Strafe für vergangenes Verhalten, sondern um die Verhinderung der Wiederholung von Vorfällen, die der Lehre und Forschung und der Funktionsfähigkeit des gesamten Hochschulbetriebes, einschließlich der Arbeit der Hochschulverwaltung und der Hochschulgremien, hinderlich sind.

 

LB 5) Bezüglich der Überprüfungsmaßstäbe des Verwaltungsgerichts ist dabei zunächst vorauszuschicken, dass die auf der Grundlage des Hausrechts ergriffenen Maßnahmen zur Wahrung und Aufrechterhaltung des Hausfriedens im pflichtgemäßen Ermessen des Hausrechtsinhabers stehen und deshalb rechtlich nur eingeschränkt überprüft werden können.

 

LB 6) Prüfungsmaßstab ist dabei § 114 Satz 1 VwGO, nach dem das Gericht nur überprüfen kann, ob die Entscheidung rechtswidrig sein könnte, weil die Behörde sich ihres Ermessens nicht bewusst war, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Art und Weise Gebrauch gemacht haben könnte.

 

LB 7) Dabei handelt die Behörde bereits dann ermessensfehlerhaft, wenn sie bei ihrem Handeln von unzutreffenden, in Wahrheit nicht gegebenen, unvollständigen oder falsch gedeuteten tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist oder diesen ein Gewicht beimisst, das ihnen nach objektiven, am Zweck des Gesetzes und sonstiger einschlägiger Rechtssätze - insbesondere betroffener Grundrechte -, orientierten Wertungsgrundsätzen nicht zukommt.

§§§


12.149 Abholung des Bioabfallgefäßes
 
  • VG Saarl, U, 01.08.12, - 5_K_1084/11 -

  • = EsG

  • EVS-Verwaltungsgebührensatzung-Anl-1 > Nr.17

 

Entfällt der Benutzungszwang für eine Biotonne, weil der Betroffene den Bioabfall selbst kompostiert und deshalb keine Bioabfälle mehr zur Beseitigung anfallen und wird aus diesem Grund eine Befreiung von der Pflicht zur Nutzung eines Bioabfallgefäßes erteilt, so entsteht für die Abholung des Bioabfallgefäßes keine Gebühr.

§§§


12.150 Amphetaminkonsum
 
  • VG Saarl, B, 01.08.12, - 10_L_657/12 -

  • = EsG

  • VwGO_§_80 Abs.3, VwGO_§_80 Abs.5; StVG_§_3 Abs.1; FeV_§_46 Abs.1 S.1

 

1) Ein 1 Jahr zurückliegender Konsum sog. harter Drogen rechtfertigt für sich genommen nicht bereits die Annahme einer zwischenzeitlichen Wiedererlangung der Fahreignung.

 

2) Der Nachweis der wiedererlangten Fahreignung setzt neben einer positiven Veränderung der körperlichen Befunde zudem einen stabilen Einstellungswandel voraus, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene zukünftig keine harten Drogen mehr nimmt.

§§§


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