BBesG   (9)  
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Bundesbesoldungsordnung R

Vorbemerkungen

1.   Amtsbezeichnungen

Weibliche Richter und Staatsanwälte führen die Amtsbezeichnungen in der weiblichen Form.

§§§

2.   Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes sowie bei obersten Behörden

(1) Richter und Staatsanwälte erhalten, wenn sie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder obersten Bundesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage nach Anlage IX (f)

(2) 1Die Stellenzulage wird nicht neben der bei der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage und neben Auslandsdienstbezügen gewährt.
2Sie wird neben einer Zulage nach Nummer 8 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.

(3) 1Die Länder können bestimmen, daß Richter und Staatsanwälte, wenn sie bei obersten Landesbehörden verwendet werden, eine Stellenzulage erhalten.
2aAbsatz 2 und die Zulagenregelung in der Anlage IX (f) gelten entsprechend;
2bder in Anlage IX (f) festgelegte Vomhundertsatz darf nicht überschritten werden.

(4) Richter und Staatsanwälte erhalten während der Verwendung bei obersten Behörden eines Landes, das für die Richter und Staatsanwälte bei seinen obersten Behörden eine Regelung nach Absatz 3 getroffen hat, die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht dieses Landes bstimmten Höhe.

§§§

3.   Zulage für Richter als Mitglieder von Verfassungsgerichtshöfen

(1) 1Die Länder können bestimmen, daß Richter, die Mitglieder von Verfassungsgerichtshöfen (Staatsgerichtshöfen) der Länder sind, eine Zulage erhalten.
2§ 42 Abs.1 Satz 2 ist nicht anzuwenden.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Richter als Generalsekretär des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes.

§§§

4.   Zulage für Richter als Referenten für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erhalten Richter am Landgericht und am Amtsgericht als Referent für die freiwillige Gerichtsbarkeit eine Stellenzulage nach Anlage IX (f).

§§§

 Besoldungsgruppe R 1 

Richter am Amtsgericht
Richter am Arbeitsgericht
Richter am Bundesdisziplinargericht
Richter am Landgericht
Richter am Sozialgericht
Richter am Verwaltungsgericht
Direktor des Amtsgerichts 1)
Direktor des Arbeitsgerichts 1)
Direktor des Sozialgerichts 1)
Staatsanwalt 2)

§§§

 Besoldungsgruppe R 2 

Richter am Amtsgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter – 1)
– als der ständige Vertreter eines Direktors – 2)
Richter am Arbeitsgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter – 1)
– als der ständige Vertreter eines Direktors – 2)
Richter am Bundespatentgericht
Richter am Finanzgericht
Richter am Landessozialgericht
Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof)
Richter am Sozialgericht
– als weiterer aufsichtsführender Richter – 1)
– als der ständige Vertreter eines Direktors – 2)
Vorsitzender Richter am Bundesdisziplinargericht
Vorsitzender Richter am Landgericht
Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Direktor des Amtsgerichts 3)
Direktor des Arbeitsgerichts 3)
Direktor des Sozialgerichts 3)
Vizepräsident des Amtsgerichts 4)
Vizepräsident des Arbeitsgerichts 4)
Vizepräsident des Bundesdisziplinargerichts 5)
Vizepräsident des Landgerichts 5)
Vizepräsident des Sozialgerichts 4)
Vizepräsident des Truppendienstgerichts 5)
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5)
Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Oberstaatsanwalt
– als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – 6)
– als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – 7)
– als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht (Kammergericht) –
  als Leiter einer Amtsanwaltschaft – 8)
  als ständiger Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft – 9)
Leitender Oberstaatsanwaltschaft
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – 10)

§§§



 Besoldungsgruppe R 3 

Vorsitzender Richter am Bundespatengericht
Vorsitzender Richter am Finanzgericht
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Kammergericht)
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsggerichtshof)
Präsident des Amtsgerichts 1)
Präsident des Arbeitsgericht 1)
Präsident des Bundesdisziplinargericht
Präsident des Landgerichts 1)
Präsident des Sozialgerichts 1)
Präsident des Truppendienstgericht
Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
Vizepräsident des Amtsgerichts 2)
Vizepräsident des Finanzgerichts 3)
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3)
Vizepräsident des Landessozialgerichts 3)
Vizepräsident des Landgerichts 2)
Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3)
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) 3)
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2)
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Leitender Oberstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – 4)
– als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandgericht (Kammergericht) –

§§§

 Besoldungsgruppe R 4 

Präsident des Amtsgerichts 1)
Präsident des Arbeitsgerichts 2)
Präsident des Landgerichts 1)
Präsident des Sozialgericht 2)
Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
Vizepräsident des Bundespatentgerichts
Vizepräsident des Landessozialgerichts 3)
Vizepräsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts)3)
Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) 3)
Leitender Oberstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht – 4)

§§§



 Besoldungsgruppe R 5 

Präsident des Amtsgerichts 1)
Präsident des Finanzgerichts 2)
Präsident des Landesarbeitsgerichts 2)
Präsident des Landessozialgerichts 2)
Präsident des Landgerichts 1)
Präsident des Oberlandesgerichts 2)
Präsident des Oberverwaltungsgerichts 2)
Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
Generalstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht – 3)

§§§

 Besoldungsgruppe R 6 

Richter am Bundesarbeitsgericht
Richter am Bundesfinanzhof
Richter am Bundesgerichtshof
Richter am Bundessozialgericht
Richter am Bundesverwaltungsgericht
Präsident des Amtsgerichts 1)
Präsident des Finanzgerichts 2)
Präsident des Landesarbeitsgerichts 2)
Präsident des Landessozialgerichts 2)
Präsident des Landgerichts 1)
Präsident des Oberlandesgerichts 3)
Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) 3)
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generalstaatsanwalt
– als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht – 4)

§§§

 Besoldungsgruppe R 7 

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
– als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft –

§§§

 Besoldungsgruppe R 8 

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
Präsident des Bundespatentgerichts
Präsident des Landesarbeitsgerichts 1)
Präsident des Landessozialgerichts 1)
Präsident des Oberlandesgerichts (Kammergerichts) 1)
Präsident des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) 1)
Vizepräsident des Bundesarbeitsgericht 2)
Vizepräsident des Bundesfinanzhofs 2)
Vizepräsident des Bundesgerichtshofs 2)
Vizepräsident des Bundessozialgerichts 2)
Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts 2)

§§§

 Besoldungsgruppe R 9 

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

§§§

 Besoldungsgruppe R 10 

Präsident des Bundesarbeitsgericht
Präsident des Bundesfinanzhof
Präsident des Bundesgerichtshof
Präsident des Bundessozialgericht
Präsident des Bundesverwaltungsgericht

§§§

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§§§