GKG Gerichtskostengesetz Anh-1  
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Anlage 1(zu § 11 Abs.1)Teil 2  

Nr.

Gebührentatbestand

Gebührenbetrag
oder Satz der Gebühr
Nach § 11 Abs.2 GKG



Teil 2
Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

I.  Prozeßverfahren

1.  Prozeßverfahren erster Instanz

2110

Verfahren im allgemeinen ....................................................
Die Gebühr entfällt bei
a) Zurücknahme der Klage vor Ablauf des Tages, an dem ein Beweisbeschluß oder ein Gerichtsbescheid unterschrieben ist und früher als eine Woche vor Beginn des Tages, der für die mündliche Verhandlung vorgesehen war; die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (§ 161 Abs.2 VwGO) steht der Zurücknahme nicht gleich;
b) Zurücknahme des Antrags nach § 47 VwGO vor Ablauf des Tages, an dem die Erwiderung des Antragsgegners bei Gericht eingeht.

1,0

2111

Zurücknahme der Klage in einem Verfahren nach § 93a Abs.2 VwGO vor Ablauf einer Erklärungsfrist nach § 93a Abs.2 Satz 1 VwGO:
Die Gebühr 2110 ermäßigt sich auf ...........................................

0,5

2113

Gerichtsbescheid (§ 84 VwGO), Beschluß nach § 93a Abs.2 VwGO, Grundurteil (§ 111 VwGO), Vorbehaltsurteil (§ 173 VwGO iVm § 302 ZPO) ...............................................

1,0

2114

Endurteil, soweit die Gebühr 2113 entstanden ist .......................

1,5

2115

Endurteil, soweit die Gebühr 2113 nicht entstanden ist .......................

2,5

2116

Entscheidungen nach § 47 VwGO ...............................................

2,5

2118

Beschluß nach § 161 Abs.2 VwGO, soweit nicht bereits die Gebühr 2114 oder 2115 entstanden ist ................................................

1,5

2119

Beschluß nach § 161 Abs.2 VwGO in einem Verfahren nach § 93a Abs.2 VwGO, wenn das Verfahren vor Ablauf einer Erklärungsfrist nach § 93a Abs.2 Satz 1 VwGO beendet wird:
Die Gebühr 2118 ermäßigt sich auf ........................................


2. Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Berufung, Berufungsverfahren

2120

Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird ..........................................

1,0

2121

Berufungsverfahren im allgemeinen ..........................................

1,5

2122

Zurücknahme der Berufung oder der Klage vor Ablauf des Tages, an dem ein Beweisbeschluß unterschrieben oder ein Termin zur mündlichen Verhandlung unterschriftlich bestimmt ist; die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (§ 161 Abs.2 VwGO) steht der Zurücknahme nicht gleich: Die Gebühr 2121 ermäßigt sich auf ........................................

0,5

2123

Beschluß nach § 93a Abs.2 VwGO, Beschluß nach § 130a VwGO, Grundurteil (§ 111 VwGO), Vorbehaltsurteil (§ 173 VwGO iVm § 302 ZPO) ....................................................

1,5

2124

Urteil, das die Instanz abschließt, soweit die Gebühr 2123 entstanden ist ..........................................

1,5

2125

Urteil, das die Instanz abschließt, soweit die Gebühr 2123 nicht entstanden ist ...........................................

3,0

2128

Beschluß nach § 161 Abs.2 VwGO, soweit nicht bereits die Gebühr 2124 oder 2125 entstanden ist ....................................................

1,5


3.  Revisionsverfahren

2130

Verfahren im allgemeinen ..........................................

2,0

2131

Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist; die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (§ 161 Abs.2 VwGO) steht der Zurücknahme nicht gleich:
Die Gebühr 2130 ermäßigt sich auf ..........................................

0,5

2132

Beschluß nach § 93a Abs.2 VwGO ..........................................

1,5

2133

Urteil, das die Instanz abschließt ........................................

3,0

2138

Beschluß nach § 161 Abs.2 VwGO ............................................

1,5


§§§


II.  Einstweilige Anordnungen, Verfahren nach § 80 Abs.5, § 80a Abs.3 VwGO

2210

Verfahren über den Antrag ..............................................
In Verfahren über den Antrag auf Erlaß und über den Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Anordnung werden die Gebühren jeweils gesondert erhoben. Mehrere Verfahren nach § 80 Abs.5, § 80a Abs.3 VwGO gelten innerhalb eines Rechtszuges als ein Verfahren.

0,5


§§§


III.   Selbständige Beweisverfahren, Vergleich, Verzögerung des Rechtsstreits

2300

Selbständiges Beweisverfahren .........................................

0,5

2310

Abschluß eines Vergleichs vor Gericht in einem Rechtsstreit:
Soweit der Wert des Vergleichsgegenstandes den Wert des Streitgegenstandes übersteigt ..............

0,25

2320

Auferlegung einer Gebühr nach § 34 GKG wegen Verzögerung des Rechtsstreits .......................................

wie vom Gericht
bestimmt


§§§


IV.  Zwangsvollstreckungsverfahren

2400

Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 169, 170 VwGO ....................

10,00 EUR


§§§


V.  Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Beschwerde, Beschwerdeverfahren

2500

Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Beschwerde (§ 146 Abs.5 und 6 VwGO):
Soweit der Antrag abgelehnt wird .....................................

1,0

2501

Verfahren über Beschwerden gegen Entscheidungen nach § 123 VwGO ........

1,0

2502

Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, wenn für die angefochtene Entscheidung oder für das dieser Entscheidung vorangegangene Verfahren eine Festgebühr bestimmt ist, und über die Beschwerde gegen eine Entscheidung im Verfahren über die Prozeßkostenhilfe:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ............................................
Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, daß eine Gebühr nicht zu erheben ist.

25,00 EUR
 
 
 

2503

Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird ...........................................

2,0

2504

Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird ................................................

1,0

§§§


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§§§