BVerwG | 2007 (3) | 61-090 |
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07.061 Schädigung im Sinne des § 1 Abs.6 Satz 1 VermG |
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BVerwG, U, 25.04.07, - 8_C_7/06 -
VermG_§_1 Abs.6 S.1
Schädigung / Verfolgung / politische Verfolgung / Gegnerschaft / Vermögensverlust / Ursächlichkeit / Mitursächlichkeit / Motiv / bestimmendes Motiv / Motivationsbeitrag / Konsumgenossenschaften / Genossenschaftsbewegung / Großeinkaufsgesellschaft / Landgut
Eine Schädigung im Sinne des § 1 Abs.6 Satz 1 VermG setzt voraus, dass die Verfolgung des Betroffenen aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen das bestimmende Motiv für den Vermögensverlust war. Eine bloße Mitursächlichkeit reicht nicht aus.
§§§
07.062 Sonderabfallverbrennungsanlage |
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BVerwG, U, 26.04.07, - 7_C_7/06 -
KrW-/AbfG_§_4 Abs.4 S.2, KrW-/AbfG_§_4 Abs.4 S.3; Richtlinie 75/442/EWG Art.1 Buchst.e, Buchst.f; Anhang II A, II B
Sonderabfall / Abfall zur Beseitigung / Abfall zur Verwertung / Abfallgemisch / Verbrennung / Hauptzweck / Energieerzeugung / Stützfeuerung / Primärenergie / Substitution / Ressourcenschonung
1) In einer Sonderabfallverbrennungsanlage wird Primärenergie substituiert, wenn Abfall bei der Stützfeuerung als Ersatzbrennstoff eingesetzt wird. Zur Annahme einer Verwertungsmaßnahme bedarf es keiner vollständigen Austauschbarkeit von Abfall und Primärenergie in dem Sinn, dass die Anlage auch bei Ausbleiben sämtlicher Abfälle weiterbetrieben würde.
2) Der Einsatz heizwertreichen Abfalls zur Stützfeuerung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage ist regelmäßig eine Verwertungsmaßnahme, wenn er zur gezielten Steuerung des Verbrennungsprozesses eingesetzt wird. Die Verwendung eines geeigneten Abfallgemischs zur Sicherstellung einer selbstgängigen Verbrennung sämtlicher Abfälle ist keine Verwertungsmaßnahme.
§§§
07.063 Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen |
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BVerwG, U, 26.04.07, - 4_CN_3/06 -
VwGO_§_47 Abs.1 Nr.1, VwGO_§_47 Abs.1 Nr.2, VwGO_§_47 Abs.2a; BauGB_§_5 Abs.2 Nr.1, BauGB_§_15 Abs.3 S.1, BauGB_§_35 Abs.3 S.1 Nr.1, BauGB_§_35 Abs.3 S.3
Flächennutzungsplan / Darstellung von Konzentrationsflächen / Standortplanung für Windenergieanlagen / Außenwirksamkeit gegenüber Planbetroffenen / prinzipale Normenkontrolle / Statthaftigkeit / Abwägungsgebot / Verhinderungsplanung
Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB (hier: Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen) unterliegen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs.1 Nr.1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle.
§§§
07.064 Lastentragungsgesetz |
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BVerwG, U, 26.04.07, - 3_A_7/05 -
GG_Art.104a Abs.6; LastG_§_1, LastG_§_4, LastG_§_5; EMRK_Art.41
Finanzverfassung / Lastentragung / Lastentragungsgesetz / Altfälle / Rückwirkung / Pflichtverletzung / Menschenrechtskonvention / Konventionsverstoß / EGMR / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte / Völkerrecht / Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen; überlange Verfahrensdauer / Erstattung / Mitverursachung / Vergleich
2) Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte.
3) Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt.
4) Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 LastG „bestätigt“, wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat.
5) Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen.
§§§
07.065 Vergabe von öffentlichen Aufträgen |
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BVerwG, B, 02.05.07, - 6_B_10/07 -
GVG_§_17a Abs.4, GVG_§_17b Abs.2; VwGO_§_40 Abs.1
Beschwerde / weitere Beschwerde / sofortige weitere Beschwerde / „unterschwelliges“ Vergabeverfahren / Rechtsweg / öffentlich-rechtliche Streitigkeit / bürgerlich-rechtliche Streitigkeit / Verweisung
Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.
§§§
07.066 Bodenordnungsverfahren-Beschleunigungsgebot |
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BVerwG, B, 10.05.07, - 10_B_71/06 -
LwAnpG_§_64; FlurbG_§_139, FlurbG_§_143, FlurbG_§_144 S.1
Bodenneuordnungsverfahren / Anordnungsbeschluss / Antragsbefugnis / Gebäudeeigentum / Beschleunigungsgebot / Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde
1) Das Beschleunigungsgebot gebietet es dem Flurbereinigungsgericht, wenn eben möglich, den Rechtsstreit zu einem sachlichen Ende zu bringen (im Anschluss an den Beschluss vom 26.Februar 1988 BVerwG 5 B 143.86 Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr.4 S.3).
2) Das Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn das Flurbereinigungsgericht auf die Klage des Bodeneigentümers gegen Entscheidungen, die in einem auf Antrag eines vorgeblichen Gebäudeeigentümers durchgeführten Bodenordnungsverfahren ergangen sind, den Anordnungsbeschluss mit der Begründung für rechtswidrig erachtet, es habe einen anderen Gebäudeeigentümer ermittelt.
§§§
07.067 Bebauungsplan-Anpassungspflicht |
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BVerwG, B, 14.05.07, - 4_BN_8/07 -
BauGB_§_1 Abs.4, BauGB_§_10, BauGB_§_214 Abs.3; ROG_§_3 Nr.2, ROG_§_2
Bebauungsplan / Bekanntmachung / Anpassung / Anpassungspflicht
Wenn nach Beschlussfassung eines Bebauungsplans ein Ziel der Raumordnung rechtswirksam wird, das eine Anpassungspflicht begründet, darf der Bebauungsplan nicht bekanntgemacht werden.
§§§
07.068 Ausschlussbescheid |
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BVerwG, U, 16.05.07, - 3_C_25/06 -
VwGO_§_60 Abs.1, VwGO_§_60 Abs.2 S.3 und 4, VwGO_§_60 Abs.3, VwGO_§_74 Abs.1; (aF) VwZG_§_15 Abs.2, VwZG_§_15 Abs.3 S.2; EntschG_§_10 Abs.1 S.1 Nr.7, EntschG_§_12 Abs.1 S.1; GBBerG_§_15 Abs.1, GBBerG_§_15 Abs.2 S.1, GBBerG_§_15 Abs.3 S.2, 3, 4 und 5; ZPO_§_951, ZPO_§_957 Abs.2; BGB_§_2038 Abs.1 S.2 Hs.2; VermG_§_36 Abs.4 S.1 (aF) HypAblV_§_§ 5 Abs.1
Klagefrist / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Wiedereinsetzung von Amts wegen / Ermessensentscheidung / Klagebefugnis des Miterben / nicht beanspruchte Vermögenswerte / nicht bekannte oder nicht auffindbare Miteigentümer oder Miterben / Aufgebotsverfahren / Aufgebotsfrist / nachträgliche Meldung / Ausschlussbescheid / Bestandskraft / Ausschlussurteil / Entschädigungsfonds
1) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen nach § 60 Abs.2 Satz 4 VwGO ist keine Ermessensentscheidung.
2) Ein Bescheid nach § 15 Abs.3 GBBerG, mit dem sämtliche Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit ihren Rechten an einem Nachlassgegenstand ausgeschlossen werden, kann von jedem einzelnen Miterben nach § 2038 Abs.1 Satz 2 Halbs.2 BGB angefochten werden.
3) Im Verfahren nach § 10 Abs.1 Satz 1 Nr.7 EntschG iVm § 15 GBBerG sind alle Anmeldungen zu berücksichtigen, die bis zur Bestandskraft des Ausschlussbescheides eingegangen sind.
§§§
07.069 Bewirtschaftungsvereinbarungen |
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BVerwG, B, 24.05.07, - 7_B_12/07 -
VwVfG_§_56 Abs.1 S.2; BNatSchG_§_1
Öffentlich-rechtlicher Vertrag / Kopplungsverbot in öffentlich-rechtlichem Vertrag / sachlicher Zusammenhang in öffentlich-rechtlichem Vertrag / Vertragsnaturschutz / Bewirtschaftungsvereinbarung
Liegen fachliche Gründe des Naturschutzes vor, besteht bei Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des „Vertragsnaturschutzes“ ein sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann, wenn Vereinbarungen über in anderen Gesetzen geregelte Materien (hier: Ausübung der Jagd) getroffen werden.
§§§
07.070 Umweltinformation |
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BVerwG, B, 12.06.07, - 7_VR_1/07 -
VwGO_§_50 Abs.1 Nr.6; MBPlG_§_2d Abs.1; UIG_§_3 Abs.1
Umweltinformation / Anspruch auf freien Zugang / Planfeststellungsverfahren / Bundesverwaltungsgericht / sachliche Zuständigkeit / erstinstanzliche Zuständigkeit
Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs.1 Nr.6 VwGO betreffen, erfasst nicht Streitigkeiten um Ansprüche auf Auskunft über planfeststellungspflichtige Vorhaben, die auf das Umweltinformationsgesetz gestützt sind.
§§§
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