BVerwG | 2007 (2) | 31-60 |
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07.031 Abführungsbetrages an den Entschädigungsfonds |
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BVerwG, U, 22.02.07, - 5_C_4/06 -
EV_Art.21; EntschG_§_3, EntschG_§_4, EntschG_§_10 Abs.1 S.1 Nr.3; VermG_§_1 Abs.6, VermG_§_5 Abs.1 Buchst.b
Abführungsbetrag / Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~/ Entschädigungsfonds / Grundstücksschädigung / Schädigung, gestreckte / Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages / Unternehmensschädigung / Verwaltungsvermögen / Zeitpunkt der Schädigung / Zwangsversteigerung als Schädigung / Zwangsverwaltung als Schädigung
Bei der Bemessung des Abführungsbetrages an den Entschädigungsfonds nach § 10 Abs.1 Satz 1 Nr.3 EntschG ist für die Bestimmung des „vor der Schädigung“ zuletzt festgestellten Einheitswerts abzustellen auf den Zeitpunkt der Schädigung des Grundstückes, für das ein Einheitswert festgestellt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem Grundstück um das Betriebsgrundstück eines Unternehmens handelt, das nach den Feststellungen im vermögensrechtlichen Verfahren von einer Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen gewesen ist.
§§§
07.032 Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung |
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BVerwG, U, 22.02.07, - 5_C_32/05 -
SGB-VIII_§_10 Abs.1, SGB-VIII_§_35a Abs.1 bis 3
Eingliederungshilfe / Annexkosten / Nachranggrundsatz / Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen / Akzessorietät, keine strenge bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht / Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten zum Jugendhilferecht / ergänzendes Eintretenmüssen der Jugendhilfe
Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung zu ambulanter therapeutischer Behandlung als Annexkosten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.
§§§
07.033 Gesamtschuldnerische Mithaftung |
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BVerwG, U, 28.02.07, - 3_C_40/06 -
BeamtVG_§_12 Abs.1, BeamtVG_§_12 Abs.3, BeamtVG_§_14, BeamtVG_§_66 Abs.1, BeamtVG_§_66 Abs.2, BeamtVG_§_66 Abs.9, BeamtVG_§_85 Abs.1 bis 4
Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit / vorgeschriebene Ausbildung im Sinne von § 12 Abs.1 BeamtVG / förderliche Fachkenntnisse im Sinne von § 66 Abs.9 BeamtVG / kommunale Wahlbeamte auf Zeit / Versorgung nach Wechsel des Beamtenverhältnisses / Ermittlung des Ruhegehaltssatzes durch Vergleichsberechnung gemäß § 85 Abs.1 bis 4 BeamtVG.
1) Die Haftungsregelung des § 349 Abs.5 Satz 2 LAG findet auch dann Anwendung, wenn der Erwerb der Schadensausgleichsleistung vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1.Januar 2000 stattgefunden hat.
2) Die gesamtschuldnerische Mithaftung für die Rückzahlung des Lastenausgleichs setzt nicht voraus, dass der in Anspruch Genommene die gesamte Schadensausgleichsleistung oder deren Surrogat vom Rückzahlungspflichtigen ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat.
§§§
07.034 Zwangsarbeiter |
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BVerwG, U, 28.02.07, - 3_C_38/05 -
AusglLeistG_§_1 Abs.4
Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage / Unwürdigkeit / Ausschluss / Anspruchsausschluss / Ausschlusstatbestand / dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten / erhebliches Vorschubleisten / Nationalsozialismus / nationalsozialistisches System / Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit / Missbrauch der Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil Anderer / Rüstungsbetrieb / Rüstungsproduktion / Zwangsarbeiter / Kriegsgefangene / Haager Landkriegsordnung / Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen / Kriegsgefangenenkonvention; Strafgefangene / KZ-Häftlinge / Ausgleichsleistung
1) Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegs- und Strafgefangenen in einem Rüstungsbetrieb während des Zweiten Weltkriegs verstößt gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, wenn sie im Unternehmen menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen unterworfen waren. Zu einem Ausschluss von Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs.4 AusglLeistG führt nicht bereits die Anforderung solcher Personen durch das Unternehmen.
2) Die zu einem Unternehmen vorliegenden Informationen sind im Lichte der allgemeinkundigen zeithistorischen Erkenntnisse zur damaligen Situation von Zwangsarbeitern sowie Kriegs- und Strafgefangenen zu würdigen.
3) Eine Verletzung der Kriegsgefangenenkonventionen dadurch, dass in einem Rüstungsbetrieb Kriegsgefangene auch zu Arbeiten eingesetzt wurden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegshandlungen standen, begründet nicht zugleich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit.
4) Der Einsatz von Zwangsarbeitern sowie von Kriegs- und Strafgefangenen in einem Unternehmen und dadurch erzielte Gewinne stellen noch keinen Missbrauch der Stellung als Unternehmensverantwortlicher zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil Anderer dar.
5) Die Herstellung von Rüstungsgütern ist nicht als erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs.4 AusglLeistG zu werten.
§§§
07.035 Haftungsregelung des § 349 Abs.5 Satz 2 LAG |
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BVerwG, U, 28.02.07, - 3_C_48/06 -
LAG_§_349 Abs.5 S.2
Schadensausgleich / Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich / Mithaftung für Rückzahlungspflicht / Übertragung ohne angemessene Gegenleistung
Die Haftungsregelung des § 349 Abs.5 Satz 2 LAG findet auch dann Anwendung, wenn der Erwerb der Schadensausgleichsleistung vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 2000 stattgefunden hat.
§§§
07.036 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung |
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BVerwG, U, 28.02.07, - 3_C_18/06 -
VwRehaG_§_1 Abs.1 S.2, VwRehaG_§_1 Abs.1 S.3; VermG_§_1 Abs.8
Enteignungsmaßnahme / Bodenreform / Eingriff in Persönlichkeitssphäre des Betroffenen / Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Ansprüche auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte sind durch § 1 Abs.1 Satz 2 VwRehaG ausgeschlossen, wenn der Eingriff vorrangig gegen das Vermögen des Geschädigten und nicht gegen dessen Person gerichtet war. Das ist jedenfalls bei Enteignungen von mehr als 100 ha Land im Zuge der sog. Bodenreform gegeben, die ohne Rücksicht auf die individuelle politische Gesinnung der Eigentümer erfolgt sind.
§§§
07.037 Vordienstliche Ausbildungszeiten |
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BVerwG, U, 28.02.07, - 2_C_18/06 -
BeamtVG_§_12 Abs.1, BeamtVG_§_12 Abs.3, BeamtVG_§_14, BeamtVG_§_66 Abs.1, BeamtVG_§_66 Abs.2, BeamtVG_§_66 Abs.9, BeamtVG_§_85 Abs.1 bis 4
Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit / vorgeschriebene Ausbildung im Sinne von § 12 Abs.1 BeamtVG / förderliche Fachkenntnisse im Sinne von § 66 Abs.9 BeamtVG / kommunale Wahlbeamte auf Zeit / Versorgung nach Wechsel des Beamtenverhältnisses / Ermittlung des Ruhegehaltssatzes durch Vergleichsberechnung gemäß § 85 Abs.1 bis 4 BeamtVG
Vor Inkrafttreten des § 66 Abs.7 BeamtVG (nunmehr Abs.9) am 1.Januar 1992 konnten Ausbildungszeiten kommunaler Wahlbeamter bei deren Versorgung auch dann nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn sie für ein unmittelbar vorangehendes Beamtenverhältnis vorgeschrieben waren und zwischen beiden Beamtenverhältnissen ein zeitlicher und funktionaler Zusammenhang bestand.
Z-001 Wahlbeamte - Anrechnung von Ausbildungszeiten als ruheghaltsfähig
Auszug aus: BVerwG, U, 28.02.07, - 2_C_18/06 - Originalurteil = www.BVerwG.de
§§§
07.038 Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses |
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BVerwG, B, 01.03.07, - 5_AV_1/07 -
VwGO_§_53 Abs.1 Nr.5, VwGO_§_169 Abs.1 S.2; GVG_§_17a Abs.2 S.3
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs.2 Satz 3 GVG / Kompetenzkonflikt, negativer, zwischen Verwaltungsgericht und Sozialgericht / Verweisung an zuständiges Gericht, Bindungswirkung / Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung negativer Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungs- und Sozialgerichten
Die Verwaltungsgerichte sind auch nach dem Übergang der Zuständigkeit für Sozialhilfesachen auf die Sozialgerichte für die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Titeln in Sozialhilfesachen zuständig.
§§§
07.039 Abgesenkte Besoldung |
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BVerwG, B, 01.03.07, - 2_C_13/06 -
VwGO_§_53 Abs.1 Nr.5, VwGO_§_169 Abs.1 S.2; GVG_§_17a Abs.2 S.3
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a Abs.2 Satz 3 GVG / Kompetenzkonflikt, negativer, zwischen Verwaltungsgericht und Sozialgericht / Verweisung an zuständiges Gericht, Bindungswirkung / Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung negativer Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungs- und Sozialgerichten
1) Die Vorschriften der 2.Besoldungs-Übergangsverordnung sind seit dem 25.November 1997 auch auf Hochschullehrer anwendbar.
2) Ein Beamter, der seine Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben hat und vor dem 25.November 1997 erstmals im Beitrittsgebiet ernannt worden ist, verliert seinen Anspruch auf einen Zuschuss nach § 4 2.BesÜV aF auch dann nicht, wenn er innerhalb des Beitrittsgebiets seinen Dienstherrn und seinen Status gewechselt hat.
§§§
07.040 Biogasanlage im Außenbereich |
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BVerwG, B, 07.03.07, - 4_BN_1/07 -
BauGB_§_1 Abs.7, BauGB_§_5 Abs.2 Nr.1, BauGB_§_8 Abs.2 S.1, BauGB_§_12; VwGO_§_47 Abs.2 S.1
Flächennutzungsplan / Standortzuweisung / Biogasanlage / Entwicklungsgebot / vorhabenbezogener Bebauungsplan / Normenkontrollverfahren / Antragsbefugnis
1) Standortzuweisungen in einem Flächennutzungsplan (hier: Biogasanlage im Außenbereich), die einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorbereiten sollen, können die konkrete Aussicht auf einen Nutzungsvorteil begründen, der in der Bebauungsplanung als privater Belang des Grundeigentümers abwägungserheblich ist.
2) Weicht der Bebauungsplan von der Standortzuweisung im Flächennutzungsplan ab, kann der betroffene Grundeigentümer in seinem Anspruch auf gerechte Abwägung (§ 1 Abs.7 BauGB) verletzt und im Verfahren der Normenkontrolle (§ 47 VwGO) antragsbefugt sein.
§§§
07.041 Siedlungsunternehmen |
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BVerwG, U, 07.03.07, - 8_C_26/05 -
VermG_§_3 Abs.1 S.4, VermG_§_3 Abs.1 S.11; GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1
Siedlungsunternehmen / Parzellierung / Unternehmen / gutgläubiger Erwerb / Restitutionsausschluss
1) Ob eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung im Sinne von § 3 Abs.1 Satz 4 Halbs.2 VermG gewesen war, beurteilt sich in erster Linie nach faktischen Kriterien.
2) Ein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes liegt vor, wenn es als funktional zusammenhängende Sachgesamtheit ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit aufweist.
3) Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs.1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art.3 Abs.1, Art.14 Abs.1 GG.
§§§
07.042 Straßenbauvorhaben-Verkehrslärm |
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BVerwG, U, 07.03.07, - 9_C_2/06 -
VwVfG_§_75 Abs.2 S.2, VwVfG_§_75 Abs.3 S.2; (SG) LVwG_§_142 Abs.2 S.2, LVwG_§_142 Abs.3 S.2; (74) FStrG_§_17 Abs.6 S.2, FStrG_§_17 Abs.7 S.2; BImSchG_§_3 Abs.1, BImSchG_§_41 - 43; 16.BImSchV_§_1 Abs.2 S.1 Nr.2
Planfeststellung / Straßenbauvorhaben / Verkehrslärm / Lärmschutz / nicht voraussehbare Wirkungen / nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen / 30 Jahres Frist / kürzerer Prognosezeitraum / Prognosehorizont / fehlgeschlagene Prognose / Lärmsteigerung / erhebliche Belästigung / Erheblichkeitsschwelle / enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle / Gesundheitsgefahr / Berechnungsverfahren / Dimensionierung
1) Der Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen wegen nicht voraussehbarer (Lärm-)Wirkungen eines (Straßenneubau-)Vorhabens gemäß § 75 Abs.2 Satz 2 VwVfG besteht grundsätzlich für die gesamte Dauer der 30-Jahres-Frist gemäß § 75 Abs.3 Satz 2 Halbs.2 VwVfG. Er wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Lärmprognose des Planfeststellungsbeschlusses zulässigerweise ein kürzerer Prognosezeitraum (hier: rund 15 Jahre) zugrunde lag. Das Tatbestandsmerkmal „nicht voraussehbar“ ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der „fehlgeschlagenen Prognose“ und setzt eine solche nicht voraus.
2) Nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen iSv § 75 Abs.2 Satz 2 VwVfG liegen erst dann vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung der Lärmeinwirkungen kommt. Das ist grundsätzlich erst der Fall, wenn der nach der damaligen, methodisch korrekten Prognose zu erwartende Beurteilungspegel um mindestens 3 dB(A) überschritten wird. Eine Lärmzunahme von weniger als 3 dB(A) kann ausnahmsweise dann erheblich sein, wenn der Beurteilungspegel die sog. enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle übersteigt.
Der Anspruch gemäß § 75 Abs.2 Satz 2 VwVfG besteht dem Grunde nach, wenn der Betroffene bei Voraussehbarkeit dieser Wirkungen nach der Rechtslage, die dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugrunde lag, einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen gehabt hätte. Dies ist grundsätzlich anhand des damals angewandten Berechnungsverfahrens zu ermitteln. Neue Berechnungsmethoden können ggf angewandt werden, wenn die Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Über die Dimensionierung danach anzuordnender nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen ist dagegen nach der derzeitigen Rechtslage zu entscheiden.
Der Anspruch ist nicht gegeben bei Straßen, die vor dem Inkrafttreten von § 17 Abs.6 Satz 2 FStrG 1974 (am 7. Juli 1974) planfestgestellt worden sind.
§§§
07.043 Nicht bekannten SMAD-Befehl |
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BVerwG, U, 07.03.07, - 8_C_28/05 -
VermG_§_1 Abs.8 Buchst.a
Enteignung / besatzungshoheitliche Grundlage / bisher unbekannte SMAD-Befehle / Enteignungsverbot / Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs / Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
1) Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.
§§§
07.044 Wohn- oder Zufluchtstätten |
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BVerwG, B, 08.03.07, - 9_B_19/06 -
VermG_§_1 Abs.8 Buchst.a
Enteignung / besatzungshoheitliche Grundlage / bisher unbekannte SMAD-Befehle / Enteignungsverbot / Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs / Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
1) Verwaltungsvorschriften sind, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel.
2) Wanderkorridore der Amphibien sind keine Wohn- oder Zufluchtstätten iSv § 42 Abs.1 Nr.1 BNatSchG.
§§§
07.045 Ausgleichsleistung |
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BVerwG, U, 15.03.07, - 3_C_37/06 -
AusglLeistG_§_1 Abs.1, AusglLeistG_§_1 Abs.4
Ausgleichsleistung / Unwürdigkeit / Ausschluss / Anspruchsausschluss / Ausschlusstatbestand / Berechtigter / Anspruchsteller / Erbe / Durchgangserbe / Zwischenerbe / Zwischenglied in der Erbenkette / dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten / erhebliches Vorschubleisten
Eine Ausgleichsleistung kann nicht wegen Unwürdigkeit nach § 1 Abs.4 AusglLeistG verweigert werden, wenn ein Ausschlusstatbestand allenfalls durch einen Zwischenerben verwirklicht wurde, der bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes bereits verstorben war.
§§§
07.046 Schwangerschaftskonfliktberatung |
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BVerwG, U, 15.03.07, - 3_C_35/06 -
SchKG_§_2, SchKG_§_3, SchKG_§_4 Abs.2, SchKG_§_8; BaySchBerG_Art.3 Abs.5, BaySchBerG_Art.12, BaySchBerG_Art.16
Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen / Wohnortnähe / wohnortnahes Beratungsangebot / plurales Beratungsangebot / weltanschauliche Vielfalt
1) Eine landesrechtliche Regelung, die bei der Bedarfsermittlung nach § 4 SchKG Beratungsstellen außer Ansatz lässt, die das Kriterium der Wohnortnähe noch erfüllen würden, verletzt kein Bundesrecht.
2) Die den staatlichen Beratungsstellen aufgegebene weltanschauliche Neutralität ist nicht identisch mit der in §§ 3 und 8 SchKG geforderten weltanschaulichen Vielfalt bzw Pluralität.
3) Das bundesrechtliche Erfordernis eines pluralen Beratungsangebots wird verfehlt, wenn der Staat durch den Umfang seiner Beratungskapazität den Markt verstopft und anderen Beratungsträgern unter Berufung auf die Deckung des Bedarfs den Zugang verwehrt.
4) Eine landesrechtliche Regelung, nach der die Grenze unzulässiger Verdrängung freier Beratungsträger überschritten wird, wenn der Staat in Konkurrenzsituationen bei der Erforderlichkeitsprüfung eigenes Personal mit mehr als der Hälfte der Mindestbesetzung in Ansatz bringt, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden.
§§§
07.047 Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak) |
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BVerwG, U, 20.03.07, - 1_C_21/06 -
AsylVfG_§_73 Abs.1, AsylVfG_§_73 Abs.2a; AufenthG_§_26 Abs.3, AufenthG_§_60 Abs.1; AuslG_§_51 Abs.1; VwVfG_§_48 Abs.4, VwVfG_§_49 Abs.2 S.2; Richtlinie 2004/83/EG Art.11, Art.14
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak) / Prüfungspflicht des Bundesamts / Alt-Anerkennung / neue Frist / Fristbeginn / Ermessensentscheidung / Unverzüglichkeit des Widerrufs / Jahresfrist für Widerruf / Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung / nichtstaatliche Akteure / staatliche oder quasistaatliche Gewalt / Schutz vor Verfolgung / allgemeine Gefahren
1) § 73 Abs.2a AsylVfG findet auf den nach dem 1.Januar 2005 ausgesprochenen Widerruf einer vor diesem Zeitpunkt unanfechtbar gewordenen Anerkennung (Alt-Anerkennung) mit der Maßgabe Anwendung, dass die darin vorgesehene neue Drei-Jahres-Frist, nach deren Ablauf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens erstmals die Widerrufsvoraussetzungen prüfen muss, erst vom 1.Januar 2005 an zu laufen beginnt.
2) Eine Ermessensentscheidung über den Widerruf nach § 73 Abs.2a Satz 3 AsylVfG kommt auch bei derartigen Alt-Anerkennungen erst in Betracht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem vorangegangenen Verfahren die Widerrufsvoraussetzungen sachlich geprüft und verneint hat (Negativentscheidung).
§§§
07.048 Dienstliche Beurteilung |
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BVerwG, U, 21.03.07, - 2_C_2/06 -
BLV_§_40, BLV_§_41
Dienstliche Beurteilung / Information des Beurteilers über die Leistungen des Beurteilten / „ranggleicher“ Beamter als Informant / kritische Würdigung der Information durch Beurteiler wegen möglichen Konkurrenzverhältnisses
An der dienstlichen Beurteilung eines Beamten kann als Informant des Beurteilers auch ein Beamter mitwirken, der dasselbe Statusamt wie der Beurteilte bekleidet. Der Beurteiler hat jedoch die Angaben eines solchen Informanten auch unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Konkurrenzverhältnisses zu würdigen.
§§§
07.049 „Ein-Euro-Jobs“ |
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BVerwG, U, 21.03.07, - 6_P_4/06 -
(RP) PersVG_§_78 Abs.2 S.1 Nr.1
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen / Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger („Ein-Euro-Jobs“) / zusätzliche Arbeiten
Der Einsatz erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verrichtung von im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten („Ein-Euro-Jobs“) in der Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des dortigen Personalrats bei Einstellungen.
§§§
07.050 Neues Wohngebiet-Lärmbelastung |
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BVerwG, U, 22.03.07, - 4_CN_2/06 -
BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_1 Abs.7, BauGB_§_2 Abs.3, BauGB_§_214
Wohngebiet / Lärmimmissionen / aktiver Lärmschutz / passiver Lärmschutz / Straßenverkehrslärm / Orientierungswerte DIN 18005 / Abwägungsgebot
Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz durch Lärmschutzwälle oder -wände zu verzichten. Je nach den Umständen des Einzelfalls, zB in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.
§§§
07.051 Führungserprobung |
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BVerwG, U, 22.03.07, - 2_C_10/06 -
(NW) LBG_§_25a, LBG_§_25b; BBesG_§_13, BBesG_§_42 Abs.2 S.2; BRRG_§_3 Abs.1 S.1 Nr.3, BRRG_§_12a; GG_Art.33 Abs.2, GG_Art.33 Abs.5
Beamtin / Rektorin einer Grundschule / Führungserprobung / Divergenz zwischen Statusamt und Dienstposten während der Probezeit
Der Erfolg der Führungserprobung nach § 25a LBG NRW aF beurteilt sich nach der Bewährung des Beamten in dem ihm übertragenen Funktionsamt und wird daher durch dieses begrenzt. Entspricht der Dienstposten nicht dem auf Probe übertragenen Statusamt, so kann aus der Bewährung in dieser Funktion der höherwertige Status nicht dauerhaft beansprucht werden.
§§§
07.052 Erhebung kommunaler Beiträge |
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BVerwG, B, 22.03.07, - 10_BN_5/06 -
GG Art.3 Abs.1; VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1
Äquivalenzprinzip / kommunaler Abwasserverband / Rechtsnachfolge / Trägerwechsel / Altanschließer / Neuanschließer / Beitrag / Heranziehungsverfahren / Beitragsdifferenzierung / Antragsbefugnis / Rechtsschutzbedürfnis / Gleichheitssatz
1) Die Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips an die Erhebung kommunaler Beiträge sind auch dann zu beachten, wenn eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband übergeht, ohne dass der neue Einrichtungsträger Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger der Gemeinde wird.
2) Den Anforderungen der genannten Grundsätze braucht der Satzungsgeber nach dem Trägerwechsel aber nicht zwingend durch unterschiedliche Beitragssätze für Alt- und Neuanschließer Rechnung zu tragen. Der gebotene Belastungsausgleich kann vielmehr auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens bewirkt werden, wenn von Differenzierungen der Beitragsregelungen aus Gründen kaum zu bewältigender Regelungskomplexität Abstand genommen wird.
§§§
07.053 Atomares Endlager |
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BVerwG, B, 26.03.07, - 8_B_74/06 -
GG_Art.85 Abs.3 S.1, GG_Art.100 Abs.1 S.1; GG_Art.103 Abs.1; AtG_§_7 Abs.2 Nr.1, AtG_§_7 Abs.2 Nr.2, AtG_§_7 Abs.2 Nr.3, AtG_§_7 Abs.2 Nr.5; AtG_§_9a Abs.3 S.1, AtG_§_9b Abs.1 S.1, AtG_§_9b Abs.4 S.1 und 2; StrlSchV_§_47 Abs.1, StrlSchV_§_49 Abs.1; AtVfV_§_4 Abs.1 S.2; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_86 Abs.2; VwGO_§_108 Abs.2; VwVfG_§_21
Atomares Endlager / vernachlässigbare Wärmestrahlung / Planfeststellung / planerische oder gebundene Entscheidung / Planrechtfertigung / Standortsuche / Bedarf / natürliche Strahlenexposition / wasserrechtlicher Besorgungsgrundsatz / Gebot der Schadensvorsorge / terroristischer Angriff / ethische Aspekte / Weisungen / ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung / Aussetzung des Verfahrens / Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
1) Die atomrechtliche Planfeststellung ist eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Alternativstandorte.
2) Die Entscheidung für das Konzept einer nicht rückholbaren Endlagerung bedarf keiner weitergehenden gesetzlichen Regelung.
§§§
07.054 Hinterliegergrundstück |
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BVerwG, U, 28.03.07, - 9_C_4/06 -
BauGB_§_131 Abs.1 S.1, BauGB_§_133 Abs.1; (He) LBO_§_4 Abs.1, LBO_§_75; BGB_§_741 ff, BGB_§_1009 Abs.2, BGB_§_890 Abs.1
Erschließungsbeitrag / Hinterliegergrundstück / Vorderliegergrundstück / Anliegergrundstück / einheitliche Nutzung / Eigentümeridentität / teilweise Eigentümeridentität / teilweise Personenidentität / bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Erreichbarkeitsanforderungen / Baulast / beschränkte persönliche Dienstbarkeit / Vereinigung der Grundstücke / grenzüberschreitende Nutzung / Umzäunung / Plattenweg / Gartennutzung
Ein Hinterliegergrundstück ist bei einheitlicher Nutzung mit dem an die Erschließungsstraße angrenzenden Anliegergrundstück auch dann erschlossen iSv § 131 Abs.1 Satz 1 und § 133 Abs.1 BauGB, wenn es in der Hand (schon) nur eines von mehreren Miteigentümern des Hinterliegergrundstücks liegt, der zugleich Alleineigentümer des Anliegergrundstücks ist, die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit des Hinterliegergrundstücks zu erfüllen (Fortentwicklung zum Urteil vom 26.Februar 1993 BVerwG 8 C 35.92 BVerwGE 92, 157 <160 ff.>).
§§§
07.055 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft |
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BVerwG, U, 28.03.07, - 9_A_17/06 -
AEG_§_18, AEG_§_39 Abs.1; VerkPBG_§_1 Abs.1, VerkPBG_§_5 Abs.1, VerkPBG_§_11 Abs.2; (aF) (Bl) NatSchG_§_2, NatSchG_§_6, NatSchG_§_14 Abs.5, NatSchG_§_26a
Klagebefugnis / Planfeststellung / Plangenehmigung / naturschutzrechtliche Eingriffsregelung / Biotopschutz / Ersatzmaßnahme / Abwehrrecht / Rechtsverletzung / Abwägungsgebot / schutzwürdige Interessen / schutzwürdiger Belang / Milieuschutz / Wertminderung / öffentlicher Weg / öffentliche Zugänglichkeit / Naturschutz / Erholung / Einsicht / Einbruchsgefahr / abwägungserheblicher Belang
1) Die gesetzliche Anordnung einer Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dient ebenso wie der Biotopschutz ausschließlich den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und mithin dem Allgemeininteresse. Private Interessen werden hierdurch nicht geschützt (im Anschluss an das Urteil vom 8.Juli 1998 BVerwG 11 A 30.97 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr.21 S.47).
2) Nicht schutzwürdig und mithin nicht abwägungserheblich ist ein Belang ua dann, wenn sein Träger sich vernünftigerweise auf die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Veränderungen einstellen musste und er deswegen nicht auf den Fortbestand einer bestimmten Situation vertrauen durfte (im Anschluss an den Beschluss vom 9.November 1979 BVerwG 4 N 1.78 und 2 bis 4.79 - BVerwGE 59,87 <102 f.>; hier: Anlegen eines öffentlichen Weges in einem bisher unzugänglichen Naturschutzgebiet in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses).
§§§
07.056 Immissionsgrenzwertüberschreitung-Feinstaubpartikel |
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BVerwG, B, 29.03.07, - 7_C_9/06 -
BImSchG_§_17 Abs.1 S.2, BImSchG_§_24 S.1, BImSchG_§_40 Abs.1, BImSchG_§_45 Abs.1, BImSchG_§_47 Abs.1, BImSchG_§_47 Abs.2, BImSchG_§_47 Abs.6, BImSchG_§_48a Abs.1; 22.BImSchV_§_4 Abs.1; 35.BImSchV_§_1 ff; StVO_§_45 Abs.1 S.2 Nr.3, StVO_§_45 Abs.1b Nr.5, StVO_§_45 Abs.9; Richtlinie 96/62/EG Art.7 Abs.3, Art.8 Abs.3; Richtlinie 1999/30/EG Art.5 Abs.1
Feinstaubpartikel / Luftreinhaltung / Aktionsplan / Immissionsgrenzwert / Gesundheitsschutz / Gefahrenabwehr / Vorsorge / subjektives Recht / Aufgabennorm / planunabhängige Maßnahme / Planfeststellung / anlagenbezogene Schadstoffimmission / Straßenverkehrsbeschränkung / Anspruch auf Einschreiten / europarechtliche Richtlinie / Umsetzung in nationales Recht / Direktwirkung / Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts / Verfahrensautonomie des Mitgliedstaats / Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes / Anspruch auf einen Aktionsplan
1) Ein Dritter, der von gesundheitsrelevanten Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans iSd § 47 Abs.2 BImSchG. Er kann sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel PM10 im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen.
2) Zur Frage, ob europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art.7 Abs.3 der Richtlinie 96/62/EG, den nationalen Gesetzgeber zu einer drittschützenden Ausgestaltung der behördlichen Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplans zwingt (Vorlage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof).
§§§
07.057 Veränderungssperre |
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BVerwG, B, 29.03.07, - 4_BN_11/07 -
BauGB_§_14, BauGB_§_17; VwGO_§_47
Normenkontrolle / Bebauungsplan / Veränderungssperre / andere Planung
Erklärt das Normenkontrollgericht einen Bebauungsplan, der in der Aufstellungsphase durch eine Veränderungssperre gesichert war, für unwirksam, und beschließt die Gemeinde für denselben Planbereich erneut die Aufstellung eines Bebauungsplans, kann sie zur Sicherung dieser Planung eine neue Veränderungssperre erlassen.
§§§
07.058 Einberufungsbescheid |
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BVerwG, B, 29.03.07, - 6_B_2/07 -
VwGO_§_72; VwVfG_§_48; VwZG_§_4 Abs.1; WPflG_§_21; KDVG_§_3 Abs.2
Prozesskostenhilfe / Ablehnung / Überprüfung durch das Revisionsgericht / Gehörsrüge / erfolgreicher Widerspruch / Abhilfe / Rücknahme / Ermessen / Treu und Glauben / Formenmissbrauch / Einberufungsbescheid / fiktiver Zugang
Hebt die Behörde statt einen Abhilfebescheid nach § 72 VwGO zu erlassen einen Einberufungsbescheid wegen eines vor dessen Zustellung eingegangenen Kriegsdienstverweigerungsantrages im Wege der Rücknahme nach § 48 VwVfG auf, so handelt sie auch dann nicht treuwidrig, wenn sich dem Einberufungsbescheid etwa anhaftende weitere Rechtsmängel bis zum Gestellungstermin hätten korrigieren lassen.
§§§
07.059 „Schwerwiegenden“ Missbrauch |
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BVerwG, U, 29.03.07, - 5_C_22/06 -
7.FeststellungsDV_§_2; AusglLeistG_§_1 Abs.4; LAG_§_359; REAO_Art.2 ff; RepG_§_15 Abs.2; VermG_§_1 Abs.6, VermG_§_7a Abs.3b, VermG_§_7a Abs.3c
Arisierungskauf / Ausschluss von Entschädigungsleistungen / Eigentum, jüdisches -/ Erwerb unter Wert / Einheitswert / Entschädigungsleistungen, Ausschluss von -/ jüdisches Eigentum / Kaufpreis, unangemessener / Missbrauch, schwerwiegender -, der eigenen Stellung / Missverhältnis, gravierendes -, von Kaufpreis und Verkehrswert / Nationalsozialistisches Unrechtssystem / schwerwiegender Missbrauch der eigenen Stellung / Stellung, schwerwiegender Missbrauch der eigenen - / Verkehrswert
1) Eine missbrauchsfähige Stellung im Sinne des § 7a Abs.3b Satz 2 VermG setzt keine besondere Stellung im nationalsozialistischen Unrechtssystem voraus, es genügt die Stellung von nicht selbst Verfolgten beim Erwerb von Eigentum verfolgter Personen.
2) Für einen „schwerwiegenden“ Missbrauch reicht ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist, soweit nicht andere Missbrauchsumstände hinzutreten, ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert. Als Leitlinie hierfür gilt eine Unterschreitung des damaligen Verkehrswerts um mehr als 25 vH; ist der Verkehrswert nicht bekannt, ist an festgestellte Einheitswerte anzuknüpfen.
§§§
07.060 Mietbeihilfe |
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BVerwG, U, 18.04.07, - 6_C_26/06 -
USG_§_7a; ZDG_§_25; SG_§_2
Zivildienst / Wehrdienst / Einberufung / Diensteintritt / Dienstantritt / Mietbeihilfe
Dem Wehrdienstleistenden (Zivildienstleistenden) kann auch dann gemäß § 7a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 USG eine Mietbeihilfe gewährt werden, wenn das geförderte Mietverhältnis erst aus Anlass der Einberufung begründet worden ist und wenige Stunden vor dem Wehrdienst (Zivildienst) begonnen hat.
§§§
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