BVerwG | 2006 (1) | 1-30 |
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[ 2005 ][ ][ » ][ 2007 ] | [ ] |
06.001 Ausschluss eines Personalratsmitgliedes |
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BVerwG, B, 11.01.06, - 6_PB_17/05 -
BPersVG_§_10, BPersVG_§_28 Abs.1 S.2
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats / Beschlussfassung über den Ausschlussantrag / Anhörung / Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes / Vermutung über Abstimmungsverhalten bei geheimer Abstimmung
1) Der Personalrat ist vor der Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag nach § 28 Abs.1 Satz 2 BPersVG nicht verpflichtet, dem betroffenen Personalratsmitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
2) Die Schweigepflicht des Personalratsmitgliedes kann sich nach den Umständen des Einzelfalls auch auf das vermutete Abstimmungsverhalten im Personalrat bei geheimen Abstimmungen beziehen.
§§§
06.002 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse |
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BVerwG, B, 12.01.06, - 20_F_12/04 -
VwGO_§_99, VwGO_§_100 Abs.1, VwGO_§_86 Abs.1 S.1; GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1
Vorlage der Behördenakten im Prozess / Angaben zu Betriebs- bzw Geschäftsgeheimnissen in den Akten / gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts / Wahrung der Betriebs- bzw Geschäftsgeheimnisse / Erheblichkeit der geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen für die Entscheidung in der Hauptsache / Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde / Wissen um Erheblichkeit bei Ermessensausübung / förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts über Erheblichkeit des geheimhaltungsbedürftigen Akteninhalts
Enthalten die Behördenakten, über deren Vorlage im Prozess die Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs.1 Satz 2 VwGO zu entscheiden hat, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, muss im Zeitpunkt einer behördlichen Freigabeentscheidung außer Zweifel stehen, dass der Inhalt der Akten nach der Rechtsauffassung des Hauptsachegerichts für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist. Hierzu bedarf es in aller Regel eines Beweisbeschlusses über die Aktenbeiziehung oder einer sonstigen förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts.
§§§
06.003 Funktionsvergleich |
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BVerwG, B, 12.01.06, - 6_P_6/05 -
BPersVG_§_77 Abs.1; 2.BesVNG_Art.VIII § 1
Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten / leitender Angestellter bei einer Betriebskrankenkasse / Vergleichbarkeit mit Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 16
1) Zur Beantwortung der Frage, ob die Stellung eines leitenden Angestellten bei einer Betriebskrankenkasse einer Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 16 vergleichbar ist, kann nicht auf Art.VIII § 1 Abs.3 2.BesVNG zurückgegriffen werden.
2) Der gebotene Funktionsvergleich ist anhand einfach zu überschauender und zu handhabender Kriterien vorzunehmen; als solche kommen in Betracht: Rang der Führungsebene, Stellenplan der Krankenkasse, Zahl der betroffenen Angestellten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten, im Verhältnis zum Vorstand eigenständig wahrzunehmender Aufgabenkreis.
§§§
06.004 Wehrbeschwerdeverfahren |
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BVerwG, B, 17.01.06, - 1_WB_3/05 -
WBO_§_22
Zuständigkeit / Antrag auf gerichtliche Entscheidung / Beurteilung / Beurteilungszuständigkeit / Delegation / Delegierung
1) Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im Wehrbeschwerdeverfahren nach § 22 WBO kann nicht dadurch begründet werden, dass eine unzuständige Stelle über den Ausgangsbescheid und im Gefolge davon der Inspekteur des Heeres unzuständigerweise über die weitere Beschwerde entscheidet.
2) Wird die Zuständigkeit eines Vorgesetzten „für Beurteilungen“ auf einen anderen Vorgesetzten delegiert, erfasst die Delegierung den gesamten bezeichneten Bereich, sofern sie nicht gegenständlich beschränkt oder mit zeitlichen oder inhaltlichen Vorbehalten oder Maßgaben versehen ist.
§§§
06.005 Gewerbeuntersagungsrechtsstreit-GmbH |
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BVerwG, B, 18.01.06, - 6_C_21/05 -
GewO_§_12, GewO_§_35; GmbHG_§_60 Abs.1 Nr.4, GmbHG_§_66 Abs.1; InsO_§_1, InsO_§_21, InsO_§_35 Abs.1, InsO_§_80 Abs.1, InsO_§_157 S.1, InsO_§_259 Abs.1, InsO_§_260; VwGO_§_134 Abs.1
Beigeladener / Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Gewerbetreibender / Gewerbeuntersagung / Insolvenzverfahren / Insolvenzverwalter / Sprungrevision / Zustimmung
1) Im Gewerbeuntersagungsrechtsstreit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, über deren Vermögen während des Anfechtungsprozesses das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, muss der beigeladene Insolvenzverwalter zur wirksamen Einlegung einer zugelassenen Sprungrevision die Zustimmungen des Beklagten und der klagenden Gesellschaft der Revisionsschrift beifügen.
2) Die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision wird nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine anwaltlich beglaubigte Ablichtung der Zustimmungserklärung vorlegt (wie Beschluss vom 25.August 2005 BVerwG 6 C 20.04 NJW 2005, 3367).
§§§
06.006 Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen |
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BVerwG, TU, 19.01.06, - 3_C_52/04 -
VO (EWG) Nr.1765/92, VO (EG) Nr.658/96; MOG_§_6 Abs.5; KpfAusV_§_3 Abs.5; VwGO_§_127
Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen / Öllein / ermittelte Fläche / ortsübliche Normen über Anbau und Pflege von Kulturpflanzen / Fruchtfolge / Ermächtigung zum Erlass von Landesverordnungen / besondere regionale Gegebenheiten / Anschlussberufung
1) Die Anschlussberufung muss nicht denselben Streitgegenstand betreffen wie die zugelassene Hauptberufung.
2) Knüpft das Gemeinschaftsrecht die Gewährung von Ausgleichszahlungen für den Anbau bestimmter Früchte an die Beachtung ortsüblicher Normen, so kann der nationale Gesetzgeber diese Normen durch Rechtssatz bestimmen.
3) § 6 Abs.5 MOG dient dazu, die den Mitgliedstaaten vom Gemeinschaftsrecht eröffneten Regelungsspielräume in den Fällen an die Länder weiterzureichen, in denen das Gemeinschaftsrecht diese Regelungsspielräume gerade mit Blick auf eine Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten eröffnet.
4) Eine landesrechtliche Vorschrift, mit der die anerkannten ortsüblichen Normen über Aussaat und Pflege von Kulturpflanzen festgelegt werden, muss das im Land geltende Verständnis der guten landwirtschaftlichen Praxis wiedergeben.
§§§
06.007 Vorläufigen Dienstenthebung |
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BVerwG, B, 19.01.06, - 2_WDB_6/05 -
GG_Art.1 Abs.1, GG_Art.2 Abs.2 S.1; SG_§_6, SG_§_7, SG_§_10 Abs.3, SG_§_12 S.2; SG_§_17 Abs.2 S.1, SG_§_22; WDO_§_83 Abs.3, WDO_§_93 Abs.1 S.2, WDO_§_94 Abs.1 Nr.2, WDO_§_114 Abs.1 S.1, WDO_§_114 Abs.3 S.2; WDO_§_126 Abs.1, WDO_§_126 Abs.1 S.1, WDO_§_126 Abs.5 S.1, WDO_§_126 Abs.5 S.3; WStG_§_30, WStG_§_31; StGB_§_223, StGB_§_224; StPO_§_170 Abs.1, StPO_§_203; VorgV_§_4 Abs.1 S.1 Nr.2
Vorläufige Dienstenthebung / Uniformtrageverbot / Verdacht der Misshandlung Untergebener / Grundrechte der Soldaten / Schutz der Rekruten / Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens / Ansehen der Bundeswehr
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Soldaten und des Uniformtrageverbots.
§§§
06.008 Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen |
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BVerwG, B, 19.01.06, - 3_C_52/04 -
VO (EWG) Nr.1765/92 Art.7 Abs.6; VO (EWG) Nr.3887/92 Art.9; KpfAusV_§_12a
Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen / Stilllegungsausgleich / Flächenstilllegung / freiwillige Flächenstilllegung / Blockprinzip / Vorabentscheidung
Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art.9 Abs.2 bis 4 der Verordnung (EWG) Nr.3887/92 dahin auszulegen ist, dass die Berechnung der Höchstfläche, die für Ausgleichszahlungen für eine freiwillige Flächenstilllegung in Betracht kommt, auf der Grundlage der beantragten oder der tatsächlich ermittelten Anbaufläche erfolgt.
§§§
06.009 Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen |
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BVerwG, U, 19.01.06, - 3_C_11/05 -
HHG_§_2 Abs.1 Nr.2, HHG_§_10 Abs.4; StrRehaG_§_16 Abs.2, HHG_§_25 Abs.2; VwVfG_§_48 Abs.1
Strafrechtliche Rehabilitierung /Häftlingshilfebescheinigung / Bestandskraft / Wiederaufgreifen / Ermessen / Ausschlussgründe / Inoffizieller Mitarbeiter / Ministerium für Staatssicherheit / Staatssicherheitsdienst der DDR / IM / Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit / Unwürdigkeit / Nachweis einer Drittschädigung
1) Der auf eine mehrjährige Tätigkeit des Betroffenen als IM für den Staatssicherheitsdienst der DDR gestützte Ausschluss von Leistungen nach § 2 Abs.1 Nr.2 HHG setzt nicht den Nachweis voraus, dass diese Tätigkeit bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatte; vielmehr reicht es aus, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen.
2) Ist ein Antrag auf Kapitalentschädigung nach § 16 Abs.2 StrRehaG bestandskräftig abgelehnt worden und ist diese Entscheidung rechtswidrig, weil der Betroffene im Besitz einer Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs.4 HHG ist, darf die Rücknahme des ablehnenden Bescheides nach § 48 Abs.1 Satz 1 VwVfG mit der Begründung versagt werden, dass auch die Häftlingshilfebescheinigung wegen eines Verstoßes des Betroffenen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit rechtswidrig sei.
§§§
06.010 Charakterlichen Eignung |
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BVerwG, U, 24.01.06, - 1_WB_9/05 -
SLV_§_40 Abs.1
Zulassung / Laufbahnzulassung / charakterliche Eignung / Eignung / Prognose / Eignungsbeurteilung / Prognoseentscheidung / Beurteilungsspielraum
1) Bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers ist namentlich zu prüfen, ob Umstände, die im Beurteilungszeitpunkt aktuell für eine Nichteignung sprechen, diesen Schluss auch prognostisch für den zu beurteilenden künftigen Zeitraum tragen.
2) Werden vom Bewerber für den maßgeblichen Prognosezeitraum für eine atypische Entwicklung sprechende Gesichtspunkte oder für die Eignungsbeurteilung relevante veränderte Umstände substantiiert vorgetragen, muss sich die zuständige Stelle damit, gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderweitigen Sachverstandes, hinreichend auseinander setzen sowie ihre Prognoseentscheidung in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise gegenüber dem Betroffenen begründen.
§§§
06.011 Russischen Föderation |
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BVerwG, U, 24.01.06, - 1_WB_15/05 -
SÜG_§_14 Abs.3, SÜG_§_14 Abs.4, SÜG_§_2 Abs.1, SÜG_§_2 Abs.2, SÜG_§_3 Abs.1, SÜG_§_5 Abs.2, SÜG_§_12 Abs.1, SÜG_§_12 Abs.3, SÜG_§_13 Abs.1, SÜG_§_13 Abs.6, SÜG_§_35 Abs.3; WBO_§_7 Abs.2; GG_Art.19 Abs.4; VwVfG_§_7 Abs.1, VwVfG_§_7 Abs.2; MADG_§_1 Abs.3, MADG_§_1 Abs.5, MADG_§_14, MADG_§_3, MADG_§_10
Rechtsbehelfsbelehrung / Begründung / truppendienstliche Erstmaßnahme / Sicherheitsrisiko / sicherheitsempfindliche Tätigkeit / Einstellung / Verfahrenseinstellung / Russische Föderation / Militärischer Abschirmdienst (MAD)/ Sicherheitsüberprüfung / Amtshilfe / Bundesnachrichtendienst (BND) / Ermittlungen / Übermittlung
1) Die Mitteilung des Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung über die Einstellung des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens verlangt als truppendienstliche Erstmaßnahme eine ausdrückliche Belehrung darüber, dass dem davon Betroffenen als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, der innerhalb einer Frist von zwei Wochen begründet werden muss.
2) Für die Einstufung der Russischen Föderation als Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken ist allein der Bundesminister des Innern zuständig; der Geheimschutzbeauftragte im Bundesministerium der Verteidigung ist hieran ungeachtet der sowohl in den bilateralen Beziehungen als auch im NATO- und EU-Rahmen praktizierten militärpolitischen Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und Deutschland gebunden.
3) Befugnisse zur Vornahme eigenständiger Ermittlungen im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in der Russischen Föderation stehen dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) nach dem MAD-Gesetz nicht zu.
4) Die (ihm fehlende) Kompetenz und Zuständigkeit für solche Ermittlungen in der Russischen Föderation darf sich der MAD auch nicht im Wege der Amtshilfe etwa mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) verschaffen.
§§§
06.012 Sicherheitsüberprüfung |
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BVerwG, B, 24.01.06, - 1_WB_17/05 -
SÜG_§_5 Abs.1; SÜG_§_14 Abs.3; StPO_§_153 Abs.1
Sicherheitsrisiko / Dienstvergehen / Strafverfahren / Verfahrenseinstellung
Der Gegenstand eines Strafverfahrens, welches nach § 153 Abs. 1 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist, darf bei der Sachverhaltsermittlung im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung berücksichtigt werden.
§§§
06.013 Anschluss- und Benutzungszwang |
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BVerwG, U, 25.01.06, - 8_C_13/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.2 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1, GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.20a, GG_Art.28 Abs.2; (SH) GO_§_§ 17; EGV_Art.28, EGV_Art.49, EGV_Art.82, EGV_Art.86
Anschluss- und Benutzungszwang / Fernwärme / Ermächtigungsgrundlage / Klimaschutz / Bestimmtheit / Verhältnismäßigkeit / Staatsziel Umweltschutz / Umweltschutz / Staatsziel / Kraft-Wärme-Kopplung /Geeignetheit / Erforderlichkeit / Angemessenheit / Zumutbarkeit / Befreiungstatbestände / Europarecht / Dienstleistungsfreiheit / Warenverkehrsfreiheit / Wettbewerbsregeln
Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.
§§§
06.014 Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen |
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BVerwG, B, 25.01.06, - 2_B_36/05 -
(99) BBVAnpG_Art.9 §§ 1, 2; BBesG_§_2 Abs.1, BBesG_§_2 Abs.6; BGB_§_288, BGB_§_291
Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen / Rechtshängigkeitszinsen / Verzugszinsen / Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
1) Der Dienstherr kann mit der Zahlung von Besoldungsleistungen erst nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes, aus dem sich der Zahlungsanspruch ergibt, in Verzug geraten.
2) Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs auf Nachzahlung von Besoldungsleistungen wird nicht durch Erhebung einer (erfolgreichen) Klage auf Feststellung ausgelöst, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt ist.
§§§
06.015 Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft |
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BVerwG, U, 25.01.06, - 6_A_6/05 -
GG_Art.4 Abs.1, GG_Art.4 Abs.2, GG_Art.9 Abs.2, GG_Art.140 iVm WRV_Art.137 Abs.2, WRV_Art.137 Abs.2 VereinsG_§_3 Abs.1 S.1 3.Alternative, VereinsG_§_3 Abs.1 S.2, VereinsG_§_14 Abs.1 S.1, VereinsG_§_15 Abs.1 S.1, VereinsG_§_18 S.2
Vereinsverbot / religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit / Anwendbarkeit von Art.9 Abs.2 GG / Sich-Richten gegen den Gedanken der Völkerverständigung / Aufforderung zur Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen
Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.
§§§
06.016 Erinnerung gegen den Kostenansatz |
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BVerwG, B, 25.01.06, - 10_KSt_5/05 -
VwGO_§_10 Abs.3, VwGO_§_50, VwGO_§_87a; GKG_§_21 Abs.1, GKG_§_66 Abs.1, GKG_§_66 Abs.6 S.1
Erinnerung / Kostenansatz / unrichtige Sachbehandlung / Einzelrichter / Bundesverwaltungsgericht
Über die Erinnerung gegen den Kostenansatz entscheidet auch beim Bundesverwaltungsgericht nach § 66 Abs.6 Satz 1 GKG der Einzelrichter.
§§§
06.017 Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe |
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BVerwG, U, 26.01.06, - 2_WD_2/05 -
SG_§_7, SG_§_17 Abs.2 S.1; WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_58 Abs.7, WDO_§_67 Abs.1 S.1, WDO_§_67 Abs.2 S.2; ZDv_14/5 F 511 Nr.3 Abs.2, Nr.24 Abs.2, Nr.3 Abs.1 Satz 1; ZDv 10/1 Nr.355
Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe / eigenmächtige Abwesenheit von der Fachausbildung / eigenmächtige Abwesenheit als Schüler im Rahmen der Berufsförderung / Dienstaufsicht / Übergangsbeihilfe
Die Eigenschaft eines Soldaten als Schüler im Rahmen der Berufsförderung rechtfertigt eine mildere Beurteilung seiner eigenmächtigen Abwesenheit in Anlehnung an die Grundsätze der Senatsrechtsprechung zur eigenmächtigen Abwesenheit von der Fachausbildung.
§§§
06.018 Eingetragenen Lebenspartnerschaft |
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BVerwG, U, 26.01.06, - 2_C_43/04 -
BBesG_§_1 Abs.2 Nr.3, BBesG_§_39 Abs.1, BBesG_§_40 Abs.1 Nr.1, BBesG_§_40 Abs.1 Nr.4; GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.6 Abs.1, GG_Art.33 Abs.5; Richtlinie 2000/78/EG vom 27.November 2000; VwGO_§_86 Abs.1 S.1
Eingetragene Lebenspartnerschaft / Familienzuschlag der Stufe 1 / analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften / planwidrige Lücke / Gleichheitssatz / Differenzierungsgesichtspunkte / sexuelle Orientierung und Familienstand / Alimentationsprinzip / gemeinschaftsrechtliches Gleichbehandlungsgebot / Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung / Wohnung des Beamten / Begriff der Aufnahme / Fortführung einer früher begründeten Wohngemeinschaft / Verweigerung von Angaben zur Sachverhaltsaufklärung
1) Ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 wie ein verheirateter Beamter.
2) Ein Beamter, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, hat Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs.1 Nr.4 BBesG vorliegen.
3) Eine Person, die zusammen mit dem Beamten eine ursprünglich gemeinsam finanzierte Wohnung bewohnt, ist von dem Beamten in seine Wohnung aufgenommen worden, wenn dieser ihr das Verbleiben in der Wohnung gestattet hat, nachdem er alleiniger Kostenträger geworden ist (wie Urteil vom 31.Mai 1990 BVerwG 2 C 43.88 Buchholz 240 § 40 BBesG Nr.19).
§§§
06.019 Russische Rehabilitierung |
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BVerwG, B, 27.01.06, - 8_B_96/05 -
VermG_§_1 Abs.7, VermG_§_1 Abs.8 Buchst.a; SMAD-Befehl Nr.196
russische Rehabilitierung / Folgeanspruch / Restitutionsverbot / Aufsiedlungsflächen.
Einer Restitution nach erfolgter russischer Rehabilitierung steht nicht entgegen, dass die betreffenden landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Bodenreform in der SBZ aufgesiedelt worden waren.
§§§
06.020 Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung |
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BVerwG, B, 27.01.06, - 6_P_5/05 -
(Hb) (aF) PersVG_§_86 Abs.1 Nr.18
Ersatzanspruch / Geltendmachung / Schadensersatz / Schadensersatzanspruch / Bereicherung / ungerechtfertigte Bereicherung / Überzahlung / Rückzahlung / Rückforderung / Bezüge / Gehalt / Lohn
Der auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gestützte Anspruch des Dienstherrn auf Erstattung überzahlter Bestandteile von Gehältern, Löhnen oder Bezügen ist kein Ersatzanspruch im Sinne von § 86 Abs.1 Nr.18 HmbPersVG; seine Geltendmachung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
§§§
06.021 Gemeldetes FFH-Gebiet |
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BVerwG, B, 31.01.06, - 4_B_49/05 -
BNatSchG_§_19 Abs.2, BNatSchG_§_19 Abs.3, BNatSchG_§_34; HENatG_§_6a; FFH-RL_Art.4 Abs.5, FFH-RL_Art.6 Abs.2 bis 4; Vogelschutz-RL Art.4 Abs.1 S.4; VwVfG_§_74 Abs.3
FFH-Gebiet / gemeldetes - / Gemeinschaftsliste / Vorabentscheidung / Europäischer Gerichtshof / Schutzmaßnahmen / angemessener Schutz / Verschlechterungsverbot / Ausnahmeentscheidung / Alternativlösung / Alternativenprüfung / Auslegung / Planunterlagen / Verträglichkeitsprüfung / Kohärenz / Ausgleichsmaßnahme / Entscheidungsvorbehalt / Planergänzung / zeitliche Funktionslücke / Vogelschutzgebiet / faktisches - / Gebietsabgrenzung / Gebietszuschnitt / Identifizierung / Verbandsklage / Streitwert
1) Bei Infrastrukturvorhaben in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, stellt jedenfalls die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art.6 Abs.3 und 4 FFH-RL in aller Regel einen "angemessenen Schutz" im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13.Januar 2005 C-117/03 dar (Bestätigung des Beschlusses vom 7.September 2005 BVerwG 4 B 49.05 ).
2) Die Regelung von Einzelheiten des Kohärenzausgleichs kann einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vorbehalten bleiben; dies gilt jedenfalls, wenn die Durchführung der notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen nicht ungewiss ist.
3) Eingriffe in Natur und Landschaft können auch auf Flächen zulässig sein, auf denen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen an anderer Stelle vorgenommenen Eingriff auszugleichen sind.
§§§
06.022 Regulierungsstreitigkeiten nach dem Postgesetz |
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BVerwG, B, 31.01.06, - 6_B_78/05 -
VwGO_§_124, VwGO_§_134 Abs.1 S.1, VwGO_§_135; (04) TKG_§_132, TKG_§_137 Abs.3 S.1; PostG_§_44
Streitigkeit nach dem Postgesetz / Urteil des Verwaltungsgerichts / Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision / Ausschluss der Berufung
In Regulierungsstreitigkeiten nach dem Postgesetz ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht durch Gesetz ausgeschlossen.
§§§
06.023 Nachrangige Schädigung |
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BVerwG, B, 01.02.06, - 3_B_90/05 -
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1 S.1, GG_Art.14 Abs.1 S.2; EntschG_§_1 Abs.2, EntschG_§_12 Abs.1; VermG_§_1 Abs.6, VermG_§_2 Abs.1, VermG_§_3 Abs.2, VermG_§_7a Abs.3b S.2, VermG_§_7a Abs.3c, VermG_§_33 Abs.1 S.1
Nachrangige Schädigung / Entschädigungsberechtigung / Restitutionsantrag / Entschädigungsverfahren / besonderes Antragserfordernis / Ausschlussfrist / Gleichheitssatz / unterschiedliche Sachverhalte / Würdigkeitsprüfung / Redlichkeit / nachträgliche Regelung / Vertrauensschutz / Rechtsstaatsprinzip
Das in § 7a Abs.3c Satz 3 VermG und § 12 Abs.1 Satz 4 EntschG geregelte und mit einer Ausschlussfrist verbundene eigenständige Antragserfordernis für das Entschädigungsbegehren eines nachrangig Geschädigten ist mit Art.3 Abs. 1 GG vereinbar.
§§§
06.024 Unternehmensschädigung |
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BVerwG, B, 22.02.06, - 3_B_118/05 -
NS-VEntschG_§_1 Abs.1 S.1, NS-VEntschG_§_2 S.3 und 4; VermG_§_1 Abs.6; VermG_§_3 Abs.1 S.4 und 5
Unternehmensschädigung / Bruchteilsrestitution / Ausschluss der Bruchteilsrestitution / Entschädigungsberechtigung / Singularentschädigung / Unternehmensentschädigung / Wahlrecht / Vorrang der Unternehmensrestitution / ergänzende Singularrestitution und -entschädigung
§ 1 Abs.1 Satz 1 NS-VEntschG gibt dem Berechtigten im Falle des Ausschlusses einer Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs.1 Satz 4 und 5 VermG kein Wahlrecht zwischen Unternehmensentschädigung und Singularentschädigung. Vielmehr kann eine gesonderte Entschädigung für das nicht restituierbare Bruchteilseigentum nur verlangt werden, wenn die betroffenen Vermögenswerte in der Bemessungsgrundlage für die Unternehmensentschädigung nicht berücksichtigt werden.
§§§
06.025 Entschädigungslose Enteignung |
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BVerwG, U, 23.02.06, - 3_C_22/05 -
AusglLeistG_§_1 Abs.1, AusglLeistG_§_1 Abs.4; VermG_§_1 Abs.8 Buchst.a
Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage / Ausschluss / Anspruchsausschluss / Ausschlusstatbestand / dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten / Unwürdigkeit / unmittelbar Geschädigter / Berechtigter / Erbe / Erbeserbe / Rechtsnachfolge / Rechtsnachfolger / Rechtsvorgänger
In die Prüfung, ob ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs.4 AusglLeistG vorliegt, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war. Die Enteignung zielt auf denjenigen ab, dessen Belastung, etwa durch erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems, der Grund für den Zugriff auf den Vermögenswert und die entschädigungslose Enteignung war (wie Urteil vom 24.Februar 2005 BVerwG 3 C 16.04).
§§§
06.026 Einsatz von Elektroreizgeräten |
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BVerwG, U, 23.02.06, - 3_C_14/05 -
TierSchG_§_3 Nr.11
Tierschutz / Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung
Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr.11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
§§§
06.027 Entziehungsvermutung |
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BVerwG, U, 23.02.06, - 7_C_4/05 -
VermG_§_1 Abs.6; VermG_§_2 Abs.1 S.4; REAO_Art.3 Abs.1 Buchst.b
Vermögensrechtliche Berechtigung / Schädigungsmaßnahme / Vermögensverlust / Eigentumsaufgabe / rassische Verfolgung / Entziehungsvermutung / Kollektivverfolgung / Gesellschaft / jüdische Gesellschafter / Minderheitsbeteiligung / Eigenanteile der Gesellschaft / Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz / jüdische juristische Person / Selbstauflösung / Rechtsnachfolge
Die Entziehungsvermutung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gilt für juristische Personen, an denen Juden im Sinne der später erlassenen Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz entscheidend beteiligt waren, vom 30. Januar 1933 an für die gesamte nationalsozialistische Zeit.
§§§
06.028 Aufhebung einer Schule |
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BVerwG, B, 24.02.06, - 6_P_4/05 -
(Ss) PersVG_§_73 Abs.2, PersVG_§_76 Abs.1, PersVG_§_77 Nr.2
Dienststelle / Auflösung / Aufhebung / Schule / Grundschule / Schulnetzplanung / Schulträger / Schulaufsichtsbehörde / Ministerium / Kultusministerium / Zustimmung / Mitwirkung / Erörterung / Unterrichtung
Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates.
§§§
06.029 Komplexer Siedlungsbau |
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BVerwG, B, 28.02.06, - 8_B_89/05 -
VermG_§_5 Abs.1 Buchst.c
Grundstück / Rückgabe / Restitutionsausschluss / Siedlung / Siedlungsbau / komplexer Siedlungsbau / Einfamilienhäuser / städtebauliche Einheit
Allein die einheitliche Planung und Errichtung einer "kompletten" Siedlung stellt keinen komplexen Siedlungsbau im Sinne von § 5 Abs.1 Buchst.c VermG dar. Können die einzelnen Grundstücke individuell veräußert werden, so wird die städtebauliche Einheit nicht durch die Rückgabe des Grundstücks an den früheren Eigentümer gefährdet (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 10.Juni 1998 BVerwG 7 C 27.97 Buchholz 428 § 5 VermG Nr.16).
§§§
06.030 Annexleistungen |
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BVerwG, U, 02.03.06, - 5_C_15/05 -
(93) SGB_VIII_§_10 Abs.2 S.2, SGB_VIII_§_39, SGB_VIII_§_41; BSHG_§_27 Abs.3 S.1, BSHG_§_39, BSHG_§_40; SGB-X_§_102, SGB-X_§_104, SGB-X_§_105
Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger der Sozialhilfe für -/ Eingliederungshilfe, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der -/ Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen Sozialhilfeträger / Jugendhilfe, Verhältnis zur Sozialhilfe / Erstattung von Annexleistungen der Jugendhilfe durch Träger der Sozialhilfe / Lebensunterhalt, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der Sozialhilfe wegen Leistungen für den -/ Sozialhilfe, Verhältnis zur Jugendhilfe / Vollzeitpflege, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Sozialhilfeträger bei -/
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann wegen seiner Aufwendungen für den Lebensunterhalt eines in einer Pflegefamilie untergebrachten, körperlich oder geistig behinderten Kindes, Jugendlichen bzw jungen Volljährigen keine Erstattung von dem für Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen.
§§§
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