BVerwG | 2006 (6) | 151-180 |
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[ 2005 ][ « ][ » ][ 2007 ] | [ ] |
06.151 Anonyme Spende |
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BVerwG, U, 26.07.06, - 6_C_20/05 -
GG_Art.21 Abs.1 S.3, GG_Art.21 Abs.1 S.4; (94) PartG_§_18 Abs.1, PartG_§_18 Abs.2 S.1 Nr.3, PartG_§_19 Abs.4 S.3, PartG_§_23 Abs.4 S.3, PartG_§_23a Abs.1, PartG_§_23a Abs.2, PartG_§_25 Abs.1 S.1, PartG_§_25 Abs.1 S.2 Nr.5; (02) PartG_§_31a, PartG_§_31c; VwVfG_§§_47, VwVfG_§§_48, VwVfG_§§_49a
Anonyme Spende / Leistungsbescheid / Partei / Parteienfinanzierung / politische Partei / Rückforderung / Rücknahme eines Leistungsbescheides / Spende / Spendensanktion / staatliche Mittel / Teilfinanzierung / Transparenzgebot / Umdeutung / Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel / „W. Spendenaffäre“
1) Staatliche Reaktionen auf Spendenfälle, die vor Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes abgeschlossen waren, sind auf das Parteiengesetz in den vorangegangenen Fassungen zu stützen.
2) Die Annahme einer Spende setzt den Willen voraus, die Spende als Zuwendung für Parteizwecke entgegenzunehmen.
3) Für die nach § 25 Abs.1 Satz 2 Nr.5 PartG 1994 erforderliche Feststellung der Person des Spenders kommt es auf die Kenntnis der zur Entgegennahme, Verwaltung und Verwendung der Spende berechtigten Personen im Zeitpunkt der Annahme der Spende an; dies gilt nicht nur hinsichtlich der für eine Partei auf Bundesebene tätigen Personen, sondern auch hinsichtlich der für die nachfolgende Parteigliederung tätigen Funktionsträger.
4) Die Rückforderung zur Parteienfinanzierung gewährter Mittel setzt nach dem Parteiengesetz in der Fassung von 1994 die Rücknahme der Mittelfestsetzung voraus; das gilt auch im Falle eines Anspruchsverlusts nach § 23a Abs.1 Satz 1 PartG 1994.
5) Unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG sind auch die Verwaltungsgerichte im Gerichtsverfahren ermächtigt, fehlerhafte Verwaltungsakte umzudeuten; dies gilt auch im Revisionsverfahren, sofern die das Revisionsgericht bindenden tatrichterlichen Feststellungen (vgl § 137 Abs.2 VwGO) ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt sind (wie BVerwGE 110, 111 <114>).
§§§
06.152 Auskehranspruch |
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BVerwG, U, 27.07.06, - 3_C_31/05 -
GG_Art.21 Abs.1 S.3, GG_Art.21 Abs.1 S.4; (94) PartG_§_18 Abs.1, PartG_§_18 Abs.2 S.1 Nr.3, PartG_§_19 Abs.4 S.3, PartG_§_23 Abs.4 S.3, PartG_§_23a Abs.1, PartG_§_23a Abs.2, PartG_§_25 Abs.1 S.1, PartG_§_25 Abs.1 S.2 Nr.5; (02) PartG_§_31a, PartG_§_31c; VwVfG_§§_47, VwVfG_§§_48, VwVfG_§§_49a
Anonyme Spende / Leistungsbescheid / Partei / Parteienfinanzierung / politische Partei / Rückforderung / Rücknahme eines Leistungsbescheides / Spende / Spendensanktion / staatliche Mittel / Teilfinanzierung / Transparenzgebot / Umdeutung / Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel / „W. Spendenaffäre“
1) Der von dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten mit dem Erwerber des Vermögenswertes vereinbarte Kaufpreis ist nur dann als Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VZOG an den Berechtigten auszukehren, wenn er der verfügenden Stelle tatsächlich zugeflossen ist.
2) Bemisst sich der Auskehranspruch nach dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 VZOG), ist für dessen Höhe auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes abzustellen.
§§§
06.153 Voraussetzungen einer Härtefallentscheidung |
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BVerwG, B, 27.07.06, - 1_WB_15/06 -
SG_§_3 Abs.1; ZDv 20/7 Nr.135
Förderung / Dienstvergehen / Härtefälle
Zu den Voraussetzungen einer Härtefallentscheidung, einen Soldaten trotz eines gegen ihn geführten gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu fördern.
§§§
06.154 Umgewandeltes Treuhandunternehmen |
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BVerwG, U, 27.07.06, - 3_C_24/05 -
VZOG_§_4 Abs.1; TreuhG_§_11 Abs.2; 5.DVO/TreuhG_§_2
Vermögenszuordnung / Wirtschaftseinheit / Treuhandunternehmen / Fonds / Fondsinhaberschaft / Gebäudeeigentum / Betriebsnotwendigkeit
Ein umgewandeltes Treuhandunternehmen hat mit der Umwandlung am 1.Juli 1990 das Eigentum an einem volkseigenen Gebäude, das in der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit stand, und an dem volkseigenen Grundstück, auf dem dieses errichtet war, auch dann erlangt, wenn das Gebäude auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages einem anderen zur zeitweiligen Nutzung überlassen war (Fortführung des Urteils vom 13.Oktober 1994 BVerwG 7 C 48.93 BVerwGE 97,31).
§§§
06.155 Deutsche Volksliste der Ukraine |
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BVerwG, U, 27.07.06, - 5_C_3/05 -
RuStAG_§_4 Abs.1; StAngRegG_§_1 Abs.1 Buchst.f; Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19.Mai 1943 (RGBl_43_I,321); Volkslistenverordnung Ukraine § 1
Beweisnotstand / Deutsche Volksliste der Ukraine / Einbürgerung / Sammeleinbürgerung
1) Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des § 1 Abs.1 Buchst.f StAngRegG iVm der Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19.Mai 1943 (RGBl 1943 I S.321) setzt voraus, dass eine Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt war; dies gilt auch für deutsche Volkszugehörige, welche die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Abteilungen 1 oder 2 der Deutschen Volksliste gemäß § 1 der Verordnung erfüllten.
2) Für die erfolgte Eintragung trägt derjenige die Beweislast, der sich auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beruft.
§§§
06.156 Anforderungen an die „ausführliche“ Begründung |
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BVerwG, B, 27.07.06, - 1_WB_22/06 -
RuStAG_§_4 Abs.1; StAngRegG_§_1 Abs.1 Buchst.f; Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19.Mai 1943 (RGBl_43_I,321); Volkslistenverordnung Ukraine § 1
Beweisnotstand / Deutsche Volksliste der Ukraine / Einbürgerung / Sammeleinbürgerung
Zu den Anforderungen an die „ausführliche“ Begründung des Vorschlags, einen Soldaten wegen eingetretenen Vertrauensverlusts wegzuversetzen.
§§§
06.157 Unternehmensentschädigung |
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BVerwG, U, 27.07.06, - 5_C_2/06 -
RuStAG_§_4 Abs.1; StAngRegG_§_1 Abs.1 Buchst.f; Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19.Mai 1943 (RGBl_43_I,321); Volkslistenverordnung Ukraine § 1
Beweisnotstand / Deutsche Volksliste der Ukraine / Einbürgerung / Sammeleinbürgerung
Bei der Unternehmensentschädigung sind langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstückes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist.
§§§
06.158 Erlass von Beurteilungsrichtlinien |
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BVerwG, B, 28.07.06, - 6_P_3/06 -
(SA) PersVG_§_65 Abs.1 Nr.12; BPersVG_§_75 Abs.3 Nr.15, BPersVG_§_104 S.1
Beurteilungsrichtlinie / Ordnung in der Dienststelle / Verhalten / Verhalten der Beschäftigten / Mitbestimmung / Personalrat / Personalvertretung
1) Die Mitbestimmung des Personalrates über Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten (§ 65 Abs.1 Nr.12 SAPersVG) erstreckt sich nicht auf den Erlass von Beurteilungsrichtlinien.
2) Der Landesgesetzgeber ist weder verfassungsrechtlich noch rahmenrechtlich verpflichtet, den Erlass von Beurteilungsrichtlinien für Beamte und Arbeitnehmer der Mitbestimmung des Personalrates zu unterwerfen.
§§§
06.159 Feststellungs- und Auflösungsantrag |
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BVerwG, B, 28.07.06, - 6_PB_9/06 -
BPersVG_§_9
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters / Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Stellt der Arbeitgeber nach der gesetzlichen Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht begründet worden ist, so ist dieses Begehren als Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG auszulegen, wenn in der Antragsbegründung ausschließlich die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend gemacht wird.
§§§
06.160 Vermögenszuordnung |
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BVerwG, B, 28.07.06, - 3_B_56/06 -
VZOG_§_8 Abs.4, VZOG_§_8 Abs.5
Vermögenszuordnung / Verfügungsbefugnis / Auskehrpflicht / Ersetzungsbefugnis Abwendungsbefugnis / Ersatzgrundstück
Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.
§§§
06.161 Substantiierungs-+ Mitwirkungspflicht des Einwenders |
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BVerwG, B, 28.07.06, - 9_B_3/06 -
AEG_§_20 Abs.2 S.1
Planfeststellungsverfahren / Einwendungen / Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders / Einwendungsausschluss
Wie weit die Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz reicht, wenn er nicht mit weiterem, seine Einwendung ergänzenden Vorbringen im anschließenden gerichtlichen Verfahren gemäß § 20 Abs.2 Satz 1 AEG materiellrechtlich präkludiert sein soll, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt.
§§§
06.162 Untersagung von Bauarbeiten |
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BVerwG, B, 31.07.06, - 9_VR_11/06 -
VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_123 Abs.2 S.1; VerkPBG_§_5 Abs.1; VwVfG_§_75 Abs.1 S.1; BNatSchG_§_59 Abs.1, BNatSchG_§_60 Abs.3, BNatSchG_§_61, BNatSchG_§_69 Abs.7; (Ss) NatSchG_§_22a, NatSchG_§_58
Einstweilige Anordnung / Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses / Antragsbefugnis / Naturschutzverein / Anerkennung / Einwendungsausschluss / faktisches Vogelschutzgebiet / Feststellungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses
1) § 5 Abs.1 VerkPBG greift auch dann ein, wenn im Wege der einstweiligen Anordnung die Untersagung von Bauarbeiten in Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses begehrt wird (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 6.August 2001 BVerwG 4 VR 23.01 Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr.14).
2) Wird anstelle der rechtlich unselbständigen Untergliederung eines landesweit tätigen anerkannten Naturschutzvereins ein selbständiger Regionalverein gegründet, so geht die Anerkennung des Landesvereins nicht dadurch auf den Regionalverein über, dass er durch Vereinbarung mit dem Landesverein für seinen Tätigkeitsbereich dessen Rechte und Pflichten übernimmt.
3) Nachdem die dreijährige Umsetzungsfrist des § 71 Abs.1 BNatSchG verstrichen ist, ohne dass der sächsische Landesgesetzgeber das Sächsische Naturschutzgesetz an die rahmenrechtlichen Vorgaben des § 60 BNatSchG angepasst hat, ergibt sich für die vom Freistaat Sachsen nach § 29 BNatSchG a.F. anerkannten Naturschutzverbände eine Klagebefugnis weder aus dem Bundesnaturschutzgesetz noch aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz.
4) § 61 Abs.1 Satz 1 Nr.2 BNatSchG begründet für anerkannte Naturschutzverbände weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung eine Klagebefugnis für Begehren, die sich auf die Geltendmachung von Vollziehungshindernissen gegenüber einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss oder auf Rücknahme eines solchen richten.
§§§
06.163 Eisenbahnrechtliche Planfeststellung |
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BVerwG, B, 02.08.06, - 9_B_9/06 -
GG_Art.28 Abs.2; AEG_§_18 Abs.1; EKrG_§_3, EKrG_§_13 Abs.1
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung / kommunale Planungshoheit / Abwägungsgebot / Beseitigung eines Bahnübergangs / notwendige Folgemaßnahmen / Kostenverteilung / Kreuzungsrechtsverfahren
1) Der Umfang der sich aus der Planungshoheit ergebenden Rechte von Gemeinden aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt.
2) Ob auf eine im Zuge einer Planfeststellung vorgesehene Maßnahme die Kostenregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes anzuwenden sind, ist im Rahmen einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entscheidungserheblich.
§§§
06.164 Sozialhilfeleistungen zur Pflege |
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BVerwG, U, 04.08.06, - 5_C_13/05 -
(94) BSHG_§_93; (99) BSHG_§_93, BSHG_§_93a, BSHG_§_93b; SGB-VIII_§_78e Abs.1; SGB-XI_§_72 Abs.2
Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen / Vereinbarungen zwischen Einrichtung und Sozialhilfeträger / Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers am Ort der Einrichtung zum Abschluss von Vereinbarungen mit dem Einrichtungsträger / Bindung von Vereinbarungen und Sperrwirkung von Vereinbarungsverhandlungen für alle ortsfremden Sozialhilfeträger
Solange gemäß § 93 Abs.2 Satz 1 BSHG F.1994 bzw § 93 Abs.2 Satz 1 BSHG F.1999 eine Vereinbarung bzw. eine sie gestaltende Schiedsstellenentscheidung zwischen einer Einrichtung und dem örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe tatsächlich und rechtlich möglich ist, liegt auch im Verhältnis zu anderen, ortsfremden Sozialhilfeträgern ein „anderer Fall“ iSd § 93 Abs.2 Satz 1 Halbs.2 BSHG F.1994 bzw. ein Fall des § 93 Abs.3 Satz 1 BSHG F 1999 nicht vor.
§§§
06.165 Weitere Beschwerde |
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BVerwG, U, 04.08.06, - 6_B_65/06 -
GVG_§_17a Abs.4
Beschwerde / Bindungswirkung / einstweiliger Rechtsschutz / Rechtsweg / weitere Beschwerde / Vergabeverfahren / Verweisung / Zulassung der weiteren Beschwerde
In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist eine weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nach § 17a Abs.4 GVG zur Klärung des Rechtswegs ausgeschlossen.
§§§
06.166 Verwendung nicht erläuterter Planzeichen |
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BVerwG, B, 11.08.06, - 9_VR_5/06 -
FStrG_§_17 Abs.6c S.2; VwVfG_§_46, VwVfG_§_73 Abs.1 S.2, VwVfG_§_74 Abs.4, VwVfG_§_75 Abs.1 S.1; (SA) LEP-Nr.3.6.1.1; Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt §§ 1, 2 Abs.3 S.2
Straßenplanung / Betroffenenbeteiligung / Anstoßwirkung / Planauslegung / Planzeichen / Legende / Auslegungsvermerk / Alternativenprüfung / Umweltverträglichkeitsprüfung / Widmung / passiver Schallschutz und Denkmalschutz
1) Die Verwendung nicht erläuterter Planzeichen in Planunterlagen, die in einem Planfeststellungsverfahren zur Betroffenenbeteiligung ausgelegt werden, kann die Verständlichkeit der Planunterlagen beeinträchtigen und dazu führen, dass der Plan seiner Funktion, den Betroffenen Art und Ausmaß ihrer Betroffenheit zu verdeutlichen, nicht voll gerecht wird.
2) Der Vermerk auf planfestgestellten Planunterlagen über deren Auslegung im Rahmen der Behörden- und Betroffenenbeteiligung dient dem Nachweis, dass ausgelegte und festgestellte Planunterlagen identisch sind. Fehlt der Vermerk, so kann dies Bedeutung gewinnen, wenn ein Planbetroffener geltend macht, dass ihn belastende Details der festgestellten Planung für ihn aus den ausgelegten Planunterlagen nicht erkennbar gewesen seien und deshalb nicht zum Gegenstand von Einwendungen hätten gemacht werden können.
§§§
06.167 Quorum |
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BVerwG, U, 16.08.06, - 8_C_14/05 -
VermG_§_2 Abs.1 S.1, VermG_§_6 Abs.1a S.1, VermG_§_6 Abs.1a S.2, VermG_§_6 Abs.1a S.4
Unternehmensrestitution / Anmeldung / Quorum / Spaltgesellschaft / Restgesellschaft / Gesellschaft in Liquidation
Das in § 6 Abs.1a Satz 2 VermG festgelegte Quorum findet nur auf solche geschädigten Unternehmensträger Anwendung, die durch oder infolge der Schädigung untergegangen sind. Der noch existente Unternehmensträger oder sein Rechtsnachfolger bedarf für die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche keines Quorums.
§§§
06.168 Vermögensrechtliche Berechtigung |
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BVerwG, U, 16.08.06, - 8_C_16/05 -
VermG_§_2 Abs.1 S.1
Berechtigteneigenschaft / Treuhänder / Eigentum, wirtschaftliches / Übergang der treuhänderisch übertragenen Rechtsposition
Die vermögensrechtliche Berechtigung steht bei der Schädigung eines treuhänderisch übertragenen Vermögenswertes dem Treugeber zu, wenn er als wirtschaftlicher Eigentümer nur die formale Rechtsposition auf den Treunehmer übertragen hatte.
§§§
06.169 Gestaltung der Landabfindung |
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BVerwG, U, 23.08.06, - 10_C_4/05 -
FlurbG_§_37, FlurbG_§_44, FlurbG_§_45; BauGB_§_214 Abs.3 Satz 2 Hs.2; FStrG_§_17 Abs.6c S.1; VwGO_§_98, VwGO_§_137 Abs.2; ZPO_§_415 Abs.1
Flurbereinigungsplan / Abfindung / Landabfindung / Gestaltung der Abfindung / Gebot wertgleicher Abfindung / Gleichwertigkeitsprüfung / Gestaltungsermessen / Planungsentscheidung / Abwägungsgebot / Abwägungskontrolle / Planerhaltung / betriebswirtschaftliche Verhältnisse / Gleichbehandlung / Willkürverbot / Planwunsch / Entwicklungstendenzen / Entwicklungsperspektiven / Aussiedlungsabsichten / Standortentscheidung
1) § 44 Abs.2 Halbs.1 FlurbG enthält eine auf die Gestaltung der Landabfindung bezogene Ausformung des rechtsstaatlichen Abwägungsgebots.
2) Die planerische Abwägung nach § 44 Abs.2 Halbs.1 FlurbG ist mit dem Gebot wertgleicher Abfindung des § 44 Abs.1 Satz 1 FlurbG in spezifischer Weise verknüpft; eine wertgleiche Abfindung ist sowohl wesentlichstes Ziel der Abwägung als auch bindende Abwägungsvorgabe, deren Beachtung zugleich eine zweckmäßige Gestaltung der Abfindung gewährleistet. Diese spezifische Verknüpfung lässt für eine gesonderte gerichtliche Abwägungskontrolle neben der Gleichwertigkeitsprüfung keinen Raum, soweit es um die Berücksichtigung gleichwertigkeitsbestimmender Faktoren in der Abwägung geht.
3) Eine die Gleichwertigkeitsprüfung ergänzende Abwägungskontrolle hat aber hinsichtlich der Frage zu erfolgen, ob die Abfindungsgestaltung „qualifizierte“ Planwünsche in Gestalt konkretisierter und verfestigter Entwicklungsperspektiven, die sich dem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen und deshalb für die Wertgleichheit der Abfindung unerheblich sind, abwägungsfehlerfrei berücksichtigt hat. Der Planwunsch, durch Zuweisung geeigneter Flächen die Möglichkeit zur Realisierung einer Aussiedlungsabsicht zu erhalten, ist nur dann in diesem Sinne „qualifiziert“, wenn der Standort für das neue Gehöft genügend bestimmt und die Finanzierung gesichert ist.
4) Ein Teilnehmer, der lediglich einen „einfachen“ Planwunsch zur Gestaltung seiner Abfindung angemeldet hat (hier: Zuteilung einer orts- und betriebsnahen Fläche in der Lage des durch eine klassifizierte Straße erschlossenen Altbesitzes), kann im Abfindungsstreit über die Prüfung, ob er wertgleich abgefunden worden ist, hinaus keine auch den Abwägungsvorgang erfassende Abwägungskontrolle verlangen, wie sie Planbetroffenen im Bau- und Fachplanungsrecht mit dem Anspruch auf gerechte Abwägung zusteht.
§§§
06.170 Standortzwischenlager |
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BVerwG, B, 24.08.06, - 7_B_38/06 -
FlurbG_§_37, FlurbG_§_44, FlurbG_§_45; BauGB_§_214 Abs.3 Satz 2 Hs.2; FStrG_§_17 Abs.6c S.1; VwGO_§_98, VwGO_§_137 Abs.2; ZPO_§_415 Abs.1
Flurbereinigungsplan / Abfindung / Landabfindung / Gestaltung der Abfindung / Gebot wertgleicher Abfindung / Gleichwertigkeitsprüfung / Gestaltungsermessen / Planungsentscheidung / Abwägungsgebot / Abwägungskontrolle / Planerhaltung / betriebswirtschaftliche Verhältnisse / Gleichbehandlung / Willkürverbot / Planwunsch / Entwicklungstendenzen / Entwicklungsperspektiven / Aussiedlungsabsichten / Standortentscheidung
1) Die Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standortzwischenlager i.S.d. § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG ist verfassungsgemäß.
2) Das für Auslegungsstörfälle maßgebliche Konzept der Störfallplanungswerte ist auf Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter nicht anwendbar.
§§§
06.171 Altrechtlicher Gemeinschaften |
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BVerwG, U, 29.08.06, - 8_C_21/05 -
VermG_§_1 Abs.3, VermG_§_2 Abs.1, VermG_§_2 Abs.2, VermG_§_30 Abs.1 S.1; Anmeldeverordnung § 2 Abs.1; BGB_§_432 Abs.1, BGB_§_744 Abs.2; EGBGB_Art.113, EGBGB_Art.189, EGBGB_Art.233_§_10; EGZGB_§_2 Abs.2, EGZGB_§_15
Vermögenswert / geschützter / geschützterVermögenswert / Eigentum / subjektiv-dinglich / subjektiv-dingliches Eigentum / Verfügungsbeschränkung / Rezessbeteiligte / Berechtigter / untergegangen / untergegangener Berechtigter / Gemeinschaft / Gesamthandsgemeinschaft / Wiederbelebung / Vertretungsbefugnis / Notgeschäftsführung
1) Das durch Art.113 EGBGB aufrechterhaltene deutsch-rechtliche Gesamteigentum altrechtlicher Gemeinschaften ist ein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes.
2) Eine mit der Überführung des Gesamteigentums in das Eigentum des Volkes untergegangene Gemeinschaft lebt mit dem Antrag auf Restitution als vermögensrechtliches Zuordnungssubjekt wieder auf.
3) Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft und deren Rechtsnachfolger im Eigentum des berechtigten Grundstücks durften im Rahmen einer Notgeschäftsführung auch einzeln für die Gemeinschaft vermögensrechtliche Ansprüche anmelden.
§§§
06.172 Förderverband |
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BVerwG, U, 30.08.06, - 6_C_2/06 -
WVG_§_2, WVG_§_28, WVG_§_30, WVG_§_60, WVG_§_61
Wasserverband / Bodenverband / Deichverband / Oberverband / Einheitsverband / Förderverband / Deichbau / Hochwasserschutz / Schöpfwerk / Gewässerunterhaltung / Beitrag / Beitragsmaßstab / Beitragssatz / Vorteil / Förderung / Sachaufgabe / Finanzierung / Finanzierungsverband / Finanzausgleich
Wasser- und Bodenverbände können die Finanzierung ihrer Sachaufgaben auf einen Förderverband (§ 2 Nr. 14 WVG) übertragen. Ein solcher Verband darf aber keinen Zweck verfolgen, der über die Unterstützung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer eigenen Sachaufgaben hinausgeht, wie z.B. die Organisation des Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsverbänden (im Anschluss an das Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).
§§§
06.173 Erneuten Antrag auf Wiederaufgreifen |
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BVerwG, B, 30.08.06, - 8_B_121/05 -
VwVfG_§_51
Wiederaufgreifen / Wiederaufgreifen eines Wiederaufgreifensverfahrens
§§§
06.174 Zusammenschaltungsentgelte |
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BVerwG, B, 30.08.06, - 6_C_17/05 -
(96) TKG_§_24 Abs.1 S.1, TKG_§_37, TKG_§_39 Alt.2; (04) TKG_§_28, TKG_§_150 Abs.1; Rahmenrichtlinie Art.27 S.1 Zugangsrichtlinie Art.7; Universaldienstrichtlinie Art.16 Abs.1 Buchst.a; Zusammenschaltungsrichtlinie Art.4, Art.7
Zusammenschaltungsentgelte / Vorabregulierung / Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung / Übergangsbestimmung des TKG 2004 / Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996
Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgender Frage eingeholt:
Steht es mit Art.27 Satz 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und Art.7 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) im Einklang, wenn nach innerstaatlichem Recht ein in diesem Recht früher vorgesehenes gesetzliches Gebot, die Bemessung von Zusammenschaltungsentgelten an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung auszurichten, vorübergehend aufrechtzuerhalten ist, obwohl dies gemeinschaftsrechtlich nicht geboten ist?
§§§
06.175 Inhaber einer Deponie |
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BVerwG, U, 31.08.06, - 7_C_3/06 -
KrW/AbfG_§_11 Abs.1; KrW/AbfG_§_36 Abs.1, (94) KrW/AbfG_§_36 Abs.2; GesO_§_8 Abs.2
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung / Betriebsdeponie / Deponieinhaber / Deponiebetreiber / Stilllegung, faktische / Nachsorgephase / Gesamtvollstreckungsverwalter / Zustandsstörer / Verhaltensstörer / Ablagerung Abfälle, illegale / Stilllegungsanzeige
Inhaber einer Deponie im Sinne des § 36 Abs. 2 KrW /AbfG a.F. ist nur, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat.
§§§
06.176 Berechtigtenfeststellung |
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BVerwG, U, 31.08.06, - 7_C_16/05 -
Vermögensgesetz_§_1 Abs.6, Vermögensgesetz_§_31 Abs.1 S.2 bis 4; NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz; VwVfG_§_48
Berechtigtenfeststellung / Entschädigungsberechtigung / Beweislast im Vermögensrecht / Vermutung eines Vermögensverlustes / Schätzung im Verwaltungsprozess / Schätzung im Vermögensrecht / NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz / Rücknahme von Verwaltungsakten: schutzwürdiges Vertrauen bei Begünstigenden / Rücknahme von Verwaltungsakten: Jahresfrist
§§§
06.177 Bestimmung des zuständigen Truppendienstgerichts |
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BVerwG, B, 31.08.06, - 2_WDB_2/06 -
WDO_§_70 Abs.1, WDO_§_70 Abs.3; SG_§_41 Abs.2 Hs.1; SG_§_42 Abs.3 S.1 Hs.1, SG_§_58 Abs.2 S.1; VwVfG_§_43 Abs.1 S.1; ZDv 14/5 B 171 Nr.14 Abs.1, Nr.14 Abs.2 S.1, Nr.14 Abs.2 S.2; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3.März 1988: Nr.20
Truppendienstgericht / Zuständigkeit / Wirksamwerden der Versetzungsverfügung / Bekanntgabe der Versetzungsverfügung
Zur Bestimmung des zuständigen Truppendienstgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht bei Versetzung eines Soldaten.
§§§
06.178 Aufbaugrundschulden |
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BVerwG, U, 31.08.06, - 7_C_19/05 -
VermG_§_7a Abs.2, VermG_§_18 Abs.2; VwGO_§_108 Abs.1
Restitution eines Grundstücks / Herausgabe einer Entschädigung / tatsächlicher Zufluss / Verrechnung / Befreiung von einer Verbindlichkeit / Aufbaukredite / Ablösebetrag / erloschene Grundpfandrechte / Aufbaugrundschulden / Bestellung durch den staatlichen Verwalter / Erbengemeinschaft / Miterben in der DDR / Verwalterverordnung / Durchführungshinweise
Haben vor Herausgabe der Hinweise vom 15. September 1970 zur Durchführung der Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 an der Bestellung einer Aufbaugrundschuld neben dem für einzelne Erbanteile eingesetzten staatlichen Verwalter auch in der DDR lebende Miterben mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf diese Aufbaugrundschulden regelmäßig nicht anwendbar.
§§§
06.179 Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis |
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BVerwG, U, 05.09.06, - 1_C_20/05 -
GG_Art.16 Abs.1, GG_Art.19 Abs.4; VwVfG_§_39 Abs.1, VwVfG_§_48 Abs.1, VwVfG_§_48 Abs.3; VwGO_§_114 S.2; AufenthG_§_23 Abs.2; AuslG_§_42 Abs.1, AuslG_§_50 Abs.1; StAG_§_4 Abs.3 S.1; HumHAG (Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge)
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis / Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit / jüdische Kontingentflüchtlinge / gerichtlicher Rechtsschutz / Ermessensausübung / Ergänzung von Ermessenserwägungen / Nachholung einer Ermessensentscheidung / Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland / Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte
1) § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt.
2) Es kann offenbleiben, ob und ggf. welche verfassungsrechtlichen Grenzen für die Rückgängigmachung des gesetzlichen Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Kindes durch rückwirkende Aufhebung des Aufenthaltstitels des Elternteils bestehen.
§§§
06.180 Kostenumlage |
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BVerwG, U, 13.09.06, - 6_C_10/06 -
KWG_§_51; UmlVKF
Bemessungsgrundlage / Bilanzsumme / Ertrag / Finanzdienstleistungsaufsicht / Finanzdienstleistungsinstitute / Kostenumlage / Kreditinstitute / Rückwirkung / Sonderabgabe
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (nunmehr: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) war berechtigt, für die Jahre 1999 und 2000 von den seiner Aufsicht unterstehenden Finanzdienstleistungsinstituten eine Kostenumlage zu erheben. Der Umlagebetrag durfte für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute getrennt nach den jeweils für deren Beaufsichtigung aufgewendeten Personalkosten ermittelt und auch nach unterschiedlichen, den Geschäftsumfang abbildenden Kennzahlen, nämlich bei Kreditinstituten nach der Bilanzsumme, bei Finanzdienstleistungsinstituten nach dem Ertrag, verteilt werden.
§§§
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