BVerwG | 2004 (4) | 91-120 |
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[ 2003 ][ « ][ » ][ 2005 ] | [ ] |
04.091 Windfarm |
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BVerwG, U, 30.06.04, - 4_C_9/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BImSchG_§_4 Abs.1 S.1+3, BImSchG_§_6 Abs.1, BImSchG_§_9 Abs.1, BImSchG_§_9 Abs.3, BImSchG_§_10, BImSchG_§_13, BImSchG_§_19, BImSchG_§_67 Abs.4; 4.BImSchV_§_1 Abs.1 S.1, 4.BImSchV_§_1 Abs.3, 4.BImSchV_§_1 Abs.5, 4.BImSchV_§_2 Abs.1 S.1 Nr.1 Buchst.c, 4.BImSchV_Anh_Nr.1.6; BauGB_§_35 Abs.1 Nr.6; UVPG_§_2 Abs.1 S.1, UVPG_Anl-1 Nr.1.6
"Windfarm / Merkmale einer Einzelanlagen / Genehmigungspflicht / Baugenehmigung / immissionsschutzrechtliche Genehmigung / Umweltverträglichkeitsprüfung
1) Eine "Windfarm" iS der Nr.1.6 der Anlage 1 zum UVPG und der Nr.1.6 des Anhangs zur 4.BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so zugeordnet sind, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.
2) Sobald die für eine "Windfarm" maßgebliche Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist unabhängig von der Zahl der Betreiber ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
§§§
04.092 Mündliche Verhandlung |
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BVerwG, U, 30.06.04, - 6_C_28/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_101 Abs.1, VwGO_§_104 Abs.1, VwGO_§_130a, VwGO_§_138 Nr.3, VwGO_§_144 Abs.4; PostG_§_5
Regulierung im Postbereich / gesetzliche Exklusivlizenz / Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Postgut / außergewöhnlich hohe Schwierigkeit des Berufungsverfahrens / fehlerhafte Entscheidung im Berufungsverfahren durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung
Eine Entscheidung im Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO scheidet aus, wenn die Rechtssache außergewöhnlich große Schwierigkeiten in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht aufweist.
Z-432 Begriff: schwierige Rechtssache
Auszug aus: www.bundesverwaltungsgericht.de, Abs.13
§§§
04.093 Planfeststellung |
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BVerwG, B, 30.06.04, - 7_B_92/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_35 Abs.3 S.2, BauGB_§_38 S.1; ROG_§_4 Abs.1 S.2, ROG_§_23 Abs.1
Wasserrechtliche Planfeststellung / zwingender Versagungsgrund / Ziele der Raumordnung / überörtliche Bedeutung / Übergangsrecht / eingeleitetes Verfahren / Sachbescheidungsinteresse-zivilrechtliches Hindernis
1) Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31.Juli 2000 BVerwG 11 VR 5.00 UPR 2001, 33 <34>).
2) § 38 Satz 1 BauGB stellt nach Sinn und Zweck überörtliche Fachplanungen auch von der in § 35 Abs.3 Sätze 2 und 3 BauGB normierten Bindung an die Ziele der Raumordnung frei.
3) § 23 Abs.1 ROG bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbar geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes, insbesondere dessen Abschnitt 1. Für ein Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 4 Abs.1 Satz 2 Nr.2 ROG, das vor dem Stichtag 1.Juli 1998 eingeleitet worden ist, richten sich die Rechtswirkungen dargestellter Ziele der Raumordnung deshalb nach dem bisherigen Recht.
§§§
04.094 Beförderungsgenehmigung |
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BVerwG, B, 01.07.04, - 7_VR_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AtG_§_4 Abs.2 Nr.6; VwGO_§_83 S.1; GKG_§_17a Abs.2 S.3
Kernbrennstoff / Beförderungsgenehmigung / Beförderungsmodalität / Bund-Länder-Streitigkeit / Verweisungsbeschluss / Bindungswirkung.
1) Bei der Anfechtung einer Beförderungsgenehmigung durch ein von dem Transport betroffenes Land bietet § 4 Abs.2 Nr.6 AtG keine Grundlage für die Annahme eines nichtverfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits iS des § 50 Abs.1 Nr.1 VwGO.
2) Ein offensichtlich rechtswidriger und den Rechtszug verkürzen der Verweisungsbeschluss bindet das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, nicht.
§§§
04.095 NPD-Mitglied |
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BVerwG, U, 07.07.04, - 6_C_17/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WPflG_§_29 Abs.1 Nr.6
Wehrdienst / militärische Ordnung / Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue / Bindung der Streitkräfte an die verfassungsmäßige Ordnung / Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Die Entlassung eines im Jahre 1998 Grundwehrdienst leistenden Soldaten, der Mitglied und Kreisvorsitzender der NPD war, war wegen ernstlicher Gefährdung der militärischen Ordnung im Sinne von § 29 Abs.1 Nr.6 WPflG rechtmäßig.
§§§
04.096 Lizenszierungsrichtlinie |
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BVerwG, B, 07.07.04, - 6_C_24/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
TKG_§_1, TKG_§_2 Abs.2 Nr.2, TKG_§_16 Abs.1 S.1; (04) TKG_§_1, TKG_§_2 Abs.2 Nr.2, TKG_§_144; VwKostG_§_21 Abs.1 Hs.1 +2; VwVfG_§_48 Abs.1 S.1, VwVfG_§_51 Abs.1 Nr.1, VwVfG_§_51 Abs.5; LizenzierungsRL 97/13/EG_Art.11 Abs.1
Telekommunikation / Lizenzgebühren / Bestandskraft eines Gebührenbescheides / Gebührenerstattung / Wiederaufgreifen des Verfahrens / Rücknahme des Gebührenbescheides / Gebührenerstattung aus Billigkeitsgründen / gemeinschaftsrechtliches Verbot der Vorauserhebung von Kosten des Verwaltungsaufwandes / gemeinschaftsrechtswidriger Gebührenbescheid / gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Aufhebung eines Gebührenbescheides.
Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt: 1. Ist Art.11 Abs.1 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste (Lizenzierungsrichtlinie) dahin zu verstehen, dass er der Erhebung einer Lizenzgebühr entgegensteht, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands einer nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden ist? Bei Bejahung von Frage 1: 2. Sind Art.10 EG und Art.11 der Lizenzierungsrichtlinie dahin zu verstehen, dass sie es gebieten, einen Gebührenbescheid, mit dem Gebühren im Sinne der Frage 1 festgesetzt worden sind und der nicht angefochten worden ist, obwohl das nationale Recht das ermöglichte, aufzuheben, wenn das nationale Recht dies zulässt, aber nicht fordert?
§§§
04.097 Folgewirkungen |
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BVerwG, U, 07.07.04, - 9_A_21/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(SA) EntG_§_5 Abs.3, EntG_§_10 Abs.1 S.3; FStrG_§_19 Abs.5; GG_Art.14 Abs.1 S.2, GG_Art.14 Abs.3; (SA) VwVfG_§_74 Abs.2 S.2 +3;
Enteignung / Entschädigung / Folgewirkungen / Grundstücksinanspruchnahme / Grundstücksteil / Grundstücksübernahme / mittelbare Beeinträchtigung / Planfeststellung / Rechtsentzug / Restgrundstück / Teilgrundstück / Übernahmeanspruch / unmittelbarer Zugriff / Wahrunterstellung.
Wird durch einen Planfeststellungsbeschluss der unmittelbare Zugriff auf ein Teilgrundstück ermöglicht, so ist über eine Entschädigung für die Folgewirkungen dieses Zugriffs auf das Restgrundstück anders als über den Ausgleich für mittelbare planungsbedingte Grundstücksbeeinträchtigungen nicht im Planfeststellungs-, sondern im nachfolgenden Enteignungsverfahren zu entscheiden. Das gilt namentlich auch für die Frage, ob dem Enteignungsbetroffenen wegen derartiger Folgewirkungen ein Anspruch auf Übernahme des Restgrundstücks zusteht.
§§§
04.098 Ausbildungsförderung |
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BVerwG, U, 08.07.04, - 5_C_31/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(83) (90) BAFöG_§_24 Abs.3
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung / Aktualisierungseinrede / Glaubhaftmachung einer voraussichtlichen Einkommensentwicklung im Bewilligungszeitraum.
Ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Aktualisierungsantrag im Sinne des § 24 Abs.3 Satz 1 BAföG kann nach der Neufassung dieser Bestimmung durch das 12.BAföG-ÄndG vom 22.Mai 1990 (BGBl I S.936) keine Berücksichtigung mehr finden. Die zu § 24 Abs.3 Satz 1 BAföG (F 1983) ergangene Rechtsprechung (BVerwGE 58,200) ist durch die Neufassung überholt.
§§§
04.099 Leibwäsche |
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BVerwG, U, 08.07.04, - 5_C_46/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BSHG_§ 21 Abs.1, BSHG_§ 21 Abs.1a, BSHG_§ 21 Abs.3
Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem / Barbetrag zur persönlichen Verfügung, Bemessung / einmalige Leistungen der Sozialhilfe für Beschaffung von Leibwäsche / Leibwäsche, einmalige Leistungen für Beschaffung von -/ Sozialhilfe, einmalige Leistungen für Beschaffung von Leibwäsche/ Unterwäsche, einmalige Sozialhilfeleistungen für -/ Wäsche, einmalige Leistungen der Sozialhilfe für - von geringem Anschaffungspreis.
1) Heimbewohner müssen die Beschaffung von Leibwäsche (Unterwäsche, Socken uä) aus dem Barbetrag zur persönlichen Verfügung bestreiten.
2) Es bedarf der Überprüfung durch die Tatsacheninstanz, ob der Mindestbarbetrag in Höhe von 30 vH des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes ausreicht, um zusammen mit den einmaligen Leistungen der Sozialhilfe und dem in der Einrichtung gewährten Lebensunterhalt den notwendigen Lebensunterhalt vollständig sicherzustellen.
§§§
04.100 Darlehensgewährung |
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BVerwG, U, 08.07.04, - 5_C_5/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BSHG_§_89; SGB_X_§_45;
Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine darlehensweise Hilfegewährung / Rücknahme, rückwirkende, der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Ersetzung durch eine darlehensweise Hilfegewährung / Teilrücknahme, keine - bei Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine darlehensweise Hilfegewährung / Hilfe zum Lebensunterhalt, Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe durch ein Darlehen.
1) Die Gewährung von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) ist kein teilbarer Verwaltungsakt in dem Sinne, dass eine Rücknahme gemäß § 45 SGB X auf die Form der Mittelgewährung als Beihilfe beschränkt werden könnte mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Darlehen als Restverwaltungsakt übrig bliebe; vielmehr wäre im Falle eines Anspruchs auf eine darlehensweise Belassung der geleisteten Hilfe die Rücknahme der Hilfegewährung mit einer Entscheidung über eine Darlehensgewährung zu verbinden.
2) Liegen im Zeitpunkt der Behördenentscheidung über die Rücknahme die Voraussetzungen einer Darlehensgewährung nicht mehr vor, so dass auch ein Darlehen zurückzuzahlen wäre, ist die Behörde zu einer solchen rückwirkenden Darlehensgewährung nicht mehr verpflichtet.
§§§
04.101 Folgenbeseitigung |
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BVerwG, B, 12.07.04, - 7_B_86/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG Art.14 Abs.1 S.2
Folgenbeseitigungsanspruch / Anspruch auf Folgenbeseitigung.
Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (im Anschluss an Urteil vom 26.August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94,100 <113 f>).
§§§
04.102 Streitwertfestsetzung |
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BVerwG, B, 13.07.04, - 1_WDS-KSt_2/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GKG_§_13, GKG_§_25 Abs.2 S.1; BRAGO_§_7 Abs.1, 10 Abs.1, 12 Abs.1 S.1 BRAGO_§_109a
Streitwertfestsetzung / Gegenstandswert / Rahmengebühr.
Im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach §§ 17, 21 WBO findet eine Festsetzung des Streitwertes nach § 25 Abs.2 Satz 1 GKG oder des Gegenstandswertes nach § 10 Abs.1 BRAGO nicht statt.
§§§
04.103 Bescheidungsbeschluss |
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BVerwG, B, 14.07.04, - 1_WB_34/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_3; VwGO_§_121
Rechtskraftwirkung / Auswahlverfahren / Personalberaterausschuss.
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines wehrdienstgerichtlichen Bescheidungsbeschlusses.
LV 2) Zu einer korrekten Auswahlentscheidung.
Z-433 Neubescheidungsverpflichtung
Auszug aus: Originalurteil, Abs.1
§§§
04.104 Schwangerschaftsberatung |
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BVerwG, U, 15.07.04, - 3_C_13/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SchKG_§_2, SchKG_§_3, SchKG_§_4, SchKG_§_5, SchKG_§_6, SchKG_§_7, SchKG_§_8, SchKG_§_9; (92) SFHG_§_3, SFHG_§_4;
Schwangerschaftsberatung / Schwangerenberatung / Schwangerschaftskonfliktberatung / Förderung / Förderanspruch / allgemeine Beratung / Beratung nach § 2 SchKG / Beratungsstelle / Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
1) Auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und den Beratungsschein auszustellen, haben Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs.2 SchKG.
2) Der Fördersatz beträgt wie bei Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.
3) Geht das in den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG tätige Personal über den Versorgungsschlüssel des § 4 Abs.1 Satz 1 SchKG hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.
§§§
04.105 Zuverlässigkeit |
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BVerwG, U, 15.07.04, - 3_C_33/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
LuftVG_§_19b Abs.1 Nr.3, LuftVG_§_29d; LuftVZÜV_§_5, LuftVZÜV_§_6, LuftVZÜV_§_9;
1) Eine frühere Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik kann nur dann Zweifel an der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Flughafenmitarbeiters begründen, wenn das damalige Verhalten Grund für die Annahme gibt, beim Überprüfen sei aktuell oder künftig ein Verstoß gerade gegen die Anforderungen an die Sicherheit des Luftverkehrs zu befürchten.
2) Zuverlässig im Sinne von § 29d LuftVG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen. Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotenzials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter sind dabei strenge Anforderungen zu stellen. Die Zuverlässigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen.
3) Bei der Beurteilung, ob der Überprüfte nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit das erforderliche Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringt, um selbst bei dem In-Aussicht-Stellen von Vorteilen oder der Androhung von Nachteilen die Belange der Sicherheit des Luftverkehrs zu wahren, ist unter anderem auf den Grund für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit und für ihre Beendigung, ihre Dauer und Intensität sowie den Inhalt und Umfang der vom Inoffiziellen Mitarbeiter erstatteten Berichte abzustellen. Daneben ist insbesondere auch das Verhalten nach 1989 zu berücksichtigten.
4) Der Luftfahrtbehörde steht bei der Feststellung der Zuverlässigkeit der überprüften Person kein Beurteilungsspielraum zu; die behördliche Entscheidung unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung.
§§§
04.106 Amtsverlust |
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BVerwG, B, 15.07.04, - 6_P_15/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_47 Abs.2, BPersVG_§_54 Abs.1
Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern / Unterstellungswechsel / Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirkspersonalrat.
Wird eine militärische Dienststelle auf Grund eines Organisationsbefehls des Verteidigungsministeriums der höheren Dienststelle eines anderen Geschäftsbereichs unterstellt mit der Folge, dass die der Dienststelle angehörenden Mitglieder des Bezirkspersonalrates ihr Amt verlieren, so liegt in dieser organisatorischen Maßnahme keine nach § 47 Abs.2 BPersVG zustimmungspflichtige Versetzung.
§§§
04.107 örtlicher Personalrat |
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BVerwG, B, 15.07.04, - 6_P_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_82
Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung / Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesamtpersonalrat und Personalrat der Hauptdienststelle / ausschließliche Betroffenheit der Beschäftigten einer Dienststelle.
1) Der Bezirkspersonalrat hat vor seiner eigenen Entscheidung in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit einer nachgeordneten Dienststelle nicht dem dortigen Gesamtpersonalrat, sondern dem Personalrat bei der Hauptdienststelle Gelegenheit zur Äußerung zu geben, wenn die fragliche Maßnahme ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft.
2) Ob eine personelle Maßnahme nur die Beschäftigten einer Dienststelle betrifft, ist nicht danach zu beurteilen, ob eine solche Maßnahme abstrakt betrachtet die Belange der Beschäftigten anderer Dienststellen berühren kann, sondern danach, ob diese Belange im konkret zu entscheidenden Fall tatsächlich berührt sind.
§§§
04.108 Kostenerstattungsanspruch |
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BVerwG, B, 20.07.04, - 1_WDS-KSt_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WBO_§_20 Abs.4; WDO_§_140 Abs.8 Nr.2, WDO_§_142 S.2; BGB_§_195, BGB_§_197 Abs.1 Nr.3; EGBGB_Art.229 § 6 Abs.1, 4 S.1
Erinnerung / Kostenerstattungsanspruch / Verjährungsfrist / Kostenberechnung / Belege.
1) Zu den Ansprüchen im Sinne des Art.229 § 6 Abs.1 Satz 1 EGBGB gehört auch der prozessuale Kostenerstattungsanspruch.
2) § 103 Abs.2 Satz 2 ZPO ist im wehrdienstgerichtlichen Kostenerstattungsverfahren entsprechend anzuwenden.
§§§
04.109 Verfahrenshindernis |
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BVerwG, B, 22.07.04, - 2_WDB_4/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WDO_§_3, WDO_§_17, WDO_§_90 Abs.3, WDO_§_93 Abs.1, WDO_§_108 Abs.3, WDO_§_106 Abs.4;
Verfahrenshindernis / Anhörung / Rechtliches Gehör / Akteneinsicht / Vollmacht / Heilung eines Verfahrensmangels / Nachholung / Beschleunigungsgebot.
1) Unter den Begriff eines Verfahrenshindernisses fallen alle Umstände, die der Fortführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens von Rechts wegen entgegenstehen.
2) Wird einem Soldaten oder seinem Verteidiger vor Ergehen der Einleitungsverfügung das Recht auf Akteneinsicht und damit auf rechtliches Gehör durch die Einleitungsbehörde unberechtigterweise vorenthalten, so stellt dies einen schweren Verfahrensmangel dar.
3) Für den Nachweis der Verteidigerbestellung genügt im gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich die entsprechende Anzeige des Beschuldigten oder Verteidigers; bestehen im Einzelfall Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangt werden.
4) Der Verfahrensmangel einer vor Ergehen der Einleitungsverfügung unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde kann längstens bis zur Vorlage der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht geheilt werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats).
5) Ein Verstoß gegen das gesetzliche Beschleunigungsgebot stellt im Regelfall kein einer Fortführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens entgegenstehendes Verfahrenshindernis dar, kann jedoch bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden.
§§§
04.110 Einzelhandelsbetrieb |
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BVerwG, B, 22.07.04, - 4_B_29/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_34 Abs.1; BauNVO_§_11 Abs.3 S.1 bis 4;
großflächiger Einzelhandelsbetrieb / Begriff der Großflächigkeit / Verkaufsfläche / Richtgröße / Überschreitung / nachteilige Auswirkungen.
1) Bei der Abgrenzung der "großflächigen" Einzelhandelsbetriebe iS des § 11 Abs.3 Satz 1 Nr.2 BauNVO von sonstigen Einzelhandelsbetrieben zwingen Überschreitungen des Verkaufsflächenmaßes von 700 m² (vgl hierzu BVerwG, Urteil vom 22.Mai 1987 BVerwG 4 C 19.85 NVwZ 1987,1976) selbst dann, wenn sie eine Größenordnung bis zu 100 m2 erreichen, nicht schon für sich genommen zu dem Schluss, dass das Merkmal der Großflächigkeit erfüllt ist.
LB 2) Die Schwelle zur Großflächigkeit eine Einzelhandelsbetriebes liegt "nicht wesentlich unter 700 m² Verkaufsfläche, aber auch nicht wesentlich darüber". Diese Aussage, die keine starre Grenzlinie bezeichnet, sondern als Orientierungshilfe dient, ist weiterhin geeignet, die ihr zugedachte Abgrenzungsfunktion zu erfüllen. Der genannte Richtwert lässt Raum für eine flexible Handhabung, die dem von der Klägerin beschriebenen Wandel ausreichend Rechnung trägt.
LB 3) Zur Beweislast.
LB 3) Der Senat sieht keine Veranlassung, sich in dem erstrebten Revisionsverfahren auf eine andere Größenangabe festzulegen. LB 4) Der vom Kläger behauptete tiefgreifende Wandelt rechtfertigt keine Änderung dieser Rechtsprechung.
Z-434 Einzelhandelsbetrieb: großflächiger
Auszug aus: Originalurteil, Abs.4 ff
Z-435 Großlächigkeit: Beweislast
Auszug aus: Originalurteil, Abs.7 ff
Z-436 Fortentwicklung der Rechtsprechung
Auszug aus: Originalurteil, Abs.10 f
§§§
04.111 Überschwemmungsgebiet |
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BVerwG, U, 22.07.04, - 7_CN_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_86 Abs.1; GG_Art.14 Abs.1; WHG_§_32 Abs.1; BauGB_§_7, BauGB_§_29 Abs.2, BauGB_§_34; (RP) WG_§_88 Abs.1, WG_§_89 Abs.1, WG_§_89 Abs.2, WG_§_4 Abs.1
Überschwemmungsgebiet / Festsetzung / Rechtsverordnung / Verfahren / Beteiligung der Eigentümer / Anhörung der Gemeinden / im Zusammenhang bebaute Ortsteile / Bauplangebiete / Eigentumsgarantie / Verhältnismäßigkeit / Beweisantrag / Sachverständigengutachten / eigene Sachkunde / Verfahrensrüge / Begründung
Ein Überschwemmungsgebiet nach § 32 WHG kann auch für Flächen festgesetzt werden, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen.
§§§
04.112 Abfallbeseitigung |
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BVerwG, U, 22.07.04, - 7_C_17/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BImSchG_§_22 Abs.1 S.1 Nr.3, BImSchG_§_24; KrW-/AbfG_§_3 Abs.5, KrW-/AbfG_§_3 Abs.6, KrW-/AbfG_§_5, KrW-/AbfG_§_11
Immissionsschutzrechtliche Anordnung / nicht genehmigungsbedürftige Anlage / Pflicht zur Abfallbeseitigung / Abfallbesitzer / Abfallerzeuger / revisionsrechtlich bindende Tatsachenfeststellungen / Insolvenzverwalter / Insolvenzforderung / Masseverbindlichkeit.
Die Vorschrift des § 22 Abs.1 Satz 1 Nr.3 BImSchG begründet nur die Pflicht, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beseitigung der beim Betrieb der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage entstehenden Abfälle zu schaffen; die Pflicht zur Abfallbeseitigung selbst richtet sich bei diesen Anlagen nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
§§§
04.113 Fährbetrieb |
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BVerwG, B, 28.07.04, - 7_B_61/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WHG_§_1a Abs.1; WHG_§_4 Abs.1, WHG_§_6 Abs.1, WHG_§_7 Abs.1, WHG_§_23
Erlaubnis, wasserrechtliche / wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb / Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis / Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch Sportsegler / Bedarf für Gewässerbenutzung / Bedarf für Gewässerbenutzung / Gemeingebrauch an Gewässer / Planfeststellung
1) Die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 WHG ist nicht als Planfeststellung ausgestaltet; ihre Erteilung ist deshalb im Rahmen der Anfechtungsklage eines Dritten nicht nach den Maßstäben zu überprüfen, die die Rechtsprechung für die Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen entwickelt hat.
2) Ein Dritter kann bei der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis eines Fährbetriebs unter Berufung auf Bundesrecht nicht geltend machen, die im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs geschaffene Fährverbindung sei unwirtschaftlich. Auch ein defizitär arbeitender öffentlicher Nahverkehr, für den Bedarf besteht, beeinträchtigt das Wohl der Allgemeinheit iS von § 6 Abs.1 WHG nicht.
§§§
04.114 Türke |
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BVerwG, B, 03.08.04, - 1_C_29/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AuslG_§_45, AuslG_§_46, AuslG_§_47, AuslG_§_48; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_114 S.2; (Amsterdamer Fassung) EGV_Art.39; RL 64/221/EWG_Art.3, 64/221/EWG_Art.9; Beschluss Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation ARB 1/80 Art.6, 7, 14 EMRK_Art.8;
Ausweisung / assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht / türkische Arbeitnehmer / assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige / besonders schwere Straftat / Ist-Ausweisung / Regel-Ausweisung / Ermessensausweisung / persönliches Verhalten / maßgeblicher Zeitpunkt / Ergänzung der Ermessensentscheidung / gerichtliche Hinweispflicht / Verhältnismäßigkeit / Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
1) Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzen, dürfen nach den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung gemäß §§ 45, 46 AuslG ausgewiesen werden. § 47 AuslG scheidet als Rechtsgrundlage aus (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
2) Für die gerichtliche Überprüfung von Ausweisungen türkischer Staatsangehöriger, die nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigt sind, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
3) Liegen erhebliche neue Tatsachen vor, haben die Tatsachengerichte der Ausländerbehörde in gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO Gelegenheit zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung zu geben (wie Urteil vom gleichen Tag im Verfahren BVerwG 1 C 30.02).
4) In allen zurzeit anhängigen und bis zum 31.Januar 2005 anhängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren von nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die im Wege einer Ist- oder Regelausweisung nach § 47 Abs.1 und 2 AuslG ausgewiesen worden sind, ist den Ausländerbehörden mit Rücksicht auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Gelegenheit zu geben, eine danach erforderliche Ermessensentscheidung nachzuholen.
§§§
04.115 Unionsbürger |
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BVerwG, U, 03.08.04, - 1_C_30/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.6; AufenthG/EWG_§_1 Abs.1 Nr.1, Abs.2, EWG-AufenthG_§_12; EG-FreizügV_§_1, EG-FreizügV_§_4, EG-FreizügV_§_7, EG-FreizügV_§_8; AuslG_§_8 Abs.2 S.3, AuslG_§_45, AuslG_§_46, AuslG_§_47, AuslG_§_48; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_114 S.2; (Amsterdamer Fassung) EGV_Art.18, EGV_Art.39; RL 64/221/EWG_Art.3, 64/221/EWG_Art.9; EMRK_Art.8; (05) ZuWaG_§_1, ZuWaG_§_2, ZuWaG_§_15; (05) AufenthG_§_1 Abs.2 Nr.1; (05) EU-FreizügG_§_6, EU-FreizügG_§_7 Abs.2 S.2
Aufenthaltserlaubnis / Ausweisung / freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger / besonders schwere Straftat / Befristung der Ausweisung / Ist-Ausweisung / Regel-Ausweisung / Ermessensausweisung / persönliches Verhalten / maßgeblicher Zeitpunkt / Ergänzung der Ermessensentscheidung / gerichtliche Aufklärungspflicht / gerichtliche Hinweispflicht / Familienschutz / Verhältnismäßigkeit / Gefährdung eines wichtigen Gemeinschaftsgutes / Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger dürfen nach § 12 AufenthG/EWG iVm §§ 45, 46 AuslG (ab 1.Januar 2005 nach § 6 FreizügG/EU) nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden. § 47 AuslG scheidet als Rechtsgrundlage aus (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
2) Für die gerichtliche Überprüfung von Ausweisungen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
3) Liegen erhebliche neue Tatsachen vor, haben die Tatsachengerichte der Ausländerbehörde in gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO Gelegenheit zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung zu geben.
4) In allen zurzeit anhängigen und bis zum 31.Januar 2005 an hängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren von freizügigkeitsberechtigten Union sbürgern, die im Wege einer Ist- oder Regelausweisung nach § 47 Abs.1 und 2 AuslG ausgewiesen worden sind, ist den Ausländerbehörden mit Rücksicht auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Gelegenheit zu geben, eine danach erforderliche Ermessensentscheidung nachzuholen.
§§§
04.116 unbenannter Rechtsbehelf |
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BVerwG, B, 04.08.04, - 2_WDB_2/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.20 Abs.1, GG_Art.20 Abs.3; GG_Art.97; WDO_§_23 Abs.3 S.1, WDO_§_42 Nr.11, WDO_§_91 Abs.1, WDO_§_92 Abs.4 S.4; VwGO_§_173
Unbenannter Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit / außerordentliche Beschwerde / endgültige Entscheidung durch Truppendienstgericht / Missbilligung.
Einen "unbenannten Rechtsbehelf" wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit (außerordentliche Beschwerde) kennt das geltende Recht für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung nicht. Das Truppendienstgericht entscheidet "endgültig", ob ein Dienstvergehen vorliegt und eine missbilligende Äußerung gegen einen Soldaten angebracht war.
§§§
04.117 Kreuzungspunkt |
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BVerwG, B, 04.08.04, - 9_VR_13/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_78 Abs.1
Straßenplanung / Planfeststellung / Zuständigkeitskonzentration / Zusammentreffen planfeststellungsbedürftiger Vorhaben / Gebot der Konfliktbewältigung.
Ein gemeinsamer Kreuzungspunkt zweier Straßenplanungen mag im Einzelfall für die Anwendung des § 78 Abs.1 VwVfG ausreichen, führt aber nicht notwendig dazu. Ein erhöhter planerischer Koordinierungsbedarf, der eine Kompetenzverlagerung erzwingt, wird in der Praxis die Ausnahme bleiben.
§§§
04.118 Flurbereinigungsplan |
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BVerwG, B, 09.08.04, - 10_B_3/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FlurbG_§_63
Flurbereinigungsplan / vorzeitige Ausführungsanordnung / Änderung des Flurbereinigungsplans.
1) Gemäß § 63 Abs.1 FlurbG kann unter den dort bestimmten Voraussetzungen die Ausführung eines Flurbereinigungsplans vor seiner Unanfechtbarkeit auch dann angeordnet werden, wenn das Fehlen der Unanfechtbarkeit des vorzeitig auszuführenden Plans auf das Fehlen der Bestandskraft einer vorherigen Planänderung zurückzuführen ist.
2) Gemäß § 63 Abs.2 FlurbG wirkt eine nachträgliche unanfechtbare Änderung eines vorzeitig ausgeführten Flurbereinigungsplans durch das Flurbereinigungsgericht auch dann in rechtlicher Hinsicht auf den in der Ausführungsanordnung festgesetzten Tag zurück, wenn sie in der Aufhebung einer vorherigen Planänderung unter Wiederherstellung des ursprünglichen Planstandes besteht.
§§§
04.119 Inobhutnahme |
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BVerwG, U, 12.08.04, - 5_C_52/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SGB_VIII_§_42, SGB_VIII_§_89d, SGB_VIII_§_89f
Inobhutnahme / Kostenerstattung nach von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen / Interessenwahrungsgrundsatz als Maßstab der Kostenerstattung / Kostenerstattung bei Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen.
1) Eine wegen Gefährdung der Person und dringenden Bedarfs an jugendgerechter Unterbringung und Betreuung angeordnete Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen in einer Erstversorgungseinrichtung endet nicht schon mit der wegen Ruhens der elterlichen Sorge erforderlichen Vormundbestellung durch das Familiengericht.
2) Bei der Kostenerstattung nach §§ 89d, 89f SGB VIII ist in diesen Fällen der Inobhutnahme die gerichtliche Kontrolle der Gesetzeskonformität der Hilfemaßnahmen im Hinblick auf den kostenerstattungsrechtlichen Interessenwahrungsgrundsatz darauf beschränkt, ob die in der Erstversorgungseinrichtung gewährte Hilfe wegen Ungeeignetheit oder weggefallenen Hilfebedarfs nicht mehr geboten war oder ob die zuständige Jugendhilfebehörde Anlass hatte, die Hilfe in eine weniger kostenintensive Hilfeform zu überführen; dabei ist die Entscheidung über die individuell erforderlichen Hilfemaßnahmen von dem erstattungsberechtigten Jugendhilfeträger in eigener Verantwortung zu treffen und daher dessen Einschätzung für den erstattungspflichtigen Träger maßgeblich.
§§§
04.120 Sicherheitsrisiko |
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BVerwG, B, 18.08.04, - 1_WB_37/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SÜG_§_5 Abs.1, SÜG_§_14 Abs.3;
Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsrisiko / Beurteilungsspielraum / Zuverlässigkeit / Prognose.
Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Betroffenen beruht auf einem unvollständig erfassten Sachverhalt, wenn der zuständige Geheimschutzbeauftragte die unmittelbar nach Ablauf eines disziplinargerichtlich verhängten Beförderungsverbots erfolgte Beförderung des betroffenen Soldaten nicht in seine Beurteilung einbezieht.
§§§
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