BVerwG | 2006 (9) | 241-270 |
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06.241 Verlust der Staatsangehörigkeit durch Legitimation |
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BVerwG, U, 29.11.06, - 5_C_9/05 -
GG_Art.3 Abs.2, GG_Art.117 Abs.1, GG_Art.123 Abs.1; (64) RuStAG_§_4 Abs.1, RuStAG_§_17 Nr.5
Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation / Verlust der Staatsangehörigkeit durch Legitimation / Legitimation, Verlust der Staatsangehörigkeit durch -/ Gleichberechtigung von Frauen und Männern
§ 17 Nr.5 RuStAG 1913 widersprach Art.3 Abs.2 GG und blieb ungeachtet seiner förmlichen Aufhebung durch (einfaches) Gesetz erst zum 1.Januar 1975 nach Art.117 Abs.1 GG nicht über den 31.März 1953 hinaus in Kraft.
§§§
06.242 Haar- und Barttracht der Soldaten |
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BVerwG, B, 30.11.06, - 1_WB_59/05 -
GG_Art.65a; WBO § 19 Abs.1 S.2
Erlass / Befehl / Haar- und Barttracht der Soldaten
Die Zentrale Dienstvorschrift 10/5 „Leben in der militärischen Gemeinschaft“, in deren Anlage 1/1 Nr.103 „Die Haar- und Barttracht der Soldaten“ geregelt ist, stellt keinen Befehl dar.
§§§
06.243 Bewertung als (Rechts)-Extremist |
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BVerwG, B, 30.11.06, - 1_WB_23/06 -
SG_§_82; WBO_§_17 Abs.1, WBO_§_17 Abs.3; MAD-G_§_4 Abs.1, MAD-G_§_4 Abs.2
Militärischer Abschirmdienst / Weisungsbefugnis / Vorgesetzter / Rechtsweg
Für den Antrag, mit dem sich ein Soldat gegen die Mitteilung des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst an die personalbearbeitende Stelle wendet, gegen ihn lägen „vorhaltbare Erkenntnisse“ über die Beteiligung an extremistischen Bestrebungen vor und er sei deswegen als (Rechts)-Extremist zu bewerten, ist nicht der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben.
§§§
06.244 Verwendung im Ausland |
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BVerwG, B, 30.11.06, - 1_WB_29/06 -
SG_§_3; Versetzungsrichtlinien
Wegversetzung / Eignung / Ausland / Strafurteil / Gesundheitszustand
1) Die Eignung eines Soldaten für eine Verwendung im Ausland ist regelmäßig nicht mehr gegeben, wenn er im Gastland wegen einer Straftat gerichtlich verurteilt worden ist.
2) Den Soldaten, der sich zur Abwehr einer beabsichtigten Versetzung auf den Gesundheitszustand eines nahen Angehörigen beruft, trifft hinsichtlich des Nachweises dieses behaupteten Versetzungshindernisses eine Mitwirkungs- und Darlegungslast.
§§§
06.245 Kenntnis vom Beschwerdeanlass |
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BVerwG, B, 30.11.06, - 1_WB_18/06 -
WBO_§_6 Abs.1
Beschwerde / Beschwerdefrist / Beschwerdeanlass
Nicht nur bei förmlicher Bekanntgabe einer truppendienstlichen Maßnahme oder Entscheidung erlangt der von ihr betroffene Soldat die für den Beginn der Beschwerdefrist maßgebliche Kenntnis vom Beschwerdeanlass, sondern (schon) dann, wenn er den Inhalt der Maßnahme oder Entscheidung tatsächlich kennt.
§§§
06.246 Bemessung von Deichbeiträgen |
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BVerwG, B, 06.12.06, - 10_B_62/06 -
GG_Art.3 Abs.1; (91) BewG_§_21 Abs.1 Nr.1; WVG_§_28, WVG_§_29, WVG_§_31 Abs.1; NDG_§_6 Abs.1 S.1, NDG_§_9 Abs.1, NDG_§_9 Abs.2
Deichpflicht / Deichverband / Beitragspflicht / Deichbeiträge / Deichlast / Verbandslast / Grundbesitzabgaben / Einheitswerte als Bemessungsgrundlage / letzte Hauptfeststellung / Wertentwicklung / Wertverzerrung / Bagatellabgaben; Gleichheitssatz
1) Bei der Bemessung von Deichbeiträgen, deren Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig ist, kann die Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte der deichgeschützten Grundstücke eine Entscheidung des Landesgesetzgebers sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist (im Anschluss an BFH, Urteil vom 2.Februar 2005 II R 36/03 BFHE 209, 138 <140 f> zur Grundsteuer).
2) Der Landesgesetzgeber handelt im Rahmen seines willkürfreien Ermessens, wenn er die Eigentümer der deichgeschützten Grundstücke zu Zwangsmitgliedern eines Deichverbandes macht, der die ihm aufgetragenen Aufgaben durch eine von diesen Mitgliedern zu tragende Umlage (Deichlast) finanziert.
3) Wenn lediglich das Land Niedersachsen eine mit der Deichpflicht verbundene Deichlast kennt, stellt die daraus resultierende Ungleichbehandlung gegenüber Eigentümern in anderen Bundesländern schon deswegen keinen Verstoß gegen Art.3 Abs.1 GG dar, weil der Landesgesetzgeber nur in seinem jeweiligen Kompetenzbereich verpflichtet ist, den Gleichheitsgrundsatz zu wahren (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 25.Februar 1960 1 BvR 239/52 BVerfGE 10,354 <371> und vom 7.November 1995 2 BvR 413/88 ua BVerfGE 93,319 <351>).
§§§
06.247 „Zugelassenen Nutzung“ in § 12 Abs.2 BauNVO |
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BVerwG, U, 07.12.06, - 4_C_11/06 -
BauGB_§ 34 Abs.2; BauNVO_§_4, BauNVO_§_12
Stellplätze / zugelassene Nutzung / allgemeines Wohngebiet / Fremdkörper / Gebot der Rücksichtnahme
1) Auch eine Nutzung, die bestandskräftig genehmigt worden ist und daher weiter ausgeübt werden darf, ist vom Begriff der „zugelassenen Nutzung“ in § 12 Abs. 2 BauNVO umfasst.
2) Ein in einem allgemeinen Wohngebiet einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb wird regelmäßig als Fremdkörper anzusehen sein, der seine Umgebung nicht mitprägt.
§§§
06.248 Erweiterung eines Verkehrsflughafens |
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BVerwG, U, 07.12.06, - 4_C_16/04 -
VwGO_§_42 Abs.2; (02) BNatSchG_§_60 Abs.2 S.1 Nr.6; HENatG_§_35 Abs.1 Nr.4; LuftVG_§_8 Abs.1, LuftVG_§_8 Abs.2, LuftVG_§_8 Abs.3; LuftVG_§_71 Abs.1 S.1, LuftVG_§_71 Abs.2 S.1; (01) UVPG_§_2 Abs.2 Nr.2, UVPG_§_3a S.1, UVPG_§_3c Abs.1 S.1, UVPG_§_3e Abs.1 Nr.2
Luftverkehrsrechtliche Fachplanung / Flughafenänderung / Plangenehmigung / fiktive Planfeststellung / Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereine / Partizipationserzwingungsklage / UVP-Pflicht / Vorprüfung im Einzelfall / naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum
1) Das Recht eines anerkannten Naturschutzvereins auf Beteiligung in Planfeststellungsverfahren (hier: § 35 Abs.1 Nr.4 HENatG iVm § 60 Abs.2 Satz 1 Nr.6 BNatSchG) wird verletzt, wenn die zuständige Behörde die Änderung oder Erweiterung eines Verkehrsflughafens nicht im Wege der Planfeststellung, sondern in Form der nicht beteiligungspflichtigen Plangenehmigung zulässt, weil sie die rechtlichen und naturschutzfachlichen Voraussetzungen, unter denen nach einer Vorprüfung des Einzelfalls von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und damit von einem Planfeststellungsverfahren abgesehen werden darf, verkannt hat.
2) Gegen eine derartige Plangenehmigung ist dem übergangenen Naturschutzverein die Anfechtungsklage eröffnet. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die verfahrensmäßigen und inhaltlichen Anforderungen an die Vorprüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall (hier: § 3c Abs.1 Satz 1, § 3e Abs.1 Nr.2 UVPG 2001).
3) § 3c Abs.1 Satz 1 UVPG 2001 räumt der zuständigen Behörde im Rahmen der Vorprüfung einen gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum („Einschätzungsprärogative“) ein.
4) Eine Änderung des Flughafens im Sinne von § 8 Abs.1 Satz 1 LuftVG liegt vor, wenn das Vorhaben von einer bestandskräftigen früheren Zulassungsentscheidung nicht mehr gedeckt ist. Eine solche Änderung (hier: neue Flugzeugwartungsanlage) liegt u.a. vor, wenn das Vorhaben die planfestgestellten räumlichen Grenzen des Flughafens überschreiten würde und/oder mit nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden wäre, die von dem bisherigen Gestattungszustand nicht erfasst werden.
5) Die Fiktionsregelung des § 71 Abs.2 Satz 1 LuftVG schützt nicht diejenigen Flugplatzbetreiber in den alten Bundesländern, die einen vor dem 31.Dezember 1958 angelegten Flugplatz nach diesem Stichtag ohne ein nach den §§ 6 oder 8 LuftVG erforderliches Zulassungsverfahren geändert haben.
§§§
06.249 Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten |
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BVerwG, B, 07.12.06, - 2_WDB_5/06 -
WDO_§_126 Abs.1, WDO_§_126 Abs.2, WDO_§_126 Abs.5; VwGO_§_114
Vorläufige Dienstenthebung / Uniformtrageverbot / vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge / Ermessen / Unschuldsvermutung / rechtfertigender Grund / Verhältnismäßigkeitsgebot / Begründungspflicht / Einleitungsbehörde / Bundeswehrdisziplinaranwalt
1) Die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten bedarf ebenso wie ein Uniformtrageverbot und eine vorläufige Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines besonderen rechtfertigendes Grundes, dessen Vorliegen von der Einleitungsbehörde konkret und nachvollziehbar dargetan werden muss; die Begründung muss sich für den Soldaten und das die Maßnahme überprüfende Gericht aus der getroffenen bzw aufrechterhaltenden Anordnung erschließen lassen (im Anschluss an Beschluss vom 15. November 2006 BVerwG 2 WDB 5.06 ).
2) Diese zwingend erforderliche Begründung der Entscheidung der Einleitungsbehörde kann nicht durch andere Stellen (etwa den Wehrdisziplinaranwalt oder den Bundeswehrdisziplinaranwalt) nachgeholt oder ersetzt werden.
§§§
06.250 Windenergieanlagen-Gebot der Rücksichtnahme |
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BVerwG, B, 11.12.06, - 4_B_72/06 -
BauGB_§_35 Abs.1 Nr.5, BauGB_§_35 Abs.3 S.1
Außenbereich / Windenergieanlage / Rotoren / Drehbewegung von / Gebot der Rücksichtnahme / optisch bedrängende Wirkung / erdrückende Wirkung / Wohnbebauung / benachbarte
1) Windenergieanlagen können gegen das in § 35 Abs.3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine „optisch bedrängende“ Wirkung auf bewohnte Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht. Ob eine derartige Wirkung anzunehmen ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung von OVG Münster, DVBl 2006, 1532).
§§§
06.251 Fachplanungsprivileg |
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BVerwG, B, 13.12.06, - 4_B_73/06 -
BauGB_§_36 Abs.1, BauGB_§_38 S.1; LuftVG_§_6 Abs.1 S.1, LuftVG_§_6 Abs.2, LuftVG_§_6 Abs.4 S.2, LuftVG_§_6 Abs.8 Abs.1, LuftVG_§_6 Abs.5, LuftVG_§_9 Abs.1, LuftVG_§_30 Abs.1 S.2
Fachplanungsprivileg / Privilegierung / Fachplanung / luftverkehrsrechtliche Genehmigung / Planfeststellung / Plangenehmigung / Landeplatz / militärischer Flugplatz / Militärflugplatz / Gemeinde / Planungshoheit / Planungsentscheidung / Recht auf Beteiligung / Baugenehmigung / Konzentrationswirkung / Einvernehmen
Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG, der keine Planfeststellung nachfolgt, ist ein sonstiges Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung im Sinne des § 38 Satz 1 BauGB.
§§§
06.252 Wirksame vermögensrechtliche Anmeldung |
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BVerwG, U, 13.12.06, - 8_C_24/05 -
VermG_§_30 Abs.1 S.1, VermG_§_30a Abs.1 S.1
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung / hinreichend konkrete Bezeichnung des Berechtigten / Individualisierbarkeit eines Miterben / Vollmachterteilung durch den wahren Erben innerhalb der Anmeldefrist
Die Angabe des Erblassers reicht für eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung und die Individualisierbarkeit des Berechtigten (Erbe) aus, wenn die Anmeldung mit dessen Vollmacht vorgenommen wurde.
§§§
06.253 Besatzungshoheitliche Enteignung; |
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BVerwG, U, 13.12.06, - 8_C_25/05 -
VermG_§_1 Abs.8 Buchst.a, VermG_§_1 Abs.1 Buchst.a, VermG_§_4 Abs.1, VermG_§_5 Abs.1 Buchst.b, VermG_§_5 Abs.1 Buchst.c; InVorG_§_16 Abs.1
Enteignung / besatzungshoheitlich / besatzungshoheitliche Enteignung / Freigabe / Verbot / Enteignungsverbot / Berechtigtenfeststellung / Beschlagnahme / Beschlagnahmeverbot / Inkrafttreten / Veröffentlichung / Verkündung / Sequestrierung
1) Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen.
2) Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64.
§§§
06.254 Bestandsübertragung |
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BVerwG, U, 13.12.06, - 6_A_3/05 -
BVerfGG_§_31 Abs.1, BVerfGG_§_35, BVerfGG_§_79 Abs.2, BVerfGG_§_93a Abs.2 Buchst.b; VAG_§_8, VAG_§_14
Bestandsübertragung / Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts
Im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 1 BvR 782/94 und 957/96 (BVerfGE 114, 1) liegt ein „in der Vergangenheit abgeschlossener Bestandsübertragungsvorgang“, für den es bei dem „bisherigen Rechtszustand“ verbleibt, dann vor, wenn die Genehmigung der Bestandsübertragung wirksam ist und die Bestandsübertragung in der Vergangenheit faktisch vollzogen worden ist.
§§§
06.255 Anschlusskostendefizit |
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BVerwG, B, 13.12.06, - 6_C_15/05 -
(96) TKG_§_24 Abs.1 S.1, TKG_§_39, TKG_§_43 Abs.6; VwGO_§_42 Abs.2, VwGO_§_138 Nr.6; Wettbewerbsrichtlinie Art.4 Buchst.c Abs.3; Zugangsrichtlinie Art.7 Abs.2 und Abs.5, Art.12 Abs.7
Klagebefugnis / Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl / Beteiligung an den Kosten des Teilnehmeranschlusses / Gemeinschaftsrechtskonformität des Anschlusskostendefizits / gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Pflicht zum Ausgleich eines Anschlusskostendefizits
1) Die Pflicht des § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996, den Verbindungsnetzbetreiber an den Kosten der Bereitstellung der Kosten des Teilnehmeranschlusses zu beteiligen, setzt voraus, dass diese Kosten nicht von den dafür von den Endkunden erhobenen Entgelte gedeckt sind (sogenanntes Anschlusskostendefizit).
2) Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:
Sind die Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste - Wettbewerbsrichtlinie - und die Richtlinie 97/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juli 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP) - Zusammenschaltungsrichtlinie - dahin zu verstehen, dass die nationale Regulierungsbehörde gehindert ist, im Jahr 2003 den Betreiber eines mit einem öffentlichen Telekommunikationsteilnehmernetz zusammengeschalteten Verbindungsnetzes zu verpflichten, an den marktbeherrschenden Betreiber des Teilnehmernetzes einen Betrag zum Ausgleich des Defizits zu leisten, das dem Teilnehmernetzbetreiber durch die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses entsteht?
Bei Bejahung von Frage 1:
Ist die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer solchen Verpflichtung, die einer Bestimmung des innerstaatlichen Rechts entspricht, von dem nationalen Gericht in dem Verfahren über die Genehmigung der Inanspruchnahme des Verbindungsnetzbetreibers zu berücksichtigen?
§§§
06.256 Einordnung als Arzneimittel |
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BVerwG, U, 14.12.06, - 3_C_40/05 -
LFGB_§_2 Abs.2, LFGB_§_54; AMG_§_2 Abs.1; VO (EG) 178/2002 Art.2; RiLi 2001/83/EG Art.1
Arzneimittel / Nahrungsergänzungsmittel / Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit / pharmakologische Wirkung
1) Ein Produkt, das der Definition des Arzneimittels nach Art.1 Nr.2 der Richtlinie 2001/83/EG entspricht, ist in Deutschland auch dann nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zu behandeln, wenn es in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft unbeanstandet als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr ist.
2) Entfaltet ein Produkt, das aus mehreren Wirkstoffen besteht, insgesamt eine pharmakologische Wirkung, so ist es für seine Einordnung als Arzneimittel ohne Bedeutung, ob die einzelnen Wirkstoffe wegen ihrer geringen Dosis keine solche Wirkung entfalten.
§§§
06.257 Klärschlammkompost |
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BVerwG, U, 14.12.06, - 7_C_4/06 -
(94) KrW-/AbfG_§_3 Abs.1, KrW-/AbfG_§_3 Abs.2, KrW-/AbfG_§_4 Abs.3 S.1, KrW-/AbfG_§_5 Abs.3, KrW-/AbfG_§_42 Abs.3, KrW-/AbfG_§_45 Abs.3, Anhang I und II B; NachwV_§_1, NachwV_§_25 Abs.1; BestüVAbfV_§_1, BestüVAbfV_§_2; AVV_§_1, AVV_§_2; AbfKlärV_§_1 Abs.1 Nr.2, AbfKlärV_§_3 Abs.2 bis Abs.4, AbfKlärV_§_4 Abs.8 bis Abs.13; BBodSchV_§_12 Abs.1 bis Abs.3; AbfRRL_Art.1 Abs.1 Buchst.f, AbfRRL_Art.4 Abs.1, AbfRRL_Art.17
Klärschlamm: Klärschlammkompost / Verwertung / Beendigung der Verwertung / Ende des Abfallregimes / Beginn des Produktregimes / Schadstoffgehalt / abfallspezifische Einsatzbeschränkungen / Höchstwerte für Schadstofffrachten / Vorbelastung des Boden / durchwurzelbare Bodenschicht / Schadstoffanreicherung des Wertstoffkreislaufes / Schadlosigkeit der Verwertung / Ordnungsmäßigkeit der Verwertung / Verwertung in Teilschritten / Verwertungsziel / Verwertungserfolg / Substitution von Rohstoffen / Nutzung der stofflichen Eigenschaften
Das Regime des Abfallrechts endet bei der Verwertung von Klärschlammkompost erst mit dessen Aufbringen auf geeignetem Boden. Die Herstellung von Klärschlammkompost stellt lediglich einen Teilschritt des Verwertungsvorganges dar.
§§§
06.258 Tätigkeit als Gauredner der NSDAP |
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BVerwG, U, 14.12.06, - 3_C_36/05 -
AusglLeistG_§_1 Abs.4
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten / erhebliches Vorschubleisten / Nationalsozialismus / NSDAP / SA / Gauredner / SA-Sanitäts-Standartenführer / Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit / Erbgesundheitsgericht / Erbgesundheitslehre / Sterilisation / Zwangssterilisation / Unfruchtbarmachung / Erbkrankheit / Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses / Ausgleichsleistung / Unwürdigkeit / Ausschluss / Ausschlusstatbestand
In der langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP liegt ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs.4 AusglLeistG.
Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens.
§§§
06.259 Zulassung eines Rahmenbetriebsplans |
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BVerwG, U, 15.12.06, - 7_C_1/06 -
BBergG_§_48 Abs.2, BBergG_§_57a Abs.2 S.2, BBergG_§_57b Abs.3 S.3; GG_Art.28 Abs.2; UVPG_§_2 Abs.1; UVP-V-Bergbau_§_2 Abs.1; VwVfG_§_73 Abs.3, VwVfG_§_75 Abs.1, VwVfG_§_77; WHG_§_31 Abs.2 S.2
Rahmenbetriebsplan / Zulassung / Planfeststellung, Vorhaben / Änderung / endgültige Aufgabe / Auslegung / Anstoßwirkung / Umweltverträglichkeitsprüfung / Einwendungen / Abwägungsgebot / kommunale Selbstverwaltung / Planungshoheit / kommunale Einrichtungen / Selbstgestaltungsrecht / notwendige Folgemaßnahmen / Konzentrationswirkung / planfeststellungspflichtige Deichbaumaßnahmen
1) Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie gemäß § 52 Abs.2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde.
2) Erfordert der untertägige Abbau von Steinkohle notwendige Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen, die ihrerseits einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedürfen, wird ihre Zulassung gemäß § 57b Abs.3 Satz 3 BBergG von der Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung nicht erfasst.
§§§
06.260 Mitgeteilter Punktestand |
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BVerwG, B, 15.12.06, - 3_B_49/06 -
StVG_§_4 Abs.3 S.1 Nr.1, StVG_§_4 Abs.3 S.2; StVG_§_30 Abs.2 S.1
Gebührenpflichtige Mitteilung / Verkehrszentralregister / Punktesystem / Verwaltungsakt / vorbeugender Rechtsschutz / effektiver Rechtsschutz / Bestandskraft / Bindungswirkung
Die Unterrichtung nach § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.1 StVG entfaltet im Hinblick auf den darin mitgeteilten Punktestand keine Bindungswirkung für nachfolgende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde.
§§§
06.261 Auskehr des Erlöses |
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BVerwG, B, 18.12.06, - 3_B_63/06 -
VZOG_§_8 Abs.4 S.2
Erlös / Veräußerungserlös / Verkaufserlös / Verfügungsbefugnis / Verfügungsbefugter / Verfügungsberechtigung / Verfügungsberechtigter / Erlösauskehr / Erlösauskehranspruch / Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung
Der nach § 8 Abs.4 Satz 2 VZOG aufgrund eines bestandskräftigen Bescheids der Zuordnungsbehörde auf Auskehr des Erlöses oder Wertersatz in Anspruch Genommene kann sich jedenfalls so lange nicht auf die Berechtigung eines privaten Dritten an dem Zuordnungsobjekt berufen, wie dieser selbst ihm gegenüber keine entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hat.
§§§
06.262 Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats |
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BVerwG, B, 19.12.06, - 6_PB_12/06 -
SBG_§_51; BPersVG_§_16, BPersVG_§_17; ArbGG_§_72 Abs.2 Nr.3
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats / regelmäßige Personalstärke in den Gruppen / erfolgreiche Anfechtung einer Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten / Freibeweis zur Beurteilung einer Gehörsrüge
1) Bei der zur Ermittlung der regelmäßigen Personalstärke in den Gruppen vom Wahlvorstand anzustellenden Prognose ist Ausgangspunkt die tatsächliche Personalstärke im Zeitpunkt des Wahlausschreibens, welche anhand eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Dienststelle sowie einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren ist.
2) Die Verwaltungsgerichte können eine im Jahre 2004 durchgeführte Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten noch für ungültig erklären, nachdem der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 die bisherigen Gruppen der Arbeiter und Angestellten abgeschafft und durch die einheitliche Gruppe der Arbeitnehmer ersetzt hat.
3) Die zur Beurteilung einer Gehörsrüge erforderlichen tatsächlichen Feststellungen werden durch das Rechtsbeschwerdegericht im Wege des Freibeweises getroffen.
§§§
06.263 Arzneimittel-Nachzulassung |
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BVerwG, B, 20.12.06, - 3_B_17/06 -
AMG_§_28 Abs.2, AMG_§_44, AMG_§_109 Abs.3, AMG_§_109a Abs.3
Nachzulassung / traditionell angewendetes Arzneimittel / frei verkäufliche Arzneimittel / Auflage / Warnhinweis
Bei der Nachzulassung eines traditionell angewendeten frei verkäuflichen Arzneimittels gemäß § 109a Abs.3 AMG ist kein Raum für die Anordnung eines Warnhinweises, dass beim Auftreten anhaltender oder wiederholter Beschwerden ein Arzt aufgesucht werden solle.
§§§
06.264 Schulschließung |
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BVerwG, B, 21.12.06, - 6_PB_17/06 -
(Ss) PersVG_§_39, PersVG_§_67
Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen / Abstimmung in Gruppenangelegenheiten / Fachgruppenprinzip
1) Die Regeln über die Abstimmung in Gruppenangelegenheiten nach § 39 Abs.2 und 3 SächsPersVG sind auf die Beschlussfassung in dem nach Fachgruppen zusammengesetzten Lehrerhauptpersonalrat sinngemäß anzuwenden.
2) Die Aufhebung einer Schule ist eine Angelegenheit, in welcher nur die Vertreter der jeweiligen schulartbezogenen Fachgruppe im Lehrerhauptpersonalrat zur Beschlussfassung im Rahmen der Mitwirkung nach § 77 Nr.2 SächsPersVG berufen sind.
§§§
06.265 Klage auf Anerkennung als Flüchtling |
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BVerwG, B, 21.12.06, - 1_C_29/03 -
(Ss) PersVG_§_39, PersVG_§_67
Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen / Abstimmung in Gruppenangelegenheiten / Fachgruppenprinzip
Der Gegenstandswert nach § 30 RVG beträgt für die Klage auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs.1 AufenthG seit dem 1.Januar 2005 3 000 €.
§§§
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