BVerwG | 2004 (2) | 31-60 |
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[ 2003 ][ « ][ » ][ 2005 ] | [ ] |
04.031 Zwei-Jahres-Frist |
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BVerwG, U, 19.02.04, - 7_CN_1/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_47 Abs.1 Nr.2, VwGO_§_47 Abs.2 S.1; (Bg) WG_§_16 Abs.5
Trinkwasserschutzgebiet in der DDR / Beschluss des Kreistags / Gegenstand des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO / Antragsfrist / Bekanntmachung des Beschlusses / Aufhebung des Beschlusses während des Revisionsverfahrens / Feststellungsantrag / berechtigtes Interesse
Die Zwei-Jahres-Frist des § 47 Abs.2 Satz 1 VwGO und der Überleitungsvorschrift des Art.10 Abs.4 des 6.VwGOÄndG für den Normenkontrollantrag beginnt nicht zu laufen, wenn eine Bekanntmachung der Rechtsvorschrift nicht nachweisbar ist.
§§§
04.032 Territorialprinzip |
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BVerwG, U, 19.02.04, - 7_C_10/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
EGV_Art.174 Abs.2 S.1; EG-AbfRRL_Art.5 Abs.1+2 ; GG_Art.72 Abs.1; KrW/AbfG_§_3 Abs.8 S.1, KrW/AbfG_§_13Abs.4 S.1, KrW/AbfG_§_41 Abs.1
Abfall / besonders überwachungsbedürftige Abfälle / Andienungspflicht / Befreiung von der Andienungspflicht / dynamische Verweisung / umweltverträgliche Abfallbeseitigung / territorialer Vorrang / Näheprinzip / Entsorgungsautarkie / Verhältnismäßigkeit der Andienungsregelungen
Landesrechtliche Andienungsregelungen für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung dürfen einen im Rahmen des Näheprinzips geltenden Vorrang der Beseitigung im Gebiet des Bundeslandes vorsehen, in dem der Abfall angefallen ist (sog Territorialprinzip).
§§§
04.033 Kostenerstattung |
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BVerwG, B, 25.02.04, - 6_P_12/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_8, BPersVG_§_44, BPersVG_§_47; SchwbG_§_26; SGB-IX_§_96
Ist der Antrag des Dienststellenleiters, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes zu ersetzen, rechtskräftig abgelehnt worden, so sind die dem Personalratsmitglied im erstinstanzlichen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten von der Dienststelle nicht zu erstatten; dasselbe gilt für die beabsichtigte außerordentliche Kündigung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten.
§§§
04.034 Überwachungswert |
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BVerwG, B, 26.02.04, - 9_B_68/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(91) AbwAG_§_2 Abs.1, AbwAG_§_4 Abs.1, AbwAG_§_9 Abs.5, AbwAG_§_10 Abs.3 WHG_§_7a Abs.1
Überwachungswert / Mischkanalisation / Niederschlagseinflüsse
Bei Abwassereinleitungen aus Mischkanalisationen kann eine Überschreitung des Überwachungswertes (§ 4 Abs.1 Satz 2 AbwAG 1991) mit der Folge einer Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten (§ 4 Abs.4 Satz 2 AbwAG 1991) auch durch Niederschlagseinflüsse verursacht werden.
§§§
04.035 schriftliche Stimmabgabe |
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BVerwG, B, 03.03.04, - 6_P_14/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
Anordnung schriftlicher Stimmabgabe / Recht zur persönlichen Stimmabgabe / Rücksendung von Briefwahlunterlagen / Vermerk im Wählerverzeichnis / Grundsatz der freien und geheimen Wahl
BPersVG_§_19, BPersVG_§_24, BPersVG_§_25; BPersVWO_§_17, BPersVWO_§_18, BPersVWO_§_19
1) Hat der Wahlvorstand gemäß § 19 BPersVWO schriftliche Stimmabgabe angeordnet, so bleibt den davon betroffenen Beschäftigten gleichwohl das Recht zur persönlichen Stimmabgabe.
2) Die zur Vermeidung von Doppelzählungen getroffene Entscheidung des Wahlvorstandes, die Rücksendung der Briefwahlunterlagen im Wählerverzeichnis zu vermerken, verstößt weder gegen wahlrechtliche Vorschriften noch gegen den Grundsatz der freien und geheimen Wahl.
§§§
04.036 Lärmschutzkonzepte |
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BVerwG, U, 03.03.04, - 9_A_15/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AEG_§_20 Abs.2 S.1; BImSchG_§_41, BImSchG_§_43 Abs.1 S.1 Nr.1; VwVfG_§_74 Abs.2 S.2; 16.BImSchV_§_2 Abs.1 S.3
Abwägungsspielraum / Alternativenvergleich / Auswahlentscheidung / besonders überwachtes Gleis / Betriebserschwernisse / Einwendungsausschluss / Erschütterungsschutz / Gesundheitsgefährdung / Grobprüfung / Holzschwellen / Kosten-Nutzen-Analyse / Lärmschutzkonzept / Lärmschutzmaßnahme / Nahverkehrsstrecke / Schallschutz-Mittelwand / Verhältnismäßigkeitsprüfung / Vorbelastung / Vorrang aktiven Schallschutzes
1) Die Darlegungsanforderungen an Einwendungen im Planfeststellungsverfahren müssen sich an den Möglichkeiten betroffener Laien orientieren. Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand voraussetzen, können von einem Einwender regelmäßig nicht erwartet werden.
2) Die Auswahl zwischen verschiedenen Schallschutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs. 2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die Planfeststellungsbehörde über einen begrenzten Abwägungsspielraum verfügt.
3) Ein Vergleich alternativer Lärmschutzkonzepte hat sich primär an der jeweiligen Schutzwirkung für die durch unzumutbare Lärmeinwirkungen Betroffenen und allenfalls sekundär an dem jeweiligen Schutz der gesamten Umgebungsbebauung zu orientieren.
4) Der Einbau von Holzschwellen in eine Bahnstrecke ist keine Lärmschutzmaßnahme, die im Rahmen der Auswahl zwischen verschiedenen Lärmschutzkonzepten berücksichtigt werden müsste.
§§§
04.037 Tanzveranstaltung |
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BVerwG, U, 03.03.04, - 9_C_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.105 Abs.2a
Vergnügungssteuer / Aufwandsbegriff / Kartensteuer / vergnügungssteuerfreier Aufwand / Verrechnungspflicht / Spielraum des Normgebers / Pauschsteuer / pauschalierter Steuermaßstab / Raumgröße
1) Die Einordnung eines Diskothekenbetriebs als vergnügungssteuerpflichtige Tanzveranstaltung steht mit Art.105 Abs.2a GG in Einklang.
2) Der bundesrechtliche Aufwandsbegriff gebietet nicht, dass bei der Berechnung einer Vergnügungssteuer, die an den Eintrittspreis für die Vergnügungsveranstaltung anknüpft, jede darin enthaltene, an sich vergnügungssteuerfreie Ware und Leistung außer Ansatz zu bleiben hat.
3) Sieht der Satzungsgeber die steuermindernde Berücksichtigung solcher im Eintrittspreis enthaltener Waren und Leistungen vor, müssen sie realitätsgerecht mit dem Wert erfasst werden, den sie im Rahmen der konkreten vergnügungssteuerpflichtigen Gesamtveranstaltung bei typisierender Betrachtung für den durchschnittlichen Besucher haben.
4) Die Gemeinde kann die Vergnügungssteuer als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer und daneben als Auffangtatbestand auch in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer erheben.
§§§
04.038 Halbteilungsgrundsatz |
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BVerwG, U, 03.03.04, - 9_C_6/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_127 Abs.2 Nr.1
Erschließungsbeitrag / zum Anbau bestimmte Straße / einseitige Anbaubarkeit / öffentliche Grünfläche / Halbteilungsgrundsatz
Der für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nur einseitig anbaubaren Straßen entwickelte "Halbteilungsgrundsatz" ist auch dann anwendbar, wenn in nahezu voller Ausdehnung der Straße die an einer Straßenseite gelegenen Grundstücke im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, ohne beispielsweise aus topographischen Gründen einer späteren Bebaubarkeit auf Dauer schlechthin entzogen zu sein.
§§§
04.039 Rechtsweg |
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BVerwG, B, 04.03.04, - 6_AV_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_133; GVG_§_17a; WPflG_§_34
Vorabentscheidung über den Rechtsweg / Zulassung der Beschwerde / keine Nichtzulassungsbeschwerde
Gegen eine Entscheidung über den Rechtsweg nach § 17a Abs.2 GVG ist die Beschwerde gemäß § 34 Satz 2 und 3 WPflG iVm § 17a Abs.4 Satz 4 bis 6 GVG nur aufgrund Zulassung durch das Verwaltungsgericht gegeben. Eine Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sieht das Gesetz nicht vor.
§§§
04.040 Berufungsbegründung |
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BVerwG, U, 08.03.04, - 4_C_6/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_124a Abs.3 S.4, VwGO_§_124a Abs.6 S.1
Berufungsbegründung / gesonderter Schriftsatz / Bezugnahme auf Begründung des Zulassungsantrags / stillschweigende Bezugnahme.
Zur Berufungsbegründung gemäß § 124a Abs.6 Satz 1 VwGO kann es genügen, dass der Berufungsführer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist durch einen gesonderten Schriftsatz erkennbar zum Ausdruck bringt, dass er die Berufung durchführen will und weshalb er sie für begründet hält.
§§§
04.041 Ernstliche Zweifel |
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BVerwG, B, 10.03.04, - 7_AV_4/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_124a Abs.4 S.4
Berufungszulassung / Zulassungsgründe / ernstliche Zweifel / tragende Begründungselemente / Ergebnis / Richtigkeit aus anderen Gründen
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs.2 Nr.1 VwGO liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist.
Z-414 Berufungszulassung: ernstliche Zweifel
Auszug aus: Originalurteil, Abs.6
§§§
04.042 Busengrapschen |
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BVerwG, U, 16.03.04, - 1_D_15/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.143b Abs.3; BBG_§_54 S.3, BBG_§_77 Abs.1, BBG_§_79; BDO_§_17 Abs.5, BDO_§_18 Abs.1 S.1, BDO_§_21 Abs.1 S.2, BDO_§_76 Abs.2; BeschSchG_§_1, BeschSchG_§_2, BeschSchG_§_4 Abs.1 Nr.1; PostPersRG_§_1 Abs.1 S.1, PostPersRG_§_4 Abs.3; StGB_§_185, StGB_§_194; SUrlV_§_13 Abs.1
"In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG (Niederlassungsleiter) / erst- und einmaliger Fall der sexuellen Belästigung einer beamteten Mitarbeiterin ("Busengrapschen") / Versetzung des Beamten als arbeitsrechtliche Maßnahme / strafgerichtlicher Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und mangels Strafantrags vom Vorwurf der Beleidigung / wegen fehlender Bindung an tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts eigene Sachverhaltsfeststellungen des Disziplinargerichts / Voraussetzungen der § 54 Satz 3, § 77 Abs.1 Satz 2 BBG verneint / Freispruch
Das einmalige außerdienstliche "Busengrapschen" eines "in-sich-beurlaubten" Beamten, auf das der Arbeitgeber nach dem Beschäftigtenschutzgesetz wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit einer Versetzung reagiert hat, stellt im Regelfall noch kein außerdienstliches Dienstvergehen dar, das zusätzlich disziplinarisch geahndet werden müsste.
§§§
04.043 Berichtigung-Urteilsformel |
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BVerwG, U, 16.03.04, - 2_WD_3/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
StPO_§_268, StPO_§_275; WDO_§_38Abs.1, WDO_§_93 Abs.1 S.2, WDO_§_96 Abs.1, WDO_§_96 Abs.2 S.1, WDO_§_99 Abs.1 S.1, WDO_§_121 Abs.2
Berichtigung der Urteilsformel / Vorlagefrist für schriftliches Urteil / Fristversäumung / Zurückverweisung / Verfahrensmangel / Anhörungsmangel / Heilung eines Anhörungsmangels / Einleitungsverfügung / Spindkontrolle / Durchsuchung / Tätlichkeit / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
1) Eine Berichtigung der Urteilsformel ist zulässig, solange die Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen ist.
2) Wird das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist zu den Akten gebracht, liegt darin ein gravierender Verfahrensfehler, der das Berufungsgericht jedoch nicht zwingt, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
3) In der vor Ergehen der Einleitungsverfügung unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde liegt ein schwerer Verfahrensfehler, der nur noch bis zum Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht geheilt werden kann.
4) Zu den Voraussetzungen einer Spindkontrolle sowie zur Abgrenzung von einer Durchsuchung.
5) Bei einer Tätlichkeit eines Vorgesetzten gegen einen Untergebenen kann in leichteren Fällen von der Regelmaßnahme einer Dienstgradherabsetzung abgesehen werden.
§§§
04.044 Altfälle |
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BVerwG, U, 17.03.04, - 1_D_23/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BDG_§_14 Abs.1 Nr.2, BDG_§_85 Abs.1 S.1, BDG_§_85 Abs.3-10; BDO_§_14, BDO_§_64 Abs.1 Nr.7, BDO_§_76 Abs.3 S.1, BDO_§_87 Abs.1 S.1; StGB_§_2 Abs.3; StPO_§_153a Abs.2
Altfälle / Anwendbarkeit des § 14 BDG / Maßnahmeverbot
Die Regelung des § 14 BDG ist wegen der darin enthaltenen materiellrechtlichen Besserstellung eines angeschuldigten Beamten auch auf sog Altfälle anzuwenden, die noch nach bisherigem Recht, dh in verfahrensrechtlicher Hinsicht nach der BDO fortzuführen sind. Danach kann abweichend von der Rechtsprechung des Senats zu § 14 BDO auch in Altfällen im Anschluss an eine Einstellung des sachgleichen Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit des Verschuldens, die gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße erfolgt ist, unter den weiteren Voraussetzungen des § 14 BDG ein disziplinarrechtliches Maßnahmeverbot bestehen.
§§§
04.045 Erforderlichkeit |
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BVerwG, U, 18.03.04, - 4_CN_4/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.3, BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_9 Abs.8, BauGB_§_10 Abs.3, BauGB_§_214 Abs.3 S.2; FStrG_§_17 Abs.3 S.1, FStrG_§_17 Abs.7; GG_Art.14 Abs.1; (NW) StrG_§_38 Abs.4, StrG_§_39 Abs.1, StrG_§_39 Abs.7 S.1; (NW) VwVfG_§_75 Abs.4
Bebauungsplan / Straßenplanung / planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan / Erforderlichkeit / Mangel der Finanzierbarkeit / Realisierbarkeit des Vorhabens / inhaltliche Bestimmtheit / Begründung zum Bebauungsplan / Abwägung / Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen / Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers / unzulässige Vorratsplanung
1) Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs.3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In Kraft Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.
2) Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
LB 3) Zum Verfüllungsinteresse eines Sandgrubeninhabers.
Z-415 Bebauungsplan: Erforderlichkeit
Auszug aus: Originalurteil, Abs.9 ff
Z-416 Bebauungsplan: inhaltliche Bestimmtheit
Auszug aus: Originalurteil, Abs.13 f
Z-417 Verfüllungsinteresse: Sandgrubeninhaber
Auszug aus: Originalurteil, Abs.20
§§§
04.046 Telefax-Rechtsmittel |
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BVerwG, B, 18.03.04, - 6_PB_16/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_83; ZPO_§_85, ZPO_§_233;
Rechtsmittelbegründung per Telefax / Verwechslung der Faxnummern / Verschulden des in einer Sozietät angestellten Rechtsanwalts
1) Der Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet.
2) Zur Frage, ob und inwieweit das Verschulden eines in einer Sozietät angestellten Rechtsanwalts der Partei zuzurechnen ist.
Z-418 Anwaltsverschulden: Zurechnung
Auszug aus: Originalurteil, Abs.8
§§§
04.047 Vertrauensperson |
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BVerwG, B, 24.03.04, - 1_WB_46/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_35; SBG_§_16, SBG_§_18 Abs.1, 2, 3, SBG_§_20 S.1, SBG_§_23 Abs.1, 2, 3; VwGO_§_113 Abs.1 S.4
Vertrauensperson / Unteroffiziere / Disziplinarvorgesetzter / Beteiligungsrecht / Anhörung / Wahlbereich / personalbearbeitende Stelle / Feststellungsinteresse / Wiederholungsgefahr.
1) Erledigt sich eine beteiligungsfähige oder beteiligungspflichtige Maßnahme, kann die Vertrauensperson zur nachträglichen Klärung der möglichen Verletzung ihres Beteiligungsrechts ihr Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf eine mögliche Wiederholungsgefahr stützen. Dafür ist darzulegen, dass zwischen den Verfahrensbeteiligten mit einiger Wahrscheinlichkeit auch künftig Streit über das geltend gemachte Beteiligungsrecht auftreten wird und der Feststellungsantrag deshalb unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr als richtungsweisend für die Zukunft verstanden werden kann.
2) Die Vertrauensperson der Unteroffiziere einer Einheit hat im Falle ihrer Beteiligung in Personalangelegenheiten nach § 23 SBG keinen Anspruch gegen die personalbearbeitende Stelle auf Informationen oder Einsicht in deren Unterlagen (Fortführung von BVerwGE 103,65).
§§§
04.048 Bescheidurteil |
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BVerwG, B, 26.03.04, - 1_B_79/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AuslG_§_16; VwGO_§_113, VwGO_§_133 Abs.6, VwGO_§_144 Abs.6
Recht auf Wiederkehr / Ermessensreduzierung auf Null / Bindungswirkung zurückverweisender Entscheidungen / Änderung des Berufungsurteils durch Beschluss / Änderung Verpflichtungs- in Bescheidungsurteil.
Hat das Berufungsgericht unter Verstoß gegen seine Bindung an eine zurückverweisende Entscheidung erneut eine Ermessensreduzierung "auf Null" angenommen und deswegen ein Verpflichtungsurteil erlassen, so kann das verfahrensfehlerhafte Berufungsurteil auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss nach § 133 Abs.6 VwGO in ein Bescheidungsurteil geändert werden.
§§§
04.049 Zusammenschaltung |
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BVerwG, U, 31.03.04, - 6_C_11/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.14 Abs.1; TKG_§_35 Abs.2, TKG_§_36, TKG_§_37; NetzZVO_§_9 Abs.5; ONP-RahmenRL_Art.3 Abs.2; Zusammenschaltungsrichtlinie Art.3 Abs.2, Art.9 Abs.1 S.1 + Abs.5 S.2
Telekommunikation / Zusammenschaltungsanordnung / Bedingungen der Zusammenschaltung / hoheitlich angeordneter Vertrag / Kündigungsrechte / Berufsausübungsfreiheit / Eigentumsfreiheit
1) Die Anordnung der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen iS von § 37 Abs.1 Satz 1 TKG begründet zwischen den beteiligten Netzbetreibern ein privatrechtliches Schuldverhältnis.
2) Die Regulierungsbehörde ist nur dann verpflichtet, in die Zusammenschaltungsanordnung Kündigungsrechte aufzunehmen, wenn dies im Interesse eines fairen Ausgleichs der berechtigten Interessen der beteiligten Netzbetreiber unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer erforderlich ist. Ein Kündigungsrecht darf dem Zweck der Zusammenschaltungsanordnung nicht zuwiderlaufen.
§§§
04.050 Planergänzung |
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BVerwG, B, 31.03.04, - 9_A_33/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VerkPBG_§_1; GVG_§_17 Abs.2; VwGO_§_45, VwGO_§_52 Nr.1; (Bg) VwVfG_§_74 Abs.2, VwVfG_§_75 Abs.2, VwVfG_§_75 Abs.3
Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses / sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts / gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs
Macht ein Kläger zugleich Ansprüche auf Planergänzung nach § 74 Abs.2 VwVfGBbg und auf nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs.2 und 3 VwVfGBbG geltend, handelt es sich um zwei in verschiedenen Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu behandelnde Streitgegenstände, die der in § 17 Abs.2 GVG vorgesehenen Konzentration der Prüfungsbefugnis bei dem zuerst angerufenen Gericht nicht zugänglich sind.
§§§
04.051 Häufigkeitszuschlag |
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BVerwG, U, 01.04.04, - 2_C_11/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BUKG_§_3, BUKG_§_4, BUKG_§_10 Abs.1+6, BUKG_§_14
Abzurechnender Umzug / dienstliche Veranlassung / Einstellungsumzug / Häufigkeitszuschlag / Pauschvergütung / Umzugskostenvergütungszusage / vorausgegangener Umzug
Ein Häufigkeitszuschlag nach § 10 Abs.6 BUKG ist nicht zu zahlen, wenn der vorangegangene Umzug ein Umzug aus Anlass der Einstellung des Beamten war. Dies gilt auch, wenn der Einstellungsumzug in atypischer Weise erst nach dem dienstlich veranlassten Umzug durchgeführt wird.
§§§
04.052 Wechseldienst |
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BVerwG, U, 01.04.04, - 2_C_18/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BBG_§_72 Abs.4, AZV_§_1, AZV_§_3
Arbeitszeit / Schichtdienst / Wochenfeiertage / Dienstunfähigkeit
1) Die Arbeitszeit eines im Wechseldienst tätigen Beamten verkürzt sich um die auf einen Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit ohne Rücksicht darauf, ob er an dem Wochenfeiertag Dienst zu leisten hat.
2) Bleibt der Beamte dem auf einen Wochenfeiertag festgesetzten Dienst fern, ist der versäumte Dienst arbeitszeitrechtlich wie geleisteter Dienst zu behandeln (wie Urteil vom heutigen Tage BVerwG 2 C 14.03).
§§§
04.053 Massenbeförderung |
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BVerwG, U, 01.04.04, - 2_C_26/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BGB_§_839 Abs.3
Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung / Auswahlverfahren / Bewerbungsverfahrensanspruch / Pflicht des Dienstherrn zur Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers
1) Auch bei Beförderungsaktionen, bei denen eine große Zahl von Beamten zur gleichen Zeit befördert wird ("Massenbeförderung"), hat der Dienstherr die nicht für eine Beförderung Vorgesehenen rechtzeitig vor der Ernennung der anderen über das Ergebnis der Auswahlentscheidung und die maßgebenden Gründe dafür zu unterrichten.
2) Unterlässt er die Benachrichtigung, kann dem Beamten im Schadensersatzprozess wegen unterbliebener Beförderung regelmäßig nicht der Vorwurf gemacht werden, schuldhaft ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Beförderungsstellen versäumt zu haben.
§§§
04.054 FFH-Richtlinie |
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BVerwG, U, 01.04.04, - 4_C_2/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
FStrG_§_17 Abs.6c S.2; BNatSchG_§_61 Abs.2 Nr.1, BNatSchG_§_61 Abs.3, BNatSchG_§_69 Abs.5
Planfeststellung / Straßenplanung / faktisches Vogelschutzgebiet / Gebietsauswahl / Fehlerheilung in ergänzendem Verfahren / Wechsel in FFH-Schutzregime / Gebietsmeldung / Gebietserklärung / Sicherstellungsverordnung / Beeinträchtigungsverbote / Erheblichkeitsschwelle.
1) Ein Verstoß gegen die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) kann in einem ergänzenden Verfahren nach § 17 Abs.6c FStrG behoben werden, indem die Voraussetzungen für den Wechsel in das Schutzregime der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) geschaffen und die Schutz- und Ausnahmebestimmungen des Art.6 Abs.3 und 4 FFH-RL bzw des § 34 BNatSchG 2002 nachträglich angewandt werden.
2) Der Übergang in das Schutzregime der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie setzt nach Art.7 FFH-RL eine endgültige rechtsverbindliche und außenwirksame Erklärung eines Gebiets zum besonderen Schutzgebiet (Vogelschutzgebiet) voraus. Die Meldung eines Gebiets an die Europäische Kommission und die einstweilige naturschutzrechtliche Sicherstellung eines Gebiets lösen den Regimewechsel (noch) nicht aus.
3) Ein Straßenbauvorhaben in einem "faktischen" (nicht-erklärten) Vogelschutzgebiet ist nach Art.4 Abs.4 Satz 1 der Vogelschutz-Richtlinie grundsätzlich unzulässig, wenn es durch die Verkleinerung des Gebiets zum Verlust mehrerer Brut- und Nahrungsreviere führen würde, die einem Hauptvorkommen einer der Vogelarten in Anhang I der Richtlinie dienen.
§§§
04.055 Krankentransportunternehmen |
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BVerwG, B, 13.04.04, - 6_PB_2/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(NW) PersVG_§_72
Mitbestimmung bei Einstellungen / Gestellungsvertrag zwischen Klinik und DRK-Schwesternschaft / Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens in der Dienststelle
Es beruht nicht auf einander widersprechenden Rechtssätzen, wenn das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen in den Fällen des Einsatzes der von der DRK-Schwesternschaft gestellten Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum bejaht, beim Einsatz von Mitarbeitern eines externen Krankentransportunternehmens hingegen verneint wird.
§§§
04.056 Ausschluß-PersR-Mitglied |
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BVerwG, B, 14.04.04, - 6_PB_1/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BPersVG_§_28
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes / grobe Pflichtverletzung / Generalprävention
Die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch ein Personalratsmitglied ist grob im Sinne von § 28 Abs.1 BPersVG, wenn der Verstoß von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert. Die Charakterisierung des Ausschlusses als Sanktionsmaßnahme mit vorbeugendem Charakter steht dazu nicht in Widerspruch.
§§§
04.057 Spätaussiedler |
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BVerwG, U, 20.04.04, - 1_C_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.116 Abs.1; BVFG_§_4, BVFG_§_5, BVFG_§_7, BVFG_§_15, BVFG_§_27; StAG_§_7
Spätaussiedler / Abkömmling / Stichtag / Aufnahme / Verlassen der Aussiedlungsgebiete / Spätaussiedlerbescheinigung / Bindungswirkung / Vertriebenenbehörde / Bescheinigungsverfahren / Einbürgerungsbehörde / Statusverfahren / Kriegsfolgenbereinigungsgesetz / Statusdeutscher / Deutscheneigenschaft / Deutschen-Status
1) Die in § 4 Abs.1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsregelung Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31.Dezember 1992 gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.
2) Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines anerkannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs.2 BVFG beantragt und erhalten haben.
§§§
04.058 Volkszugehörigkeit |
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BVerwG, U, 22.04.04, - 5_C_27/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(01) BVFG_§_27 Abs.2, BVFG_§_6 Abs.2
Bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG sind auch die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs. 2 BVFG nach der im Entscheidungsz eitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen.
Bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs.2 BVFG sind auch die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit gemäß § 6 Abs.2 BVFG nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen.
§§§
04.059 Vertreterbestellung |
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BVerwG, U, 22.04.04, - 7_C_5/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VermG_§_11b Abs.1; VwVfG_§_16 Abs.3
Staatliche Verwaltung Beendigung / Vermögenswert, unbekannter Eigentümer / Vertreter, gesetzlicher / Vergütungsanspruch / Auslagenersatz / Aufwendungsersatzanspruch / Schuldverhältnis, auftragsähnliches / Leistungsbescheid.
Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.
§§§
04.060 Auslandstrennungsgeld |
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BVerwG, U, 27.04.04, - 2_WD_4/04 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_13; BUKG_§_12 Abs.1, BUKG_§_12 Abs.2; ATGV_§_5 Abs.1; BBesG_§_55 Abs.2 S.1, BBesG_§_56 Abs.1, BBesG_§_57; AUV_§_4 Abs.1, AUV_§_12 Abs.1
Umzug / Umzugswilligkeit / gemeinsame Wohnung / häusliche Gemeinschaft / Auslandstrennungsgeld / Aufwandsentschädigung / Auslandszuschlag / Kaufkraftausgleich
1) Die für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld und Aufwandsentschädigung erforderliche uneingeschränkte Umzugswilligkeit des Berechtigten liegt vor, wenn er - ungeachtet der Umzugswilligkeit seiner Familienangehörigen - während des gesamten Bewilligungszeitraums die ernsthafte Absicht hat, seinen Lebensmittelpunkt im Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes aufzugeben und ihn an den neuen Ort zu verlegen.
2) Im Sinne der umzugskostenrechtlichen Regelungen ist ein Umzug eines Berechtigten und seiner Familienangehörigen erfolgt, wenn er den Lebensmittelpunkt seiner Familie am früheren Wohnort aufgegeben, ihn an den neuen Ort verlegt hat und die häusliche Gemeinschaft dort fortsetzt.
3) Ein Berechtigter hat mit seinem Ehegatten am ausländischen Dienstort eine - für die Gewährung ua des erhöhten Auslandszuschlages und des Kaufkraftausgleichs erforderliche - gemeinsame Wohnung, wenn die Wohnung für beide Ehepartner nach Zuschnitt und Einrichtung geeignet ist, als Mittelpunkt der privaten Lebensführung zu dienen und auch dementsprechend gemeinsam genutzt wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Ehegatte des Berechtigten sich den überwiegenden Teil der Zeit tatsächlich am Auslandsdienstort aufhält.
§§§
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