1996   (4)  
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96.091 Übergangslösung
 
  • OVG Saarl, B, 21.10.96, - 2_W_32/96 -

  • SKZ_97,107/31 (L)

  • (88) LBO_§_77 Abs.2; SVwVG_§_19 Abs.1 S.2

 

Untersagt die Bauaufsichtsbehörde in Erfüllung eines Nachbaranspruches auf Einschreiten die Fortsetzung einer formell und materiell rechtswidrigen Nutzung, so hat der Pflichtige keinen Anspruch darauf daß ihm ein Übergangszeitraum bis zur Realisierung einer Ersatzlösung zugebilligt wird, die mit erheblichen Unsicherheiten belastet und in zeitlicher Hinsicht nicht annähernd verläßlich abschätzbar ist (hier: beabsichtigter Erwerb eines Grundstückes in einem noch auszuweisenden Gewerbegebiet).

§§§


96.092 Urlaubsgeld
 
  • OVG Saarl, B, 21.10.96, - 1_R_34/96 -

  • SKZ_97,110/50 (L)

  • GG_Art.3, GG_Art.33 Abs.5; BeamtVG_§_2, BeamtVG_§_70; SoldVG_§_14; BBesG_§_1

 

Das Urlaubsgeld gehört nicht zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Versorgungsempfänger können daher keine Beteiligung an der in Art.5 BBVAnpG 92 geregelten Erhöhung des Urlaubsgeldes für aktive Beamte und Soldaten beanspruchen. Insoweit liegt ein Verstoß weder gegen § 70 BeamtVG noch gegen die Art.3, 33 Abs.5 GG vor.

§§§


96.093 Abwehranspruch-Wohngebäude
 
  • OVG Saarl, B, 21.10.96, - 2_W_29/96 -

  • SKZ_97,105/18 (L)

  • BauGB_§_30; BauNVO_§_4, BauNVO_§_5, BauNVO_§_15 BauNVO; BImSchG_§_22 Abs.1

 

Wehrt sich der Inhaber eines in einem planerisch ausgewiesenen Dorfgebiet ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes gegen die Zulassung eines Wohngebäudes in einem unmittelbar benachbarten ebenfalls durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet, so ist für die Beurteilung nach § 15 I 2 BauNVO entscheidend darauf abzustellen, ob die dem Betreiber der emittierenden Nutzung aufgrund von § 22 I 1 BImSchG obliegenden Pflichten zur Immissionsvermeidung und -minderung geeignet sind, die Immissionsbelastung für die als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Fläche auf ein wohnverträgliches Maß herabzumindern (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18.05.95, BauR_95,807).

§§§


96.094 Tragfähigkeit-Nachbargrund
 
  • OVG Saarl, B, 22.10.96, - 2_W_34/96 -

  • SKZ_97,107/27 (L)

  • (88) (96) LBO_§_16 Abs.1

 

1) Jedenfalls soweit darin bestimmt ist, daß bauliche Anlagen die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke nicht gefährden dürfen, ist § 16 Abs.1 LBO 1988/1996 nachbarschützend.

 

2) Liegt für ein Bauvorhaben - hier: Grenzgarage und anschließende Grenzstützmauer - eine geprüfte und genehmigte Statik vor, so muß vom antragstellenden Nachbarn deren Fehlerhaftigkeit glaubhaft gemacht werden, um unter Berufung auf § 16 1 LBO 1988/1996 Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Einstellung der betreffenden Bauarbeiten zu erreichen; bloße Mutmaßungen über die Gefährdung des Nachbargrundstücks unter Hinweis auf die Geländeverhältnisse - hier: Höhendifferenz von 2,80 m zum tiefergelegenen Baugrundstück - genügen insoweit nicht.

§§§


96.095 Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, E, 22.10.96, - 2_W_30/96 -

  • BauR_97,283 -285

  • (SL) LBO_§_77, (SL) VwVfG_§_44 Abs.1, VwVfG_§_48

 

1) Eine Baugenehmigung ist, sofern sie sich nicht ausnahmsweise auf mehrere selbständige Bauvorhaben bezieht, nicht teilbar und daher auch nicht teilweise zurücknehmbar, weil sie die Feststellung trifft, daß das bestimmte, im Bauantrag und in den Bauvorlagen beschriebene Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen in - ohne die ausgenommenen Bauteile - nicht sinnvoll existenzfähiges (und vom Bauherrn so auch nicht gewolltes) "Teilvorhaben" beschränkt werden kann (hier: Rücknahme der Baugenehmigung für ein siebengeschossiges Gebäude hinsichtlich der Bauteile oberhalb des 4.Obergeschosses).

 

2) Eine unter Mißachtung der Unteilbarkeit von Baugenehmigungen ausgesprochene Teilrücknahme ist nichtig.

§§§


96.096 Bebauungsgenehmigung
 
  • OVG Saarl, B, 24.10.96, - 2_R_11/95 -

  • SKZ_97,107/28 (L)

  • (88) LBO_§_65

 

1) Ein schützenswertes Interesse an der Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für ein mit einer Bauvoranfrage "überhaupt" zur Nachprüfung gestelltes Vorhaben besteht dann nicht, wenn sich ein festgestelltes bauordnungsrechtliches Genehmigungshindernis schlechthin nicht ausräumen läßt. Zur Beurteilung der Frage der Ausräumbarkeit eines solchen Rechtsverstoßes ist auf das Vorhaben abzustellen, so wie es sich nach den zur Nachprüfung gestellten Bauvorlagen darstellt.

 

2) Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde oder gar der Verwaltungsgerichte, aus Anlaß einer ein in den Bauvorlagen beschriebenes Vorhaben betreffenden Bauvoranfrage zu untersuchen, "wie" gebaut werden könnte, sich gegebenenfalls zur Zulässigkeit eines modifizierten Bauvorhabens zu äußern oder gar Bebauungsvorschläge zu unterbreiten.

§§§


96.097 Ablösevereinbarung
 
  • OVG Saarl, B, 24.10.96, - 1_Y_22/96 -

  • SKZ_97,104/10 (L)

  • BauGB_§_133; VwVfG_§_59, VwVfG_§_60

 

1) Ein Vorausleistungsbescheid verliert seine Bedeutung, wenn nach seinem Erlaß die Beitragspflicht insgesamt wirksam abgelöst wird.

 

2) Eine Ablösungsvereinbarung ist weder nach § 59 SVwVfG nichtig noch nach § 60 SVwVfG anpassungsbedürftig, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, daß der Ablösungsbetrag entgegen den Ablösungsbestimmungen deutlich höher als der voraussichtlich entstehende Beitrag ist, weil die Gemeinde bei der Veranschlagung des voraussichtlich entstehenden Beitrags zum einen zu Unrecht vom Bestehen einer Erschließungseinheit ausging und zum anderen nicht beitragsfähige Aufwendungen berücksichtigte; derartige Fehler bei der Veranschlagung des voraussichtlich entstehenden Beitrags gehören zu den ablösungstypischen Risiken und sind daher rechtlich irrelevant.

 

3) Ein Anspruch auf Teilerstattung eines Ablösungsbetrages wegen Überschreitung der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 09.11.90 (E 87, 77) entwickelten "absoluten Mißbilligungsgrenze" besteht erst, wenn die Gemeinde eine Beitragsberechnung vorgenommen hat.

§§§


96.098 Kanalbaubeiträge
 
  • OVG Saarl, U, 24.10.96, - 1_R_44/95 -

  • SKZ_97,104/9 (L)

  • KAG_§_8 Abs.6 S.1

 

1) Das Vorteilsprinzip des § 8 VI 1 KAG gebietet es, ein als Beitragsmaßstab gewähltes Nutzungsmaß nur insoweit anzuwenden, als es unter Berücksichtigung aller öffendich-rechtlichen Beschränkungen realisierbar ist.

 

2) Angesichts der Typisierungsbefugnis des Satzungsgebers ist in bezug auf Kanalbaubeiträge grundsätzlich weder ein Artzuschlag für Gewerbegrundstücke noch ein Abschlag für Grundstücksnutzungen mit vergleichsweise geringem Wasserverbrauch notwendig.

§§§


96.099 Doppelbegutachtung
 
  • VG Saarl, U, 29.10.96, - 5_K_100/95 -

  • ZfS_97,439 -440

  • StVG_§_4 Abs.1; StVZO_§_15b

 

LF: Ist ein Gutachten letztlich nicht aussagekräftig (Fehlen erwiesener Tatsachen, aus denen Rückschlüsse auf eine mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehende Ungeeignetheit zum Führen von KFZ gezogen werden können), so kann Anlaß bestehen, die Beibringung eines weiteren Gutachtens im Sinne einer MPU anzufordern. Dies steht in Einklang mit der Rspr des BVerfG, ZfS_93,285 (vgl auch OVG des Saarlandes, ZfS_96,40, VG des Saarlandes, ZfS97,238). Eine unverhältnismäßige Doppelbegutachtung liegt insoweit nicht vor.

§§§


96.100 KFZ-Reparaturkosten
 
  • OVG Saarl, B, 05.11.96, - 8_Q_4/95 -

  • SKZ_97,108/34 (L)

  • BSHG_§_5, BSHG_§_40 Abs.1 Nr.2; SGB_§_16 Abs.2 S.2;

 

1) Auch im Sozialhilferecht ist die Antragstellung bei einer unzuständigen Behörde in Anwendung des § 16 II 2 SGB I wirksam (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18.05.95 - 5_C_1/93 -).

 

2) Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Frage, wann die Bedarfsdeckung durch Selbsthilfe vor Antragsbescheidung zum Wegfall des Sozialhilfeanspruches führt.- Ein Sozialhilfeanspruch setzt die Kenntnis des Sozialhilfeträgers von der Bedarfslage, regelmäßig durch Antragstellung beim Sozialamt oder - kraft Fiktion auch bei einer unzuständigen Behörde voraus, und die Zeitspanne bis zu einer nicht anspruchsvernichtend wirkenden Bedarfsdeckung hängt von der nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilenden Dringlichkeit der Hilfeleistung ab.

 

3) Für die Übernahme von Kfz-Reparaturkosten im Wege der Eingliederungshilfe für Behinderte kann bei Feststellung eines unaufschiebbaren Reparaturbedarfs eine telefonische Benachrichtigung des Sozialamtes am Reparaturtage zur Erhaltung des Sozialhilfeanspruchs ausreichen. Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung kommt es nur auf die Kenntnis des Hilfesuchenden von dem Reparaturbedarf an und nicht auf die Vorhersehbarkeit.

§§§


96.101 Restmüllminimierung
 
  • OVG Saarl, U, 07.11.96, - 1_R_15/95 -

  • DVBl_97,1068 -70

  • KSVG_§_22; SAbfG_§_3

 

1) Die im Saarland allen Eigentümern bebauter und bewohnter Grundstücke satzungsmäßig auferlegte Verpflichtung zum Anschluß an die öffentliche Abfallentsorgung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

 

2) Die Minimierung der Restmüllmenge durch dei Nutzung anderer zulässiger Entsorgungsmöglichkeiten bewirkt keinen Anspruch auf Befreiung vom Anschlußzwang.

§§§


96.102 Hausabfallentsorgung
 
  • OVG Saarl, U, 07.11.96, - 1_R_372/96 -

  • SKZ_97,103/2 (L)

  • KSVG_§_22; SAbfG_§_3

 

1) Die im Saarland allen Eigentümern bebauter und bewohnter Grundstücke satzungsmäßig auferlegte Verpflichtung zum Anschluß an die öffentliche Hausabfallentsorgung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

 

2) Die Minimierung der Restmüllmenge durch die Nutzung anderer zulässiger Entsorgungsmöglichkeiten bewirkt keinen Anspruch auf Befreiung vom Anschlußzwang.

§§§


96.103 Notfallrettung
 
  • OVG Saarl, B, 07.11.96, - 9_W_29/96 -

  • ZfS_97,117 -19

  • GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.14; VwGO_§_123; (SL) SRettG_§_12, SRettG_§_16 Abs.2 S.1, SRettG_§_16 Abs.2 S.2

 

LF 1) Auch wenn eine im Anordnungsverfahren erstrebte Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung nur vorläufig unter der auflösenden Bedingung einer (rechtskräftigen) negativen Entscheidung im Widerspruchs- beziehungsweise Klageverfahren ausgesprochen werden soll, ist der Antrag doch auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren gerichtet.

 

LF 2) Zur Frage der Vereinbarkeit einer Regelung, nach der die Genehmigung zu versagen ist, "wenn zu erwarten ist, daß durch ihren Gebrauch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst beeinträchtigt wird", wobei "hierbei die flächendeckende Vorhaltung und Auslastung, insbesondere die Einsatzzahlen, die Einsatzdauer und die Entwicklung der Kosten- und Ertragslage zu berücksichtigen" sind (§ 16 Abs.2 S.1, S.2 SRettG).

 

LF 3) Es spricht einiges gegen die Annahme, die Position der Krankentransport-Altunternehmer sie bei Erlaß des SaarlRettG derart eigentumskräftig verfestigt gewesen, daß deren Einbeziehung in den Geltungsbereich des § 16 Abs.2 S.1 SRettG gegen Art.14 GG verstoßen habe.

§§§


96.104 Zwischenbeurteilung
 
  • OVG Saarl, B, 13.11.96, - 1_W_42/96 -

  • SKZ_97,109/44 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Die langjährige Übung des Ministeriums der Justiz, über die Beförderung von Beamten im Justizvollzugsdienst im Grundsatz nach Maßgabe zunächst der Gesamtnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sodann der Punktzahl innerhalb der Gesamtnotenstufe und weiter der Leistungsentwicklung zu entscheiden, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

 

2) Zur Frage, wann eine wesentliche Veränderung des Leistungsbildes als Voraussetzung für ein Begehren auf Zwischenbeurteilung (Nr.1 Abs.1 Satz 2 BeurteilungsAV) anzunehmen ist.

§§§


96.105 Berufung-Nichtzulassung
 
  • OVG Saarl, B, 15.11.96, - 1_Q_53/96 -

  • SKZ_97,111/59 (L)

  • VwGO_§_131 Abs.2

 

Hat das Verwaltungsgericht ausgesprochen, die Berufung werde nicht zugelassen, obwohl sie keiner Zulassung bedarf, so ist im Beschwerdeverfahren die Entscheidung über die Nichtzulassung aufzuheben.

§§§


96.106 Altrechte
 
  • OVG Saarl, B, 19.11.96, - 8_R_4/93 -

  • SKZ_97,107/32 (L)

  • WHG_§_8 Abs.5, WHG_§_15 Abs.1 Nr.1; SWG_§_137 Abs.1 Nr.1;PrWG_§_379,

 

Die Frage, ob aufgrund eines gemäß §§ 137 I Nr.1 SWG 15 I Nr.1, 379, 380 prWG fortbestehenden Altrechts ein Anspruch auf bewilligungsfreie Gewässerbenutzung besteht, kann nicht mit der Anfechtungsklage gegen eine antragsgemäß erteilte, nach § 8 V WHG befristete Bewilligung geklärt werden, vielmehr ist die Feststellung des Altrechts in einem selbständigen Verfahren durchzuführen.

§§§


96.107 Vertretungsverbot
 
  • OVG Saarl, B, 21.11.96, - 1_Y_27/96 -

  • SKZ_97,103/4 (L)

  • KSVG_§_26

 

Das kommunalrechtliche Vertretungsverbot des § 26 II KSVG verbietet es einem dem Gemeinderat angehörenden Rechtsanwalt nicht, bei der gerichtlichen Geltendmachung eigener Ansprüche gegen die Gemeinde im Wege der Selbstvertretung als Rechtsanwalt tätig zu werden. -

§§§


96.108 Kellerlichtschacht
 
  • OVG Saarl, B, 22.11.96, - 2_W_31/96 -

  • SKZ_97,84 -86

  • BBauG_§_9 Abs.1 Nr.6; (76+79) BauGB_§_9 Abs.1 Nr.6; (96) LBO_§_6 Abs.4 S.1, LBO_§_6 Abs.6, LBO_§_10; BGB_§_242

 

1) Ein Nachbar kann nach dem auch im nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nicht mit Erfolg vorbringen, die Zulassung eines Wohngebäudes mit drei Wohnungen weiche von der mit der Ausweisung des Baugebietes als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche" erfolgten, seiner Ansicht nach drittschützenden Begrenzung der Wohnungszahl auf zwei je Wohngebäude ab, wenn sich in seinem eigenen Wohnhaus ebenfalls drei Wohnungen befinden.

 

2) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in Fallgestaltungen, in denen das Geländeniveau im Bereich der für die Bestimmung der Wandhöhe maßgeblichen Schnittlinie der Geländeoberfläche mit der Gebäudeaußenwand durch Abgrabung verändert wird, als unterer Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe regelmäßig die Darstellung des geplanten Geländeverlaufs in den genehmigten Bauvorlagen maßgebend. Mit der Errichtung von Gebäuden üblicherweise einhergehenden Abgrabungen - zB für die Anlegung von Kellerlichtschächten oder Kellerzugangstreppen - bleiben indes unbeachtlich. Zur Abgrenzung im Einzelfall kann außer auf den Gesichtspunkt der Üblichkeit sowie auf den Gedanken des § 6 Abs.6 LBO 1996 und das darin enthaltene Merkmal der Unterordnung auch darauf abgestellt werden, ob mittels der Veränderung des Geländeniveaus eine andernfalls nicht mögliche zusätzliche Ausnutzbarkeit des Gebäudes eröffnet wird.

§§§


96.109 Fläche für Familienheime
 
  • OVG Saarl, B, 22.11.96, - 2_W_33/96 -

  • SKZ_97,107/30 (L)

  • (96) LBO_§_73; BauGB_§_9 Abs.1 Nr.6

 

Ein Nachbar kann nach dem auch im nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nicht mit Erfolg vorbringen, die Zulassung eines Wohngebäudes mit 5 Wohnungen weiche von der mit der Ausweisung des Baugebietes als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche" erfolgten, seiner Ansicht nach drittschützend wirkenden Begrenzung der Wohnungszahl auf zwei je Wohngebäude ab, wenn sich in seinem eigenen Wohnhaus drei Wohnungen befinden.

§§§


96.110 Frühfördermaßnahmen
 
  • OVG Saarl, B, 22.11.96, - 8_W_24/96 -

  • SKZ_97,108/38 (L)

  • BSHG_§_39, BSHG_§_40, BSHG_§_93 Abs.2

 

1) Auch Einrichtungen, die Frühfördermaßnahmen ausschließlich ambulant durchführen, können Einrichtungen im Sinne des § 93 II BSHG sein.

 

2) Der Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 39, 40 BSHG steht allein den geförderten Kindern, nicht aber der die Fördermaßnahmen durchführenden Einrichtung zu.

 

3) Einzelfall der Ablehnung eines Vertragsabschlusses gemäß § 93 II BSHG im Zusammenhang mit der streitigen Auslegung eines Vergleichs und ungeklärter Erfüllung des geforderten Qualitätsstandards bei ausschließlichem Einsatz von Honorarkräften.

§§§


96.111 Justizmaßnahmen
 
  • OVG Saarl, B, 25.11.96, - 9_W_19/96 -

  • SKZ_97,110/55 (L)

  • VwGO_§_40; EGGVG_§_23; GVG_§_17a

 

1) Nach § 23 EGGVG entscheiden die ordentlichen Gerichte über die spezifisch justizmäßigen Maßnahmen der Justizbehörden unter anderem auf dem Gebiet der Strafrechtsordnung. Zur Strafrechtspflege gehören außer der Strafverfolgung selbst auch die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungstätigkeit. Dabei ist als Justizbehörde auch eine Polizeibehörde anzusehen, wenn sie in Wahrnehmung der ihr neben der Gefahrenabwehr auch obliegenden Aufgabe der Strafrechtspflege handelt.

 

2) Maßgebend für die Zuordnung einer Maßnahme im Sinne von § 23 1 EGGVG ist, wie sich der konkrete Lebenssachverhalt (hier die Weitergabe von Informationen an einen nicht verfahrensbeteiligten Dritten im Rahmen der Rückgabe von in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmten Gegenständen) einem verständigen Betrachter in der Lage des Betroffenen als Vorgang im Rahmen der Abwicklung eines Ermittlungsverfahrens darstellt. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines vorbeugenden Unterlassungsbegehrens im Rahmen einer Feststellungs- und Unterlassungsklage (hier betreffend die erneute Mitteilung von Daten oder Sachverhalten im Rahmen der Abwicklung einer Beschlagnahme in einem Ermittlungsverfahren an einen Dritten).

§§§


96.112 Betriebsplan
 
  • OVG Saarl, E, 25.11.96, - 9_R_1/96 -

  • ZfB_97,45 -47

  • VwGO_§_42, GG_Art.14 Abs.1, BBergG_§_48 Abs.2, BBergG_§_55 Abs.1, BBergG_§_52 Abs.2a

 

1) Bestätigung der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte, wonach den von bergbaulichen Vorhaben und deren Betriebsplanzulassung betroffenen Oberflächeneigentümern Rechtsschutz allein im Rahmen der der saarländischen Praxis entsprechenden Sonderbetriebsplanzulassung "Anhörung der Oberflächeneigentümer" zu gewähren ist (vgl Beschlüsse vom 26.Mai 1993 - 8_W_25/93 -, mwN, und vom 15.Juli 1996 - 9_W_1/96 -).

 

2) Das Rahmenbetriebsplanzulassungsverfahren für nicht UVP-pflichtige Vorhaben stellt sich nicht als Verwaltungsverfahren dar, innerhalb dessen vorab oder im Rahmen einer vorgeschalteten Regelung bis zum Ende des Betriebes eines Gesamtvorhabens abschließende Bestimmungen getroffen werden. Das bergrechtliche Betriebsplanverfahren gibt der zuständigen Behörde ein Instrumentarium zur Steuerung bergbaulicher Vorhaben an die Hand, in dessen Rahmen der Behörde eine Dispositionsbefugnis hinsichtlich der Ausrichtung des Rahmenbetriebsplanes und dessen Steuerungsfunktion zukommt. Dies erlaubt auch die Konzentration der Belange Dritter auf einen eigenen Sonderbetriebsplan.

§§§


96.113 Brennholzstabel
 
  • OVG Saarl, U, 26.11.96, - 2_R_20/95 -

  • SKZ_97,155 -60 = SKZ_97,106/26 (L) = UPR_97,379 (L)

  • (96) LBO_§_6 Abs.2 S.2, LBO_§_6 Abs.3, LBO_§_6 Abs.8; BauNVO_§_3, BauNVO_§_14

 

1) Gebäuden vergleichbare Wirkungen auf die Abstandsflächenfunktionen gehen von sonstigen Anlagen regelmäßig erst dann aus, wenn sie eine Höhe von 2 m überschreiten und ihre Länge oder Breite vergleichbar der Ausdehnung von Gerätehütten oder Schuppen bei 3 m und mehr liegt.

 

2) Erstreckt sich eine vor einem Gebäude oder einer sonstigen Anlage freizuhaltende Abstandsfläche über die Mitte einer an das Baugrundstück anschließenden öffentlichen Verkehrsfläche hinaus, so werden hierdurch nicht gleichsam automatisch subjektive Rechte des an die gegenüberliegende Straßenseite angrenzenden Nachbarn verletzt. Abwehrrechte stehen diesem Nachbarn nur dann zu, wenn das umstrittene Vorhaben ihn hindert, "seine" Straßenhälfte zur Aufnahme der Abstandsflächen eines eigenen Bauvorhabens zu nutzen (§ 6 III LBO 1996).

§§§


96.114 Außenbereichsvorhaben
 
  • OVG Saarl, U, 26.11.96, - 2_R_10/96 -

  • SKZ_97,106/23 (L)

  • BauGB_35 Abs.2, BauGB_35 Abs.3

 

Stellt sich die Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich als städtebaulich unerwünschter Zersiedelungsvorgang dar, so wird die hierin liegende Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von § 35 Abs.3 BauGB nicht dadurch ausgeräumt, daß die zur Bebauung vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist.

§§§


96.115 Prägende Nutzung
 
  • OVG Saarl, U, 26.11.96, - 2_R_13/96 -

  • SKZ_97,106/21 (L)

  • BauGB_§_34

 

1) Die prägende Wirkung einer aufgegebenen Nutzung kann noch eine gewisse Zeitspanne nach ihrer Beendigung andauern.

 

2) Die prägende Wirkung einer aufgegebenen Nutzung endet nicht zwangsläufig dann, wenn nach Nutzungsaufgabe eine neue Nutzung aufgenommen, aber nur für eine sehr kurze Zeitspanne (im entschiedenen Fall ein halbes Jahr) ausgeübt wird.

§§§


96.116 Holzlagerüberdachung
 
  • OVG Saarl, U, 26.11.96, - 2_R_21/95 -

  • SKZ_97,105/19 (L)

  • BauGB_§_30; BauNVO_§_3, BauNVO_§_14

 

Eine Holzlagerüberdachung, unter der ca 30 qm Brennholz gestapelt werden können, das zur Beheizung eines Wohnhauses verwendet wird, kann auch in einem reinen Wohngebiet eine auf der Grundlage von § 14 BauNVO zulässige Nebenanlage sein.

§§§


96.117 Grenzverlauf-bestrittener
 
  • OVG Saarl, U, 26.11.96, - 2_R_23/95 -

  • SKZ_97,106/24 (L)

  • (96) LBO_§_ 6, LBO_§_61 Abs.2, LBO_§_75, LBO_§_88 Abs.1

 

1) Ein lediglich unsubstantiiertes Bestreiten des im Katasterplan dargestellten Grenzverlaufs durch den Bauherrn, der selbst in vorausgegangenen Genehmigungsverfahren diesen Plan vorgelegt hatte, bietet bei der Beurteilung des Anspruchs des Nachbarn auf Einschreiten gegen abweichend ausgeführte Bauteile keinen Anlaß zu weiterer gerichtlicher Aufklärung oder Verlagerung einer entsprechenden "Beweislast" auf den Nachbarn.

 

2) Die eigene Grenzbebauung des Nachbarn an anderer Stelle schließt einen solchen Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Tätigwerden nicht aus.

§§§


96.118 Aufwandsentschädigung
 
  • OVG Saarl, U, 28.11.96, - 1_R_2/95 -

  • SKZ_97,33 -36 = SKZ_97,103/5 (L) = ÖD_97,162 -164 = AS_27,276

  • KSVG_§_30, KSVG_§_63, KSVG_§_112 KSVG; SBG_§_84, SBG_§_131

 

1) Ein ehrenamtlicher Beigeordneter, der im Rahmen des ihm übertragenen Geschäftszweigs anstelle des Bürgermeisters die Gemeinde im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft vertritt, hat die ihm hierfür gezahlte pauschalierte Aufwandsentschädigung an die Gemeinde abzuführen; ob von der Abführungspflicht ab dem 01.01.89 100,-- DM/Monat ausgenommen sind, bleibt offen.

 

2) Zur Durchsetzung dieser Abführungspflicht darf die oberste Dienstbehörde einen Leistungsbescheid erlassen.

§§§


96.119 Benutzungsgebühren
 
  • OVG Saarl, NU, 28.11.96, - 1_N_3/95 -

  • SKZ_97,104/7 (L)

  • KAG_§_4 Abs.3, KAG_§_6 Abs.3 S.1

 

Das Gebot des § 6 III 1 KAG, Benutzungsgebühren nach Art und Umfang der Benutzung zu bemessen, erfordert vorbehaltlich abweichender Spezialvorschriften leistungsproportionale Gebührensätze.

§§§


96.120 Befreiungsvoraussetzungen
 
  • OVG Saarl, B, 09.12.96, - 2_R_17/96 -

  • SKZ_97,105/20 (L)

  • BauGB_§_31 Abs.2, BauNVO_§_23

 

Die drei in § 31 Il BauGB aufgeführten Befreiungstatbestände setzen das Vorliegen eines grundstücksbezogenen atypischen Sachverhaltes voraus. Daran fehlt es, wenn sich für die Zulassung der in Rede stehenden Abweichung allenfalls solche Gründe vorbringen ließen, die mehr oder weniger für jedes Grundstück innerhalb des Plangebietes angeführt werden könnten (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 08.05.89, BRS_49_Nr.66).

§§§


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§§§