| OVG Saarl, U, 04.07.96, - 8_R_39/95 -
SKZ_97,108/35 (L) BSHG_§_12 Abs.1, BSHG_§_22 BSHG; RegelsatzVO_§_1 Abs.1, RegelsatzVO_§_3 Abs.2 | Eine gesonderte Übernahme einer Strompauschale neben dem Regelsatz ist regelmäßig nicht möglich, da er auch die Haushaltsenergie gemäß § 1 I der Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (Regelsatzverordnung) - im Gegensatz zu den Kosten der Heizung - umfaßt. |
§§§
|
96.062 | Lastenzuschuß |
| OVG Saarl, U, 04.07.96, - 8_R_14/94 - SKZ_97,108/40 (L) BSHG_§_77, BSHG_§_140; WoGG_§_6; WoGV_§_11 Nr.1; SGB-X_§_104, SGB-X_§_107 | Die zweckentsprechende Verwendung von Wohngeld in Form von Lastenzuschuß ist nicht sichergestellt, wenn der Gläubiger der Darlehensforderung gemäß § 11 Nr.1 WOGV wegen Erbgangs unbekannt ist.
|
§§§
|
96.063 | Darlehnszinsen |
| OVG Saarl, U, 04.07.96, - 8_R_10/96 - SKZ_97,108/36 (L) BSHG_§_12, BSHG_§_15a, BSHG_§_22; RegelsatzVO_§_3 | Als Kosten der Unterkunft kommt auch die Übernahme von Darlehenszinsen in Betracht. Eine Übernahme scheidet aus, wenn der Gläubiger (wegen Erbgangs) unbekannt ist.
|
§§§
|
96.064 | Grenzgarage |
| OVG Saarl, B, 10.07.96, - 2_W_19/96 - SKZ_97,106/25 (L) (88) LBO_§_6 Abs.1 S.2 Nr. 2, LBO_§_6 Abs.1 S.3, LBO_§_7 Abs.4 S.1 Nr.1 | 1) Ist offene Bauweise planerisch festgesetzt oder durch die vorhandene Bebauung vorgegeben, so ist damit noch keine Aussage über die Zulässigkeit der Anordnung von Garagen mit oder ohne seitlichen Grenzabstand getroffen.
|
| 2) Ist die Begünstigung des § 7 IV 1 Nr.1 LBO durch eine vorhandene Grenzgaragenbebauung bereits verbraucht, so kann eine weitere Grenzgarage nicht in Anwendung von § 6 I 3 LBO oder § 6 I 2 Nr.2 LBO entsprechend - als Anbau an eine auf dem Nachbargrundstück stehende Grenzgarage zugelassen werden, die auf der Grundlage von § 7 IV 1 Nr.1 LBO errichtet wurde. |
| 3) Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß ein Garagengebäude, das mit § 7 IV 1 Nr.1, Sätze 2-4 LBO nicht in Einklang steht, abstandsflächenrechtlich unter dem Aspekt des Nachbarschutzes ebenso zu behandeln ist, wie ein § 6 LBO widersprechendes sonstiges Gebäude. |
| 4) Der Umstand, daß der Nachbar seinerseits eine den Anforderungen des § 7 IV 1 Nr.1, Sätze 2-4 LBO entsprechende Garage an die Grenze zum Baugrundstück gebaut hat, hindert ihn nicht daran, sich gegen den Anbau einer deckungsgleichen Garage zur Wehr zu setzen, wenn der Bauherr die Begünstigung des § 7 IV 1 Nr.1 LBO durch Errichtung einer Garage an einer anderen Nachbargrenze verbraucht hat. |
§§§
|
96.065 | Referatsleiter |
| OVG Saarl, B, 12.07.96, - 5_P_1/95 - SKZ_97,110/54 (L) BPersVG_§_76 Abs.1 Nr.2; SPersVG_§_80 Abs.1a Nr.6 | Zur Mitbestimmung nach § 80 1a Nr.6 SPersVG bei der nicht nur vorübergehenden Übertragung eines Dienstpostens mit Leitungsfunktion (Referatsleiter) im Rahmen der "Topfwirtschaft".
|
§§§
|
96.066 | Sonderbetriebsplan |
| OVG Saarl, B, 15.07.96, - 9_W_1/96 - SKZ_97,107/33 (L) BBerG_§_48 Abs.2, BBerG_§_52 Abs.2 a, BBerG_§_55 Abs.1; VwVfG_§_13, VwVfG_§_73 Abs.4 | 1) Der Senat schließt sich der bisherigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte an, wonach den von bergbaulichen Vorhaben und deren Betriebsplanzulassung betroffenen Oberflächeneigentümern Rechtsschutz allein im Rahmen der der saarländischen Praxis entsprechenden Sonderbetriebsplanzulassung "Anhörung der Oberflächeneigentümer" zu gewähren ist (vgl Beschluß vom 26.05.93 - 8_W_25/93 -, mwN). |
| 2) Das Rahmenbetriebsplanzulassungsverfahren für nicht UVP-pflichtige Vorhaben stellt sich nicht als Verwaltungsverfahren dar, innerhalb dessen vorab oder im Rahmen einer vorgeschalteten Regelung bis zum Ende des Betriebes eines Gesamtvorhabens abschließende Bestimmungen getroffen werden. Das bergrechtliche Betriebsplanverfahren gibt der zuständigen Behörde ein Instrumentarium zur Steuerung bergbaulicher Vorhaben an die Hand, in dessen Rahmen der Behörde eine Dispositionsbefugnis hinsichtlich der Ausrichtung des Rahmenbetriebsplanes und dessen Steuerungsfunktion zukommt. Dies erlaubt auch die Konzentration der Belange Dritter auf einen eigenen Sonderbetriebsplan. |
| 3) Zur Frage der Verpflichtung der Bergbehörde zur Planauslegung im Rahmen des ihr nach § 48 II 2 BBergG obliegenden pflichtgemäßen Ermessens. |
| 4) Zum Gesichtspunkt der Arbeitsplatzerhaltung und des allmählichen, sozialverträglichen Abbaus von Arbeitsplätzen im Rahmen der Abwägung der für den Sofortvollzug sprechenden öffentlichen Belange gegenüber den privaten Belangen von Oberflächeneigentümern. |
§§§
|
96.067 | Portokosten |
| OVG Saarl, B, 16.07.96, - 8_Q_8/96 - SKZ_97,110/57 (L) VwGO_§_60; BSHG_§_91a | An einem Wiedereinsetzungsgrund fehlt es regelmäßig, wenn die Versäumung der Rechtsmittelfrist damit begründet ist, daß dem Rechtsmittelführer Geld für die Portokosten der Einreichung der Rechtsmittelschrift gefehlt habe.
|
§§§
|
96.068 | Erstbeurteiler |
| OVG Saarl, U, 18.07.96, - 1_R_64/96 - SKZ_97,109/48 (L) SLVO_§_40 Abs.1 | Ist die Tätigkeit eines Beamten dem Erstbeurteiler nicht in dem für die dienstliche Beurteilung nötigen Umfang bekannt, so kann er sich statt von dem in den Beurteilungsrichtlinien als Informationsquelle beispielhaft angeführten unmittelbaren Vorgesetzten auch durch den höheren Vorgesetzten unterrichten lassen, wenn dieser aufgrund eigener Anschauung in der Lage ist, die dienstliche Leistung des Beamten, eingehend zu würdigen. |
§§§
|
96.069 | Ortsratswahl |
| OVG Saarl, B, 18.07.96, - 1_R_263/96 - SKZ_97,103/6 (L) KWG_§_22 Abs.2 S.1, KWG_§_51, KWG_§_53 Abs.1 | Parteien und Wählervereinigungen können Bewerber für die Wahl des Ortsrates nur in einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung des betreffenden Gemeindebezirks aufstellen.
|
§§§
|
96.070 | Mülltonnenmaßstab |
| OVG Saarl, NU, 18.07.96, - 1_N_1/96 - SKZ_97,104/8 (L) KAG_§_6 Abs.3; SABFG_§_3 Abs.3 S.2 | 1) Die Schwierigkeit, Gebühren für die Hausabfallentsorgung nach Art und Umfang der Benutzung der Einrichtung zu bemessen, rechtfertigt die Anwendung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes.
|
| 2) Als solcher eignet sich auch zur gleichzeitigen Abgeltung von Nebenleistungen wie Sperrmüllabfuhr und Altpapiersammlung das wöchendlich zur Verfügung stehende Volumen der Restmülltonne. |
| 3) Die Bemessung der Gebühr aufgrund der vierzehntäglichen Entleerung einer derartigen Tonne mit 120 l Fassungsvermögen steht selbst für ein Grundstück mit nur einem Bewohner nicht außer Verhältnis zur Benutzung. |
| 4) Je nach ihrer Ausgestaltung können ein Mülltonnenmaßstab und degressive Gebührensätze dem gesetzlichen Gebot genügen, durch Bemessung und Staffelung der Gebühren Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu schaffen. |
§§§
|
96.071 | Minderjähriger |
| OVG Saarl, B, 25.07.96, - 1_R_32/95 - SKZ_97,110/51 (L) BBesG_§_63 Abs.2; (78) AnwSZV_§_3 Abs.1 Nr.2, AnwSZV_§_4 , (90) AnwSZV_§_4; | Wird ein Minderjähriger von seinen Eltern ermächtigt, als Polizeivollzugsbeamter in den Bundesgrenzschutz einzutreten, so kann er in entsprechender Anwendung des § 113 Abs.1 BGB an der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf in dem der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird, mitwirken und auch die nach § 3 AnwSZV aF vorgesehene Verpflichtungserklärung zum fünfjährigen Verbleib im Dienst abgeben (wie BVerwG, Urteil des 2.Senats vom 21.03.96 BVerwG 2_C_30/94). |
§§§
|
96.072 | Mitbestimmung |
| OVG Saarl, B, 05.08.96, - 5_W_2/94 - SKZ_97,110/53 (L) SPersVG_§_80 Abs.1 a Nr.1 | In den Fällen, in denen nach dem saarländischen Beamtenrecht über die Ernennung bzw Beförderung die Landesregierung entscheidet, ist die Mitbestimmung nach § 80 I a Nr.1 SPersVG am Beförderungsvorschlag des Ressortministers durchzuführen. Bei Zustimmungsverweigerung ist diese nebst einer etwaigen Empfehlung der Einigungsstelle mit dem Beförderungsvorschlag der Landesregierung vorzulegen. |
§§§
|
96.073 | Erlaßantrag |
| OVG Saarl, B, 14.08.96, - 1_W_20/96 - SKZ_97,104/11 (L) GRSTG_§_33, GRSTG_§_34; VwGO_§_123 | Ein Anordnungsgrund für das Begehren, einem Abgabengläubiger mit Blick auf einen noch nicht endgültig verbeschiedenen Erlaßantrag im Wege einstweiliger Anordnung das Einziehen einer bestandskräftig festgesetzten Abgabe (hier: Grundsteuer) zu untersagen, liegt nur vor, wenn ohne eine entsprechende Anordnung die wirtschaftliche Existenz des Schuldners bedroht ist, was dieser konkret vortragen und glaubhaft machen muß. |
§§§
|
96.074 | Zeitversäumnis |
| OVG Saarl, B, 21.08.96, - 2_Z_1/96 - SKZ_97,111/61 (L) VwGO_§_162 Abs.1, VwGO_§_173; ZPO_§_91 Abs.1; ZSEG_§_2 | Die im Verwaltungsrechtsstreit obsiegende Behörde hat wegen der Teilnahme eines ihrer Bediensteten an der mündlichen Verhandlung keinen Kostenerstattungsanspruch wegen Zeitversäumnis, soweit es lediglich um die allgemeinen besoldungsrechtlichen Kosten geht.
|
§§§
|
96.075 | Vorkaufsrechtssatzung |
| OVG Saarl, NB, 21.08.96, - 2_N_1/96 - SKZ_97,105/16 (L) = SKZ_97,82 -84 = UPR_97,160 (L) BauGB_§_25 Abs.2 S.1 Nr.2 BauGB, KSVG_§_12 Abs.5, KSVG_§_47 Abs.2 | 1) Eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr.2 BauGB kann von dem Eigentümer eines in ihrem Geltungsbereich gelegenen Grundstückes regelmäßig mit einem Normenkontrollantrag einer gerichtlichen Nachprüfung zugeführt werden.
|
| 2) Eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 1 Nr.2 BauGB, die unter Verstoß gegen § 73 II 2 KSVG zustandegekommen ist, weil der Ortsrat des betroffenen Gemeindebezirks nicht angehört wurde, ist unwirksam. |
§§§
|
96.076 | Nachbarstreitigkeit |
| OVG Saarl, B, 23.08.96, - 2_W_17/96 - SKZ_97,111/60 (L) VwGO_§_161 Abs.2 | Erklären die Beteiligten ein Verfahren betreffend einen Nachbarantrag auf zwangsweise Durchsetzung einer Baueinstellungsverfügung übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Bauherr sein Vorhaben modifiziert und den in Raum stehenden Rechtsverstoß ausgeräumt hat, so ist es gerechtfertigt, diesem in Anwendung von § 161 II VwG0 die Verfahrenskosten aufzuerlegen. |
§§§
|
96.077 | Vertretungsverbot |
| OVG Saarl, B, 23.08.96, - 1_Y_22/96 - SKZ_97,59 -60 = SKZ_97,103/3 (L) KSVG_§_26, KSVG_§_30; VwGO_§_67 | Ein dem Stadtrat angehörender Rechtsanwalt darf aufgrund rechtsgeschäftlicher Bestellung Ansprüche Dritter gegen diese Stadt nicht geltend machen, sofern ein Zusammenhang mit einer kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheit besteht; wird der Rechtsanwalt unter Mißachtung dieses Verbotes gegenüber einem Gericht tätig, ist er von dem Prozeß auszuschließen. |
§§§
|
96.078 | Chemische Reinigung |
| OVG Saarl, NU, 27.08.96, - 2_N_2/95 - SKZ_97,104/13 (L) = SKZ_97,198 -204 = GewArch_97,77 -81 = BauR_97,264 -269 = UPR_97,198 -199 = ZUR_97,62 (L) = NVwZ-RR_97,403 (L) BauGB_§_1 Abs.3, BauGB_§_1 Abs.5, BauGB_§_1 Abs.6; (90) BauNVO_§_1 Abs.1, | 1) Besondere städtebauliche Gründe - hier: eine dichte Bebauung mit Wohnungen, Gastronomiebetrieben und Lebensmittelverkaufsstellen sowie die Nachbarschaft eines Kindergartens können es im Einzelfall rechtfertigen, in einem Mischgebiet auf der Grundlage von § 1 IX BauNVO 1990 die Zulässigkeit solcher chemischen Reinigungen auszuschließen, die nicht mit dem sogenannten Naßreinigungsverfahren arbeiten. |
| 2) Gemeinden sind grundsätzlich befugt, im Wege der Bauleitplanung im Rahmen des im Verständnis von § 1 III BauGB Erforderlichen unter Beachtung der Anforderungen des Abwägungsgebotes und des in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes der Umgebung einen höheren Schutz vor Immissionen zuzubilligen, als er durch die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vermittelt werden könnte. |
§§§
|
96.079 | Private Grünfläche |
| OVG Saarl, NB, 27.08.96, - 2_N_3/96 - SKZ_97,105/14 (L) BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_9 Abs.1 Nr. 4, BauGB_§_9 Abs.1 Nr. 15 | 1) Auf einer durch Bebauungsplan - ohne nähere Konkretisierung - festgesetzten privaten Grünfläche (§ 9 I Nr.8 BBauG 1960, § 9 I Nr.15 BBauG 1976/1979/ BauGB) sind bauliche Anlagen nur zulässige wenn und soweit sie mit ihrer Zweckbestimmung in Einklang stehen. Dieser Zweckbestimmung mag unter Umständen die Anlegung von Wegeflächen zur inneren Erschließung und Bewirtschaftung der Grünfläche entsprechen, nicht aber die Anlegung einer Stellplatzanlage zur Aufnahme notwendiger Stellplätze eines Mehrfamilienhauses und ihre Zuwegung. |
| 2) Ein Änderungsbebauungsplan, der auf einem Grundstück eines Plangebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses schaffen soll und zu diesem Zweck nicht nur ein höheres Nutzungsmaß ermöglicht, sondern auch eine Stellplatzfläche für mindestens 12 Fahrzeuge im rückwärtigen, bislang als private Grünfläche ausgewiesenen und auf den Nachbargrundstücken als Hausgärten genutzten Bereich mit Zufahrt entlang einer Nachbargrenze festsetzt, kann gegen das Abwägungsgebot verstoßen (im entschiedenen Fall bejaht). |
§§§
|
96.080 | Umsetzungsentscheidung |
| OVG Saarl, B, 02.09.96, - 1_W_21/96 - SKZ_97,109/41 (L) VwGO_§_123 I | Selbst zweckwidrige Beweggründe müssen nicht notwendig die Rechtswidrigkeit einer Umsetzungsentscheidung zur Folge haben, nämlich dann nicht, wenn sie nicht ausschlaggebend sind, sondern nur neben tragfähige Ermessenserwägungen treten, die an ein dienstliches Bedürfnis anknüpfen.
|
§§§
|
96.081 | Bewerberauswahl |
| OVG Saarl, U, 05.09.96, - 1_R_68/94 - SKZ_97,109/42 (L) BBG_§_8 Abs.1 | 1) Eine Qualifikation, die für den begehrten Zulagedienstposten weder vorausgesetzt noch konkret vorteilhaft ist, kann bei der Bewerberauswahl nach Eignungsgesichtspunkten außer Betracht gelassen werden.
|
| 2) Fehlt es an der adäquaten Kausalität zwischen einem Mangel im Auswahlverfahren und dem Mißerfolg des unterlegenen Bewerbers, so liegt ein ersatzfähiger Schaden nicht vor. |
§§§
|
96.082 | Einkommensanrechnung |
| OVG Saarl, E, 10.09.96, - 8_R_23/96 - SKZ_97,108 (L) BSHG_§_21 Abs.1, BSHG_§_21 Abs.2 S.2 | Der Zeitraum für die Anrechnung des Einkommens bei einmaligen Leistungen gemäß § 21 Abs.2 S.2 BSHG beginnt auch im Falle eines auf gerichtliche Neubescheidungsverpflichtung ergehenden Korrekturbescheids mit Erlaß des ursrünglichen Bescheids.
|
§§§
|
96.083 | Eheschließung |
| OVG Saarl, B, 18.09.96, - 1_W_34/96 - SKZ_97,103/1 (L) VwVfG_§_28; AuslG_§_15, AuslG_§_50, AuslG_§_69 | 1) Vor der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und vor der Androhung der Abschiebung bedarf es keiner Anhörung des Betroffenen. |
| 2) Dem Recht eines Ausländers zur Schließung der Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen genügt es, wenn ihm ein kurzfristiger Aufenthalt für die Trauung genehmigt wird, sobald die Vorbereitungen dazu abgeschlossen sind. |
§§§
|
96.084 | Hinterliegergebäude |
| OVG Saarl, U, 24.09.96, - 2_R_5/96 - SKZ_97,105/15 (L) = SKZ_97,105/15 (L) BauGB_§_9 Abs.1 Nr.2, BauGB_§_9 Abs.1 Nr.6, BauGB_§_30; BauNVO_§_1 Abs.7, BauNVO_§_15, BauNVO_§_23 | 1) Für die vertikale Gliederung eines reinen Wohngebietes fehlt es an einer Rechtsgrundlage. |
| 2) Einer für alle Grundstücke einer Reihenhausgruppe einheitlich festgesetzten rückwärtigen Baugrenze kann drittschützende Wirkung zukommen (im konkreten Fall bejaht). |
| 3) Auch das öffentliche Interesse an der Deckung dringenden Wohnbedarfs erlaubt keine Planabweichung, die den Grundzügen der Planung zuwiderläuft (hier: Genehmigung eines zweiten Wohngebäudes im rückwärtigen Gelände eines Reihenhausgrundstückes hinter der rückseitigen Baugrenze). |
§§§
|
96.085 | Beurteilung |
| OVG Saarl, B, 26.09.96, - 1_W_16/96 - SKZ_97,109/43 (L) BBG_§_8, BBG_§_23; BLV_§_1 Abs.1 | 1) Ist den Beurteilern eines Beamten aufgetragen, bei einer Veränderung des Leistungsbildes eine Neubeurteilung vorzunehmen, so bedeutet das Absehen hiervon eine fortlaufende Bestätigung der letzten dienstlichen Beurteilung.
|
| 2) Ein Vorsprung des Mitbewerbers um die Verleihung eines Zulageamtes gegenüber dem ausgewählten Beamten in der errechneten Gesamtnote der letzten dienstlichen Beurteilung kann die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auch dann rechtfertigen, wenn noch die Möglichkeit einer Herabsetzung der Beurteilung durch die Beurteiler besteht. |
§§§
|
96.086 | Dioxinschutz |
| OVG Saarl, U, 08.10.96, - 8_M_9/93 - SKZ_97,104/12 (L) BImSchG_§_5 Abs.1 Nr.1, 17BImSchV_§_5 Abs.1 Nr.4 | 1) Der Dioxinschutz der Nachbarn von Abfallverbrennungsanlagen ergibt sich aus einem Gesamtkonzept aus TA Luft und 17.BImSchV, das hier eingehalten ist (Anlage Velsen).
|
| 2) Auch für die Krebsvorsorge ergibt sich die Grenzziehung aus dem Gesamtkonzept aus TA Luft (Krebsgrenzwert, Minimierungsgebot) und 17.BImSchV (gruppenspezifisch strengere Grenzwerte). |
| 3) Bei tieffrequenten Geräuschen (unter 90 Hz) kann eine Lärmprognose nicht mit der erforderlichen Sicherheit durchgeführt werden; insoweit besteht nur nachträglicher Nachbarschutz nach Inbetriebnahme der Anlage. |
§§§
|
96.087 | Seelische Störung |
| OVG Saarl, U, 10.10.96, - 6_R_1/94 - SKZ_97,109/47 (L) SBG_§_92; SDO_§_11 | 1) Eine seelische Störung mindert die Schuldfähigkeit, wenn sie krankhaft ist und die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Begehung einer Dienstpflichtverletzung erheblich beeinträchtigt.
|
| 2) Ein Dienstvergehen, das den Beamten als Vorgesetzten untragbar erscheinen läßt, rechtfertigt seine Versetzung in ein nicht mit Leitungsaufgaben verbundenes Amt seiner Laufbahn. |
§§§
|
96.088 | Vorläufiger Rechtsschutz |
| OVG Saarl, B, 14.10.96, - 2_U_3/96 - SKZ_97,110/56 (L) VwGO_§_47 Abs.8 aF | Für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 47 VIII VwG0 ist kein Raum mehr, wenn das Normenkontrollverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.
|
§§§
|
96.089 | Werkszufahrt |
| OVG Saarl, B, 16.10.96, - 2_W_13/96 - SKZ_97,106/22 (L) BauGB_§_35 | 1) Zum Schutz einer Wohn- und Gartennutzung im Außenbereich kann nicht die Herstellung oder Erhaltung von Verhältnissen eingefordert werden, wie sie in reinen oder allgemeinen Wohngebieten anzutreffen sind.
|
| 2) Unzumutbare Beeinträchtigungen eines Grundstücks durch Verkehrslärm können nicht mit einer für andere Grundstückseigentümer durch Verkehrsverlagerung auf die neue Straße erreichten Entlastung gerechtfertigt werden. |
| 3) Zur Frage unzumutbarer Beeinträchtigungen für ein Wohngrundstück durch Herstellung einer privaten Werkszufahrt, die den Zu- und Abgangsverkehr eines Industriebetriebes und einer genehmigten Sand- und Kiesgrube aufnehmen soll. |
§§§
|
96.090 | Urteilsberichtigung |
| OVG Saarl, U, 16.10.96, - 9_R_94/93 - SKZ_97,110/58 (L) VwGO_§_118 | Stellt sich das Fehlen eines Teiles der Urteilsformel als offenbare - ohne weiteres zutagetretende - Unrichtigkeit in der Abfassung des erstinstanzlichen Urteils dar, ist dem gemäß § 118 1 VwG0 durch Berichtigung von Amts wegen, die auch durch das Rechtsmittelgericht, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, erfolgen kann, abzuhelfen. In diesem Falle wird auch dieser Teil des mit der Berufung weiterverfolgten klägerischen Begehrens Gegenstand des Berufungsverfahrens. |
§§§
|
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |