1991   (4)  
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91.091 Aufenthaltserlaubnis
 
  • OVG Saarl, E, 14.06.91, - 3_W_400/90 -

  • Juris

  • VwGO_§_123, VwGO_§_80 Abs.5; (65) AuslG_§_2 Abs.2 S.2, (90) AuslG_§_8 Abs.1 Nr.2, AuslG_§_94 Abs.4, AuslG_§_71 Abs.2 S.1, AuslG_§_9 Abs.1 Nr.2, AuslG_§_22

 

Gemäß § 8 Abs.1 Nr.2 AuslG ist die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach dem Ausländergesetz nF zu versagen, wenn der Ausländer mit einem Visum (vgl § 94 Abs.4 AuslG) eingereist ist, das aufgrund seiner Angaben im Visumsantrag ohne erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt worden ist. In diesen Fällen können nach § 71 Abs 2 S.1 AuslG gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt. Dabei wird nach § 71 Abs.2 S.2 AuslG vermutet, daß in diesen Fällen der Ausländer bereits im Zeitpunkt der Einreise visumspflichtig und das Visum zustimmungsbedürftig war. Zur Frage der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung abweichend von § 8 Abs.1 Nr.2 AuslG unter den Voraussetzungen der § 9 Abs.1 Nr.2, 22 AuslG.

§§§


91.092 Leistungsbezogener Vorrang
 
  • OVG Saarl, B, 17.06.91, - 1_W_65/91 -

  • SKZ_91,254/34 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Ist bei einer Beförderungskonkurrenz ein Beamter aktuell mit dem Gesamturteil "sehr gut - übertrifft erheblich die Anforderungen", ein anderer mit "gut - übertrifft die Anforderungen" beurteilt, kommt dem erstgenannten in aller Regel ein leistungsbezogener Vorrang zu; die Einschätzung des Dienstherrn, beide Beamte seien im wesentlichen gleich qualifiziert, ist in einer solchen Situation regelmäßig nicht mehr von seiner Beurteilungsermächtigung gedeckt; das gilt auch dann, wenn die aus den Noten der Einzelmerkmale gebildeten arithmetischen Mittel nur geringfügig voneinander abweichen (Bestätigung und Weiterführung des Beschlusses vom 11.12.1990 - 1_W_150/90 SKZ_91,114/31 ).

 

2) Bei der derzeitigen Beurteilungspraxis in bezug auf saarländische Polizeibeamte kann es rechtlich nicht beanstandet werden, wenn der Dienstherr bis zu der Besoldungsgruppe A 10 einschließlich Beamte im Laufbahnabschnitt des gehobenen Dienstes, die dasselbe Gesamturteil aufweisen, als im wesentlichen gleich qualifiziert ansieht, sofern die aus den Noten der Einzelmerkmale gebildeten arithmetischen Mittel nicht mehr als 0,50 voneinander abweichen; es ist naheliegend, daß bei der Vergabe von Beförderungsämtern höherer Besoldungsgruppen insoweit strengere Anforderungen gestellt werden müssen.

 

3) Der erwähnte Grenzwert von 0,50 bezieht sich auf den Abstand der miteinander konkurrierenden Beamten. (Beschlüsse des 1.Senats vom 17.06.91 - 1_W_65/91 -, vom 19.06.91 - 1_W_66/91 - (mittlerer Dienst) und vom 26.06.91 - 1_W_74/91 - (gehobener Dienst)).

§§§


91.093 Kommissarsprüfung
 
  • OVG Saarl, B, 20.06.91, - 1_W_64/91 -

  • SKZ_91,254/35 (L)

  • SBG_§_9

 

1) Es ist zulässig, bei der Beförderungsauswahl zwischen im wesentlichen gleich geeigneten Beamten entscheidend darauf abzustellen, daß einer von ihnen bei der rund 9 Jahre zurückliegenden Kommissarprüfung ungewöhnlich schlecht abgeschnitten hat.

 

2) Eine Beförderungsreihenfolge, die sich entscheidend nach dem Zeitpunkt der Kommissarprüfung und nicht nach dem Gesamtergebnis der aktuellen dienstlichen Beurteilung richtet, ist fehlerhaft.

§§§


91.094 Flughafenerweiterung
 
  • OVG Saarl, E, 28.06.91, - 7_Q_3/91 -

  • Juris

  • LuftVG_§_9, LuftVG_§_8 Abs.1; LBO_§_ 54 Abs.1 S.2, LBO_§_ 55 Abs.1; LuftVG_§_9 Abs.1 S.3

 

Daß Bauarbeiten zur Erweiterung eines Flughafens ohne die erforderliche Planfeststellung begonnen werden, begründet für sich keinen Anspruch des Eigentümers eines dem Flughafen benachbarten Wohnanwesens auf Baueinstellung; entscheidend ist; ob durch das Vorhaben Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Eigentümers verletzt sind.

§§§


91.095 Bebauungsplan
 
  • OVG Saarl, E, 03.07.91, - 2_Q_6/90 -

  • Juris

  • VwGO_§_47 Abs.8

 

Ein dringender Grund für die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der einstweiligen Anordnung kann nicht in der theoretischen Möglichkeit gesehen werden, daß die Begründung der gerichtlichen Entscheidung die Bauaufsichtsbehörde zur Rücknahme einer aufgrund des Plans erteilten Baugenehmigung veranlassen könnte.

§§§


91.096 Leistungsmängel
 
  • OVG Saarl, E, 04.07.91, - 1_R_120/89 -

  • SKZ_92,113/48 (L)

  • GG_Art.33 Abs.2; (SL) SLVO_§_40, SLVO_§_41

 

1) Kraft Verfassungsrecht (Art.33 Abs.2 GG) dürfen nur behinderungsbedingte quantitative Leistungsminderungen, nicht aber auch qualitative Leistungsmängel bei der dienstlichen Beurteilung schwerbehinderter Beamter ausgleichend berücksichtigt werden; weitergehende Wohlwollensklauseln in Richtlinien sind nichtig.

 

2) Ob eine quantitative Leistungsminderung auf eine Behinderung zurückzuführen ist, ist primär eine arbeitsmedizinische Frage und unterliegt nicht der Beurteilungsermächtigung des Beurteilers.

§§§


91.097 Anordnungsverfahren
 
  • OVG Saarl, E, 15.07.91, - 3_W_43/91 -

  • ARS_VI_Bd.1_Allg

  • VwGO_§_113 Abs.1 S.4, VwGO_§_123

 

Im Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO ist für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs.1 S.4 VwGO kein Raum.

§§§


91.098 Grundsteuer
 
  • OVG Saarl, E, 22.07.91, - 1_R_623/88 -

  • SKZ_92,109/10 (L)

  • GrStG_§_32

 

1) Zu den "Kosten" im Sinne des § 32 Abs.1 Nr.1 GrStG gehören nicht Schuldzinsen (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15.02.91, DÖV_91,506 = DVBl_91,589; Aufgabe der bisherigen Senatsrechsprechung, insbesondere Urteil vom 18.12.89 - 1_R_84/78 -, SKZ_90,155 = KStZ_91,40 (L)).

 

2) Ist ein Grundbesitz wegen atypischer Umstände lediglich in einem einzigen von sieben Jahren unrentierlich, so liegen im Sinne des § 32 Abs.1 Nr.1 GrStG die Einnahmen nicht "in der Regel" unter den Kosten.

§§§


91.099 Mehrfamilienhaus
 
  • OVG Saarl, E, 26.07.91, - 2_W_13/91 -

  • Orginal = Juris

  • VwGO_§_80 Abs.2 Nr.3; GKG_§_13 Abs.1 S.1;VwGO_§_80a Abs.5; BauGB_§_34, WoBauErlG_Art.2_§_10 Abs.2

 

1) Der Erfolg eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung, bei der gemäß § 80 Abs.2 Nr.3 VwGO, Art 2 § 10 Abs.2 WoBauErlG die aufschiebende Wirkung von Nachbarrechtsbehelfen ausgeschlossen ist, setzt voraus, daß gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauvorhabens bestehen.

 

2) Hält sich ein Vorhaben (hier: größeres Mehrfamilienhaus) innerhalb des durch die nähere Umgebung vorgegebenen Rahmens, so sind auch die für ein solches Vorhaben notwendigen Stellplätze grundsätzlich zulässig und die von ihnen ausgehenden nachteiligen Auswirkungen von der Umgebung grundsätzlich hinzunehmen.

 

3) Das Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung, mit der ein viergeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohneinheiten und 11 Stellplätzen zugelassen worden ist, ist mit 7.500,00 DM ###

§§§


91.100 Wohnbauvorhaben
 
  • OVG Saarl, E, 26.07.91, - 2_W_15/91 -

  • SKZ_92,110/17 (L)

  • BauGB_§_34; (88) LBO_§_62

 

Den Nachbarn eines größeren Wohnbauvorhabens stehen keine Abwehrrechte gegen die mit der Verwirklichung des Vorhabens einhergehende Zunahme der Wohnbevölkerung in dem betreffenden Baugebiet zu.

§§§


91.101 AMAL
 
  • OVG Saarl, E, 29.07.91, - 9_R_221/91 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2; (90) AuslG_§_51 Abs.1

 

Zur Frage der Asylanerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen, der aufgrund seiner Teilnahme an Bürgerkriegsaktivitäten Verfolgung seitens AMAL und der christlichen Milizen befürchtet. In der Sicherheitszone im Großraum Beirut, in der der libanesische Staat nach Beendigung des Bürgerkriegs wieder die effektive Gebiets- und Regierungsgewalt ausübt, ist derzeit eine asylrelevante Verfolgung durch nicht-staatliche Machtträger nicht gegeben. Zur Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr nach Beirut als inländische Fluchtalternative, dortige Existenzbedingungen. Zur Anwendung neuen Rechts (AuslG 1990 § 51 Abs.1) auf Altfälle.

§§§


91.102 Stellplätze
 
  • OVG Saarl, E, 30.07.91, - 1_R_626/88 -

  • SKZ_92,111/26 (L) = ZfS_92,252 (L)

  • (88) LBO_§_42 Abs.5

 

Stellplätze, die für die Aufnahme auch des Zu- und Abgangsverkehrs von Besuchern einer baulichen Anlage notwendig sind, müssen so beschaffen und gelegen sein, daß sie in zumutbarer Weise und ohne Schwierigkeiten angenommen werden. Dazu gehört auch die freie Zugänglichkeit, die jederzeit gewährleistet sein muß.

§§§


91.103 Hauseingangstreppe
 
  • OVG Saarl, E, 30.07.91, - 2_R_451/88 -

  • SKZ_92,110/21 (L)

  • (88) LBO_§_6, LBO_§_7

 

1) Wandteile, vor denen für sich gesehen die "normale" Abstandsfläche (§ 6 Abs.5 S.1 LBO) eingehalten ist, bleiben bei der Ermittlung der Wandlänge im Rahmen der Bestimmung über das Schmalseitenprivileg außer Ansatz.

 

2) Hauseingangstreppe kann auch eine Treppe sein, die als Außentreppe von der Geländeoberfläche zum Obergeschoß eines Gebäudes führt.

 

3) Eine derartige Außentreppe kann ein untergeordneter Bauteil im Sinne von § 6 Abs.6 LBO 1988 sein und dann bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht bleiben.

§§§


91.104 Hauptschule
 
  • VG Saarl, E, 30.07.91, - 1_F_80/91 -

  • Juris

  • SchOG_§_40 Abs.1; SVerf_Art.27 Abs.4 S.2

 

1) Wird zu Beginn des Schuljahres eine Klassenstufe der Hauptschule nicht mehr gebildet, so handelt es sich um die Änderung einer Schule gemäß § 40 Abs.1 des saarländischen Schulordnungsgesetzes (SchOG ).

 

2) Vor Durchführung einer solchen Maßnahme sind zwingend die Schulregionskonferenz und die Schulkonferenz anzuhören; "vorläufige" Maßnahmen ohne Anhörung der Konferenzen sind rechtswidrig.

 

3) Die institutionelle Garantie der Hauptschule nach Art 27 Abs.4 S.2 der Saarländischen Landesverfassung (SVerf ) steht einer Schulordnung entgegen, wenn die nächste Hauptschule nicht mehr in zumutbarer Weise erreicht werden kann. Dies gilt bei strukturellen Besonderheiten und einer durchschnittlichen Fahrstrecke für die Schüler von ca 26 km für einen Schulweg auch dann, wenn lediglich 8 Schüler der betreffenden Klassenstufe vorhanden sind (im Anschluß an VerfGH Saarbrücken, Urteil vom 01.07.87 - Lv_4/86 -).

§§§


91.105 Notengrenzeüberschreitung
 
  • OVG Saarl, E, 01.08.91, - 1_W_70/91 -

  • SKZ_92,113/49 (L)

  • GG_Art.33 Abs.2; SBG_§_9; (SL) SLVO_§_2 S.1

 

1) Das Leistungsprinzip (Art.33 Abs.2 GG, § 9 SBG, 2 Satz 1 SLVO) ist verletzt, wenn der Dienstherr bei Beförderungsentscheidungen den Bewerberkreis auf diejenigen Beamten beschränkt, die bereits Dienstaufgaben wahrnehmen, welche gemäß der verwaltungsinternen Stellenbewerbung für eine Einweisung in eine Beförderungsstelle gefordert werden.

 

2) Der Überschreitung einer Notengrenze (vorliegend von "gut" - 12 Punkte - zu "sehr gut" - 13 Punkte gemäß § 14 Abs.4 SLVO) muß bei einem Leistungsvergleich im Regelfall entscheidendes Gewicht beigemessen werden.

 

3) Die bei der Beförderungsauswahl erfolgte Verletzung des Leistungsprinzips wirkt sich dann nicht auf den Rechtskreis eines Mitbewerbers aus, wenn auf der Grundlage eines Leistungsvergleichs einem Konkurrenten ein entscheidender Qualifikationsvorsprung zukommt.

 

4) Bei im wesentlich gleich qualifizierten Bewerbern muß eine Auswahlentscheidung nach sachgerechten Ermessensgesichtspunkten erfolgen.

§§§


91.106 Aufenthaltsbeendung
 
  • OVG Saarl, B, 06.08.91, - 3_W_56/91 -

  • SKZ_92,130 -131 = NJW_92,646 -647 = NVwZ_92,400 (L)

  • AuslG_§_7, AuslG_§_72 Abs.1, AuslG_§_69 Abs.3; VwGO_§_80 Abs.5; ZPO_§_613

 

1) Die Entscheidung über die gemäß § 80 Abs.5 VwGO begehrte Aussetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ist auf der Basis einer Interessenabwägung zu treffen, wenn die Widerspruchsbehörde in dem noch nicht abgeschlossenen Vorverfahren bei der Prüfung eines nach § 7 AuslG zu beurteilenden Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung einen für den Antragsteller sprechenden Ermessensabwägung einzustellen hat und mit Blick darauf die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, daß sie ihr Erteilungsermessen zugunsten des Betroffenen ausübt.

 

2) Begehrt eine Ausländerin, die sich im familiengerichtlichen Verfahren einem Antrag auf Scheidung ihrer Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen widersetzt, die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung, ist das Anhörungsrecht nach § 613 ZPO in die gemäß § 7 AuslG zu treffende Ermessensentscheidung als zu ihren Gunsten sprechender Gesichtspunkt einzustufen.

§§§


91.107 Wiedereinsetzung
 
  • OVG Saarl, E, 07.08.91, - 3_W_61/91 -

  • Juris

  • VwGO_§_60

 

JOS: In Asylsachen kann das Gericht nicht durch gesonderten Beschluß über einen Wiedereinsetzungsantrag entscheiden, sondern muß hierüber - zusammen mit der Hauptsache - in der für diese vorgeschriebenen Entscheidungsform befinden.

§§§


91.108 Grenzgarage
 
  • OVG Saarl, B, 07.08.91, - 2_W_10/91 -

  • SKZ_92,130 -131 = DÖV_92,412 -413 = AS_23,272 -275 = NVwZ-RR_92,404 -405

  • (SL) LBO_§_6 Abs.1, LBO_§_7 Abs.4 Nr.1

 

1) Die an die Stelle der Bauwichgarage getretenen Vorschriften über die Abstandsflächen dienen - wie jene - neben der Schaffung heller und gesunder Wohnbereiche, der Verhinderung der Brandausbreitung und der Sicherstellung der Zufahrt für die Feuerwehr auch der Wahrung des Nachbarfriedens und damit dem Nachbarschutz.

 

2) Die Zulassung einer Grenzgarage mit Abstellraum innerhalb der Abstandsfläche setzt voraus, daß letzterer innerhalb des betreffenden Gebäudes eindeutig lokalisiert und abgegrenzt ist und daß seine Nutzung umfangmäßig erheblich hinter der Hauptnutzung zurückbleibt.

§§§


91.109 Spielhallenbetrieb
 
  • OVG Saarl, U, 08.08.91, - 1_R_147/90 -

  • AS_23,275- 281 = SKZ_92,12 -15 = SKZ_92,112/40 (L)

  • SFG_§_8 Abs.1 Nr.2; GG_Art.12, GG_Art.14, GG_Art.2 Abs.1 GG; GG

 

Im Saarland ist der Betrieb einer Spielhalle am Allerseelentag vor 18 Uhr aufgrund von § 8 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage verboten; das ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

§§§


91.110 Zaun
 
  • OVG Saarl, E, 09.08.91, - 8_R_1/91 -

  • SKZ_92,112/42 (L)

  • (SL) SNG_§_10

 

1) Erledigt sich ein naturschutzrechtlicher Eingriff durch Funktionsverlust der Anlage (hier: Verfall eines Waldzaunes), ist die Erneuerung aus der Sicht des Naturschutzrechts als neuer Eingriff zu behandeln.

 

2) Auch der eigentumsrechtliche Bestandsschutz greift nicht ein.

§§§


91.111 Finanzbeamter
 
  • OVG Saarl, E, 14.08.91, - 1_R_83/90 -

  • Juris

  • SLVO_§_40

 

Der Streit um die Änderung oder Erstellung einer dienstlichen Beurteilung erledigt sich in der Hauptsache, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag befördert wurde und nach der ständigen Übung des Dienstherrn das weitere berufliche Fortkommen dieses Beamten ausschließlich von seiner Bewährung in dem nunmehr übertragenen statusrechtlichen Amt abhängt (entschieden für saarländische Finanzbeamte).

 

2) Die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der saarländischen Finanzbeamten oblag bis zum 01.03.1985 ausschließlich den jeweiligen Behördenleitern; erst seit dem genannten Stichtag ist die Zuständigkeit der Oberfinanzdirektion Saarbrücken gegeben.

§§§


91.112 Erledigungserklärung
 
  • OVG Saarl, E, 14.08.91, - 1_R_57/90 -

  • SKZ_92,114/58 (L)

  • VwGO_§_161

 

Hat sich die Hauptsache eines Verfahrens bereits in erster Instanz erledigt, gibt der Kläger aber erst im zweitinstanzlichen Verfahren eine Erledigungserklärung ab, so sind ihm bei der Kostenentscheidung nach § 161 Abs.2 VwGO regelmäßig die durch die spätere Verfahrensbeendigung entstandenen Mehrkosten aufzuerlegen.

§§§


91.113 Selbsthilfe
 
  • OVG Saarl, E, 14.08.91, - 8_W_27/91 -

  • SKZ_92,157 -158 = SKZ_92,112/33 (L)

  • BSHG_§_2 Abs.1

 

Der Sozialhilfebedürftige kann im Rahmen der erforderlichen Selbsthilfe darauf verwiesen werden, von ihm gemachte Schenkungen in realisierbarem Umfang zurückzufordern.

§§§


91.114 Gesamtbauvorhaben
 
  • OVG Saarl, E, 16.08.91, - 2_W_6/91 -

  • AS_23,281 -284 = SKZ_92,111/30 (L)

  • (88) LBO_§_70 Abs.1, LBO_§_75 Nr.1, LBO_§_77

 

1) Inwieweit ein Bauprojekt rechtlich eine Einheit bildet, wird regelmäßig durch Entscheidung des Bauherrn oder der Genehmigungsbehörde bestimmt.

 

2) Davon abweichend können sich Eingriffe der Bauaufsicht auf einen tatsächlich und rechtlich trennbaren Teil eines Gesamtvorhabens beschränken.

 

3) Demgemäß begründet die Nachbarrechtswidrigkeit lediglich eine solchen Teils nur einen auf ihn bezogenen Einschreitensanspruch.

§§§


91.115 Pflegegeld
 
  • OVG Saarl, E, 16.08.91, - 8_W_14/91 -

  • SKZ_92,112/36 (L)

  • BSHG_§_69; SGB-V_§_57

 

Die sozialversicherungsrechtliche Pflegehilfe (§ 57 SGB-V) ist nicht völlig zweckidentisch mit dem sozialhilferechtlichen Pflegegeld (§ 69 BSHG) und kann deshalb nicht voll auf das Pflegegeld angerechnet werden.

§§§


91.116 Bauprojekt
 
  • OVG Saarl, E, 16.08.91, - 2_W_6/91 -

  • AS_23,281 -284 = SKZ_92,111/30 (L)

  • (88) LBO_§_70 Abs.1, LBO_§_75 Nr.1, LBO_§_77

 

1) Inwieweit ein Bauprojekt rechtlich eine Einheit bildet, wird regelmäßig durch Entscheidung des Bauherrn oder der Genehmigungsbehörde bestimmt.

 

2) Davon abweichend können sich Eingriffe der Bauaufsicht auf einen tatsächlich und rechtlich trennbaren Teil eines Gesamtvorhabens beschränken.

 

3) Demgemäß begründet die Nachbarrechtswidrigkeit lediglich eine solchen Teils nur einen auf ihn bezogenen Einschreitensanspruch.

§§§


91.117 Klageeinlassung
 
  • OVG Saarl, E, 20.08.91, - 2_R_49/89 -

  • Juris

  • VwGO_§_68 Abs.2, VwGO_§_68 Abs.1 S.1

 

Läßt sich der Beklagte in der Sache auf eine Klage ein, so ersetzt das ein vorgeschriebenes Vorverfahren allenfalls unter der Voraussetzung, daß er zugleich die zuständige Widerspruchsbehörde ist.

§§§


91.118 Parkplatzlärm
 
  • OVG Saarl, E, 20.08.91, - 2_R_60/89 -

  • Juris

  • (96) LBO_§_50 Abs.7 (88) LBO_§_42 Abs.7, (74) LBO_§_ 67 Abs.9

 

1) Die besondere Lästigkeit von Parkplatzlärm läßt sich nicht durch die Ermittlung energieäquivalenter Dauerschallpegel erfassen.

 

2) Zu beurteilen sind stets die Umstände des Einzelfalls wie die Lage und Beschaffenheit der Stellplätze und ihrer Zuwegung, die Schallausbreitung und die Schutzbedürftigkeit der Anwohner.

§§§


91.119 Pufferzone
 
  • OVG Saarl, E, 21.08.91, - 8_N_1/91 -

  • SKZ_92,112/44 (L)

  • (SL) LNG_§_19

 

Ein Naturschutzgebiet ist gebietsmäßig so abzugrenzen, wie dies vernünftigerweise geboten ist, was eine Randzone als Pufferzone zum Schutz eines besonders empfindlichen Gebiets einschließt.

§§§


91.120 Einheitlicher Bescheid
 
  • OVG Saarl, E, 22.08.91, - 1_R_156/90 -

  • SKZ_92,109/11 (L)

  • AO_§_119, AO_§_157

 

Es ist zulässig, mehrere Kommunalabgaben in einem einheitlichen Bescheid festzusetzen.

§§§


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§§§