1992   (1)  
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92.001 Widerspruchsbescheidung
 
  • OVG Saarl, E, 09.01.92, - 8_W_114/91 -

  • SKZ_92,247/52 (L)

  • VwGO_§_123

 

Für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung lediglich auf Bescheidung eines Widerspruchs besteht (abgesehen von anderen Gesichtspunkten) kein Anordnungsgrund.

§§§


92.002 Kriegsopferfürsorge
 
  • OVG Saarl, E, 15.01.92, - 8_R_36/91 -

  • SKZ_92,245/35 (L)

  • KriegsopferfürsorgeV0_§_18; KSVG_§_144

 

Da im Saarland ein Ausführungsgesetz zur Kriegsopferfürsorge fehlt, ist die Kriegsopferfürsorge den Landkreisen nach allgemeinem Kommunalrecht (§§ 140 Abs.1 KSVG aF / 144 Abs.1 KSVG nF) als Auftragsangelegenheit zuzuordnen.

§§§


92.003 Haushaltsvorstand
 
  • OVG Saarl, E, 16.01.92, - 8_R_34/91 -

  • SKZ_92,245/32 (L)

  • BSHG_§_22, BSHG_§_122; RegelsatzV0_§_2

 

Im Sozialhilferecht sind beide Partner einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft Haushaltsvorstand, wenn sie mit Gewicht zu den Generalunkosten des Haushalts beitragen.

§§§


92.004 Durchsuchung von Fluggästen
 
  • OVG Saarl, E, 22.01.92, - 1_W_113/91 -

  • SKZ_92,244/21 (L) = DÖV_92,672 = NVwZ_92,699 -700 = DÖV_92,672 -673 = NZV_92,283 (L) = KStZ_92,92 -93

  • VwGO_§_80 Abs.4 S.3; VwKostG_§_13 Abs.1 Nr.1; LuftVG_§_29c, LuftVG_§_32 Abs.1 Nr.13, VwGO_§_80 Abs.2 Nr.1

 

1) Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß die Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen wirksam sind.

 

2) Schuldner dieser Gebühr ist - auch - das jeweilige Luftverkehrsunternehmen; dessen alleinige Heranziehung entspricht in aller Regel sachgemäßer Ermessensausübung.

§§§


92.005 Steuererlaß
 
  • OVG Saarl, E, 23.01.92, - 1_R_103/89 -

  • SKZ_92,241/5 (L)

  • AO_§_227

 

1) Bei Prüfung der Frage, ob ein Steuerschuldner erlaßbedürftig ist, sind außer seinen eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen auch diejenigen seiner Ehefrau zu berücksichtigen.

 

2) Ist ein Steuerschuldner derart überschuldet, daß er auch nach einem Steuererlaß seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken könnte, besteht für einen Erlaß aus persönlichen Gründen keine durchgreifende Veranlassung.

§§§


92.006 Hilfe zum Lebensunterhalt
 
  • OVG Saarl, E, 24.01.92, - 8_W_85/91 -

  • SKZ_92,244/26 (L)

  • BSHG_§_11, BSHG_§_12

 

Ein Anspruch auf notwendigen Lebensunterhalt nach den § 11, 12 BSHG ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Antragsteller seine geltend gemachten Sozialhilfeansprüche trotz Aufforderung in mehreren Gerichtsverfahren generell nicht konkret begründet und nach der dem Senat bekannten Sozialhilfepraxis der Behörde objektiv kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß die fortlaufend gewährte Sozialhilfe nicht einmal vorläufig zur Existenzsicherung ausreicht.

§§§


92.007 Umzugskosten
 
  • OVG Saarl, E, 27.01.92, - 8_W_4/92 -

  • SKZ_92,244/31 (L)

  • BSHG_§_97 Abs.1 S.1

 

1) Der örtliche Träger der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes bleibt für die rechtzeitig vor dem Umzug bei ihm beantragte Übernahme der Umzugskosten auch nach zwischenzeitlichem Wechsel des Hilfesuchenden in den Bereich eines anderen Trägers zuständig.

 

2) Begehrt der Hilfesuchende jedoch erst nach der Verlegung seines dauernden Aufenthalts in den Bereich des neuen Sozialhilfeträgers Hilfe zur Nachführung der Wohnungseinrichtung, so ist dafür allein dieser Träger örtlich zuständig.

§§§


92.008 Beigeladenenberufung
 
  • OVG Saarl, E, 28.01.92, - 2_R_48/89 -

  • SKZ_93,204 -206 = SKZ_92,242/11 (L) = UPR_93,39 (L)

  • BauGB_§_35, BauGB_§_36; VwGO_§_124

 

1) Legt eine in erster Instanz beigeladene Gemeinde gegen ein die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung aussprechendes Urteil Berufung ein, so ist für die gerichtliche Beurteilung im Rechtsmittelverfahren regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung maßgebend.

 

2) Die rechtsmittelführende Gemeinde hat unter dem Gesichtspunkt ihrer Planungshoheit und des deren Schutz dienenden § 36 BauGB einen Anspruch darauf, daß die für ein Vorhaben maßgeblichen planungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30.10.90, Buchholz_406.11_§_35_BauGB_Nr.265).

 

3) Zugunsten eines im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhabens (hier: Sandgrube) kann ein Anspruch auf Gestattung der Benutzung einer vorhandenen Erschließungsanlage bestehen, deren durch Widmung festgelegte Zweckbestimmung den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr nicht einschließt. Voraussetzung ist allerdings, daß diese Gestattung der Gemeinde zumutbar ist.

§§§


92.009 Grenzmauer
 
  • OVG Saarl, E, 28.01.92, - 2_R_6/89 -

  • SKZ_92,243/15 (L) = SKZ_93,79 -81 = BauR_93,71 -73 = ZfS_93,324 = BRS_54_Nr.195

  • (88) LBO_§_3, LBO_§_20 Abs.2;

 

1) Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Grenzmauer bestehen nicht schon dann, wenn diese die Sicht von einer Garagenausfahrt auf den fießenden Verkehr behindert.

 

2) Bei der Beurteilung der Frage einer Verkehrsgefährdung iSv § 20 Abs.2 LBO 1988 ist auf das Verhalten des durchschnittlichen verantwortungsbewußten, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachtenden Kraftfahrers abzustellen. Etwaige Gefahren, die sich aus dem Verhalten von diesen Anforderungen nicht genügenden Kraftfahrern ergeben, haben außer Betracht zu bleiben.

§§§


92.010 Befangenheit
 
  • VG Saarl, U, 29.01.92, - 1_K_117/88 -

  • nicht veröffentlicht

  • VwVfG_§_20 Abs.1, VwVfG_§_21

 

LB 1) Ein förmliches Ablehnungsrecht für am Verwaltungsverfahren Beteiligte sieht das deutsche Verwaltungsverfahrensrecht nicht vor.

 

LB 2) Besorgnis der Befangenheit bedeutet, daß ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen in die unparteiliche Ausübung eines Amtes durch einen Amtsträger zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.

 

LB 3) Die Tatsache, daß ein Amtsträger zuvor für die Kontrolle des Betriebes zuständig war, verbietet nicht automatisch seine Federführung in in einem späteren Genehmigungsverfahren. Insbesondere ist aufgrund dieser Tatsache keine Interessenkollisionen gegeben. Diese sind abschließend in § 20 Abs.1 SVwVfG geregelt. § 21 SVwVfG regelt demgegenüber verhaltensbedingte Befangenheitsgründe. Der behauptete Interessekonflikt ist aber nicht auf ein Verhalten des Amtsträgers zurückzuführen, sondern wird subjektiv von der Klägerin aus seiner früheren Tätigkeit geschlossen, was wiederum für § 21 SVwVfG nicht entscheidend ist.

 

LB 4) Das sachliche Vertreten einer anderen Rechtsauffassung ist kein Grund der berechtigt auf Voreingenommenheit zu schließen. Das gilt umso mehr wenn die vom Amtsträger geäußerten Auffassungen denjenigen seiner Abteilung entsprechen.

 

LB 5) Sieht man einen Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren als initiativberechtigt iSd § 21 SVwVfG so hat er lediglich dann einen Anspruch auf Enthaltung des Amtsträgers, wenn die Überprüfung die Besorgnis der Befangenheit ergeben hätte. Hat eine Überprüfung stattgefunden und wurde die Befangenheitsrüge zurückgewiesen, ist das Verfahren nicht zu beanstanden.

 

LB 6) Solange die Vorgesetzten des Amtsträgers noch keine Anordnung zur Enthaltung getroffen haben und objektiv kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit vorliegt, ist es auch unschädlich, wenn der Amtsträger zwischen Befangenheitsrüge und Entscheidung über die Befangenheit noch weitere Verfahrenshandlungen vorgenommen hat, da einem Antrag nach § 21 SVwVfG keine "aufschiebende Wirkung" zukommt.

 

LB 7) Selbst wenn ein Gutachten einige Randfragen nicht berücksichtigt hat, ist nicht zwingend ein Obergutachten einzuholen. Ein solches ist nur dann erforderlich, wenn das Gutachten auch für Laien erkennbar grobe Fehler enthält.

§§§


92.011 Sachverständigengutachten
 
  • VG Saarl, U, 29.01.92, - 1_K_142/88 -

  • nicht veröffentlicht

  • TA-Luft_Nr.2.6.2.1; BImSchG_§_17 Abs.1

 

LB 1) Ein weiteres Sachverständigengutachen ist nur dann einzuholen, wenn das vorliegende Gutachten für den nicht Sachkundigen grobe Mängel erkennen läßt, insbesondere von unzutreffenden tatächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweisen würde, wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen bestanden oder wenn es sich um eine besonders schwierige, wissentschaftlich umstrittene Frage gehandelt hätte (im Anschluß an BVerwGE_71,38 (45)).

 

LB 2) Die TA-Luft fordert im Vorfeld einer Genehmigung gerade keine wissenschaftlich vollig abgesicherte Bewertung. Es erscheint deshalb ohne weiteres denkbar daß eine von der TA-Luft geforderte rechnerische Immissionssprognosen bei den nach der Genehmigung durchgeführten Immissionssmessungen als nicht ganz zutreffend erweisen werden. Eine derartige "Fehlprognose" hat nicht zwingend Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung. Stellt sich im nachhinein ein Korrekturbedürfnis heraus, bieten § 17 Abs.1 (nachträgliche Anordnung), § 20 Abs.1 (Untersagung des Betriebs) oder gar § 21 Abs.1 Nr.3 BImSchG (Widerruf der Genehmigung wegen nachträglich eingetretener Tatsachen) genügende, auch die Nachbarschaft schützende Korrekturmöglichkeiten.

§§§


92.012 Saarvertrag
 
  • OVG Saarl, E, 29.01.92, - 1_R_175/89 -

  • SKZ_92,245/39 (L)

  • BeamtVG_§_55

 

Der Saarvertrag (vgl Gesetz vom 22.12.56 - BGBl.II_S.1587) steht einer Anwendung des § 55 BeamtVG nicht entgegen.

§§§


92.013 Gruppenverfolgung
 
  • OVG Saarl, E, 29.01.92, - 3_W_3/92 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2

 

Eine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei kann nicht mehr als abwegig abgetan werden (vgl. weiter die Beschlüsse des Senats vom 31. Mai 1991 - 3 W 264/90 -, - 3_W_289/90 - und 3_W_371/90 -). Klageverfahren türkischer Staatsangehöriger mit kurdischer Volkszugehörigkeit kommen daher unter Beachtung des Beschlusses des BVerfG vom 13.3.1990 - 2 BvR 85/88 - (= E 81, 34 ff) hinreichende Erfolgsaussichten iSv § 166 VwGO, 114 ZPO zu.

§§§


92.014 Zweiter Bußgeldbescheid
 
  • OLG SB, B, 31.01.92, - Ss(Z)_203/92 -

  • ZfS_92,140 -141

  • OWiG_§_66, OWiG_§_69, OWiG_§_80 Abs.5

 

1) Ein zweiter Bußgeldbescheid darf nicht erlassen werden, solange wegen derselben Tat ein wirksamer Bußgeldbescheid existiert, auch wenn dieser noch nicht rechtskräftig ist.

 

2) Die Rechtsbeschwerde kann auch bei einem vor Erlaß des angefochtenen Urteils eingetretenen Verfahrenshindernis dann zugelassen werden, wenn gerade die Frage, ob ein solches Verfahrenshindernis besteht, aus einem der in § 80 Abs.1 Nr.1 OWiG genannten Gründen einer Klärung durch das Rechtsbeschwerdegericht bedarf.

* * *

T-92-01Bußgeldbescheid - Rücknahme

141
  

"... Nach 69 Abs.2 OWiG kann die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt ist, zurücknehmen. Streitig ist, ob sie dies auch tun kann, ohne daß ein Betroffener Einspruch eingelegt hat (vgl Göhler, 9.Auflage § 69 OWiG, Rdnr.23). Streitig ist ferner, ob die Rücknahme nach § 50 Abs.1 Satz 1 OWiG formlos erklärt werden kann oder sie als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung deswegen der Schriftform bedarf, weil sie als "actus contrarius" zum Bußgeldbescheid nur in der Form abgegeben werden kann, in der dieser zu ergehen hat (vgl Göhler, aaO, Rdnr.29; Bohnert in KK-OWiG, § 69, Rdnr.33).

Der Senat kann diese streitigen Fragen deshalb unentschieden lassen, weil der Betroffene frühestens bei dem Telefongespräch vom 13.02.91 von der Rücknahme des Bußgeldbescheides vom 31.01.91 erfahren haben kann. Mindestens bis zu diesem Tag, dem 13.02.91, hatte daher der Bußgeldbescheid Bestand. Wegen dieses Bestandes war die Bußgeldbehörde nach dem auch hier anwendbaren Grundsatz "ne bis in idem" gehindert einen zweiten Bußgeldbescheid, hier den vom 05.02.91 zu erlassen, solange wegen derselben Tat ein wirksamer Bußgeldbescheid existierte, auch wenn dieser noch nicht rechtskräftig war (vgl Kurz in KK_OWiG, § 66 Rdnr.70; Göhler, 9.Auflage, § 66 OWiG, Rdnr.57; Bohnert in NZV_88,201 (205); BayObLG bei Rüth in DAR_77,209; OLG Düsseldorf in NStZ_86,82). ..."

Auszug aus OLG SB B, 31.01.92, - Ss(Z)_203/92 -,

§§§


92.015 Streitwertbeschluss
 
  • OVG Saarl, E, 03.02.92, - 1_R_155/88 -

  • SKZ_92,247/50 (L)

  • VwGO_§_87a Abs.1 Nr.4 u. Abs.3

 

Zur Beschlußfassung über den Streitwert ist der Senat berufen, wenn bereits eine Entscheidung in der Sache ergangen ist.

§§§


92.016 Vollzugsaussetzung
 
  • OVG Saarl, E, 03.02.92, - 2_W_35/91 -

  • SKZ_92,247/49 (L) = SKZ_92,220 -222 = DÖV_93,124 -125 = BauR_92,489 -491 = BRS_54_Nr.171

  • VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2; BauGB-MaßnG_§_10 Abs.2

 

Die auf § 10 Abs.2 BauGB-MaßnahmenG beruhende sofortige Vollziehung eines Bauscheins ist nur dann vom Gericht auszusetzen, wenn an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit des Bauprojekts gewichtige Zweifel bestehen oder das vozeitige Gebrauchmachen von der Bauerlaubnis Nachbarn aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

§§§


92.017 Untertauchen
 
  • OVG Saarl, E, 05.02.92, - 9_R_143/91 -

  • Juris

  • VwGO_§_80; GG_Art.16a

 

1) Verläßt ein Asylbewerber den Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes oder taucht er unter, ohne sich um den Fortgang seines Asylverfahrens zu kümmern, gibt er dadurch zu erkennen, daß er kein Interesse an der ursprünglich begehrten Schutzgewährung hat. Es ist daher anzunehmen, daß das Antragsinteresse, das während des gesamten Verwaltungsverfahrens und Gerichtsverfahrens bis zur bestandskräftigen oder rechtskräftigen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs fortbestehen muß, entfallen ist.

 

2) Hiervon zu unterscheiden ist das Rechtsschutzinteresse, das als Sachurteilsvoraussetzung für die prozessuale Durchsetzung des Asylanspruchs gegeben sein muß. Ist der Asylanspruch im Verwaltungsverfahren zuerkannt worden, so wird das Rechtsschutzbedürfnis für die Verteidigung dieser Rechtsposition durch die gegen die Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten indiziert. Das Rechtsschutzinteresse überlagert in diesen Fällen das Antragsinteresse, hängt aber zugleich von dessen Fortbestand ab. Es steht damit ebenso wie jenes unter dem Vorbehalt, daß der Asylbewerber unabhängig von einer nach der Antragstellung erfolgenden Verlegung eines Aufenthaltes den Asylrechtsstreit ordnungsgemäß weiterbetreibt und sein fortbestehendes Interesse an der Erlangung eines die zu seinen Gunsten ergangene verwaltungsbehördliche Entscheidung bestätigenden Urteils nachvollziehbar darlegt.

§§§


92.018 Bangladesch
 
  • OVG Saarl, E, 05.02.92, - 9_R_20/91 -

  • Juris

  • GG_Art.16 Abs.2 S.2

 

1) Einzelfall einer erfolglosen Asylklage eines Asylbewerbers aus Bangladesch.

 

2) Die politische Situation in Bangladesch hat sich grundlegend geändert. Das Regime "Ershad" existiert nicht mehr. Der Demokratisierungsprozeß in Bangladesch hat sich konsolidiert.

§§§


92.019 Stellenplan
 
  • OVG Saarl, E, 07.02.92, - 1_W_3/92 -

  • SKZ_92,245/38 (L)

  • BBesG_§_26 Abs.1; FunktionsgruppenVO_§_2 Nr.4

 

1) Läßt der Stellenplan ausdrücklich offen, ob eine bestimmte Stelle der Besoldungsgruppen A 13 gD mit einem Beamten des technischen Dienstes oder des Verwaltungsdienstes zu besetzen ist, ergibt sich aus den unterschiedlich hohen Stellenobergrenzen in § 26 Abs.1 BBesG und § 2 Nr.4 Funktionsgruppenverordnung nicht, die Stelle müsse mit einem Beamten des technischen Dienstes besetzt werden; vielmehr besteht insoweit ein weiter verwaltungspolitischer Spielraum des Dienstherrn, der vom Gericht nur auf Ermessensmißbrauch überprüft werden darf.

 

2) Die Besetzung der Stelle des Leiters der Abteilung Verwaltung mit einem Beamten des Verwaltungsdienstes statt des technischen Dienstes stellt auch bei einer Behörde mit ganz überwiegend technischer Aufgabenstellung keinen Ermessensmißbrauch dar.

§§§


92.020 Vollzugsaussetzung
 
  • OVG Saarl, E, 07.02.92, - 1_W_92/91 -

  • SKZ_92,247/57 (L)

  • GKG_§_13, GKG_§_20

 

Der Streitwert für Verfahren betreffend Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides beläuft sich auf ein Viertel der streitigen Forderung (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

§§§


92.021 Konkursgefahr
 
  • OVG Saarl, E, 07.02.92, - 1_W_92/91 -

  • SKZ_92,246/47 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.4 S.3

 

Eine unbillige Härte beim Vollzug der Anforderung öffenlicher Abgaben liegt erst vor, wenn durch die sofort Zahlung ein durch spätere Erstattung nicht wiedergutmachender Schaden entstehen würde; bei Gewerbebetrieben setzt das regelmäßig voraus, daß die kurzfristige Durchsetzung des Anspruchs wahrscheinlich zum Konkurs führen wird.

§§§


92.022 Bebauungsplanfestsetzung
 
  • OVG Saarl, E, 10.02.92, - 2_W_38/91 -

  • SKZ_92,242/9 (L)

  • BauGB_§_30

 

Für einen nachbarschützenden Zweck besteht bei Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung - anders als bei Festsetzungen über die Nutzungsart - keine überwiegende Wahrscheinlichkeit (wie Beschluß des Senats vom 03.02.92 - 2_W_35/91 -).

§§§


92.023 Naturschutzverband
 
  • VG Saarl, E, 11.02.92, - 2_K_274/91 -

  • VkBl_92,401 -408

  • VwGO_§_42 Abs.2; BauGB_§_38 S.1; SNG_§_33b, BNatSchG_§_29 Abs.1 S.1Nr.4, WaStrG_§_12 Abs.1, WaStrG_§_14 Abs.1 S.1, WaStrG_§_17

 

1) Zur Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes; hier bejaht, VwGO §§ 42 Abs.2, 33b SNG.

 

2) Je näher ein Gesamtvorhaben bei abschnittsweiser Planfeststellung seiner Realisierung kommt, umsomehr muß die Behörde das durch die Verwirklichung der vorangegangenen Ausbauabschnitte verstärkte Gewicht des Gesamtkonzeptes in Rechnung stellen. (Hier: Ausbau der Saar).

 

3) Zwar werden Planfeststellungen nach dem WaStrG von BauGB § 38 S.1 nicht ausdrücklich zu den insoweit privilegierten Fachplanungen zugeordnet. Die Bestimmung ist indessen nach zutreffender Ansicht insoweit analogiefähig und auch - bedürftig.

§§§


92.024 Reithalle
 
  • OVG Saarl, E, 11.02.92, - 2_R_19/91 -

  • Juris

  • BauGB_§_35 Abs.1 Nr.1, VwGO_§_42 Abs.2

 

1) Für das Verlangen nach nochmaliger Genehmigung einer bereits zugelassenen baulichen Anlage aus Anlaß eines beabsichtigten Anbaus fehlt regelmäßig ein Rechtsschutzbedürfnis.

 

2) Eine etwa 20 Tiere umfassende Pferdezucht auf überwiegend eigener Futtergrundlage kann auch bei einem Eigenlandanteil von nur knapp der Hälfte der bewirtschafteten Fläche und größerer Entfernung zu einem Teil der Ländereien ein landwirtschaftlicher Betrieb sein.

 

3) Eine Reit- und Bewegungshalle mit einem "Hufschlagmaß" von 20 m auf 40 m eignet sich grundsätzlich, einem Betrieb dieser Art zu dienen.

§§§


92.025 Einstweilige Anordnung
 
  • OVG Saarl, E, 12.02.92, - 8_Q_1/92 -

  • SKZ_92,247/54 (L)

  • VwGO_§_123 Abs.2; ZPO_§_927 Abs.2

 

Für die Abänderung einer vom Oberverwaltungsgericht getroffenen Entscheidung in Verfahren der einstweiligen Anordnung ist instanziell das Verwaltungsgericht zuständig (§ 123 Abs.2 VwG0 bzw. 927 Abs.2 ZPO).

§§§


92.026 Libanese-syrisch-orthodox
 
  • OVG Saarl, E, 12.02.92, - 9_R_217/91 -

  • Juris

  • GG_Art.16, (90) AuslG_§_51 Abs.1

 

Zur Frage des Asylanerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxer Glaubenszugehörigkeit, der Verfolgung seitens der christlichen Milizen in Anwendung von Sippenhaft befürchtet. In der Sicherheitszone im Großraum Beirut, in der der libanesische Staat nach Beendigung des Bürgerkriegs wieder die effektive Gebiets- und Regierungsgewalt ausübt, ist derzeit eine asylrelevante Verfolgung durch nicht-staatliche Machtträger nicht gegeben.

§§§


92.027 Darlehen
 
  • OVG Saarl, E, 17.02.92, - 8_R_28/91 -

  • SKZ_92,244/24 (L)

  • BSHG_§_2 Abs.1

 

Die nur darlehnsweise Finanzierung des gesamten Lebensunterhaltes eines Schülers durch ein von der Mutter rückzahlbares Darlehen eines entfernt wohnenden Onkels behebt die sozialhilferechtliche Notlage nicht, sondern verschleiert sie nur und ist auch keine zumutbare Selbsthilfe.

§§§


92.028 Kommanditgesellschaft
 
  • OVG Saarl, E, 17.02.92, - 8_R_46/91 -

  • SKZ_92,244/22 (L) = NJW_92,2846 -2847 = NVwZ_92,1221 (L) = GewArch_92,227 -228

  • GewO_§_14 Abs.1 S.1

 

Jeder persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft betreibt grundsätzlich selbst das unter deren Firma ausgeübte Gewerbe und ist daher nach § 14 GewO zu dessen Anzeige verpflichtet.

§§§


92.029 Operationsduldung
 
  • OVG Saarl, E, 18.02.92, - 8_W_5/92 -

  • SKZ_92,245/33 (L)

  • SGB-I_§_63, SGB-I_§_65 Abs.1

 

Der Sozialhilfeträger kann den Hilfebedürftigen nicht im Wege der Mitwirkungspflicht (§ 63 SGB I) zur Duldung einer Operation mit Vollnarkose anhalten, bevor er selbst das Operationsrisiko hinreichend geklärt und dem Hilfebedürftigen mitgeteilt hat.

§§§


92.030 Pferdeunterstand
 
  • OVG Saarl, E, 19.02.92, - 2_R_26/90 -

  • SKZ_92,242/12 (L)

  • BauGB_§_35

 

Eine unter Zersiedelungsaspekten unbedenkliche Anschlußbebauung kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn ein Vorhaben (hier: Pferdeunterstand) gleichsam "im rechten Winkel" zu einer sich an einer Straße entlangziehenden Randbebauung deutlich abgesetzt von deren letztem Gebäude im rückwärtigen Gelände errichtet werden soll.

§§§


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§§§