| OVG Saarl, B, 25.02.91, - 1_W_9/91 -
SKZ_91,255/44 (L) VwGO_§_99, VwGO_§_146 | 1) Personalakten sind im Sinne des § 99 Abs. 2 VwGO ihrem Wesen nach geheimzuhalten. |
| 2) Gegen die Anforderung seiner Personalakte durch ein Verwaltungsgericht steht einem Beamten kein unmittelbares Beschwerderecht zu; er hat vielmehr zunächst beim Dienstherrn die seines Erachtens gegen die Übersendung sprechenden Gründe geltend zu machen; ein angemessener Interessenausgleich ist häufig dadurch möglich, daß lediglich ein Teil der Personalakte zur Verfügung gestellt wird. |
§§§
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91.032 | Heiratsabsicht |
| OVG Saarl, E, 25.02.91, - 3_W_20/91 - Juris AsylVfG_§_10 Abs.2, AsylVfG_§_14 Abs.1, GG_Art.6, GG_Art.2 Abs.2 S.1 | Die derzeit mangels Legalisierung der erforderlichen Personaldokumente nicht realisierbare Absicht eines ghanaischen Staatsangehörigen, die Ehe mit einer Deutschen einzugehen, schließen seine Aufenthaltsbeendigung ebensowenig aus wie die Schwangerschaft der Verlobten.
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§§§
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91.033 | Nichtigkeitsfeststellung |
| OVG Saarl, B, 26.02.91, - 1_W_9/91 - SKZ_91,255/45 (L) VwGO_§_123 | Unabhängig davon, ob im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorläufige Feststellungen zulässig sind, muß jedenfalls die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes dem Klageverfahren nach § 43 VwGO vorbehalten bleiben.
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§§§
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91.034 | Jeziden |
| OVG Saarl, E, 01.03.91, - 3_R_594/88 - ARS_VI_Bd.2_Türkei GG_Art.16 Abs.2 | Im Verfahren auf Anerkennung türkischer Staatsangehöriger, die der Glaubensgemeinschaft der Jeziden angehören, ist über die Frage politischer Verfolgung - etwa in Form mittelbarer Gruppenverfolgung - in der Türkei hinaus hinsichtlich der Frage der Existenz einer inländischen Fluchtalternative insbesondere zu prüfen, ob an derartigen Orten in der Türkei der religiöse Zusammenhalt der Jeziden untereinander und mit ihrer Priesterfamilie und damit die Religionsbewahrung im Sinne eines religiösen Existenzminimums durch staatlichen Schutz in hinreichend verläßlicher Weise gewahrt ist (Beschluß des BVerfG vom 20.12.90 - 2_BvR_1343/90 -; Vergleiche im übrigen den Beschluß des Senats vom 04.12.90 - 3_W_327/90 -). |
§§§
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91.035 | Sperrstundenvorverlegung |
| OVG Saarl, B, 05.03.91, - 1_W_133/90 - SKZ_91,252/22 (L) GastG_§_18, GastVO_§_19 Abs.3 | Eine Vorverlegung der Sperrstunde auf den Beginn der Nachtzeit (22.00 Uhr) wegen Gaststättenlärm, der in Wohnräumen desselben Gebäudes Spitzenpegel von über 50 dB (A) hervorruft, ist grundsätzlich nicht unangemessen. |
§§§
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91.036 | Obdachloser |
| OVG Saarl, B, 08.03.91, - 1_W_20/91 - SKZ_91,252/23 (L) SPolG_§_8 | Die bei Obdachlosenumsetzungen im Vorfeld der Menschenwürde zu beachtende Zumutbarkeit kann verletzt sein, wenn Menschen unterschiedlicher Altersstufen oder mit ganz besonderen Schutzbedürfnissen der Intimsphäre (Blasenentleerungsstörungen) gewissermaßen "wahllos" in jeweils einem Schlafraum für voraussichtlich längere Zeit untergebracht werden (im konkreten Fall bejaht). |
§§§
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91.037 | Folgenbeseitigungsbegehren |
| OVG Saarl, E, 08.03.91, - 2_R_193/88 - NVwZ-RR_91,392 ZPO_§_5, GKG_§_13 Abs.1 | Die Streitwerte einander entsprechender und in demselben Verfahren geltend gemachter Anfechtungs- und Folgenbeseitigungsbegehren sind nicht zusammenzurechnen. |
§§§
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91.038 | Inkognito-Adoption |
| VG Saarl, E, 11.03.91, - 4_F_194/90 - DAVorm_91,682 -686 (86) AdVermiG_§_9 Abs.1, BGB_§_1748, BGB_§_1747 Abs.1, BGB_§_1747 Abs.3 S.2; SGB 1_§_14, SGB 1_§_15; GG_Art.6 Abs.2, GG_Art.103 Abs.1 | Das Jugendamt trifft zwar eine Beratungspflicht und Unterstützungspflicht, der ein entsprechender Rechtsanspruch der Eltern korrespondiert. Diese Verpflichtung ist ausgerichtet auf die beratende und begleitende Förderung einer ungestörten Beziehung zwischen dem Kind und dem Annehmenden. Dieser Zielsetzung entspricht es aber nicht, wenn die Eltern Auskünfte verlangen, mit deren Hilfe sie, wie hier, erklärtermaßen die Adoption verhindern wollen. (Hier: Inkognito-Adoption, kein Anspruch der Eltern gegenüber dem Jugendamt auf Auskunft darüber, bei welchem Gericht das Adoptionsverfahren anhängig ist.) |
§§§
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91.039 | Asyldokumentation |
| OVG Saarl, E, 18.03.91, - 3_W_10/91 - JurBüro_92,31 -33 = ARS_VI_Bd.1_Allg BRAGebO_§_31 Abs.1 Nr.3, BRAGebO_§_34 Abs.2 | Die Einführung der Asyldokumentation in den Asylrechtsstreit löst grundsätzlich keine Beweisgebühr zugunsten des Prozeßbevollmächtigten des Asylklägers aus. |
§§§
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91.040 | PKW-Schaden |
| OVG Saarl, B, 18.03.91, - 1_R_140/90 - SKZ_91,254/37 (L) SBG_§_96 | Der Schadensersatz des Dienstherrn für Schäden des Beamten an einem für dienstliche Zwecke benutzten Privatwagen schließt über die Begleichung der Reparaturrechnung hinaus alle notwendigen Wiederherstellungskosten ein. |
§§§
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91.041 | Freiberufliche Tätigkeit |
| OVG Saarl, U, 21.03.91, - 1_R_144/89 - SKZ_91,251/19 (L) BSHG_§_19 Abs.2, BSHG_§_30; GG_Art.3 | 1) Der Umstand, daß das Bundessozialhilfegesetz für Hilfesuchende, die freiberuflich tätig werden wollen, Hilfen zur Existenzgründung nur unter den Voraussetzungen des § 30 BSHG vorsieht, verstößt nicht gegen das Verfassungsrecht. |
| 2) Art.3 GG wird nicht dadurch verletzt, daß Hilfeempfängern, die im Rahmen einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit tätig werden, gemäß § 19 Abs. 2 BSHG das übliche Arbeitsentgelt oder Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen gewährt wird, während für Hilfesuchende, die aus eigener Initiative freiberuflich tätig werden, keine derartigen Entschädigungszahlungen vorgesehen sind. |
§§§
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91.042 | Schriftstellertätigkeit |
| OVG Saarl, E, 21.03.91, - 1_R_3/90 - Juris BSHG_§_19 Abs.2 | Entschädigung für Mehraufwendungen gemäß § 19 Abs.2 BSHG ist nur zu gewähren, wenn der Hilfeempfänger gemeinnützige und zusätzliche Arbeit leistet, für die der Träger der Sozialhilfe die Gelegenheit geschaffen hat. Diese Voraussetzungen sind in bezug auf eine Schriftstellertätigkeit des Hilfesuchenden, die dieser in eigener Initiative ausgeführt hat, nicht erfüllt. |
§§§
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91.043 | Telefongebühren |
| OVG Saarl, U, 21.03.91, - 1_R_141/89 - SKZ_91,251/17 (L) BSHG_§_11, BSHG_§_12, BSHG_§_30 | Die Übernahme von Telefongebühren als Hilfe zum Lebensunterhalt kommt nicht in Betracht. |
§§§
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91.044 | Arbeitssuche |
| OVG Saarl, U, 21.03.91, - 1_R_137/89 - SKZ_91,251/18 (L) BSHG_§_11, BSHG_§_12, BSHG_§_22 Abs.1 S.2 | 1) Die frühere berufliche Stellung des Hilfesuchenden (hier: Buchhalter) stellt keine Besonderheit des Einzelfalles im Sinne von § 22 Abs.1 Satz 2 BSHG dar, die einen Anspruch auf über den für ihn maßgeblichen Regelsatz hinausgehende laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vermittelt.
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| 2) § 22 Abs.1 Satz 2 BSHG ermöglicht es nicht, einem Hilfeempfänger einen Ausgleich dafür zu leisten, daß es ihm nicht mehr gelingt, in seinem früheren Beruf Fuß zu fassen. 3) Die Zweckbestimmung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt schließt es aus, Aufwendungen des Hilfesuchenden zur Arbeitssuche gesondert abzugelten. |
§§§
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91.045 | Verhaltensbeurteilung |
| OVG Saarl, U, 21.03.91, - 1_R_1/90 - SKZ_91,255/41 (L) VwGO_§_43 | Die rechtliche Qualifikation bestimmter Vorgänge, etwa die Beurteilung eines bestimmten Verhaltens als rechtswidrig, kann nicht in zulässiger Weise Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO sein. |
§§§
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91.046 | Berufung |
| OVG Saarl, U, 21.03.91, - 1_R_135/89 - SKZ_91,256/49 (L) VwGO_§_124 | Besteht der Berufungsführer darauf, allein die Vorlage des Rechtsstreits an das Bundesverfassungsgericht zu beantragen, so fehlt es an der für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderlichen Sachbitte. |
§§§
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91.047 | Kommunalwahlgesetz |
| OVG Saarl, U, 22.03.91, - 2_R_40/90 - SKZ_91,249/4 (L) KWG_§_13, KWG_§_16, KWG_§_51, KWG_§_67 | Das saarländische Kommunalwahlgesetz, das Ausländern weder das aktive noch das passive Wahlrecht gewährt, ist verfassungsmäßig. |
§§§
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91.048 | Aufenthaltsbeendigung |
| OVG Saarl, E, 25.03.91, - 3_W_20/91 - ARS_VI_Bd.1_Allg AsylVfG_§_10 Abs.2, AsylVfG_§_14 Abs.1, GG_Art.6 | Die derzeit mangels Legalisierung der erforderlichen Personaldokumente nicht realisierbare Absicht eines ghanischen Staatsangehörigen, die Ehe mit einer Deutschen einzugehen, schließen seine Aufenthaltsbeendigung ebensowenig aus wie die Schwangerschaft der Verlobten.
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§§§
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91.049 | Reisekosten |
| OVG Saarl, B, 27.03.91, - 1_W_19/91 - SKZ_91,256/51 (L) VwGO_§_162 Abs.1, VwGO_§_164, VwGO_§_165 | 1) Zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten einer Behörde gehören auch die aus Anlaß der Terminwahrnehmung entstandenen Reisekosten. |
| 2) In Fällen, in denen mehrere Verfahren eines Beteiligten zusammen verhandelt werden (hier: drei Verfahren an zwei aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen), sind die aus Anlaß der Terminwahrnehmung entstandenen Aufwendungen dieses Beteiligten, soweit sie nicht eindeutig einzelnen Verfahren zugeordnet werden können, nach der Anzahl der Verfahren aufzuteilen. |
§§§
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91.050 | Festlegung-Bushaltestelle |
| OVG Saarl, B, 02.04.91, - 1_W_197/90 - SKZ_91,252/25 (L) = ZfS_92,106 -107 StVO_§_41 Abs.2 Nr.4, StVO_§_41 Abs.3 Nr.6; VerkZ_224, VerkZ_298 VwVfG_§_35 | 1) Die Festlegung einer Bushaltestelle stellt einen im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde stehenden Verwaltungsakt dar (wie Urteil des 2.Senats vom 18.09.87 - 2_R_168/84 -).
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| 2) Die Einrichtung einer Haltestelle derart, daß dort wartende Omnibusse mitunter eine Grundstückseinfahrt für kurze Zeit versperren, ist nicht offensichtlich rechtswidrig. |
| 3) Einzelfall einer nicht als Sperrfläche erscheinenden Straßenschraffierung. |
§§§
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91.051 | Nießbraucher |
| OVG Saarl, B, 11.04.91, - 1_W_21/91 - SKZ_91,249/5 (L) KAG_§_6; AO_§_44, AO_§_163 | 1) Es ist zulässig, durch Satzung den Nießbraucher - neben dem Grundstückseigentümer - zum Schuldner der Abwasserbeseitigungsgebühr zu bestimmen; diese Regelung gilt dann auch bei vermieteten Grundstücken.
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| 2) Schulden mehrere eine Kommunalabgabe als Gesamtschuldner, liegt in dem Umstand, daß die Gemeinde nur einen von ihnen in Anspruch nimmt, in aller Regel kein Verzicht, die anderen Gesamtschuldner heranzuziehen. |
| 3) Nimmt die Gemeinde zunächst nur den Gesamtschuldner in Anspruch, der im Innenverhältnis alleinzahlungspflichtig ist, und wartet sie mit der Durchsetzung der Forderung schuldhaft so lange zu, bis jener untergetaucht ist, kann sich ausnahmsweise die Heranziehung eines anderen Gesamtschuldners als rechtswidrig erweisen; in diesem Zusammenhang spielt insbesondere eine Rolle, ob die Gemeinde den anderen Gesamtschuldner über die Schuld und die Nichtzahlung des Herangezogenen unterrichtet hat, weiterhin die Art der Abgabe und auch die Gründe für das Unterlassen einer energischen Vollstreckung gegen den Herangezogenen. |
| 4) Daß der Grundstückseigentümer die im Innenverhältnis auf den Mieter abgewälzten Abwasserbeseitigungsgebühren nicht erlangen kann, weil der Mieter untergetaucht ist, begründet keinen Anspruch darauf, die Abgabe aus Billigkeitsgründen zu erlassen. |
§§§
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91.052 | Angehörigenunterbringung |
| OVG Saarl, E, 11.04.91, - 1_R_41/89 - Juris BBG_§_79, (79) BhVO_Nr.5 Abs.1 S.1, BhVO_ Nr.5 Abs.2 S.1, BhVO_Nr.4 Ziff 8 | Die dauernde Unterbringung eines Angehörigen stellt für den Beihilfeberechtigten eine nicht beeinflußbare Dauerbelastung dar, die besonderer Hilfe des Dienstherrn bedarf; dem trägt die entsprechende Anwendung der Nr.5 BhV (Beihilfevorschriften) 1979 im Bereich der Bundesbahn mit ihrer grundsätzlichen Orientierung an den tatsächlichen Anstaltskosten eines Jahres Rechnung, nicht dagegen die Anwendung der Nr.4 Ziffer 8 BhV 1979 mit einem knapp bemessenen Tagesabrechnungssystem. |
§§§
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91.053 | Steuerrückstände |
| OVG Saarl, B, 12.04.91, - 1_R_6/91 - SKZ_91,252/21 (L) GastG_§_15, GastG_§_4; AO_§_30 Abs.4 Nr.5 | Mitteilungen des Finanzamtes über Steuerrückstände eines Gastwirtes sind bei der Überprüfung von dessen gewerberechtlicher Zuverlässigkeit erlaubt, da die Offenbarung des Sachverhaltes aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 30 Abs 4 Nr.5 AO nicht das Steuergeheimnis verletzt. |
§§§
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91.054 | Trennung vom Ehegatten |
| OVG Saarl, E, 12.04.91, - 3_W_23/91 - ARS_VI_Bd.1_Allg VwGO_§_123, GG_Art.6 Abs.1 | Zur Zumutbarkeit eines mit einem Ausländer verheirateten ausreisepflichtigen Ausländer, der Ausreisepflicht nachzukommen und ohne den Ehegatten zeitweise allein im Herkunftsland zu leben (im Anschluß an BVerwG; Beschluß vom 13.08.90 - 9_B_100/90 -).
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§§§
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91.055 | Fußballverein |
| OVG Saarl, U, 12.04.91, - 1_R_215/89 - SKZ_91,251/20 (L) (79) SchwbG_§_4, SchwbG_§_6 Abs.2 u. Abs.3, (86) SchwbG_§_5, SchwbG_§_7 Abs.2 u. Abs.3, SchwbG_§_11 | 1) Auch die Stellen der bei einem Fußballverein beschäftigten Berufsfußballspieler sind bei der Anzahl der für das Entstehen und den Umfang der Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten maßgeblichen Arbeitsplätze zu berücksichtigen. |
| 2) Das Fehlen einer den §§ 6 Abs.2 und 3 SchwbG 1979, 7 Abs.2 und 3 SchwbG 1986 entsprechenden Bestimmung für Stellen, auf denen wegen der dort auszuübenden Tätigkeit und der hierfür erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten die Beschäftigung von Schwerbehinderten von vornherein ausscheidet, stellt sich nicht als Lücke in der gesetzlichen Regelung der Beschäftigungspflicht dar. Der Gesetzgeber hat vielmehr das Problem der Anrechnung derartiger Stellen auf die Zahl der Arbeitsplätze gesehen und bewußt darauf verzichtet, für solche Fälle eine Ausnahmeregelung zu treffen. |
§§§
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91.056 | Schadensersatz |
| OVG Saarl, B, 16.04.91, - 1_R_199/89 - SKZ_91,255/40 (L) VwGO_§_42 | Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtbeförderung stellt der vorausgegangene Verwaltungsantrag eine im Prozeß nicht mehr nachholbare Klagevoraussetzung dar. |
§§§
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91.057 | Richtlinien für Finanzbeamte |
| OVG Saarl, B, 17.04.91, - 1_W_29/91 - SKZ_91,254/32 (L) SBG_§_9 | Die in den Richtlinien über die Beförderung saarländischer Finanzbeamter enthaltene Regelung, daß ein Beamter, der von seinem mit Rücksicht auf sein Alter eingeräumten Recht Gebrauch macht, nicht an der Regelbeurteilung teilzunehmen, aus dem Kreis der Beförderungskandidaten ausscheidet, kann nicht beanstandet werden. |
§§§
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91.058 | Kurde |
| OVG Saarl, E, 18.04.91, - 3_R_33/91 - ARS_VI_Bd.2_Türkei AsylVfG_§_32 Abs.2 Nr.1, GG_Art.16 Abs.2 S.2 | Zum Entscheidungszeitpunkt ist in der Türkei nicht von der Verfolgung türkischer Staatsangehöriger allein in Anknüpfung an deren kurdische Volkszugehörigkeit auszugehen (st Rspr des Senats, vgl Urteil vom 08.11.89 - 3_R_22/86 -).
|
§§§
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91.059 | Privatschule |
| VG Saarl, E, 18.04.91, - 1_F_58/91 - Juris VwGO_§_40 Abs.1 S.1; PrSchulG_§_18 Abs.2, PrSchulG_§_18 Abs.3, PrSchulG_§_9 Abs.1, PrSchulG_§_9 Abs.2, PrSchulG_§_4 Abs.1 | 1) Für den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem die Wiederaufnahme eines Kindes in eine private staatlich anerkannte Schule für Geistigbehinderte begehrt wird, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht zulässig. |
| 2) Eine Verpflichtung zu einer solchen Aufnahme könnte vom Verwaltungsgericht nur dann ausgesprochen werden, wenn der private Schulträger bei der Entscheidung über das Bestehen des Schulverhältnisses mit dem Schüler hoheitliche Gewalt ausüben würde oder sonst allgemeingültige öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten müßte, die streitbefangen wären; jenes ist jedoch nicht der Fall. |
§§§
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91.060 | Selbstbeurteilung |
| OVG Saarl, B, 19.04.91, - 1_W_25/91 - SKZ_91,254/36 (L) SBG_§_70; VwGO_§_123 | Gegen dienstliche Weisungen (hier zur Beurteilung von Beamten) ist über das Remonstrationsrecht des § 70 SBG hinaus grundsätzlich einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 VwGO zulässig, aber nur begründet, wenn neben weiteren Voraussetzungen eine Verletzung eigener Rechte dargetan ist (dies kann bei einer Verpflichtung zur Selbstbeurteilung der Fall sein). |
§§§
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