2007   (4)  
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07.091 Asylantrag
 
  1. OVG Saarl,     B, 03.05.07,     – 1_R_18/06 –

  2. SKZ_08,54 Nr.71 (L)

  3. AsylVfG_§_14a Abs.2, AsylVfG_§_30 Abs.1, AsylVfG_§_30 Abs.3 Nr.7; AufenthG_§_10 Abs.3

  4. Fiktion des Asylantrages / Kinder erfolgloser Asylbewerber / offensichtliche Unbegründetheit

 

1) § 14a Abs.2 AsylVfG ist auch auf vor dem 1.1.2005 in Deutschland geborene Kinder anzuwenden

 

2) Eine Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich" unbegründet, die auf § 30 Abs.1 AsylVfG gestützt ist, ist in diesen Fällen rechtlich nicht zu beanstanden.

§§§

07.092 Erzwingungshaft-Führerschein
 
  1. VG Saarl,     B, 08.05.07,     – 10_O_611/07 –

  2. EsG

  3. SVwVG_§_13 Abs.1 Nr.4, SVwVG_§_13 Abs.2 S.1, SVwVG_§_28 Abs.1; VwGO_§_80 Abs.2 Nr.4; GG_Art.2 Abs.2, GG_Art.104 Abs.1

  4. Erzwingungshaft / Abgabe Führerschein / Sofortvollzug / Entziehung Fahrerlaubnis

 

Zu den Voraussetzungen einer Anordnung von Erzwingungshaft zur Abgabe des Führerscheins nach sofort vollziehbarer Entziehung der Fahrerlaubnis.

§§§

07.093 Streitwert-Einschreiten
 
  1. OVG Saarl,     B, 08.05.07,     – 2_E_166/07 –

  2. SKZ_08,48 Nr.42 (L) = EsG

  3. GKG_§_52 Abs.1, GKG_§_63 Abs.2, GKG_§_66, GKG_§_68; (04) LBO_§_82 Abs.1

  4. Streitwertfestsetzung / Baurecht / Nachbarklage / Einschrreiten / Beseitigungsanordnung / Streitwertkatalog / Beschwerde / Anwaltszwang

 

Begehrt ein Nachbar bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen eine von einem Dritten errichtete bauliche Anlage (hier eine 6,35 m lange und 1,75 m hohe Betonwand) unter Hinweis auf deren mangelnde Standsicherheit, so ist sein Interesse und damit der Streitwert mit dem der Teilziffer 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit entnommenen Betrag von 7.500,- EUR für den Regelfall angemessen bewertet.

§§§

07.094 Beihilfe-Symbioflor
 
  1. VG Saarl,     U, 08.05.07,     – 3_K_376/06 –

  2. EsG

  3. BhVO_§_5 Abs.1 Nr.6 Buchst.c, BhVO_§_5 Abs.2; GG_Art.33 Abs.5; SBG_§_98

  4. Beihilfe / Eugalan / Symbioselenker Symbioflor / Pro Symbioflor / Reizdarmsyndrom / Ozon/Sauerstoff-Darminufflationen

 

Die Behandlung eines Reizdarmsyndroms mittels Ozon/Sauerstoff-Darminufflationen sowie Symbioflor, Pro Symbioflor, Vitaminen, Mineralstoffpräparaten und Abführmitteln ist keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode.

§§§

07.095 Suizidgefahr
 
  1. OVG Saarl,     B, 09.05.07,     – 2_B_191/07 –

  2. SKZ_08,54 Nr.72 (L) = EsG

  3. VwGO_§_146 Abs.4 S.6; AufenthG_§_60a Abs.2; GG_Art.2 Abs.2 S.1

  4. Ausländerrecht / Abschiebung / Suizidgefahr / Rechtsanwalt

 

Zur Beendigung des Aufenthalts einer suizidgefährdeten Ausländerin, deren gesundheitliche Situation angesichts der von der Ausländerbehörde getroffenen Vorkehrungen einer Abschiebung in die Niederlande nicht entgegensteht und zu der Einbindung des Prozessbevollmächtigten als Organ der Rechtspflege im Rahmen der Bekanntgabe negativer gerichtlicher Entscheidungen in diesen Fällen.

§§§

07.096 Glaubwürdigkeitsgutachten
 
  1. OVG Saarl,     B, 09.05.07,     – 3_Q_138/06 –

  2. SKZ_08,54 Nr.73 (L)

  3. VwGO_§_146 Abs.4 S.6; AufenthG_§_60a Abs.2; GG_Art.2 Abs.2 S.1

  4. Asylprozess / Sachverständiger / Glaubürdigkeit des Ausländers

 

Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Gerichte gehalten sind, die Glaubhaftigkeit von Aussagen und die Glaubwürdigkeit des Ausländers im Asylprozess unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu beurteilen, ist, soweit sie überhaupt verallgemeinerungsfähig ist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 18.07.01 - 1_B_118/01 - ).

§§§

07.097 Ermittlungsverfahren
 
  1. OVG Saarl,     B, 14.05.07,     – 1_B_154/07 –

  2. SKZ_08,49 Nr.46 (L)

  3. GastG_§_4 Abs.1 Nr.1, GastG_§_21; GewO_§_149 Abs.2 Nr.3, GewO_§_150a Abs.1 Nr.2, GewO_§_153; BZRG_§_46, BZRG_§_51 Abs.1, BZRG_§_52 Abs.1 Nr.4;

  4. Gaststättenrecht / Beschäftigungsverbot / Zuverlässigkeit / Straftat / Ordnungswidrigkeit / Bundeszentralregister / Verwertbarkeit

 

1) Strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer Verurteilung oder einem Bußgeldbescheid geführt haben, besitzen für die gaststättenrechtliche Beurteilung nur insoweit einen Erkenntniswert als Tatsachen festgestellt wurden, die objektiv Rückschlüsse auf das künftige ordnungsrechtliche Verhalten des Betroffenen zulassen.

 

2) Begangene Ordnungswidrigkeiten sind - ebenso wie Straftaten - nicht zeitlich unbegrenzt verwertbar. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem § 153 GewO.

§§§

07.098 Konversion-Islam-Christentum
 
  1. OVG Saarl,     B, 16.05.07,     – 1_A_155/07 –

  2. SKZ_08,54 Nr.74 (L)

  3. AufenthG_§_60 Abs.1; VwGO_§_124 Abs.2 Nr.3; RL-2004/83/EG_Art.9, RL-2004/83/EG_Art.10 Abs.1b,

  4. Iran / Christentum / Konversion / Verfolgungshandlungen / Zulassung der Berufung / Qualifikationsrichtlinie

 

1) Die Frage, welchen Einfluss Art.10 Abs.lb der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 auf die Fortführung der bisheŽrigen bundesdeutschen Rechtsprechung zu dem einem iranischen Staatsangehörigen im Falle der Konversion vom Islam zum Christentum zu gewährenden Schutz vor religiös motivierten Verfolgungsmaߎnahmen hat, ist im Sinne des § 124 Abs.2 Nr.3 VwGO von grundsätzlicher BedeuŽtung, sofern sie fallbezogen entscheidungsrelevant ist.

 

2) Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch der in Art.9 der Richtlinie definierte Begriff der Verfolgungshandlungen, der Schranken der Notwendigkeit einer Schutzgewährung aufzeigt.

§§§

07.099 Pflegekind
 
  1. OVG Saarl,     B, 16.05.07,     – 3_Q_65/06 –

  2. SKZ_08,23 Nr.23 (L)

  3. BGB_§_142, BGB_§_1744, BGB_§_1751, BGB_§_1759, BGB_§_1760, BGB_§_1764; SGB_VIII_§_27, SGB_VIII_§_33

  4. Adoption /Jugendhilfe / Unterhaltspflicht

 

Zu der Möglichkeit einer Umwandlung einer Vollzeitpflege in ein Adoptionspflegeverhältnis mit daraus folgender vorrangiger Unterhaltspflicht der Adoptionspflegeettern, die den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung entfallen lässt.

§§§

07.100 Beseitigung-Überbau
 
  1. VG Saarl,     U, 16.05.07,     – 5_K_46/06 –

  2. EsG

  3. (04) LBO_§_5 Abs.2, LBO_§_7 Abs.1 S.3, LBO_§_7 Abs.6 Nr.1, LBO_§_68 Abs.1, LBO_§_82 Abs.1; GG_Art.3 Abs.1;

  4. Anfechtung einer Anordnung / Beseitigung Überbau / Grenze zum Nachbargrundstück

 

1) Im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Bauaufsichtsbehörde zur Beseitigung eines Überbaus über die Nachbargrenze spielt es keine Rolle, ob ein solcher Anspruch auch zivilrechtlich besteht.

 

2) Ein Überbau über die Grenze zum Nachbargrundstück widerspricht § 5 Abs.2 LBO 2004.

 

3) Im Anfechtungsverfahren gegen eine Beseitigungsanordnung ist für den Grenzverlauf von den Plänen des Beseitigungsverpflichteten im Genehmigungsverfahren auszugehen.

 

4) Ein Überbau läuft im Verständnis von § 5 Abs.2 LBO 2004 den Vorschriften der LBO zuwider.

 

5) Wenn die Abstandsflächenbestimmungen grundsätzlich einen Grenzabstand verlangen, ist ein Überbau über die Grenze erst recht nicht zulässig.

 

6) § 7 Abs.6 Nr.1 LBO 2004, demzufolge vor die Außenwand tretende untergeordnete Bauteile bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht bleiben, erlaubt keinen Überbau über die Grundstücksgrenze.

 

7) Ein Überbau über die Grundstücksgrenze kann wegen der Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Interessen gegen den Willen des Nachbarn nicht im Wege der Abweichung nach § 68 Abs.1 LBO 2004 zugelassen werden.

 

8) Der Anordnung der Beseitigung eines Überbaus über die Grundstücksgrenze von 34 cm kann nicht entgegen gehalten werden, das Nachbarbegehren auf Einschreiten sei im Verständnis von § 226 BGB schikanös.

 

9) Die Rechtsprechung, dass ein Nachbar, der sich selbst nicht an die Abstandsflächenbestimmungen gehalten hat, deren Einhaltung nicht von seinem Nachbarn verlangen kann, betrifft nur die Verhältnisse an der gemeinsamen Grundstücksgrenze.

 

10) Die Beseitigung des Überbaus dient der Wiederherstellung des nachbarrechtlichen Austauschverhältnisses, weil der Nachbar nur dann sein Anbaurecht (§ 7 Abs.1 Satz 3 LBO 2004) sinnvoll ausnutzen kann.

 

11) Eine Verwirkung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs erfordert neben der Untätigkeit über einen längeren Zeitraum das Hinzutreten besonderer Umstände, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

 

12) Zur Ermessensausübung und -begründung einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung reicht im Regelfall der Hinweis auf die formelle und materielle Illegalität.

 

13) Die Pflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Wahrung und Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände unterliegt nicht der Verwirkung.

 

14) Ein Verstoß gegen Art.3 Abs.1 GG kommt in diesen Fällen nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür in Betracht.

 

15) Ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen Verstöße gegen Vorschriften, die dem Nachbarschutz dienen, ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde allein bei Nachbarbeschwerden tätig wird.

 

16) Der Verpflichtete kann einer solchen Beseitigungsanordnung nicht mit Erfolg entgegen halten, der Nachbar verletze Vorschriften, die nicht dem Nachbarschutz dienen.

 

17) Die Höhe der Kosten für die Beseitigung eines baurechtswidrigen Zustandes sind kein Kriterium für eine Unverhältnismäßigkeit der Anordnung.

§§§

07.101 Kunststofffenster
 
  1. VG Saarl,     U, 16.05.07,     – 5_K_4/06 –

  2. EsG

  3. SVwVfG_§_48; SDSchG_§_2, SDSchG_§_7, SDSchG_§_8 Abs.7

  4. fiktiv erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigung / Rücknahme

 

1) Eine fiktiv erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigung steht einer ausdrücklich erteilten Genehmigung in jeder Hinsicht gleich.

 

2) Eine Rücknahmeentscheidung nach § 48 Abs.1 SVwVfG muss jedenfalls beim Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs.2 Sätze 3 und 6 SVwVfg Ermessenserwägungen enthalten, die über die Genehmigungsfähigkeit hinausgehen, wenn das geschützte Ensemble von den nunmehr beanstandeten Fenstern geprägt ist.

§§§

07.102 Fahrzeugbetrieb bei Ölverlust
 
  1. VG Saarl,     U, 22.05.07,     – 2_K_225/06 –

  2. EsG

  3. SBG_§_93 Abs.1 S.1

  4. Schadensersatzanspruch des Dienstherrn / Sorgfaltspflichten des Beamten / Sorgfaltspflichtverletzung / grobe Fahrlässigkeit / Geschwindigkeitsmessfahrzeug / Nutzfahrzeug / Schaden / Schadensberechnung

 

1) Der Betrieb eines Dienstfahrzeuges bei Ölverlust rechtfertigt den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

 

2) Der an einem Geschwindigkeitsmessfahrzeug entstandene Schaden beurteilt sich nach dem funktionellen Gebrauchswert, da der Charakter als Nutzfahrzeug im Vordergrund steht.

§§§

07.103 Förderung-behinderter Schüler
 
  1. OVG Saarl,     B, 22.05.07,     – 3_R_2/06 –

  2. SKZ_08,50 Nr.50 (L) = EsG

  3. SchülFöG_§_1, SchülFöG_§_2; SchoG_§_4, SchoG_§_8, SchoG_§_45; GG_Art.3 Abs.3 S.2

  4. Schülerförderung / Behinderte / Fahrtkosten / Schulformen

 

Aus § 2 Abs.2 ergibt sich bei Auslegung im Lichte des Behindertengrundrechts nach Art.3 Abs.3 S.2 GG, dass behinderte Schüler einkommensunabhängig gefördert werden sollen, gleichgültig, ob sie Schulen für Behinderte oder (gleichgestellte) Regelschulen besuchen. Schülerförderung iSd §§ 1, 2 SchüföG (hier Fahrtkosten zur Schule) bedeuten mithin keine Privilegierung einer bestimmten Schule, sondern der behinderten Schüler; nur diese sollen gefördert werden, nicht die Schulform.

§§§

07.104 Beschäftigungsverbot
 
  1. OVG Saarl,     B, 24.05.07,     – 1_B_154/07 –

  2. EsG

  3. GewO_§_153; GastG_§_4 Abs.1 Nr.1, GastG_§_21 Abs.1; GastG_§_5 Abs.1 Nr.1 +2;

  4. Gaststättenrecht / Beschäftigungsverbot / Zuverlässigkeit

 

1) Strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer Verurteilung oder einem Bußgeldbescheid geführt haben, besitzen für die gaststättenrechtliche Beurteilung nur insoweit einen Erkenntniswert als Tatsachen festgestellt wurden, die objektiv Rückschlüsse auf das künftige ordnungsrechtliche Verhalten des Betroffenen zulassen.

 

2) Begangene Ordnungswidrigkeiten sind - ebenso wie Straftaten - nicht zeitlich unbegrenzt vewertbar. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 153 GewO.

§§§

07.105 Bauscheinsgebühren-Berechnung
 
  1. OVG Saarl,     B, 24.05.07,     – 2_Q_52/05 –

  2. SKZ_08,26 Nr.34 (L) = EsG

  3. (04) LBO_§_69; SVwVfG_§_57, SVwVfG_§_38; VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_124 Abs.2 Nr.3, VwGO_§_124 Abs.2 Nr.5;

  4. Nachtrag / Wertung als neuer Bauantrag / Zusicherung / Schriftform

 

1) Zur Bewertung eines "Nachtrags zum Bauantrag" als neuen Bauantrag

 

2) Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung einer doppelten Gebühr für die nachträgliche Genehmigung eines Bauvorhabens.

§§§

07.106 Schwierige Rechtsfragen
 
  1. OVG Saarl,     B, 24.05.07,     – 2_R_6/06 –

  2. SKZ_08,56 Nr.85 (L) = EsG

  3. VwGO_§_162 Abs.2;

  4. Hauptsacheerledigung / Kostenentscheidung

 

Nach Eingang übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist die Beantwortung durch den Prozess aufgeworfener schwieriger Rechtsfragen allein mit Blick auf die Kostenentscheidung nach § 161 Abs.2 VwGO nicht (mehr) geboten.

§§§

07.107 Fahrtenbuchauflage
 
  1. OVG Saarl,     B, 25.05.07,     – 1_B_121/07 –

  2. SKZ_08,51 Nr.57 (L) = EsG

  3. StVG_§_4; StVZO_§_41, StVZO_§_42, StVZO_§_43, StVZO_§_44, StVZO_§_45; FeV_§_31a

  4. Fahrtenbuchauflage / Geschwindigkeitsüberschreitung / Verhältnismäßigkeit

 

1) Eine Fahrtenbuchauflage ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf einer Bundesautobahn unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig gerechtfertigt.

 

2) Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht steht der Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.

§§§

07.108 Passlosigkeit
 
  1. OVG Saarl,     B, 25.05.07,     – 2_B_192/07 –

  2. SKZ_08,54 Nr.75 (L) = EsG

  3. AufenthG_§_58, AufenthG_§_60a Abs.2; VwGO_§_123

  4. Abschiebungsschutz / Eilantrag / Passbeschaffung / Beschwerde / Rechtsschutzbedürfnis

 

Zur Frage des Vorliegens einer Unmöglichkeit im Sinne des § 60a Abs.2 AufenthG und damit eines Abschiebungshindernisses beim Fehlen von die Einreise des Ausländers in das Heimatland legitimierenden Papieren nach erfolglosen Abschiebeversuchen.

§§§

07.109 Israeli-Einbürgerungsantrag
 
  1. OVG Saarl,     U, 30.05.07,     – 2_K_166/06 –

  2. EsG

  3. StAG_§_10 Abs.1 Nr.4, StAG_§_10 Abs.1 S.2 Nr.3 +5, StAG_§_12 Abs.1 S.1

  4. Einbürgerungsantrag / israelischer Staatsangehöriger / Niederlassungserlaubnis

 

1) Die israelische Rechtsordnung sieht den Verlust von Eigentum an Grund und Boden bei Aufgabe der israelischen Staatsangehörigkeit nicht vor.

 

2) Die mit der Aufgabe der israelischen Staatsangehörigkeit verbundenen Erschwernisse bei der Ein- und Ausreise nach Israel und in die besetzten Gebiete insbesondere für Personen arabischer Abstammung sowie darauf zurückführende Einschränkungen bei der privaten Nutzung von Grundeigentum stellen keine "besonders schwierigen Bedingungen" iS von § 12 I S.1 StAG dar.

§§§

07.110 Volksmujaheddin
 
  1. OVG Saarl,     B, 31.05.07,     – 1_A_157/07 –

  2. SKZ_07,55 Nr.76 (L)

  3. AufenthG_§_60 Abs.1

  4. Iran / Exilpolitik

 

Zu der Asylrelevanz einer exilpolitischen Betätigung eines Sympathisanten der Volksmudjaheddin beziehungsweise des Nationalen Widerstandsrates Iran (hier: Zulassung der Berufung, nunmehr Geschäftsnummer 1 A 299/07).

§§§

07.111 Dachterasse
 
  1. OVG Saarl,     B, 31.05.07,     – 2_A_189/07 –

  2. SKZ_08,26 Nr.35 (L) = EsG

  3. (04) LBO_§_7 Abs.5 S.3, LBO_§_8 Abs.2, LBO_§_64 Abs.2; VwGO_§_124, VwGO_§_124a

  4. Baugenehmigung / vereinfachtes Verfahren / Abstandsflächen / Auflage / Grüneintrag / Grenzgarage / Dachterrasse

 

1) Eine bewusste Überschreitung des eingeschränkten präventiven Prüfungsprogramms für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs.2 LBO 2004 durch die Bauaufsichtsbehörde rechtfertigt für sich nicht die Annahme einer Verletzung von Nachbarrechten.

 

2) Bei unter Ausnutzung der abstandsflächenrechtlichen Privilegierung ausgeführten grenzständigen oder grenznahen Garagen ist eine Nutzung des Daches als Terrasse nur in dem Bereich zulässig, der sich außerhalb des Mindestgrenzabstands für nicht privilegierte Gebäude von 3 m (§ 7 Abs.5 Satz 3 LBO 2004) befindet.

 

3) Der Umstand, dass eine unter Ausnutzung des § 8 Abs.2 LBO 2004 grenzständig oder - wie hier - grenznah errichtete Garage baulich und funktional mit dem Hauptgebäude, hier dem Wohnhaus, verbunden ist, steht der Annahme des Vorliegens eines abstandsflächenrechtlich privilegierten Gebäudes nicht entgegen, sofern sich die Einhaltung der baulichen Maßvorgaben und die Beachtung der eingeschränkten Benutzungsmöglichkeiten des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs hinsichtlich des im Grenzbereich befindlichen Anlagenteils eindeutig beurteilen und bejahen lassen.

§§§

07.112 Windenergielagen
 
  1. OVG Saarl,     B, 01.06.07,     – 3_Q_110/06 –

  2. SKZ_08,28 Nr.40 (L) = EsG

  3. BImSchG_§_5 Abs.1 Nr.1; TA-Lärm_Nr.6.1; BauNVO_§_1 Abs.2 Nr.3 BauNVO; BauGB_§_8 Abs.1

  4. Immissionsschutzrecht / Windlagen

 

1) Bei Immissionsmessungen zum Lärm von Windenergieanlagen wird dem Problem unterschiedlicher Windrichtungen und unterschiedlicher Windstärken dadurch Rechnung getragen, dass bei Mitwind (von der Windenergieanlage zum betroffenen Bürger) mit einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 10 m/s (frische Brise) gemessen wird.

 

2) Erfolgt die Immissionsmessung bei Windstärken bis zu 14 m/s (steifer Wind), bleibt sie klar erkennbar auf der sicheren Seite.

§§§

07.113 Schwarzbau
 
  1. VG Saarl,     B, 04.06.07,     – 3_W_18/06 –

  2. EsG

  3. LBO_§_82 Abs.1; BauGB_§_35

  4. Handlungsstörer / Bauherr

 

Der Bauherr eines Schwarzbau ist in aller Regel der richtige Adressat einer Beseitigungsverfügung. Gehört das Grundstück, auf dem das Gebäude steht einem Dritten, ist es ausreichend, wenn dieser gegebenenfalls bis zum Beginn der Vollstreckung mit einer Duldungsverfügung belegt wird.

§§§

07.114 Entziehung-Fahrerlaubnis
 
  1. OVG Saarl,     B, 06.06.07,     – 1_B_145/07 –

  2. SKZ_08,51 Nr.58 (L) = EsG

  3. StVG_§_52 Abs.8 StVG_§_3 Abs.1; FeV_§_6, FeV_§_11, FeV_§_46

  4. Fahrgastbeförderung / Gutachter / Doppelbegutachtung

 

1) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrerlaubnisinhaber den körperlichen und geistigen Anforderungen für die Beförderung von Fahrgästen nicht mehr genügt, so bedarf es zur Klärung dieser Frage in aller Regel zunächst (lediglich) einer medizinischen Begutachtung.

 

2) Eine medizinisch-psychologische Doppelbegutachtung ist nur dann veranlasst, wenn neben den körperlichen und geistigen Eignungszweifeln zusätzlich Zweifel an der charakterlichen Eignung begründeterweise geltend gemacht werden.

 

3) Bei Fahrerlaubnisklassen im Zusammenhang mit einer Fahrgastbeförderung kann die Fahrer-laubnisbehörde die gebotene medizinische Begutachtung, wie sich aus Ziffer 2 der Anlage 5 der FeV ergibt, durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen.

§§§

07.115 Schwundberechnung
 
  1. OVG Saarl,     B, 13.06.07,     – 3_B_194/07.NC –

  2. SKZ_08,50 Nr.51 (L) = EsG

  3. GG_Art.12; (SL) KapVO_§_14 Abs.3 Nr.3; KapVO_§_16

  4. Hochschulzulassung / Zahnmedizin / Fachrichtungswechsel / Schwundquote / Studienabbrecher / Klinik

 

Eine nach dem sogenannten Hamburger Verfahren durchgeführte Schwundberechnung zur Ermittlung der Kapazität im Studiengang Zahnmedizin ist nicht deshalb zu beanstanden, weil sie in den Bestandszahlen des 6. und der folgenden Fachsemester auch solche Studentinnen und Studenten berücksichtigt, die die zahnärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben.

§§§

07.116 Prüfvergütung
 
  1. VG Saarl,     U, 13.06.07,     – 5_K_32/06 –

  2. EsG

  3. BauPrüfVergVO_§_14 Abs.1, BauPrüfVergVO_§_15 Abs.5, BauPrüfVergVO_§_17 Abs.1 S.1 +2

  4. Bauherr / Prüfvergütung / Zahlungsanspruch

 

1) Der Anspruch eines von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Prüfungsingenieurs auf Zahlung der Prüfvergütung vom Bauherrn ist öffentlich-rechtlicher Natur.

 

2) Ob eine nach Zeitaufwand zu berechnende Vergütung angemessen ist, lässt sich durch einen Vergleich mit einer Vergütung nach dem Rohbauwert als Hilfsgröße ermitteln.

 

3) Bei einem Gesamtprüfungsauftrag beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Jahres, in dem die letzte Leistung des Prüfingenieurs gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erbracht wurde.

 

4) Der Prüfingenieur kann auch vom Bauherrn nur Prozesszinsen und keine Verzugszinsen und keinen Verzugsschaden verlangen.

§§§

07.117 Jüdische Emigranten
 
  1. OVG Saarl,     U, 14.06.07,     – 2_R_12/06 –

  2. EsG

  3. AGVwGO_§_17 Abs.1; AufenthG_§_101 Abs.1 S.2; HumHAG; KontingentflüchtlingsG_§_2a Abs.1 Nr.1; GG_Art.3 Abs.1; SVwVfG_§_48; ZPO_§_115; EStG_§_33a Abs.1 S.1

  4. Prozesskostenhilfe / im Ausland lebende Person / Rückname / Aufhebung

 

Aufhebung der Rücknahme von an jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion erteilten Aufenthaltserlaubnissen.

 

PKH-Verfahren: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist auch an im Ausland lebende natürliche Personen möglich. Bei diesem Personenkreis kann zur Bestimmung der Bedürftigkeit nicht allein die Vorschrift des § 115 ZPO nebst der Tabelle angewendet werden, da die ggf. im Herkunftsland der antragstellenden Partei bestehenden abweichenden Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden müssen. Als Maßstab für die Berechnung dieser Abweichungen der Lebenshaltungskosten kann dabei die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Verwaltungsregelung vorgenommene Ländergruppeneinteilung bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs.1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an im Ausland lebende Personen einen sachgerechten Anhaltspunkt bieten.

 

Leitsatz zum Urteil: 1) Bei der Rücknahme der an jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion, die vor dem 01.01.2005 im sogenannten geregelten Verfahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes abzustellen.

 

2) Die Rücknahmen von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen, die an im geregelten Verfahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion erteilt wurden, sind rechtswidrig, wenn sich der Betroffene vor seiner Ausreise aus seinem Heimatstaat zwar bereits in einem Drittstaat aufgehalten hatte, jedoch nicht dorthin übergesiedelt war.

§§§

07.118 Produktionshalle
 
  1. VG Saarl,     B, 14.06.07,     – 5_L_718/07 –

  2. EsG

  3. (04) LBO_§_64, LBO_§_7 Abs.1 S.3,

  4. Einstweiliger Rechtsschutz / vereinfachtes Verfahren / Baugenehmigung / Anbau / Einstell- und Pflegehalle für Omnibusse / Grenzwand / Fensteröffnungen

 

1) Eine im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO 2004 erteilte Baugenehmigung enthält keine Regelung über Zulässigkeit eines Anbaus nach § 7 Abs.1 Satz 3 LBO 2004.

 

2) In einer Grenzwand vorhandene Fensteröffnungen dürfen im Falle des Anbaus nach § 7 Abs.1 Satz 3 LBO 2004 grundsätzlich zugebaut werden.

§§§

07.119 Sänger kurdischer Lieder
 
  1. VG Saarl,     U, 19.06.07,     – 10_K_5/07 –

  2. EsG

  3. AufenthG_§_60 Abs.1; AsylVfG_§_26a Abs.1 S.2, AsylVfG_§_71 Abs.2; GG_Art.16a Abs.1, GG_Art.16a Abs.2

  4. Syrien / Rückkehrgefährdung

 

Eine glaubhafte exponierte Pflege der nationalen kurdischen Identität, die über bloße Auftritte folkloristischer Ereignisse hinausgeht, wird in Syrien als Staatsgefahr wahrgenommen.

§§§

07.120 Konsum harter Drogen
 
  1. VG Saarl,     B, 20.06.07,     – 10_L_757/07 –

  2. EsG

  3. VwGO_§_80 Abs.2 Nr.4, VwGO_§_80 Abs.5 S.1; StVG_§_3 Abs.1 S.1, StVG_§_2 Abs.4 S.1, StVG_§_6 Abs.1 Nr.1 Buchst.q; FeV_§_46 Abs.1

  4. Kokain / Fahrerlaubnis / Entziehung

 

1) Auch bei einem einmaligen oder nur gelegentlichen Konsum harter Drogen, wie Kokain, ist die Fahrerlaubnis im Regelfall zu entziehen.

 

2) Auf einen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs kommt es dabei nicht an.

§§§

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