2003   (4)  
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03.091 Republik Türkei
 
  • OVG Saarl, B, 14.05.03, - 2_Q_113/03 -

  • SKZ_03,234/109 (L)

  • AsylVfG_§_78; AuslG_§_51 Abs.1; GG_Art.16a

 

Mitglieder türkeikritischer Parteien unterliegen in der Türkei keiner Gruppenverfolgung; für kurdische Volkszugehörige, die in der Türkei nicht landesweit gesucht werden, besteht eine inländische Fluchtalternative (in beiden Punkten Übernahme der Rechtsprechung des bisher für das Herkunftsland Türkei zuständigen 9. Senats).

§§§


03.092 Beförderung-Schadensersatz
 
  • OVG Saarl, B, 16.05.03, - 1_Q_2/02 -

  • SKZ_03,197/26 (L)

  • BBG_§_8 Abs.1 S.2; VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1; GG_Art.33 Abs.2 GG

 

1) Bei einem beamtenrechtlichen Schadensersatzbegehren wegen unterbliebener Beförderung scheidet eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bereits dann aus, wenn das Verwaltungsgericht in Kammerbesetzung die umstrittene Auswahlentscheidung für rechtmäßig erachtet hat. In einem solchen Fall kann regelmäßig nicht von einem schuldhaften Verwaltungshandein ausgegangen werden.

 

2) Die personalvertretungsrechtliche Zustimmungsverweigerung zu einer vom Dienstherrn beabsichtigten Dienstpostenbesetzung kann zulässiger Weise dazu führen, dass der Dienstherr an seiner ursprünglichen Absicht nicht mehr festhält und einem anderen Bewerber den Vorzug gibt.

§§§


03.093 Republik Türkei
 
  • OVG Saarl, B, 16.05.03, - 2_W_31/03 -

  • SKZ_03,234/103 (L)

  • VwGO_§_123; AuslG_§_30, AuslG_§_55; GG_Art.6 GG, EMRK_Art.8

 

1) Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs.3 AuslG steht im Ermessen der Ausländerbehörde und kann im Hinblick auf Art. 6 Abs.1 und 2 GG (Art.8 EMRK) einen Anspruch des mit einem bleibeberechtigren ausländischen Ehepartner verheirateten Ausländers begründen, wenn ihm das - auch nur vorübergehende -Verlassen des Bundesgebiets ausnahmsweise nicht zumutbar ist. Nur in diesem Fall braucht er sich nicht auf das Visumsverfahren, das seine vorherige Ausreise voraussetzt, verweisen zu lassen. Über das bloße Bestehen der Ehe hinaus erfordert dies das Vorliegen von Einzelfallumständen, die es gebieten, das staatliche Interesse an der Einhaltung der Visumsbestimmungen zurücktreten zu lassen.

 

2) Ein insoweit zu berücksichtigender Umstand kann aus einer vorübergehenden Trennung der Eheleute, die allein darauf beruht, dass der wehrpflichtige Ehemann in seinem Herkunftsland einen - hier 18 Monate währenden - Wehrdienst leisten muss, nicht hergeleitet werden (Übernahme der Rechtsprechung des 9.Senats, vgl. dessen Beschluss vom 16.12.2002 - 9 W 55/02 -' SKZ 2003, 104, Leitsatz Nr.103).

§§§


03.094 Spielapparate
 
  • OVG Saarl, B, 21.05.03, - 1_W_11/03 -

  • SKZ_03,175 -79 = SKZ_03,230/82 (L)

  • VgnStG_§_2, VgnStG_§_14; VwGO_§_80 Abs.4 S.3, VwGO_§_80 Abs.5, VwGO_§_123

 

1) Ein zu Beginn des Erhebungszeitraums ergehender Jahressteuerbescheid betreffend Vergnügungssteuer in der Form der Apparatesteuer steht unter dem stillschweidgenden Vorbehalt des Gleichbleibens der Besteuerungsgrundlagen

 

2) Ergeht nach Unanfechtbarkeit eines Jahressteuerbescheides aufgrund des vorgenannten Vorbehalts - hier wegen Reduzierung der Zahl der Apparate - ein Änderungsbescheid, eröffnet dies Anfechtungsrechte lediglich in Bezug auf die Änderung; im Übrigen bleibt es bei der Unanfechtbarkeit des Jahressteuerbescheides.

 

3) Es ist fernliegend, dass Steuersätze von 138,-- Euro/Monat für einen in einer Spielhalle betriebenen Apparat mit Gewinnmöglichkeit und von 30,50 Euro/Monat für einen an gleicher Stelle betriebenen Apparat ohne Gewinnmöglichkeit - bezogen auf die Verhältnisse in Saarbrücken - erdrosselnde Wirkung haben.

 

4) Es begründet im Verständnis des § 80 IV § VwGO keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheides, dass im Saarland die Apparatesteuer nach dem Stückzahlmaßstab erhoben wird.

 

5) Anträge auf Stundung und/oder (Teil-) Erlass einer Steuer rechtfertigt nicht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf der Grundlage des § 80 V VwGO; in Betracht kommt allein der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO

§§§


03.095 Aussetzungsverfahren-Abgaben
 
  • OVG Saarl, B, 21.05.03, - 1_W_11/03 -

  • SKZ_03,236/117 (L)

  • GKG_§_13 Abs.1; VwGO_§_80 Abs.5

 

Das nach § 13 Abs.1 Satz 1 GKG maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Antragstellers ih Aussetzungsverfahren (§ 80 Abs.5 Satz 1 VwGO) betreffend die Anforderung öffentlicher Abgaben (§ 80 Abs.2 Satz 1 Nr.1 VwGO) ist im Anschluss an Ziffer 1.7. des sogenannten Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 13.Auflage, Anhang zu § 164) mit einem Viertel des streitigen Geldbetrags zu bemessen.

§§§


03.096 Burkina Faso
 
  • OVG Saarl, B, 23.05.03, - 1_Q_33/03 -

  • SKZ_03,235/111 (L)

  • AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53; GG_Art.16a

 

Staatsangehörigen von Burkina Faso drohen wegen der Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland bei einer Rückkehr in ihr Heimatland weder eine politische Verfolgung noch eine menschenrechtswidrige Behandlung oder der Hungertod mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit.

§§§


03.097 VA-Nichtigkeit
 
  • OVG Saarl, B, 23.05.03, - 1_Q_41/02 -

  • SKZ_03,195/15 (L)

  • SVwVfG_§_44

 

Bezugspunkt der Offensichtlichkeit mit der Folge der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gemäß § 44 Abs.1 SVwVfG ist das Vorliegen eines schwerwiegenden Mangels. Damit müssen die tatsächlichen Umstände, die zu dem Fehler führen, offensichtlich sein. Zusätzlich bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit auf die rechtliche Würdigung der gegebenen Sachlage, das heißt auch insoweit müssen der Fehler als solcher und sein besonders schweres Gewicht offensichtlich sein.

§§§


03.098 Geschäftsunfähigkeit
 
  • OVG Saarl, B, 23.05.03, - 1_Q_41/02 -

  • SKZ_03,226/62 (L)

  • JAG_§_35 Abs.2

 

Die Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung gemäß § 35 Abs.2 JAG ist wirksam, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die Offensichtlichkeit der behaupteten Geschäftsunfähigkeit der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zum Zeitpunkt der Bekanntgabe vorgetragen oder sonstwie ersichtlich sind.

§§§


03.099 Frauenförderung
 
  • OVG Saarl, B, 23.05.03, - 5_P_5/01 -

  • SKZ_03,197/28 (L)

  • SPersVG_§_71b, SPersVG_§_7lg, SPersVG_§_80 Abs.2; LGG_§_10 Abs.6

 

1) Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein vom Personalrat geltend gemachter Verstoß gegen das Landesgleichsteilungsgesetz (hier § 10 Abs.6 LGG) als Zustimmungsverweigerung nach § 80 Abs.2a SPersVG beachtlich ist.

 

2) Die nach § 7lg SPersVG im Grundsatz zur Aufgabe des Personalsrats gehörende Frauenförderung ist mit Blick auf die Funktion des Personalrats als Interessenvertretung der Dienststellenangehörigen eingeschränkt.

 

3) Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen Rechte der Frauenbeauftragten gehört nur insoweit zum Aufgabenbereich des Personalrats, als sich die Aufgaben der Frauenbeauftragten mit denen des Personalrats decken (hier verneint für ein externes Ausschreibungsverlangen der Frauenbeauftragten betreffend die Besetzung einer höherwertigen Stelle).

§§§


03.100 Baugenehmigung-Erteilung
 
  • OVG Saarl, B, 27.05.03, - 1_Y_2/03 -

  • SKZ_03,236/122 (L)

  • GKG_§_13

 

Zur Bestimmung des Streitwerts - im konkreten Fall auf 80.000,- DM - in einem Verfahren, das die Erteilung der Baugenehmigung für einen Rinderstall, begleitende Erdarbeiten und mehrere Flachsilos zum Gegenstand hat.

§§§


03.101 Grenzgarage
 
  • OVG Saarl, B, 30.05.03, - 1_Q_20/03 -

  • SKZ_03,201/50 (L)

  • VwGO_§_42 Abs.1, VwGO_§_113 Abs.1 S.1, VwGO_§_121; (96) LBO_§_7 Abs.3 S.1 Nr.1, LBO_§_88 Abs.1

 

1) Die Rechtskraftwirkung eines die vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung kassierenden Urteils in einem Baunachbarstreit umfasst eine die Beteiligten bindende Feststellung der Nachbarrechtswidrigkeit des den Genehmigungsgegenstand bildenden Bauvorhabens.

 

2) Eine Grenzgarage, die deshalb rechtswidrig ist, weil sie mit ihren Abmessungen die für privilegierte derartige Anlagen in § 7 Abs.3 Satz 1 Nr.1, Sätze 2 - 4 LBO 1996 festgelegten Obergrenzen überschreitet, schließt nicht gleichsam als "Minus", soweit sich ihre Bauteile innerhalb der höchstzulässigen Abmessungen halten, eine privilegierte Grenzgarage ein, sondern ist aufgrund der Normstruktur der §§ 6 7 Abs. 3 LBO 1996 als Bauwerk anzusehen, das ebenso wie andere Gebäude vorbehaltlich der Regelungen des § 6 Abs.1 Sätze 2 und 3 LBO 1996 dem Abstandsflächenerfordernis unterliegt.

 

3) Zum Umfang des nachbarlichen Anspruchs auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten - hier auf Erlass einer Beseitigungsanordnung - gegen von § 7 Abs.3 Satz 1 Nr.1 Sätze 2 - 4 LBO 1996 abweichende Grenzgaragen.

§§§


03.102 Anrechung-Erwerbseinkommen
 
  • OVG Saarl, U, 30.05.03, - 1_R_1/03 -

  • SKZ_03,197/24 (L)

  • BeamtVG_§_53, BeamtVG_§_69a; GG_Art.14, GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.33 Abs.5

 

Die Vorschrift des § 53 BeamtVG in ihrer zum 1.1.1990 in Kraft getretenen Fassung über die Anrechnung von privaten Erwerbseinkommen auf die Versorgung vorzeitig in den Ruhestand versetzter Beamter (vgl § 53 Abs.2 Nr.3 BeamtVG) unterliegt am Maßstab höherrangigen Rechts, insbesondere mit Blick auf die aus Art. 33 Abs.5 GG herzuleitende Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, keinen durchgreifenden Bedenken.

§§§


03.103 Inguscheten
 
  • OVG Saarl, B, 02.06.03, - 2_Q_48/03 -

  • SKZ_03,235/112 (L)

  • AsylVfG_§_78; AuslG_§_51 Abs.1; GG_Art.16a

 

Anhaltspunkte für eine landesweite politische Verfolgung inguschetischer Volkszugehöriger in der Russischen Föderation bestehen nicht.

§§§


03.104 Sri Lanka
 
  • OVG Saarl, B, 02.06.03, - 3_Q_8/03 -

  • SKZ_03,235/113 (L)

  • AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53; GG_Art.16a

 

Aktualisierung und Fortführung der Rechtsprechung zur Lage der Tamilen in Sri Lanka.

§§§


03.105 Dachanhebung
 
  • OVG Saarl, B, 03.06.03, - 1_Q_36/03 -

  • SKZ_03,202/51 (L)

  • (96) LBO_§_6 Abs.1 S.1, LBO_§_6 Abs.3, LBO_§_88 Abs.1

 

Das nachbarliche Verlangen nach bauaufsichtlichem Einschreiten gegen die Anhebung des Daches eines an der gemeinsamen Grenze der Nachbarn stehenden Wohnhauses, hier konkret einer Doppelhaushälfte, um etwa 30 cm im Trauf- und etwa 75 cm Firstbereich verstößt nicht gegen das Schikaneverbot.

§§§


03.106 Auslegung-ör-Vertrag
 
  • OVG Saarl, B, 06.06.03, - 3_Q_49/02 -

  • SKZ_03,195/16 (L)

  • SVwVfG_§_54

 

1) Die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge zielt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auf eine beiderseits interessengerechte Lösung nach der Zielsetzung des Vertrags.

 

2) Beiderseits interessengerecht ist es beispielsweise, eine auslegungsfähige Verteilung der Sanierungslast einer Deponie an der vorausgehenden Verantwortungsverteilung für die Nutzung der Anlage auszurichten.

§§§


03.107 Honorarprofessor
 
  • OVG Saarl, B, 11.06.03, - 3_Q_59/02 -

  • SKZ_03,226/62 (L)

  • KHG_§_33 KHG, UG_§_56; GrundO_§_23 Abs. 5

 

1) Ein unbezahlt tätiger Honorarprofessor hat keine Dienstpflicht zur Vorlesungstätigkeit, sondern nur eine Obliegenheit.

 

2) Eine Ermessensvorschrift zum Widerruf wegen Arbeitskonflikts mit Blick auf verweigerte Arbeitsbereitschaft ermächtigt nicht zum Widerruf mit dem Ziel einer damit nicht zusammenhängenden Affärenbereinigung.

§§§


03.108 Republik Türkei
 
  • OVG Saarl, B, 16.06.03, - 2_Q_137/03 -

  • SKZ_03,235/114 (L)

  • AsylVfG_§_78; AuslG_§_51 Abs.1

 

Eine Rückkehrgefährdung exilpolitisch engagierter türkischer Staatsangehöriger im Hinblick auf die Verwendung von Gesichtserkennungssystemen durch die türkische Polizei besteht nicht.

§§§


03.109 Anschluss-+ Benutzungszwang
 
  • OVG Saarl, B, 17.06.03, - 1_Q_37/03 -

  • SKZ_03,194/12 (L)

  • PrWG_§_12; WHG_§_7a, WHG_§_18a; SWG_§_49; USVG_§_22

 

Verfügten in einer Straße vorhandene Wohngebäude im Zeitpunkt der Verlegung eines öffentlichen Abwasserkanals im Straßenraum (hier Anfang der siebziger Jahre) über eine dem damals verbreiteten Standard entsprechende Entwässerung (Hausklärgrube mit anschließender Einleitung der vorgeklärten Abwässer in einen Bachlauf), so kann es nicht als rechtswidrige oder gar willkürliche Fehlplanung beanstandet werden, dass dieser Kanal, um die Entwässerung hinzutretender Gebäude ebenfalls in diesen Bachlauf zu ermöglichen, in einer Tiefe verlegt wurde, die eine Anbindung auch der vorhanden gewesenen Gebäude ohne Hebeanlage ausschließt.

§§§


03.110 Erledigung-Kosten
 
  • OVG Saarl, B, 17.06.03, - 1_R_3/03 -

  • SKZ_03,236/117 (L)

  • VwGO_§_154 Abs.3, VwGO_§_161 Abs.2

 

1) Ein Beigeladener, der keinen Antrag gestellt hat, darf auch im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs.2 VwGO wegen § 154 Abs.3 VwGO nicht an den Kosten des Verfahrens beteiligt werden.

 

2) Bei der Kostenentscheidung nach § 161 Abs.2 VwGO nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist für die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen kein Raum.

§§§


03.111 Baueinstellung
 
  • OVG Saarl, B, 17.06.03, - 1_W_12/03 -

  • SKZ_03,202/52 (L)

  • (96) LBO_§_86; VwGO_§_123 Abs.1

 

Für eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Unterbindung von Bauarbeiten besteht keine Dringlichkeit mehr, wenn die betreffende Anlage in für die Betroffenheit des vorläufigen Rechtsschutz begehrenden Nachbarn wesentlicher Hinsicht fertiggestellt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ohne die erstrebte vorläufige Regelung bis zur Entscheidung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren die unzumutbare Erschwerung oder gar Vereitelung der Rechtsverfolgung des Nachbarn infolge weiteren Baufortschritts droht.

§§§


03.112 Beisitzer-Entbindung
 
  • OVG Saarl, B, 20.06.03, - 7_T_1/03 -

  • SKZ_03,198/30 (L)

  • BDG_§_3, BDG_§_47, BDG_§_50; VwGO_§_24

 

1) Über die Entbindung eines Beamtenbeisitzers der für Verfahren gegen Bundesbeamte zuständigen Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts entscheidet der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts.

 

2) Die Rechtsstellung eines Beamtenbeisitzers wird unmittelbar durch die Auslosung begründet; auf die entsprechende Benachrichtigung kommt es nicht an.

§§§


03.113 Presseerklärung
 
  • VG Saarl, U, 23.06.03, - 1_K_129/02 -

  • NJW_03,3431 -35

  • GG_Art.2 Abs.1; AO_§_30; SMG_§_5

 

1) Zur Verletzung des Steuergeheimnisses auf Grund einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft.

§§§


03.114 Anbaubegriff
 
  • OVG Saarl, B, 23.06.03, - 1_Q_21/03 -

  • SKZ_03,202/53 (L)

  • (96) LBO_§_6 Abs.1 S.2 Nr.2, LBO_§_6 Abs.1 S.3, LBO_§_73 Abs.4 Nr.3

 

Zum Begriff des "Anbauens" im Verständnis von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr.2 und Satz 3 LBO 1996.

§§§


03.115 Straßenbaubeitrag
 
  • OVG Saarl, E, 23.06.03, - 1_W_15/03 -

  • SKZ_03,174 -75 = SKZ_03,230/83 (L)

  • KAG_§_2 Abs.1, KAG_§_8, KAG_§_8a, KAG_§_12; AO_§_179

 

1) Die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheides (§§ 12 I Nr.4 lit.b KAG, 170 AO) hängt nicht davon ab, dass das betreffende Grundstück tatsächlich der Beitragspflicht unterliegt; rechtswidrig ist ein Grundlagenbescheid in dieser Sicht allenfalls, wenn das Entstehen einer Beitragspflicht absehbar sicher ausgeschlossen ist.

 

2) In Straßenausbaubeitragssatzungen muss entgegen § 2 I 2 KAG kein Beitragssatz ausgewiesen werden; das gilt auch für Satzungen über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen.

§§§


03.116 Arabische Republik Syrien
 
  • OVG Saarl, B, 25.06.03, - 3_Q_34/02 -

  • SKZ_03,235/115 (L)

  • AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.1, AuslG_§_51 Abs.1, AuslG_§_53

 

1) Vollzogene Blutrache ist in Syrien wegen der staatlichen Strafverfolgung bei genereller Betrachtung selten.

 

2) Blutrache wegen einer Liebesheirat gegen den Willen der Familie der Frau ist nur noch unter sehr extremen Bedingungen möglich und scheidet aus, wenn die Ehe durch ein gemeinsames Kind vollzogen ist.

§§§


03.117 Ausweisung
 
  • OVG Saarl, B, 30.06.03, - 1_Q_1/03 -

  • SKZ_03,235/116 (L)

  • AuslG_§_46, AuslG_§_47 Abs.1, AuslG_§_48; GG_Art.6 Abs.1; EMRK_Art.8

 

1) Dass in den Fällen des § 47 Abs.1 AuslG die Ausweisung zwingend vorgeschrieben ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn in den genannten Fällen ist von einer besonderen Gefährlichkeit des Ausländers auszugehen. Wenn dennoch nach der Wertung des Gesetzgebers dem Interesse des Ausländers am weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland besonderes Gewicht zukommt, ist nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG in Verbindung mit § 48 Abs.1 AuslG die Ist-Ausweisung ohnehin in eine Regelausweisung herabgestuft, und dann noch in atypischen Fällen verbliebene unvertretbare Härten können und müssen im Wege der Duldung oder der Befristung der Wirkungen der Ausweisung gemildert werden.

 

2) Eine nach § 47 Abs.1 AuslG zwingend vorgeschriebene Ausweisung ist auch dann zu verfügen und jedenfalls eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten, wenn bei dem betreffenden Ausländer ein dauerndes Abschiebungshindernis besteht. Den berechtigten Interessen des Ausländers ist jedenfalls dann hinreichend Rechnung getragen, wenn der Ausweisung keine Abschiebungsandrohung beigefügt ist oder eine zunächst erlassene Abschiebungsandrohung aufgehoben wird.

 

3) Art.8 Abs.2 EMRK steht dem Erlass einer wegen Bestehens eines dauernden Abschiebungshindernisses ohnehin nicht vollziehbaren Ausweisung nach § 47 Abs.1 Nr.1 AuslG nicht entgegen, wenn der Ausländer nach Scheidung seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen mit seiner minderjährigen, der elterlichen Sorge allein der Mutter unterstellten Tochter - nach jahrelanger Trennung - lediglich eine gelegentliche Begegnungsgemeinschaft unterhält.

§§§


03.118 Nachtragsbaugenehmigung
 
  • OVG Saarl, B, 30.06.03, - 1_W_13/03 -

  • SKZ_03,202/54 (L)

  • (96) LBO_§_77 Abs.1; VwGO_§_80 Abs.7

 

1) Ist Grundlage der Ausführung eines Bauvorhabens die ursprüngliche Baugenehmigung in der Gestalt, die sie durch eine Nachtragsbaugenehmigung erhalten hat, so hat dieses Zusammenwirken der Genehmigungen zur Folge, dass die Realisierung der Baumaßnahme nur möglich ist, wenn von der ursprünglich erteilten Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden darf. Das Vorhaben darf hingegen nicht allein auf der Grundlage der Nachtragbaugenehmigung ausgeführt werden.

 

2) Ist die sofortige Vollziehbarkeit der ursprünglichen Baugenehmigung aufgrund eines entsprechenden Nachbarantrags rechtskräftig ausgesetzt, so ist die behauptete Ausräumung des beanstandeten Rechtsverstoßes durch den genehmigten Nachtrag als nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage mit einem Antrag nach § 80 Abs.7 VwGO gerichtlich geltend zu machen.

§§§


03.119 Abschiebung
 
  • OVG Saarl, B, 30.06.03, - 2_W_27/03 -

  • SKZ_03,236/117 (L)

  • AuslG_§_30, AuslG_§_55; StAG_§_4; GG_Art.6

 

1) Die Abschiebung eines mit einem bleibeberechtigten ebenfalls ausländischen Ehegatten verheirateten Ausländers ist mit Art.6 GG vereinbar, da diese Vorschrift durch die Abschiebung eines Familienmitglieds dann nicht verletzt wird, wenn Hindernisse, ein Familienleben im Heimatstaat zu begründen, nicht nachgewiesen sind. Dem Ausländer und seinem Ehegatten ist es danach grundsätzlich zumutbar, die von ihnen eingegangene Ehe in einem ihrer Herkunftsländer fortzuführen.

 

2) Die rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes wirkt inter omnes und damit auch im Rahmen von § 4 StAG gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde.

§§§


03.120 Aufgabenstellung
 
  • OVG Saarl, B, 30.06.03, - 3_Q_70/02 -

  • SKZ_03,226/62 (L)

  • (95) JAG_§_1 Abs.2

 

Für die Aufgabenstellung in der ersten juristischen Staatsprüfung kann nicht die strikte Eindeutigkeit medizinischer Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren verlangt werden. Für die Verständlichkeit einer staatsrechtlichen Klausur genügt es, wenn sich die Bundesratszugehörigkeit eines Ministerpräsidenten auch ohne politische Kenntnisse aus einer Subsumtion des Sachverhalts unter das Grundgesetz mit Verständnis für das Recht ergibt.

§§§


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§§§