Lexikon K Rechtsbegriffe
A       B       C       D       E       F       G      H       I       J       K       L       M       N [ « ]     [ » ] O       P       Q       R       S       T       U       V       W       X       Y       Z       #       [ ‹ ]
Kommunalverfassungsstreit
– iSd des KSVG. Es handelt sich um eine Organstreitigkeit, in dem durch das Verwaltungsgericht in der Dualistischen saarländischen Gemeindeverfassung Zuständigkeiten bzw körperschaftsinterne Mitwirkungsbefugnisse der Organe bzw Organträger geklärt werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Kommunalverfassungsstreites sind: a) eine Feststellungsklage, daß der fragliche Beschluß rechtsunwirksam sei,
b) daß sich die Klage gegen das beschlußfassende Organ - nicht aber gegen die Kommunalaufsichtsbehörde - richtet und c) daß der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat. Auch im Kommunalverfassungsstreitverfahren muß der Kläger die Verletzung von Mitgliedsrechten geltend machen. Die durch eine kommunalverfassungsrechtliche Organstreitigkeit entstehenden Verfahrenskosten, hat die Gemeinde zu erstatten, und zwar auch dann, wenn nicht nur ein Organ, sondern ein einzelnes Gemeinderatsmitglied den Rechtsstreit führt, sofern die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens geboten, dh es nicht mutwillig aus sachfremden Gründen in Gang gesetzt worden war.


[ « ] Lexikon – Rechtsbegriffe – K [ » ]     [ › ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   -   Frisierte Gesetzestexte   -   © H-G Schmolke 1998-2008
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§