DepV (3) | Anhang 2 | |
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Anhang 2 | Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises im Rahmen der standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung für Bergwerke im Salzgestein |
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A l l g e m e i n e s | |
Ziel | |
Durch einen Langzeitsicherheitsnachweis ist zu belegen, dass die Errichtung (ggf), der Betrieb und die Nachsorgephase einer Deponie der Klasse IV zu keiner Beeinträchtigung der Biosphäre führen können. Die TA Abfall definiert als Schutzziel in Nummer 10 für Untertagedeponien, die im Salzgestein errichtet und betrieben werden, den vollständigen und dauerhaften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre.
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Einlagerungsmedium | |
Zur Erfüllung der Zielsetzung nach Nummer 1.1 übernimmt das Salzgestein als Wirtsgestein gleichzeitig die alleinige
Funktion des Barrieregesteins. Der Langzeitsicherheitsnachweis ist daher grundsätzlich für das Salzgestein
als Barrieregestein zu führen. Weitere geologische Barrieren können gegebenenfalls eine zusätzliche Sicherheit
bieten, sie sind aber nicht zwingend erforderlich.
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Dauerhaft sichere Ablagerung | |
Bei der Entsorgung von Abfällen in einer Deponie der Klasse IV im Salzgestein ist der vollständige und dauerhafte Abschluss der Abfälle von der Biosphäre das erklärte Ziel. Danach richten sich die Anforderungen an die Abfälle, die bergbaulichen Hohlräume, die geotechnischen Barrieren (Abschlussbauwerke) und alle anderen technischen Einrichtungen und betrieblichen Maßnahmen. Salz als Wirtsgestein in Verbindung mit funktionstüchtigen Deckschichten hat hier die Bedingungen zu erfüllen, gas- und flüssigkeitsdicht zu sein, durch sein Konvergenzverhalten die Abfälle allmählich zu umschließen und am Ende des Verformungsprozesses kraftschlüssig einzuschließen. Das Konvergenzverhalten von Salzgestein steht demzufolge nicht im Widerspruch zu der Forderung, dass die Hohlräume während der Betriebsphase der Deponie standsicher sein müssen. Die Anforderungen an die Standsicherheit sollen einerseits die Betriebssicherheit garantieren und andererseits die Integrität der geologischen
Barriere bewahren, damit die Schutzwirkung gegen die Biosphäre aufrechterhalten bleibt. So gesehen ist eine kontrollierte Absenkung des Deckgebirges (messtechnische Überwachung der Konvergenz) dann statthaft, wenn sie nur bruchlose Verformungen hervorruft und keine Wasserwegsamkeiten öffnet.
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Verbreitung und Mächtigkeit des Barrieregesteins | |
Die Barriere Salzgestein muss am Standort eine ausreichende räumliche Ausdehnung und im ausgewählten Ablagerungsbereich eine ausreichende Mächtigkeit besitzen. Grundsätzlich muss die vorhandene unverritzte Salzmächtigkeit so groß sein, dass die Barrierefunktion auf Dauer nicht beeinträchtigt wird. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang das Einhalten der Sicherheitspfeiler (zB Wasserwarnlinie) nach Bergrecht
sein. Werden diese nicht eingehalten, ist ein standortspezifischer Nachweis zu führen, dass die Barrierefunktion
nicht beeinträchtigt ist.
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Verletzung des Barrieregesteins durch bergbauliche Tätigkeiten | |
Das Barrieregestein wird bei Bergwerken durch die erforderlichen Schächte verletzt. Daher sind diese Schächte
nach Stilllegung der Untertagedeponie durch Abschlussbauwerke nach dem jeweiligen Stand der Technik so zu
verschließen, dass die Einhaltung der Schutzziele gewährleistet ist. Sonstige bergbaulich notwendige Durchörterungen
der geologischen Barriere (Erkundungsbohrungen, Strecken) müssen sicher erfasst und spätestens
vor der endgültigen Stilllegung der Untertagedeponie verschlossen und abgedichtet werden.
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L a n g z e i t s i c h e r h e i t | |
2.1 | Umfang und Anforderungen |
Bei der Beseitigung von gefährlichen (1) Abfällen in Deponien der Klasse IV im Salzgestein ist der Langzeitsicherheitsnachweis für das Gesamtsystem „Abfall/Untertagebauwerk/Gebirgskörper“ unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger (hypothetischer) Ereignisabläufe zu führen, wobei den standortspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist. Der Langzeitsicherheitsnachweis als übergreifender und zusammenfassender Einzelnachweis im Rahmen der nach Nummer 10.3 der TA Abfall geforderten standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der beiden anderen Einzelnachweise,
Insbesondere dem geotechnischen Standsicherheitsnachweis kommt zur Beurteilung der langfristigen Wirksamkeit und Integrität der Barriere Salz eine entscheidende Bedeutung zu. Ist der vollständige Einschluss durch den geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auf Modellrechnungen zu nicht planbaren Ereignisabläufen verzichtet werden, sofern plausibel dargelegt wird, ob und wie sich nicht planbare Ereignisse auswirken werden. Hierzu wird in der Regel eine verbalargumentative Betrachtung
als ausreichend angesehen, die jedoch standortbezogen zu verifizieren ist. Ist der vollständige Einschluss im geotechnischen Standsicherheitsnachweis belegt, kann auch beim Langzeitsicherheitsnachweis auf Modellrechnungen
zur Schadstoffausbreitung im Deckgebirge verzichtet werden.
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Notwendige Basisinformationen | |
Für die Beurteilung der Langzeitsicherheit sind detaillierte Basisinformationen zu den geologischen, geotechnischen, hydrogeologischen und geochemischen Parametern des Standortes sowie zur Konzentration und zum Mobilitätsverhalten der einzubringenden Schadstoffe erforderlich. Dazu gehören ua:
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G e o l o g i s c h e V e r h ä l t n i s s e | |
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Angaben zum Grubengebäude
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H y d r o g e o l o g i s c h e V e r h ä l t n i s s e
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A b f a l l e i n b r i n g u n g
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Es ist eine möglichst lückenlose Erhebung und Dokumentation der Bestandsdaten durchzuführen, ggf in Form von Fachgutachten. | |
Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes | |
Auf der Grundlage der og Basisinformationen bzw Fachgutachten soll zunächst ein Sicherheitskonzept aufgestellt werden. Hierbei erfolgt im Rahmen der standortbezogenen Sicherheitsbeurteilung eine erste Bewertung, ob ein Nachweis des vollständigen Einschlusses der eingebrachten Abfälle unter den Standortbedingungen langzeitlich möglich erscheint. Gleichzeitig wird erkennbar, ob ggf ergänzende oder zusätzliche Erkundungsarbeiten erforderlich sind.
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Geotechnischer Standsicherheitsnachweis | |
Um den dauerhaften Abschluss der Abfälle von der Biosphäre zu gewährleisten, ist für die Standsicherheit der Hohlräume im Einzelnen nachzuweisen, dass
Der Nachweis der Standsicherheit sowohl in der Betriebs- als auch in der Nachsorgephase ist durch ein gebirgsmechanisches Gutachten zu erbringen. Dabei sind insbesondere folgende Aufgabenstellungen abzuarbeiten:
Die Empfehlungen des Arbeitskreises „Salzmechanik“ der Fachsektion Felsmechanik der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik eV zur Untertagedeponierung von gefährlichen (1) Abfällen im Salzgebirge – Ablagerung in Bergwerken – können bei den geotechnischen Untersuchungen herangezogen werden (GDA-Empfehlung „Geotechnik der Deponie und Altlasten“, 3.Auflage 1997, Verlag Ernst u Sohn Berlin). | |
Nachweis der Langzeitsicherheit | |
Aufbauend auf den vorlaufenden Untersuchungsergebnissen sind in dem übergreifenden und zusammenfassenden
Langzeitsicherheitsnachweis für das Gesamtsystem „Abfall/Untertagebauwerk/Gebirgskörper“ auf der
Grundlage des Mehrbarrierensystems folgende Einzelsysteme zu betrachten und zu bewerten:
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B e w e r t u n g d e r n a t ü r l i c h e n B a r r i e r e n
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B e w e r t u n g v o n t e c h n i s c h e n E i n g r i f f e n a u f d i e | |
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B e w e r t u n g d e r t e c h n i s c h e n B a r r i e r e n
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B e w e r t u n g von E r e i g n i s s e n, sofern sie den v o l l s t ä n d i g e n | |
Die Auswahl zusätzlicher Ereignisse hat sich an den jeweiligen standortspezifischen Gegebenheiten auszurichten. | |
Z u s a m m e n f a s s e n d e B e w e r t u n g des G e s a m t s y s t e m s unter |
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