1998  
  [ « ]       [ » ] [  ‹  ]
98.001 Baugestaltungsvorschriften
   
    • BVerwG, B, 10.07.97, - 4_NB_15/97 -
    • NVwZ-RR_98,486 -87
    • BauGB_§_9 Abs.1, BauGB_§_9 Abs.4
 

    1) Bundesrecht steht nicht entgegen, wenn Landesrecht die Gemeinde ermächtigt, mit örtlichen Baugestaltungsvorschriften über die Verunstaltungsabwehr hinaus positive Gestaltungsziele zu verfolgen.

    2) Auf Landesrecht gestützt örtliche Bauvorschriften, die in einem Bebauungsplan enthalten sind, dürfen nicht bodenrechtliche Regelungen "im Gewande von Baugestaltungsvorschriften" sein.

  

§§§


98.002 Bebauungsplan-Rückwirkung
   
    • BVerwG, B, 25.09.97, - 4_B_165/97 -
    • NVwZ_98,845
    • GG_Art.14 Abs.1 S.2; (aF) BauGB_§_9 Abs.1 Nr.6; BauGB_§_155a Abs.5; (nF) BauGB_§_215 Abs.3 S.2
 

    (LF) 1) Die für § 155a Abs.5 BauGB entwickelten Grundsätze über die Zulässigkeit einer rückwirkenden Inkrafttretung einesBebaubauungsplans gelten auch für § 215 Abs.3 S.2 BauGB.

    2) Ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan kann nicht gemäß § 215 Abs.3 S.2 BauGB in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, daß er inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprüngliche unbedenkliche Abwägungsergebnis im Zeitpunkt der Mängelbehebung unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist. 3) § 9 Abs.1 Nr.6 BauGB (Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnung in Wohngebäuden) ist eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung iS von Art.14 Abs.2 S.2 GG. Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, daß die betroffenen Grundstücke im Eigentum der Gemeinde stehen

  

§§§


98.003 Gliederung von Baugebieten
   
    • BVerwG, B, 27.01.98, - 4_NB_3/97 -
    • DÖV_98,598 -600 = DVBl_98,891
    • BauNVO_§_1
 

    1) Zur Gliederung von Baugebieten können auch Emissionsgrenzwerte nach dem sogenannten "immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel" festgesetzt werden.

    2) Der durch die Festsetzung "immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel" bezweckte Lärmschutz kann durch eine der Baugenehmigung beigefügte Nebenbestimmung auf Dauer gesichert werden.

    3) Ein landesrechtlichen Regelung, nach der neben dem Bürgermeister (Ratsvorsitzenden) auch der Gemeindedirektor Bebauungspläne ausfertigen darf, ist mit Bundesrecht vereinbar.

    4) Auch Bebauungspläne sind einer berichtigenden Auslegung zugänglich.

  

§§§


98.004 Öffl-Verkehrsfläche
   
    • BVerwG, B, 11.03.98, - 4_NB_6/98 -
    • NVwZ_98,845 -46
    • GG_Art.14 Abs.1 S.2; BauGB_§_1 Abs.1 Nr.6; BauGB_§_9 Abs.1 Nr.11; FStrG_§_19 Abs.1 S.3
 

    Auch ein Bebauungsplan, der sich auf die Festsetzungen einer öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs.1 Nr.11 BauGB) beschränkt, hat keine enteignungsrechtliche Vorwirkung derart, daß mit ihm - wie mit der bundesfernstraßenrechtlichen Planfeststellung gemäß § 19 Abs.1 S.3 FStrG - über die Zulässigkeit der Enteignung verbindlich entschieden wäre.

  

§§§


98.005 Garagen-Außenbereich
   
    • BVerwG, U, 12.03.98, - 4_C_10/97 -
    • NVwZ_98,842 -45 = DÖV_98,600 -603 = ZfBR_98,259
    • GG_Art.14 Abs.1 S.1, GG_Art.14 Abs.1 S.2; BauGB_§_35 Abs.2, BauGB_§_35 Abs.3, BauGB_§_35 Abs.4 S.1 Nr.5
 

    1) Die Errichtung einer vom Wohngebäude räumlich abgesetzten Garage ist nicht nach § 35 Abs.4 S.1 Nr.5 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen zulässig.

    2) Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung im Urteil vom 17.01.86 - 4_C_80/82 - BVerwG_72,362 = NJW_86,2126 = NVwZ_86,740 (L).

  

§§§


98.006 Glockengeläut
   
    • VG Freib, B, 12.02.1998, - 4_K_1975/97 -
    • NJW_99,2611 (L) = NVwZ_99,797
    • BImSchG_§_3, BImSchG_§_22; BauNVO_§_15 Abs.1 S.2 Alt.2; VwGO_§_60 Abs.1, VwGO_§_80 Abs.5; BauGB-MG_§_10 Abs.2 S.2
 

    1) Die Versäumung der Frist des § 10 Abs.2 BauGBMaßnG für die Stellung eines Antrags nach § 80 Abs.5 VwGO ist nicht unverschuldet, wenn dem Rechtsanwalt die Akten vor Fristablauf zur Widerspruchseinlegung vorgelegt wurden.

    2) Die Kirche kann im allgemeinen Wohngebiet heranrückende Wohnbebauung jedenfalls dann nicht wegen befürchteter Beschränkung ihres liturgischen Glockengeläuts abwehren, wenn durch Auflagen zur Baugenehmigung voraussichtlich hinreichende Vorkehrungen für den passiven Schallschutz getroffen worden sind (hier maximaler Innenschallpegel von 55 dB (A).

  

§§§


98.007 Hafenfläche
   
    • OVG SH, U, 19.03.1998, - 1_L_63/94 -
    • DÖV_99,1010 -11
    • (SH) DSchG_§_1, DSchG_§_5
 

    Die vom Wasser eingenommene Fläche eines Hafens ist eine Sache iSv § 1 Abs.2 DSchG. Es kann daher ein Denkmal sein und in das Denkmalbuch eingetragen werden.

  

§§§


98.008 Überleitungsvorschrift
   
    • VGH Mannh, B, 26.03.1998, - 8_S_315/98 -
    • NVwZ-RR_98,622 (L)
    • BauGB_§_30 Abs.1, BauGB_§_233 Abs.1; BauGBMG_§_5 Abs.4
 

    1) Die allgemeine Überleitungsvorschrift in § 233 Abs.1 BauGB beschränkt sich auf "Verfahren nach diesem Gesetz" und gilt deshalb nicht für das - sich nach den Bauordnungen der Länder richtende - Baugenehmigungsverfahren. Hierfür gelten stattdessen die allgemeinen Rechtsgrundsätze bei Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf laufende Verwaltungsverfahren.

    2) Auf einen Bauantrag, der vor dem 30.09.1997 bei der Genehmigungsbehörde eingegangen ist, findet die durch Art.11 Abs.2 am 01.01.1998 in Kraft getretene Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 aufgehobene Vorschrift des § 5 Abs.4 BauGB-MaßnG weiterhin Anwendung.

    3) Ein im übrigen qualifizierter Bebauungsplan, der in einem Teilbereich nicht die in § 30 Abs.1 BauGB genannten Mindestfestsetzungen enthält, ist jedenfalls unter der Voraussetzung, daß die für diesen Bereich getroffenen Festsetzungen nicht als eine abschließende Regelung zu verstehen sind, insoweit als einfacher Bebauungsplan anzusehen. § 5 Abs.4 BauGB-MaßnG ist daher auf ein in diesem Teilbereich geplantes Vorhaben nicht anwendbar.

  

§§§


98.009 Doppelhäuser
   
    • VGH Mannh, B, 04.05.1998, - 8_S_159/98 -
    • NVwZ-RR_98,622 (L)
    • GG_Art.14 Abs.1; (BW) (83) LBO_§_73 Abs.1 Nr.1
 

    In örtlichen Bauvorschriften getroffene Regelungen, nach denen die Dachneigung und die Art der Dachdeckung bei Doppelhäusern und Hausgruppen einheitlich vorzusehen ist und die Außenwände der Doppelhäuser und Hausgruppen in bezug auf Gestaltung, Oberflächenstruktur und Farbgebung aufeinander abzustimmen sind, verlangen weder etwas rechtlich Unmögliches noch verstoßen sie gegen Art.14 GG.

  

§§§


98.010 Bergrechtliche Bewilligung
   
    • OVG Bautz, U, 16.06.1998, - 1_S_349/96 -
    • NVwZ_99,1015 (L)
    • VwGO_§_42 Abs.2; BBergG_§_8, BBergG_§_15; GG_Art.28 Abs.2
 

    1) Einer Gemeinde fehlt im allgemeinen die Klagebefugnis bezüglich der einem Dritten erteilten bergrechtlichen Bewilligung. Das gilt sowohl im Hinblick auf eine unterbliebenen Beteiligung im Bewilligungsverfahren als auch im Hinblick auf eine behauptete Verletzung der Planungshoheit.

    2) Die bergrechtliche Bewilligung ist lediglich ein Rechtstitel der einen Bodenschatz in der Person eines Bergbauberechtigten zusammenführt.

  

§§§


98.011 Froschlärm
   
    • VGH Münch, U, 08.07.1998, - 9_B_00468/97 -
    • NVwZ_99,1242 = NJW_99,2914
    • BNatSchG_§_20a Abs.1 Nr.8c, BNatSchG_§_20a Abs.3; BNatSchG_§_20f Nr.3, BNatSchG_§_31a Abs.1 Nr.1a; (By) NatSchG_§_22 Abs.3, NatSchG_§_29 Abs.2; (By) VwVfG_§_13, VwVfG_§_36
 

    LF 1) Bei sachbezogenen Verwaltungsakten muß der Antragsteller und Inhaber aber behördlichen Gestattung nicht notwendig selbst davon Gebrauch machen (hier: Antrag auf Erteilung einer Befreiung für den Nachbarn nach § 31 Abs.1 S.1 Nr.1a BNatSchG zum Zwecke von "Maßnahmen gegen Froschlärm").

    LF 2) Das artenschutzrechtliche Verbot kann wegen einer nicht beabsichtigten Härte zurücktreten, wenn nur auf diese Weise unzumutbare Beeinträchtigungen (hier: durch Froschlärm) vermieden werden können.

  

§§§


98.012 Bestandsschutz
   
    • BVerwG, U, 27.08.1998, - 4_C_5/98 -
    • DÖV_99,701/127 (L)
    • BauGB_§_29, BauGB_§_34; BImSchG_§_3; 16.BImSchV
 

    1) Erfüllt die bauliche Erweiterung und teilweise Änderung der Nutzung einer Anlage (hier: eines Kur- und Gemeindehauses) innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 Abs.1 BauGB) den Vorhabenbegriff des § 29 BauGB, so darf die erforderliche Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs.1 oder Abs.2 BauGB erfüllt sind. Für eine - erleichterte - Zulässigkeit des Vorhabens unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ist kein Raum.

    2) Der durch die Nutzung einer baulichen Anlage bedingte Zu- und Abgangsverkehr ist dieser auch dann zuzurechnen, wenn er auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der baulichen Anlage (hier: Vorplatz des KUr- und Gemeindehauses) stattfindet. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des vom Zu- und Abgangsverkehr ausgehenden Lärms ist die Verkehrslärmschutz-Verordnung (16.BImSchV) weder unmittelbar noch - mittelbar - als Orientierungshilfe für den Tatrichter anwendbar.

  

§§§


98.013 Sondergebiet-Hochschule
   
    • BVerwG, B, 16.09.1998, - 4_B_60/98 -
    • DÖV_99,701/128 (L)
    • BauGB_§_29, BauGB_§_34; BImSchG_§_3; 16.BImSchV
 

    Bei der Festsetzung eines Sondergebiets nach § 11 Abs.1 und 2 BauNVO durch Bebauungsplan ist die Gemeinde befugt, einen Begriff aus dem Katalog der in den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO zulässigen Nutzung zu verwenden und ihn entsprechend der besonderen Zweckbestimmung des Sondergebiets (hier: eines Hochschulgebiets) zur Konkretisierung der von ihr verfolgten Planungsabsichten, zu denen auch der Schutz eines angrenzenden Wohngebiets gehören kann, einzusetzen und abzuwandeln (hier: "nicht störenden Anlage und Einrichtungen" im straßenparallelen Randbereich des Hochschulgebiets).

  

§§§


98.014 Veränderungssperre
   
    • BVerwG, U, 08.10.1998, - 4_B_72/98 -
    • DÖV_99,701/129 (L)
    • BauGB_§_14, BauGB_§_15, BauGB_§_34
 

    Erledigt sich der Verpflichtungsantrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für ein nach § 34 BauGB zulässiges Vorhaben dadurch, daß die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließt und eine Veränderungssperre in Kraft setzt, so kann dem daraufhin gestellten Antrag, festzustellen, daß im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses ein Anspruch auf Erteilung der Bebauungsgenehmigung bestand (Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs.5 iVm Abs.1 S.4 VwGO), nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, der Antrag auf Erteilung der Bebauungsgenehmigung hätte abgelehnt oder zurückgestellt werden müssen, wenn die Gemeinde die dafür nach § 14 oder 15 BauGB erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen hätte (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens).

  

§§§


98.015 Abwägungsfehler
   
    • BVerwG, U, 08.10.1998, - 4_CN_7/97 -
    • NJW_99,2611 (L) = NVwZ_99,414
    • BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_215a; VwGO_§_47 Abs.5 S.4
 

    Für die Anwendbarkeit des § 215a Abs.1 S.1 BauGB genügt es, daß die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren besteht. Das setzt voraus, daß der Mangel nicht die Grundzüge der Planung berührt.

  

§§§


98.016 Ersatzbau
   
    • BVerwG, U, 08.10.1998, - 4_C_6/97 -
    • DÖV_99,701/130 (L)
    • (86) BauGB_§_29 S.1, BauGB_§_35
 

    Ein unter Geltung des § 29 S.1 BBauG / BauGB 1986 errichtetes Gebäude ist nicht zulässigerweise errichtet iS des § 35 Abs.4 S.1 Nr.3 BauGB, wenn es nach Landesrecht genehmigungs- und anzeigefrei war und deshalb nicht den bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30 bis 37 BBauG / BauGB unterlag oder wenn nach seiner Errichtung ohne Baugenehmigung oder ohne Bauanzeige ein bauaufsichtliches Zeugnis ausgestellt worden ist, es sei genehmigungs- und anzeigefrei.

  

§§§


98.017 Gaststättenlärm
   
    • VGH Münch, U, 22.10.1998, - 22_B_602/98 -
    • NJW_99,2611 (L) = NVwZ_99,555
    • BImSchG_§_3 Abs.1; GaststG_§_4 Abs.1 Nr.3, GaststG_§_12 Abs.1; VwGO_§_113 Abs.1 S.4; GG_Art.19 Abs.4 S.1; (By) (aF) ImSchG_§_11 Abs.3
 

    Zu Nachbarklagen der Eigentümer von Eigentumswohnungen einer Wohnanlage gegen die Gestattung des vorübergehenden Betriebs einer Gaststätte aus dem besonderen Anlaß einer fränkischen Kirchweih sowie zum berechtigten Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Gestattung.

  

§§§


98.018 B-Plan-Ausfertigung
   
    • BVerwG, B, 27.10.1998, - 4_BN_46/98 -
    • DÖV_99,701/132 (L)
    • BauGB_§_10
 

    Die Wirksamkeit einer vor ortsüblicher Bekanntmachung eines Bebauungsplans erteilten Ausfertigung wird durch einen nach Bekanntmachung nochmals auf dem Plan angebrachten Authentizitätsvermerk nicht berührt.

  

§§§


98.019 Gehrechte
   
    • BVerwG, B, 02.11.1998, - 4_BN_49/98 -
    • DÖV_99,701/131 (L)
    • BauGB_§_9 Abs.1 Nr.21
 

    Die auf § 9 Abs.1 Nr.21 BauGB gestützte Festsetzung einer Fläche, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten ist, begründet ein solches Recht noch nicht (im Anschluß an BVerwG, Urt v 15.02.1985 - 4_C_46/82 -, DVBl_85,798)

  

§§§


98.020 Stellplätze
   
    • OVG Hamb, B, 24.11.1998, - 2_Bs_70/98 -
    • NVwZ_99,1240 -41
    • (Hb) LBO_§_48 Abs.1, LBO_§_48 Abs.3, LBO_§_5
 

    Bei der Vermietung von notwendigen Stellplätzen iS des § 48 HbgBauO kann eine überhöhte Entgeltforderung zu einer baurechtswidrigen Erschwerung der Nutzung führen. Ob hierbei gegen das Gebot der Herstellung notwendiger Stellplätze oder gegen das Verbot ihrer Zweckentfremdung verstoßen würde, bleibt offen.

  

§§§


98.021 Betriebsplan
   
    • VGH Kasse, B, 30.11.1998, - 2_TG_2652/96 -
    • NVwZ_99,1015/43 (L)
    • BBergG_§_72 Abs.1 S.1
 

    Im Hinblick auf die präventive Überwachungsfunktion der Bergbehörden rechtfertigt bereits die formelle Illegalität einer Tätigkeit, für die nach dem Bergrecht ein zugelassener Betriebsplan notwendig ist, in der Regel, dh wenn nicht besondere (atypische) Umstände entegenstehen, den Erlaß eine Untersagungsanordnung nach § 72 I 1 BBergG.

  

§§§


98.022 Kammer für Baulandsachen
   
    • BGH, U, 10.12.1998, - 3_ZR_2/98 -
    • DVP_99,526
    • BauGB_§_217; VwGO_§_58 Abs.2
 

    LF: Die entsprechende Anwendung des § 58 VwGO auf den Fristbeginn für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch das Baulandgericht kann zumindest dann nicht verneint werden, wenn der Beteiligte durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung der Verwaltungsbehörde auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist.

  

§§§


98.023 Factory-Outlet-Center
   
    • OVG Frankf, B, 16.12.1998, - 3_B_116/98 -
    • NJW_99,1495 (L) = NVwZ_99,434
    • BauGB_§_2 Abs.2; BauNVO_§_11 Abs.3
 

    LF: Zu den Auswirkungen eines Fabrikverkaufs-Zentrums (sog Factory-Outlet-Center) auf städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer Nachbargemeinde.

  

§§§


98.024 Einheimischenmodell
   
    • VGH Münch, U, 22.12.1998, - 1_B_1800/98 -
    • NVwZ_99,1008 -13
    • BauGB-MG_§_6 Abs.2 S.1, BauGB-MG_§_6 Abs.5; BauGB_§_11 Abs.1 S.2 Nr.2; BGB_§_134
 

    Die Gemeinde ist berechtigt, zur Durchsetzung des mit dem Einheimischenmodell verbundenen Subventionszwecks mit dem Begünstigten Bau- und Nutzungsverpflichtung zu vereinbaren und dies durch Zustimmungsvorbehalte und Wiederkaufsrechte zu sichern. Zur Durchsetzung des mit dem Einheimischenmodell verfolgten Zwecks sind grundsätzlich nur solche vertraglichen Bindung gerechtfertigt, die den Erwerber an der vorzeitigen Realisierung des Planungsgewinns hindern und dadurch die Durchführung des Einheimischenmodells sichern.

  

§§§


98.025 Naturschutzverband
   
    • OVG Lüneb, B, 23.12.1998, - 1_M_4466/98 -
    • NVwZ_99,1241 -42
    • (Ns) NatSchG_§_6 Abs.1, NatSchG_§_60a, NatSchG_§_60b; BNatSchG_§_29
 

    Ein nach § 29 BNatSchG anerkannter Verein kann einen Bebauungsplan nicht mit der Behauptung im Normenkontrollverfahren angreifen, er sei entgegen § 6 Abs.1 NdsNatSchG nicht durch einen Grünordnungsplan vorbereitet worden, bei dessen Aufstellung der Verein zu beteiligen wäre.

  

§§§


[ « ] Baurecht-Bund - 1998 [  ›  ]     [ » ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   –   I n f o   –   S y s t e m   –   R e c h t   –   © H-G Schmolke 1998-2005
Rechtsprechung – Baurecht – Bund (RS-BauR)
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§