BVerwG | 1991 (1) | 1-30 |
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[ 1990 ][ ][ » ][ 1992 ] | [ ] |
91.001 Zustimmungsverweigerung |
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BVerwG, B, 10.01.91, - 6_P_14/88 -
DVBl_91,707
GG_Art.33; (Bu) PersVG_§_77
Das Rechtsschutzinteresse für die von der Personalvertretung beantragte Feststellung der Zulässigkeit und Beachtlichkeit der Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung eines Angestellten wegen Verstoßes gegen Art.33 Abs.2 GG entfällt mit der Beendigung des Dienstverhältnisses.
§§§
91.002 Vergnügungsstätten |
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BVerwG, B, 14.01.91, - 1_B_174/90 -
DVBl_91,959 (L)
BauNVO_§_6 Abs.3 Nr.2; GastG_§_18 Abs.1
Bei der Entscheidung über eine Verkürzung der Sperrzeit von Spielhallen darf im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens nach § 18 GastG der Gesichtspunkt der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs berücksichtigt werden. Dieser Gesichtpunkt kann es rechtfertigen, die durch Rechtsverordnung festgelegte zeitliche Grenze des Spielhallenbetriebes in der Regel nicht hinauszuschieben.
§§§
91.003 Geschäftsbedarf |
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BVerwG, B, 21.01.91, - 6_P_13/89 -
DVBl_91,707
BPersVG_§_44
Zum erforderlichen Geschäftsbedarf eines für die Vertretung von Angestellten und Arbeitern zuständigen Personalrats kann je ein Kommentar zum BAT und MTB II gehören. Es kann genügen, ihm den Kommentar bei Bedarf auf Anforderung von Fall zu Fall im Wege der Ausleihe zur Verfügung zu stellen.
§§§
91.004 Minderarbeit |
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BVerwG, B, 23.01.91, - 2_B_120/90 -
DVBl_91,641
BBG_§_72; AZV_§_3
Der nach § 3 Abs.1 der Arbeitszeitverordnung (AZV) gewährte Ausgleich durch Minderarbeit ist auch dann verbraucht, wenn der Beamte während dieser Zeit erkrankt.
§§§
91.005 Privatliquidation |
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BVerwG, U, 24.01.91, - 2_C_2/89 -
DVBl_91,645 = BVerwGE_87,319 -324
GG_Art.33; BBesG_§_13; NW VwVfG_§_49
Das Beamten leitenden Krankenhausärzten aufgrund einer Nebentätigkeitsgenehmigung eingeräumte Recht zur Privatliquidation besteht nur für die Dauer ihrer Tätigkeit am Krankenhaus und wird mit der Schließung der Klinik gegenstandslos. Eine solche Maßnahme begründet keine finanzielle Ausgleichspflicht des Dienstherrn gegenüber dem liquidationsberechtigten Chefarzt.
§§§
91.006 Fachzeitschrift |
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BVerwG, B, 30.01.91, - 6_P_7/89 -
DVBl_91,708
(Bu) PersVG_§_44
Steht dem Personalrat eine geeignete personalvertretungsrechtliche Fachzeitschrift zur Mitbenutzung zur Verfügung, so kann er nicht verlangen, daß statt dessen oder zusätzlich eine andere derartige Fachzeitschrift beschafft wird.
§§§
91.007 Windkraftanlagen |
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BVerwG, B, 08.02.91, - 4_B_10/91 -
ZfBR_91,131 = NVwZ-RR_91,456 = BBauBl_92,60 = BauR_91,179 = UPR_91,279 = RdL_91,91 = NuR92,28
BauGB_§_35 Abs.2, BauGB_§_35 Abs.3
Ob Windkraftanlagen im Außenbereich den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen oder die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, richtet sich weitgehend nach den konkreten Umständen des Einzelfalles.
§§§
91.008 Richtfunktypenturm DBP |
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BVerwG, U, 14.02.91, - 4_C_20/88 -
BVerwGE_88,35 = DVBl_91,815 = UPR_91,308
BauGB__34, BauGB_§_37 Abs.1
1) Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet eigenverantwortlich, ob die besondere öffentliche Zweckbestimmung einer Anlage des Bundes oder eines Landes eine Abweichung von baurechtlichen Vorschriften iS von § 37 Abs.1 BauGB erforderlich macht; ihre Entscheidung unterliegt ungeingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.
2) Dem Vorhabensträger steht jedenfalls hinsichtlich des konreten Standortes der Analge keine "autonome" Entscheidungsbefugnis zu, die iS des Fachplanungsrechts zu einer Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte führen könnte.
3) Durch Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen Belange ist im Einzelfall zu ermitteln, ob ein Vorhaben, das sich nicht iS von § 34 BauGB einfügt, iS von § 37 BauGB erforderlich ist.
§§§
91.009 Baulastenbestellung |
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BVerwG, U, 14.02.91, - 4_C_51/87 -
BVerwGE_88,24 = BBauBl_92,197 = DÖV_91,739 = BauR_91,582 = NJW_91,2783 = NVwZ_91,1075 (L) = ZfBR_91,173 = DVBl_91,812 = MDR_91,1101
(Bl) LBO_§_73; BauGB_§_31 Abs.2
1) Der bauplanungsrechtliche Grundstücksbegriff kann durch (landesrechtliche) Baulasten nicht verändert werden.
2) Durch die Bestellung von Baulasten können im Einzelfall die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Grundstücksteilung im Wege der Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB geschaffen werden, wenn grundstücksbezogene Besonderheiten vorliegen. Ein in diesem Sinne atypischer Sachverhalt wird allerdings nicht schon durch die Bestellung der Baulast begründet.
§§§
91.010 Vorkaufsrecht |
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BVerwG, B, 15.02.91, - 4_B_245/89 -
BauR_91,191
BauGB_§_24
Zur Angabe des Verwendungszwecks im Bescheid über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht.
§§§
91.011 Vollabhilfe |
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BVerwG, U, 15.02.91, - 8_C_83/88 -
DVBl_91,1359 = DÖV_91,554 -556 = BayVBl_91,599
VwGO_§_72, VwGO_§_73; (By) VwVfG_§_80
1) Hebt die Ausgangsbehörde auf den Widerspruch des Betroffenen den angegriffenen (Beitrags-)Bescheid in vollem Umfang auf, handelt es sich selbst dann um eine Vollabhilfe (§ 72 VwGO), wenn gleichzeitig oder später ein Bescheid mit gleichem oder ähnlichem Inhalt erlassen wird.
2) Der Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entfaltet keine rechtliche Wirkungen, wenn es an der von ihm voraussgesetzten Kosten(grund)entscheidung fehlt (im Anschluß an BVerwGE_62,296 (298)).
3) Hilft die Ausgangsbehörde einem Widerspruch nur teilweise ab, obliegt die Kostenentscheidung für das gesamte Vorverfahren der Widerspruchsbehörde (wie Buchholz_424.01_§_147_FlurbG_Nr.3 S.1 (2)).
Auszug aus: DÖV_91,554, S.555
§§§
91.012 Teilungsgenehmigung |
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BVerwG, U, 20.02.91, - 4_B_47/90 -
RzB_Nr.270
BauGB_§_21 Abs.1
Die Teilungsgenehmigung für ein bebautes Grunstück im Außenbereich führt nicht zur baurechtlichen Legalisierung der vorhandenen ungenehmigten Bebauung. Die Legitimationswirkung der Teilungsgenehmigung besteht vielmehr allein darin, daß ein innerhalb von drei Jahren gestellter Bauantrag für die vorhandene Bebauung nicht aus den nach § 20 Abs.1 BauGB erheblichen Gründen abgelehnt werden kann (vgl BVerwG, Urt v 19.11.87 - 4_C_42/85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr.19)
§§§
91.013 Freizeitausgleich |
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BVerwG, U, 21.02.91, - 2_C_48/88 -
BVerwGE_88,60 -65
(By) LBG_§_80 Abs.2, LBG_§_86 (= BBG_§_72 Abs.2, BBG_§_79 ); MVergV_§_3 Abs.2; BGB_§_249, BGB_§_253
Werden Beamte über die Vergütungshöchstgrenze von 40 (früher zeitweise bis 80) Stunden im Monat hinaus ohne Freitzeitausgleich zu Mehrarbeit herangezogen, so können sie dafür keinen Schadensersatz in Geld beanspruchen.
§§§
91.014 Baugenehmigung-Erlöschen |
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BVerwG, B, 22.02.91, - 4_CB_6/91 -
DÖV_91,556 = BauR_91,319 = NJW_92,63 (L) = BBauBl_92,199 = GewArch_91,179 = NVwZ_91,984
GG_Art.14 Abs.1 S.1
Eine bauordnungsrechtliche Bestimmung, nach der eine erteilte Baugenehmigung nach einer bestimmten Frist erlischt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Vorhaben nicht verwirklicht wurde, stellt eine Regelung iS des Art.14 Abs.1 S.2 GG dar. Daneben scheidet ein Rückgriff auf das allgemeine Rechtsinstitut des Bestandsschutzes aus. Die vom Landesgesetzgeber geschaffene Regelung über zeitliche Begrenzung einer erteilten Baugenehmigung ist das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung privater und öffentlicher Interessen.
Es bleibt unentschieden, ob aus Gründen des Bestandsschutzes ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Vollendung eines innerhalb einer Baugenehmigungsfrist nicht mehr fertiggestellten Bauwerks bestehen kann, um im gewissen Umfang Abschlußarbeiten zu ermöglichen und damit einen Verfall der vorhandenen und seinerzeit rechtmäßig entstandenen Bausubstanz zu begegnen.
§§§
91.015 Niederlegung |
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BVerwG, U, 01.03.91, - 8_C_31/89 -
NJW_91,1904
VwZG_§_3 Abs.3; ZPO_§_182; VwGO_§_60; ZDG_§_7, ZDG_§_71, ZDG_§_72
Die "Niederlegung" im Rahmen einer Ersatzzustellung gemäß § 3 Abs.3 VwZG iVm § 182 ZPO wird dadurch bewirkt, daß der Postbote das zuzustellende Schriftstück im Anschluß an den (erfolglosen) Zustellungsversuch wieder zum Zustellungspostamt bringt und dort in den Geschäftsgang gibt; die Weiterleitung der Sendung aufgrund eines Nachsendeantrages an eine vom Zustellungsempfänger abgegebene Adresse ist für die Frage der Wirksamkeit der (Ersatz-)Zustellung rechtlich unerheblich.
§§§
91.016 Residenzpflicht |
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BVerwG, B, 07.03.91, - 2_B_28/91 -
DVBl_91,646
BW LBG_§_92
1) Beamte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, am Dienstort zu wohnen ("Residenzpflicht"). Das gilt auch für Schulleiter.
2) Die gesetzlich abgegrenzten Beamtenpflichten (hier hinsichtlich der Wohnungswahl) sind einer Erweiterung durch eine entsprechende Erklärung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn nicht zugänglich. Die Bereitschaft zu einer solchen Erklärung bildet auch keinen rechtmäßigen Eignungs- oder sonstigen Auswahlgesichtspunkt.
§§§
91.017 Widerruf der Bestellung |
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BVerwG, B, 08.03.91, - 1_B_99/90 -
GewArch_91,271
SchfG_§_11 Abs.2; VwVfG_§_45
1) Ist der Vorstand der Schornsteinfegerinnung vor dem Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteingerfegermeister nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört worden, kann der Mangel durch Nachholung der erforderlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren geheilt werden.
2) Bei der Entscheidung über den Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister steht der Behörde weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu.
§§§
91.018 B-Plan-landesr-Festsetzung |
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BVerwG, B, 12.03.91, - 4_NB_6/91 -
NVwZ_91,874 -75 = BauR_92,43
BauGB_§_9, BauGB_§_3
Der Landesgesetzgeber ist gemäß § 9 Abs.4 BauGB befugt, die umfassende Anwendung der Verfahrensvorschriften über die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen (§§ 3 ff BauGB) für den Fall anzuordnen, daß eine nur landesrechtlich vorgesehene und in einen Bebauungsplan bereits aufgenommene Festsetzung geändert werden soll.
§§§
91.019 Jugendsekten |
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BVerwG, E, 13.03.91, - 7_B_99/90 -
NJW_91,1770 -1773 = NVwZ_91,778 = Buchholz_11_Art.4 GG Nr.47 = DÖV_92,81
GG_Art.1 Abs.1, GG_Art.2 Abs.2 S.1, GG_Art.4 Abs.1, GG_Art.20 Abs.3
Die Bundesregierung darf öffentlich vor Gefahren warnen, die von dem Wirken einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ausgehen (Bestätigung von BVerwGE_82,76 - "Jugendreligionen/Jugendsekten").
§§§
91.020 Schulungsveranstaltung |
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BVerwG, B, 23.04.91, - 6_P_19/89 -
BVerwGE_88,137 -143
(BW) PersVG_§_45 Abs.1 S.1 (= BPersVG_§_44 Abs.1), PersVG_§_47 Abs.5 (= BPersVG_§_46 Abs.6 )
Die Teilnahme des (ersten oder einzigen) Stellvertreters des Vorsitzenden eines Personalrats an Schulungsveranstaltungen für Vorsitzende von Personal- und Betriebsräten mit dem Gegenstand "Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen, Verhandlungen und Versammlungen" ist nicht erforderlich im Sinne des § 47 Abs.5 LPVG BW (= § 46 Abs.6 BPersVG), solange nicht feststeht, daß er demnächst Vorsitzender werden wird.
§§§
91.021 Sportplatz |
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BVerwG, U, 24.04.91, - 7_C_12/90 -
BVerwGE_88,143 = DVBl_91,1151 = BauR_91,594 = UPR_91,340
BImSchG_§_3 Abs.1, BImSchG_§_22; BauGB_§_1 Abs.5 Nr.3, BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_2 Abs.5; 90 BauNVO_§_3 Abs.3 Nr.2, 90 BauNVO_§_4 Abs.2 Nr.3
1) Ein Bebauungsplan, der in Nachbarschaft zueinander ein reines Wohngebiet und einen Sportplatz festsetzt, muß nicht wegen der mit dem Sport verbundenen Geräusche abwägungsfehlerhaft sein. Beide Nutzungen sind in einer solchen plangegebenen Situation mit einer Pflicht zur gegenseitiger Rücksichtnahme belastet.
2) Es gibt keinen Rechtsatz, daß Sportplätze in Wohnnähe für den Vereinssport oder die Allgemeinheit überhaupt nicht oder nicht zu Tageszeiten besonderen Ruhebedürfnisses nutzbar seien oder daß auf ihnen zu Tageszeiten besonderen Ruhebedürfnisses nicht Fußball gespielt werden darf. Maßgebend sind vielmehr die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles.
3) Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Sportlärm darf das Tatsachengericht technische Regelwerke wie die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" ( NVwZ_88,135 sog LAI-Hinweise) als Anhaltspunkte bewertend mit heranziehen. Es darf sie nicht wie Rechtsnormen anwenden, sondern muß prüfen, ob sie den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen entsprechen und diese in bezug auf die Besonderheiten des Sportlärms regelhaft nachvollziehen.
§§§
91.022 Betreibserweiterung |
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BVerwG, B, 07.05.91, - 4_B_52/91 -
BauR_91,572 = UPR_91,312
BauGB_§_34 Abs.3 Nr.2
Die Zulassung eines Vorhabens nach § 34 Abs.3 Nr.2 BauGB setzt einen bereits bestehenden Betrieb voraus.
§§§
91.023 Losentscheid |
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BVerwG, B, 15.05.91, - 6_P_15/89 -
BVerwGE_88,183 -191
BPersVG_§_25, BPersV_§_32 Abs.1 S.3, Abs.2 S.1, BPersVG_§_83 Abs.2, BPersV
Bei der Wahl von Gruppenmitgliedern in den Personalratsvorstand kann im Falle der Stimmengleichheit der notwendige Losentscheid nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent ist und es die Gefahr der Manipulation verstärkt in sich birgt.
§§§
91.024 Abstandsflächenregelung |
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BVerwG, U, 16.05.91, - 4_C_17/90 -
BVerwGE_88,191 = JuS_92,440 -41 = NVwZ_92,165 (L) = DÖV_91,886 = DVBl_91,819 = NJW_91,3293 = UPR_91,381 = ZfBR_91,221 = BRS_52_Nr.157
GG_Art.14 Abs.1 S.1; (RP) LBO_§_8, LBO_§_67 Abs.3 Nr.2
1) Das Abstandsflächenrecht in § 8 RhPfBauO 1986 stellt eine Regelung iS des Art.14 Abs.1 S.2 GG dar.
2) Die bauordnungsrechtliche Befreiungsvorschrift des § 67 Abs.3 Nr.2 RhPfBauO 1986 (Härteklausel) ist vor dem Hintergrund der eigentumsrechtlichen Gewährleistung einerseits und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums andererseits auszulegen. Sie ermöglicht es, die gemäß Art.14 Abs.1 S.1 GG zu beachtenden Belange des Grundeigentümers, die öffentlichen Interessen an einer sozialgerechten Ordnung und die Belange Dritter im Einzelfall in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
3) Es kann eine "unbeabsichtigte Härte" im Sinne einer bauordnungsrechtlichen Befreiungsvorschrift darstellen, wenn geändertes (neues) Abstandsflächenrecht eine Nutzungsänderung eines in früherer Zeit legal errichteten Gebäudes verhindert.
4) Eine Auslegung, nach der eine bauordnungsrechtliche Befreiungsvorschrift nur bodenrechtliche, dh grundstücksbezogene Interessen des Grundeigentümers erfaßt, steht mit Art.14 Abs.1 GG im Einklang.
5) Ein Bestandsschutz, soweit damit eine eigenständige Anspruchsgrundlage gemeint sein soll, besteht nicht, wenn eine gesetzliche Regelung iS des Art.14 Abs.1 S.2 vorhanden ist.
§§§
91.025 Nachbarklage-Verwirkung |
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BVerwG, U, 16.05.91, - 4_C_4/89 -
NVwZ_91,1182 = NJW_92,1123 (L) = VBlBW_92,134 = BayVBl_91,726 = UPR_91,345
BGB_§_242
1) Der für die Verwirkung eines materiellen Rechte (hier: nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben) maßgebliche Zeitraum der Untätigkeit des Berechtigten ist deutlich länger zu bemessen als die Zeit, die dem Berechtigten gemäß den im Regelfall geltenden verfahrensrechtlichen Rechtsbehelfsfristen für die Geltendmachung seines Rechts eingeräumt ist.
2) Auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn führt dann nicht zum Verlust des Abwehrrechts durch Verwirkung, wenn der Bauherr eine Baugenehmigung schon zuvor im wesentlichen Umfang sofort ausgenutzt hat, ohne dazu durch das Verhalten des Nachbarn veranlaßt worden ist.
§§§
91.026 Fristausnutzung |
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BVerwG, B, 29.05.91, - 8_C_60/90 -
JurPC_91,1351
VwGO_§_139 Abs.1, VwGO_§_143, VwGO_§_144
1) Die volle Ausnutzung der (verlängerten) Revisionsbegründungsfrist begründet eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
2) Im Rahmen der durch die volle Ausnutzung der verlängerten Revisionsbegründungsfrist begründeten erhöhten Sorgfaltspflicht muß ein Anwalt sicherheitshalber in noch offener Frist alle Maßnahmen treffen, die zur Vermeidung der Gefahr einer Fristversäumung geboten sind.
3) Geboten ist unter der erhöhten Sorgfaltspflicht ein vorsorglicher Antrag auf Fristverlängerung bei unvorhergesehen auftretenden Systemfehler in der EDV Textverarbeitung.
§§§
91.027 Landwirtschaftl-Vorhaben |
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BVerwG, U, 19.06.91, - 11_B_437/93 -
DÖV_92,366 (L-62)
BauGB_§_35
Die Privilegierung eines landwirtschaftlichen Vorhabens hängt nicht von seinem Standort ab; einem privilegierten Vorhaben können aber wegen seines Standortes öffentliche Belange entgegenstehen.
§§§
91.028 Hundezwinger |
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BVerwG, B, 21.06.91, - 4_B_44/91 -
RzB_Nr.957
BauNVO_§_14 Abs.1 S.2
In einem allgemeinen Wohngebiet können nach den Verhältnissen des Einzelfalls zwei Hundezwinger - bei gleichzeitiger Haltung eines dritten Hundes im Haus - noch zu den untergeordneten Nebenanlagen iS des § 14 Abs.1 S.2 BauNVO gehören.
§§§
91.029 Verfahrensfortsetzung |
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BVerwG, U, 27.06.91, - 2_C_26/89 -
BVerwGE_88,332 -337
BG_§_44 Abs.4 S.1; (NW) LBG_§_47 Abs.4 S.1, Abs.5; VwVfG_§_35; VwGO_§_80 Abs.1
Die Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit der damit kraft Gesetzes verbundenen Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist kein Verwaltungsakt.
§§§
91.030 Werke der Baukunst |
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BVerwG, B, 27.06.91, - 4_B_138/90 -
DÖV_92,75 = NJW_92,128 (L) = ZfBR_92,46 = BayVBl_92,151
(By) LBO_§_12
Auch Werke der Baukunst sind nicht grundsätzlich von Anforderungen an ihre Gestaltung aufgrund bauordnungsrechtlicher Normen freigestellt.
Rezension:
Joachim Würkner, DÖV_91,150
§§§
[ 1990 ] | BVerwG - 1990 (1-30) | [ 1992 ][ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Rechtsprechungssammlung BVerwG (RS-BVerwG) - © H-G Schmolke 1998-2005
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§§§