BVerwG | 2003 (6) | 151-180 |
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[ 2003 ][ « ][ » ][ 2004 ] | [ ] |
03.151 Beschwerdefrist |
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BVerwG, B, 20.08.03, - 1_WB_12/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WBO_§_6 Abs.1;
Antrag auf gerichtliche Entscheidung / Rechtsmittelfrist / Fristende / Verlängerung.
Die Regelung in § 6 Abs.1 WBO, die Beschwerde dürfe frühestens nach Ablauf einer Nacht nach Kenntnisnahme vom Beschwerdeanlass eingelegt werden, führt nicht zur Verlängerung des Endes der Beschwerdefrist um einen Tag.
§§§
03.152 Sicherheitsüberprüfung |
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BVerwG, B, 20.08.03, - 1_WB_15/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SÜG_§_5 Abs.1 S.1 Nr.1, SÜG_§_14 Abs.3; ZDv 2/30 Nr.2414 S.1 Nr.1; StPO_§_153a
Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsrisiko / Zuverlässigkeit / Straftat / Körperverletzungen / strafgerichtliche Verurteilung / Disziplinargerichtsbescheid.
1) Als vorbeugende Maßnahme setzt die Feststellung des Bestehens eines Sicherheitsrisikos keine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung voraus.
2) Wird ein Strafverfahren gemäß § 153a StPO nach Erfüllung von Auflagen mit dem Einverständnis des Betroffenen endgültig eingestellt, ist die Schlussfolgerung des Geheimschutzbeauftragten gerechtfertigt, der Betroffene habe die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen tatsächlich begangen.
§§§
03.153 Konkurrentenantrag |
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BVerwG, B, 20.08.03, - 1_WB_23/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_3 Abs.1; VwGO_§_114 S.2;
Konkurrentenantrag / Verwendung / Versetzungsantrag / Organisationshoheit / Personalhoheit / Auswahlentscheidung / förderliche Besetzung / Versetzungsbewerber / Bestenauslese.
1) Die dem Bundesminister der Verteidigung zustehende Organisations- und Personalhoheit berechtigt ihn und die in seinem Auftrag handelnden Personal bearbeitenden Stellen, bei der Besetzung eines freien Dienstpostens vor der Auswahlentscheidung nach einem im Wesentlichen personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen festzulegen, ob der Dienstposten im Wege einer förderlichen Besetzung (mit anschließender Beförderung in den dem Dienstposten entsprechenden Dienstgrad) oder mittels einer Versetzung ohne derartige Förderung ("Versetzungsbewerber") oder durch Dienstpostenwechsel besetzt werden soll.
2) Der Bundesminister der Verteidigung ist dabei im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens in der Entscheidung frei, ob er die Betrachtung je auf Versetzungsbewerber oder auf Bewerber beschränkt, für die der Dienstposten eine höherwertige Verwendung darstellt, oder aber neben Bewerbern für eine höherwertige Verwendung auch Versetzungsbewerber einbezieht, deren Versetzung keine dienstlichen Belange entgegenstehen.
3) Der Bundesminister der Verteidigung kann sein Ermessen bei der Dienstpostenbesetzung im Einzelfall auch dahin ausüben, dass er sowohl Versetzungsbewerber als auch Bewerber für eine höherwertige Verwendung allein mit dem Ziel der Bestenauslese in das Auswahlverfahren einbezieht und alle Bewerber ausschließlich nach Maßgabe des § 3 Abs.1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt, ohne den Versetzungsbewerbern dienstliche Belange als Versetzungshindernis entgegenzuhalten.
§§§
03.154 Sicherheitsüberprüfung |
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BVerwG, B, 20.08.03, - 1_WB_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SÜG_§_5 Abs.1 S.1 Nr.1, SÜG_§_13 Abs.1 Nr.15, SÜG_§_14 Abs.3; ZDv 2/30 Nrn.2601 ff
Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsrisiko / Zuverlässigkeit / Sicherheitserklärung / verfassungsfeindliche Organisation / Mitglied / Verfassungsschutzbericht des BMI / NPD.
Zur Auslegung des Begriffs "Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen" in § 13 Abs.1 Nr.15 SÜG.
§§§
03.155 Gesamtpersonalrat |
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BVerwG, U, 20.08.03, - 6_C_5/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(RP) PersVG_§_53, PersVG_§_56;
Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats / Beförderung von Beamten / Konkurrenz von Bewerbern aus Hauptdienststelle und Nebenstellen.
1) Der Gesamtpersonalrat ist zur Mitbestimmung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Hauptdienststelle und diejenigen der verselbständigten Nebenstellen gleichermaßen betrifft (§ 53 Abs.1, § 56 Abs.2 Satz 1 RhPPersVG).
2) Sollen Beamtinnen und Beamte befördert werden, die auf der Grundlage von Anlassbeurteilungen und einer darauf gestützten Reihung unter Bewerberinnen und Bewerbern aus Hauptdienststelle und Nebenstellen ausgewählt worden sind und in ihren jeweiligen Dienststellen verbleiben sollen, so ist der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.
§§§
03.156 Bewerberverfahrensanspruch |
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BVerwG, U, 21.08.03, - 2_C_14/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.19 Abs.4, GG_Art.33 Abs.2; VwGO_§_123; BGB_§_162;
Bestenauslese / Bewerbungsverfahrensanspruch / materielle Beweislast / Schadensersatz wegen Nichtbeförderung.
Wird entgegen einer einstweiligen Anordnung ein Mitbewerber befördert, so kann der im vorläufigen Rechtsschutz obsiegende Beamte seinen Bewerbungsverfahrensanspruch im Hauptsacheverfahren weiterverfolgen. Dies setzt nicht die Möglichkeit voraus, die bereits erfolgte Ernennung aufzuheben.
§§§
03.157 Radweg-Benutzungspflicht |
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BVerwG, U, 21.08.03, - 3_C_15/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
StVO_§_2 Abs.4 S.2, StVO_§_41 Abs.2 Nr.5 (Zeichen 237); VwVfG_§_35 S.2; VwGO_§_42 Abs.2
Radweg-Benutzungspflicht / Klagebefugnis / unzulässige "Popularklage" / "Adressatentheorie" / Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte / Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen) / Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen) / Beschwer durch Verkehrsanordnung / (eigene) Betroffenheit durch Verkehrszeichen / Erledigung, keine durch Befolgen eines Verkehrszeichens / Rechtsmissbrauch und Klagebefugnis / (allgemeines) Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit Verkehrsregelungen / Bekanntmachung einer Regelung durch Verkehrszeichen.
Die Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers gegen ein Verkehrszeichen, mit dem er bereits konfrontiert worden ist, setzt nicht voraus, dass er von dem Verkehrszeichen nach seinen persönlichen Lebensumständen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit tatsächlich betroffen wird.
§§§
03.158 Subvention |
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BVerwG, U, 21.08.03, - 3_C_49/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.3 Abs.1;
Gleichheitsgebot / Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine Betriebsförderung ausschließende Einkommensgrenze / Verwaltungsvorschriften / Ermessen / Willkür / Heilung des Gleichheitsverstoßes durch Zuerkennung der zu Unrecht versagten Zulage / Selbstbindung der Verwaltung wider Willen.
Macht die öffentliche Hand die Vergabe einer Subvention davon abhängig, dass der Antragsteller eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, und wird dabei das Einkommen des Ehegatten mit einbezogen, so müssen in der für einen verheirateten Antragsteller geltenden Obergrenze die Lebenshaltungskosten des Ehegatten angemessen berücksichtigt werden.
§§§
03.159 Knallphobie |
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BVerwG, B, 21.08.03, - 6_B_26/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_80 Abs.2
Vorverfahren / Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten / Musterung / Knallphobie.
Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren kann nicht damit begründet werden, dass der Widerspruchsführer aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation nicht in der Lage gewesen sei, die Erkrankung an der Knallphobie den Wehrersatzbehörden von sich aus mitzuteilen.
§§§
03.160 Reisekostenabgrechnung |
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BVerwG, U, 27.08.03, - 2_WD_5/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.3 Abs.1; SG_§_7, SG_10 Abs.1, SG_§ 13 Abs.1, SG_§ 17 Abs.2 S.1, SG_§ 23 Abs.1; WDO_§_58 Abs.7 iVm WDO_§_38 Abs.1
Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn / Reisekosten / Abweichen von bisheriger Rechtsprechung zur Einstufung.
Bei Dienstvergehen, die einen Zugriff auf das Vermögen des Dienstherrn in Form unrichtiger oder unvollständiger Reisekostenabrechnungen durch einen Soldaten zum Gegenstand haben, ist - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - eine Differenzierung nach der Schwere geboten, und zwar nicht nur nach "oben", sondern auch nach "unten".
§§§
03.161 Mündliche Verhandlung |
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BVerwG, B, 27.08.03, - 6_B_32/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.103 Abs.1; WpflG_§_8a; VwGO_§_101 Abs.2, VwGO_§_108 Abs.2
Musterung / Tauglichkeit / Sachverständiger / Gutachten / mündliche Verhandlung / Verzicht auf mündliche Verhandlung / rechtliches Gehör.
Eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 101 Abs.2 VwGO) hängt nicht nur von der Zustimmung der Beteiligten ab, sondern liegt darüber hinaus im Ermessen des Gerichts. Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird.
§§§
03.162 Wechsel der Straßenbaulast |
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BVerwG, U, 28.08.03, - 4_C_9/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.90 Abs.2; BGB_§_683; FStrG_§_6 Abs.1, FStrG_§_6 Abs.1a; StVG_§_5b Abs.1; StVO_§_45
Bundesfernstraße / Unterhaltung / Lichtzeichenanlage / Verpflichtung zur Aufstellung / Kosten der Aufstellung, Umstufung / Straßenbaulast / Übergang von Rechten und Pflichten bei Wechsel
Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen.
§§§
03.163 Deutsche Sprachkenntnisse |
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BVerwG, U, 04.09.03, - 5_C_35/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(01) BVFG_§_6 Abs.2, BVFG_§_15 Abs.1, BVFG_§_100a Abs.1; (93) BVFG_§_6 Abs.2 S.1 Nr.2
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit / Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit / Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit / Sprachkenntnisse, Anforderungen an Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache Volkszugehörigkeit, deutsche, und Sprachkenntnisse.
Nach § 100a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7.September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs.1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs.2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs.2 BVFG nF auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116,114).
§§§
03.164 Sozialgeheimnis |
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BVerwG, U, 04.09.03, - 5_C_48/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.2 Abs.1 iVm GG_Art.1 Abs.1; SGB-I_§_35; SGB-X_§_25, SGB-X_§_67 bis SGB-X_§_78, SGB-X_§_83; VwGO_§_99 Abs.2
Akteneinsicht / Auskunftsanspruch / Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des Namens einer - / Bekanntgabe des Namens einer Behördeninformantin / Benennung des Namens einer Behördeninformantin / Bezichtigung, leichtfertige oder wider besseres Wissen / informationelle Selbstbestimmung, Recht auf - / Recht auf informationelle Selbstbestimmung / Schutz von Sozialdaten für Behördeninformantin / Sozialdatenschutz.
1) Die personenbezogenen Daten eines Behördeninformanten, der einem Sozialhilfeträger unaufgefordert Informationen über einen Leistungsempfänger übermittelt hat, sind durch das Sozialdatengeheimnis geschützt (entsprechend der Rechtsprechung des BFH zum Steuergeheimnis).
2) Die Entscheidung über eine Preisgabe des Namens eines Behördeninformanten an den betreffenden Leistungsempfänger im Wege der Akteneinsicht oder Auskunftserteilung erfordert eine Güterabwägung zwischen den in § 25 Abs.3 bzw § 83 Abs.4 SGB X genannten Geheimhaltungsinteressen und dem Auskunftsinteresse des Betroffenen. Das Geheimhaltungsinteresse eines Behördeninformanten überwiegt dann das Informationsinteresse des Leistungsempfängers, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig falsche Behauptungen aufgestellt hat.
LB 3) Zum Auskunftsanspruch nach § 83 Abs.4 SGB-X.
LB 4) Zum verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Akteneinsicht.
Z-499 Akteneinsicht nach § 25 Abs.1 S.1 SGB-X
Auszug aus: Originalurteil, Abs.27
Z-500 Zum Akteneinsicht nach Ermessen
Auszug aus: Originalurteil, Abs.28 ff
Z-501 Auskunftsanspruch nach § 83 Abs.1 Nr.1 SGB-X
Auszug aus: Originalurteil, Abs.31
Z-502 Zum verfassungsunmittelbaren Akteneinsichtsrecht
Auszug aus: Originalurteil, Abs.
§§§
03.165 Wiederaufnahmeverfahren |
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BVerwG, B, 08.09.03, - 2_DW_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BDO_§_90, BDO_§_97 Abs.2, BDO_§_121; BDG_§_85 Abs.5; BBesG_§_9; VwVfG_§_51 VwGO_§ 153; ZPO_§_580
LB 1) Unter der Geltung der Bundesdisziplinarordnung gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein gerichtliches Wiederaufnahmeverfahren bei unanfechtbaren Entscheidungen gemäß §§ 121, 90 BDO.
LB 2) Voraussetzung für eine zulässige Wiederaufnahme nach § 97 Abs.2 BDO ist, daß auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt worden ist.
LB 3) Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge nach § 9 BBesG ist keine Disziplinarmaßnahme, sondern ein Verwaltungsakt.
LB 4) Gegenüber einem Verwaltungsakt ist nur ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG durch Antrag bei der Behörde, die die Feststellung getroffen hat, nicht aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor den Disziplinargerichten zulässig (stRspr).
LB 5) Seit der Geltung des Bundesdiszipinargesetztes richtet sich die Wiederaufnahme nach § 153 VwGO, wonach nach § 580 ZPO grundsätzlich auch eine Restitutionsklage zulässig sein kann.
LB 6) Zur Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts von der BDO zum BDG.
Z-394 Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage
Auszug aus: Originalurteil, Abs.3 ff
Z-395 Zur Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts
Auszug aus: Originalurteil, Abs.6 ff
§§§
03.166 Abwasserabgabe |
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BVerwG, U, 08.09.03, - 9_C_1/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
AbwAG_§_3 Abs.1, AbwAG_§_4 Abs.1, AbwAG_§_6, AbwAG_§_10 Abs.3, Anlage (zu § 3)
Abwasserabgabe / Teilabwasserstrom / Lenkungswirkung / Schwellenwert / bewerteter Schadstoff / zu behandelnder Abwasserstrom / Verrechnung von Investitionskosten.
1) Die Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs.3 Satz 1 AbwAG setzt voraus, dass die Investitionen zur Minderung zumindest eines der in § 3 Abs.1 AbwAG genannten Parameter führen, bei dem die in der Anlage zu § 3 AbwAG genannten Schwellenwerte überschritten sind und der deswegen in den maßgeblichen Festsetzungsbescheiden abgaberelevant gewesen und in diesem Sinne "bewertet" ist.
2) Ein "zu behandelnder Abwasserstrom" im Sinne von § 10 Abs.3 Satz 1 AbwAG setzt keine entsprechenden Regelungen in einem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid voraus. Ausreichend ist, dass die Behandlung des Abwasserstroms nach technischem Standard objektiv sinnvoll ist.
§§§
03.167 Scheinehe |
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BVerwG, U, 09.09.03, - 1_C_6/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.16 Abs.1, GG_Art.20 Abs.3; BGB_§_1314 Abs.2 Nr.5, BGB_§_1353 Abs.1; RuStAG_§_8, RuStAG_§_9; StAG_§_8, StAG_§_9; (BW) VwVfG_§_48 Abs.1 S.1;
Staatsangehörigkeit / Einbürgerung / Rücknahme / Täuschung / erschlichene Einbürgerung / Ermessen / eheliche Lebensgemeinschaft / Scheinehe / Vermeidung von Staatenlosigkeit / einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie.
1) Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9 RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen.
2) Bei einer sog Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen.
3) Die Rücknahme der von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten (Mit-)Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs.1 Satz 1 LVwVfG.
§§§
03.168 Beilagen-Bekanntmachung |
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BVerwG, B, 11.09.03, - 4_CN_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_161 Abs.2
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung / billiges Ermessen /
LB 1) Zur Kostenentscheidung im Revisionsverfahren nach Erledigungserklärung.
LB 2) Zur Rechtswirksamkeit einer Bekanntmachung in der Beilage zum Amtsblatt anstelle im Amtsblatt selbst.
Z-396 Bekanntmachung in der Beilage anstelle im Amtsblatt
Auszug aus: Originalurteil, Abs.2 f
Z-397 Zur Bekanntmachung in einer Beilage
Auszug aus: Originalurteil, Abs.4
§§§
03.169 Verfahrensfehler |
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BVerwG, B, 16.09.03, - 9_B_27/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.103 Abs.1; VwGO_§_128, VwGO_§_130a, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.1, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.2, VwGO_§_132 Abs.2 Nr.3; KAG_§_3 Abs.1 Nr.2; AO_§_46 Abs.3
Revision wegen Divergenz / Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung / Revision wegen eines Verfahrensmangels / rechtliches Gehör / Formpflicht / Vordruck
LB 1) Zur Divergenzrüge im Revisionsverfahren.
LB 2) Zur Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.
LB 3) Zur Geltendmachung eines Verfahrensfehlers.
LB 4) Mit der in § 3 Abs.1 Nr.2 KAG enthaltenen Anordnung, bestimmte für staatliche Steuern geltende Vorschriften der Abgabenordnung bei der Erhebung von Kommunalabgaben entsprechend anzuwenden, werden diese Vorschriften nicht als Bundesrecht in den landesrechtlichen Bereich übernommen. Vielmehr beruht ihre Anwendung in diesem Bereich allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl BVerwGE 114,1 mwN).
Auszug aus: Originalurteil, Abs.2 ff
Z-399 Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus: Originalurteil, Abs.5 f
Z-400 Zur Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus: Originalurteil, Abs.7 ff
§§§
03.170 verminderte Schuldfähigkeit |
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BVerwG, U, 17.09.03, - 2_WD_49/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_7, SG_§_10 Abs.1, SG_§_10 Abs.3, SG_§_11 Abs.1 S.1 + 2, SG_§_12, SG_§_17 Abs.2 S.1; WDO_§_58 Abs.7 iVm WDO_§_38 Abs.1; StGB_§_21, StGB_§_243 Nr.2, StGB_§_§Abs.1 306a Abs.1; ZDv 43/2 Nr.122
S 3-Feldwebel / Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn / Alkoholfahrt / Dienstkraftfahrzeug / Schaden / Diebstahl von Bargeld aus verplombten Sammelbüchsen / Inbrandsetzen der dienstlichen Unterkunft / erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB / Tatmilderungsgrund der unverschuldeten, außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben / mangelnde Dienstaufsicht.
Zur Maßnahmebemessung bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens durch einen Soldaten, der jedoch im Sinne des § 21 StGB in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war und sich darüber hinaus unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gegenübersah, wobei die gebotene Dienstaufsicht nicht wirksam ausgeübt wurde.
§§§
03.171 Erstplanungspflicht |
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BVerwG, U, 17.09.03, - 4_C_14/01 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.3, BauGB_§_1 Abs.4, BauGB_§_2 Abs.2, BauGB_§_34; BauNVO_§_11 Abs.3; ROG_§_3 Nr.2
Erstplanungspflicht der Gemeinde / Planungsgebot / großflächiger Einzelhandelsbetrieb / interkommunales Abstimmungsgebot / Ziele der Raumordnung / Zentrale-Orte-System / Kommunalaufsicht.
1) § 1 Abs.3 BauGB kann Rechtsgrundlage einer gemeindlichen Erstplanungspflicht im unbeplanten Innenbereich sein. Das Planungsermessen der Gemeinde verdichtet sich zur strikten Planungspflicht, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen. Das interkommunale Abstimmungsgebot kann einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf begründen.
2) § 1 Abs.4 BauGB begründet eine gemeindliche Erstplanungspflicht, wenn die Verwirklichung von Zielen der Raumordnung bei Fortschreiten ein er "planlosen" städtebaulichen Entwicklung auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse stoßen oder wesentlich erschwert würde.
3) Die eine Erstplanungspflicht auslösenden Tatbestände des § 1 Abs.3 und 4 BauGB stehen infolge ihrer unterschiedlichen Zweckrichtung nicht in einem Rangverhältnis; sie können jeweils allein oder nebeneinander zur Anwen dung kommen.
4) Die Durchsetzung einer gemeindlichen Planungspflicht aus § 1 Abs.3 BauGB mit den Mitteln der Kommunalaufsicht ist mit Bundesrecht vereinbar.
§§§
03.172 Widerruf der Einberufung |
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BVerwG, U, 17.09.03, - 6_C_4/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WPflG_§_4 Abs.1 Nr.4, WPflG_§_48 Abs.2; VwVfG_§_48, VwVfG_§_49; VwGO_§_42, VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_104, VwGO_§_108;
Klagebefugnis / Alarmreserve / Ausplanung / Einberufungsbescheid / Begründung / Ermessen / Personalbedarfsplanung / politische Partei / Mitgliedschaft / Funktionär / "Die Republikaner" /
Der Widerruf der Einberufung eines Reserveoffiziers zur Alarmreserve im Hinblick auf seine herausgehobene Tätigkeit für eine politische Partei, bei der tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, begegnet im Rahmen der gerichtlichen Willkürkontrolle keinen rechtlichen Bedenken.
LB 2) Das Parteienprivileg stellt den Bürgern bei seiner parteioffiziellen Tätigkeit von Sanktionen frei um des ungestörten und unbehinderten Funktionierens der Partei willen. Dagegen schützt es ihn nicht in anderen besonderen rechtlichen Stellungen.
Auszug aus: Originalurteil, Abs.23 f
§§§
03.173 Bedingter Vorsatz |
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BVerwG, U, 18.09.03, - 2_WD_3/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
SG_§_7, SG_§_13, SG_§_17; WDO_§_58 Abs.7 iVm WDO_§_38 Abs.1, WDO_§_99 Abs.1, WDO_§_107 Abs.1; StGB_§_ 15;
Bedingter Vorsatz / Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit / Reisekostenbetrug / Abrechnungsbetrug / Zugriff auf Vermögen.
1) Bedingter Vorsatz liegt nicht nur dann vor, wenn der Täter mit dem von ihm für möglich gehaltenen Erfolg ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist, sondern auch dann, wenn er sich mit einem an sich unerwünschten, aber notwendigerweise eintretenden Erfolg um seines erstrebten Zieles willen abfindet.
2) Eine Anschuldigungsschrift muss unter anderem erkennen lassen, ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Begehungsweise angeschuldigt wird.
3) In allen Fällen des Zugriffs eines Soldaten auf Vermögen des Dienstherrn, auch bei unrichtigen oder unvollständigen Reisekostenabrechnungen, ist bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sowohl der Art als auch der Höhe nach auf die Schwere des konkreten Dienstvergehens abzustellen, und zwar nicht nur nach "oben", sondern auch nach "unten".
§§§
03.174 Zielanpassungsgebot |
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BVerwG, U, 18.09.03, - 4_CN_20/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwGO_§_47 Abs.5 S.2, VwGO_§_47 Abs.5 S.4; ROG_§_3 Nr.2 + Nr.3, ROG_§_7 Abs.4 S.1 Nr.1, ROG_§_11; BauGB_§_1 Abs.4, § 215a Abs.1 S.1;
Ziele der Raumordnung / Grundsätze der Raumordnung / Regel-Ausnahme-Planaussagen / Auslegung / Zielanpassungsgebot / Zielabweichung; ergänzendes Verfahren.
Auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt.
Verstöße gegen das Zielanpassungsgebot des § 1 Abs.4 BauGB gehören zu den Mängeln, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 215a Abs.1 Satz 1 BauGB ausgeräumt werden können.
§§§
03.175 Vorhabenbezogener B-Plan |
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BVerwG, U, 18.09.03, - 4_CN_3/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
BauGB_§_1 Abs.6, BauGB_§_1a Abs.3 S.3, BauGB_§_12, BauGB_§_214 Abs.3 S.2, BauGB_§_215a; BauNVO_§_4, BauNVO_§_15; VwGO_§_47 Abs.5 S.4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Durchführungsvertrag / Vorhaben / Wohngebiet / betreutes Seniorenwohnen / Gaststätte / Abwägungsfehler / Problembewältigung / planerische Zurückhaltung / ergänzendes Verfahren / Unbestimmtheit / Ausgleichsmaßnahme.
1) Ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang liegt nicht vor, wenn ein durch die Planung geschaffenes Problem noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden kann, ohne die Konzeption der Planung zu berühren.
2) Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert bauleitplanerische Festsetzungen für ein oder mehrere Vorhaben; die Festsetzung eines Baugebiets allein reicht nicht aus.
3) Enthält ein als vorhabenbezogen bezeichneter Bebauungsplan keinen Hinweis auf das beabsichtigte Vorhaben, so kann dieser Mangel nicht durch Heranziehung des Durchführungsvertrages beseitigt werden.
§§§
03.176 Jugendaufbauwerk |
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BVerwG, B, 18.09.03, - 6_P_2/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
(Bl) PersVG_§_3; BPersVG_§_4, BPersVG_§_95 ff
Jugendaufbauwerk Berlin / außerbetriebliche Berufsausbildung / Ausbildung im Betrieb eines privaten Kooperationsunternehmens.
1) Auszubildende, die im Jugendaufbauwerk Berlin eine außerbetriebliche Ausbildung erfahren, sind Dienstkräfte im Sinne von § 3 Abs.1 Satz 2 BlnPersVG; dies gilt auch, soweit die Berufsausbildung teilweise im Betrieb eines privaten Kooperationsunternehmens durchgeführt wird.
2) § 3 Abs.1 Satz 2 BlnPersVG ist mit Bundesrahmenrecht vereinbar.
§§§
03.177 Tauglichkeit |
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BVerwG, B, 23.09.03, - 6_B_27/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
WPflG_§_8a, WPflG_§_12 Abs.4; KDVG_§_2 Abs.5, KDVG_§_3 Abs.2; VwGO_§_86 Abs.1, VwGO_§_108 Abs.1 S.1
Musterung / Wehrpflichtiger / Tauglichkeit / Zurückstellung / wehrmedizinischer Streit / Amtsermittlung / Sachverständigengutachten / Gestellungszeitpunkt / Prognoseentscheidung / Kriegsdienstverweigerung.
1) Wird eine von der Musterungsbehörde getroffene wehrmedizinische Feststellung erstmals im Klageverfahren angezweifelt, so wird sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Allgemeinen nur aufdrängen, wenn seitens des Wehrpflichtigen zur Begründung der Zweifel eine qualifizierte ärztliche Stellungnahme vorgelegt wird.
2) Für die im Musterungsbescheid zu treffende Prognose über die Tauglichkeit oder das Vorliegen von Zurückstellungsgründen eines Wehrpflichtigen bleibt die Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne Bedeutung.
§§§
03.178 Kriegsdienstverweigerung |
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BVerwG, B, 24.09.03, - 6_B_34/03 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
KDVG_§_14; VwGO_§_86 Abs.1
Kriegsdienstverweigerung / Ablehnung / "Vollprüfung" / Amtsermittlung.
Hat der Wehrpflichtige die Unterlagen gemäß § 2 Abs.2 KDVG im gerichtlichen Verfahren vollständig nachgereicht, so hat der Ablehnung des Anerkennungsgesuchs in aller Regel eine gerichtliche "Vollprüfung" nach förmlicher Parteivernehmung vorauszugehen.
§§§
03.179 Anhalter Bahn |
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BVerwG, U, 24.09.03, - 9_A_69/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
VwVfG_§_74 Abs.2 S.3, VwVfG_§_74 Abs.3; AEG_§_18 Abs.1 S.2, AEG_§_20 Abs.2 S.1; BauGB_§_173 Abs.3; BImSchG_§_41; 16.BImSchV_§_1 Abs.2, 16.BImSchV_§_2 2 Abs.1, 16.BImSchV_§_2 Abs.2); (Bl) (58) LBO_§_7 Nr.9
Anhalter Bahn / Planfeststellung / Änderung eines Schienenwegs / Feintrassierung / Flächenbewirtschaftung / Freihaltebelang / Vorratsplanung / Variantenauswahl / Vorrang des aktiven Lärmschutzes / Verhältnismäßigkeitsprüfung / Lärmschutzkonzept / Schallschutzwand für Hochhäuser / Kosten-Nutzen-Analyse / Sprungkosten / Erschütterungsschutz / Berliner Baunutzungsplan / Bebauungsplan / Gebietsausweisung / Funktionslosigkeit; Mischgebiet / Abwägungsgebot / Problembewältigung / Entscheidungsvorbehalt.
1) Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen.
2) Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs.2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.
§§§
03.180 Examensgebühr |
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BVerwG, U, 25.09.03, - 2_C_22/02 -
Originalurteil = www.BVerwG.de
GG_Art.33 Abs.5, GG_Art.100 Abs.1 S.2; DRiG_§_5 Abs.1, DRiG_§_9 Nr.3 BRRG_§_3 Abs.1 S.1 Nr.4 Buchst.a, BRRG_§ 14 Abs.1 S.1 Hs.2,BRRG_§_23 Abs.4 S.2; BBesG_§_3, BBesG_§_59, BBesG_§_60, BBesG_§_66;
Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristisc hen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20.02 -).
§§§
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§§§