1999   (6)  
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99.151 Normenkontrollanträge
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.99, - 2_N_5/98 -

  • SKZ_00,101/48 (L)

  • BauGB_§_30, BauGB_§_215a / VwGO_§_47 VwGO

 

Hat das Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren rechtskräftig und mit Allgemeinverbindlichkeit entschieden, das ein Bebauungsplan bis zur Behebung festgestellter Mängel im Wege eines ergänzenden Verfahrens keine Wirksamkeit entfaltet (§ 47 Abs.5 Satz 4 iVm Satz 2, 2. Halbsatz BauGB), so ist für den Antrag eines anderen Antragstellers, die umfassende Nichtigkeit dieses Bebauungsplans festzustellen, weiterhin ein rechtlich schützenswertes Interesse anzuerkennen. Kein Rechtsschutzinteresse besteht indes für dessen Begehren, ebenfalls die derzeitige Unwirksamkeit des Bebauungsplans bis zur Behebung der festgestellten Mängel auszusprechen.

§§§


99.152 Sofortvollzugsanordnung
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.99, - 2_W_4/99 -

  • SKZ_00,96/16 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.3 S.1 / GG_Art.12 Abs.1

 

Zu den Anforderungen an die Begründung von Sofortvollzugsanordnungen, wenn der betreffende Verwaltungsakt in den Schutzbereich von Art.12 Abs.1 GG eingreift.

§§§


99.153 Sofortvollzugsanordnung
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.99, - 2_W_4/99 -

  • SKZ_00,98/25 (L)

  • SVwVfG_§_28 Abs.1 / VwGO_§_80 Abs.2 Nr.4

 

Die Bestimmung des § 28 Abs.1 SVwVfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten.

§§§


99.154 Private Rettungsdienste
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.99, - 2_W_4/99 -

  • SKZ_00,104/64 (L)

  • SRettG_§_5, SRettG_§_12, SRettG_§_16 Abs.4, SRettG_§_18 / RettungsbetrV_§_6 Abs.2, RettungsbetrV_§_7 Abs.3 / FEV_§_48

 

Der Systematik des Saarländischen Rettungsdienstgesezes (SRettG) ist zu entnehmen, dass dieses Gesetz zwischen dem Rettungsdienst im institutionellen und funktionalen Sinne einerseits und der Notfallrettung sowie dem Krankentransport durch private Unternehmer andererseits unterscheidet, die nicht am Rettungsdienst beteiligt sein müssen.

 

Ein Privatunternehmen, das die nach § 12 SRettG erforderliche Genehmigung zum (qualifizierten) Krankentransport erhielt, wurde dadurch nicht zu einem nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst im Sinne von § 48 Abs.2 Nr.3 FEV.

 

Die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers eines Krankentransportunternehmens kann sich daraus ergeben, dass Krankentransportwagenfahrer ohne Ortskundennachweis eingesetzt werden, obwohl die Stadt, in der sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet, über mehr als 50.000 Einwohner verfügt (§ 48 Abs.4 Nr.7 FEV in Verbindung mit §§ 16 Abs.4 Nr.3 SRettG, 6 Abs.2 RettungsbetrV), und er es unterlassen hat, Personaländerungen anzuzeigen (§ 7 Abs.3 RettungsbetrV).

§§§


99.155 Begründungsmangel
 
  • OVG Saarl, B, 14.07.99, - 9_Q_72/98 -

  • SKZ_00,107/74 (L)

  • AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3 / VwGO_§_138 Nr.6 VwGO

 

Eine Entscheidung deren Begründung - hier konkret zum Fehlen einer inländischen Fluchtalternative - im wesentlichen in einer Bezugnahme auf eine andere Entscheidung sowie dem Hinweis besteht, im zu entscheidenden Fall gelte nichts anderes, ist nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 138 Nr.6 VwGO, wenn die Sachverhalte in beiden Fallgestaltungen nicht gleich gelagert sind, auch ansonsten keine eine gleiche Sachbehandlung rechtfertigende Verbindung erkennbar und die Entscheidung des Gerichts daher völlig unverständlich ist.

§§§


99.156 Anbau
 
  • OVG Saarl, B, 16.07.99, - 2_Q_22/99 -

  • SKZ_00,100/45 (L)

  • (74/80) LBO_§_7 Abs.2 Satz 3, (96) LBO_§_6 Abs.1 Satz

 

Zum Begriff des "Anbaus" im Verständnis von § 7 Abs.2 Satz 3 LBO 1974.

§§§


99.157 Beteiligtenvorbringen
 
  • OVG Saarl, B, 16.07.99, - 2_Q_22/99 -

  • SKZ_00,94/01 (L)

  • VwGO_§_121 Nr.1, VwGO_§_124 Abs.2 Nr.5 / GG_Art.103 Abs.1 GG

 

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Da das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, kann sich Gegenteiliges nur aus besonderen Umständen ergeben (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27.05.1998, NVwZ-RR 1999,217, mwN).

 

Zur Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteils, mit dem die Anfechtungsklage eines Bauherrn gegen eine von einem Nachbarn erwirkte Beseitigungsanordnung abgewiesen wurde.

§§§


99.158 Erschließungsbeitrag
 
  • OVG Saarl, B, 21.07.99, - 1_Q_36/99 -

  • SKZ_00,106/67 (L)

  • BauGB_§_127 BauGB

 

Ein Stadtratsbeschluss mit dem Inhalt, für alle Grundstücke, für die vor einem bestimmten Stichtag - hier dem 27.3.1963 - ein Bauantrag eingereicht worden war, würden keine Erschließungsbeiträge erhoben, verstößt gegen die in § 127 BauGB verankerte Beitragserhebungspflicht und ist daher nichtig.

§§§


99.159 Ausländischer Ehegatte
 
  • OVG Saarl, B, 22.07.99, - 3_V_10/99 -

  • SKZ_00,107/76 (L)

  • AuslG_§_19, Ausl_§_24, AuslG_§_25 AuslG

 

Der § 25 Abs.3 Satz 1 AuslG gewährt dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen lediglich einen Regelanspruch auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter den dort genannten Voraussetzungen, bei Vorliegen eines atypischen Sachverhalts besteht dieser Anspruch nicht.

 

Eine unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.3 Satz 2 iVm Abs.2 AuslG kommt nur in Betracht, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 AuslG im übrigen erfüllt sind; insoweit kann lediglich von den Erfordernissen einer Arbeitsberechtigung und des Besitzes der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit nötigen Erlaubnisse im Sinne des § 24 Abs.1 Nr.2 und 3 AuslG sowie der anderweitigen Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne des § 24 Abs.2 Nr.1 AuslG abgesehen werden.

 

Zum Begriff der außergewöhnlichen Härte gemäß § 19 Abs.1 Nr.2 AuslG.

§§§


99.160 Kompetenzstreit-Personalrat
 
  • OVG Saarl, B, 23.07.99, - 5_W_2/99 -

  • SKZ_00,100/39 (L)

  • SPersVG_§_113 Abs.2 / ArbGG_§_85 Abs.2

 

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die bei einem Kompetenzstreit zwischen "Hauptpersonalrat" und Stufenvertretung ausschließlich der Durchsetzung der vom "Hauptpersonalrat" beanspruchten Alleinzuständigkeit dienen soll, besteht kein Sicherungsbedürfnis.

§§§


99.161 Bauscheingebühren
 
  • OVG Saarl, B, 28.07.99, - 2_Q_14/99 -

  • SKZ_00,117/131 (L)

  • SGebG_§_1, SGebG_§_7, SGebG_§_8, SGebG_§_12, SGebG_§_13 SGebG / BauGB_§_31

 

Die landesrechtliche Regelung für die Berechnung der Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung nach dem auf Grund jährlich vom Ministerium für Umwelt festgesetzter Rohbauraummeterpreise ermittelten Rohbauwert des Vorhabens (hier noch Gebührenstelle Nr.103.1.2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses AGV - alte Fassung) unterliegt am gebührenrechtlichen Maßstab des § 8 SGebG (Wertgebühren) wie auch am Maßstab höherrangigen Rechts keinen Bedenken.

 

Dem Umstand nach den Behauptungen des Bauherrn tatsächlich im Einzelfall geringerer Rohbaukosten oder dem Einwand vergleichsweise günstigerer Regelungen in anderen Bundesländern (hier Baden-Württemberg) kommt dabei keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

 

Zur Festsetzung einer Gebühr für die Erteilung einer Befreiung von "sonstigen" Festsetzungen eines Bebauungsplanes (Gebührenstelle Nr.103.20.1.4 AGV alte Fassung).

§§§


99.162 Berufungszulassung
 
  • OVG Saarl, B, 28.07.99, - 2_Q_14/99 -

  • SKZ_00,96/14 (L)

  • VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1

 

Die Zulassung der Berufung rechtfertigende "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs.2 Nr.1 VwGO) sind zu bejahen, wenn auf Grund des den Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Zulassungsverfahren begrenzenden Vorbringens des Rechtsmittelführers eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sich das erstinstanzliche Urteil nicht nur in einzelnen Begründungselementen, sondern in seinem Ergebnis als fehlerhaft erweist.

§§§


99.163 Prüfingenieure-Gebühr
 
  • OVG Saarl, B, 30.07.99, - 2_Q_15/99 -

  • SKZ_00,117/132 (L)

  • VwGO_§_86 / SGebG_§_2, SGebG_§_13 / (89) PrüfVergVO_§_1, PrüfVergVO_§_12, PrüfVergVO_§_13, PrüfVergVO_§_14

 

Bei den von der Bauaufsichtsbehörde auf Grund der Beauftragung mit der bautechnischen Prüfung und Überwachung eines Vorhabens an einen Prüfingenieur zu zahlenden Vergütungsleistungen handelt es sich um besondere Auslagen im Sinne des § 2 Abs.2 lit.e SGebG, die vom Kostenschuldner neben der Gebühr für die Erteilung der Baugenehmigung zu erstatten sind.

 

Die Zugrundelegung eines entsprechend der Vorgabe des § 13 PrüfVergVO 1989 nach landesdurchschnittlichen Baustoffpreisen und Löhnen anstatt nach tatsächlichen Rohbaukosten ermittelten Rohbauwertes bei der Ermittlung der Höhe der Vergütung begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

 

Im Falle der Veränderung des Prüfgegenstandes (hier wiederholte Änderung des Vorhabens mit entsprechender Erteilung von Nachtragsbaugenehmigungen) ist es nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der Vergütung im Vergleich zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrags höhere landesdurchschnittliche Rohbauraummeterpreise nach einer entsprechend modifizierten Festsetzung des Ministeriums für Umwelt zugrunde gelegt werden.

 

Die Möglichkeit zur nachträglichen, vom Prüfauftrag abweichenden Einstufung des Vorhabens in eine höhere Bauwerksklasse im Sinne der Anlage 1 zur PrüfVergVO 1989 wird nicht durch die Erteilung von der ursprünglich niedrigeren Einstufung ausgehender "Vorschussrechnungen" des Prüfingenieurs ausgeschlossen. Diese begründen insbesondere insoweit keinen Vertrauensschutz zugunsten des Bauherrn (Kostenschuldners).

§§§


99.164 Tatsachenermittlung
 
  • OVG Saarl, B, 30.07.99, - 2_Q_15/99 -

  • SKZ_00,96/15 (L)

  • VwGO_§_86, VwGO_§_124 Abs.2 Nr.5

 

Sieht ein anwaltlich vertretener Beteiligter in gerichtlichen Verfahren von der förmlichen Beantragung zur Einholung einer von ihm für geboten erachteten Tatsachenermittlung ab, so kann er das Unterbleiben der Beweisaufnahme im anschließenden Berufungszulassungsverfahren nicht mit Erfolg unter Hinweis auf eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 VwGO) rügen. Die Aufklärungsrüge kann in diesen Fällen nicht dazu dienen, solche Beweisanträge zu ersetzen, die der Beteiligte zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat.

§§§


99.165 Rumänien
 
  • OVG Saarl, U, 30.07.99, - 9_R_5/96 -

  • SKZ_00,107/77 (L)

  • GG_Art.16a / AuslG_§_51 Abs.1 / rumStGB_Art. 332 Abs.1

 

Rumänische Staatsangehörige ungarischer Volkszugehörigkeit unterliegen in Rumänien keiner gruppengerichteten Verfolgung in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit.

 

Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei einer Bestrafung wegen Desertion nach Art. 332 Abs.1 rum.StGB ungarischen Volkszugehörigen eine wesentlich höhere Bestrafung als rumänischen Volkszugehörigen droht.

 

Nach dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats finden in Rumänien in der Polizeihaft Folterungen unterschiedslos zur Erzwingung von Aussagen bei Verdacht von politischen und nichtpolitischen Straftaten statt.

§§§


99.166 Rechtliches Gehör
 
  • OVG Saarl, B, 02.08.99, - 1_Q_123/98 -

  • SKZ_00,108/78 (L)

  • AsylVfG_§_78 / VwGO_§_138 Nr.3 / GG_Art.103 Abs.1

 

Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art.103 Abs.1 GG), dessen Nichtbeachtung einen Verfahrensfehler gemäß § 78 Abs.3 Nr.2 AsylVfG in Verbindung mit § 138 Nr.3 VwGO bedingt, kann verletzt sein, wenn das Gericht angebotene Beweise nicht erhoben hat.

 

Wird in der mündlichen Verhandlung kein förmlicher Beweisantrag gestellt, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs mit Blick auf § 138 Nr.3 VwGO nach überwiegender Meinung in aller Regel selbst dann nicht tangiert, wenn das Gericht es versäumt hat, mögliche, unter Umständen sogar sich aufdrängende Beweise zu erheben.

§§§


99.167 Kroatien
 
  • OVG Saarl, B, 06.08.99, - 3_Q_10/98 -

  • SKZ_00,108/81 (L)

  • GG_Art.16a GG / AuslG_§_51, AuslG_§_53

 

Zur allgemeinen politischen Lage in Kroatien und zur Frage medizinischer Behandlungsmöglichkeiten.

 

Nach der Auskunftslage findet eine asylrelevante Bestrafung von Wehrpflichtdelikten nach Erlass des Amnestigesetzes vom 29.9.1996 nicht statt.

§§§


99.168 Namensstempel
 
  • OVG Saarl, B, 06.08.99, - 3_Q_125/99 -

  • SKZ_00,94/02 (L)

  • VwGO_§_67, VwGO_§_81, VwGO_§_125 VwGO

 

Die Einreichung einer abschließend lediglich mit dem Namensstempel eines Rechtsanwalts versehenen Antragsschrift bietet bei Fehlen sonstiger Umstände keine ausreichende Gewähr dafür, dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt, und genügt daher nicht dem auch für das Berufungszulassungsverfahren geltenden gesetzlichen Schriftformerfordernis.

§§§


99.169 BRJ-Kosovo
 
  • OVG Saarl, B, 06.08.99, - 3_Q_125/99 -

  • SKZ_00,108/79 (L)

  • GG_Art.16a / AuslG_§_51 Abs.1 / AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.1

 

Nach dem im Gefolge des Militärabkommens zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und dem Nordatlantischen Bündnis (NATO) am 3.6.1999 sowie der Resolution des Weltsicherheitsrates (UNO) vom 10.6.1999 erfolgten Rückzug serbischer Einheiten aus dem Kosovo und dem Einmarsch der internationalen Friedenstruppe kann von einer staatlichen Machtausübung durch jugoslawische staatliche Stellen in der Provinz nicht mehr ausgegangen werden. Eine aktuelle Gefahr politischer Verfolgung ethnischer Albaner in der Provinz besteht daher derzeit und auf absehbare Zukunft ungeachtet der künftigen völkerrechtlichen Situation nicht mehr.

 

Ein Verweis des Antragstellers (Berufungszulassung) auf die unter Umständen eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigenden anderen tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland (hier die Zeit des Nato-Bombardements in der Bundesrepublik Jugoslawien) rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs.3 Nr.1 AsylVfG), da es hierauf mit Blick auf § 77 Abs.1 AsvIVfG in dem angestrebten Rechtsmittelverfahren nicht ankäme und von daher eine Klärung dieser "Grundsatzfrage" in diesem nicht (mehr) erwartet werden kann.

§§§


99.170 Wirtschaftsgemeinschaft
 
  • OVG Saarl, B, 09.08.99, - 3_V_13/99 -

  • SKZ_00,100/43 (L)

  • BSHG_§_122 BSHG

 

Die Beibehaltung getrennter Wohnungen schließt da Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht aus wenn gewichtige Indizien für einen gemeinsame Lebensmittelpunkt in einer der beiden Wohnungen sprechen.

§§§


99.171 Gerichtlicher Vergleich
 
  • OVG Saarl, U, 12.08.99, - 1_S_ 1/98 -

  • SKZ_00,94/04 (L)

  • VwGO_§_VwGO

 

Zur Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums eines Beteiligten.

§§§


99.172 Klage auf Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, B, 12.08.99, - 2_Y_4/99 -

  • SKZ_00,118/133 (L)

  • GKG_§_13

 

In Verfahren, in denen die Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb begehrt wird, ist das für die Streitwertbestimmung maßgebliche Klägerinteresse in aller Regel mit einem Betrag von 200,- DM je Quadratmeter Verkaufsfläche bedeutungsangemessen bewertet.

§§§


99.173 Kroatien
 
  • OVG Saarl, B, 12.08.99, - 3_Q_133/98 - -

  • SKZ_00,108/782 (L)

  • GG_Art.16a / AuslG_§_51 Abs.1

 

In Kroatien haben Rückkehrer serbischer Volkszugehörigkeit weder unmittelbare noch mittelbare asylrelevante Verfolgung in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit zu befürchten.

§§§


99.174 Parken vor Ausfahrt
 
  • VG Saarl, U, 12.08.99, - 6_K_44/98 -

  • ZfS_00,275 -76

  • StVO_§_12 Abs.3 Nr.4 / StGB_§_240 / SPolG_§_8 Abs.1

 

LB 1) Ein Verstoß gegen § 12 Abs.3 Nr.4 StVO liegt nicht vor, wenn ein Grundstückseigentümer vor seiner Ausfahrt auf einer Teilfläche seines Grundstücks, die unmittelbar an den Gehweg einer öffentlichen Straße angrenzt, das Abstellen von Kraftfahrzeugen zuläßt und damit einen öffentlichen Verkehr eröffnet.

 

LB 2) Der Rechtsschutz obliegt bei Rechtspositionen, die ihre Grundlage ausschließlich in der Privatrechtsordnung haben nach dem Grundsatz der Subsidiarität primär der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den ihnen zugeordneten Zwangsvollstreckungsorganen (vgl OVG des Saarlandes, U 06.05.93 - 1_R_106/90 - ZfS_93,250 = SörS Nr 93.079 ).

 

LB 3) Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt allerdings dann nicht, wenn es um den Schutz privater Rechte geht, die auch im öffentlichen Recht in Form von Gebots- und Verbotstatbeständen abgesichert sind. Solche Regelungen stellen die Straftatbestände des StGB dar.

 

LB 4) Ist insoweit ein objektiv der Nötigungstatbestand des § 240 StGB erfüllt, reicht das alleine noch nicht aus, sondern zusätzlich muß der Verdacht einer sozial verwerflichen Verhaltensweise iSd § 240 Abs.2 StGB gegeben sein.

 

LB 5) Ob eine sich objektiv als Nötigungshandlung darstellende Verhaltensweise als sozial unschädlich und damit nicht verwerflich iSd § 240 Abs.2 StGB zu werten ist, erfordert eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls.

§§§


99.175 Syrien-Jeziden
 
  • OVG Saarl, B, 13.08.99, - 3_Q_32/98 -

  • SKZ_00,108/83 (L)

  • AsylVfG_§_26 /

 

Heiraten Jeziden in Syrien und wird sodann die Ehefrau - allein - bei ihrem Türkeiaufenthalt als Jezidin politisch verfolgt, so kommt dies dem Ehemann nicht in der Form eines Anspruchs auf Familienasyl zugute, wenn er unverfolgt unmittelbar aus Syrien nach Deutschland ausreist.

§§§


99.176 Leistungsbewertung-Schüler
 
  • OVG Saarl, B, 13.08.99, - 3_V_14/99 -

  • SKZ_00,116/123 (L)

  • (96) OberstufenVP_§_12 Oberstufen VP

 

Der Hinweis einer Fachlehrerin in der Konferenz auf eine Nichtwertung eines Täuschungsversuchs in einer positiv beurteilten schriftlichen Arbeit ist keine sachfremde Erwägung, sondern soll im konkreten Zusammenhang eine wohlwollende Behandlung darlegen.

§§§


99.177 Berufungszulassung
 
  • OVG Saarl, B, 16.08.99, - 2_Q_31/99 -

  • SKZ_00,97/19 (L)

  • VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1

 

Die gerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren hinsichtlich des Vorliegens "ernstlicher Zweifel" an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs.2 Nr.1 VwGO) beschränkt sich auf die insoweit vom Antragsteller geltend gemachten Gesichtspunkte.

§§§


99.178 Bauabnahmebescheinigung
 
  • OVG Saarl, B, 16.08.99, - 2_Q_31/99 -

  • SKZ_00,101/50 (L)

  • (74/80) LBO_§_107, (96) LBO_§_88

 

Im Rahmen der Bauüberwachung nach § 107 LBO 1974/80 von der Bauaufsichtsbehörde erteilten Abnahmebescheinigungen kam hinsichtlich vom Inhalt der der Realisierung des Bauvorhabens zugrunde liegenden Baugenehmigung abweichend ausgeführten Bauteilen keinerlei legalisierende oder "vertrauensbildende" Wirkung zu. Bei den über eine solche Abnahme ausgestellten Bescheinigungen (§ 107 Abs.7 LBO 1974/80) handelte es sich vielmehr lediglich um feststellende Verwaltungsakte des Inhalts, dass die Baubehörde die fertiggestellte Anlage besichtigt und dass sie keine oder gegebenenfalls welche Abweichungen von den genehmigten Bauvorlagen sie festgestellt hat; sie garantierten dem Bauherrn hingegen nicht etwa rechtsverbindlich die - auch rechtliche - Mängelfreiheit des besichtigten Bauwerks und aus ihnen ließ sich insbesondere keine "Heilung" etwaiger baurechtswidriger Zustände herleiten. Auch nach erfolgter Abnahme oder Beanstandungen können daher bauaufsichtsbehördliche Anordnungen erlassen werden, um übersehene oder sonst nicht beanstandete genehmigungsabweichende Verstöße gegen das materielle Baurecht zu beseitigen.

§§§


99.179 Erledigungserklärung
 
  • OVG Saarl, B, 17.08.99, - 2_W_5/99 - -

  • SKZ_00,94/03 (L)

  • VwGO_§_161 VwGO / ZPO_§_575 ZPO

 

Das Verwaltungsgericht ist gehindert, über einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn der Antragsteller zuvor in einem an das Gericht adressierten Schriftsatz das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt hat. Das gilt auch dann, wenn diese Erledigungserklärung in einem Schriftsatz abgegeben wird, in dem die Zulassung der Beschwerde gegen einen Teilbeschluss beantragt wird, mit dem das Verwaltungsgericht über einen anderen Verfahrensteil entschieden hatte.

 

Es kann gegen das Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung verstoßen, auf die Ankündigung des Antragstellers, er werde sein Begehren in der Hauptsache für erledigt erklären, gleichsam postwendend über das eindeutig erledigte Begehren zu entscheiden und den Antrag im Ergebnis mangels Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen.

§§§


99.180 Beseitigungsverfügung
 
  • OVG Saarl, B, 17.08.99, - 2_Y_8/99 -

  • SKZ_00,119/139 (L)

  • GKG_§_13

 

Wird das Interesse des Klägers, eine bereits weitgehend ausgeführte bauliche Anlage nicht beseitigen zu müssen, schon bei der Bemessung des Streitwertes für die Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der nachträglichen Baugenehmigung für das Vorhaben berücksichtigt, so besteht kein Grund, dieses Interesse nochmals in Ansatz zu bringen, wenn in demselben Verfahren eine mit der Genehmigungsversagung ergangene Beseitigungsanordnung und eine Baueinstellungsverfügung angefochten werden.

§§§


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§§§