UStG   (7)  
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 Anlage 2 (F) 

Anlage 2
(zu § 12 Abs.2 Nr.1+2)



Liste
der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (9)

Lfd. Nr.

Warenbezeichnung

 

Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)

1

Lebende Tiere, und zwar

  
 

a) Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde,

 

aus Position 0101

 

b) Maultiere und Maulesel,

 

aus Position 0101

 

c) Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere,

 

aus Position 0102

 

d) Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere,

 

aus Position 0103

 

e) Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere,

 

aus Position 0104

 

f) Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere,

 

aus Position 0104

 

g) Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner),

 

Position 0105

 

h) Hauskaninchen,

 

aus Position 0106

 

i) Haustauben,

 

aus Position 0106

 

j) Bienen,

 

aus Position 0106

 

k) ausgebildete Blindenführhunde

 

aus Position 0106

2

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse

 

Kapitel 2

3

Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken

 

aus Kapitel 3

4

Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honig

 

aus Kapitel 4

5

Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar

   
 

a) Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel,

 

aus Position 0504 00 00

 

b) (weggefallen)

   
 

c) rohe Knochen

 

aus Position 0506

6

Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln

 

Position 0601

7

Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln, Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmyzel

 

Position 0602

8

Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

 

aus Position 0603

9

Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

 

aus Position 0604

10

Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar

   
 

a) Kartoffeln, frisch oder gekühlt,

 

Position 0701

 

b) Tomaten, frisch oder gekühlt,

 

Position 0702 00 00

 

c) Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt,

 

Position 0703

 

d) Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,

 

Position 0704

 

e) Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt,

 

Position 0705

 

f) Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,

 

Position 0706

 

g) Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt,

 

Position 0707 00 00

 

h) Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,

 

Position 0708

 

i) anderes Gemüse, frisch oder gekühlt,

 

Position 0709

 

j) Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,

 

Position 0710

 

k) Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (zB durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet,

 

Position 0711

 

l) Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,

 

Position 0712

 

m) getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,

 

Position 0713

 

n) Topinambur

 

aus Position 0714

11

Genießbare Früchte und Nüsse

 

Positionen 0801 bis 08.13

12

Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

 

Kapitel 9

13

Getreide

 

Kapitel 10

14

Müllereierzeugnisse, und zwar

   
 

a) Mehl von Getreide,

 

Positionen 1101 00 und 1102

 

b) Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide,

 

Position 1103

 

c) Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen

 

Position 1104

15

Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln

 

Position 1105

16

Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von genießbaren Früchten

 

aus Position 1106

17

Stärke

 

aus Position 1108

18

Ölsamen und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervon

 

Positionen 1201 00 bis 1208

19

Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

 

Position 1209

20

(weggefallen)

   

21

Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Haustee

 

aus Position 1211

22

Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohr

 

aus Position 1212

23

Stroh und Spreu von Getreide sowie verschiedene zur Fütterung verwendete Pflanzen

 

Positionen 1213 00 und 1214

24

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate

 

Unterposition 1302.20

25

(weggefallen)

   
 

26

Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwar

   
 

a) Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett,

 

aus Position 1501

 

b) Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen,

 

aus Position 1502

 

c) Oleomargarin,

 

aus Position 1503

 

d) fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert,

 

aus Positionen 1507 bis 1515

 

e) tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog Opalwachs),

 

aus Position 1516

 

f) Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöle

 

aus Position 1517

27

(weggefallen)

   

28

Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken

 

aus Kapitel 16

29

Zucker und Zuckerwaren

 

Kapitel 17

30

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

 

Positionen 1805 00 00 und 1806

31

Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren

 

Kapitel 19

32

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte

 

Positionen 2001 bis 2008

33

Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

 

Kapitel 21

34

Wasser, ausgenommen
- Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird,
Wasser, ausgenommen
- Heilwasser und
- Wasserdampf

 

aus Unterposition 2201 90 00

35

Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (zB Molke) von mindestens 75 vom Hundert des Fertigerzeugnisses

 

aus Position 2202

36

Speiseessig

 

Position 2209 00

37

Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

 

Kapitel 23

38

(weggefallen)

   

39

Speisesalz, nicht in wäßriger Lösung

 

aus Position 2501 00

40

a) Handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate,

 

Unterposition 2836 99 17 (10)

 

b) Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)

 

Unterposition 2836 30 00

41

D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen Salzen

 

Unterpositionen 2905 44 und 2106 90

42

Essigsäure

 

Unterposition 2915 21 00

43

Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins

 

aus Unterposition 2925 11 00

44

(weggefallen)

 

 

45

Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel

 

aus Position 3101 00 00

46

Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauch

 

aus Unterposition 3302 10 (2)

47

Gelatine

 

aus Position 3503 00

48

Holz, und zwar

    
 

a) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,

 

Unterposition 4401 10 00

 

b) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt

 

Unterposition 4401 30

49

Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien bzw. Hinweispflichten nach § 15 Abs.1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie der Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen, und zwar

   
 

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowei Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten),

 

aus Positionen 4901, 9705 00 00 und 9706 00 00

 

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),

 

aus Position 4902

 

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder,

 

aus Position 4903 00 00

 

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,

 

aus Position 4904 00 00

 

e) kartographische Erzeugnisse aller Art, (4) einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt,

 

aus Position 4905

 

f) Briefmarken und dergleichen (zB Ersttagsbriefe, Ganzsachen), als Sammlungsstücke

 

aus Positionen 4907 00 und 9704 00 00

50

(weggefallen)

 

 

51

Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte (5), auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung

 

Position 8713

52

Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwar

     
 

a) künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör,

 

aus Unterposition 9021 31 00 (6)

 

b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör,

 

aus Unterposition 9021 10 (7)

 

c) Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör,

 

aus Unterpositionen 9021 21, 9021 29 00 und 9021 39 (8)

 

d) Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und Zubehör

 

Unterpositionen 9021 40 00 und 9021 50 00, aus Unterposition 9021 90

53

Kunstgegenstände, und zwar

    
 

a) Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,

 

Position 9701

 

b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke,

 

Position 9702 00 00

 

c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

 

Position 9703 00 00

54

Sammlungsstücke,

   
 

a) zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art,

 

aus Position 9705 00 00

 

b) von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem Wert,

 

aus Position 9705 00 00

 

c) von münzkundlichem Wert, und zwar

    
 

aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,

 

aus Position 9705 00 00

 

bb) Münzen aus unedlen Metallen,

 

aus Position 9705 00 00

 

cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 vom Hundert des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt

 

aus Positionen 7118, 9705 00 00 und 9706 00 00

 

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