Fussnoten  
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Zu § 2   GOBT
  1. § 2 Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 11.10.06, durch Nr.1 der Bekanntmachung vpm 26.09.06 (BGBl_I_06,2210)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. § 2 Abs.3 wurde neu angefügt, mit Wirkung vom 11.10.06, durch Nr.2 der Bekanntmachung vom 26.09.06 (BGBl_I_06,2210)

§§§



Zu § 36   GOBT
  1. § 36 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 08.12.11, durch Nummer 1 und 2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.11.11 (BGBl_I_11,2454)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 37   GOBT
  1. § 37 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 08.12.11, durch Nummer 1 und 2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.11.11 (BGBl_I_11,2454)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 38   GOBT
  1. § 38 Abs.2 wurde eingefügt und die bisherigen Absätze 2 bis 5 wurden die Absätze 3 bis 6, mit Wirkung vom 25.07.09, durch Buchst.a Nr.1 und 3 der Bekanntmachung vom 06.07.09 (BGBl_I_09,2128)

  2. In § 38 Abs.4 (neuer Abs.5) wurde die Angabe „Absatz 2 Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 3 Satz 2“ ersetzt, mit Wirkung vom 25.07.09, durch Buchst.a Nr.2 der Bekanntmachung vom 06.07.09 (BGBl_I_09,2128)

  3. § 38 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 08.12.11, durch Nummer 1 und 2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.11.11 (BGBl_I_11,2454)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 39   GOBT
  1. § 39 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 08.12.11, durch Nummer 1 und 2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.11.11 (BGBl_I_11,2454)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 62   GOBT
  1. § 62 Abs.1 Satz 3 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 21.08.08, durch Nummer 1 der Bekanntmachung vom 29.07.08 (BGBl_I_08,1712)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 69   GOBT
  1. § 69 Abs.5 Satz 1 und 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 17.05.12. durch Nummer 1-2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 07.05.12 (BGBl_I_12,1119)

    Bisheriger Wortlaut:

§§§



Zu § 70   GOBT
  1. § 70 Abs.4 wurde eingefügt und die bisherigen Absätze 4 bis 7 wurden die Absätze 5 bis 8, mit Wirkung vom 17.05.12. durch Nummer 2 a) und c) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 07.05.12 (BGBl_I_12,1119)

  2. In § 70 Abs.7 wurden die Wörter „Absätze 1 bis 6“ durch die Wörter „Absätze 1 bis 7“ ersetzt, mit Wirkung vom 17.05.12. durch Nummer 2 b) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 07.05.12 (BGBl_I_12,1119)

§§§



Zu § 75   GOBT
  1. In § 75 Abs.2 Buchst.c wurde das Wort „EGVorlagen“ durch das Wort „Unionsdokumente“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 1 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

§§§



Zu § 78   GOBT
  1. § 78 Abs.6 wurde eingefügt, mit Wirkung vom 25.07.09, durch Buchst.b der Bekanntmachung vom 06.07.09 (BGBl_I_09,2128)

§§§



Zu § 80a   GOBT
  1. § 80a wurde eingefügt, mit Wirkung vom 25.07.09, durch Buchst.c der Bekanntmachung vom 06.07.09 (BGBl_I_09,2128)

§§§



Zu § 90   GOBT
  1. Der bisherige Wortlaut des § 90 wurde Abs.1 und Abs.2 wurde angefügt, mit Wirkung vom 23.12.10, durch Nummer 1 und 2 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 17.12.10 (BGBl_I_10,2199)

§§§



Zu § 93   GOBT
  1. § 93 wurde neu gefasst (die bisherigen §§ 93 und 93a wurden durch die §§ 93 bis 93b ersetzt), mit Wirkung vom 21.08.08, durch Nummer 2 der Bekanntmachung vom 29.07.08 (BGBl_I_08,1712)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In der Überschrift des § 93 wurde das Wort „EU-Dokumenten“ durch das Wort „Unionsdokumenten“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 a) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  3. § 93 Abs.3 Satz 1 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 b) aa) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. In § 93 Abs.3 Satz 3 wurden die Wörter „Nicht in der Positivliste genannte Dokumente“ durch die Wörter „Andere Unionsdokumente“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 b) bb) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  5. In § 93 Abs.6 Satz 2 wurden die Wörter „der Anlage 8“ durch die Wörter „des Absatzes 3 Satz 1“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 c) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  6. In § 93 Abs.7 Satz 2 wurde der Satzteil „Unionsdokumente, die nicht einem in der Positivliste (Anlage 8) aufgeführten Dokumententyp entsprechen (Absatz 3 Satz 3),“ durch den Satzteil „Andere als in Absatz 3 Satz 1 aufgeführte Unionsdokumente“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 d) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  7. § 93 Abs.8 wurde angefügt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 2 e) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

§§§



Zu § 93a   GOBT
  1. § 93a wurden neu gefasst, mit Wirkung vom 21.08.08, durch Nummer 2 der Bekanntmachung vom 29.07.08 (BGBl_I_08,1712)

    Bisheriger Wortlaut:

  2. In der Überschrift des § 93a wurde das Wort „EU-Dokumenten“ durch das Wort „Unionsdokumenten“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 3 a) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  3. § 93a Abs.1 Satz 2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 3 b) aa) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

    Bisheriger Wortlaut:

  4. § 93a Abs.1 Satz 4 wurde angefügt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 3 b) bb) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

  5. § 93a Abs.4 wurde eingefügt und die bisherigen Absätze 4 und 5 wurden die Absätze 5 und 6, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 3 c) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

§§§



Zu § 93b   GOBT
  1. § 93b wurde neu eingefügt, mit Wirkung vom 21.08.08, durch Nummer 2 der Bekanntmachung vom 29.07.08 (BGBl_I_08,1712)

  2. § 93a Abs.2 wurde neu gefasst, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 4 a) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

    Bisheriger Wortlaut:

  3. In § 93a Abs.4 Satz 1 wurde die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 4 b) der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

§§§



Zu § 93c   GOBT
  1. § 93c wurde eingefügt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 5 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

§§§



Zu § 93d   GOBT
  1. § 93d wurde eingefügt, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 5 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

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Zu Anlage 8   GOBT
  1. Die Anlage 8 wurde der Geschäftsordnung angefügt, mit Wirkung vom 21.08.08, durch Nummer 3 der Bekanntmachung vom 29.07.08 (BGBl_I_08,1712)

  2. Anlage 8 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 30.07.10, durch Nummer 6 der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 16.07.10 (BGBl_I_10,1041)

    Bisheriger Wortlaut:

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