RsprS | zu §§ 6 | LBO |
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Bezugsmaßstab für die einzelfallbezogen vorzunehmende und am "üblichen" Erscheinungsbild der zu § 6 Abs.6 LBO 1996 beispielhaft aufgeführten Anlagen zu orientierende Beurteilung, ob ein abstandsflächenrechtlich privilegierter untergeordneter Gebäudeteil vorliegt, ist nicht die gesamte "Baumasse" des Gebäudes, sondern die Außenwand, vor die das Bauteil "vortritt". Neben diesem quantitativen Aspekt muß zusätzlich auch eine funktionale Unterordnung vorliegen. Der Vorschrift des § 6 Abs.6 LBO 1996 kann keine Privilegierung solcher untergeordneter Gebäudeteile dahingehend entnommen werden, daß diese zu von ihnen betrachtet seitlichen Grundstücksgrenzen keine Abstände einhalten müssen. (vgl OVG Saarl, E, 14.02.00, - 2_Q_42/00 - Gebäudeteil-untergeordnete - J-CD-VwR = SörS-Nr.00.042)
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