Anmerkungen zur LBO (Teil 2)

 

( § 6 - § 14)

 

 

 

[ Teil 1 ]

 

 

 

[ Teil 3]

 

Anmerkungen zu § 5 LBO

 

Motive zu § 5

 

In ihrem Regelungsgehalt wurde diese Vorschrift in Absatz 3 und 5 lediglich erweitert. Die bisherige Rechtsprechung zu § 5 ist nicht überholt. (vgl Rspr-Hinweise zu § 5 LBO Rn-48 bis Rn-60

 

Tx-2

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 6 LBO

 

Motive zu § 6

1

Die Vorschrift baut weitgehend auf der bisherigen Regelung auf und wurde nur geringfügig geändert bzw erweitert. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Motiven.

 

 

 Tn-14 (98/1)

2

Auf Vorschlag der AKS wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung die Tiefe der Abstandsfläche von 0,8 auf 0,4 reduziert, um größere Verdichtungen zu ermöglichen. Damit ist man dem Beispiel Hessens gefolgt.

 

 

 Tx-60

3

Die bisherige Rechtsprechung behält weitgehend ihre Bedeutung. (vgl Rspr-Hinweise zu § 6 Rn-73 bis Rn-100).

 

 Tn-15 (98/1)

4

Die heute geltende Abstandsflächenregelung löste ab dem 01.05.89 die alte Bauwichregelung ab, bei der neben dem Bauwich zusätzlich die Abstandsflächenverordnung einzuhalten war. Durch die heute geltende Regelung wurden beide Rechtsinstitute zu einem zusammengefaßt. Zur Beurteilung der Rechtslage vor dem 01.05.89 ist die frühere Rechtsprechung des OVG zum Bauwich noch von Bedeutung. (vgl Rspr-Hinweise zu § 6 Rn-61 bis Rn-72).

 

 Tn-16 (98/1)

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 7 LBO

 

 

 

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde der Empfehlung der AKS , die Abstandsflächenregelung zu vereinfachen gefolgt und das Schmalseitenprivileg (bisheriger Absatz 1) gestrichen.

 

 Tx-101

 

 

 

 

 

Darüberhinaus wurde § 7 in verschiedenen Einzelpunkten geändert bzw. ergänzt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Änderungssynopse des Buches und den Motiven. Es muß deshalb in jedem Einzelfall überprüft werden, ob die Rechtsprechung nicht überholt ist. (vgl Rspr-Hinweise zu § 7 Rn-102 bis Rn-120).

 

 Tn-17 (98/1)

 

Motive zu § 7

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 8 LBO

 

 

 

Da § 8 LBO unverändert geblieben ist, gilt die bisherige Rechtsprechung weiter (vgl. Rspr-Hinweise Rn-121 und Rn-122)

 

 Tn-18 (98/1)

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 9 LBO

 

 

 

Auch diese Vorschrift gilt unverändert weiter. (vgl. Rspr-Hinweise zu § 9 Rn-123 bis Rn-125)

 

 Tn-19 (98/1)

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 10 LBO

 

 

 

§ 10 LBO in der vorliegenden Form gilt seit dem 01.05.1989 und wurde nur unwesentlich geändert, wie aus den Motiven hervorgeht. Der Rechtsprechungshinweis Rn-129 behält seine Bedeutung. Zur Vorgängerregelung vgl. Rn-127 und Rn-128.

 

 Tn-20 (98/1)

Motive zu § 10

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 11 LBO

 

 

 

Diese Vorschrift entspricht weitgehend dem bisherigen Recht. Sie wurde ergänzt um die Regelungen über Kleinkinderpspielplätze, die sich bisher im Spielplatzgesetz befunden haben. Die Details ergeben sich aus der Synopse und den Motiven. Rspr-Hinweise siehe Rn-130 bis Rn-134.

 

 Tn-21 (98/1)

 

Motive zu § 11

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen zu § 12 LBO

Anmerkungen zu § 13 LBO

 

 

 

Beide Vorschriften wurden im wesentlichen nicht geändert und sind wenig konfliktträchtig. Rechtsprechung zu diesen Vorschriften ist keine bekannt.

 

 Tn-22 (98/1)

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

Anmerkungen zu § 14 LBO

 

 

 

Beide Vorschriften wurden nicht geändert und und nur unwesentlich erweitert. Rechtsprechung ist keine bekannt.

 

 Tn-23 (98/1)

Motive zu § 14

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

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