EnEV (2) | Anhang 1 | |
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Anhang 1 | (zu § 3) |
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Anforderungen
an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen
Höchstwerte des Jahres - Primärenergiebedarfs und desspezifischen Transmissionswärmeverlusts (zu § 3 Abs.1) | |
Tabelle der Höchstwerte |
Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und des auf das beheizte Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve
Ver- hältnis A/Ve | Jahres-Primärenergiebedarf | Spezifischer, auf die wärme- | |||
Qp'' in | Qp'in |
HT'in W/(m2 · K) | |||
Wohngebäude |
Wohnge- | andere | Nichtwohn- | Nichtwohn- | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
≤ 0,2 | 66,00 + 2600/(100 + AN) | 88,00 | 14,72 | 1,05 | 1,55 |
0,3 | 73,53 + 2600/(100 + AN) | 95,53 | 17,13 | 0,80 | 1,15 |
0,4 | 81,06 + 2600/(100 + AN) | 103,06 | 19,54 | 0,68 | 0,95 |
0,5 | 88,58 + 2600/(100 + AN) | 110,58 | 21,95 | 0,60 | 0,83 |
0,6 | 96,11 + 2600/(100 + AN) | 118,11 | 24,36 | 0,55 | 0,75 |
0,7 | 103,64 + 2600/(100 + AN) | 125,64 | 26,77 | 0,51 | 0,69 |
0,8 | 111,17 + 2600/(100 + AN) | 133,17 | 29,18 | 0,49 | 0,65 |
0,9 | 118,70 + 2600/(100 + AN) | 140,70 | 31,59 | 0,47 | 0,62 |
1,0 | 126,23 + 2600/(100 + AN) | 148,23 | 34,00 | 0,45 | 0,59 |
≥ 1,05 | 130,00 + 2600/(100 + AN) | 152,00 | 35,21 | 0,44 | 0,58 |
1.2 | Zwischenwerte zu Tabelle 1 | ||
| Zwischenwerte zu den in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind nach folgenden Gleichungen zu ermitteln: | ||
Spalte 2 Qp´´ | = 50,94 + 75,29 · A/Ve+ 2600/(100+AN) | in kWh/(m2 · a) | |
Spalte 3 Qp´´ | = 72,94 + 75,29 · A/Ve | in kWh/(m2 · a) | |
Spalte 4 Qp´ | = 9,9 + 24,1 · A/Ve | in kWh/(m3 · a) | |
Spalte 5 HT´ | = 0,3 + 0,15/(A/Ve) | in W/(m2 · K) | |
Spalte 6 HT´ | = 0,35 + 0,24/(A/Ve) | in W/(m2 · K) |
1.3 | Definition der Bezugsgrößen
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Die wärmeübertragende Umfassungsfläche A eines Gebäudes in m2 ist nach Anhang B der DIN EN ISO 13789 : 1999-10, Fall „Außenabmessung“*), zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind
die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone. Außerdem ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche A so festzulegen, dass ein in DIN EN 832 : 2003-06 (1) beschriebenes Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt.
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Das beheizte Gebäudevolumen Ve in m3 ist das Volumen, das von der nach Nr.1.3.1 ermittelten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.
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Das Verhältnis A/Ve in m–1 ist die errechnete wärmeübertragende Umfassungsfläche nach Nr.1.3.1 bezogen auf
das beheizte Gebäudevolumen nach Nr.1.3.2.
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Die Gebäudenutzfläche AN in m2 wird bei Wohngebäuden wie folgt ermittelt: AN = 0,32 Ve
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Rechenverfahren zur Ermittlung der Werte des zu errichten den Gebäudes (zu § 3 Abs.2 und 4) | |
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs | |
Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp für Gebäude
ist nach DIN EN 832:2003-06 in Verbindung
mit DIN V 4108-6:2003-06 und
DIN V 4701-10:2003-08 zu ermitteln; § 15 Abs.3 bleibt unberührt. Der in diesem
Rechengang zu bestimmende Jahres-Heizwärmebedarf
Qh ist nach dem Monatsbilanzverfahren
nach DIN EN 832:2003-06
mit den in DIN V 4108-6:2003-06 Anhang D
genannten Randbedingungen zu ermitteln.
In DIN V 4108-6:2003-06 angegebene Vereinfachungen
für den Berechnungsgang
nach DIN EN 832:2003-06 dürfen angewandt
werden. Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
sind die methodischen Hinweise
unter Nr.4.1 der DIN V 4701-10:2003-08
zu beachten (1).
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1Bei Gebäuden, die zu 80 vom Hundert oder mehr durch elektrische Speicherheizsysteme beheizt werden,
darf der Primärenergiefaktor bei den Nachweisen nach § 3 Abs.2 für den für Heizung und Lüftung bezogenen
Strom für die Dauer von acht Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung abweichend von der DIN
V 4701-10 : 2003-08 (1) mit 2,0 angesetzt werden. | |
1Werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit Niedertemperaturkesseln ausgestattet, deren Systemtemperatur
55/45 °C überschreitet, erhöht sich bei monolithischer Außenwandkonstruktion der Höchstwert des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs Qp´´ in Tabelle 1 jeweils um 3 vom Hundert. | |
Berücksichtigung der Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden | |
1Bei Wohngebäuden ist der Energiebedarf für Warmwasser in der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
zu berücksichtigen. | |
Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts | |
Der spezifische Transmissionswärmeverlust HT ist nach DIN EN 832 : 2003-06 (1) mit den in DIN V 4108-6 : 2003-06 (1)
Anhang D genannten Randbedingungen zu ermitteln. In DIN V 4108-6 : 2003-06 (1) angegebene Vereinfachungen für den Berechnungsgang nach DIN EN 832 : 2003-06 (1) dürfen angewandt werden.
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Beheiztes Luftvolumen | |
Bei den Berechnungen gemäß Nr.2.1 ist das beheizte Luftvolumen V nach DIN EN 832 : 2003-06 (1) zu ermitteln. Vereinfacht darf es wie folgt berechnet werden: V = 0,76 Ve bei Gebäuden bis zu 3 Vollgeschossen | |
Wärmebrücken | |
Wärmebrücken sind bei der Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs auf eine der folgenden Arten zu berücksichtigen: a) Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten b) bei Anwendung von Planungsbeispielen nach DIN 4108
Beiblatt 2:2004-01 (1)
Berücksichtigung durch Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten c) durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 4108-6 : 2003-06 (1) in Verbindung mit weiteren anerkannten Regeln der Technik. | |
Ermittlung der solaren Wärmegewinne bei Fertighäusern und vergleichbaren Gebäuden | |
Werden Gebäude nach Plänen errichtet, die für mehrere Gebäude an verschiedenen Standorten erstellt worden
sind, dürfen bei der Berechnung die solaren Gewinne so ermittelt werden, als wären alle Fenster dieser Gebäude nach Osten oder Westen orientiert.
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Aneinander gereihte Bebauung | |
Bei der Berechnung von aneinander gereihten Gebäuden werden Gebäudetrennwände a) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der Werte A und A/Ve nicht berücksichtigt, b) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fnb (1) nach DIN V 4108-6 : 2003-06 (1) gewichtet und c) zwischen Gebäuden mit normalen Innentemperaturen und Gebäuden mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen im Sinne von DIN 4108-2 : 2003-07 (2) bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten mit einem Temperatur-Korrekturfaktor Fu = 0,5 gewichtet. Werden beheizte Teile eines Gebäudes getrennt berechnet, gilt Satz 1 Buchstabe a sinngemäß für die Trennflächen zwischen den Gebäudeteilen. Werden aneinander gereihte Gebäude gleichzeitig erstellt, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen des § 3 wie ein Gebäude behandelt werden. § 13 bleibt unberührt. Ist die Nachbarbebauung bei aneinander gereihter Bebauung nicht gesichert, müssen die Trennwände mindestens den Mindestwärmeschutz nach § 6 Abs.1 aufweisen. | |
Fensterflächenanteil (zu § 3 Abs.2 und 4 und zu Anhang 1 Nr.1) | |
Der Fensterflächenanteil des gesamten Gebäudes f nach § 3 Abs.2 und 4 ist wie folgt zu ermitteln: Aw mit Aw Fläche der Fenster | |
Sommerlicher Wärmeschutz (zu § 3 Abs.4) | |
1Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte nach § 3 Abs.4 sind die in DIN 4108-2 : 2003-07 (1) Abschnitt 8
festgelegten Werte einzuhalten. | |
1Werden Gebäude mit Ausnahme von Wohngebäuden nutzungsbedingt mit Anlagen ausgestattet, die Raumluft
unter Einsatz von Energie kühlen, so dürfen diese Gebäude abweichend von Nr.2.9.1 auch so ausgeführt werden, dass die Kühlleistung bezogen auf das gekühlte Gebäudevolumen nach dem Stand der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. | |
Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs.2) | |
Im Rahmen der Berechnung nach Nr.2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn Die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen oder den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen. Lüftungsanlagen müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben. Es muss sichergestellt sein, dass die aus der Abluft gewonnene Wärme vorrangig vor der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme genutzt wird. | |
Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude (zu § 3 Abs.2 Nr.1) | |
| 1Der Jahres-Primärenergiebedarf ist vereinfacht wie folgt zu ermitteln: Qp = (Qh + Qw) · ep 2aDabei bedeuten Qh der Jahres-Heizwärmebedarf Qw der Zuschlag für Warmwasser nach Nr.2.2 ep die Anlagenaufwandszahl nach DIN V 4701-10 : 2003-08 (1) Nr.4.2.6 in Verbindung mit Anhang C.5 (grafisches
Verfahren); auch die ausführlicheren Rechengänge nach DIN V 4701-10 : 2001-02 dürfen zur Ermittlung von ep angewandt werden; 3Der Einfluss der Wärmebrücken ist durch Anwendung der Planungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2 : 2004-01 (3) zu begrenzen. Die Nr.2.1.2, 2.6 und 2.7 gelten entsprechend. Der Jahres-Heizwärmebedarf ist nach Tabelle 2 und 3 zu ermitteln: |
Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs
Zeile | Zu ermittelnde Größen | Gleichung | Zu verwendende Randbedingung | |
1 | 2 | 3 | ||
1 | Jahres- Heizwärmebedarf Qh | Qh = 66 (HT + HV) – 0,95 (Qs + Qi) | ||
2 | Spezifischer Transmissionswärmeverlust HT | Temperatur-Korrekturfaktoren Fxi nach Tabelle 3 | ||
bezogen auf die | HT | |||
3 | Spezifischer Lüftungs- wärmeverlust HV | HV = 0,19 Ve HV = 0,163 Ve | ohne Dichtheitsprüfung nach Anhang 4 Nr.2 mit Dichtheitsprüfung nach Anhang 4 Nr.2 | |
4 | Solare Gewinne QS | Solare Einstrahlung: Orientierung | | |
Südost bis Südwest Nordwest bis Nordost übrige Richtungen Dachflächenfenster mit Neigungen < 30°3) |
270 kWh/(m2 · a) 100 kWh/(m2 · a) 155 kWh/(m2 · a) 225 kWh/(m2 · a) | |||
Die Fläche der Fenster Ai mit der Orientierung j (Süd, West, Ost, Nord und horizontal) ist nach den lichten Fassadenöffnungsmaßen zu ermitteln. | ||||
5 | Interne Gewinne Qi | Qi = 22 AN | AN: Gebäudenutzfläche nach Nr.1.3.4 |
1) (4) Die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile Ui sind auf der Grundlage der nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerte für Bauprodukte zu ermitteln oder technischen Produkt-Spezifikationen (zB für Dachflächenfenster) zu entnehmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Bei an das Erdreich grenzenden Bauteilen ist der äußere Wärmeübergangswiderstand gleich null zu setzen.
2) (5) Der Gesamtenergiedurchlassgrad gi (für senkrechte Einstrahlung) ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Besondere energiegewinnende Systeme, wie zB Wintergärten oder transparente Wärmedämmung, können im vereinfachten Verfahren keine Berücksichtigung finden.
3) Dachflächenfenster mit Neigungen = 30° sind hinsichtlich der Orientierung wie senkrechte Fenster zu behandeln.
Temperatur-Korrekturfaktoren Fxi
Wärmestrom nach außen über Bauteil i | Temperatur-Korrekturfaktor Fxi |
Außenwand, Fenster | 1,0 |
Dach (als Systemgrenze) | 1,0 |
Oberste Geschossdecke (Dachraum nicht ausgebaut) | 0,8 |
Abseitenwand (Drempelwand) | 0,8 |
Wände und Decken zu unbeheizten Räumen | 0,5 |
Unterer Gebäudeabschluss: – Kellerdecke/-wände zu unbeheiztem Keller – Fußboden auf Erdreich – Flächen des beheizten Kellers gegen Erdreich | 0,6 |
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