1997   (2)  
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97.031 Binnenfischerei, Imkerei
   
    • Bay0bLG, B, 07.04.97, - 3_0b0Wi_17/97 -
    • DÖV_98,128-25 (L)
    • BauGB_§_201; (By) LBO_§_69
 

    Die berufsmäßige Binnenfischerei und in aller Regel die berufsmäßige Imkerei sind keine landwirtschaftlieben Betriebe im Sinne des Art.69 Abs.1 Nr.4 BayBO (im Anschluß an Bay0bLGSt 1976, 138/139).

  

§§§


97.032 Teilungsgenehmigung
   
    • VGH BW, U, 11.04.97, - 5_S_2429195 - -
    • DÖV_98,129-29 (L)
    • BauGB_§_19, BauGB_§_21
 

    Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Abs.1 Nr.1 BauGB, die keine Bindungwirkung nach § 21 Abs.1 BauGB entfaltet, kann vom Nachbarn nicht angefochten werden.

  

§§§


97.033 SB-Warenhaus
   
    • ThürOVG, B, 23.04.97, - 1_EO_241/97 -
    • DÖV_97,791 -94
    • BauGB_§_1, BauGB_§_2; BauNVO_§_11
 

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs.2 BauGB bei der Genehmigung eines großflächigen Einzelhandeltsbetriebs.

  

§§§


97.034 Amtlicher Anzeiger
   
    • BVerwG, U, 23.04.97, - 11_A_7/96 -
    • DVBl_97,1119 -21
    • GG_Art.19; UVP-RL_Art.6; VwVfG_§_73 ff; AEG_§_20
 

    1) Was als ortsübliche Bekanntmachung iSd § 73 Abs.5 Satz 1 VwVfG iV mit § 20 Abs.1 Nr.2 Satz 2 AEG anzusehen ist, ergibt sich primär aus den dafür maßgeblichen Normen des Landes-oder Ortsrechts.

    2) Reicht danach die Veröffentlichung im Bekanntmachungsteil eines von der Gemeinde herausgegebenen Amtlichen Anzeigers aus, so verstößt die sich daraus ergebende Obliegenheit jedes ortsansässigen Grundstückseigentümers, zur Vermeidung der Präklusion sein Grundstück betreffende Bekanntmachung dieser Art zur Kenntnis zu nehmen und erforderlichenfalls fristgerecht Einwendungen zu erheben, nicht gegen Art.19 Abs.4 GG.

    3) Ist die Bekanntmachung der Auslegung des Plans allein im Amtlichen Anzeiger ortsüblich, so verstößt es nicht gegen Art.6 der UVP-RL, wenn sich die Unterrichtung der Öffentlichkeit von dem Projekt auf diese Bekanntmachung und die anschließende Auslegung beschränkt.

    4) Er Einwendungsausschluß nach § 20 Abs.2 Satz 1 AEG ist auch dann nicht verfassungswidrig, wenn er im konkreten Fall zum Ausschuß grundrechtsrelevanter Einwendungen führt.

    5) Aus der UVP-RL ergibt sich nicht, daß im gerichtlichen Verfahren unabhängig von dem in § 20 Abs.2 Satz 1 AEG angeordneten Einwendungsausschluß in der Sache geprüft werden muß, ob ein planfestgestelltes Vorhaben die Gesundheit des Klägers gefährdet.

    6) Maßgeblich für die Begründetheit einer auf § 74 Abs.2 VwVfG gestützten Verpflichtungsklage auf Planergänzung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses.

  

§§§


97.035 Einweggeschirr
   
    • BVerwG, U, 23.04.97, - 11_C_4/96 -
    • DVBl_97,1118 -19
    • GG_Art.72; VwGO_§_113; AbfG_§_1a, AbfG_§_14; VerpackV_§_2
 

    Mit dem AbfG vom 27.08.86 (BGBl I S.1410) und der VerpackV vom 12.06.91 (BGBl I S.1234) hat der Bund die Vermeidung von Verpackungsabfall abschließend geregelt. Nach dieser Regelung, die keinen Raum für landes- oder ortsrechtliche Ergänzungen läßt, war die Verwendung von Einweggeschirr und -besteck nicht verboten. Die Gemeinden waren deshalb nicht befugt, allein zum Zwecke der Abfallvermeidung im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis zu fordern, daß nur Mehrweggeschirr und -besteck verwendet wird.

  

§§§


97.036 Einheitlichkeit der Bebauung
   
    • BVerwG, B, 29.04.97, - 4_B_67/97 -
    • DÖV_97,831 -32
    • BauGB_§_34 Abs.1
 

    1) Auch die Einheitlichkeit einer Bebauung (hier: nach Grundfläche und Höhe der baulichen Anlagen) kann bewirken, daß angrenzende (hier durch einen Bahndamm und eine Straße getrennte) andersartige Bebauung nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs.1 BauGB gehört.

    2) Ob eine Überschreitung des Maßes der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung den für die Frage des Einfügens (§ 34 Abs.1 BauGB) erheblichen Rahmen sprengt, kann nicht allgemein anhand eines prozentualen Maßstabs bestimmt werden.

  

§§§


97.037 Einheitlichkeit der Bebau
   
    • BVerwG, B, 29.04.97, - 4_B_67/97 -
    • NVwZ-RR_98,94 -95
    • BauGB_§_34
 

    1) Auch die Einheitlichkeit einer Bebauung (hier: nach Grundfläche und Höhe der baulichen Anlagen) kann bewirken, daß angrenzende (hier: durch einen Bahndamm und eine Straße getrennte) andersartige Bebauung nicht zur näheren Umgebung iS des § 34 Abs.1 BauGB gehört.

    2) Ob eine Überschreitung des Maßes der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung den für die Frage des Einfügens (§ 34 Abs.1 BauGB) erheblichen Rahmen sprengt, kann nicht allgemein anhand eines prozentualen Maßstabes bestimmt werden.

  

§§§


97.038 Abwägung
   
    • VGH Mannh, U, 13.05.97, - 8_S_2814/96 -
    • NVwZ-RR_98,360
    • BauGB_§_1 Abs.4; VwGO_§_47 Abs.2
 

    1) § 1 Abs.4 BauGB räumt dem von einer Bauleitplanung Betroffener ein subjektives Recht auf eine angemessene Berücksichtigung seiner eigene Belange im Rahmen der Abwägung ein.

    2) Der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens besitzt daher die erforderliche Antragsbefugnis, wenn sein Vorbringen eine Verletzung dieses Rechts als möglich erscheinen läßt.

  

§§§


97.039 Ortsteil
   
    • BVerwG, B, 15.05.97, - 4_B_74/97 -
    • NVwZ-RR_98,156 -57
    • BBauG_§_30, BBauG_§_34; BauGB_§_34 Abs.1, BauGB_§_35 Abs.2, BauGB_§_35 Abs.3
 

    Ein an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzendes unbebautes Grundstück gehört nicht schon deshalb zu diesem Bebauungszusammenhang, weil es mit seiner anderen Seite an eine Gemeindegrenze reicht.

  

§§§


97.040 Fremdenverkehrssatzung
   
    • BVerwG, U, 15.05.97, - 4_C_9/96 - -
    • DÖV_98,128-21 (L)
    • BauGB_§_22)
 

    Die Prägung eines "sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktionen" durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung (§ 22 Abs.2 S.3, Fallgruppe 3, BauGB) wird grundsätzlich nicht dadurch aufgehoben, daß sich in ihm auch Gemeinbedarfsflächen und Flächen öffentlicher Nutzung befinden, die selbst nicht unmittelbar Fremdenverkehrszwecken dienen und auch nicht gegen die Begründung von Rechten nach dem WEG gesichert werden müssen. Solche Flächen müssen nicht aus dem Geltungsbereich einer sich auf das Gebiet erstreckenden Fremdenverkehrssatzung ausgenommen werden.

  

§§§


97.041 Landschaft- und Ortsbild
   
    • BVerwG, U, 15.05.97, - 4_C_23/95 -
    • NVwZ_98,58 -60
    • BauGB_§_29 S.1; BauGB_§_35 Abs.2, BauGB_§_35 Abs.3
 

    In einer nicht förmlich unter Natur- oder Landschaftsschutz gestellten Außenbereichslandschaft stellt dei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der Gemeinde an der Erhaltung eines bestimmten Orts- und Landschaftsbildes (hier: harmonischer Übergang von der Bebauung zur freien Landschaft an einem gut einsehbaren Hang) keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs iS von § 35 Abs.2 BauGB dar, wenn das Bauvorhaben nicht zu einer Verunstaltung des Landschafts- und Ortsbildes führt.

  

§§§


97.042 Planungsingenieur
   
    • BGH, U, 15.05.97, - 1_StR_233/96 -
    • NJW_97,3034 -39 = NStZ_97,540 -542
    • GG_Art.103 Abs.3; StGB_§_11 Abs.1 Nr.2c; StGB_§_334
 

    1) Zur Frage des Strafklageverbrauchs bei Erwähnung des Sachverhalts in einer früheren Anklage.

    2) Der durch privatrechtlichen Vertrag in die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe von Werkleistungen durch eine Gebietskörperschaft eingeschaltete freiberufliche Prüf- und Planungsingenieur ist kein Amtsträger, wenn kein besonderer öffentlich-rechtlicher Bestellungsakt vorliegt. Die Bestellung muß den Betroffenen entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit oder zu einer organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen.

  

§§§


97.043 Bearbeitung verzögerte
   
    • OLG Schle, U, 15.05.97, - 11_U_121/94 -
    • NVwZ-RR_98,6 -7
    • GG_Art.34; BGB_§_839
 

    (LF) Zur Frage, wie lange die Bauordnungsbehörde die Entscheidung über eine Bauvoranfrage "verzögern" darf, um der Gemeinde die Möglichkeit von das Vorhaben verhindernden Umplanungen zu geben.

  

§§§


97.044 Waldbauplätze
   
    • OVG Lüneb, U, 26.05.97, - 1_L_6175/95 -
    • NVwZ-RR_98,161 -62
    • BauGB_§_1 Abs.6
 

    Zu den Anforderungen an die Abwägung bei der Ausweisung von Bauplätzen in einem Wald in Ortsrandlage.

  

§§§


97.045 Kehrbezirksunterlagen
   
    • VGH Mannh, B, 04.06.97, - 9_S_2567/96 -
    • NVwZ-RR_97,621 -22
    • GG_Art.34; BGB_§_839, BGB_§_826; SchfG_§_19; SchfV_§_17
 

    Die in § 17 S.1 SchfV normierte Pflicht des Bezirksschornsteinfegermeisters, seinem Nachfolger die für die Verwaltung des Kehrbezirks erforderlichen Unterlagen der letzten 5 Jahre rechzeitig zu übergeben, ist eine Amtspflicht, die auch dem Interesse des Nachfolgers zu dienen bestimmt ist.

  

§§§


97.046 B-Plan Funktionslosigkeit
   
    • BVerwG, B, 06.06.97, - 4_NB_6/97 - -
    • DÖV_98,128-22 (L)
    • BauGB_§_1, BauGB_§_10
 

    Die Planungskonzeption, die einer bauplanungsrechtlichen Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos und der Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit unwirksam, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet gesetzt werden kann.

  

§§§


97.047 Garzweiler II
   
    • VerfGH NW, U, 09.06.97, - VerfGH_20/95 -
    • DVBl_97,1107 -12
    • GG_Art.20, GG_Art.28; (NW) LV_Art.75, LV_Art.78; ROG_§_5; BauGB_§_1; BBergG_§_52, BBergG_§_54, LPlanG_§_10, LPlanG_§_12, LPlanG_§_16, LPlanG_§_
 

    1) Zur Selbstbetroffenheit von Gemeinden und Kreisen deren Gebiet innerhalb eines in einem Braunkohlenplan (hier: Garzweiler II) dargestellten Anbaugebiet liegt.

    2) Die Landschaftsplanung ist als Teil der Planungshoheit dem Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen.

    3) Der Braunkohlenausschuß nach dem LandesplanungsG NW ist für die Aufstellung eines Braunkohlenplans hinreichend demokratisch legitimiert.

    4) Der Braunkohleausschuß verkürzt nicht willkürlich den Abwägungsvorgang zu Lasten der betroffenen Gemeinden, wenn er sich bei seiner Abwägung die von der Landesregierung im Wege politischer Leitentscheidungen formulierten Erfordernisse langfristiger Energieversorgung zu eigen macht.

    5) Ein Braunkohlenplan wird auch dann aus einem theamtisch einschlägigen Landesentwicklungsplan entwickelt, wenn beide Pläne zeitlich parallel aufgestellt werden.

  

§§§


97.048 Waldrandbebauung
   
    • BVerwG, B, 18.06.97, - 4_B_238/96 -
    • NVwZ-RR_98,157 -59
    • BauGB_§_34 Abs.1; (RP) LBO_§_65 Abs.2
 

    1) Ein unbebautes Grundstück unmittelbar am Waldrand innerhalb einer nach Landeswaldrecht nicht bebaubaren Zone kann gleichwohl Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sein.

    2) Bei einem am Waldrand gelegenen Wohngebäude sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse iS von § 34 Abs.1 S.2 BauGB gewahrt, wenn es nur abstrakt der Baumwurfgefahr ausgesetzt ist.

    3) Landesrecht, das einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ohne Prüfung bauordnungsrechtlicher Fragen gewährt, verletzt nicht Bundesrecht, auch wenn das konkrete Vorhaben bauordnungsrechtlich unzulässig ist.

  

§§§


97.049 Wohngebäude am Waldrand
   
    • BVerwG, B, 18.06.97, - 4_B_238/96 - -
    • DÖV_98,128-23 (L)
    • BauGB_§_34; (RP) LBO_§_65)
 

    1) Ein unbebautes Grundstück unmittelbar am Waldrand innerhalb einer nach Landes(wald)recht nicht bebaubaren Zone kann gleichwohl Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sein.

    2) Bei einem am Waldrand gelegenen Wohngebäude sind die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse iSv § 34 Abs.1 S.2 BauGB gewahrt, wenn es nur abstrakt der Baumwurfgefahr ausgesetzt ist.

    3) Landesrecht, das einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ohne Prüfung bauordnungsrechtlicher Fragen gewährt, verletzt nicht Bundesrecht, auch wenn das konkrete Vorhaben bauordnungsrechtlich unzulässig ist.

  

§§§


97.050 Planungspflicht
   
    • BVerwG, B, 26.06.97, - 4_B_97/97 -
    • NVwZ-RR_98,357
    • BauGB_§_1 Abs.3, BauGB_§_2 Abs.3, BauGB_§_34 Abs.1; BauNVO_§_15 Abs.1 S.2
 

    (LF) 1) Eine Planungspflicht nach § 1 Abs.3 BauGB besteht nur dann, wenn ein Bebauungsplan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (wie BVerwG, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr.7 = NJW_71,1626).

    2) Wenn eine Gemeinde ein Planaufstellungsverfahren aufgibt, schließt § 2 Abs.3 BauGB einen individuellen Anspruch auf Fortführung dieses Verfahrens aus. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde objektiv gemäß § 1 Abs.3 BauGB zur Planaufstellung verpflichtet sein sollte (wie BVerwG, NVwZ_83,92).

    3) Ein Wohnbauvorhaben fügt sich in eine durch gewerbliche Nutzung mit Lärmbelästigung und Wohnnutzung geprägte Umgebung ein (§ 34 Abs.1 BauGB), wenn es nicht stärkeren - im Sinne eines "Mittelwertes" zumutbaren - Belastungen ausgesetzt sein wird als die bereits vorhandene Wohnbebauung (wie BVerwG, NVwZ_84,646 (647)).

    4) Die baurechtliche Prüfung ist - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativprüfung - an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden. Steht fest, daß eine Wohnbebauung an dem gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt, können die Nachbarn die Baugenehmigung nicht durch einen Hinweis auf ihres Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen.

  

§§§


97.051 Drittrechtsverhältnis
   
    • BVerwG, U, 27.06.97, - 8_C_23/96 -
    • NVwZ_98,58 (L) = NJW_97,3257
    • VwGO_§_43 Abs.1; BauGB_§_124 Abs.2 S.2; BauGB_§_242 Abs.8 S.1
 

    1) Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt voraus, daß das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (wie BVerwG, Buchholz 237.1 Art.14 BayBG Nr.1 S.1 <2> = NJW_70,2260) und BVerwG, Buchholz 421.5 BBiG Nr.16 S.1 <3>). Daran fehlt es regelmäßig bei der Feststellungsklage eines Fremdanliegers, mit der er die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen der beklagten Gemeinde und dem beigeladenen Unternehmer abgeschlossenen Erschließungsvertrags begehrt.

    2) Gegen die Rückwirkungsregelung des § 242 Abs.8 S.1 BauGB bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken.

  

§§§


97.052 Abstandsfläche
   
    • OVG MV, B, 10.07.97, - 3_M_82197 - -
    • DÖV_98,128-27 (L)
    • (MV) LBO_§_6, LBO_§_70
 

    1) Geringere Abstandsflächen können im Wege der Ausnahme gem. § 70 Abs.1 iVm § 6 Abs.14 LBauO MV grundsätzlich nur zugelassen werden, wenn vorhandene bauliche Strukturen erhalten oder gleichartig ergänzt werden sollen und wenn die Bebauung etwas städtebaulich Positives bewirkt.

    2) Der Nachbar, dessen eigenes Grundstück unter Verletzung von Vorschriften über die Abstandsflächen bebaut ist, hat eine Beeinträchtigung durch Bebauung hinzunehmen, die nicht über diejenige hinausgeht, die er selbst zufügt. Das gilt ausnahmsweise dann nicht, soweit der Nachbar so schwerwiegend beeinträchtigt würde, daß dies mit Grundvorstellungen des geltenden Bauordnungsrechts schlechthin nicht mehr vereinbar wäre (hier im Einzelfall bejaht für Unterschreitung von 0,5 H).

  

§§§


97.053 Anlagenerweiterung
   
    • BVerwG, B, 18.07.97, - 4_B_116/97 -
    • NVwZ-RR_98,357 -58
    • BauGB_§_35; GG_Art.14 Abs.1 S.2
 

    Neben den gesetzlich geregelten Möglichkeiten gibt es keinen auf Bestandsschutz gegründeten Anspruch auf Zulassung von Veränderungen oder Erweiterungen baulicher Anlagen im Außenbereicht (im Anschluß an BVerwGE_85,289 = NVwZ_91,673)

  

§§§


97.054 Fassadenbemalung
   
    • OVG Kobl, U, 24.07.97, - 8_A_12820/96 -
    • NJW_98,1422 -23 = NVwZ_98,651 (L)
    • GG_Art.2 Abs.2, GG_Art.5 Abs.3 S.1, GG_Art.14 Abs.1 S.2, GG_Art.28 Abs.1 S.2; (RP) LBO_§_5 Abs.2, LBO_§_17 Abs.2
 

    (LF) Zur Abwägung des Grundrechts auf Kunstfreiheit eines Grundstückseigentümers, der die Fassaden seines Hauses bemalt hat, mit den Grundrechten von Nachbarn und Verkehrsteilnehmern im Rahmen eines bauaufsichtlichen Verfahrens.

  

 Z-246  Verunstaltungsverbot , Auszug aus: NJW_98,1422 -23,  S.1422

    "... Auch ein Verstoß gegen § 5 Abs.2 RhPfBauO rechtfertigt die angefochtene Verfügung nicht. Diese Bestimmung, nach der bauliche Anlagen mit iherer Umgebung so in Einklang zu bringen sind, daß ie benachbarte bauliche Anlagen sowie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten, ist zwar eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums iS von Art. 14 Abs.1 S.2 GG (BVerwG, NVwZ_91,938). Damit dient die Vorschrift neben der Ortsgestaltung auch dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke sowie dem allseitigen psychischen Wohlbefinden der Bürger und dem sozialen Frieden in der Gemeinschaft (BVerwG, NVwZ_91,938). Damit ist jedoch noch nicht gesagt, daß jeder Verstoß gegen Art.5 Abs.2 RhPfBau= auch eine Beschränkung des Grundrechts aus Art.5 Abs.3 S.1 GG rechtfertigt. Vielmehr bedarf es dazu einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und den durch § 5 Abs.2 RhPfBauO geschützten Rechten Dritter. Nur wenn deren Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, daß die Freiheit der Kunst zurückzutreten hat, kann der Verstoß gegen § 5 Abs.2 RhPfBauO die angefochtene Verfügung stützen (vgl BVerfGE_30,173 (195) = NJW_71,1645; BVerfGE_67,213 (228) = NJW_85,261; siehe auch OVG Koblenz, NVwZ_97,1147 ). Daher hätte das VG seine Prüfung nicht darauf beschränken dürfen, ob er Tatbestand des § 5 Abs.2 RhPfBauO erfüllt ist, sondern das Grundrecht des Klägers aus Art.5 Abs.3 S.1 GG dem möglicherweise durch die Fassadengestaltung beeinträchtigten Rechtsgütern gegenüberstellen müssen. ..."

  

§§§


97.055 Feuerschutzmaßnahme
   
    • BGH, B, 30.07.97, - 3_ZR_166/96 -
    • NVwZ_RR_97,675 -76
    • (NW) OBG_§_39 Abs.1; BGB_§_839
 

    LF 1) Ein maßgebliches Kriterium für den Schutzzweck öffentlich-rechtlicher Genehmigungen der Ordnungsbehörden, insbesondere der Baugenehmigung, besteht in dem Vertrauen, das die bauaufsichtliche Maßnahme begründen soll.

    LF 2) Das wirtschaftliche Risiko, daß das genehmigte und errichtete Bauvorhaben sich später in feuerschutztechnischer Hinsicht als unzureichend erweist, hat der Bauherr selbst zu tragen.

  

§§§


97.056 Außenwerbung
   
    • Bay0bLG, B, 31.07.97, - 3_0b0Wi_77/97 -
    • DÖV_98,128-26 (L)
    • (By) LBO_§_12, LBO§_72, LBO_§_96
 

    Eine Anlage der Außenwerbung (Werbeanlage) ist auch dann ortsfest eingerichtet, wenn das die Aufschrift tragende Schild an einem Kfz-Anhänger befestigt ist, der "von Zeit zu Zeit" bewegt wird.

  

§§§


97.057 Fremdenverkehrssatzung
   
    • BVerwG, U, 21.08.97, - 4_C_6/96 -
    • DÖV_98,115 -17
    • BauGB_§_12 S.4, BauGB_§_22 Abs.3 S.4, BauGB_§_22 Abs.5, BauGB_§_22 Abs.7 BauGB_§_215 Abs.3 S.2
 

    1) Eine Satzung nach § 22 BauGB kann - abgesehen von der Möglichkeit des § 215 Abs.3 S.2 BauGB - nur mit Wirkung von der Bekanntmachung an in Kraft gesetzt werden (§ 22 Abs.3 S.4, § 12 S.4 BauGB). Dies gilt für den Ersterlaß der Satzung ebenso, wie für den Neuerlaß zur Behebung materielle Fehler.

    2) Auf die Dauer einer Zurückstellung nach § 22 Abs.7 S.3 BauGB ist die Zeit einer rechtswidrigen Verweigerung der Genehmigung nach § 22 Abs.5 BauGB oder des Negativattests nach § 22 Abs.7 S.2 BauGB anzurechnen.

  

§§§


97.058 Außenbereichsvorhaben
   
    • BVerwG, B, 25.08.97, - 4_B_139/97 -
    • NVwZ-RR_98,358
    • BauGB_§_30, BauGB_§_35 Abs.2
 

    Die Festsetzungen eines unwirksamen Bebauungsplans, ein Vertrauen darauf, daß sie wirksam seien, und eine jahrelange behördliche Anwendung des Bebauungsplans in der Annahme seiner Wirksamkeit haben für die Beurteilung eines Außenbereichsvorhabens, das den Festsetzungen des unwirksamen Plans entspricht, keine Bedeutung, insbesondere nicht als Gründe, die öffentliche Belange iS des § 35 Abs.3 BauGB überwinden könnten.

  

§§§


97.059 Regenrückhaltebecken
   
    • BVerwG, B, 25.08.97, - 4_NB_4.97 - -
    • DÖV_98,128-24 (L)
    • BauGB_§_1
 

    1) Die Gemeinde muß die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgeprobleme nicht bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln. Sie darf vielmehr Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich von Härten dem späteren, dem Planvollzug dienenden Verwaltungsverfahren überlassen, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, daß die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden können.

    2) Der Bebauungsplan hat mit der Festsetzung von Flächen öffentlicher Nutzung ( hier: öffentliche Grünfläche und Regenrückhaltebecken) rechtlich keine enteignende Vorwirkung derart, daß über die Zulässigkeit der Enteignung solcher Flächen bereits bindend entschieden wäre.

  

§§§


97.060 Kettenhaus
   
    • OVG Lüneb, U, 12.09.97, - 1_L_5585/96 -
    • NVwZ_98,654 (L) = NJW_98,1168
    • (Ns) LBO_§_92: BGB_§_892
 

    1) Der Auflassungsvormerkungsberechtigte kann die vom Bucheigentümer ohne seine Zustimmung erklärte Baulast nicht erfolgreich anfechten, wenn die Vormerkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Baulast nicht im Grundbuch eingetragen ist und der Bauaufsichtsbehörde die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht bekannt ist.

    2) Der Erwerber eines Kettenhauses handelt treuwidrig, wenn er die Baulast, die die Kettenbauweise sichern, unter Hinweis auf seine fehlende Zustimmung als Auflassungsvormerkungsberechtigter anficht.

  

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