BVerwG | 1999 | 1-30 |
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[ 1998 ][ ][ 2000 ] | [ ] |
99.001 Grundstückwertminderung |
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BVerwG, B, 11.01.99, - 4_B_128/98 -
NVwZ_99,979 -80
BauGB_§_34 Abs.1; GKG_§_13 S.1
1) § 34 Abs.1 BauGB kann im Hinblick auf das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstands(flächen) Vorschriften eingehalten sind.
2) Eine Verletzung des in § 34 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots ist ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt.
LF 3) Macht der Kläger einer Nachbarklage substantiiert eine Grundstückswertminderung geltend, so kann das für den Wert des Streitgegenstandes maßgebliche Interesse des Klägers mit dem angegebenen Betrag bewertet werden, ohne daß es auf die Richtigkeit der angegebenen Wertminderung ankäme.
§§§
99.002 Beförderungsdienstposten |
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BVerwG, U, 15.01.99, - 2_A_12143/98 -
RiA_99,153 -57 = DVBl_99,941 (L)
GG_Art.33 Abs.2; (RP) LBG_§_10 Abs.1
1) Verstößt der Dienstherr bei einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung schuldhaft gegen die in § 10 Abs.1 LBG festgelegten Auslesekriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, kann ihn der übergangene Bewerber auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn der Fehler adäquat-kausal zu einem Schaden des Beamten geführt hat (im Anschluß an BVerwGE_80,123)
2) Die Auslesekriterien des § 10 Abs.1 LBG gelten nicht nur für statusrechtliche Entscheidungen, insbesondere Beförderungen, sondern auch für die Übertragung sogenannter Beförderungsdienstposten.
3) Auf die Schwerbehinderung eines Bewerbers darf die Auswahlentscheidung nur gestützt werden, wenn für eine Auslese nach leistungsbezogenen Kriterien - auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts des Dienstherrn - kein Raum ist.
4) Zur sogenannten Kollegialgerichtsregel, wonach einen Beamten idR kein Verschulden trifft, wenn ein Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat.
§§§
99.003 Lärmschutz |
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BVerwG, U, 28.01.99, - 4_CN_5/98 -
DÖV_99,730 -33
BauGB_§_1, BauGB_§_6; BImSchG_§_3, BImSchG_§_41, BImSchG_§_50
1) Auch Gradientenabsenkungen, Tief- oder Troglagen sind Mittel, mit denen der Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG Rechnung getragen werden kann.
2) § 41 BImSchG eröffnet keinen planerischen Gestaltungsspielraum. Inwieweit Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu ergreifen sind, ist als das Ergebnis einer gebundenen Entscheidung davon abhängig, ob die in dieser Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
3) Offen bleibt, ob § 41 Abs.2 BImSchG es zuläßt, in die Verhältnismäßigkeitsprüfung neben Kostengesichtspunkten auch sonstige öffentliche Belange unter Einschluß der Landschafts- und der Stadtbildpflege einzubeziehen.
§§§
99.004 Lärmschutz |
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BVerwG, U, 26.02.99, - 4_CN_6/98 -
DÖV_99,733 -35
BauGB_§_1, BauGB_§_8, BauGB_§_214; VwGO_§_47 Abs.2 S.1
1) Die Verkehrsimmissionen, die durch die Erweiterung eines reinen Wohngebiets um bis zu 32 Wohnungen für ein Wohngrundstück zu erwarten sind, an dessen Gartenseite die gestgesetzte Erschließungsstraße entlangführt, können ein abwägungserheblicher Belang sein, dessen Nichtberücksichtigung eine Antragsbefugnis für eine Normenkontrollklage gemäß § 47 Abs.2 S.1 VwGO begründen kann.
2) Die Frage, ob ein Bebauungsplan iS des § 8 Abs.2 S.1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, beurteilt sich nach der planerischen Konzeption für den - engeren - Bereich des Bebauungsplans. Für die Frage hingegen, ob durch den nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplan iSd § 214 Abs.2 Nr.2 BauGB die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wird, ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für den größeren Raum, in der Regel das gesamte Gemeindegebiet maßgebend.
§§§
99.005 Umwelt-Informationen |
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BVerwG, U, 25.03.99, - 7_C_21/98 -
DVBl_99,1134 -38
UIRL_§_2; UIG_§_3
1) Der Anspruch auf freie Zugang zu Informationen über die Umwelt kann auch dem Ortsverband einer politischen Partei zustehen.
2) Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens können Gegenstand des Anspruch sein.
§§§
99.006 Gutachterverfahren |
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BVerwG, U, 13.04.99, - 1_C_11/98 -
DVBl_99,1379/13 (L)
GG_Art.12; BGB_§_657, BGB_§_661; HArchG_§_16; HOAI_§_1, HOAI_§_4, HOAI_§_15
Verpflichtet sich ein Architekt im Rahmen eines sogenannten "Gutachterverfahrens" vertraglich zu Leistungen, die durch Leistungsbilder der HOAI erfaßt werden, begründet die Absicht des Auftraggebers, den Verfasser des von ihm gewählten Entwurfs mit weiteren Architektenleistungen zu beauftragen, keinen Ausnahmefall iS des § 4 Abs.2 HOAI und rechtfertigt daher nicht, die in der Honorarordnung festgesetzten Mindeshonorare zu unterschreiten.
§§§
99.007 Anliegergebrauch |
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BVerwG, B, 11.05.99, - 4_VR_7/99 -
DÖV_99,963 -64
FStrG_§_8a, FStrG_§_17; GG_Art.14 Abs.1 S.1
Der Anliegergebrauch vermittelt keine aus Art.14 Abs.1 S.1 GG ableitbare Rechtsposition. Wieweit er gewährleistet ist, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, das insoweit iSv Art.14 Abs.1 S.2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am "Anliegergrundstück" bestimmt.
§§§
99.008 Abbruch Auswahlverfahren |
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BVerwG, U, 22.07.99, - 2_C_14/98 -
ZBR_00,40 -43 = NVwZ-RR_00,172 -74 = DVBl_00,485 -87
GG_Art.33 Abs.2; LBG_§_12 S.2; VwGO_§_142, VwGO_§_91
1) Der Dienstherr ist aufgrund seines Organisationsrechts befugt, ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beförderungsstelle aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden (wie BVerwGE_101,112).
2) Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen unterscheidet sich grundlegend von dem Auswahlermessen bei einer Stellenbesetzung (wie BVerwGE_101,112).
3) Die Beendigung des Auswahlverfahrens berührt grundsätzlich nicht die Rechtsstellung von Bewerbern (im Anschluß an BVerwGE_101,112).
4) Der Dienstherr darf im Haushaltsplan ausgebrachte höherwertige Planstellen nach Maßgabe des Haushaltsrechts im Wege der Unterbesoldung für die Besoldung von Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe verwenden.
§§§
99.009 Republikaner |
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BVerwG, U, 07.12.99, - 1_C_30/97 -
DVBl_00,279 -83 = NJW_00,824 -28
GG_Art.21, GG_Art.73 Nr.10; (Ns) VerfSchG_§_3 Abs.1, VerfSchG_§_15
1) Es ist mit dem GG grundsätzlich vereinbar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz unter den im NVersSchG festgelegten Voraussetzungen den Landesverband einer politischen Partei beobachtet.
2) Die Beobachtung mit nachrichtendientlichen Mitteln stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht einer politischen Partei dar und bedarf besonderer Rechtfertigung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Rezension:
Dr. Lars Oliver Michaelis, NJW_00,399
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