BVerwG | 1988 | 1-30 |
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[ 1987 ][ ][ 1989 ] | [ ] |
88.001 TA-Luft |
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BVerwG, B, 15.02.88, - 7_B_219/87 -
NuR_89,34 -35
BImSchG_§_1, BImSchG_§_3, BImSchG_§_5, BImSchG_§_21 Abs.1 Nr.3, BImSchG_§_48, BImSchG_§_51
Zur Bedeutung der TA-Luft als Verwaltungsvorschrift und zu ihrer gerichtlichen Überprüfung.
§§§
88.002 Einseitig bebaute Straße |
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BVerwG, B, 16.02.88, - 4_B_19/88 -
BauR_88,315 = BRS_48_Nr.44
BauGB_§_34
Auch eine Regelvermutung für eine trennende Wirkung einseitig bebauter Straßen zwischen Innenbereich und Außenbereich macht die Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht überflüssig.
§§§
88.003 Abgrabung |
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BVerwG, B, 16.02.88, - 4_B_26/88 -
NuR_88,286 = ZfBR_88,144 = UPR_88,265 = NVwZ_89,49
(NS) NatSchG_§_7
Das Baugesetzbuch regelt die bodenrechtlichen Anforderungen an Abgrabungen abschließend; in dieser Hinsicht kann das Landesrecht keine weitergehenden Anforderungen stellen (BVerwGE_55,272 und U 18.03.83; NuR_83,274 ). Dadurch ist aber nicht ausgeschlossen, daß landschaftspflegerische Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Abgrabung (Kiesgrube) nach Landesnaturschutzrecht berücksichtigt werden (im Anschluß an U 13.04.83; NuR_83,2741).
§§§
88.004 Asphalt-Mischanlage |
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BVerwG, B, 22.02.88, - 7_B_28/88 -
DVBl_88,540
BauGB_§_29, BauGB_§_35
1) Es bestehen Zweifel, ob der Landesgesetzgeber die Aufstellung und den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Asphalt-Mischanlage (hier: für eineinhalb Jahre), mag sie auch die Funktion einer Baustelle haben, von der bauaufsichtlichen Genehmigung, Anzeige und Zustimmung mit der Folge freistellen darf, daß die §§ 30 bis 37 BauGB nicht anwendbar sind (im Anschluß an BVerwGE_72,300 ).
2) Zum Drittschutz des § 35 BauGB im Hinblick auf Immissionen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 30.09.83 - 4_C_74/78 - Buchholz_406.25_§_5_BImSchG_Nr.7) .
§§§
88.005 Schornsteinerhöhung |
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BVerwG, B, 09.03.88, - 7_B_34/88 -
NJW_88,2552 -53 = DVBl_88,541 = ESBImSchG_§_24-7 = NuR_89,35
BImSchG_§_3, BImSchG_§_22, BImSchG 24; (BW) VwVfG_§_48, VwVfG_§_49
Zur Befugnis der Immissionsschutzbehörde, zum Schutz der Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen durch Luftverunreinigungen nachträglich die Erhöhung des Schornsteins eines bauaufsichtlich genehmigten Wohnhauses anzuordnen.
§§§
88.006 Altersheim |
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BVerwG, U, 25.03.88, - 4_C_21/85 -
NVwZ_89,667 = BRS_48_Nr.138 = ZfBR_88,15 = BauR_88,569 = BRS_48_Nr.138 = NuR_89,128
BauGB_§_35 Abs.2, BauGB_§_35 Abs.3: VwGO_§_43 Abs.1; BGB_§_839; GG_Art.14 Abs.1 S.1
1) Bestandsschutz für die in einem Gebäude ausgeübte Nutzung endet mit dem tatsächlichen Beginn einer andersartigen Nutzung, sofern diese erkennbar nicht nur vorübergehend ausgeübt werden soll.
2) Ein Altersheim im Außenbereich beeinträchtigt unter dem Gesichtspunkt unerwünschter Zersiedelung öffentliche Belange.
§§§
88.007 Landwirtschaft |
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BVerwG, B, 14.04.88, - 4_B_55/88 -
BauR_88,587 = NuR_89,84 = NuR_89,342 = UPR_89,224
BNatSchG_§_1, BNatSchG_§_15
Das naturschutzrechtliche Privileg für die ordnungsgemäße Landwirtschaft (§ 1 Abs.3 BNatSchG; vgl auch § 8 Abs.7 BNatSchG) gebietet nicht, über § 15 Abs.2 BNatSchG von den Verboten einer Landschaftsschutzverordnung auch solche Veränderungen der Landschaft freizustellen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen oder diese effektiver gestalten sollen.
§§§
88.008 Bebauungsplan |
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BVerwG, B, 15.04.88, - 4_N_4/87 -
DVBl_88,958 -60
BauGB_§_1, BauGB_§_10; VwGO_§_47
1) Im Vorlageverfahren ist auch für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit von Vorfragen die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht handgreiflich fehlerhaft ist.
2) Ein Bebauungsplan ist bundesrechtlich nicht deshalb nichtig, weil Ratsbeschlüsse, die im Verfahren zu seiner Aufstellung vor dem Satzungsbeschluß (§ 10 BBauG/BauGB) gefaßt worden sind, infolge der Mitwirkung befangener Gemeinderräte - nach Landesrecht - rechtswidrig sind.
§§§
88.009 Teilungsgenehmigung |
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BVerwG, B, 27.04.88, - 4_B_67/88 -
NJW_88,2056
BauGB_§_19; VwGO_§_42 Abs.2
Durch die dem einem Miteigentümer erteilte Teilungsgenehmigung werden Rechte der anderen Miteigentümer nicht verletzt.
Rezension:
Rudolf Streinz, JuS_89,106 -109
§§§
88.010 Kiesabbau |
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BVerwG, U, 04.05.88, - 4_C_22/87 -
BVerwGE_79,318 = NJW_89,242
BauGB_§_37 Abs.2 S.3; VwVfG_§_35
Eine überörtliche Planung iS des § 38 BBauG (§ 38 S.2 BauGB) ist regelmäßig dann gegeben, wenn das planfestzustellende Vorhaben das Gebiet von zumindest zwei Gemeinden tatsächlich berührt. Die "überörtliche" Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde ist dagegen für sich allein nicht entscheidend (Abweichung BVerwG, Urt 03.04.81 - 4_C_11/79 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG Nr.1).
§§§
88.011 Einzelhandelsbetrieb |
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BVerwG, U, 04.05.88, - 4_C_34/86 -
BVerwGE_79,309 = NJW_88,3199 = DÖV_88,839 = DVBl_89,848 = NVwZ_89,50 (L) = BauR_88,440 = ZfBR_88,234 = GewArch_88,309 = UPR_88,442
BauNVO_§_6 Abs.2 Nr.3, BauNVO_§_15 Abs.1 S.1
In einem Mischgebiet allgemein zulässige Einzelhandelsbetriebe (§ 6 Abs.2 Nr.3 BauNVO) können im Einzelfall nach Anzahl und Umfang der Eigenart des Baugebietes widersprechen (§ 15 Abs.1 S.1 BauNVO), weil im selben Gebiet bereits Einzelhandelsbetriebe zugelassen worden sind und das gebotene quantitative Mischungsverhältnis von Wohnen und nicht störendem Gewerbe durch Zulassung eines weiteren gewerblichen Betriebes gestört würde.
§§§
88.012 Landschaftsschutzgebiet |
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BVerwG, B, 16.06.88, - 4_B_102/88 -
RdL_88,240 = NVwZ_88,1020 = UPR_88,445 = NuR_89,37
BNatSchG_§_5, BNatSchG_§_15; (NW) LNG_§_21
Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten setzen Schutzwürdigkeit der Landschaft und zudem Anhaltspunkte dafür voraus, daß die gesetzlichen Schutzgüter ohne die vorgesehene Maßnahme abstrakt gefährdet wären.
§§§
88.013 Nebenanlagen |
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BVerwG, B, 20.06.88, - 4_B_91/88 -
RzB_Nr.956
BauNVO_§_14
Nicht nur allseits umschlossene Räume, sondern auch andere bauliche Anlagen, die dem Nutzungszweck des Baugrundstücks und der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet sind wie etwa Schwimmbecken, Fahnenstangen usw können Nebenanlagen iS von § 14 BauNVO sein (vgl BVerwG, Urt v 17.12.76 - 4_C_6/75 ). Das gilt auch für eine 5,30 m tiefe Kellergarage sowie für einen etwa 5 m² großen verschließbaren Raum für einen Müllcontainer.
§§§
88.014 Sondernutzungsgebühren |
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BVerwG, U, 15.07.88, - 7_C_5/87 -
DÖV_89,644
FStrG_§_8 Abs.3 S.6; (SL) KSVG_§_12)
1) Die Aufzählung der in § 8 Abs.3 S.6 FStrG genannten Maßstäbe für die Bemessung von Sondernutzungsgebühren ist nicht abschließend; der Satzungsgeber kann weitere, mit dem Wesen der Sondernutzung in Einklang stehende Gesichtspunkte berücksichtigen.
2) Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Wirkung kommt bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu.
§§§
88.015 Spielhalle |
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BVerwG, B, 28.07.88, - 4_B_119/88 -
NVwZ_89,50 = BauR_88,693 = DVBl_89,378 = UPR_89,75 = BRS_48_Nr.40
BauNVO_§_6
Kerngebietstypische Vergnügungsstätten (Hier: Spielhalle mit über 200 m² Nutzfläche) sind nicht nur im Mischgebiet, sondern auch im Gewerbegbiet nicht allgemein zulässig.
§§§
88.016 Weisung Widerspruchsbehörde |
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BVerwG, U, 10.08.88, - 4C_20/84 -
NVwZ_89,6 = DÖV_89,686 (L) = BauR_88,604 = ZfBR_89,39 = BRS_48_Nr.144 = NuR_89,344 -345
BauGB_§_36 Abs.1
Weist die Widerspruchsbehörde zur Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich an, zu dem die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt hat, so verletzt dies das Beteiligungsrecht der Gemeinde, sofern nicht der Widerspruchsbehörde die Befugnis zur Entscheidung in der Sache eingeräumt ist.
§§§
88.017 Wochenendhauserweiterung |
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BVerwG, B, 13.09.88, - 4_B_21/88 -
DÖV_89,732 (L-105)
BauGB_§_35 Abs.4 S.1 Nr.5
1) § 35 Abs.4 S.1 Nr.5 BauGB ist auf Wochenendhäuser nicht anwendbar.
2) Die Erweiterung eines Wohnhauses ist nur dann angemessen im Sinne von § 35 Abs.4 S.1 Nr.5 BauGB, wenn sie gerade der Wohnraumversorgung der Familienangehörigen dient (wie Beschluß vom 12.02.88 - 4_B_21/88 -).
§§§
88.018 Spielhalle mit Gaststätte |
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BVerwG, U, 04.10.88, - 1_C_59/86 -
DVBl_89,374 = NVwZ_89,51
BauNVO_§_6; SpielV_§_3 Abs.1 S.1; SpielV__3 Abs.2
Spielhallen mit Speisen- und Getränkeangebot - also Gewerbebetriebe, bei denen der Schwerpunkt auf dem Bereitstellen der Spielgeräte liegt, nebenbei aber auch Gaststättenleistungen angeboten werden, fallen nicht unter § 3 Abs.1 S.1 SpielVO. Diese Vorschrift betrifft nur solche Schank- und Speisewirtschaften, bei denen der Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht und die daher keinen Spielhallencharakter haben. In Spielhallen, in denen Speisen und alkoholfreie Getränke verabreicht werden, darf gemäß § 3 Abs.2 SpielV je 15 m² Grundfläche ein Spielgerät aufgestellt werden.
§§§
88.019 Trinkhalle |
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BVerwG, U, 04.10.88, - 1_C_72/86 -
BVerwGE_80,259 = NJW_89,1233 = NVwZ_89,258 = DÖV_89,353 = DVBl_89,372 = BRS_48 Nr.140 = BayVBl_89,344 = JuS_89,675
GastG_§_4, GastG_§_6; BauNVO_§_15
1) Durch die bestandskräftige Baugenehmigung für eine Trinkhalle ist nicht nur deren Vereinbarkeit mit den Immissionsschutzanforderungen des § 15 Abs.1 S.2 BauNVO bindend festgestellt, sondern auch, daß sich die von der Nutzung der Trinkhalle typischerweise ausgehenden Immissionen im Rahmen des § 4 Abs.1 Nr.3 GastG halten.
2) Die in § 5 Abs.1 Nr.3 GastG formulierte Voraussetzungen für eine Auflage sind bezüglich des zulässigen Maßes an Lärmimmissionen dieselben wie die in § 4 Abs.1 Nr.3 (2.Hs) GastG genannten, die - sofern das mildere Mittel der Auflage nicht ausreicht - zur Versagung der Gaststättenerlaubnis führen.
§§§
88.020 Standortwahl |
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BVerwG, U, 10.10.88, - 7_B_37/88 -
RdL_88,313 = NVwZ_89,154 = NuR_89,85 = Städtetag_89,658 (LS) = UPR_89,37 = ZfW_89,139
BNatSchG_§_8
Dem bundesrechtlichen Abfall- und Naturschutzrecht läßt sich kein Rechtsgrundsatz entnehmen, nach dem bei der Standortwahl für eine Abfallverwertungsanlage Belange des Umweltschutzes unabhängig von einer Abwägung im Einzelfall Vorrang vor allen anderen planungsrechtlichen Gesichtspunkten hätten.
§§§
88.021 Freisitznutzung |
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BVerwG, B, 20.10.88, - 4_B_195/88 -
BRS_48_Nr.141
GastG_§_3_Abs.1_S.2
LF Ist die Zulässigkeit der Nutzung einer genehmigten baulichen Anlage von einer weiteren Genehmigung abhängig, können Einzelheiten der Nutzungsausübung in dem ohnehin weiteren ( gaststättenrechtlichen ) Verfahren geregelt werden (hier: Nutzung des Freisitzes eines Sporthallenrestaurants).
§§§
88.022 Bahnanlage |
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BVerwG, U, 16.12.88, - 4_C_48/86 -
BVerwGE_81,111 = DVBl_89,458 = NVwZ_89,655 = DÖV_89,637 = GewArch_89,304 ZfBR_89,123 = UPR_89,264 = NuR_90,366 = BRS_49_Nr.6
BauGB_§_1 ff, BauGB_§_29 ff, BauGB_§_38 Abs.1 S.3;
Der Vorbehalt zugunsten der Fachplanungen gemäß § 38 Abs.1 BauGB betrifft nicht nur die Anwendbarkeit der §§ 29 ff BauGB, sondern beschränkt auch die Gemeinde im Gebrauch ihrer Planungshoheit (§ 1 ff BauGB) in bezug auf die vorhandene Anlage der Fachplanung.
§§§
88.023 Baumschutzsatzung |
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BVerwG, B, 29.12.88, - 4_C_19/86 -
NJW_89,1820 (LS) = NVwZ_89,555 = AgrarR_89,310 = BBauBl_89,601 = NuR_89,179 = RdL_89,159
BNatSchG_§_18
Der Zweck einer Baumschutzsatzung ist hinreichend deutlich durch die Angabe beschrieben, sie bezwecke die Bestandserhaltung der Bäume; einer besonderen Rechtfertigung der Unterschutzstellung der Bäume für einzelne Stadtgebiete bedarf es nicht.
§§§
[ 1987 ] | BVerwG - 1988 (1-30) | [ 1989 ][ ] |
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§§§