BVerwG | 1982 | 1-30 |
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82.001 Beförderung |
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BVerwG, B, 21.06.82, - 6_P_13/79 -
PersV_83,239 -241
(Bu) PersVG_§_67 Abs.1, PersVG_§_71 Abs.1; ArbGG_§_80 ff; VwVfG_§_20 Abs.4 VwVfG_§_21 Abs.2, VwVfG_§_88
1) Die Bestellung eines Mitgliedes des Personalrats, das sich in der Personalangelegenheit eines Beschäftigten gegen die beabsichtigte Maßnahme (hier: Beförderung) ausgesprochen hat, zum Beisitzer der Einigungsstelle, die über die Berechtigung der vom Personalrat verweigerten Zustimmung entscheiden soll, verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften.
2) Die Mitwirkung an einem der Entscheidung der Einigungsstelle vorausgegangenen Beschluß führt nicht dazu, daß das Mitglied des Personalrats von der Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ausgeschlossen ist; auch hindert eine der Personalvertretung erkennbare Befangenheit des Personalratsmitgliedes in einer Personalangelegenheit nicht, es zum Mitglied der Einigungsstelle zu bestellen.
3) Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über Mitglieder von Ausschüssen, die ausgeschlossen sind oder bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 20 Abs.4, § 21 Abs.2 VwVfG), finden auf die Beisitzer der Einigungsstelle keine Anwendung, weil diese kein "Ausschuß" im Sinne von § 88 VwVfG ist.
§§§
82.002 Dienstantrittszeiten |
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BVerwG, B, 21.07.82, - 6_P_24/79 -
PersV_83,241 -242
(Bu) PersVG_§_75 Abs.3 Nr.1; DDV_§_4 Abs.3
Regelung der Dienstantrittszeiten, des Übergangs von Früh- auf Nachtdienst oder vom Nacht- auf Spätdienst sowie der Wochenendregelung durch Dienstdauervorschrift nicht mitbestimmungbedürftig
§§§
82.003 Anhörungsfehler-Heilung |
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BVerwG, U, 17.08.82, - 1_C_22/81 -
DVBl_82,1149 -50
VwVfG_§_28, VwVfG_§_45 Abs.1 Nr.3
Ergeht ein mit Gründen versehener Verwaltungsakt mit einer Belehrung darüber, daß dagegen Widerspruch erhoben werden kann, so wird ein ursprünglicher Verstoß gegen das Anhörungsgebot des § 28 Abs.1 VwVfG in der Regel durch den Erlaß des Widerspruchsbescheids gemäß § 45 Abs.1 Nr.3 geheilt, ohne daß es dazu einer besonderen Maßnahme der Behörde bedarf.
§§§
82.004 Schreibprämie |
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BVerwG, B, 23.12.82, - 6_P_19/80 -
ZBR_84,54/4
(Bu) PersVG_§_85 Abs.2 u.6, PersVG_§_82
1) Mitbestimmung bei der Einführung von Schreibprämien für Angestellte; Schreibprämie als mit Prämien- und Akkordlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt;
2) Der Begriff des "leistungsbezogenen Entgelts" erfaßt auch Leistungsprämien an Angestellte.
§§§
82.005 Unterschutzstellung |
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BVerwG, B, 29.12.82, - 4_B_233/82 -
BBauBl_83,244 = UPR_83,174 = RdL_83,97 = BauR_83,245 = BRS_39,474
RNG_§_13 Abs.2 S.3; (NW) DVONatSchG_§_13 Abs.2
1) Die Bekanntgabe der geplanten Unterschutzstellung nach § 13 Abs.2 S.3 verlangt eine textliche oder kartographische Umschreibung der zur Unterschutzstellung vorgesehenen Landschaftsteile, die geeignet ist, die Betroffenen "anzustoßen", daß sie gegebenenfalls ihre Interessen durch Einsprüche geltend machen.
2) Ob und wie genau die Bekanntmachung einer geplanten Unterschutzstellung den räumlichen Geltungsbereich der zu erfassenden Landschaftsschutzverordnung bezeichnen muß, um eine "Anstoßfunktion" zu erfüllen, entscheidet sich nach irreversiblem Landesrecht (§ 13 Abs.2 S.2, 3 DVO NatSchG )
§§§
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