1998   (5)  
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98.121 Fehlen von Urteilsgründen
 
  • OVG Saarl, B, 27.07.98, - 9_Q_69/97 -

  • SKZ_99,125-79

  • AsylVfG_§_78 Abs.3 Nr.3; VwGO_§_117 Abs.2 Nr.5, VwGO_§_138 Nr.3, VwGO_§_138 Nr.6

 

1) Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 78 Abs.3 Nr.3 AsylVfG iVm § 138 Nr.3 VwGO ist unter anderem nur dann gegeben, wenn das Gericht wesentliches Vorbringen, einschließlich Beweisanträgen, übergeht.

 

2) Ein Fehlen von Urteilsgründen im Sinne von § 78 Abs.3 Nr.3 AsvIVfG iVm § 138 Nr.6 VwGO ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn die nach § 117 Abs.2 Nr.5 VwGO erforderliche Begründung vollkommen fehlt oder ganz und gar unzureichend ist. Eine knappe Begründung schadet ebensowenig wie eine unvollständige oder unzureichende, solange die Entscheidungsfindung für die Beteiligten erkennbar bleibt, die Gründe also weder verworren noch unverständlich sind.

§§§


98.122 Beitragserstattung
 
  • OVG Saarl, B, 29.07.98, - 1_R_387/96 -

  • SKZ_99,124-71

  • 273_§_273

 

1) Bei der satzungsmäßigen Regelung über die Beitragserstattung bei der Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwaltschaft des Saarlandes handelt es sich insgesamt urn eine Billigkeitsmaßnahme, durch die dem Versicherten das Gefühl erspart werden soll, er habe seine Beiträge "umsonst" geleistet; ohne ausdrückliche Regelung bestünde kein aus dem Versicherungsverhältnis abzuleitender Rechtsanspruch auf Beitragserstattung.

 

2) Gegenüber dem Beitragserstattungsanspruch des ausgeschiedenen Mitglieds kann dem Versorgungswerk ein Leistungsverweigerungsrecht entsprechend § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) zustehen, wenn aufgrund pflichtwidrig unterbliebener Einkommensnachweise des ausgeschiedenen Mitglieds ungeklärt ist, ob dem Erstattungsanspruch nicht eine gleich hohe oder gar höhere rückständige Beitragsschuld gegenübersteht.

§§§


98.123 Streitwert-Versorgungsrecht
 
  • OVG Saarl, B, 29.07.98, - 1_Q_14/98 -

  • SKZ_99,130-104

  • GKG_§_13

 

Zur Streitwertbemessung im Beamtenversorgungsrecht.

§§§


98.124 Sachverständigengutachten
 
  • OVG Saarl, B, 29.07.98, - 1_Q_14/98 -

  • SKZ_99,113-2

  • VwGO_§_ 74, VwGO_§_124 Abs.2 Nr.1 + 2; BeamtVG_§_31

 

1) Einzelfall einer Berufungszulassung wegen besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten der Rechtssache als Folge einander widerstreitender Sachverständigengutachten.

 

2) Ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis offensichtlich richtig, verbietet sich eine Berufungszulassung nach § 124 Abs.2 Nr.1 oder Nr.2 VwGO (hier: Abweisung einer Klage durch das Verwaltungsgericht als unbegründet, Verweigerung der Berufungszulassung wegen Unzulässigkeit der Klage infolge Verfristung).

 

3) Eine auf die Bewilligung einer betragsmäßig genau bestimmten oder bestimmbaren Geldleistung gerichtete Verpflichtungsklage kann nach Ablauf der Klagefrist zulässigerweise nicht mehr erweitert werden (hier: Klage auf Gewährung von Unfallausgleich unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 %, nachdem in der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht der Antrag gestellt worden war, den Unfallausgleich nach Maßgabe einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von - nur - 30 % zu berechnen).

§§§


98.125 Leistungsentwicklung
 
  • OVG Saarl, B, 30.07.98, - 1_W_3/98 -

  • NVwZ-RR_99,260 -61

  • GG_Art.33 Abs.2; (SL) SBG_§_9 Abs.1 S.1; LGG_§_13

 

LF 1) Während die aktuelle dienstliche Beurteilung in der Regel die wichtigste Grundlage des Leistungsvergleichs bildet, stellt die dem Zeitraum dieser Beurteilung vorangehende Leistungsentwicklung kein Kriterium der Leistungsauswahl dar. Die kommt vielmehr nur als Hilfskriterium bei der Auswahl zwischen im wesentlich gleich qualifizierten Bewerbern in Betracht.

 

LF 2) Für die Frage der in § 13 SaarlGleichstG umschriebenen Unterrepräsentanz des weiblichen Geschlechts ist auf die Ebene abzuheben, zu deren Stellenplan die Beförderungsstelle gehört.

§§§


98.126 Quotenregelung
 
  • OVG Saarl, B, 30.07.98, - 1_W_3/98 -

  • SKZ_99,118-33

  • MOG_§_13; LGG_§_13

 

1) Die Leistungsentwicklung vor dem Zeitraum, auf den sich die aktuelle dienstliche Beurteilung bezieht, stellt lediglich einen Ermessensgesichtspunkt für die Auswahl zwischen im wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern dar.

 

2) Obwohl Zweifel an der Vereinbarkeit der Quotenregelung des § 13 LGG mit höherrangigem Recht bestehen, hat die Verwaltung die Vorschrift anzuwenden, da ihr keine Normverwerfungskompetenz zusteht.

§§§


98.127 Türkei-Hungerstreit
 
  • OVG Saarl, B, 31.07.98, - 9_Q_85/98 -

  • SKZ_99,126-83

  • AsylVfG_§_78; GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

1) Zusammenfassung der Rechtsprechung des Senats zur Gefährdung von Kurden aus der Türkei bei Rückkehr in die Türkei, wenn sie sich in der Bundesrepublik Deutschland exilpolitisch betätigt haben.

 

2) Die verwaltungsgerichtliche Feststellung, bei der Teilnahme an einem Hungerstreik im Januar 1998 in der Johanniskirche in Saarbrücken, über den bundes- und europaweit und auch in türkischen beziehungsweise kurdischen Zeitschriften berichtet worden ist, handele es sich um Aktivitäten niedrigen Profils, steht nicht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung des Senats, da die Frage der Asvirelevanz exilpolitischer Aktivitäten durch Teilnahme an kurdischen Veranstaltungen auch unter Berücksichtigung von Art, Häufigkeit, Charakter und Publizitätsträchtigkeit der jeweiligen Veranstaltung nur nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden kann, wobei die Frage exportierter Aktivitäten von entscheidender Bedeutung ist.

§§§


98.128 Wahlsichtwerbung
 
  • OVG Saarl, B, 05.08.98, - 2_V_14/98 -

  • SKZ_99,123/64 (L) = NVwZ-RR_99,218 -19 = SKZ_01,185 -86

  • GG_Art.5 GG, GG_Art.21; SStrG_§_18 Abs.1; VwGO_§_61 Nr.2; (96) LBO_§_15 Abs.6 Nr.4

 

1) Ein Parteiortsverein ist im Streit um die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Wahlsichtwerbung jedenfalls dann beteiligungsfähig, wenn diese die Bürgermeisterwahl am Ort betrifft.

 

2) Auf eine notwendige Sondernutzungserlaubnis für Wahlsichtwerbung im Straßenraum haben politische Parteien in der Wahlkampfschlußphase unmittelbaren Anspruch, zu der regelmäßig die vier letzten Wochen vor dem Wahltermin gehören; wird dieser Zeitraum auf sechs Wochen bemessen und bindet sich die Erlaubnisbehörde entsprechend, so läßt es sich nicht als unangemessene Beeinträchtigung der Parteibelange werten, wenn sie über die Zulassung noch früherer Wahlsichtwerbung nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.

§§§


98.130 Aktenvermerk
 
  • OVG Saarl, B, 11.08.98, - 8_Q_13/97 -

  • SKZ_99,114-3

  • VwGO_§_44a, VwGO_§_113

 

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Widerruf oder Richtigstellung der in einem behördlichen Aktenvermerk enthaltenen Behauptungen fehlt, wenn das Verwaltungsverfahren erledigt ist und die Richtigstellung nur "um der Wahrheit willen" betrieben wird und dem Kläger keinen objektivierbaren Nutzen bringt.

§§§


98.131 BR-Jugoslawien-Moslems
 
  • OVG Saarl, B, 11.08.98, - 3_Q_120/98 -

  • SKZ_99,126-82

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

Eine staatliche Gruppenverfolgung von aus dem Sandzak stammenden Moslems im Hinblick auf ihre Ethnie findet in Jugoslawien nicht statt (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats).

§§§


98.132 Gesamtnote
 
  • OVG Saarl, B, 12.08.98, - 1_Q_106/97 -

  • SKZ_99,116-26

  • SLVO_§_40, SLVO_§_41

 

Gerade bei rein verbal, also nicht durch Punktzahlen oder nach einzelnen Wertungsstufen voneinander abgegrenzte Einzelwerturteile zum Ausdruck gebrachten Differenzierungen einzelner Beurteilungsaspekte (Einzelmerkmale) muß die Anhebung einer auf solchen Einzelbewertungen fußenden Gesamtnote - ebenfalls dem insoweit dann zusammenfassenden Werturteil des zuständigen Beurteilers obliegen.

§§§


98.133 Wiederaufnahme
 
  • OVG Saarl, B, 12.08.98, - 2_Z_3/98 -

  • SKZ_99,114-5

  • VwGO_§_94, VwGO_§_153; ZPO_§_578, ZPO_§_579

 

Zur Frage, ob eine Wiederaufnahme nach den Grundsätzen der §§ 153 VwGO, 578 ff ZPO in einem Verfahren in Betracht kommt, das eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit zum Gegenstand hatte.

§§§


98.134 Fernbleiben vom Dienst
 
  • OVG Saarl, B, 13.08.98, - 6_W_2/98 -

  • SKZ_99,117-27

  • BBesG_§_9; SGB-III_§_88

 

1) Krankheitsbedingt dienstunfähig ist ein Beamter erst, wenn er infolge gesundheitlicher Beeinträchtigung zur Dienstleistung (Amt im konkret-funktionellen Sinn) schlechterdings außerstande ist.

 

2) Arzt- und Anwaltstermine hat ein Beamter grundsätzlich außerhalb der Dienstzeit zu erledigen.

 

3) Einzelfall des Verlusts der Dienstbezüge infolge Fernbleibens vom Dienst.

§§§


98.135 Rentenklage
 
  • OVG Saarl, B, 13.08.98, - 1_Y_2/98 -

  • SKZ_99,130-105

  • GKG_§_17 Abs.3 +4, GKG_§_25; BRAGO_§_9

 

1) Bei einer auf Zahlung von Rente gegen ein berufsständisches Versorgungswerk gerichteten Klage errechnet sich der Streitwert gemäß § 17 Abs.3 und 4 GKG.

 

2) Werden Teile der ursprünglich geltend gemachten Zahlungsansprüche abgetrennt, so bedarf es keiner gesonderten Streitwertfestsetzung für das ursprüngliche, noch einheitliche Verfahren, da (auch) die Prozeßgebühr beziehungsweise Verfahrensgebühr jeweils für die neuen, eigenständigen Verfahren angefallen ist.

§§§


98.136 Streitwert-Überbau
 
  • OVG Saarl, B, 13.08.98, - 1_Y_2/98 -

  • SKZ_99,295/125 (L)

  • GKG_§_13

 

Streitwert einer Klage auf Beseitigung eines Überbaus wegen Behinderung der Garagenbenutzung.

§§§


98.137 Urteilsberichtigung
 
  • OVG Saarl, B, 21.08.98, - 1_Q_159/98 -

  • SKZ_99,114-4

  • VwGO_§_118

 

1) Die Berichtigung eines Urteils nach § 118 VwGO hat grundsätzlich keinen Einfluß auf Beginn und Ablauf von Rechtsmittelfristen.

 

2) Zu den Voraussetzungen, unter denen Ausnahmen von diesem Grundsatz zu machen sind.

§§§


98.138 Belastbarkeit
 
  • OVG Saarl, B, 26.08.98, - 1_Q_95/98 -

  • SKZ_99,117-30

  • SLVO_§_40, SLVO_§_41

 

Bei der Beurteilung des Einzelmerkmals "Belastbarkeit" kann aus sich häufenden Krankheitszeiten und den diesen zugrundeliegenden, über die Zeit der Dienstunfähigkeit hinaus sich auswirkenden physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eine Einschränkung der dienstlichen Verwendbarkeit abgeleitet werden.

§§§


98.139 Aufklärungspflicht
 
  • OVG Saarl, B, 26.08.98, - 1_Q_ 95/98 -

  • SKZ_99,114-8

  • VwGO_§_86 Abs.1

 

Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs.1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat.

§§§


98.140 Regelförderungsbescheid
 
  • OVG Saarl, B, 27.08.98, - 8_R_0/96 -

  • SKZ_99,119-43

  • SGB-X_§_44 Abs.4 S.1; BaföG_§_36

 

§ 44 Abs.4 Satz 1 SGB X, wonach Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht werden, wenn ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden ist, schließt nicht die Verpflichtung zur Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen, nicht begünstigenden Regelförderungsbescheides aus, durch den ein Vorausleistungsbescheid vor mehr als vier Jahren aufgehoben wurde.

§§§


98.141 Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, B, 28.08.98, - 2_V_15/98 -

  • SKZ_99,120-52

  • BauGB_§_34; (96) LBO_§_6; VwGO_§_80a Abs.1 Nr.2, VwGO_§_80a Abs.3; VwGO_§_80 Abs.5

 

Allein der Umstand, daß eine Baugenehmigung gegen im öffentlichen Interesse bestehende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt, sich mithin als objektiv rechtswidrig erweist, ist kein Grund, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Genehmigung in der im Verfahren nach den §§ 80a Abs.1 Nr.2, Abs.3, 80 Abs.5 VwGO vorzunehmenden Abwägung einen Vorrang zuzubilligen.

§§§


98.142 Vorverfahrenskosten
 
  • OVG Saarl, B, 28.08.98, - 2_Z_2/98 -

  • SKZ_99,114-6

  • VwGO_§_120, VwGO_§_162, VwGO_§_164

 

1) Für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist das Oberverwaltungsgericht ungeachtet der Zugehörigkeit dieses Ausspruchs zum Kostenfestsetzungsverfahren jedenfalls dann zuständig, wenn es erstmals eine dem Vertretenen günstige Kostengrundentscheidung getroffen hat (Fortführung von - 2_R_16/94 -, Beschluß vom 25.01.1995).

 

2) Daß ein Rechtsanwalt sich im Vorverfahren selbst vertreten hat, steht der Anerkennung der Notwendigkeit der Zuziehung nicht entgegen, sofern sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau eines Rechtsanwalts bedienen würde.

§§§


98.143 VA-Geldleistung
 
  • OVG Saarl, B, 31.08.98, - 1_V_16/98 -

  • SKZ_99,130-106

  • GKG_§_13; VwGO_§_80

 

Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei auf bezifferte Geldleistungen gerichteten Verwaltungsakten sind mit einem Viertel des streitigen Betrages zu bewerten.

§§§


98.144 Amtszulage
 
  • OVG Saarl, B, 31.08.98, - 1_V_16/98 -

  • SKZ_99,117-29

  • BBesG_§_12

 

Einzelfall verschärfter Haftung bei der Zuvielzahlung einer Amtszulage.

§§§


98.145 Aufrechnung
 
  • OVG Saarl, B, 31.08.98, - 1_V_16/98 -

  • SKZ_99,114-7

  • BGB_§_387

 

Die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung setzt nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraus.

§§§


98.146 Blasversatz
 
  • OVG Saarl, U, 01.09.98, - 2_R_4/98 -

  • SKZ_99,123-65

  • (SL) VwVfG_§_13 Abs.2 S.2, VwVfG_§_44, VwVfG_§_45; BBergG_§_5, BBergG_§_48 Abs.2, BBergG_§_55; GG_Art.2, GG_Art.14, GG_Art.19

 

1) Auch Oberflächeneigentümer, die von der Bergbehörde nicht an dem der Zulassung eines Sonderbetriebsplanes "Anhörung der Oberflächeneigentümer nach § 48 Abs.2 BBergG" vorangegangenen Verwaltungsverfahren beteiligt worden sind, weil diese die Beteiligungsvoraussetzungen nicht für erfüllt hält, sind befugt, die Zulassung dieses Betriebsplanes im Klagewege anzugreifen.

 

2) Zur Frage, ob Verfassungsrecht oder über § 5 BBergG die Bestimmung des § 13 Abs.2 Satz 2 (S) VwVfG die Beteiligung auch solcher Oberflächeneigentümer an Betriebsplanzulassungsverfahren gebietet, die nicht im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten "Moers-Kapellen-Urteil" (Urteil vom 16.03.1989, Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr.2) entwickelten Grundsätze nach Lage mittlere Schäden hinausgehende Eigentumsbeeinträchtigungen zu erwarten haben.

 

3) Auch eine unter Umständen zu Unrecht unterbliebene Beteiligung von im vorgenannten Sinne nicht "qualifiziert" betroffenen Oberflächeneigentümern am Betriebsplanzulassungsverfahren kann dadurch geheilt werden, daß den betreffenden Eigentümern im anschließenden Widerspruchsverfahren Akteneinsicht gewährt und ihnen Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte gegeben wird.

 

4) Die Pflicht zu einer Schäden am Oberflächeneigentum nach Möglichkeit vermeidenden oder vermindernden Ausgestaltung eines untertägigen Steinkohlebergbaus besteht nur in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Der Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kann einem von Oberflächeneigentümern erhobenen Anspruch entgegenstehen, zur Minderung der bei ihren Anwesen zu erwartenden Schäden in die durch den Kohleabbau geschaffenen Hohlräume Blasversatz einzubringen.

§§§


98.147 Beurteilungsrichtlinien
 
  • OVG Saarl, B, 03.09.98, - 1_Q_164/98 -

  • SKZ_99,117-28

  • SLVO_§_40

 

Werden Beurteilungsrichtlinien während des Beurteilungszeitraums geändert, so ist die Beurteilung für den gesamten Zeitraum nach den neuen Richtlinien zu erstellen; das gilt auch, wenn die neuen Richtlinien erst wenige Tage vor Ablauf des Beurteilungszeitraums geändert und den zu beurteilenden Beamten erst nach Ablauf des Beurteilungszeitraums bekanntgegeben wurden.

§§§


98.148 Duldungsbegehren
 
  • OVG Saarl, B, 03.09.98, - 9_Y_7/98 -

  • SKZ_99,131-112

  • GKG_§_13, GKG_§_25; BRAGO_§_9

 

Zur Festsetzung des Streitwertes für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und dagegen gerichtete Duldungsbegehren (Ziffer II, 6.3 Streitwertkatalog) und zur Halbierung des Hauptsachewertes in Ansehung der Vorläufigkeit eines Rechtsschutzverfahrens (Ziffer I, 7.Streitwertkatalog).

§§§


98.149 Körperbehinderter Schüler
 
  • OVG Saarl, B, 07.09.98, - 8_V_10/98 -

  • SKZ_99,118-38

  • SchOG_§_4; IntegrationsVO_§_1, IntegrationsVO_§_5, IntegrationsVO_§_9

 

1) Da Beginn beziehungsweise Weiterführung einer Integrationsmaßnahme die Gewährleistung der erforderlichen sonderpädagogischen Förderung in der Regelschule voraussetzt, ist die Entscheidung der Schulbehörde, eine integrative Maßnahme nicht fortzuführen, weil die an der Regelschule - hier: Gymnasium - mögliche sonderpädagogische Förderung nicht ausreiche, nicht zu beanstanden.

 

2) Ein körperbehinderter Schüler kann an einer Regelschule nur zielgleich unterrichtet werden; eine zieldifferente Unterrichtung ist nach § 5 Abs.2 IntegrationsVO nur bei lernbehinderten und geistig behinderten Schülern zulässig.

 

3) Einzelfall einer schwer körperbehinderten Schülerin, deren integrative Unterrichtung am Gymnasium mit Blick auf ihre mangelnde Kommunikationsfähigkeit wegen nicht ausreichender sonderpädagogischer Förderung an der Regelschule beendet wurde.

§§§


98.150 Syrien-Palästinenser
 
  • OVG Saarl, B, 07.09.98, - 3_Q_37/98 -

  • SKZ_99,127-88

  • GG_Art.16a; AuslG_§_51

 

1) Staatenlose Palästinenser unterliegen in Syrien keiner generellen politischen Verfolgung.

 

2) Zur Rückkehrgefährdung wegen Sympathisierens mit dem Arafat-treuen Flügel in der PLO.

§§§


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§§§