| OVG Saarl, B, 06.01.89, - 1_R_362/87 -
SKZ_89,260/22 (L) SNG_§_10 - SNG_§_12, SNG_§_18 - SNG_§_24, SNG_§_30 Abs.4 | 1) Die §§ 10-12 SNG regeln den sogenannten Allgemeinschutz, die §§ 18-24 SNG den im Vergleich dazu spezieller und strenger ausgestalteten Flächenschutz. |
| 2) Verstößt eine nicht genehmigte Maßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet gegen die materiellen Anforderungen der einschlägigen Verordnung, so kann nach § 30 Abs.4 SNG ihre Rückgängigmachung angeordnet werden, ohne daß es zusätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 10-12 SNG bedarf. |
§§§
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89.002 | Widerspruchsgebührenbescheid |
| OVG Saarl, B, 06.01.89, - 1_W_524/88 - SKZ_89,261/30 (L) VwGO_§_80 | 1) Der Widerspruchsgebührenbescheid (dh der Bescheid, der dem im Widerspruchsverfahren Unterlegenen Gebühren und Auslagen in Rechnung stellt) ist allgemein sofort vollziehbar.
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| 2) Die Rechtmäßigkeit des Widerspruchsgebührenbescheides ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde oder des ursprünglichen Verwaltungsaktes. (Beides im Anschluß an die Rechtsprechung des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes - Beschluß vom 02.03.84, - 2 _W_ 1854/83 - SKZ_85,20, und teilweise abweichend von der des 3.Senats - Beschluß vom 01.02.82, - 3 _W_ 2/82 -, AS_17,194 ). |
§§§
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89.003 | Straßenreinigung |
| OVG Saarl, B, 13.01.89, - 1_W_523/88 - SKZ_89,258/6 (L) SStrG_§_53 | Bei summarischer Betrachtung kann nicht davon ausgegangen werden, daß bei regelmäßig durchgeführten Straßenreinigungsbemühungen der Gemeinde das Äquivalenzprinzip bereits dadurch verletzt ist, daß die Straße des betroffenen Anliegers in der Regel "zugeparkt" ist; eine Minderung der Straßenreinigungsgebühr kann insoweit nicht verlangt werden. |
§§§
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89.004 | GmbH-Handwerkseigenschaft |
| OVG Saarl, E, 13.01.89, - 1_W_540/88 - GewArch_89,168 = JURIS FGG_§_143; GmbHG_§_8; HwO_§_1; VwGO_§_123 | Die vorläufige Feststellung der Handwerkseigenschaft einer GmbH nach § 123 VwGO wäre keine geeignete rechtliche Grundlage für die mit - endgültiger - Publizitätswirkung ausgestattete Eintragung in das Handelsregister durch das Registergericht und muß deshalb mangels Rechtsschutzbedürfnis unterbleiben. |
§§§
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89.005 | Zuständigkeit-waffenrechtliche |
| OVG Saarl, B, 16.01.89, - 1_W_555/88 - SKZ_89,177 -178 <1976> DVWaffG_§_1 | Die saarländische - waffenrechtliche - Zuständigkeitsregelung des § 1 DVWaffG 76 (Amtsbl.S.1184) zugunsten des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt unberührt von Art.5 Nr.1 Kommunaländerungsgesetz 78 - Zuständigkeitsübertragung auf den Stadtverband - weiter. |
§§§
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89.006 | Aufsichtsbehörde-Einschreiten |
| VG Saarl, E, 23.01.89, - 1_F_1/89 - JURIS SL PolG_§_4 ; PVG_§_4 | Der einzelne Bürger hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Staat auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen fehlerhafte Akte oder Unterlassungen der beaufsichtigten Behörde.
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§§§
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89.007 | Imbißstube |
| OVG Saarl, B, 25.01.89, - 2_W_635/88 - BRS_49_Nr.56 BauNVO_§_4 Abs.2 Nr.2, BauNVO_§_15 Abs.1 S.2 | LF 1) Zwischen Schank- und Speisewirtschaften und Imbisstuben kann ein nicht unerheblicher Unterschied bestehen, so daß im allgemeinen Wohngebiet Imbißstuben als Betriebe mit unzumutbaren Störungen bewertet werden können. |
| LF 2) Die Wirksamkeit von Immissionsschutzauflagen zur Behebung von Nachbarbeeinträchtigungen ist bei Imbißstuben zurückhaltend zu bewerten. |
§§§
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89.008 | Zweitausbildung |
| OVG Saarl, U, 26.01.89, - 1_R_208/87 - SKZ_89,260/19 (L) BAföG_§_11 Abs.3 S.1 Nr.5 | 1) Eine weitere Ausbildung im Sinne von § 11 Abs.3 S.1 Nr.5 BAföG liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende bei ihrem Beginn bereits über eine abgeschlossene berufsqualifizierende (Erst)Ausbildung verfügt. |
| 2) Hat der Auszubildende eine erste Ausbildung (hier: Banklehre) aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen, so haben die Eltern die ihnen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht obliegende Pflicht zur Ausbildungsfinanzierung auch dann noch nicht erfüllt, wenn sie ihm während eines anschließenden länger dauernden Zeitraumes der Erkrankung und Arbeitslosigkeit Unterhalt gewährt haben. |
§§§
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89.009 | Zufahrtsrampe |
| OVG Saarl, U, 27.01.89, - 2_R_346/86 - BRS_49_Nr.157 = SKZ_89,259 Nr.13 (L) (74) SL LBO_§_67 Abs.9; | 1) Verfügen zwei Gebäude über einen gemeinsamen, für ihre Nutzfunktionsgerechte Nutzung notwendigen Bauteil (hier: zwei Appartementhäuser mit gemeinsamer Zufahrtssrampe für Garagengeschoß), sind sie im Rahmen einer gegen ihre Zulassung gerichteten Nachbarklage auch dann als bauliche Einheit zu behandeln, wenn sie durch getrennte Bauscheine genehmigt worden sind und von verschiedenen Bauherren errichtet werden sollen. |
| 2) Eine Zufahrtsrampe mit einer Neigung von 20 % für insgesamt 18 talseitig gelegene Garagen von zwei Appartementhäusern führt im Sinne des § 67 Abs.9 1974 LBO zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des der Einmündung der Rampe in die Anliegerstraße bergseitig unmittelbar gegenüber wohnenden Nachbarn; auf seine Klage hin unterliegt die Genehmigung für die Gebäude deshalb aufgrund jener nachbarschützenden Vorschrift der Aufhebung. |
§§§
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89.010 | Ministerialzulage |
| VG Saarl, E, 31.01.89, - 3_K_197/86 - JURIS SL BesÄndG_Art.1, BesÄndG_Art.2 Abs.1, BesG_§_6 | Kein Anspruch auf Gewährung der durch Art.1 iVm Art.2 des Gesetzes GNr.1191 vom 10.12.85 (Amtsbl.86,26) im Hinblick auf den Wegfall der sogenannten Ministerialzulage vorgesehenen Ausgleichszulage für Beamtin auf Widerruf, die am Stichtag (31.12.85) nicht zu dem von der genannten Regelung erfaßten Personenkreis gehörte. |
§§§
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89.011 | Trennungsgeld |
| VG Saarl, E, 31.01.89, - 3_K_89/85 - JURIS BUKG_§_15; TGV_§_2 Abs.1 S.1; TGV_§_2 Abs.1 S.2 | Kein Anspruch auf Trennungsgeld bei unzureichenden Bemühungen des Beamten um eine Wohnung am Dienstort (keine Aufgabe eigener Zeitungsinserate, Nichteinschaltung eines Maklers); § 15 BUKG iVm § 2 Abs.1 S.1 und § 2 TGV. |
§§§
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89.012 | Hausverbot |
| OVG Saarl, B, 08.02.89, - 2_W_2/89 - SKZ_89,261/29 (L) VwGO_§_58 Abs.2, VwGO_§_68, VwGO_§_70 Abs.2, VwGO_§_80 Abs.5 analog | 1) Eine Eingabe, mit der sich der Betroffene eines Hausverbotes für das Rathaus seiner Gemeinde, dem keine Rechtsmittelbelehrung beigegeben war, an den Minister des Innern wendet und um Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen den Bürgermeister ersucht, ist als Widerspruch im Sinne der §§ 68 ff. VwGO auszulegen, wenn auch die Aufhebung der Maßnahme als solche begehrt wird. |
| 2) Diesem Widerspruch kommt jedenfalls dann aufschiebende Wirkung zu, wenn er an die zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet wird und dort innerhalb der - bei Fehlen der Rechtsmittelbelehrung maßgeblichen Jahresfrist - der §§ 70 Abs.2, 58 Abs.2 VwGO eingeht. |
| 3) Besteht die Gemeinde trotz aufschiebender Wirkung des eingelegten Widerspruchs erkennbar auf sofortiger Beachtung des Hausverbotes, so ist dem Betroffenen vorläufiger Rechtsschutz durch einen die aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs feststellenden Anspruch analog § 80 Abs.5 VwGO zu gewähren. |
§§§
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89.013 | Containerlagerplatz |
| OVG Saarl, U, 10.02.89, - 2_R_193/86 - SKZ_89,259/12 (L) = BRS_49_Nr.217 SL (74) LBO_§_2 Abs.2 S.3, LBO_§_104 | Ein Containerlagerplatz für Bauschutt ist kraft der Legaldefinition des § 2 Abs.2 S.3 LBO 1974 eine bauliche Anlage. Sofern derartige Einrichtungen zugleich der Überwachungskompetenz der Abfallbeseitigungsbehörde unterliegen, besteht für Eingriffsmaßnahmen eine (Doppel-)Zuständigkeit dieser Behörde und der Baubehörde. |
§§§
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89.014 | Autowrack-Lagerplatz |
| OVG Saarl, B, 13.02.89, - 1_Q_15/88 - SKZ_89,258/8 (L) AbfG_§_5, AbfG_§_7; VwGO_§_80 | 1) Bereits der Umstand, daß eine Anlage, die der Lagerung von Autowracks dient, ohne die nach den §§ 5, 7 AbfG erforderliche Planfeststellung oder Genehmigung betrieben wird, rechtfertigt den Erlaß einer Schließungsverfügung und eines Räumungsgebotes; eine derartige Anordnung darf in der Regel für sofort vollziehbar erklärt werden. |
| 2) Die §§ 5, 7 AbfG rechtfertigen seit ihrer zum 01.11.86 wirksam gewordenen Novellierung nicht mehr das Gebot, von einem illegalen Autowrackplatz auch die Altreifen zu entfernen. |
§§§
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89.015 | Jagdpachtvergabe |
| OVG Saarl, E, 13.02.89, - 1_R_218/86 - JURIS BGB_§_34 analog; BJagdG_§_9 | 1) Das von einem Beschluß der Jagdgenossenschaft - Jagdpachtvergabe - als Jagdpachtbewerber selbst betroffene Mitglied ist insoweit nicht stimmberechtigt (§ 34 BGB analog). |
| 2) Ist das danach ausgeschlossene Mitglied Stimmrechtsbevollmächtigter anderer Mitglieder, kann es dem Stimmrechtsausschluß nicht durch eigene Bestellung eines Unterbevollmächtigten umgehen. |
§§§
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89.016 | Förderung-elternunabhängige |
| OVG Saarl, B, 16.02.89, - 2_W_597/88 - SKZ_89,259/18 (L) BAföG_§_11 Abs.3 S.1 Nr.5, BAföG_§_36 Abs.1; VwGO_§_123 Abs.1 S.1 | Auch ein Auszubildender, der im Hauptsacheverfahren elternunabhängige Förderung begehrt, ist auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vorausleistungen gemäß § 36 BAföG zu verweisen, wenn seine Eltern ihm den von der Behörde ermittelten Unterhaltsbeitrag nicht leisten; für eine vorläufige Regelung nach § 123 Abs.1 S.2 VwGO besteht in einem derartigen Fall keine Notwendigkeit. |
§§§
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89.017 | Satzung-Verwerfungskompetenz |
| OVG Saarl, U, 20.02.89, - 1_R_102/87 - SKZ_90,277 -282 = SKZ_89,257/1 (L) = DÖV_90,152 -155 = NVwZ_90,172 -174 = NJW_90,1314 (L) = AS_23,233 -242 GG_Art.20, GG_Art.93, GG_Art.100; VwGO_§_47, VwGO_§_68 ff.; AGVwGO_§_5, AGVwGO_§_6, AGVwGO_§_15; KSVG_§_32, KSVG_§_35, KSVG_§_60, KSVG_§_123 | Der Verwaltung einer Stadt einschließlich des zur Entscheidung über Widersprüche berufenen Stadtrechtsausschusses steht in bezug auf städtische Satzungen keine Inzident-Verwerfungskompetenz zu. |
§§§
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89.018 | Widerspruchsbescheid |
| OVG Saarl, U, 20.02.89, - 1_R_105/87 - SKZ_90,282 -284 = SKZ_89,261/28 (L) = NVwZ_90,174 -176 = NJW_90,852 (L) = DÖV_90,155 -157 GG_Art.28; VwGO_§_42, VwGO_§_73 ; AGVwGO_§_5 ff., AGVwGO_§_15; | Die Klage einer Stadt auf Aufhebung eines Widerspruchsbescheides ihres Stadtrechtsausschusses ist unzulässig; das gilt auch dann, wenn der Stadtrechtsausschuß bei der Kontrolle eines Abgabenbescheides die zugrundeliegende städtische Satzung inzidenter als nichtig verwirft und deshalb den Abgabenbescheid aufhebt. |
§§§
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89.019 | Schießanlage |
| OVG Saarl, B, 21.02.89, - 1_R_373/88 - SKZ_89,258/9 = Org BImSchG_§_13 ; VwGO_§_94 | 1) Außerhalb der Geltung des Konzentrationsprinzips (§ 13 BImSchG) bleibt offen, ob für das Verhältnis immissionsschutzrechtlicher Genehmigung und Baugenehmigung das "Separationsmodell" (übereinstimmende Genehmigungsvoraussetzungen sind nur einmal in dem sachnäheren Verfahren zu prüfen) oder das "Konkurrenzmodell" ( übereinstimmende Genehmigungsvoraussetzungen werden in beiden Verfahren und damit doppelt geprüft) gilt. |
| 2) Jedenfalls ist beim Nachbarrechtsschutz gegenüber identischen - Immissionen einer Schießanlage der - gleichzeitig durchgeführte - Bauprozeß nicht vorrangig gegenüber dem Immissionsschutzprozeß. Eine Aussetzung des Immissionsschutzprozesses nach § 94 VwGO scheidet somit aus. |
§§§
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89.020 | Zivildienst |
| VG Saarl, E, 22.02.89, - 1_K_111/89 - JURIS (1986/7) ZDG_§_15a | Zu den Voraussetzungen der Zivildienstausnahme des § 15a ZDG nF (1986). |
§§§
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89.022 | Feuerwehrkosten |
| VG Saarl, U, 23.02.89, - 5_K_20/88 - GG_Art.20 Abs.3; FSG_§_28 nicht veröffentlicht | LB 1) Der in Art.20 Abs.3 GG verankerte Vorbehalt des Gesetzes, der sich aus der dort verankerten Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht herleitet, verlangt, daß jeder den Bürger belastende Eingriff der Verwaltung einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
|
| LB 2) § 28 FSG regelt lediglich die Frage, unter welchen Voraussetzungen in materiell-rechtlicher Hinsicht ein Anspruch auf Kostenersatz besteht. Er ermächtigt nicht dazu diesen Kostenanspruch durch Erlaß eines Leistungsbescheides geltend zu machen. |
§§§
|
89.023 | Aufrechnung |
| OVG Saarl, E, 24.02.89, - 1_W_36/89 - JURIS VwGO_§_80 Abs.1, VwGO_§_80 Abs.5 | Die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung setzt nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraus. Deshalb stellt der Umstand, daß die Aufrechnung erklärt und die Gegenforderung in dem entsprechenden Umfang nicht erfüllt wird, keine Mißachtung des Suspensiveffekts der Anfechtung des Leistungsbescheids dar und begründet kein Bedürfnis, den Eintritt aufschiebender Wirkung gerichtlich feststellen zu lassen (Entschieden für den Fall der Kürzung laufender Gehaltsansprüche wegen in der Vergangenheit erfolgter Überzahlungen).
JOS) Anschluß, BVerwG, 1982-10-27, 3_C_6/82, BVerwGE,66,218. |
§§§
|
89.024 | Jagdpachtvertrag |
| OVG Saarl, E, 28.02.89, - 1_W_12/89 - Jagdrechtl.Entscheidungen III /96 = JURIS BJagdG_§_9; VwGO_§_40 Abs 1 | 1) Für die Prüfung der Frage, ob der einzelne Jagdgenosse ein - öffentlich-rechtliches - Mitgliedschaftsrecht darauf hat, daß die Jagdgenossenschaft keinen - zivilrechtlichen - Jagdpachtvertrag mit einem Dritten abschließt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.
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| 2) In der Sache besteht ein derartiges Mitgliedschaftsrecht (siehe oben) nicht. |
§§§
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89.025 | Wissenschaftliche-Erkenntnisse |
| OVG Saarl, U, 02.03.89, - 1_R_207/87 - SKZ_89,258/10 (L) BImSchG_§_17 Abs.1 | Paßt die Behörde nach § 17 Abs.1 BImSchG eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen einzelfallbezogen an, so steht ihr - auf der Tatbestandsseite - ein Konkretisierungsspielraum hinsichtlich des Inhalts dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse zu. |
§§§
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89.026 | Genehmigungsinhalt |
| OVG Saarl, U, 02.03.89, - 1_R_211/87 - SKZ_89,259/11 (L) = Org BImSchG_§_4 Abs.1 s:1, BImSchG_§_20 Abs.2; (72) AbfG_§_7 Abs.1, Abs.3 (68) AltölG_§_3 Abs.2, Abs.3 | 1) Die Aufsichtsbehörde ist bei - zulässigen - Teilstillegungsmaßnahmen nach § 20 Abs.2 BImSchG an die Beachtung des Genehmigungsinhaltes gebunden. |
| 2) Will die Aufsichtsbehörde mit einer Teilstillegung einen schon im Ansatz verfehlten "Genehmigungsinhalt" durchsetzen, kann das Gericht im Anfechtungsprozeß nicht diese Zielsetzung außer acht lassen und die Maßnahme mit dem "richtigen" Ziel teilweise aufrechterhalten; sie ist vielmehr ganz aufzuheben. |
§§§
|
89.027 | Schreibfehler |
| VG Saarl, E, 07.03.89, - 1_F_26/89 - JURIS (1987/7) ÄApprO_Anl.1 | An den Nachweis eines Schreibfehlers bzw Übertragungsfehlers im Antwort-Wahl-Prüfungsverfahren sind angemessene Anforderungen zu stellen. |
§§§
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89.028 | Kanalbausatzung SB |
| OVG Saarl, B, 09.03.89, - 1_W_608/88 - SKZ_89,258/7 (L) = SKZ_89,134 -135 (85) KAG_§_8 | 1) Es besteht kein Rechtsanspruch des Beitragspflichtigen darauf, daß die tatsächliche Chance, zu einem besonders günstigen Kanalbaubeitrag ohne gesetzliche Grundlage und ohne gültige Satzung herangezogen zu werden, nach Schaffung einer gültigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechtsgrundlage im Wege einer satzungsmäßigen Übergangsregelung aufrechterhalten wird. |
| 2) Durchgreifende Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit der Kanalbausatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 19.12.85 bestehen nicht. |
§§§
|
89.029 | Heizungsbeihilfe |
| OVG Saarl, B, 13.03.89, - 1_W_39/89 - SKZ_89,259/16 (L) BSHG_§_11, BSHG_§_12, BSHG_§_21 | Gesundheitliche Gründe können es im Einzelfall rechtfertigen, einem Hilfesuchenden über den von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe festgelegten Heizungsbeihilfeeckwert hinausgehende Leistungen zur Beschaffung von Winterbrand zuzubilligen.
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§§§
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89.030 | Verlassen der BRD |
| OVG Saarl, E, 13.03.89, - 3_R_331/87 - ARS_V_Bd_1_Allg = JURIS AsylVfG_§_1; GG_Art_16 Abs.2 | Verläßt ein Asylbewerber vor Abschluß seines Asylverfahrens freiwillig die Bundesrepublik Deutschland oder gibt er zu erkennen, daß ihm an einem dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht gelegen ist, fehlt es an dem Interesse daran, daß ihm hier Schutz vor politischer Verfolgung gewährt wird. |
§§§
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